Praktische Ausbildung zum Erwerb des Heissluftballonfahrerausweises

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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugbetrieb Richtlinie D Gegenstand: Praktische Ausbildung zum Erwerb des Heissluftballonfahrerausweises Rechtsgrundlagen: Artikel 27 Absatz 4 LFV (SR ) und Artikel 6 Absatz 1 und 143 Absatz 3 RFP (SR ) Ausgabestand: Inkraftsetzung: Ersetzt Version: August 1998 Genehmigt am / durch: Werner Bösch, Vizedirektor Die jeweils aktuelle Version dieser Richtlinie findet sich unter

2 Inhaltsverzeichnis 1. Aufbau des Ausbildungsprogramms 3 2. Programm der Fahrausbildung 3 3. Aufzeichnung der Ausbildung 7 4. Ballonmuster 8 5. Schlussbemerkung 8 2/8

3 1. Aufbau des Ausbildungsprogrammes Schritte bei der fliegerischen Ausbildung Das Ausbildungsprogramm umfasst die untenstehenden Teile: 1 Material 2 Fahrvorbereitung 3 Das Füllen 4 Der Start 5 Die Fahrt 6 Die Landung 7 Das Entleeren und Verpacken 8 Notverfahren 2. Programm der Fahrausbildung 2.1 Material Der Schüler kennt das verwendete Ballonmaterial, dessen Funktion und Bedienung bzw. Handhabung sowie dessen Wartung. Hülle - Hüllenbestandteil kennen und aufzählen - Ventil (Reissband) erklären und mit anderen Systemen vergleichen - Temperaturmessung kennen und mit anderen Systemen vergleichen - Fahrverhalten des Ballons (Nähart der Hülle) charakterisieren - Notsituationen (Hüllendefekt, Ventilzug nicht gemacht etc.) Brenner - Brennerbestandteile und deren Funktion kennen und aufzählen - Brenner bedienen - Eigenschaften des Brenners kennen (Betriebsbereich) - Unterschiede zwischen Schock und Liquidbrenner erläutern - Notsituationen (Undichtheit, Vereisung; Ventilbrand etc.) Gasflaschen - Bestandteile und deren Funktion kennen und aufzählen - Wichtige technische Daten kennen (Flaschentypen, Stahl, Alu etc.) - Verschiedene Arten von Flaschenhahnen, Anschlüssen und Ventilen kennen und deren Merkmale schildern. - Gasflaschen gemäss SUVA-Richtlinien füllen - Druckerhöhung durch Stickstoff oder andere Gase, Druckerhöhung allgemein - Notsituation (Überdruckventil spricht an) 3/8

4 Korb - Korb ausrüsten - Vorschriften über die Mindestausrüstung gemäss AFM kennen Instrumente - Vorschriften über Mindestausrüstung gemäss AFM kennen - Vorschriften über die Verwendung kennen - Funktionsweise und Bedienung erklären - Vergleich zwischen verschiedenen Fabrikaten - Fahren ohne Variometer Unterhalt - Gesetzliche Vorschriften kennen - Vorschriften gemäss Hersteller (AFM) kennen Papiere - Gesetzliche Vorschriften über das Mitführen der Papiere kennen - Flughandbuch und technische Akten führen - Rechtliche Belange der Flugscheine kennen - Kenntnisse über die Haftplichtversicherung bei Ballonen (Minimalgarantien, obligatorische und fakultative Haftplichtversicherung) 2.2. Fahrvorbereitung Rechtziel Der Schüler kann selbständig entscheiden, ob aufgrund der Wetterlage gestartet werden kann. Er kann die Lüfttüchtigkeit des Ballonmaterials beurteilen und beherrscht das Ausrüsten. - Sämtliche Meteoinformationen kennen und deren Gehalt interpretieren. (VOLMET, ATIS) - Fahrt planen - Die Vorschriften über das Aufgeben des Flugplanes kennen und den Flugplan der zuständigen Stelle aufgeben - Zuladung und max. Steighöhe bei gegebenen Verhältnissen berechnen oder aus Diagrammen- oder Tabellen ablesen - Lufttüchtigkeit des Ballons beurteilen und entsprechend handeln - Startplatzanforderungen kennen und entsprechenden Startplatz auswählen - Den Eigentümer des Startplatzes um Erlaubnis bitten - Hülle richtig auslegen - Hilfsmannschaft zweckmässig und richtig informieren - Sicherheitsmassnahmen für Passagiere und Zuschauer kennen und sich entsprechend verhalten - Brenner und Gassystem auf Funktion und Dichtigkeit überprüfen 4/8

