Rechnungsprüfungsamt B E R I C H T. der. Stadt Twistringen

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1 Rechnungsprüfungsamt B E R I C H T über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 der Stadt Twistringen

2 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite 1 Prüfungsauftrag 4 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung, Prüfungsdurchführung 4 3 Haushalts- und Finanzwirtschaft Erste Eröffnungsbilanz, Ergebnisübertragung Grundlagen der Haushaltswirtschaft Haushaltswirtschaft Haushaltsplan Vorbericht Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses Sicherheit der Buchführung und der Kassengeschäfte Allgemeines Buchführung Anordnungs- und Belegwesen Internes Kontrollsystem (IKS) Steuerungsprozesse, Zielerreichung Controlling, Berichtswesen Kennzahlen Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) 9 4 Feststellungen und Erläuterungen zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Aktiva Passiva Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre Haushaltsreste Bürgschaften, Gewährleistungsverträge In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen Forward Kredit Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Ergebnisrechung 19 Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 2

3 4.4.1 Allgemeines Eckdaten/Jahresergebnis Plan-Ist-Vergleich Planabweichungen Finanzrechnung Allgemeines Eckdaten/Jahresergebnis Plan-Ist-Vergleich Planabweichungen Anhang Rechenschaftsbericht Anlagenübersicht Schuldenübersicht Forderungsübersicht Übersicht der Haushaltsreste 28 5 Kassenprüfung 29 6 Vergabewesen 29 7 Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses 29 Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 3

4 1 Prüfungsauftrag Der Auftrag und Umfang der Prüfung ergeben sich aus 65 NLO i. V. m. 119 und 120 NGO in der jeweils geltenden Fassung. 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung, Prüfungsdurchführung Von der Stadt Twistringen wurde der Jahresabschluss 2010 dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse wurde von Herrn Brinkmann und Frau Hollmann-Hespos in der Zeit vom mit Unterbrechungen durchgeführt. In der Vollständigkeitserklärung nach 101 NGO zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 wurde durch den Bürgermeister der Stadt Twistringen u. a. folgendes erklärt: In dem vorgelegten Jahresabschluss sind alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten sowie alle erforderlichen Angaben gemacht. Gemäß 120 Abs. 1 Satz 1 NGO galt es festzustellen, ob der Haushaltsplan eingehalten ist, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, bei den Einnahmen und Ausgaben des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und die Vermögensrechnung richtig aufgestellt ist. Das Rechnungsprüfungsamt beschränkte die Prüfung entsprechend 120 Abs. 1 letzter Satz NGO nach pflichtgemäßem Ermessen auf eine ausreichende Zahl von Stichproben Die Prüfung des Jahresabschlusses ist Voraussetzung für die Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss sowie über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Umstellung auf das neue kommunale Rechnungswesen erfolgte zum Damit hat die Stadt Twistringen frühzeitig den modifizierten Rechtsvorschriften entsprochen. Die Eröffnungsbilanz der Stadt Twistringen wurde am durch den Rat beschlossen. Der Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz datiert vom Die Prüfung der Eröffnungsbilanz schloss mit etlichen Prüfbemerkungen ab. Die dort beschriebenen Abweichungen wirken sich nachhaltig auf alle weiteren Jahresabschlüsse aus. Insofern ist der jetzige Prüfbericht unter Berücksichtung des Prüfberichtes zur Eröffnungsbilanz zu verstehen. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 4

5 3 Haushalts- und Finanzwirtschaft 3.1 Erste Eröffnungsbilanz, Ergebnisübertragung Die erste Eröffnungsbilanz wurde zum erstellt. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz erfolge nach Erörterung mit dem Bürgermeister Meyer vor der Beschlussfassung des Rates, um eventuelle erforderliche Änderungen vornehmen zu können. Die Eröffnungsbilanz wurde während der Prüfung dreimal, letztmalig am seitens der Stadt Twistringen berichtigt. Die Prüfungsergebnisse sind im Prüfbericht vom dargelegt. Trotz zahlreicher Prüfungsbemerkungen wurde die Eröffnungsbilanz am durch den Rat beschlossen. Übertragung der Haushaltsergebnisse von 2009 nach 2010: Mit Prüfung des Jahresabschlusses 2009 hat das RPA die Richtigkeit der übertragenen Haushaltsreste im Prüfbericht bestätigt. Im Einzelnen wird auf die Ausführungen im Bericht verwiesen. 3.2 Grundlagen der Haushaltswirtschaft Haushaltswirtschaft In 82 NGO legt der Gesetzgeber allgemeine Grundsätze fest, nach denen die gesamte Haushaltswirtschaft zu planen und zu führen ist. Diese allgemeinen Grundsätze beziehen sich auf den gesamten Haushaltskreislauf (Planung, Ausführung, Kontrolle) und lauten: Die Gemeinde muss ihre stetige Aufgabenerfüllung sichern, sie muss ihre Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich führen, sie muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im doppischen Rechnungsstil wirtschaften, der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein Haushaltsplan Grundlage für die Erfüllung der genannten Grundsätze ist der Haushaltsplan. Dieser wurde mit der Haushaltssatzung am durch den Rat der Stadt Twistringen für das Haushaltsjahr 2010 verabschiedet. Die Haushaltssatzung ist grundsätzlich genehmigungsfrei. Genehmigungspflichtig sind: Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. 92 Abs.2 NGO, nicht jedoch für Umschuldungen, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, soweit in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt werden, insgesamt Kreditaufnahmen vorgesehen sind ( 91 Abs. 4 NGO), und der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, wenn er ein Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit übersteigt ( 94 Abs. 2 NGO). Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 5

