Die Konkretisierung der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
|
|
- Maja Schmidt
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Konkretisierung der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge Alter Wein neuen Schläuchen? Dr. Thomas Nauert, Landesgewerbearzt, Sozialministerium Kiel Lfz Tag.Monat.Jahr 1
2 LSV Kompakt 8/2014 Lfz Tag.Monat.Jahr 2
3 Ziele der Änderungsverordnung weitere Rechtssicherheit schaffen arbeitsmedizinische Vorsorge stärken Anhang der ArbMedVV aktualisieren Lfz Tag.Monat.Jahr 3
4 Achtung! Arbeitsmedizinische Vorsorge Vorsorgeuntersuchung! Lfz Tag.Monat.Jahr 4
5 Wie soll arbeitsmedizinische Vorsorge aussehen? Aufklären Beraten ggf. untersuchen auch z.b. Biomonitoring Lfz Tag.Monat.Jahr 5
6 Arbeitsmedizinische Prävention Was gehört nicht zur arbeitsmedizinischen Prävention? Tauglichkeits untersuchungen Einstellungsuntersuchungen Untersuchungen nach tarifvertraglichen Vereinbarungen Arbeits-, Tarifrecht Ärztlicher Abgleich Anforderungen Leistungsvermögen Überprüfung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Lfz Tag.Monat.Jahr 6
7 Arbeitsmedizinische Prävention Arbeitsmedizinische Vorsorge Angebot z.b. L ard <85 db(a) Wunsch z.b. Schichtarbeit Pflicht z.b. L ard >85dB(A) Lfz Tag.Monat.Jahr 7
8 Arbeitsmedizinische Prävention Regelungen der Vorsorgeanlässe im Anhang der ArbMedVV z.b. Gefahrstoffe (Teil 1) Biologische Arbeitsstoffe (Teil 2) Physikalische Einwirkungen (Teil 3) wie z.b. Lärm Sonstige Tätigkeiten (Teil 4) wie z.b. Atemschutz Lfz Tag.Monat.Jahr 8
9 Arbeitsmedizinische Prävention Lfz Tag.Monat.Jahr 9
10 Arbeitsmedizinische Prävention Rahmenbedingungen sinnvoller arb.med. Untersuchungen persönliches Anamnesegespräch (Schweigepflicht!) mündlich, mit Möglichkeit der direkten Rückfrage mit Eigenanamnese, ggf. Familienvorgeschichte Berücksichtigung der individuellen Arbeitsplatzgegebenheiten Angebot aller (!) notwendigen und sinnvollen Untersuchungen (z.b. G-Grundsätze) medizinisch indiziert vertretbare number needed to screen vertretbarer Untersuchungsumfang wissenschaftlich valide Methoden sinnvolles Verhältnis Ressourceneinsatz - Outcome Lfz Tag.Monat.Jahr 10
11 Tätigkeitswechsel? Besondere Gefährdung durch Gründe, die in der Person selbst liegen + alle (!) Arbeitsschutzmaßnahmen sind ausgeschöpft Mitteilung an den AG nur bei Zustimmung Auch bei einem medizinisch indizierten Tätigkeitswechsel keine Entscheidung ohne Zustimmung der Probanden! Lfz Tag.Monat.Jahr 11
12 Arbeitsmedizinische Prävention Abwägung bei der Einschränkung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung: geeignet? erforderlich? angemessen? sind Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene berücksichtigt ( 4 ArbSchG)? Lfz Tag.Monat.Jahr 12
13 Wer legt den Stand der Wissenschaft in der Arbeitsmedizin fest? Wissenschaftlichen Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin) Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen Fachgesellschaften (AWMF) Lfz Tag.Monat.Jahr 13
14 DGUV Information Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis Gefährdungsbeurteilung ( 5 ArbSchG) Gesundheitliche Eignung von Beschäftigten Betriebsvereinbarung Gesundheitsnachweise/ Eignung Lfz Tag.Monat.Jahr 14
15 Eignungsuntersuchungen (Stand: ) Wann sind gesundheitlichen Eignungsuntersuchungen zulässig? Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG zielt nicht auf medizinische Tauglichkeitsnachweise ab Betriebsvereinbarungen können regelmäßig keine anlasslosen Eignungsuntersuchungen rechtfertigen Lfz Tag.Monat.Jahr 15
16 Dilemma! stefanbayer/pixelio.de Moll statt Dur! Lfz Tag.Monat.Jahr 16
17 Wie viele Arbeitnehmer müssen untersucht werden, damit das Ziel (z.b. Mortalität o. tödlicher Unfall) erreicht wird? Number needed to screen Wie häufig sind Krebserkrankungen o. tödliche Unfälle in einem Kollektiv? in einem bestimmten Zeitraum, z.b. einem Jahr Inzidenz ( neue Unfälle in einem Jahr) Lfz Tag.Monat.Jahr 17
18 * 40 Arbeitsjahre Pflichtvorsorge Angebotsvorsorge Quelle: DGUV Lfz Tag.Monat.Jahr 18
19 Erstfassung der Bekanntmachung 910 Lfz Tag.Monat.Jahr 19
20 Exposition Akzeptanzschwelle Transformation Initiation Promotion M a n i f e s t a t i o n 0 t, Jahre Untersuchungen Lfz Tag.Monat.Jahr 20
