Der Hamburger Haushalt 2004 auf einen Blick

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1 Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Der Hamburger Haushalt 2004 auf einen Blick

2 2 Der Haushalt 2004 auf einen Blick Der am von der Bürgerschaft verabschiedete Haushaltsplan 2004 hat ein Volumen von rd. 10 Mrd. EUR. Die Mittel werden unter anderem verwendet für den Unterricht von rund Schülerinnen und Schülern an rund 430 Schulen die Betreuung von rd Kindern in mehr als 900 Kindertageseinrichtungen (ohne Vorschulklassen) die Hochschulausbildung für rd Studentinnen und Studenten an den staatlichen Hamburger Hochschulen in der Regelstudienzeit Stellen in der Polizei und bei der Feuerwehr den Service in 7 Bezirksämtern und 20 Ortsämtern bzw. Ortsdienststellen mit bisher insgesamt 15 Kundenzentren, deren Zahl bis zum Jahr 2005 auf 25 steigen soll Strafverfolgung und Rechtsprechung durch 2 Staatsanwaltschaften mit 173 Staatsanwälten und 17 Gerichte mit 708 Richtern die Unterbringung von rund Gefangenen in 12 Vollzugsanstalten rd. zwei Drittel der Betriebskosten der 7 Museumsstiftungen bei durchschnittlich 313 Öffnungstagen im Jahr Sozialhilfe für rd Bürgerinnen und Bürger Wohngeldleistungen an Haushalte die Unterhaltung von rd ha Grünanlagen und Spielplätzen sowie die Pflege von rd Straßenbäumen die Unterhaltung und Instandsetzung des Stadtstraßennetzes mit einer Länge von rd km sowie den Betrieb von rd Ampeln rd. ein Drittel der Betriebskosten des öffentlichen Personennahverkehrs mit einem Streckennetz von rd km Länge. Einnahmen Die bereinigten Gesamteinnahmen des Hamburger Haushalts im Jahr 2004 Steuern, Gebühren, Abgaben u.a., ohne Krediteinnahmen und Einnahmen aus Vermögensveräußerungen werden voraussichtlich rd. 8,1 Mrd. EUR betragen. Auch 2004 sind die größte Einnahmequelle mit Mio. EUR (nach Länderfinanzausgleich) die Steuern. Von den insgesamt in Hamburg eingenommenen Steuern (2002: rd. 37,7 Mrd. EUR) verbleiben dem Hamburger Haushalt nach Abführung von Bundes- und Länderanteilen, Zerlegung der Gemeinschaftssteuern und Zahlungen in den Länderfinanzausgleich nur rd. 17,7 %. Die für den Hamburger Haushalt wichtigsten Steuerarten sind die Lohn-, die Gewerbe- und die Umsatzsteuer. Hamburg ist aufgrund seiner Wirtschafts- und Finanzkraft traditionell Zahlerland im Finanzausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern. Im Jahr 2004 müssen von den Hamburger Steuereinnahmen voraussichtlich 570 Mio. EUR an andere Länder abgeführt werden; das sind rd. 330 EUR je Einwohner. Damit ist Hamburg Spitzen-Zahler-Land.

3 3 Abb. 1: Steuereinnahmen vor Länderfinanzausgleich in Mio. EUR (Soll: Mio. EUR, nach Länderfinanzausgleich Mio. EUR) übrige Gemeindesteuern: 121 (1,7%) Grundsteuern: 340 (4,7%) Gewerbesteuer: (17,3%) Lohnsteuer: (32,8%) übrige Landessteuern: 112 (1,6%) Grunderwerbsteuer: 160 (2,2%) Erbschaftsteuer: 150 (2,1%) Kfz-Steuer: 135 (1,9%) Umsatzsteuer (Land): (15,7%) Zinsabschlag: 213 (3,0%) veranlagte Einkommensteuer: 506 (7,0%) nicht veranlagte Steuern v.ertrag: 277 (3,8%) Körperschaftsteuer: 450 (6,2%) Ausgaben Hamburg wird im Jahr 2004 ohne Zahlungen in den Länderfinanzausgleich rund 9,7 Mrd. EUR ausgeben. Größte Ausgabenblöcke sind die Bereiche Bildung und Sport, Soziales und Familie, Bau und Verkehr und Inneres. Die Allgemeine Finanzverwaltung ist stark von den Zinsausgaben geprägt. Größter Ausgabenblock nach Arten sind die Sach- und Fachausgaben mit insgesamt rd. 4,1 Mrd. EUR, gefolgt von den Personalausgaben mit rd. 3,4 Mrd. EUR. Mit rd. 1 Mrd. EUR muss rd. 11 % des Haushaltsvolumens und jeder siebte Steuer-Euro des Hamburger Haushalts für Zinszahlungen ausgegeben werden.

