Gemeinsam auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem

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1 Gemeinsam auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem Beschluss des Landesausschusses der CDU Saar vom Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist Basis für die aktuell sehr intensiv geführte Debatte um die Inklusion. Deutschland hat sich am 26. März 2009 dazu verpflichtet, die Konvention umzusetzen. Bei der Inklusion geht es darum, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern, eine möglichst weitreichende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Ein zentraler Bereich ist hierbei die Teilhabe am Bildungssystem. Konkret heißt es in Art. 24, Abs. 2 der Konvention, dass die Vertragsstaaten sicherzustellen haben, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden. Daher sollen wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention beschränkt sich nicht auf das Bildungssystem. Sie definiert Inklusion vielmehr als eine übergeordnete Aufgabe. Es geht um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Inklusion in der Gesellschaft bedeutet aber auch, besondere Hilfen, besondere Förderung und auch besondere Einrichtungen im Bildungssystem anzuerkennen, wenn ansonsten die gesellschaftliche Teilhabe gefährdet wäre. Das heißt: Die UN-Behindertenrechtskonvention verbietet weder besondere Unterstützungs- und Fördermaßmaßnahmen, sondern fordert diese vielmehr ein. Oberstes Gebot ist, dass der einzelne Mensch im Mittelpunkt steht, für den der jeweils beste Weg gefunden werden soll. Ziel muss dabei sein, dass jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten und vor allem seiner Wünsche teilhaben kann. Vor diesem Hintergrund setzt sich die CDU-geführte Landesregierung für die konzeptionelle Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU und SPD heißt es: Die Schulstruktur soll der Vielfalt aller Kinder gerecht werden [ ] Grundprinzip ist dabei, dass Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern ein echtes Wahl- 1

2 recht zwischen Regelschulen und Förderschulen erhalten. Alle die Bildung betreffenden rechtlichen Regelungen werden auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin überprüft und gegebenenfalls angepasst [ ]. (S. 29). Das Saarland ist bereits seit vielen Jahren auf dem Weg zu einer inklusiven Schule. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an allgemeinbildenden Schulen inklusiv beschult werden, liegt weit über dem Bundesdurchschnitt. In den vergangenen zehn Jahren sind die Anzahl der Meldungen und die daraus resultierenden Anerkennungen des sonderpädagogischen Förderbedarfs trotz sinkender Schülerzahlen deutlich angestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der Kinder, die Förderschulen besuchen, landesweit nahezu konstant geblieben. Inklusion bedeutet für uns, die Verschiedenheit jedes Menschen anzuerkennen. Mit bloßem Verweis auf mehr Heterogenität und mehr individuelle Förderung für jedes Kind wird Inklusion aber auch künftig nicht zu meistern sein. Besondere Gruppen dazu gehören z.b. auch Hochbegabte, aber eben auch Schüler mit speziellen Behinderungen werden immer auch spezielle Förderung und spezielle Fördermethoden brauchen. Die CDU Saar setzt sich deshalb auch weiterhin für ein demgemäß richtig verstandenes inklusives Bildungssystem ein, in dem das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Menschen eine Selbstverständlichkeit ist. Dabei wollen wir für jedes Kind eine optimale Förderung, die sich an seinen individuellen Bedürfnissen ausrichtet und passgenaue Lösungen bietet. Maßgeblich ist für uns das Wohl des einzelnen Kindes. Dies soll insbesondere durch die folgenden Maßnahmen und Zielsetzungen erreicht werden: n Wahlfreiheit für alle Betroffenen sichern Grundsätzlich gilt für uns: Eltern wissen am besten, was gut für ihr Kind ist. Sie sollen aus vielfältigen Angeboten wählen und über den bestmöglichen Bildungsweg für ihr Kind entscheiden können. Dies kann die Beschulung in der Regelschule sein, aber auch eine Förderschule, eine Förderklasse oder eine besondere Fördermaßnahme. Alle Maßnahmen müssen aus Sicht der CDU Saar darauf ausgerichtet sein, die individuell beste Lösung für jedes Kind zu erreichen. Der Entscheidungsfreiheit der Eltern sollten lediglich dort Grenzen gesetzt werden, wenn das Wohl des Kindes oder der Lerngruppe gefährdet ist. Außer- 2