21 4 Fälle auf Exponierte in 40 Jahren Inzidenz: 1: in 40 Jahren Wie hoch ist das (zusätzliche) Risiko in einem Jahr beruflicher Exposition gegenüber einem krebserregenden Stoff an der Akzeptanzschwelle einen Berufskrebs zu bekommen?* 1: x 40 = 1: in einem Jahr * Annahme: Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Krebses ist über 40 Expositionsjahre gleich verteilt Lfz Tag.Monat.Jahr 21
22 Brustkrebsinzidenz in Schleswig-Holstein in den Jahren 2009 bis 2011 ca. 350 Neuerkrankungen auf in einem Jahr auf in einem Jahr Quelle: Krebsregister SH Lfz Tag.Monat.Jahr 22
23 best case Schätzung: Sensitivität 100% Spezifität 100% Detektion = Heilung? Lfz Tag.Monat.Jahr 23
24 Wenn man innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren alle 2 Jahre 1000 Frauen zwischen 50 und 70 Jahren einmalig auf Brustkrebs untersucht, wird dadurch 1 Leben gerettet. und 4 Leben gehen (trotz screening) verloren Lfz Tag.Monat.Jahr 24
25 Wie viele Beschäftigte* müssten untersucht werden um ein Leben zu retten? Inzidenz an der Akzeptanzschwelle: 1: Brustkrebsinzidenz in SH bei J.: 3.500: Brustkrebs: 1000 Untersuchte 1 gerettetes Leben Berufskrebs, Expo an Akzeptanzschwelle: x ein gerettetes Leben die arbeitstäglich 40 Jahre lang gegen über einem kanzerogenen Gefahrstoff exponiert sind Lfz Tag.Monat.Jahr 25
26 Problem: derzeit rettet das Mammographiescreeningprogramm ca. 1 Leben auf untersuchte Frauen (in 20 Jahren ca Untersuchungen) Vorausgesetzt die medizinischen Maßnahmen wären gleich effektiv*, müssten bei einer um den Faktor niedrigeren Krebsinzidenz durch eine berufliche Gefahrstoffexposition an der Akzeptanzschwelle mal mehr Beschäftigte untersucht werden, um ein Leben zu retten. * Berufskrebs durch eine berufliche Gefahrstoffexposition an der Akzetanzschwelle und Mammakarziom Lfz Tag.Monat.Jahr 26
27 Fazit: Mit den derzeitigen zur Verfügung stehenden Mitteln sind Pflichtscreeningprogramme zur Detektion von beruflich bedingten Krebserkrankungen u.a. wegen der niedrigen Inzidenzen nicht sinnvoll. Deswegen sind Pflichtscreeningprogramme beim Umgang mit krebserregenden Arbeitsstoffen aus arbeitsmedizinische Sicht ungeeignete Mittel, die Sicherheit am Arbeitsplatz auch nur ansatzweise zu erhöhen. Lfz Tag.Monat.Jahr 27
28 Take home: Besser aufklären als untersuchen! Verhältnisprävention ist weniger aufwändig als Prävention durch Screening Verhältnisprävention hat sehr wahrscheinlich ein geringeres Schadenspotenzial Lfz Tag.Monat.Jahr 28
29 Inzidenz NNS Je kleiner die Nadel, desto aufwändiger die Suche! Lfz Tag.Monat.Jahr 29
30 Grafikphoto.de Lfz Tag.Monat.Jahr 30
31 Quelle: Arenz, B. BG Bau, Arbeitsschutz aktuell, , Lfz Tag.Monat.Jahr 31
32 Lfz Tag.Monat.Jahr 32
33 Lfz Tag.Monat.Jahr 33
34 Lfz Tag.Monat.Jahr 34
35 Lfz Tag.Monat.Jahr 35
36 Lfz Tag.Monat.Jahr 36
37 Lfz Tag.Monat.Jahr 37
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV 1. Änderungsverordnung vom 31.10.2013 1 Ausgangslage ArbMedVV seit Ende 2008 in Kraft Überführung der Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
MehrArbeitsmedizinische VorsorgeVerordnung
Update Arbeitsmedizinische VorsorgeVerordnung Die Verordnung in der betrieblichen Praxis Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
MehrAbgrenzung der ArbMedVV zu Eignungsuntersuchungen Beispiele aus der Praxis. Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 1
Beispiele aus der Praxis Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 1 Auszug aus den Erläuterungen des BMAS zur ArbMedVV: Über eine neue Terminologie und durch Klarstellungen wird noch besser
MehrDie neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Risiken und Chancen
Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Risiken und Chancen Dr. med. Peter Kujath, BAuA Berlin Sifa-Workshop 2015 - Informationsveranstaltung mit Erfahrungsaustausch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit
MehrGeeignete Untersuchungen?
Geeignete Untersuchungen? Vorstand 2. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte, Betriebs- und Werksärzte 13. Mai 2015 Sprockhövel Ausgangslage Vorstand Absender Arbeitgeber drängen auf die Durchführung
