Interdisziplinäres Forensisches Kolloquium Bereich Versicherungsmedizin, 18. März 2014
|
|
- Franka Maier
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Interdisziplinäres Forensisches Kolloquium Bereich Versicherungsmedizin, 18. März 2014 Forensisch Psychiatrische Klinik Basel «SORGFALT UND HAFTPFLICHT IN DER PSYCHIATRIE» 1
2 Interdisziplinäres Forensisches Kolloquium «SORGFALT UND HAFTPFLICHT IN DER PSYCHIATRIE» Sorgfaltspflichtverletzung im klinischen Alltag und bei der Begutachtung Ralph Mager, Forensisch Psychiatrische Klinik Basel 2
3 Interdisziplinäres Forensisches Kolloquium «SORGFALT UND HAFTPFLICHT IN DER PSYCHIATRIE» ÜBERSICHT: 1. Der Rechtsrahmen 2. Der Kunstfehler in der Klinik (allgemeiner Teil) 3. Der Kunstfehler in der Klinik (spezieller Teil: die Fallvignette) 4. Zusammenfassung und Überleitung zu den Juristen. 3
4 1. Der Rechtsrahmen Definition eines Kunst- oder Behandlungsfehlers: «Ein Verstoss gegen allgemein anerkannte Regeln der ärztlichen Wissenschaft und Praxis (Heilkunst) infolge eines Mangels an gehöriger Aufmerksamkeit oder Vorsicht, der aufgrund des in der Regel fehlenden ungewöhnlichen äusseren Faktors nur ausnahmsweise ein Unfallereignis darstellt.»1 1 Kuhn, Ärztlicher Kunstfehler, 352 [ ]der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf BGH Urteil
5 1. Der Rechtsrahmen Versicherungen/ Haftpflicht Privatrecht/ Vertragsverletzung Patient/ Versicherter Medizinische Leistungserbringer Öffentliches Öffentliches Haftungsrecht/ Widerrechtliches Verhalten
6 1. Der Rechtsrahmen Haftungsgrundlage (Bedingungsgefüge): Kunst- bzw. Behandlungsfehler Schaden Vertragsverletzung Widerrechtliches Verhalten Adaequater Kausalzusammenhang 6
7 2. Der Kunstfehler in der Klinik (allgemeiner Teil) Sorgfaltspflicht / Kunstfehler in der Medizin: 1. Diagnosefehler 2. Operationsfehler 3.. Metaanalyse 2012 (Newman-Toker, Johns Hopkins University School): Diagnosefehler am relevantesten bis Todesfälle/ anno in den USA 7
8 2. Der Kunstfehler in der Klinik (allgemeiner Teil) Sorgfaltspflicht / Kunstfehler in der Medizin: Häufigkeit? Schweiz: FMH Gutachterstelle: Schätzung von 30 bis 40 Haftpflichtfällen/ anno in einem nicht-universitären Kantonsspital Deutschland: ca. 10- bis Streitfälle/ anno, ca. 30 % davon belegte Fehler.dies bei 500 Millionen Arztkontakten/ anno..schaden entstanden. Psychiatrisch:..Nichtgesundung vermeidbare Verlängerung der Erkrankung..vermeidbare Nebenwirkungen Selbstbeschädigungen Selbsttötungen.. Fehler Aufklärung/ Medizin / Organisation Zivil- oder Strafrechtliche Folgen «Schlaraffenland Psychiatrie»? 8
9 2. Der Kunstfehler in der Klinik (allgemeiner Teil) Psychiatrische Behandlungsfehler: (+ Organisationsabläufe + Aufklärung) Diagnosefehler, fehlende Überprüfung der Diagnose Fehlerhafte Medikation, Kontrolle der Medikation Gutachten: Unterlassene Therapieumstellung Nichtergreifen einer alternativen/ ergänzenden Therapie Unzureichende Vorkehrungen gegen Selbstschädigung Behandlungsstandards/ Leitlinien/ Diagnosestandards Einzelfallbetrachtung Andere Kriterien? 9
10 2. Der Kunstfehler in der Klinik (allgemeiner Teil) Eintritt Klinisch tätiger Arzt Ex ante/ klinischer Alltag Vorhersehbarkeit/ Vermeidbarkeit/ Verhältnismässigkeit Gutachter Ex post/ Aktenstudium Literatur 10
11 3. Der Kunstfehler in der Klinik (die Fallvignette) 22:00 5:30 Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4
12 3. Der Kunstfehler in der Klinik (die Fallvignette) 22:00 5:30 Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Diagnostik:
13 3. Der Kunstfehler in der Klinik (die Fallvignette) 22:00 5:30 Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Behandlung: Diagnostik:
14 3. Der Kunstfehler in der Klinik (die Fallvignette) Psychiatrische Behandlungsfehler: Diagnosefehler, fehlende Überprüfung der Diagnose Fehlerhafte Medikation, Kontrolle der Medikation Unterlassene Therapieumstellung Gutachten: Behandlungsstandards/ Leitlinien Einzelfallbetrachtung Andere Kriterien? Nichtergreifen einer alternativen/ ergänzenden Therapie Unzureichende Vorkehrungen gegen Selbstschädigung Grober Fehler/ Summe von Fehlern/ Kausalität 14
15 3. Der Kunstfehler in der Klinik (die Fallvignette) Rechtliche Einzelfragen: Massnahmen zur Eruierung der Suizidgefahr Art der Unterbringung (Haftung für Selbstschädigungen) Suizidbogen..etc. Verlauf; Dokumentation Therapeutischer Rahmen Organisatorische Vorkehrungen Türen/..vorgehaltene Materialien Kommunikation Zusammenarbeit von Berufsgruppen 15
16 4. Zusammenfassung und Überleitung zu den Juristen Kunstfehler entspricht einer Sorgfaltspflichtverletzung «Eisberg», selten kommt es zur Abklärung.. Erhebliche Nachweisprobleme schon von groben Behandlungsfehlern Es besteht die Tendenz zur Beweislasterleichterung für den Geschädigten Psychiatrie nimmt eine Sonderrolle ein (zu Recht?) Vorschlag: Sorgfältig arbeiten, den Patienten in seiner Individualität zu erfassen suchen
Guten Tag! Wolfgang Frahm Arzthaftung
Guten Tag! Haftungsrechtliche Fragen im Bereich der Hygiene 13. Deutscher Medizinrechtstag Eine absolute Keimfreiheit ist nicht zu erreichen. Keimübertragungen gehören zum entschädigungslos hinzunehmenden
MehrWenn`s denn passiert ist und was der Gerichtsmediziner dazu sagt. Walter Rabl, Gerichtsmedizin
Wenn`s denn passiert ist und was der Gerichtsmediziner dazu sagt Walter Rabl, Gerichtsmedizin Fleckenmusang Wenn`s denn passiert ist und was der Gerichtsmediziner dazu sagt Was sagt der Gerichtsmediziner?
MehrGrundzüge des Arzthaftungsrechts in Deutschland. Dr. Stefan Hübel Rechtsanwalt und Arzt Sozietät Dr. Rehborn Westenhellweg 40-46 44137 Dortmund
Grundzüge des Arzthaftungsrechts in Deutschland Dr. Stefan Hübel Rechtsanwalt und Arzt Sozietät Dr. Rehborn Westenhellweg 40-46 44137 Dortmund Übersicht 1. Haftungsgrundlagen 2. Passivlegitimation 3. Aufklärung
MehrLernziele. Begriff des Kunstfehlers. Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement. Patientensicherheit und Risikomanagement
Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement WS 2014/2015 M. Schrappe Vorlesungsfolien download ca. 1 Woche vor der Vorlesung unter matthias.schrappe.com Patientensicherheit und Risikomanagement
Mehr22.05.2013. Die Arzthaftung. Prof. Dr. Corinne Widmer Lüchinger Vorlesung SeniorenUni 22./23. Mai 2013. Beispiele. Prof. Dr. C. Widmer Lüchinger 1
Die Arzthaftung Prof. Dr. Corinne Widmer Lüchinger Vorlesung SeniorenUni 22./23. Mai 2013 Beispiele Prof. Dr. C. Widmer Lüchinger 1 I. Diagnosefehler Fehldiagnosen / verspätete Diagnosen, z.b.: 1. Bei
MehrFragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK
Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, die
MehrKlinikpfade und deren rechtliche Implikationen: Leitlinie oder Behandlungsvorschrift
19. Juni 2008 Mannheim Professor Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers Determinanten ärztlichen Handelns Medizinische Standards, Haftungsrecht etc. Ärztliche Therapie- Selbstbestimmmungsfreiheit recht
MehrWas ist ein Behandlungsfehler? Medizinischer Aspekt. Walter Vogt, Christoph Bosshard Tagung SGTV vom 30.6.2011 im Zentrum Paul Klee Bern
Was ist ein Behandlungsfehler? Medizinischer Aspekt Walter Vogt, Christoph Bosshard Tagung SGTV vom 30.6.2011 im Zentrum Paul Klee Bern Fehlerquellen 1.Konsultation Diagnose Intervention Ohne/mit Komplikation
MehrDr. jur. Jörg Heberer Rechtsanwalt München. Rechtsprobleme in der (Septischen) Chirurgie. 3. Symposium Septische Unfallchirurgie und Orthopädie