4 Abb. 2: Bereinigte Gesamtausgaben nach Einzelplänen in Mio. EUR (Gesamt: Mio. EUR) 4 Finanzbehörde 3,3% Behörde für Inneres 9,4% Bürgerschaft, Verfassungsgericht, Rechnungshof Allgemeine 0,4% Finanzverwaltung 13,4% Senat und Senatsämter 0,9% Bezirksämter 4,0% Justizbehörde 4,8% Behörde für Bildung und Sport 17,3% Behörde für Wirtschaft und Arbeit 4,4% Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt 10,2% Behörde für Soziales und Familie 19,2% Abb. 3: Bereinigte Gesamtausgaben nach Arten in Mio. EUR (Gesamt: Mio. EUR) Kulturbehörde 2,3% Behörde für Wissenschaft und Gesundheit 10,3% Investitionen 10,6% übrige Sach- und Fachausgaben 20,5% Personalausgaben Aktivbereich 24,9% sonst. gesetzl. Leistungen 10,8% Sozialhilfe 11,1% Sach- und Fachausgaben insgesamt 4.103,2 (42,4 %) Schuldendiensthilfen/Tilgung 1,0% Personalausgaben gesamt 3.401,3 (35,2 %) Zinsen 10,7% Personalausgaben Versorgungsbereich 10,3%

5 5 Schere zwischen fast zwangsläufig steigenden Ausgaben und strukturell sinkenden Steuereinnahmen Während bei den Steuereinnahmen insbesondere mit dem Einbruch der Einnahmen 2001 eine Basisverschiebung nach unten stattgefunden hat und die in Hamburg verbleibenden Steuern erst im Jahr 2006 das Niveau des Jahres 2000 wieder erreicht haben werden, steigen die großen, durch gesetzliche Ansprüche, Tarif- und Besoldungsrecht sowie Zinsen weitgehend festgelegten Ausgabenblöcke stetig. Im Zeitraum 2000 bis 2006 steigen die Ausgaben für Personal, Zinsen und gesetzlichen Leistungen um insgesamt rund 9 %. Diese Aufgabenblöcke machen über 75 % des Hamburger Haushalts aus. Die Herausforderung besteht darin, durch Gegensteuern das Ausgabeniveau dem strukturell gesunkenen Einnahmeniveau anzupassen. Abb. 4: Veränderungsraten in Hamburg verbleibender Steuern und großer Ausgabenblöcke (Index 2000 = 100) Hamburg verbleibende Steuern Ausgaben für Personal, Zinsen und gesetzliche Leistungen Verantwortungsbewusste Konsolidierung Die Haushaltslage der Stadt ist trotz der Konsolidierungserfolge der vergangenen 3 Jahre nach wie vor äußerst angespannt. Zur Fortsetzung der im Jahr 2002 formulierten verantwortungsbewussten Finanzpolitik gibt es daher keine Alternative. Die sie tragenden Eckpfeiler bleiben unverändert Leitlinien für die Finanzpolitik des Senats: 1. Die Investitionen werden gesteigert und die Kosten für die Verwaltung gesenkt. 2. Vermögen wird aktiv umgeschichtet und die Neuverschuldung kontinuierlich gesenkt. 3. Verantwortungsbewusste und konsequente Konsolidierung, um die politischen Prioritäten finanzieren zu können. 4. Förderung der Wachstumskräfte und privaten Investitionen.