MehrNeuregelung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Tagung für Sicherheitsfachkräfte in Oberhof am
Neuregelung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Tagung für Sicherheitsfachkräfte in Oberhof am 21.04.2016 Dr.med. Madhumita Chatterjee, Referatsleiterin KC Arbeitsmedizin 11.05.2016 Gliederung Verordnung
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen Betriebsrätetagung des Präventionszentrums Hamburg in Lüneburg, 12. November 2015 Dr. M. Kluckert BG RCI Leiter Kompetenz-Center Arbeitsmedizin Gliederung
MehrVom Grundsatz der Grundsätze : Die Diskussion um Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen aus Sicht der DGUV. DGAUM Fachgespräch 15. April 2015 in Mainz
Vom Grundsatz der Grundsätze : Die Diskussion um Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen aus Sicht der DGUV DGAUM Fachgespräch 15. April 2015 in Mainz Dr. Walter Eichendorf, DGUV Mainz, 15.04.2015 DGUV Grundsätze
MehrArbMedVV - Die Novellierung. Zentrum für Arbeitsmedizin und Medizinische Dienste
ArbMedVV - Die Novellierung Zentrum für Arbeitsmedizin und Medizinische Dienste 2008 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 02/2013 Referentenentwurf 24.04.2013: Verabschiedung im Bundeskabinett
MehrImpfen in der Arbeitsmedizin Möglichkeiten durch das neue Präventionsgesetz
Impfen in der Arbeitsmedizin Möglichkeiten durch das neue Präventionsgesetz Dr. med. Guido Prodehl Facharzt für Arbeitsmedizin ZAGS Zentrum für Arbeit und Gesundheit Sachsen GmbH 13.04.2016 Voraussetzungen
MehrBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln. - Bek. d. BMAS v IIIb /6 -
Bekanntgemacht in: GMBl Nr. 5, 24. Februar 2014, S. 100 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 6.3 Vorsorgebescheinigung - Bek. d. BMAS
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge
Unternehmen TIERMEDIZIN Arbeitsmedizinische Vorsorge Welche Ziele sollten Sie erreichen? Die Beschäftigten werden individuell von der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt beraten, gegebenenfalls untersucht
MehrPotsdamer Dialog 2009
Potsdamer Dialog 2009 G 25 und G 41 Eignungs- oder Wunschuntersuchung? Der betriebliche Umgang mit Fahr- und Steuertätigkeiten und Arbeiten mit Absturzgefahr im Lichte der neuen ArbMedVV Detlef Glomm Facharzt
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Dr. med. Barbara Matschke WissD`in BAuA FB 1 Grundsatzfragen und Programme Stabsstelle
MehrHandlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information
504-41 BGI/GUV-I 504-41 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 Arbeiten mit Absturz gefahr Januar 2010 Herausgeber Deutsche
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3
MehrVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Abgrenzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu Eignungsuntersuchungen RAK Emden 17. Mai 2016 17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 1 ArbMedVV und Eignung
MehrArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung
- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge trat am 23.Dezember 2008 in Kraft. Die Arbeitsmedizinische
MehrDie 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- u. Tätigkeitsbereichs betreffende Risiko - Matrix, Beispiele Gefährdungsbeurteilung Unternehmen.. Arbeitsbereich / T ä t i g k e i t :....... Arbeits- / Tätigkeitsbereich Gefährdungsfaktor Risikoklasse
MehrGefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014
Gefahrstoffrecht Update 2014 Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014 1 Inhalt 1. Gefahrstoffverordnung und wesentliche Einflüsse 2. Biozid-Richtlinie Biozid-Verordnung
Mehramtliche bekanntmachung
Nr. 1022 31. Juli 2014 amtliche bekanntmachung Dienstvereinbarung zur Regelung der Durchführung der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G41 für die Beschäftigten
MehrDQS-Forum für Profis Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2
DQS-Forum für Profis 2011 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2 Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV
Arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV Zukunft der betriebsärztlichen Betreuung Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses (AfAMed, BMAS, Berlin, 14. Januar 2013) DGUV unterzeichnet