Dr. jur. Jörg Heberer Rechtsanwalt München Rechtsprobleme in der (Septischen) Chirurgie 3. Symposium Septische Unfallchirurgie und Orthopädie Alles was Recht ist Wege von der Aufklärung bis zur erfolgreichen
MehrÄRZTLICHE HAFTPFLICHT. Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern
VERSICHERUNGSMEDIZIN ÄRZTLICHE HAFTPFLICHT Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern Lernziele Legal aspects of working as a physician C PH 85 C PH 88 C PH 89 Physicians' obligations: to treat,
MehrDie medizinische Komplikation: Vom Trauma zur Patientensicherheit
Die medizinische Komplikation: Vom Trauma zur Patientensicherheit Weiterbildungsveranstaltung Inselspital Universitätsklinik für Anästhesiologie und Schmerztherapie 27.06.2013 Rolf P. Steinegger Fürsprecher/Rechtsanwalt
MehrBefunderhebungsfehler aus der Sicht des niedergelassenen Arztes
Befunderhebungsfehler aus der Sicht des niedergelassenen Arztes erarbeitet von Dr. med. Werner Jörgenshaus Arzt für Allgemeinmedizin 41366 Schwalmtal Für einen möglichen Schadensersatzanspruch müssen drei
MehrAdäquater Kausalzusammenhang. Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Vorlesung Universität Bern 14. März 2012
Adäquater Kausalzusammenhang Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Vorlesung Universität Bern 14. März 2012 Einordnung in die Voraussetzungen der Haftpflicht, Art. 41 Abs. 1 OR Schaden Widerrechtlichkeit
MehrMeine erste eigene Ordination. rechtliche Aspekte. Mag. Manuela Mangi PLL.M., Leiterin der Stabsstelle Recht der Ärztekammer für Wien
Meine erste eigene Ordination Mag. Manuela Mangi PLL.M., Leiterin der Stabsstelle Recht der Ärztekammer für Wien Tel.: (01) 515 01 1422 Fax: (01) 512 60 23 1422 @: mangi@aekwien.at 1.) Rechtlicher Rahmen
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit A. Grundsätzliches Ungewollte Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands durch eine pflichtwidrige Vernachlässigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt Zweistufige Prüfung der Fahrlässigkeitskomponente
MehrHerzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium. Arthromed Praxisklinik Chemnitz
Herzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium Eine Veranstaltung der Arthromed Praxisklinik Chemnitz in Kooperation mit Heidelberg Frankfurt Stuttgart Dresden Chemnitz Erfurt Jena Leipzig www.tiefenbacher.de
MehrOff-Label Use Ärztliche Therapiefreiheit und Haftungsrisiken im Spannungsfeld
Off-Label Use Ärztliche Therapiefreiheit und Haftungsrisiken im Spannungsfeld 12. November 2015 Dr. iur. et dipl. sc. nat. ETH Stefan Kohler, Rechtsanwalt, VISCHER AG Inhalt Worum geht es? Sorgfaltspflichten
MehrFragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK
Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche, zahnärztliche und pflegerische Behandlung,
MehrSedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte -
Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte - Referent: Timm Laue-Ogal Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht 1 Worum geht es? Haftungsfragen bei der Delegation von Maßnahmen
MehrSchadenfälle infolge von Diagnosefehlern
Plattform Patientensicherheit 2. Oktober 2014 Schadenfälle infolge von Diagnosefehlern Trafton Drew, Harvard Medical School von 24 Radiologen entdeckten nur vier den Affen Kind wird mit Erbrechen und
MehrPatientInnen stärken Plädoyer für mehr Patientenrechte
PatientInnen stärken Plädoyer für mehr Patientenrechte Fachgespräch am 29.11.2010 BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Inhalt I. Gewährleistung der Patientenautonomie II. Haftung für Behandlungsfehler 1. derzeitige Rechtslage
MehrWelche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler?