3 dem muss die Durchlässigkeit zwischen Förder- und Regelschule auch zu späteren Zeitpunkten ermöglicht werden. n Neutrale Beratung und Begleitung der Eltern ermöglichen Um den bestmöglichen Bildungsweg für ihr Kind zu finden, eignet sich in besonderer Weise die Kooperation mit dem Pädagogen vor Ort, den Erziehern, den Klassenlehrern und dem Förderausschuss. Sie kennen das Kind nach den Eltern am besten und sollen unbeeinflusst und weisungsfrei beraten dürfen. Dabei verstehen wir die Eltern als aktiven Teil des Prozesses, die in sämtliche ihr Kind betreffende Fragen umfassend und frühzeitig einzubinden sind. Ihnen sollen zudem jederzeit neutrale, ergebnisoffene und diskriminierungsfreie Beratungsmöglichkeiten offen stehen. Daher spricht sich die CDU Saar für die Gründung eines nichtstaatlichen, freien und weltanschaulich pluralen Netzwerks aus, in dem als Ansprechpartner betroffene Eltern sowie Fachleute zur Verfügung stehen und individuell und schulartübergreifend beraten. Die Entscheidung für eine Förder-, aber auch für eine Regelschule ist eine Entscheidung auf Zeit, die wieder überprüft werden kann. Daher muss eine Beratung nicht nur zu Beginn der Schulzeit sichergestellt sein, sondern auch eine unterrichtsbegleitende Diagnostik und Begleitung der Eltern. Wir unterstützen den pädagogischen Auftrag des Fördersystems, auf den Übergang in das Regelschulsystem hinzuarbeiten, soweit immer es möglich und gewünscht ist. Dazu bedarf es aber gerade früher Diagnose und Förderung. Insbesondere im Bereich Sprache ist dies so früh wie möglich notwendig. Die CDU-geführte Landesregierung hat dafür gesorgt, dass schon beim Übergang vom Kindergarten zur Grundschule wichtige Informationen über den Entwicklungsstand ausgetauscht werden können, damit eine frühe Intervention möglich ist. Die CDU Saar spricht sich dafür aus, dass auf das förderdiagnostische Verfahren nicht verzichtet wird, um für die Schülerinnen und Schüler einen optimalen Förderplan zu entwickeln. n Inklusion in der Regelschule weiterentwickeln Über 40 Prozent aller saarländischen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf werden schon jetzt in Regelschulen unterrichtet. Mit dem Ziel, dass mehr Kinder und Jugendliche 3

4 mit Behinderungen als bisher eine Regelschule besuchen, arbeiten wir für eine schrittweise und bedarfsorientierte Weiterentwicklung dieser Schulform. Die CDU Saar hat sich in der Landesregierung dafür eingesetzt, dass alle Grundschulen über fest zugeordnete Förderschullehrkräfte verfügen sollen. Die förderpädagogischen Lehrkräfte sollen dabei dienstrechtlich nach wie vor bei den Förderzentren angebunden bleiben. Klassenlehrer, Fachlehrer und Förderpädagogen aller Schulen müssen im Unterricht systematisch und kontinuierlich zusammenarbeiten sowie ein gemeinsames Förderkonzept entwickeln und umsetzen. Perspektivisch soll diese Zuordnung von Förderschullehrkräften auch im Bereich der weiterführenden und beruflichen Schulen erfolgen. Langfristiges Ziel bei der Zuweisung ist mehr Kontinuität und personelle Stabilität, damit die Lehrkräfte für Förderpädagogik über mehrere Jahre hinweg verlässlich zur Verfügung stehen. Für die Kinder mit Anspruch auf besondere pädagogische Förderung und Unterstützung im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung, der geistigen Entwicklung, des Hörens oder Sehens sowie der Sprache wird es weiterhin standardmäßig ein Feststellungsverfahren bei der Einschulung geben. Feststellungsverfahren im Bereich Lernen und soziale Entwicklung müssen möglich bleiben. Eine lange Verfahrensdauer muss vermieden werden. Im Rahmen der Grundschullehrerausbildung wurden im Saarland bereits Grundkenntnisse der Diagnostik und der inklusiven Beschulung vermittelt. Dies soll nun aktuell weiter ausgebaut werden. Auch in den sonstigen Bereichen der Lehrerbildung sollen solche Grundkenntnisse vermittelt und mit umfangreichen Fortbildungsangeboten ergänzt werden. Mit dem Schoolworker-Programm und den Integrationshelfern leisten Land und Kreise einen weiteren wichtigen Beitrag. Wir streben an, gemeinsam mit den verschiedenen Leistungs- und Kostenträgern die Schnittstelle zwischen dem (Landes-) Schulrecht und dem (Bundes-) Sozial- bzw. Jugendhilferecht künftig so zu gestalten, dass die vorhandenen Ressourcen pädagogisch wirkungsvoller und effizienter eingesetzt werden können. Dies soll nicht nur für die Regelschulen gelten, sondern auch für die Förderschulen. Wir setzen uns deshalb auch für eine Zuweisung geeigneter Integrationshelfer an Schulen ein. Dies wird derzeit im Rahmen eines Modellprojektes an ausgewählten Förderschulen für zwei Jahre erprobt. Ein Träger soll pro Schule einen Helferpool einrichten und damit den Hilfebedarf aller in Frage kommenden Schüler sicherstellen. Wir erhoffen uns dadurch bessere Rahmenbedingungen für die Kinder, die Helfer und das Lehrpersonal. 4

