Registrierkassenpflicht ab 2016
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- Christian Hochberg
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Registrierkassenpflicht ab 2016 Was auf Unternehmer zukommt Harald Aichberger, Heinz Achhorner - Außenprüfer Finanzamt Linz :
2 Steuerreform 2015/ Mio Registrierkassenpflicht 700 Mio Bankeinsicht/Prüfrechte 200 Mio Bekämpfung Sozialbetrug 100 Mio Umsatzsteuerbetrug
3 Steuerreform 2015/2016 Die Redlichen schützen Den Regierungsplan, die Steuerreform mit 1,9 Milliarden Euro aus der Betrugsbekämpfung gegenzufinanzieren, verteidigte HBM Schelling. Es gebe enorme Schäden durch Steuer- und Sozialbetrug. Die Regierung wolle die Redlichen vor den Unredlichen schützen
4 Aus der Historie eines Eingabejournales DATUM KELLNERBON KELLNERKAS RECHNR TISCH MENGE ARTTEXT ARTNR ARTPREIS WERT ,00 3,00 27, ,5 Gösser 32,00 33,00 33, ,00 3,00 27, Menü 2 85,00 0,00 0, ,00 3,00 27, Mineral 0,33 92,00 22,00 44, ,00 3,00 27, Menü1 84,00 0,00 0, ,00 3,00 27, Menü1 84,00 0,00 0, ,00 3,00 28, ,5 Gösser 29,00 33,00 33, ,00 3,00 28, ,3 Gösser 28,00 27,00 27, ,00 3,00 28, Menü1 84,00 0,00 0, ,00 3,00 28, /4 Soda 26,00 12,00 12, ,00 3,00 28, Menü 2 85,00 0,00 0, ,00 3,00 28, Verlängert 78,00 24,00 24, ,00 3,00 31, Mineral 0,33 92,00 22,00 22, ,00 3,00 31, /4 weiß Wein 49,00 38,00 38, ,00 3,00 31, Menü 2 85,00 0,00 0, ,00 3,00 31, ,3 Gösser 28,00 27,00 27, ,00 3,00 31, ,3 Gösser 28,00 27,00 54, ,00 3,00 31, Menü1 84,00 0,00 0, ,00 3,00 32, Alkoholfrei 102,00 33,00 33, ,00 3,00 32, ,5 Gösser 29,00 33,00 33, ,00 3,00 32, Menü 2 85,00 0,00 0, ,00 3,00 32, Menü1 84,00 0,00 0, ,00 3,00 32, Alkoholfrei 102,00 33,00 33, ,00 3,00 32, Mineral 0,33 92,00 22,00 22, ,00 3,00 32, Mineral 0,33 92,00 22,00 22, ,00 3,00 33, kl. Radler Sprite 40,00 26,00 26, ,00 3,00 33, Menü1 84,00 0,00 0, ,00 3,00 33, Menü 2 85,00 0,00 0, ,00 3,00 33, ,3 Gösser 31,00 27,00 27, ,00 3,00 33, kl. Radler Sprite 40,00 26,00 26, ,00 3,00 33, Schaum Gösser 45,00 0,00 0, ,00 3,00 33, ,3 Gösser 28,00 27,00 27,00
5 Was versteht man unter Registrierkassenpflicht Verpflichtung, alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung einzeln zu erfassen Z.B. serverbasierte Aufzeichnungssysteme, Waagen, Taxameter mit Kassenfunktionen
6 Voraussetzungen Registrierkasse 2016/2017 Stichtag Registrierkasse mit Datenerfassungsprotokoll Belegerteilungspflicht
7 Voraussetzungen Registrierkasse 2016/2017 Stichtag Stichtag Registrierkasse mit Datenerfassungsprotokoll Registrierung bei FinanzOnline Belegerteilungspflicht
8 Voraussetzungen Registrierkasse 2016/2017 Stichtag Stichtag Stichtag Registrierkasse mit Registrierung bei Registrierkasse mit Datenerfassungsprotokoll FinanzOnline Datenerfassungsprotokoll Belegerteilungspflicht Belegerteilungspflicht mit technischer Sicherheitseinrichtung (RKSV) RKSV -Registrierkassensicherheitsverordnung
9 Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse besteht ab Jahresumsatz von je Betrieb sofern Barumsätze im Jahr überschreiten! Keine Toleranzgrenzen!