Welche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler? MDK-Kongress 2012 Qualität, Kompetenz und Transparenz 27. - 28. März 2012, Berlin Agenda 1 Einführung 2 Erfahrungen 3 Bewertungen
MehrARZTHAFTUNGSRECHT. Referentin: Dr. iur. Iris Herzog-Zwitter
ARZTHAFTUNGSRECHT Referentin: Dr. iur. Iris Herzog-Zwitter SCHNITTSTELLE RECHT + MEDIZIN 2 www.medimal.org asim Lehrstuhl für Versicherungsmedizin 3 4 1. ARZTHAFTUNG HAT KONJUNKTUR 5 Schadenaufwand in
MehrMarco Eicher Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Strafrecht Rechtsanwälte Dr. Heberer & Kollegen, München. Ist weniger mehr?
Marco Eicher Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Strafrecht Rechtsanwälte Dr. Heberer & Kollegen, München Ist weniger mehr? Gefahren einer Polymedikation aus juristischer Sicht Hannover,
Mehr3. Vorstellung IT-Elektronik-Versicherung Überblick
3. Vorstellung IT-Elektronik-Versicherung Überblick Was wurde bisher versichert? Was ist neu? Übersicht der Deckungen und Leistungen Erläuterungen zu den Deckungen und Leistungen Verarbeitung im Backoffice
Mehr10. Dezember 2010. Dr. iur. Horst Bitter Rechtsanwalt
MGG + HHE 23. Münchener Gefäßgespräch 18. Heidelberger heißes Eisen Klinische Pfade in der Gefäßmedizin Notwendigkeit oder bürokratischer Overkill Juristische Aspekte bei der Einführung klinischer Pfade
MehrAktuelle Haftungslage bei der Verwendung von Allografts in Deutschland, Österreich, Schweiz
Aktuelle Haftungslage bei der Verwendung von Allografts in Deutschland, Österreich, Schweiz Ausgewählte Aspekte vertraglicher und deliktischer Haftung Dipl.-Jur. Sebastian T. Vogel, Wissenschaftlicher
MehrHAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN
HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung
MehrArbeitnehmerhaftung. die Einrichtungsträger angehoben. Hierdurch kommt es vermehrt zu Rückgriffsforderungen des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer.
8 R. Höfert R. Höfert, M. Schimmelpfennig, Hygiene Pflege Recht, DOI 10.1007/978-3-642-30007-3_2, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 Gesetze und Vorschriften 44 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 421 und
MehrWorüber Eltern und Kinder klagen
Worüber Eltern und Kinder klagen Die Erfahrungen der Patientenanwaltschaft aus vielen Kontakten mit Eltern und Kindern 6. Jahrestagung für Politische Kindermedizin 19. - 20. Oktober 2012, Klagenfurt Mag.
MehrHaftungsrechtliche Aspekte der Pränataldiagnostik
Haftungsrechtliche Aspekte der Pränataldiagnostik Das Kind als Schaden? Dr. Sascha Berst Wallstraße 15 79098 Freiburg 0761/282850 Chronologie: Die ersten Urteile 1980 Sterilisationsentscheidung(en) Der
MehrEBM und Gutachten. Prof. Dr. Bernward Ulrich (Chirurg) Ärztlicher Direktor Sana-Krankenhaus Düsseldorf-Gerresheim. 7. März 2009. B.