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
MehrDr. med. Christoph Drath, M.A. Facharzt für Arbeitsmedizin Umweltmedizin
Dr. med. Christoph Drath, M.A. Facharzt für Arbeitsmedizin Umweltmedizin Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ArbMedVV vom 24.12.2008 Verordnung zur Arbeitsmedizinischen
Mehr4. Fachtagung Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen
4. Fachtagung Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen Arbeitsmedizinische Aspekte Themen Arbeitsmedizinische Vorsorge Betriebsärztliche Betreuung Wunschvorsorge Gefährdungen Eignung Hier könnten Sie Ihrem
MehrArbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen
Arbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen Dr. med. Claus Hölzel BGN-Geschäftsbereich Prävention Abteilung Gesundheitsschutz Mannheim Vor der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (bis
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - was ist neu? - Regionaler Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg 11. Mai 2010
Arbeitsmedizinische Vorsorge - was ist neu? - Regionaler Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg 11. Mai 2010 17.03.2010 Dr. med. Stefan Baars 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
MehrGesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Gesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Gesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 15. April 2014 Fachbereich:
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrStand: Februar Neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft getreten Arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen
Stand: Februar 2009 Neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft getreten Arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen Am 24. Dezember 2008 trat die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen
MehrGesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent
Datum Referent Inhalt Rechtlicher Rahmen: Worum geht es? Dreh- und Angelpunkt: Das Arbeitsschutzgesetz Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Regelungen zur (stufenweisen) Wiedereingliederung Weitere Informationen
MehrTag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners
Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners Kai Schweppe Geschäftsführer Arbeitspolitik Südwestmetall Südwestmetall - der Verband der Metall- und Elektroindustrie
MehrAusbildung der Benutzer der PSA gegen Absturz
Ausbildung der Benutzer der PSA gegen Absturz Sicher arbeiten in Höhen und Tiefen 034601 24688 info@sicheres-befahren-schubert.de Inhalt Rechtliche Situation Warum immer noch PSA gegen Absturz? Ausbildung
MehrAlcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015
Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer
Mehrper an
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IIIb1 Rochusstraße 1 53123 Bonn Korrespondenzadresse: VDBW Geschäftsstelle Friedrich-Eberle-Straße 4a 76227 Karlsruhe Tel. 0721 / 93 38 18-0 Fax 0721 /
MehrAudi AG Bildungswesen Ingolstadt, P. Aligbe 2015
Audi AG Bildungswesen Ingolstadt, 30.07.2015 Neues Problembewusstsein Intensivere Diskussion seit der Novellierung der ArbMedVV 2013 Vernachlässigung datenschutzrechtlicher Entwicklungen in diesem Bereich
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub BGI/GUV-I 504-1.2 Juni 2009
MehrDas GDA-Arbeitsprogramm ORGANISATION
Mensch und Arbeit. Im Einklang. Das GDA-Arbeitsprogramm ORGANISATION Überwachung und Beratung der Betriebe in Schleswig-Holstein Dr. Jörg Hedtmann, Präventionsleiter DGUV Landesverband Nordwest GDA-Arbeitsprogramme
MehrArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
MehrArbeitswelt Kirche Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Last? Dresden, Patrick Aligbe P. Aligbe Dresden 2016
Arbeitswelt Kirche Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Last? Dresden, 28.09.2016 Patrick Aligbe Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er
MehrGefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrUmdenken erforderlich!
Umdenken erforderlich! Die Novellierung der ArbMedVV 2013 FASI-Fortbildung 2014 Dr. med. Andreas Rickauer Branchenprävention Chemie Präventionsbereich Nürnberg Urheberrechtlich geschütztes Material! Seite