5 n Förderschulen und Förderpädagogik stärken Auch die Förderschulen mit ihren unterschiedlichen Förderschwerpunkten dienen dem Ziel, Menschen zu fördern und ihnen Teilhabe zu ermöglichen. Daher setzt sich die CDU Saar für den Erhalt der bestehenden Förderschulen im Saarland ein. Sie erfüllen eine wichtige Aufgabe, denn die Regelschule ist nicht für jedes Kind mit Behinderungen und Einschränkungen die beste Wahl. Wir wollen die Förderzentren schrittweise zu förderpädagogischen Kompetenzzentren weiterentwickeln, um ihr wertvolles Wissen zu erhalten und die spezifischen Stärken der Förderpädagogik weiter zu nutzen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, bedarfsorientiert Förderschulen zu freiwilligen Ganztagsschulen auszubauen, um auch dort die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Unter der CDU-geführten Landesregierung wurde erstmals wieder eine zweite Ausbildungsphase für das Förderschullehramt im Saarland eingerichtet, um den Bedarf an Förderschullehrern in unserem Land besser abdecken zu können. Ein eigenes Förderschullehramt gilt es zu erhalten. In der Diagnostik und bei der Umsetzung von Bildungsinhalten für den Unterricht brauchen wir Spezialisten für die jeweiligen Behinderungsformen. Daneben gibt es mit Blick auf die Alltagsbewältigung und auf spezielle Fähigkeiten wie z.b. das Erlernen der Sprache durch hörgeschädigte Kinder oder der Schriftsprache durch sehbehinderte Kinder Bereiche, die nicht von jedem allgemeinbildenden Lehrer unterrichtet werden können. Genau wie in der Medizin Spezialisten für Diagnostik und Therapie bestimmter Behinderungsformen aufgesucht werden, muss es diese Fachkräfte auch unter den Pädagogen geben, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben während der Schulzeit, aber auch und gerade nach dem Schulabschluss zu ermöglichen. Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem müssen darüber hinaus auch Mischformen möglich sein, die ein stärkeres Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen. Hierzu gehören die Sprachförderklassen, in denen eine Gruppe von Kindern mit Sprachbeeinträchtigungen an einer Regelschule teilweise gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung unterrichtet wird. Auch Förderklassen oder Schwerpunktschulen dienen der Inklusion. Deshalb sollten wir sie bedarfsgerecht beibehalten bzw. einrichten. Kooperationen von Förderschulen mit Regelschulen bei Nachmittags- und Ferienbetreuung oder durch gemeinsame Projekte bringen Inklusion voran. Wir sprechen uns außerdem für die Wiedereinführung besonderer Förderklassen nach Klassenstufe 9 an der Regelschule aus, die in Kooperation mit den entsprechenden Förderschulen Sehen bzw. Hören zum Erwerb weiterführender Abschlüsse beitragen sollen. 5