6 Die Stadt Twistringen hat den Höchstbetrag für Liquiditätskredite auf festgesetzt. Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit belaufen sich laut Haushaltsplan 2010 auf ca Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf festgesetzt. Die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Diepholz erfolgte mit Schreiben vom Die Bekanntmachung des Haushaltsplanes erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Diepholz vom Vorbericht Gem. 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHKVO ist der Vorbericht als Anlage zum Haushaltsplan verbindlich vorgeschrieben. Er hat zum einen die Aufgabe, die Öffentlichkeit und die Aufsichtsbehörde über die Finanzlage und die Finanzwirtschaft der Gemeinde zu informieren. Zum anderen zwingt er die Verwaltung, die finanzwirtschaftliche Entwicklung und die aus den finanzpolitischen Plänen zu erwartenden Folgen darzustellen. Da der Vorbericht an den Haushaltsplan gebunden ist, erhält die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Haushaltsplanes die Gelegenheit, in diesen Einsicht zu nehmen. So werden die Informationen über den Stand und die Entwicklung der kommunalen Haushaltswirtschaft an die Öffentlichkeit weitergegeben. Die Stadt Twistringen hat Ihrem Haushaltsplan einen Vorbericht beigefügt. In diesem werden die gesetzlich geforderten Informationen dargestellt und erläutert. 3.3 Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen und soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermitteln. Er besteht nach 100 Abs. 2 NGO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und einem Anhang. Gemäß 100 Abs. 3 NGO sind dem Anhang ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das Folgejahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Die Stadt Twistringen hat auf eine Übersicht der Forderungen gem. 56 Abs. 2 GemHKVO und auf eine Schuldenübersicht gem. 56 Abs. 3 GemHKVO verzichtet. Die für den Jahresabschluss vorgeschriebenen Bestandteile und Anlagen liegen somit nur zum Teil in der erforderlichen Form vollständig vor. Nähere Ausführungen hierzu sind unter den Punkten und in diesem Bericht dargestellt. Für die vorgelegten Teile des Jahresabschlusses wurden die mit RdErl. d. MI vom für verbindlich erklärten Haushaltsmuster beachtet. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 6

7 Gem. 101 Abs. 1 Satz 2 NGO stellt der Bürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit der Abschlüsse fest. Diese sogenannte Vollständigkeitserklärung hat die Stadt Twistringen auf Anforderung des Rechnungsprüfungsamtes am vorgelegt. Die Bilanz, die Ergebnis- und die Finanzrechung wurden, soweit geprüft, ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren Unterlagen abgeleitet. Der verbindliche Produkt- und Kontenrahmen einschließlich der zugehörigen Zuordnungsvorschriften wurde eingehalten. Für die eingerichteten Konten wurde gemäß 35 Abs. 4 GemHKVO ein Kontenplan eingerichtet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Jahresabschluss ohne eine Forderungs- und Schuldenübersicht aufgestellt wurde und somit nicht den Formvorschriften genügt. 3.4 Sicherheit der Buchführung und der Kassengeschäfte Allgemeines Seit dem erfolgt bei der Stadt Twistringen die Haushaltswirtschaft und Kassenführung im Rechnungsstil der kommunalen Doppik. Damit gelten ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Regelungen der GemHKVO. Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erledigung der Zahlungsanweisung sowie der Buchführung und der Zahlungsabwicklung sind gem. 41 Abs. 1 GemHKVO neue Dienstanweisungen zu erlassen. Die Stadt Twistringen hat eine Dienstanweisung nach den Vorschriften der GemHKVO mit Datum vom erlassen Buchführung Zur Abwicklung des Rechnungswesens wird die Finanzsoftware SAP R3 eingesetzt. Für diese Software liegt keine Zertifizierung vor. Eine Freigabe des Programms durch den Bürgermeister ist allein schon deshalb erfolgt, weil das Programm angewendet wird. Nach Informationen des Nds. Landkreistag (NLT) reicht dies aus, um das Programm als durch den Bürgermeister freigegeben zu betrachten. Das Buchungsgeschäft wird, wie bereits im kameralen Verfahren, grundsätzlich dezentral erledigt. In der Kämmerei werden die zentral zu erledigenden Aufgaben (u. a. Jahresabschlussbuchungen) wahrgenommen. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erfolgt durch die Stadtkasse. Die Buchführung entspricht nach den Prüffeststellungen den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die in der Dienstanweisung vom getroffenen Regelungen werden eingehalten Anordnungs- und Belegwesen Im Rahmen der Kassenprüfung 2010 wurde eine stichprobenweise Prüfung der Kassenbelege durchgeführt. Soweit geprüft, haben sich keine nennenswerten Beanstandungen ergeben. Die Buchungen waren ausreichend begründet und belegt. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 7

8 3.4.4 Internes Kontrollsystem (IKS) Ein IKS ist die Gesamtheit aller Kontrollen, Maßnahmen und Regelungen, die u. a. der Sicherung von Vermögen und Informationen gegen Verluste und der Bereitstellung verlässlicher, vollständiger und zeitnaher Aufzeichnungen für das Rechnungswesen und aus dem Rechnungswesen dient. In Zusammenhang mit der Finanzsoftware soll das IKS den Buchführungspflichtigen dahingehend unterstützen, die Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit von Buchführung und Jahresabschluss sicherzustellen und sich einen Überblick über seine wirtschaftliche Lage zu verschaffen. Sofern ein funktionierendes Internes Kontrollsystem vorhanden ist, sinkt die Wahrscheinlichkeit ( das Risiko) von unrichtigen Aussagen im Jahresabschluss mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Aufgabe bzw. Ziel eines Internen Kontrollsystems sollte sein. die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung, die Einhaltung der für die Stadt maßgeblichen rechtlichen Vorschriften Das Interne Kontrollsystem kann durch organisatorische Sicherungsmaßnahmen, durch Kontrollen und durch eine interne Revision sichergestellt werden. Bei der Stadt Twistringen wird ein solches Kontrollsystem eingesetzt. Die Sicherung der Wirksam- und Wirtschaftlichkeit wird durch eine quartalsmäßige Analyse der Kosten- und Leistungsrechnung sichergestellt. So soll eine stetige Steigerung der Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung erreicht werden. Für die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung sorgt die Stadt Twistringen durch qualifiziertes Personal. Nach Aussage der Stadt Twistringen ist ein weiterführendes Internes Kontrollsystem aufgrund der Verwaltungsgröße nicht erforderlich, zumal die quartalsmäßigen Abschlüsse zu einer zeitnahen Kontrolle des Buchungsstoffes führen und so grobe Fehler beseitigt werden Steuerungsprozesse, Zielerreichung Gem. 21 Abs. 1 GemHKVO setzt die Gemeinde zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und nach den örtlichen Bedürfnissen insbesondere die Kostenund Leistungsrechnung und das Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen ein. Der 21 Abs. 2 GemHKVO konkretisiert hierzu, dass Ziele und Kennzahlen zur Grundlage von Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden sollen. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 8