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge im Bereich Druck und Papierverarbeitung
BG - INFOBLATT Stand 11/2013 Best.-Nr.470 Arbeitsmedizinische Vorsorge im Bereich Druck und Papierverarbeitung Arbeitsbedingt sind die Beschäftigten bestimmten Belastungen und Beanspruchungen ausgesetzt.
MehrStaatliche. Arbeitsschutzvorschriften
Arbeitsschutzgesetz Staatliche Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzvorschriften Fahrpersonalrecht Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Mutterschutzrichtlinienverordnung Arbeitsstättenverordnung
MehrZum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Frankfurt/Main
Zum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Uli-Faber@t-online.de www.judix.de Übersicht 1. Funktion der technischen Regeln 2. Vermutungswirkung 2 Die Regelungstechnik der ArbStättV ttv Die ArbStättV
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrDeregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit. Folgen für die tägliche Arbeit
Deregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit Entwicklung der Gesetzgebung Vater unser 56 Worte 10 Gebote 297 Worte Amerikanische Unabhängigkeitserklärung EG-Norm für den Import von Caramelerzeugnissen
MehrBeurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz
Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Worum geht es? Welche Aufgaben haben BR und PR? Anna Wirth M. A. Martin-Luther-Str. 32 55131 Mainz Seite 1 Ein Modewort und (fast) alle trifft es Seite
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 39 Schweißrauche
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 39 Schweißrauche BGI/GUV-I 504-39 Juni 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt
R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu
MehrO D I N. Organisationsdienst. für nachgehende Untersuchungen
O D I N Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen Gliederung Warum gibt es nachgehende Vorsorge? Welche Stoffe können Anlass zur nachgehenden Vorsorge geben? Geschichte der nachgehenden Vorsorge
MehrGefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes
Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung
MehrArbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten
Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei
MehrGefährdungsbeurteilung Haut. Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016
Gefährdungsbeurteilung Haut Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016 Gefahrstoffverordnung 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Informationen ermitteln und beurteilen Gefährdungsbeurteilung
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube BGI/GUV-I 504-44 Juni 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
MehrRisikokonzept für krebserzeugende Stoffe des AGS
Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des AGS Artikel zum Risikokonzept des AGS - Seite 1 1. Einleitung Beschäftigte sind im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit täglich gewissen Risiken ausgesetzt: Kontakt
MehrGefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung En détail oder en gros? Dipl.-Ing. Manfred Rentrop, DGUV Potsdam, 15. März 2012 Inhalt Gefährdungsbeurteilung: auf europäischer Ebene auf nationaler Ebene in der GDA in der DGUV
MehrRichtiger Umgang mit Asbestzement
Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte
MehrWarum das Ganze? Warum das Ganze? Einleitung. Gefährdungsbeurteilung. Fragen. Grundlagen
Einleitung Warum das Ganze? Feuerwehrleute: Gefahren für Gesundheit und Leben Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz: (Ober)Bürgermeister Bestmöglicher Schutz vor Gefahren Welche Maßnahmen
MehrDr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler
Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Vorschriften und Regeln -Arbeitsschutzgesetz -Arbeitsstättenverordnung -Biostoffverordnung -Gefahrstoffverordnung
MehrAufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz
Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellenangaben Version 1.7 vom Dezember 2014 Udo Burkhard Arbeitsschutz-Fachberater www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de Creative Commons Lizenzvertrag Diese Veröffentlichung