5 2.3. Das Füllen Der Schüler ist fähig, das Füllen bei verschiedenen Windstärken selbständig durchzuführen und zu leiten. - Sicherheitsmassnahmen während des Füllens bei verschiedenen Windstärken kennen und zweckentsprechend handeln - Helfer richtig einsetzen - Ventilator bedienen und richtig einsetzen können - Brenner in Betrieb setzen und den Windverhältnissen angepasst einsetzen 2.4. Der Start Der Schüler beherrscht das Starten bei den Windsituationen, die gemäss AFM für einen Sicheren Start möglich sind. - Kontrolle vor dem Start gemäss AFM und/oder Checkliste durchführen - Steiggeschwindigkeit den Windverhältnissen und den topografischen Gegebenheiten (Windschatten) anpassen - Tragkraftverlust beim Auftauchen aus dem Windschatten abschätzen und entsprechend verhalten - Startkommandos laut, deutlich und unmissverständlich anordnen - Schnellstartvorrichtungen kennen und bedienen können 2.5. Die Fahrt Der Schüler ist fähig, den Ballon sicher und gesetzeskonform zu führen Er kennt die Luftraumklassen und kann entsprechende Bewilligungen über Funk einholen. - Vorgegebene Steig- und Sinkgeschwindigkeiten einhalten - Ventil bedienen und Ventilwirkung kennen - Höhe nach Instrumenten halten - Höhe nach Sicht in Bodennähe halten - Konturen fahren in Bezug auf verschieden Temperaturen und Bodenbeschaffenheit - Auf 3000 Meter AMSL steigen und anschliessend 1000 Meter Kaltabstieg - Über Funk Bewilligung bei der entsprechenden Flugverkehrsleitstelle einholen - In Thermik und Hangwind richtig verhalten 5/8

6 - Fahrten bei hohen Temperaturen (>25 Grad C) und bei tiefen Temperaturen (< 0 Grad C) ausführen - Standort jederzeit richtig bestimmen - Fahrtablauf planen und Gasvorrat richtig einteilen - Sofort richtig und Gesetzeskonform ausführen 2.6. Die Landung Der Schüler ist fähig, den Ballon auch bei schwierigen meteorologischen Bedingungen sicher zu landen. - Landeentschluss im richtigen Moment ohne Zögern fassen - Bodenwind bestimmen - Landeplatzkriterien kennen und den Landeplatz entsprechend wählen - Landeanweisungen den Passagieren erklären und deren Einhaltung kontrollieren - Landeanfahrt über Hindernisse ausführen - Landung bei verschiedenen Windstärken, bei Thermik, Windscherungen und Böen sicher durchführen - Landung im Windschatten beherrschen - Reissbahnlandung richtig einleiten und sicher durchführen - Sicherheitsmassnahmen nach der Landung anordnen und/oder ausführen 2.7. Das Entleeren und Verpacken Der Schüler ist fähig, das Entleeren und Verpacken des Ballons selbständig zu leiten. - Passagiere und Helfer richtig instruieren und führenj - Hülle gemäss AFM entleeren und verpacken - Korb abrüsten und verpacken - Eventueller Landschaden mit dem Eigentümer regeln 6/8