9 Controlling, Berichtswesen Hinsichtlich der verwaltungsinternen Steuerungsmaßnahmen wurde bei der Stadt Twistringen ein Controlling mit einem unterstützenden Berichtswesen installiert. Die Stadt Twistringen arbeitet derzeit mit einem operativen Controlling. Das strategische Controlling ist in Planung und soll über eine Balanced Scorecard abgewickelt werden. Das Berichtswesen liefert Informationen für die Kosten- und Leistungsrechnung und die Anlagenbuchhaltung. Außerdem werden Informationen für Plananpassungen etc. über das Berichtswesen geliefert. Ein zusammenfassender Bericht wird dem Verwaltungsvorstand vorgelegt. Dieser bringt den Bericht in die politischen Gremien ein. Aufgrund der stetigen Berichterstattung können mögliche Planabweichungen zügig erkannt und in der monatlichen Dienstbesprechung behandelt werden Kennzahlen Bei der Stadt Twistringen wurden Kennzahlen mit Zielen im Produktbuch definiert, aufgrund der fehlenden Steuerungsrelevanz werden diese jedoch nicht erhoben. Hier findet derzeit in Zusammenarbeit mit den politischen Gremien ein Prozess statt, beim dem das Ziel eine definierte Balanced Scorecard ist Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Bedingt durch den Einsatz einer kaufmännischen, auf die Doppik angepassten Standardsoftware wird die KLR Funktionalität zur Abbildung der produkt- und leistungsbezogenen Ergebnisrechnung verwendet. Aufgrund des vermehrten Einsatzes von Kostenstellen, einer Kostenverteilung und einer Kostenumlage der internen Leistungen ist eine Kosten-Leistungsrechung eingeführt. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 9

10 4 Feststellungen und Erläuterungen zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Die Erste Eröffnungsbilanz der Stadt Twistringen vom sowie die bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz angewandten und im Bilanzierungshandbuch dokumentierten Bewertungen und Bewertungsvereinfachungen wurden vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz geprüft. Zur Bilanz sind dem Jahresabschluss der Stadt Twistringen folgende Aussagen zu entnehmen: In der laufenden Bilanzierung wird das Vermögen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Als Abschreibungsmethode findet ausschließlich die lineare Abschreibung Anwendung. Die Abschreibungen wurden nach Maßgabe der Abschreibungstabelle für kommunale Gebietskörperschaften unter Berücksichtigung der erwarteten wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Nutzungsdauer festgelegt. Eine detaillierte Darstellung der gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde in der Eröffnungsbilanz vorgenommen. Es gilt der Grundsatz der formellen und materiellen Bilanzkontinuität. Sämtliche Anlagegüter des Immateriellen Vermögens und des Sachvermögens wurden durch den Anlagespiegel nachgewiesen. Die Zu- und Abgänge wurden stichprobenhaft geprüft. Es ergaben sich dabei keine Auffälligkeiten. 4.1 Aktiva Nachstehend sind zunächst die wertmäßig belegten Bilanzpositionen der Aktivseite in Gliederungsabschnitten mit den Prüfungsergebnissen dargestellt; im anschließenden Berichtsteil 4.2 folgen die Bilanzpositionen der Passivseite. 1. Immaterielles Vermögen: Immaterielles Vermögen Veränderung Pos. Bezeichnung 1.2 Lizenzen , , , Ähnliche Rechte 6.600, , , Geleistete Investitionszuweisungen und , , ,00 zuschüsse Summe , , ,00 Aufgrund der Besonderheit öffentlichen Handelns werden Investitionszuschüsse an Dritte als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 10

11 2. Sachvermögen Sachvermögen Veränderung Pos. Bezeichnung 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche , , ,14 Rechte 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche , , ,69 Rechte 2.3 Infrastrukturvermögen , , , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , , , Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge , , , Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen , , ,00 und Tiere 2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , , ,45 Summe , , ,37 Sämtliche Zu- und Abgänge des Sachvermögens werden in der Anlagenübersicht dargestellt. Die Einzelwerte der Position Anlagen im Bau werden im Jahresabschluss der Stadt Twistringen separat dargestellt. Aus der Prüfung ergaben sich keine Besonderheiten. 3. Finanzvermögen Finanzvermögen Veränderung Pos. Bezeichnung 3.2 Beteiligungen , ,00 0, Ausleihungen 4.499, , , Öffentlich-rechtliche Forderungen , , , Sonstige privatrechtliche Forderungen , , , sonstige Vermögensgegenstände ,60 0, ,60 Summe , , ,72 Gem. 54 Abs. 2 GemHKVO gehören zum Finanzvermögen sowohl langfristig als auch kurzfristig zum Betrieb der Gemeinde dienendes Vermögen. Die größte Position beim Finanzvermögen sind die öffentlich rechtlichen Forderungen mit einem Betrag von ,80. Gem. 59 Nr. 18 GemHKVO sind Forderungen die in Geld bewerteten Ansprüche. Diese Forderungen sind zum Jahresende durch die Gemeinde auf ein Ausfallrisiko zu überprüfen, damit diese Beträge das Jahresergebnis nicht unrealistisch beeinflussen. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 11