EBM und Gutachten Prof. Dr. Bernward Ulrich (Chirurg) Ärztlicher Direktor Sana-Krankenhaus Düsseldorf-Gerresheim 7. März 2009 Gutachten Anforderungsprofil Fachkompetenz des Sachverständigen keine überzogenen
MehrVergütung. Grundsätzliche Regelungen zur Vergütung
Vergütung Anlage 9 Grundsätzliche Regelungen zur Vergütung (1) Die Vergütungsregelung dieses Vertrages gilt für die an diesem Vertrag teilnehmenden Leistungserbringer nach 6 Abs. 2 und 3 sowie nach 7.
MehrDer interessante Fall: Standardchaos?
AWMF-Arbeitskreis Ärzte und Juristen Tagung 15./16.11.2013 in Bremen Der interessante Fall: Standardchaos? Dr. iur. Volker Hertwig 1 Patientin: 67 Jahre alt Diagnose: Coxathrose rechts Therapie: Hüft-TEP
Mehr14. Frühjahrstagung. 04. 05. April 2014 Freiburg. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht
14. Frühjahrstagung 04. 05. April 2014 Freiburg Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht Rechtsanwalt am BGH Dr. Siegfried Mennemeyer, Karlsruhe 14. Frühjahrstagung
MehrRiskmanagement. Organisation als Mittel zur Schadensverhütung. Risiko-Diagnose + Risiko-Therapie
Riskmanagement = Risiko-Diagnose + Risiko-Therapie Organisation als Mittel zur Schadensverhütung Zur Verhinderung von individuellem Fehlverhalten z.b. durch fachliche Fortbildung, Handlungsanweisungen
MehrPflegediagnosen in der Suchttherapie. unter besonderer Berücksichtigung
diagnosen in der Suchttherapie unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsfeldes der Station H1 der Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie 1 Andreas Jozak Seit 1999 Krankenpfleger seit 1999 in
MehrARZTHAFTPFLICHTRECHT
Anmeldung zur Veranstaltung Dienstag, 4. November 2014, Grand Casino Luzern (1140.) PROGRAMM 08.45 09.15 Begrüssungskaffee 09.15 09.20 Begrüssung 09.20 09.50 Regress des Sozialversicherers in Arzthaftpflichtfällen
MehrMedizinischer Standard - die Sicht des Juristen 21. Heidelberger Heißes Eisen
Medizinischer Standard - die Sicht des Juristen 21. Heidelberger Heißes Eisen Referent: Dr. Wolfgang Popp Depré RECHTSANWALTS AG O 4, 13-16 (Kunststraße) 68161 Mannheim Tel.: +49 621 12078-0 Fax: +49 621
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Verdacht auf Behandlungsfehler: Was leistet der MDK? Priv.-Doz. Dr. med. Astrid Zobel Leitende Ärztin Bereich Sozialmedizin - MDK Bayern MDK Kongress 27. 28. März 2012 - Maritim proarte
MehrElektronische Gesundheitsakten im Zeichen der elektronischen Gesundheitskarte. Dr. Frank Warda, Köln
Elektronische Gesundheitsakten im Zeichen der elektronischen Gesundheitskarte Dr. Frank Warda, Köln Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information Definition 1 Eine elektronische Gesundheitskarte
MehrEmpfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Prävention und Rehabilitation von psychischen Gesundheitsschäden nach Arbeitsunfällen
Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Prävention und Rehabilitation von psychischen Gesundheitsschäden nach Arbeitsunfällen Gabi Schuck Fachsymposium Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz- Möglichkeiten
MehrDer Behandlungsfehlervorwurf - Wie sollen Ärzte reagieren?