6 n Bildungsstandards und Leistungsfeststellungen erhalten Auch ein inklusives Bildungssystem kann nicht auf Bildungsstandards, Noten und Versetzungsentscheidungen verzichten. Wir unterstützen ein transparentes System des Nachteilsausgleiches. Dennoch dürfen Noten ihr Ziel der Vergleichbarkeit nicht verlieren. Sie müssen für Schüler, Eltern und Lehrkräfte nachvollziehbar sein. Die Ergänzung und Konkretisierung von Ziffernnoten durch kompetenzorientierte Kommentare, aus denen die Eltern den aktuellen Lernstand und den individuellen Entwicklungsstand ihres Kindes entnehmen können, unterstützen wir. Spätestens beim Eintritt in den Arbeitsmarkt würde sich aber eine Nichtvergleichbarkeit negativ auswirken und zu eigenen Auswahlmechanismen führen. Schule hat weiterhin das Ziel, zu definierten Abschlüssen zu führen, wenngleich die Lernwege stärker ausdifferenzieren. Im saarländischen zweigliedrigen Regelschulsystem sind die Abschlussbezogenheit und der besondere Bildungsauftrag der Schulformen zu berücksichtigen und zu erhalten. Inklusion bedeutet, Menschen mit Behinderungen nicht schlechter-, aber auch nicht besserzustellen. Das Gymnasium etwa soll als Schulform zum Abitur führen. Daran bemisst sich die Frage des Zugangs für alle Kinder, egal ob mit oder ohne Behinderung. n Vorschulische Bildung und Betreuung Eltern sollen bereits von Anfang an auch im Bereich der Kindertagesstätten zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen können. Die meisten Kinder mit Behinderung besuchen Regel-Kitas. Sie erhalten dabei Unterstützung von den Arbeitsstellen für Integrationspädagogik. Außerdem profitieren sie von den Frühförderstellen. Sie bieten Kindern mit Behinderung und solchen, die von Behinderung bedroht sind, ab der Geburt bis zum Schuleintritt heilpädagogische, aber auch medizinisch-therapeutische Leistungen aus einer Hand an. Andere Kinder besuchen integrative Gruppen, die in integrativen Kindertagesstätten vorgehalten werden. Außerdem existieren besondere Förderkindergärten für spezielle Förderschwerpunkte. Wir wollen den Eltern diese Wahlmöglichkeit weiterhin in der ganzen Bandbreite erhalten. Darüber hinaus wollen wir die Arbeit der Frühförderstellen und die Arbeitsstellen für Integrationspädagogik im Modellprojekt Frühförderung plus zusammenführen mit dem Ziel, noch effizienter Hilfe zu leisten. 6

7 n Inklusion in der beruflichen Bildung ermöglichen Das berufliche Bildungssystem steht vor einer weiteren Aufgabe, da es in besonderer Weise abschlussbezogen arbeitet. Dies betrifft vor allem die Ausbildungsberufe, bei denen hiervon nicht abgewichen werden kann, wenn das System seiner Bedeutung für den Arbeitsmarkt weiter gerecht werden soll. Um auch in den beruflichen Schulen eine stärkere Teilhabe zu ermöglichen, setzen wir uns für die Zuweisung von Integrationshelfern sowie die schrittweise Einführung eines Unterstützungssystems analog dem Regelschulsystem ab 2018 ein. Andere Bundesländer haben bereits erfolgreiche Programme in der beruflichen Orientierung umgesetzt, deren Übertragung auf das Saarland wir prüfen wollen. Auch für den Bereich der Ausbildung und des Berufslebens gilt: so viele Wahlangebote wie möglich. Für manche Menschen mit Behinderungen ist der reguläre Arbeitsmarkt ggf. mit Unterstützung der richtige Weg, andere brauchen gerade im Hinblick auf die Inklusion und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben den Schonraum einer Behindertenwerkstatt oder Sondereinrichtung. n Ressourcen zukunftsorientiert einsetzen und fortentwickeln Die Umsetzung von Inklusion geschieht nicht von heute auf morgen, sondern ist ein dauerhafter, vielschichtiger Entwicklungsprozess, der noch einige Zeit andauern wird. Sie darf auch nicht mit der Brechstange erfolgen, sondern mit Blick auf die Möglichkeiten und Interessen aller Beteiligten, auch der Nichtbehinderten. Daher werden wir uns unter Einbeziehung der Schulträger weiter dafür einsetzen, dass angesichts des demografischen Wandels etwa beim Ausbau von Schulstandorten sowohl der Bedarf als auch die Finanzkraft der kommenden Generationen besonders berücksichtigt werden. Auch die Frage, wie viele Lehrer oder Integrationshelfer sich realistischer Weise um Menschen mit Behinderungen kümmern können, wird dazu führen, dass nicht jeder inklusive Beschulungswunsch an jeder einzelnen Schule erfüllt werden kann. Daher setzen wir uns für ein System von gut erreichbaren Schwerpunktschulen für bestimmte Formen der Beeinträchtigungen und Fördernotwendigkeiten ein, um ein flächendeckendes inklusives Angebot zu gewährleisten. 7

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