12 Dabei sind die Forderungen in drei Gruppen einzuteilen: vollwertige und sichere (werthaltige) Forderungen, bei denen der Zahlungseingang mit Sicherheit zu erwarten ist, zweifelhafte (dubiose) Forderungen, für die ein vollständiger oder teilweiser Ausfall des Zahlungseingangs zu erwarten ist, weil z.b. bereits Zahlungen ausgefallen sind, die Forderung niedergeschlagen wurde oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, uneinbringliche Forderungen, deren Zahlungseingang ganz sicher ausbleiben wird, da z.b. eine Pfändung erfolglos war, ein Insolvenzverfahren abgeschlossen wurde, der Schuldner nicht mehr zu ermitteln ist, die Verjährung eingetreten ist oder ein Erlass ausgesprochen wurde. Nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung sind die zweifelhaften und uneinbringlichen Forderungen zum Bilanzstichtag festzustellen und durch Wertberichtigungen zu korrigieren. Nach dem Vorsichtsprinzip müssen uneinbringliche Forderungen vollständig und zweifelhafte Forderungen bis auf die Höhe des wahrscheinlichen Zahlungseingangs berichtigt werden. Die öffentlich rechtlichen Forderungen wurden im Rahmen der Prüfung des Jahreabschlusses stichprobenartig näher betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass ein erheblicher Betrag der Forderungen auf Schuldner zurückgeht, gegen die mittlerweile ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Bei diesen Forderungen handelt es sich zumindest um zweifelhafte Forderungen. Die Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund eines Insolvenzverfahrens überhaupt noch Geld eingeht, ist aufgrund Erfahrungswerte sehr gering. Daher sind diese Forderungen auf jeden Fall im Wert zu berichtigen und auf einen Betrag herabzusetzen, dessen Eingang wahrscheinlich ist. Nach Durchsicht der offenen Forderungen könnte dies bei der Stadt Twistringen einen Betrag von ca ,00 ausmachen. Die Stadt Twistringen sollte zukünftig diese Forderungen zum Jahresende überprüfen, um im Jahresergebnis keine unrealistischen Zahlen darzustellen. 4. Liquide Mittel Liquide Mittel Veränderung Pos. Bezeichnung 4 Liquide Mittel , , ,49 Gem. 59 Nr. 34 GemHKVO bestehen die liquiden Mittel aus dem Bargeld, den Guthaben auf den laufenden Konten bei Kreditinstituten, Schecks und Geldanlagen aus dem Kassenbestand. Die Stadt Twistringen hat liquide Mittel in Höhe von ,38 im Jahresabschluss ausgewiesen. Im Tagesabschluss vom (Buchungstag ) wir dieser Bestand an liquiden Mitteln ausgewiesen. Die Ausweisung der liquiden Mittel im Jahresabschluss ist nicht zu beanstanden. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 12

13 5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzung Veränderung Pos. Bezeichnung 5 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten , , ,57 Gem. 49 Abs. 1 GemHKVO sind Auszahlungen, die vor dem Abschlusstag geleistet werden und Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Die Stadt Twistringen hat Aktive Rechnungsabgrenzungen gebildet, sofern diese mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln waren. Auf die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten für Zahlungen die jährlich in gleicher Höhe wiederkehren hat die Stadt Twistringen verzichtet. Bei den im Jahresabschluss 2010 ausgewiesenen Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von ,62 handelt es sich um die Beamtenbezüge für Januar 2011 und um die Beamtenversorgungs- und Beihilfeumlage für das erste Quartal Gegen die Ausweisung der Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in der genannten Höhe bestehen keine Bedenken. 4.2 Passiva 1. Nettoposition Nettoposition Veränderung Pos. Bezeichnung 1.1 Basis-Reinvermögen , , , Rücklagen ,60 0, , Jahresergebnis , , , Sonderposten , , ,59 Summe , , ,84 Die Erhöhung des Reinvermögens ist durch die Auflösung der Versorgungsrücklage bei der Nds. Versorgungskasse bedingt. Sie wurde aufgelöst, weil die Pflicht hierzu aufgrund einer Rechtsänderung nicht mehr besteht. Lt. Aussage im Jahresabschluss werden investive Zuschüsse und Zuwendungen von Dritten in der Bilanz im Bruttoverfahren als Sonderposten ausgewiesen und über den gleichen Zeitraum wie die bezuschusste Anlage abgeschrieben. Aus der dem Jahresabschluss beigefügten Anlagenübersicht lassen sich die jeweiligen Zu- und Abgänge der Sonderposten entnehmen. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 13

14 2. Schulden Schulden Veränderung Pos. Bezeichnung 2.1 Geldschulden , , , Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen , , ,07 Rechtsgeschäften 2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung , , , Transferverbindlichkeiten ,69-412, , Sonstige Verbindlichkeiten , , ,40 (-197,23) Summe , , ,04 Geldschulden Zu den Geldschulden in der Bilanz gehören die Anleihen, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten und Verbindlichkeiten aus sonstigen Geldschulden. Die Stadt Twistringen hat unter dieser Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in der oben genannten Höhe ausgewiesen. Die Ausweisung ist nicht zu beanstanden. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Unter dieser Position ist das PPP-Projekt Gymnasium Twistringen ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, Transferverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten Die Stadt Twistringen hat unter den genannten Punkten Beträge ausgewiesen, die seitens des RPA nicht zu beanstanden sind. 3. Rückstellungen Rückstellungen Veränderung Pos. Bezeichnung 3.1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen , , , Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche , , ,17 Maßnahmen 3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen , ,00 0, Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs , , ,00 und von Steuerschuldverhältnissen 3.8 Andere Rückstellungen , , ,29 Summe , , ,46 Die Pflicht Rückstellungen für die in der Aufstellung genannten Positionen zu bilden, ergibt sich aus 95 Abs. 2 NGO i.v. m. 43 Abs. 1 GemHKVO. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 14

15 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Die Stadt Twistringen hat Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen auf Basis einer Vorausberechnung der Niedersächsischen Versorgungskasse vorgenommen. Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen Hier sind Rückstellungen für Maßnahmen der Altersteilzeit und für nicht genommenen Urlaub und Überstunden auszuweisen. Die Rückstellungen für Urlaub und Überstunden wurden aufgrund einer Durchschnittsberechnung in die Bilanz eingestellt. Die Berechnung der Rückstellungen für Altersteilzeit wurde anhand der bestehenden Verträge zur Altersteilzeit durchgeführt. Die Stadt Twistringen hat mit Hilfe einer Datei eine Übersicht erstellt, aus der zu ersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Rückstellungen gebildet werden und wieder aufgelöst werden. Diese Liste bietet einen Komplettüberblick über die Entwicklung der Altersteilzeit in den nächsten Jahren. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen Aufgrund des Wintereinbruchs im Dezember 2009 sind erhebliche Straßenschäden aufgetreten. Bisher sind diese Schäden zwar bezeichnet, allerdings gibt es noch kein konkretes Datum, wann die betroffenen Straßen repariert werden sollen. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen Wie in den vergangenen Jahren hat die Stadt Twistringen Rückstellungen für Zahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs aufgrund Vorausberechnungen gebildet. Andere Rückstellungen Bei den Anderen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse, für Tarifanpassungen und eine Rückstellung für ein Verkehrskonzept. 4. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Passive Rechnungsabgrenzung Veränderung Pos. Bezeichnung 7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten , , ,93 Gem. 49 Abs. 4 GemHKVO müssen zweckgebundene Erträge, die nicht dem Haushaltsjahr zuzuordnen sind auf der Passivseite der Bilanz als Passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 15

