Satzung. in der fünften Fassung vom Bankverbindung: Stadtsparkasse Wuppertal Bankleitzahl: Konto:

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1 Satzung in der fünften Fassung vm Vrstände: Vrsitzender Felix Alexander Kntakt: Knt:

2 1 Name, Sitz, Eintragung 1. Der Verein der Studierenden, Abslventen und Förderer des pstgradualen Masterstudienganges Real Estate Management + Cnstructin Prject Management an der Bergischen Universität Wuppertal trägt den Namen: Real Estate Member. 2. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Namen Real Estate Member e.v. 3. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit 1. Zweck des Vereins ist es, Lehre, Bildung und Frschung in der Immbilien- und Bauwirtschaft durch Diskussin auf wissenschaftlich aktuellstem Stand und durch Einbringen vn praktischem Bezug zu fördern. 2. Der Satzungszweck wird insbesndere verwirklicht durch die Förderung des Lehrbetriebs in den pstgradualen Masterstudiengangsprgrammen der Weiterbildung Wissenschaft Wuppertal ggmbh (WWW-G) im Sinne der prgrammatischen Mitwirkung bei der Gestaltung des Lehrangebtes der Studiengänge. Vraussetzung seiner Arbeit ist ein beständiger enger Kntakt der Studierenden, Abslventen und Förderer untereinander, zu den Studiengängen und seinen Dzenten swie zu Unternehmen der Immbilien- und Bauwirtschaft. Insbesndere sll die Vernetzung und der Kntakt zwischen Abslventen untereinander und mit der Wirtschaft über den Verein gelebt werden. 3. Der Verein ist plitisch neutral und verflgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenrdnung (AO). 4. Der Verein ist selbstls tätig; er verflgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Näheres über den Ersatz vn Aufwendungen regelt die Geschäftsrdnung des Vrstands. 5. Es darf keine Persn durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, der durch unverhältnismäßig hhe Vergütungen begünstigt werden. 6. Bei Auflösung der Aufhebung der Körperschaft der bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft/ des Vereins an eine in diesem Fall zu ermittelnde und nch festzulegende juristische Persn des öffentlichen Rechts der einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zu, welche es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige der kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Ebens ist es möglich, das Vermögen zur Förderung vn Wissenschaft, Frschung, Erziehung und/ der Vlks- und Berufsbildung zu verwenden. Der zum Zeitpunkt der Auflösung der Aufhebung amtierende Vrstand entscheidet über Verwendung und Zuteilung entsprechend. Vrstände: Vrsitzender Felix Alexander Kntakt: inf@real-estate-member.de Knt:

3 3 Mitgliedschaft 1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jeder Studierende in den durch die Weiterbildung Wissenschaft Wuppertal ggmbh (WWW-G) angebtenen pstgradualen Studiengangsprgrammen swie jede Persn mit nachweislichem Bezug zur Immbilienund Bauwirtschaft werden. Die rdentliche Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung beim Vrstand beantragt, der hierüber entscheidet. Die Aufnahme kann abgelehnt werden, wenn Gründe vrliegen, die einen Ausschluss des Mitglieds rechtfertigen würden (s. 6). 2. Andere natürliche und juristische Persnen können vm Vrstand auf Antrag als fördernde Mitglieder in den Verein aufgenmmen werden. 3. Persönlichkeiten, die sich in besnderer Weise um den Studiengang, seine Idee der um diesen Verein verdient gemacht haben, kann der Vrstand der Mitgliederversammlung für die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft vrschlagen. 4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Td der Streichung aus der Mitgliederliste. 4 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet 1. mit dem Td des Mitglieds der der Auflösung der juristischen Persn, 2. durch freiwilligen Austritt, 3. durch Streichung, 4. der durch Ausschluss. Der Austritt erflgt durch schriftliche (pstalische) Erklärung per Einschreiben gegen über dem Vrstand unter Einhaltung einer Frist vn drei Mnaten zum Jahresende. 5 Streichung Ein Mitglied, das mit zwei Jahresbeiträgen im Rückstand ist, kann aus der Mitgliederliste gestrichen werden, sfern der Vrstand nicht Stundung der Erlassung gewährt. Vrstände: Vrsitzender Felix Alexander Kntakt: inf@real-estate-member.de Knt:

4 6 Ausschluss 1. Der Vrstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dessen Verhalten dem Ansehen der den Zwecken des Vereins schadet. Der Ausschluss muss schriftlich unter Angabe vn Gründen vn einem Mitglied beantragt werden. 2. Der Vrstand hat das betreffende Mitglied swie bei Existenz den Beirat zu hören und beschließt sdann mit einer Mehrheit der anwesenden Vrstandsmitglieder über den Ausschluss. Der Vrstand teilt dem betrffenen Mitglied den Ausschluss unter Angabe der Gründe mit. Gegen diesen Beschluss des Vrstands kann Berufung zur nächsten rdentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden, die mit einfacher Mehrheit der Anwesenden und Vertretenen entscheidet. 3. Der Ausschluss wird mit seinem Ausspruch wirksam, es sei denn, das betrffene Mitglied legt Berufung ein. In diesem Fall ruhen die Mitgliedsrechte bis zur Entscheidung durch die Mitgliederversammlung. Durch den Ausschluss wird die Verpflichtung zur Leistung des fälligen Jahresbeitrages nicht berührt. 4. Gerät ein Mitglied trtz zweifacher schriftlicher Mahnung in Zahlungsverzug und begleicht den geschuldeten Mitgliedsbetrag nicht der nur teilweise, endet die Mitgliedschaft hne weitere Kündigung autmatisch zum Jahresende des Mitgliedsjahres, in welchem der Zahlungsverzug eingetreten ist. 7 Mitgliederpflichten 1. Die Mitglieder des Vereins bemühen sich, den Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und verpflichten sich, alles zu unterlassen, was seinen Zwecken schadet. 2. Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zum 31. Januar jeden Jahres zu entrichten. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Jahresbeitrages vn rdentlichen Mitgliedern. In begründeten Einzelfällen kann der Vrstand Stundung der Erlass des Jahresbeitrages gewähren. Der Jahresbeitrag wird in der Geschäftsrdnung bekannt gegeben. 3. Über die Höhe eines Mindestjahresbeitrages für fördernde Mitglieder entscheidet der Vrstand. Der Vrstand legt die Beiträge fördernder Mitglieder auf der Mitgliederversammlung auf Antrag ffen. 4 Im Falle des Beitritts in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres ist für das erste Jahr nur der halbe Beitrag zu zahlen. 5. Ehrenmitglieder sind vn der Zahlung eines Jahresbeitrages befreit. 6. Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Kntaktdaten in einer Internetplattfrm für alle Mitglieder lesbar zu hinterlegen und bei Änderung zu aktualisieren, dies gilt insbesndere für die Adresse. Vrstände: Vrsitzender Felix Alexander Kntakt: inf@real-estate-member.de Knt:

5 8 Vereinsrgane und Geschäftsstelle 1. Organe des Vereins sind - der Vrstand - der Beirat - die Mitgliederversammlung 2. Geschäftstelle des Vereins: Real Estate Member, Kreuzstr. 20,. 9 Vrstand 1. Der Vrstand setzt sich aus rdentlichen Mitgliedern zusammen. a. Der Vrstand setzt sich aus mindestens einem Mitglied zusammen, welches den Studiengang REM+CPM erflgreich abslviert hat. Sllten Vrstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung gewählt wrden sein, welche aktuell das Studium REM+CPM abslvieren, s wird im Vrstand intern ein Mitglied des Vrstandes, welches den Studiengang erflgreich abslviert hat und nicht mehr in REM+CPM immatrikuliert ist, zum Vrstandsvrsitzenden bestimmt. Alternativ kann die Vertretungsfunktin im Beirat auch durch ein kptiertes Vrstandsmitglied, welches vm Vrstand bestimmt/ berufen wird, ausgeübt werden. b. Im Bezug auf alle Belange, die den Studiengang REM+CPM, insbesndere die Beteiligung an Gesellschafterversammlungen und/ der die Finanzen der Weiterbildung Wissenschaft Wuppertal ggmbh (WWW-G) betreffen, ist der Vrstandsvrsitzende alleinig teilnahmeberechtigt und alleinig handlungs- und zeichnungsbevllmächtigt. Aktuellen Studierende der Mitglieder des Vrstandes, welche den Studiengang nicht erflgreich abslviert haben und nicht exmatrikuliert sind, sind nicht berechtigt, Belange jeglicher Art der Weiterbildung Wissenschaft Wuppertal ggmbh (WWW-G) zu kennen und/ der den Verein in dieser Hinsicht zu vertreten. 2. Der Vrstand gemäß 26 BGB besteht aus drei Vrstandsmitgliedern, welche in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Finanzen gemeinschaftlich tätig sind. Der Vrstand kann beliebige Mitglieder als kptierte Vrstandsmitglieder berufen. 3. Der Vrstand führt ehrenamtlich die Geschäfte des Vereins und verwaltet das Vereinsvermögen. Ihm bliegt die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Verein kann durch den Vrstandsvrsitzenden gesetzlich, außergerichtlich und in Vereinsangelegenheiten alleinig und hne die Zustimmung weiterer Vrstandsmitglieder vertreten werden. Vrstände: Vrsitzender Felix Alexander Kntakt: inf@real-estate-member.de Knt:

6 4. Der Verein wird gesetzlich und außergerichtlich durch alle drei Vrstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Im Innenverhältnis bedarf es bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als Eur 5.000,00 belasten, der Zustimmung aller Vrstandsmitglieder. Rechtsgeschäfte, die den Verein im Einzelfall mit mehr als Eur ,00 belasten, bedürfen im Innenverhältnis der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die Aufnahme vn Krediten ist untersagt. 5. Der Vrstand ist beschlussfähig, wenn zwei vn drei Vrstandsmitgliedern anwesend sind. Entscheidungen des Vrstandes müssen mehrheitlich getrffen werden. 10 Aufgaben des Vrstands 1. Der Vrstand gibt sich eine Geschäftsrdnung. 2. Der Vrstandsvsitzende krdiniert die Arbeit des Vrstands und führt die regelmäßigen Geschäfte des Vereins. Er ist verantwrtlich für die interne Organisatin und das Mitgliedermanagement. Die Repräsentatin nach außen ist gemeinschaftliche Aufgabe der Vrstände. 3. Der Vrstand entscheidet über die srgfältige, dem Vereinszweck entsprechende Verwendung der Vereinsmittel. 4. Der Vrstand verwaltet die Finanzen des Vereins und führt die Bücher. Sie werden durch zwei gewählte Kassenprüfer geprüft. Der Vrstand ist den Kassenprüfern zur umfassenden Auskunft und vllständigen Offenlegung verpflichtet. 5. Der Vrstand ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Beirat aus fördernden, natürlichen Persnen, Vertretern fördernder juristischer Persnen und Ehrenmitgliedern zu bestellen. Der Beirat hat keinerlei Vertretungsbefugnis nach innen der außen. Er berät den Vrstand bei seiner Arbeit. Die Beiratsmitglieder müssen vm Vrstand einstimmig gewählt werden. Sllte der Finanzvrstand aufgrund der Regelungen des 9.1 nur beschränkt handlungsfähig sein, s werden die aufgrund fehlender Legitimatin nicht auszuführenden Aufgaben durch den Vrstandsvrsitzenden übernmmen. 6. Bekanntmachungen und Nachrichten des Vereins werden durch anstelle der pstalischen Zustellung versandt. Ausnahmen beschließt der Vrstand im begründeten Einzelfall. Die Mitglieder können ihre Kmmunikatin mit dem Vrstand ebenfalls per abwickeln. Die schriftliche Frm ist dagegen zu wahren bei Löschung des Vereins, Aufnahme neuer Mitglieder und Ausschluss vn Mitgliedern. 7. Der Vrstand gibt die Geschäftsrdnung den Mitgliedern bekannt. Vrstände: Vrsitzender Felix Alexander Kntakt: inf@real-estate-member.de Knt:

7 11 Wahl des Vrstands 1. Kandidaten, die sich für die Wahl zum Vrstand nminieren lassen, müssen diese Nminierung bis spätestens vier Wchen vr dem Wahltermin dem Vrstand mitteilen. Alle Nminierungen werden den Mitgliedern spätestens auf der Mitgliederversammlung mitgeteilt. 2. Die Mitglieder des Vrstands werden vn Mitgliedern des Vereins im Rahmen der rdentlichen Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit für zwei Jahre gewählt. 3. Die Wahl des Vrstandes findet einzeln und geheim statt. Auf Antrag kann die Wahl öffentlich und nicht geheim stattfinden. Dem Antrag müssen alle Anwesenden und Vertretenen der Mitgliederversammlung zustimmen. 4. Scheidet ein Mitglied des Vrstands vrzeitig aus der ist es an der Erfüllung seiner Aufgaben dauernd gehindert, s bestellt der verbleibende Vrstand für die Zeit bis zur nächsten rdentlichen Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied. 12 Mitgliederversammlung 1. Eine rdentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Die Einladung erflgt schriftlich durch den Vrstand mit der Einhaltung einer Ladungsfrist vn zwei Wchen unter Angabe der Tagesrdnung und der Wahlliste. Eine Vrab Infrmatin über den Termin mit vrläufiger Tagesrdnung und Wahlankündigung wird mind. sechs Wchen vrher mitgeteilt. In beiden Fällen reicht der Versand per aus. 2. Tagesrdnungspunkte können bis zu Beginn der Mitgliederversammlung aufgenmmen werden. Über die Tagesrdnung entscheidet die einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung. Die Aufnahme später eingebrachter Tagesrdnungspunkte liegt im Ermessen des Vrstandes. Bei Uneinigkeit entscheidet auch hier die einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung. 3. Auf Antrag vn zwei Vrstandsmitgliedern der einem Zehntel aller Vereinsmitglieder ist eine außerrdentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. 4. Eine rdentlich einberufene Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig. 5. Der amtierende Vrstand leitet die Mitgliederversammlung. 6. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn der Sitzung mit einfacher Mehrheit im ffenen Verfahren einen Prtkllführer. Wird bei der Mitgliederversammlung ein neuer Vrstand gewählt, wird ein Wahlleiter durch einfache Mehrheit im ffenen Verfahren gewählt. 7. Jedes rdentliche, fördernde der Ehren-Mitglied hat eine Stimme. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, sich bei der Hauptversammlung vn anwesenden Mitgliedern vertreten zu lassen. Die Vllmacht für die Vertretung bedarf der Schriftfrm und muss vr Versammlungsbeginn dem Vrstand vrliegen. Die Vertretung bezieht sich auf alle Themen, über die im Laufe der Hauptversammlung entschieden wird. Vrstände: Vrsitzender Felix Alexander Kntakt: inf@real-estate-member.de Knt:

8 8. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der Anwesenden, wbei Enthaltungen nicht mitgezählt werden. 13 Aufgaben der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist in ihren Beschlüssen frei. Sie beschließt insbesndere über: die Entlastung des amtierenden Vrstands, die Wahl eines neuen Vrstands und der zwei Kassenprüfer, Weisungen an den Vrstand, Satzungsänderungen, die Rechtsgeschäfte, die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen, die Höhe der Mitgliedsbeiträge für rdentliche Mitglieder, die Verleihung vn Ehrenmitgliedschaften, die Berufung eines Ausschlussverfahrens und die Auflösung des Vereins. 14 Satzungsänderungen Anträge zur Änderung der Satzung müssen der Tagesrdnung bei der Einladung zu einer Mitgliederversammlung beigefügt sein. Sie bedürfen zu ihrer Annahme einer Mehrheit vn drei Viertel der anwesenden und vertretenen Mitglieder. 15 Auflösung des Vereins 1. Die Auflösung des Vereins muss vn einer Mehrheit vn drei Vierteln der anwesenden und vertretenen Mitglieder bei einer zu diesem Zweck einberufenen außerrdentlichen Mitgliederversammlung beschlssen werden. Die Abwicklung wird vm Vrstand als Liquidatr durchgeführt, falls die Mitgliederversammlung nicht etwas anderes beschließt. 2. Das Vereinsvermögen fällt an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts der an eine andere steuerbegünstigte Institutin. Es muss für Zwecke der Bildung und Erziehung verwendet werden. 16 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung vm in der vierten Fassung wurde in der Mitgliederversammlung vm geändert. Die Satzung in der fünften Fassung vm ersetzt die alte Satzung vm Vrstände: Vrsitzender Felix Alexander Kntakt: Knt:

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