10 Definition Barumsatz Barumsätze liegen vor, wenn die Gegenleistung durch Barzahlung erfolgt, z.b. Bargeld Bankomat- oder Kreditkarte Vergleichbare elektronische Zahlungsform (Barscheck) Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen usw. :
11 Definition Barumsatz Barumsatz Zielgeschäft Zahlung unmittelbar Lieferung Keine Zahlung unmittelbar nach Lieferung Gewährung einer Zahlungsfrist =Registrierkassenpflicht =Keine Registrierkassenpflicht :
12 Beispiel Kassenpflicht I Beispiel 1 Einzelhandel - Für den Einkauf wird Kassenbeleg erstellt - Kundin hat Geldbörse vergessen, teilt dies der Verkäuferin mit - Beide einigen sich, dass Kundin den offenen Betrag beim nächsten Einkauf mitbezahlt Vereinbarung: Barerlös De facto: Zielgeschäft Registrierkassenpflicht!
13 Beispiel Kassenpflicht II Beispiel 2 Autowerkstatt - Rechnung für Reparatur wird mit Zahlungsziel (10 Tage) ausgestellt - Kunde bezahlt aber gleich bar Vereinbarung: Zielgeschäft De facto: Barerlös Grundsätzlich KEINE Registrierkassenpflicht Umgehungsmechanismus, typisches Bargewerbe, de facto REGISTRIERKASSENPFLICHT
14 Fallbeispiel Registrierkassenpflicht Gesamtumsatz, davon BAR =KEINE Registrierkasse notwendig, aber Beleg + Einzelaufzeichnung Gesamtumsatz, davon alles BAR =KEINE Registrierkasse notwendig, aber Beleg + Einzelaufzeichnung Gesamtumsatz, davon BAR =Registrierkasse notwendig samt Belegerteilung :
15 Betriebliche Umsätze Die Registrierkassenpflicht gilt nur für betriebliche Umsätze Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
16 Außerbetriebliche Umsätze Die Registrierkassenpflicht gilt nicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünften aus Kapitalvermögen Sonstigen Einkünften Auch hier gilt allerdings: Einzelaufzeichnung Belegersteilungspflicht
17 Beginn der Registrierkassenpflicht Beobachtungszeitraum 2015 Überschreiten der Grenzen gem. 131b BAO Jahresumsatz 2015> UND davon Barumsatz> Grundsätzlich ab Beginn des viertfolgenden Monats z.b. Jänner bis August 2015, dann ab Jänner 2016 z.b. Jänner bis November 2015, dann ab März 2016 steht so nicht im Gesetz
18 Beginn der Registrierkassenpflicht
19 Wegfall der Registrierkassenpflicht Umsatzgrenzen werden in einem Folgejahr nicht überschritten z.b. Erreichen der Grenzen 2015, Unterschreitung 2016, daher keine Registrierkassenpflicht 2017 Sinnhaftigkeit aus Gründen der Investition, weitere Zukunft???
20 Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht Umsätze im Freien (sog. Kalte Hände-Regelung) Umsätze von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von begünstigten Körperschaften (gemeinnützige GmbH) Warenausgabe und Dienstleistungsautomaten Fahrausweisautomaten Onlineshops (keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld)
21 Ausnahmen Kalte Hände-Regelung Nur wenn Jahresumsatz < Verkäufe im Freien z.b. Christbäume, Blumen, Maroni etc. Verkäufe aus offenen Verkaufsbuden, z.b. Jahrmärkte, Christkindlmarkt = KEINE EINZELAUFZEICHNUNG = KEINE REGISTRIERKASSE = KEINE BELEGERTEILUNG
22 Ausnahme Automaten Altautomaten =Inbetriebnahme vor sind bis von der Einzelaufzeichnung, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ausgenommen Neuautomaten =Inbetriebnahme nach und Einzelumsatz < 20, dann vereinfachte Ermittlung Neuautomaten und Einzelumsatz > 20, dann gilt Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ab
23 Erleichterung mobile Gruppen Unternehmer erbringt Leistung außerhalb Betriebsstätte Mobile Friseure, Masseure, Ärzte ivm Visite, Tierärzte etc. Keine sofortige Erfassung der Umsätze Nacherfassung ohne unnötigen Aufschub bei Rückkehr in Betriebsstätte JEDOCH sofortige Belegerteilungspflicht vor Ort d.h. Mehraufwand evt. einfache tragbare Kasse
24 Erleichterung mobile Gruppen Typisch bei Gesundheitsberufen Arzt, Masseur, Physiotherapeut Visite, Verabreichung Medikamente aus der Hausapotheke Erfassung bei Rückkehr
25 Belegerteilungspflicht Verpflichtend ab Unternehmer stellt über jede erhaltene Barzahlung einen Beleg aus (Mindestinhalt) Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen Aufbewahrungspflicht der Durchschrift
26 Beleginhalt Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung
27 Maschinenlesbarer Code Kassenidentifikationsnummer Fortlaufende Nummer des Barumsatzes Datum und Uhrzeit der Belegausstellung Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen Mit dem Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 verschlüsselter Stand des Umsatzzählers Seriennummer des Signaturzertifikates Signaturwert des vorhergehenden Barumsatzes des Datenerfassungsprotokolls (Verkettungswert) Signaturwert des betreffenden Barumsatzes
28 Beleginhalt ab Kassen-Identifikationsnummer Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag und Uhrzeit der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt Maschinenlesbarer Code
29 Sanktionen bei Nichtverwendung einer Registrierkasse Keine Verwendung ab Nicht geforderte technische Sicherheitseinrichtung ab DANN GILT
30 Sanktionen bei Nichtverwendung einer Registrierkasse Finanzordnungswidrigkeit 51 Abs.1 lit.c Strafrahmen bis Formeller Mangel: Vermutung der ordnungsgemäßen Führung der Bücher fällt weg Prüfung sachlicher Richtigkeit Schätzung
31 Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Belegerteilungspflicht Unternehmer Kunde - Nichtausfolgung ist eine - Keine finanzstrafrechtliche Finanzordnungswidrigkeit Konsequenz - Strafrahmen bis Kontrolle durch die Behörde (Finanzstrafgesetz) und Mitwirkungspflicht - Auslösen einer BP? - Beitragstäterschaft bei bewusster Absprache
32 Sanktionen bei Nichtverwendung einer Registrierkasse 51 (1) Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich schuldig, wer, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich Lit.c) eine abgaben- oder monopolrechtliche Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen verletzt. (2) Die Finanzordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe bis zu Geahndet.
33 Wer kontrolliert, ob Kasse vorhanden ist und Standards entspricht? Organe der Abgabenbehörde Vermehrte Kontrolle durch FinPol Schwerpunktprüfungen Wahrnehmung durch Kunde und Konkurrenz
34 Sanktionen bei Manipulation einer Registrierkasse 51a (1) Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich schuldig, wer, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich abgaben- oder monopolrechtlich zu führende Bücher, Aufzeichnungen oder Aufzeichnungssysteme, die automatisationsgestützt geführt werden, durch Gestaltung oder Einsatz eines Programms, mit dessen Hilfe Daten verändert, gelöscht oder unterdrückt werden können, verfälscht. (2) Die Finanzordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe bis zu geahndet.
35 Sanktionen bei Manipulation einer Registrierkasse 39 (1) Des Abgabenbetruges macht sich schuldig, c) wer unter Verwendung automatisationsunterstützt erstellter, aufgrund abgaben- oder monopolrechtlicher Vorschriften zu führender Bücher der Aufzeichnungen, welche durch Gestaltung oder Einsatz eines Programms, mit dessen Hilfe Daten verändert, gelöscht oder unterdrückt werden können, beeinflusst wurden. (3) a) Wer einen Abgabenbetrug begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren zu bestrafen. Neben der Freiheitsstrafe kann eine Geldstrafe bis zu einer Million verhängt werden. Verbände sind mit einer Verbandsgeldbuße bis zu 2,5 Mio zu bestrafen.
36 Anschaffung einer Registrierkasse Prämie und Abschreibung Im Zeitraum zwischen Prämie 200 pro Kassensystem für Anschaffung oder Umrüstung Echte, daher steuerfreie Prämie Beantragung in Steuererklärung 2015/2016 Sofortige Abschreibung im Jahr der Anschaffung
37 Meldungen Summenspeicher Am Monatsende sind Zwischenstände des Umsatzzählers zu ermitteln Im Datenerfassungsprotokoll zu speichern Am Jahresende muss dieser auch geprüft werden Prüfung = Meldung an FinanzOnline Nur der Umsatzzählerstand (Bar) wird übermittelt.
38 Wie wird Korrektheit geprüft Startbeleg muss gedruckt werden geprüft Rückmeldung von FinanzOnline Handy-App wird erhältlich sein Mit gesetzeskonformer Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in der Registrierkasse (einschließlich Überprüfung des Startbeleges gem 6 Abs.4) gilt die gesetzliche Vermutung des 163 Abs.1 BAO für die Ordnungsmäßigkeit der Losungsermittlung der Barumsätze der jeweiligen Registrierkasse.
39 Übergangsphase 1. Quartal 2016: Keine finanzstrafrechtliche Verfolgung Beauskunftung, Unterstützung der Unternehmer/innen 2. Quartal 2016: Keine finanzstrafrechtliche Verfolgung bei Glaubhaftmachung von besonderen Gründen für die Nichterfüllung der Pflichten
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41 41 Fragen? Name der Präsentation/Autor/Autorin/Datum/Ort:
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