16 Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden solche Beträge ausgewiesen, die vor dem Bilanzstichtag eingegangen sind, aber nach ihrem wirtschaftlichen Entstehungsgrund als Ertrag dem nächsten Haushaltsjahr zuzuordnen sind. Die Stadt Twistringen hat in der Bilanz einen Betrag von ,82 als Passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Im Wesentlichen bestehen die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus einer Zahlung des Landkreises Diepholz für das Gymnasium Twistringen in Höhe von ,00 für die Jahre Weiterhin wurden transitorische Passivposten in Höhe von ca ,00 ausgewiesen. Gegen die Ausweisung der Passiven Rechnungsabgrenzungsposten in der genannten Höhe bestehen keine Bedenken. 4.3 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre Gem. 54 Abs. 5 GemHKVO sind unter der Bilanz die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken, die nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. Insbesondere sind dies Haushaltsreste, Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen und Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften. Jede Art der Vorbelastung darf in einem Betrag zusammengefasst angegeben werden Folgende Positionen wurden unter der Bilanz ausgewiesen: Art Beschreibung Betrag Haushaltsrest Budgetvereinbarung ,70 Haushaltsrest investive Maßnahmen ,29 Gewährleistungsvertrag Baukostenzuschuss ,00 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen Erweiterung des Gymnasiums und Neubau einer Sporthalle Forward Kredit Verpflichtungsermächtigungen 6,12 Mio., Umschuldungen1,08 Mio., Kreditermächtigungen aus ,50 Mio. Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Übernahme Schuldendienstleistungen , , ,31 Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 16

17 4.3.1 Haushaltsreste Eine zeitliche Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln dient der Förderung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung. Oftmals stellt sich erst am Ende eines Haushaltsjahres heraus, dass geplante Maßnahmen im ablaufenden Jahr nicht mehr realisiert werden können, die Haushaltsmittel dafür aber im Folgejahr benötigt werden. Die Stadt Twistringen hat Haushaltsreste aufgrund von Budgetvereinbarungen für folgende Produkte übertragen (Beträge über 5.000,- ): Produkt Bezeichnung Betrag 3620 Jugendarbeit , Gemeindestraße, Plätze und Wege , Liegenschaftsmanagement , Tageseinrichtungen für Kinder , Grundschulen 5.317,05 Übrige Reste ,89 Gesamt ,70 Gem. 4 Abs. 3 GemHKVO können Teilhaushalte, die einen funktional begrenzten Aufgabenbereich darstellen, durch einen Haushaltsvermerk zu einem Budget erklärt werden. Die Stadt Twistringen hat in ihrem Haushaltsplan erklärt, dass die gebildeten Teilhaushalte als sachlich eng zusammenhängend gelten und damit zu jeweils einem Budget verbunden werden. Für investive Maßnahmen hat die Stadt Twistringen Haushaltsreste für folgende Projekte gebildet (Maßnahmen über ,- ): Projekt Bezeichnung Betrag Ausbau Baustraßen , Erweiterung Straßenbeleuchtung , Investitionsmaßnahmen der Ortschaften , Bahnhofsvorplatz , Fahrzeuge für den Bauhof , Sachanlage Vermögen Gymnasium , Ausbau Topheide , Feuerwehr-Fahrzeuge , Stadtsanierung , WP Abbenhausen , Grundstückserwerb zur Weiterveräußerung , Maßnahmen LEADER , Einführung DMS & Ratsinfo , Bau einer Kinderkrippe , Erschließung GB Osterkamp , Konjunkturprogramm II , KP II/ Gebäude GS Am Markt , KP II/ Schulausstattung , Flurbereinigung ,00 Sonstige ,87 Gesamtergebnis ,29 Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 17

18 4.3.2 Bürgschaften, Gewährleistungsverträge Gem. 93 Abs. 4 NGO sind Bürgschaften, Gewährleistungsverträge etc. mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, die die Gemeinde zur Förderung des Städte- und Wohnungsbaues eingeht, im Vorbericht zu erläutern. Die Stadt Twistringen hat keine Bürgschaften übernommen. Die Stadt Twistringen hat einen Gewährleistungsvertrag in Höhe von ,00 abgeschlossen. Hier geht es um einen Baukostenzuschuss seitens der Stadt Twistringen sofern ein 2003 erschließungs- und anliegerbeitragsfrei verkauftes Gewerbegrundstück an den Schmutzwasserkanal angeschlossen wird. Im Vorbericht wurden zu diesem Vertrag keine weitergehenden Erläuterungen gemacht In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen Gem. 91 Abs. 3 NGO gelten die Verpflichtungsermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsjahres oder bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für das folgende Hauhaltsjahr, wenn diese nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird. Die Stadt Twistringen hat im Haushalt 2010 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ,00 veranschlagt. Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erfolgte mit Schreiben vom Die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ca. 6,25 Mio. erfolgte im Haushaltsjahr Forward Kredit Die Stadt Twistringen hat im Haushaltsjahr einen Forward Kredit bei der Bayern LB in Höhe vom ,00 abgeschlossen. Die erforderliche Kredithöhe wurde in einem Vermerk vom detailliert dargestellt und erläutert. Danach war es aufgrund der Lage an den Finanzmärkten sinnvoll, einen Forward Kredit zu günstigen Konditionen aufzunehmen. Die Höhe der Kreditermächtigung rechtfertigt die Stadt Twistringen mit folgenden Rahmenbedingungen; Kreditermächtigung für Investitionen in ,00 Verpflichtungsermächtigungen in ,00 Umschuldungen ,95 Daraus ergibt sich eine Gesamt-Kreditermächtigung im Haushaltsjahr 2010 in Höhe von ,95. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 18