Der Behandlungsfehlervorwurf - Wie sollen Ärzte reagieren? Interdisziplinäres Fachsymposium Suva/SGTV Lucia Rabia, Rechtsdienst FMH 30. Juni 2011 Zu Beginn oft noch unklare Situation > Patient... wirft
MehrRechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Implantation der DUROM - Hüftprothese
Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Implantation der DUROM - Hüftprothese von Dr. iur. Dirk Liebold Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Freiburg im Breisgau Themenübersicht 1. Was
MehrSchnittstellenprobleme im Arzthaftungsrecht:
Schnittstellenprobleme im Arzthaftungsrecht: Kommunikation II Vertrauensprinzip Das Vertrauensprinzip entwickelt an der Operation hat einen strafrechtlichen Ursprung und wird im Haftungsrecht (str.) modifiziert
MehrHandbuch der Forensischen Psychiatrie
H.-L. KRÖBER D. DÖLLING N. LEYGRAF H. SASS (Hrsg.) Handbuch der Forensischen Psychiatrie Band 5 Forensische Psychiatrie im Privatrecht und Öffentlichen Recht STEINKOPFF Inhaltsverzeichnis Forensische Psychiatrie
MehrWie finde ich das richtige Krankenhaus für meine psychische Erkrankung? BPtK veröffentlicht Checkliste für Psychiatrie und Psychosomatik
Pressemitteilung Wie finde ich das richtige Krankenhaus für meine psychische Erkrankung? BPtK veröffentlicht Checkliste für Psychiatrie und Psychosomatik Berlin, 6. Mai 2010: In Deutschland lassen sich
MehrBETRIEBSUNTERBRECHUNG - SCHADENANZEIGE
HINWEIS: Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und legen Sie es bei Betriebsunterbrechung durch Krankheit/Unfall Ihrem behandelnden Arzt vor. Senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte und
MehrChancen und Grenzen der Kodifizierung des Behandlungsvertrags -
Chancen und Grenzen der Kodifizierung des Behandlungsvertrags - Gesetzlicher Handlungsbedarf? 16. - 17. September 2011, Berlin Agenda 1 Allgemeine Beweislastregel im Arzthaftungsrecht 2 Ausnahmen der allgemeinen
MehrKurzgutachten zum Verfahren vor der Gutachterstelle der Landesärztekammer Sachsen. Rechtsanwältin Andrea Schmid
Kurzgutachten zum Verfahren vor der Gutachterstelle der Landesärztekammer Sachsen Rechtsanwältin Andrea Schmid Seite 1 von 4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1 1. Aufgabe der Gutachterstelle...2
MehrHYGIENE UND HAFTUNG: Schicksalhafte Komplikation versus Behandlungsfehler
HYGIENE UND HAFTUNG: Schicksalhafte Komplikation versus Behandlungsfehler RA Dr. Gerhard W. Huber, LL.M. RAe Pitzl & Huber Anwaltspartnerschaft Linz Wien, 28.6.2011 Gesetzliche Grundlagen I: ABGB 1811
MehrDas Recht auf Ersatz des Mangelfolgeschadens
Das Recht auf Ersatz des Mangelfolgeschadens Dr. iur. Xaver Baumberger Rechtsanwalt 1 Einleitung Wo sind Mangelfolgeschäden zu finden? Auf der Baustelle leider schon! In OR und SIA Norm 118 leider nicht!