6 6 Damit wird Hamburg im Gegensatz zum Bund und einer großen Anzahl von Ländern auch in den nächsten Jahren verfassungsgemäße Haushalte aufstellen können; d.h. die Neuverschuldung wird in jedem Jahr unter der verfassungsrechtlich zulässigen Obergrenze liegen. Das Regierungsprogramm, das die Regierungserklärung vom bestätigte, setzt die Umsetzung finanzpolitischer Ziele an die Spitze der Vorhaben für die 18. Legislaturperiode. Der Staat kann und darf nur soviel ausgeben, wie ihm Bürger und Betriebe zur Verfügung stellen. Zur Anpassung der Ausgaben an die Einnahmen stehen dem Staat zwei Wege offen: die Kürzung von Ausgaben oder eine Erhöhung der Beiträge der Öffentlichkeit zur Finanzierung der erforderlichen Ausgaben. Ziel des Senats ist es, hier besonders bei den konsumtiven Ausgaben anzusetzen. Dies ist jedoch nur in begrenztem Umfang möglich, da über 75 % der Ausgaben durch Bundesgesetze oder verfassungsgemäße Aufgaben des Landes festgelegt sind. Eine verantwortungsbewusste Finanzpolitik muss daher den Abwägungsprozess leisten, welche Maßnahmen der verbleibenden freiwilligen Leistungen für die Zukunft der Stadt unverzichtbar sind und an welcher Stelle gekürzt werden kann. Dieser Abwägungsprozess hat dazu geführt, dass zunächst die Effizienz im Bereich der Verwaltung erhöht wurde ( Jesteburg I und II ). Hinzu kam die Korrektur der Steuergesetze des Bundes, bei denen Hamburg eine aktive Rolle eingenommen hatte und wodurch der Beitrag der Betriebe am Steueraufkommen gesichert wird. Erst das Konsolidierungsprogramm 2005/2006 enthält insbesondere Beiträge der Bürgerinnen und Bürger Hamburgs. Die Gesamtbelastung der bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen orientiert sich am Prinzip der Ausgewogenheit: Zumutbare Opfer für alle. Dies wird anhand der Verteilung der Beiträge deutlich: Einnahmeerhöhungen machen rd. 1/6 der Gesamtmaßnahmen aus; der Anteil der Effizienzsteigerungen beträgt rd. 1/3; Leistungskürzungen tragen mit rd. 1/3 bei; Zuwendungskürzungen belaufen sich auf rd. 1/6 der Gesamtmaßnahmen. Gleichzeitig mit der Verringerung der Defizite im Betriebshaushalt senkt der Senat die Nettokreditaufnahme schrittweise von 800 Mio. EUR im Jahre 2003 um 200 Mio. EUR auf 600 Mio. EUR im Jahre 2007 ab. Damit befindet sich Hamburg auch im Hinblick auf den Nationalen Stabilitätspakt zur Umsetzung der EU-Kriterien auf dem richtigen Weg. Stärkung der öffentlichen und privaten Investitionen Zur Stärkung von öffentlichen und privaten Investitionen hat der Senat ein Sonderinvestitionsprogramm Hamburg 2010 im Umfang von 1 Mrd. Euro für die Jahre 2005 bis 2010 aufgelegt, das insbesondere Infrastrukturprojekte und Vorhaben mit Leuchtturmcharakter ermöglichen wird. Das Sonderinvestitionsprogramm wird je zur Hälfte durch Umschichtungen bisheriger Investitionsansätze und durch Mobilisierung zusätzlicher Mittel aus Vermögensumschichtungen, Public-Private-Partnerships und privat finanzierten Betreibermodellen finanziert. Das Sonderinvestitionsprogramm Hamburg 2010 ist Bestandteil des umfassenden Leitbildes Metropole Hamburg - Wachsende Stadt, durch das Hamburg zu einer wachsenden und pulsierenden Metropole mit internationaler Ausstrahlung werden soll. Damit werden vier Ziele verfolgt: überdurchschnittliches Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum Erhöhung der Einwohnerzahl

7 Steigerung der internationalen Attraktivität und Ausbau der Metropolfunktion Lebensqualität und die Zukunftsfähigkeit 7 Der Modernisierungsprozess der Hamburgischen Verwaltung wird vorangetrieben. Er verfolgt dabei auf der Grundlage der Jesteburger Vereinbarungen die übergreifenden Ziele, die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger kosten- und qualitätsbewusst zu erstellen und anzubieten, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz der Verwaltungsabläufe zu steigern, die Wünsche und Interessen der Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Entscheidungen einzubeziehen.

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