19 Damit liegt der abgeschlossene Forward Kreditvertrag im Rahmen dieser Kreditermächtigung. Allerdings hat die Stadt bei der Aufnahme eines solchen Kredites zu beachten, dass die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen zwar als eine vorgezogene Kreditermächtigung zu sehen sind, diese allerdings nicht die spätere echte Kreditgenehmigung ersetzt. Das bedeutet für die Stadt Twistringen, dass sie die Genehmigung der Kommunalaufsicht vor Abschluss des Kreditvertrages einholen muss. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht hatte diese keine Kenntnis über die Aufnahme eines solchen Kredites. Folglich wurde auch keine Genehmigung erteilt Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Die Stadt Twistringen hat ein kreditähnliches Rechtsgeschäft in Höhe von ,31 unter der Bilanz ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Übernahme eines Schuldendienstes. Die Stadt Twistringen hat für den Sportclub Twistringen einen Kredit aufgenommen. Dieses Rechtsgeschäft datiert mit Vertrag vom Gem. 92 Abs. 6 NGO bedarf die Begründung einer Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt, einer Einzelgenehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, wenn es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Die Kommunalaufsicht des Landkreises hat mit Schreiben vom die Genehmigung für diesen Vertrag erteilt. 4.4 Ergebnisrechung Allgemeines Im NKR werden gemäß 50 Abs. 1 GemHKVO in der Ergebnisrechnung alle dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt. Die Ergebnisrechnung ähnelt der im Handelsrecht vorgeschriebenen Gewinn- und Verlustrechnung. Die Ergebnisrechnung ist der Kern des kommunalen Haushalts, denn sie bildet: ab. Die ordentlichen Erträge und Aufwendungen für den laufenden Verwaltungsbetrieb, also das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch des Haushaltsjahres, den sich aus den ordentlichen und außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergebenden Überschuss oder Fehlbetrag, die getrennt auszuweisenden außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, wozu auch die Erträge und Aufwendungen aus Vermögensveräußerung und nachgeholte Rückstellungen zählen Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 19

20 In der Ergebnisrechnung werden die Aufwendungen und Erträge grundsätzlich in der Periode gebucht, in der sie verursacht worden sind. Das ordentliche Ergebnis wird in den Kontenklassen 3 (Erträge) und 4 (Aufwendungen) gebucht. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen werden in der Kontenklasse 5 nachgewiesen Eckdaten/Jahresergebnis Bezeichnung Ergebnis 2009 Ergebnis 2010 Ansatz 2010 Abweichung Ordentliche Erträge , , , ,53 / ordentliche , , , ,10 Aufwendungen = ordentliches , ,57 0, ,57 Ergebnis Außerordentliche Erträge / außerordentliche Aufwendung = außerordentliches Ergebnis Jahrese-rgebnis , ,12 0, , , ,17 0, , , ,95 0, , , ,62 0, , Plan-Ist-Vergleich In 52 GemHKVO ist geregelt, dass im Jahresabschluss die Erträge und Aufwendungen den Haushaltsansätzen gegenüber gestellt werden. Die Art der Darstellung erfolgt nach den verbindlich vorgegebenen Mustern des 50 GemHKVO. Ein Plan-Ist-Vergleich ist aus Controllingzwecken unabdingbar. Nur so kann eine vollumfängliche Beurteilung der Haushalts- und Wirtschaftslage erfolgen. Bei bedeutenden Abweichungen ist die Behörde so in der Lage gegenzusteuern. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 20

21 4.4.4 Planabweichungen Bei folgenden Positionen liegen erhebliche Planabweichungen vor: Bezeichnung Betrag Steuern und ähnliche Erträge ,93 Zinsen und ähnliche Finanzerträge ,29 Sonstige ordentliche Erträge ,58 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistung ,14 Abschreibungen ,03 Überschuss gem. 15 GemHKVO ,78 Steuern und ähnliche Erträge Im Haushaltsjahr 2010 entwickelten sich die Gewerbesteuereinnahmen positiv und es konnten um 263 T höhere Erträge erzielt werden. Dagegen verringerten sich die Erträge aus Einkommenssteueranteilen um ca. 60 T. Zinsen und ähnliche Finanzerträge Die Forderungen für Säumniszuschläge erhöhten sich um ca. 71 T aufgrund von rückständigen Gewerbesteuerforderungen. Sonstige ordentliche Erträge Diese Position setzt sich im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen für Pensionen in Höhe von ca. 94 T und der Reduzierung der Wertberichtigung auf Forderungen in Höhe von 168 T zusammen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistung Die größte Abweichung bei dieser Position stellt die Leistung Kindertagespflege in Höhe von ca. 60 T dar. Diese wurde im Jahr 2010 als durchlaufender Posten gebucht und wird ab 2011 direkt im Haushalt des Landkreises abgewickelt. Abschreibungen Es wurden 367 T an Forderungen wegen Uneinbringlichkeit abgeschrieben. Überschuss gem. 15 GemHKVO Die Entnahme aus der Überschussrücklage lag 2010 bei 449 T. Hier konnte ein Betrag von ca. 600 T in der Überschussrücklage belassen werden. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 21

22 4.5 Finanzrechnung Allgemeines Gem. 51 Abs. 1 GemHKVO werden in der Finanzrechnung die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen abgebildet. Wie die Ausweisung zu erfolgen hat ist in 51 Abs. 1 Nr. 1-6 GemHKVO geregelt. Im Ergebnis zeigt die Finanzrechnung, wie sich der Bestand an Zahlungsmitteln entwickelt hat. Zu unterscheiden sind Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, für Investitionstätigkeit, für Finanzierungstätigkeit. Welche Zahlungen dieser Gliederung im Einzelnen zuzuordnen sind, ergibt sich aus 3 Nr GemHKVO. Die Finanzrechnung ist in den Kontenklassen 6 (Einzahlungen) und 7 (Auszahlungen) gemäß Kontenrahmenplan des Landes Niedersachsen weiter unterteilt. Die Finanzrechnung ist gem. 51 Abs. 2 GemHKVO in Staffelform aufgestellt worden. Sowohl die geforderte Saldenbildung, als auch der Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn und am Ende des Jahres, wurden entsprechend 51 Abs. 1 GemHKVO ausgewiesen. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 22