MehrBehandlungs- oder Pflegefehler: Beweislast und Dokumentation
Behandlungs- oder Pflegefehler: Beweislast und Dokumentation im Schadensfall Schwerin Grundsätzlich hat derjenige, der einen Anspruch vor Gericht geltend macht, sämtliche Umstände vorzutragen und zu beweisen,
MehrAbkürzungsverzeichnis. Einleitung 1 A. Einführung in die Thematik 1 B. Übersicht 5
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV Einleitung 1 A. Einführung in die Thematik 1 B. Übersicht 5 1. Kapitel Die Finanzierungsprobleme des deutschen Gesundheitssystems 7 A. Das deutsche Gesundheitssystem
MehrRechtsanwalt Olaf Peters www.arzthaftung-berlin.de
Durchgriff auf den Krankenhausträger bei Belegarztvertrag oder gespaltenem Rechtsanwalt Olaf Peters www.arzthaftung-berlin.de Problemstellung Beim gespaltenen und beim Belegarztvertrag ist der Arzt allein
MehrLV-Marktreport Juli 2014 Seite 1 von 6
Juli 2014 Seite 1 von 6 Die Infektionsklausel im Kurzüberblick Infektionsklausel in der BU Für Humanmediziner und Zahnärzte sowie Studenten der Humanmedizin mit vollständig bestandenem Ersten Abschnitt
MehrDas Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium
Das Gemeinschaftliche -Konsilium Die 2. Basler Arzthaftpflichttage Dr. iur. Reinhard Kindscher Basler Versicherungen I. Die aktuellen Problemfelder im Zusammenhang mit medizinischen Gutachten Auswahl des
MehrFür Menschen in einer psychischen Krise in der zweiten Lebenshälfte. Alterspsychiatrie (U3) Psychiatrie
Für Menschen in einer psychischen Krise in der zweiten Lebenshälfte Alterspsychiatrie (U3) Psychiatrie Inhaltsverzeichnis Für wen wir arbeiten 3 Abklärung Beratung Therapie 5 Anmeldung/Eintritt 7 EINLEITUNG
MehrDie Klimaforscher sind sich längst nicht sicher. Hans Mathias Kepplinger Senja Post
1 Die Klimaforscher sind sich längst nicht sicher Hans Mathias Kepplinger Senja Post In: Die Welt, 25. September 2007 - Dokumentation der verwandten Daten - 2 Tabelle 1: Gefährlichkeit des Klimawandels
MehrInhaltsverzeichnis Allgemeine Ausgangs situation Praktische Bedeutung von Behandlungsfehlervorwürfen Unterschiedliche Interessenlagen
XI 1 Allgemeine Ausgangs situation................................................. 1 1.1 Praktische Bedeutung von Behandlungsfehlervorwürfen.......................... 2 1.2 Unterschiedliche Interessenlagen..................................................
MehrMedizinische Rehabilitation bei Epilepsie
Fachkliniken Wangen Medizinische Klinik Thoraxchirurgische Klinik Anästhesie und Intensivmedizin Neurologische Klinik Kinderklinik Rehabilitationskinderklinik www.fachkliniken-wangen.de Medizinische Rehabilitation
Mehrwww.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern
www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern 33410 AOK NordWest Gesundheit in besten Händen. Spezialisten an Ihrer Seite Ihr Arzt hat Sie falsch oder unzureichend behandelt? Dann haben Sie möglicherweise
MehrSchlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungsfehler bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungsfehler bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Präsentation: Dr. jur. Rolf Höfel, Vorsitzender des Schlichtungsausschusses Der Fall Peter
MehrKnappschaft Gesundheitsmanagement 44781 Bochum www.knappschaft.de
Risikopotential Selbstmedikation:.. und der Beitrag der Krankenkasse zur Verbesserung der AMTS ihrer Versicherten bei Selbstbehandlung mit OTC Medikation Knappschaft Gesundheitsmanagement 44781 Bochum
MehrA. Einführung 1. IV. Folgen des medizinischen Fortschritts 5. VII. Gang der Untersuchung und Zielsetzung der Arbeit 10. B. Das Patiententestament 11
IX Inhaltsverzeichnis A. Einführung 1 I. Veränderungen in der Beziehung zwischen Arzt und Patient 1 II. Aufklärung des Patienten als Einwilligungsvoraussetzung 2 III. Aufklärung und Einwilligung bei einwilligungsunfähigen
MehrBehandlungsprogramme für Diabetiker was bringt das Mitmachen?
Behandlungsprogramme für Diabetiker was bringt das Mitmachen? AOK Mecklenburg-Vorpommern Daniela Morgan, Vertragspartnerservice UNI - Greifswald, 02. Dezember 2009 Was sind Disease- Management-Programme?
MehrRUDER- UND TENNIS-KLUB. e.v. Köln gegründet 1905. NUTZUNGS-Ordnung. für Klubfahrzeuge
RUDER- UND TENNIS-KLUB e.v. Köln gegründet 1905 NUTZUNGS-Ordnung für Klubfahrzeuge Nutzungsordnung für Klubfahrzeuge Klubfahrzeuge und deren Nutzung Der Ruder- und Tennis-Klub Germania e.v. hält für seine
MehrVersorgungssituation in Schleswig-Holstein
Versorgungssituation in Schleswig-Holstein Armin Tank Leiter der Landesvertretung Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Sicherstellung der ambulanten flächendeckenden Versorgung
MehrOECD-Indikatoren / Psychische Erkrankungen
OECD-Indikatoren / Psychische Erkrankungen 3. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses Berlin 28.11.2011 Saskia Drösler Kompetenzzentrum Routinedaten im Gesundheitswesen Hochschule
MehrOffene Fehlerkultur ein utopisches Ziel?