7 2.8. Notverfahren Der Schüler erkennt kritische Situationen und trifft die richtigen Massnahmen. - Beim Auslöschen der Pilotflamme, Ballon mit Hilfe des Flaschenventils oder wenn vorhanden mit Hilfe der Liquidflamme steuern. - Feuer an Bord richtig bekämpfen - Bei Gewittern oder Kontakt mit elektrischen Leitungen richtig reagieren - Eine Landung im Wasser oder im Wald durchführen können - Verbrennungen richtig behandeln - Erste Hilfe Massnahmen kennen und anwenden 3. Aufzeichnung der Ausbildung Bestätigung der vorgeschriebenen Übungen Das autonome Bestehen jeder obligatorischen Übung ist durch den Fahrlehrer auf dem Kontrollblatt sowie im Fahrtenbuch des Schülers zu bestätigen. Allgemein Das Kontrollblatt dient für den Fahrlehrer wie auch für den Sachverständigen als Ausbildungsnachweis. Das Kontrollblatt ist nach jeder Ausbildungsfahrt auszufüllen. Der Eintrag durch den Fahrlehrer pro Fahrt mit einem Visum zu bestätigen. Nach Abschluss der Ausbildung ist die Rückseite des Kontrollblattes vollständig auszufüllen. Das Kontrollblatt muss nach Punkt der Weisung Praktische Prüfung für den Erwerb des Ausweises für Heissluftballonfahrer, dem Sachverständigen vor der praktischen Prüfung vorgelegt werden. Das Ausfüllen des Kontrollblattes als Übungsnachweis Jede erfüllte Aufgabe wird mit einem X im betreffenden Feld bestätigt. Werden die gleichen Aufgaben während der gleichen Fahrt mehrmals durchgeführt, so können in das gleiche Feld mehrere Kreuze eingetragen werden. Die Anzahl Kreuze zählen dementsprechend im Total. Jede nicht erfüllte Aufgabe erhält einen 0 Eintrag. Auf diese Weise besteht die Gewähr, dass das Kontrollblatt auch als Fortschrittskontrolle benutzt werden kann. Die Aufgaben Die Aufgaben auf dem Kontrollblatt entsprechen den Beschreibungen im Ausbildungsprogramm für Heissluftballonfahrer. 7/8

8 Ergänzungen zu den Einzelnen Aufgaben Die Fahrtvorbereitung Zur Fahrtvorbereitung gehört unter anderem die Konsultation von NOTAM und wenn Notwendig vom KOSIF. Wenn die Fahrt nicht richtig vorbereitet wurde, ist der Eintrag 0. Wurde die Fahrt gut vorbereitet so wird ein X eingetragen. Flugplanaufgabe Die Flugplanaufgabe kann simuliert durchgeführt werden. Wahl des Startplatzes Vor dem Aufstellen des Ballons ist beim Landeigentümer eine Erlaubnis für die Benutzung seines Landes einzuholen. Hülle auslegen, Kontrollen, Verbindung Hülle Korb Die Kontrolle des Parachuttes (Leinen etc.) sowie die Verbindung von Hülle und Korb ist Sache des Schülers. Funkverkehr mit der Flugverkehrsleitstelle Der Funkverkehr soll mehrmals geübt werden, zuerst theoretisch, anschliessend mind. Zweimal praktisch Jahreskontrolle resp. 100 Stundenkontrolle gemäss AFM Jeder Schüler muss min. einmal bei Kontrolle mithelfen Führen technischer Akten Der Fahrlehrer muss dem Schüler min. einmal die technischen Akten praktisch erklären. 4. Ballonmuster Die Prüfung hat mit einem Heissluftballon von min m3 und max m3 Hülleninhalt zu erfolgen. Der für die Prüfung zu verwendende Heissluftballon muss gemäss AFM betrieben werden. Alle erforderlichen Bordpapiere müssen vorhanden sein. Der Schüler muss auch die zusätzlich vorhandenen Instrumente stufengerecht anwenden können. 5. Schlussbemerkungen Diese Richtlinien ist bis auf weiteres für die praktische Ausbildung zum Erwerb des Ausweises für Gasballonfahrer sinngemäss anzuwenden. 8/8

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