23 4.5.2 Eckdaten/Jahresergebnis Ist 2009 Ist 2010 Plan 2010 Abweichung Summe d. Einz. a. lfd. Verw.tätigk , , , ,97 Summe d. Ausz.a.lfd. Verwalt.tätigk , , , ,13 Saldo aus lfd. Verwalt.tätigkeit , , , ,84 Summe der Einz. a. Investitionstätigkeit , , , ,21 Summe der Ausz. a. Investitionstätigkeit , , , ,28 Saldo aus Investitionstätigkeit , , , ,93 Finanzmittel-Überschuss/- Fehlbetrag , , , ,91 Saldo aus Finanzierungstätigkeit , , , ,59 Finanzmittelveränderung insgesamt , , , ,68 Diff. Aufgr. unscharfer Periodenabgrenzung 9.099, ,89 Saldo aus haushaltsunwirks. Vorgängen 9.359, ,14 Ab an Zahlungsmitteln zu Beginn des Jahres , ,87 Endbestand an Zahlungsmitteln , ,38 Die Finanzrechnung weist für das Haushaltsjahr einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von ,96 aus. Der Überschuss setzt sich aus der Differenz des Bestandes aus laufender Verwaltungstätigkeit ,97 und dem Saldo aus Investitionstätigkeit ,93 zusammen. Der Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen beträgt ,14. In diesem Betrag ist eine Summe von 1.077,89 enthalten. Diese Summe ist die Differenz einer unscharfen Periodenabgrenzung. Diese entsteht im Wesentlichen aufgrund von über Schnittstellen automatisiert übergeleiteten Personalkostenbuchungen und setzt sich aus Abgrenzungen zu 2009 und 2011 zusammen Im Wesentlichen handelt es sich hier um Personalkostenbuchungen aus der Schnittstelle zum Personalabrechnungsprogramm. Eine beantragte Korrekturmöglichkeit bei dem Programmanbieter (SAP) wurde mit dem Hinweis auf die GoB abgelehnt. Von Seiten des Personalabrechnungsprogramms wäre eine Korrektur nur über Einzelbuchungen möglich. Dieses würde einen erheblichen Aufwand an Einzelbuchungen bedeuten, die von den Anwendern in Anbetracht der leichten Unschärfe in der Finanzrechnung und der geringen Bedeutung derselben abgelehnt wurde. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 23

24 Da die Fehlerquelle bekannt ist und analysiert werden kann, die daraus ergebenen Unschärfen in dem Jahresabschluss gering sind und keine weiteren Auswirkungen zu befürchten sind, kann diese Unschärfe akzeptiert werden. Allerdings sollten weiterhin Bemühungen seitens der Stadt Twistringen stattfinden, eine fehlerfreie Finanzrechnung aufzustellen. Zum Jahresabschluss 2010 ergibt sich ein Endbestand an Zahlungsmitteln von , Plan-Ist-Vergleich In 52 GemHKVO ist geregelt, dass im Jahresabschluss die Einzahlungen und Auszahlungen den Haushaltsansätzen gegenübergestellt werden. Die Art der Darstellung erfolgt nach den verbindlich vorgegebenen Mustern des 50 u. 51 GemHKVO. Ein Plan-Ist-Vergleich ist aus Controllingzwecken unabdingbar. Nur so kann eine vollumfängliche Beurteilung der Haushalts- und Wirtschaftslage erfolgen. Bei bedeutenden Abweichungen ist die Behörde so in der Lage gegenzusteuern Planabweichungen Bei folgenden Positionen liegen erhebliche Planabweichungen vor: Bezeichnung Betrag Verwaltungstätigkeit Steuern und ähnliche Abgaben ,19 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ,31 Auszahlungen für aktives Personal ,63 Zinsen und ähnliche Auszahlungen ,06 Transferauszahlungen ,61 Investitionstätigkeit Zuwendungen für Investitionstätigkeit ,44 Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit ,39 Veräußerung von Sachvermögen ,49 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden ,78 Baumaßnahmen ,52 Erwerb von beweglichem Sachvermögen ,33 Aktivierbare Zuwendungen ,21 Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 Tilgung von Krediten ,59 Zu den Planabweichungen im Bereich der Verwaltungstätigkeit wird auf den Punkt verwiesen. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 24

25 Folgende Investitionsmaßnahmen haben wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis der Investitionstätigkeit: Projekt Bezeichnung Betrag KP II (Gebäude GS Am Markt) , Stadtsanierung , Bau Gymnasium , Straßensanierung , Neubau Bauhof , Erschließung Gewerbegebiet Osterkamp , Erneuerung Heizungsanlagen , SV Gymnasium , Erneuerung Computerausstattung , RW-Kanal Vechtaer/Weserstraße , Feuerwehr Fahrzeug Rüssem , Sanierung GS Steller Straße , Grundstückserwerb , Sanierung und Ausbau GS Heiligenloh , Beiträge Kreisschulbaukasse , Fahrzeuge Bauhof , Maßnahme LEADER , Ausbau Baustraßen , Freibadsanierung , Kinderspielplätze , Inventarbeschaffung , Ausbau Topheide , TSF Fahrzeug Marhorst , KP II (Schulausstattung) , Anhang Der Anhang nach 100 Abs. 2 NGO soll durch notwendige oder vorgeschriebene Angaben dazu beitragen, dass mit dem Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Haushaltswirtschaft und der finanzwirtschaftlichen Lage vermittelt wird. Die grundsätzlichen Anforderungen ergeben sich aus 55 Abs. 1 GemHKVO. Danach sind in den Anhang diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Ergebnis- sowie Finanzrechnung und der Bilanz zum Verständnis sachverständiger Dritter notwendig oder vorgeschrieben sind. Dabei werden die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen erläutert. Gem. 55 Abs. 2 GemHKVO sind hier insbesondere anzugeben und zu erläutern: die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen von den bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit Begründung, wobei der Einfluss gesondert darzustellen ist, Art und Höhe der wesentlichen außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungswerte, Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 25