Mehr2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen
Inhaltsübersicht 1 Einführung und Verzeichnisse 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/2 Checklisten/Formulare/Vorlagen
MehrAspekte der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bei Tätigkeiten mit Biostoffen
Aspekte der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bei Tätigkeiten mit Biostoffen LASI-Fortbildungsveranstaltung Umsetzung der neuen Biostoffverordnung Kassel 18. November 2014 18.11.2104
MehrRechtliche Grundlage nachgehender Vorsorge: Gestern, Heute, Morgen
Rechtliche Grundlage nachgehender Vorsorge: Gestern, Heute, Morgen Johannes Tichi Gegenstand der rechtlichen Bestimmungen zur nachgehenden Vorsorge Betrachtet man die Entwicklung der rechtlichen Grundlage
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 3 Bleialkyle
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 3 Bleialkyle BGI/GUV-I 504-3 März 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
MehrAusschuss für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten
Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten Stefan Gryglewski ehem. Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsstätten Leiter zentr. Personalwesen TRUMPF GmbH +
MehrErfahrungsaustausch AMS/UMS 2011. Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin
Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011 Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis Die
Mehr2
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade
MehrKoordinatorentreffen 15.04.09
B A D GmbH Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) Stand 24.12.2008 Koordinatorentreffen 15.04.09 ArbMedVV: Rechtlicher Rahmen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) seit dem
MehrMinisterium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen Referat Düsseldorf
Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen Referat 73 40190 Düsseldorf Gebläsefilteranzug als persönliche Schutzausrüstung Gefährdungsbeurteilung Erlass vom 22.06.2015 Sehr geehrte Damen
Mehrhygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1
Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda 2009 - Seite 1 Zum Thema 6 Die Termini: Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrRichtlinie 2013/35/EU
Die neue Verordnung Elektromagnetische Felder - Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU Informationsveranstaltung: Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen Berlin, 8. November 2016 Bundesanstalt für Arbeitsschutz
MehrDGUV Vorschrift 2. Die Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich aus zwei
Thomas Waldhecker Versuch einer Zusammenfassung: Grund für die Vorschrift: DGUV Vorschrift 2 Der Reformprozess zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe wird mit der DGUV
MehrNACHWUCHSSYMPOSIUM - DRESDEN
NACHWUCHSSYMPOSIUM - DRESDEN Karrierewege in der Arbeitsmedizin Gabriele Leng Gesundheitsschutz-Institut für Biomonitoring DGAUM_2014_Nachwuchssymposium Seite 1 Ein Unternehmen von Bayer und LANXESS LEBENSLAUF
MehrBiologische Arbeitsstoffe. Matthias Schillo, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Biologische Arbeitsstoffe Biostoffverordnung (BioStoffV) von 1999 Grundlage ist das ArbSchG aus dem Jahre 1996 Regelungen: Einstufung der Biostoffe in Risikogruppen (1-4) Unterscheidung in gezielte und
MehrBetriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz
Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz 1 DEFINITION Abhängig Beschäftigte sollen vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation geschützt
MehrZwischen Paragrafendschungel, Präventionskultur und Vision Zero
Zwischen Paragrafendschungel, Präventionskultur und Vision Zero IAG-Wissensbörse Prävention Werner Hamacher 21. November 2016 Ziel Wie wird die Arbeit sicherer, gesünder, menschengerechter? Beschleunigter
MehrGefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis
Umsetzung in der betrieblichen Praxis Yves Rottmann Regionalleiter Technischer Aufsichtsdienst (TAD) Außenstellen Dresden / Erfurt Gastgewerbe 2017 / DEHOGA Thüringen - BGN Reinhardsbrunn 22.02.2017 Gesetzliche
MehrAnforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium
Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.v. 5. Juli 2016 Dr. Peter Kujath BAuA
MehrGefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrIII. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte
III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A1 Gefährdungsbeurteilung (GeBu) Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und zu dokumentieren
MehrSicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung. Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main
Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main Wie hilfreich und verbindlich sind SDB im Betrieb? Verfügbarkeit
MehrArbeitsmedizinische Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung. Münchner Gefahrstofftage 2011 Dr. med. Peter Kujath
Arbeitsmedizinische Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung Münchner Gefahrstofftage 2011 Dr. med. Peter Kujath Überblick Individuumsbezogener Ansatz und arbeitsplatzbezogener Ansatz in der arbeitsmedizinischen
MehrAufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz
Aufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Rechtsgrundlagen Unternehmer (Arbeitgeber) ist Normadressat
MehrDie neue TRGS Mineralischer Staub
Die neue TRGS Mineralischer Staub Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe Bonn, 07.07.2010 Chart 1 http://www.baua.de/cln_137/sid_abbd852c2d81a4d668444571a56a4c13/de/themen-von-a-z/gefahrstoffe/trgs/trgs-559.html
MehrBerücksichtigung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
Berücksichtigung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Eine Einführung Berücksichtigung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung 1. Warum das Thema 2. Welche
MehrForum 12: Gesundheitsprävention in der beruflichen Erstausbildung
Forum 12: Gesundheitsprävention in der beruflichen Erstausbildung Fulda 31.5.2012 Heinz Fritsche Ressort Arbeitsgestaltung- und Gesundheitsschutz Untersuchungsanlässe Arbeitsmedizinische Untersuchung Rechtsgrundlage
MehrArbeitszeit und Gesundheit
Arbeitszeit und Gesundheit Eröffnung PAG Hamburg, 29. April 2016 Jana Greubel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg email: greubel@arbeitundgesundheit.de 1 Warum Arbeitszeit? Arbeit vollzieht sich
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrArbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste
Arbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste Betriebsärztliche Untersuchungsstelle der Friedrich-Schiller- Universität Jena, Botzstr. 3, 07740 Jena, Tel 03641-(9)
Mehr1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz
Besonders wichtige Forderungen, die sich auf gesetzliche Grundlagen beziehen, sind in diesem Organisations-Check grau hinterlegt. Erläuterung: : : : : Bearbeitet am: Maßnahmen wurden bereits durchgeführt.
MehrUnterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung
Unterweisungsmodul Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Unterweisungsbestandteile Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung CD-ROM PRAXIS-Handbuch
MehrNachgehende Vorsorge bei Quarzexposition: Rechtsgrundlagen und Verfahren. Dr. Heinz Otten, Sankt Augustin
Nachgehende Vorsorge bei Quarzexposition: Rechtsgrundlagen und Verfahren Dr. Heinz Otten, Sankt Augustin Nachgehende Arbeitsmedizinische Vorsorge Begriffsbestimmung(en) -1- ArbMedVV arbeitsmedizinische
MehrAnzeige gemäß 16 Biostoffverordnung
Datum: Adressat: Absender: Bezirksregierung Münster Dezernat 56 - Arbeitsschutz Domplatz 1-3 48143 Münster Anzeige gemäß 16 Biostoffverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten
MehrExpositionsverzeichnis nach 14 GefStoffV Verordnungsgrundlage und Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)
Expositionsverzeichnis nach 14 GefStoffV Verordnungsgrundlage und Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) Dr. Susanne Zöllner Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
MehrAusschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Ausgabe: Februar 2000 Technische Regeln für Gefahrstoffe Biomonitoring TRGS 710 Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen
MehrGefährdungsbeurteilung betrieblich verankern
Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur
Mehr