26 Haftungsverhältnisse, die auch dann anzugeben sind, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen, Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können, noch nicht abgedeckte Fehlbeträge, die nach den einzelnen Jahren getrennt angegeben werden. Die Stadt Twistringen hat in ihrem Jahresabschluss Erläuterungen zu den wesentlichen Abweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung vorgenommen. Diese wurden direkt bei der Ergebnisbzw. Finanzrechnung dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die die Stadt Twistringen angewandt hat, sind in der Erläuterung zur Bilanz angegeben. Das Vermögen wurde zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Als Abschreibungsmethode fand ausschließlich die lineare Abschreibung Anwendung. Eine Beschreibung der Bewertungsmethoden fand in der Eröffnungsbilanz statt. Die Art und Höhe der wesentlichen außerordentlichen Erträge und Aufwendungen wurde in der Ergebnisrechnung dargestellt Rechenschaftsbericht In 100 Abs. 1 Satz 2 NGO ist festgelegt, dass der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern ist. Im Rechenschaftsbericht sind nach 57 Abs.1 Satz 1 GemHKVO der Verlauf der Haushaltswirtschaft und der finanzwirtschaftlichen Lage der Stadt nach den tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Dabei muss eine Bewertung des Jahresabschlusses vorgenommen werden. Hierzu hat die Gemeinde Informationen und Analysen zusammen zu stellen, die ein Resümee auf das abgelaufene Jahr und einen Ausblick auf die zukünftige gesamtfinanzwirtschaftliche Situation der Gemeinde geben. Hierzu dienen vor allem Informationen und Analysen die sich aus der Ergebnis- und Finanzrechnung und aus der Teilrechnung ergeben. Diese Informationen sollen darlegen, in wieweit die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung gewährleistet ist. Aufgabe des Rechenschaftsberichtes ist es, vor allem den Rat über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft und der finanziellen Lage der Gemeinde zu informieren. So wie der Vorbericht zum Haushaltsplan eines Jahres die geplanten Ereignisse und Erfordernisse darstellt, soll der Rechenschaftsbericht das Haushaltsjahr reflektieren und einen Ausblick auf die folgenden Jahre geben. Wichtig ist, dass wesentliche Risiken benannt werden. Im Rechenschaftsbericht der Stadt Twistringen wurde kurz auf die finanzwirtschaftliche Lage und den Verlauf der Haushaltswirtschaft eingegangen. Die Entwicklung der Liquidität wurde dargestellt. Leider sind die Informationen, die sich für den Rat aus diesem Rechenschaftsbericht ergeben, nicht umfänglich. Es wurde z.b. nicht weiter auf die Ergebnis- oder Finanzentwicklung eingegangen, zum Stand der Schulden gibt es keine Übersichten und auf eine genauere Darstellung der Vorbelastungen künftiger Haushalte wurde nicht eingegangen. Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 26

27 Zwar wurde dem Rechenschaftsbericht eine Anlage Quartalsvergleiche der einzelnen Aufwandsund Ertragsarten beigelegt. Diese bieten allerdings keinen Gesamtüberblick der Situation in der Stadt Twistringen. Der Rechenschaftsbericht enthält ferner folgende Aussage: Die Belastung aus dem Neubau des Gymnasiums inkl. der Erweiterung wird eine Herausforderung für die Haushalte der Folgejahre darstellen. Bislang ist die gesetzlich vorgesehene 50%ige Beteiligung des Landkreises Diepholz an den Baukosten des ersten Bauabschnittes in dessen Finanzplanung nicht eingeflossen, während die entsprechende Beteiligung für die Erweiterung in Form eines Zinszuschusses gewährt werden wird. Der Stand der Überschussrücklage reicht aus, um Defizite der Jahre im Finanzplanungszeitraum decken zu können. Insofern weist die Stadt Twistringen insoweit der Landkreis Diepholz seinen Verpflichtungen aus dem Schulgesetz nachkommt eine noch akzeptable Finanzlage auf. Seitens der Stadt Twistringen wurde allerdings keine diesbezügliche Forderung an den Landkreis Diepholz ausgewiesen. Die Stadt Twistringen sollte zukünftigen Jahresabschlüssen einen Rechenschaftsbericht beifügen, der die o.g. Informationen beinhaltet Anlagenübersicht Gem. 56 Abs. 1 GemHKVO sind in der Anlagenübersicht der Stand des immateriellen Vermögens, des Sachvermögens ohne Vorräte und geringwertige Vermögensgegenstände sowie das Finanzvermögen ohne Forderungen jeweils zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres, die Zu- und Abgänge sowie die Zuschreibungen und Abschreibungen darzustellen. Die Gliederung der Anlagenübersicht wird nach dem verbindlichen Muster 16 der Anlage zur GemHKVO erstellt und richtet sich nach der Bilanz. In der Anlage zum Jahresabschluss befindet sich eine Anlagenübersicht, die nach dem Muster 16 der GemHKVO erstellt wurde. Die erforderlichen Daten wurden, untergliedert nach immateriellen Vermögensgegenständen, Sachvermögen und Finanzvermögen, dargestellt Schuldenübersicht Nach 56 Abs.3 GemHKVO sind in der Schuldenübersicht nach dem verbindlichen Muster 17 als Anlage zur GemHKVO die Schulden der Stadt nachzuweisen. Anzugeben ist der Gesamtbetrag zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres, gegliedert in Betragsangaben mit den tatsächlichen noch bestehenden Restlaufzeiten bis zu einem Jahr, von über einem Jahr bis fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren. Die Gliederung der Schuldenübersicht richtet sich nach der Bilanz. Die Stadt Twistringen hat auf eine besondere Übersicht der Schulden verzichtet, da die Unterscheidung nach Restlaufzeiten zugunsten einer Unterscheidung nach Gesamtlaufzeit der Schulden aufgegeben wurde. Nach Ansicht der Stadt Twistringen entspricht das Muster 17 der Anlage zur GemHKVO nicht mehr den aktuellen Entwicklungen. Die Gesamtlaufzeiten für alle investiven Kre- Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz Seite 27

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