Offene Fehlerkultur ein utopisches Ziel? Offene Fehlerkultur was ist das? warum? wo könnte es sein? Struktur Patienten CIRS Mortalitätskonferenzen Fehler kann man weder erlauben noch verbieten! Offene
MehrPiktogrammheft für die Zahnarztpraxis Piktogrammheft für die Zahnarztpraxis Kommunikation ohne Worte. Kommunikation ohne Worte. Rechtlicher Hinweis
Piktogrammheft für die Zahnarztpraxis Piktogrammheft für die Zahnarztpraxis Kommunikation ohne Worte Kommunikation ohne Worte Rechtlicher Hinweis Das vorliegende Piktogramm dient der Veranschaulichung
MehrAusgewählte Rechtsfragen der IT-Security
Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security Steht man als Verantwortlicher für IT-Security bereits mit einem Bein im Gefängnis? Dr. Markus Junker, Rechtsanwalt markus.junker@de.pwc.com HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrHaftungsrisiken im Ehrenamt
Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit
Mehr2. Workshop DGGG-Leitlinienprogramm. Leitlinienbewertung, Leitliniensynopse, Leitlinienadaptation (AWMF-Regelwerk / DELBI)
2. Workshop Leitlinienbewertung, Leitliniensynopse, Leitlinienadaptation (AWMF-Regelwerk / DELBI) Paul Gaß (Erlangen) DGGG-Leitliniensekretariat fk-dggg-leitlinien@uk-erlangen.de AWMF Regelwerk (im Speziellen)
MehrEffet Utile als Auslegungsgrundsatz
Effet Utile als Auslegungsgrundsatz 1 Wortherkunft frz.: nützliche/praktische Wirkung 2 Bekannte Auslegungsgrundsätze - Auslegung nach dem Wortlaut - Historische Auslegung - Systematische Auslegung - Teleologische
MehrBÜRGERKOMMISSION FÜR MENSCHENRECHTE Die Bürgerkommission für Menschenrechte untersucht und enthüllt Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrie
BÜRGERKOMMISSION FÜR MENSCHENRECHTE Die Bürgerkommission für Menschenrechte untersucht und enthüllt Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrie Datenaufnahme zu Missbrauch in der Psychiatrie Name: Adresse:
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrEine Patientenversicherung für Jedermann. Schäden infolge ärztlicher Behandlung
Eine Patientenversicherung für Jedermann Schäden infolge ärztlicher Behandlung Schäden infolge ärztlicher Behandlung Wenn Sie durch einen Behandlungsfehler Schaden erleiden, haben Sie nach dem Patientenschutzgesetz
MehrTutorium Klinische Psychologie I. Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie
Tutorium Klinische Psychologie I Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Oswald David
MehrWissenschaftliches Weiterbildungsprogramm
Wissenschaftliches Weiterbildungsprogramm Frühjahrssemester 2015 Privatklinik Schlössli Führend in Psychiatrie und Psychotherapie Weiterbildungsprogramm 15. Januar 2015 Kokain und das Ego: Soziale Interaktion
MehrUnternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
MehrDer Arzt als Ersthelfer am Notfallort: Sorgfaltspflichten und Haftung
Der Arzt als Ersthelfer am Notfallort: Sorgfaltspflichten und Haftung von Dr. Christian Jäkel Im ärztlichen Notfalldienst schließen Ärzte grundsätzlich einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten ab und
MehrDR. MARC CHRISTOPH BAUMGART
DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin Meierottostraße 7 10719 Berlin Telefon: 030 / 88 62 49 00 Telefax: 030 / 88 62 49 02
MehrEuthanasie - Sterbehilfe
Euthanasie - Sterbehilfe Euthanasie guter Tod Ärztliche Hilfe im Sterben Schmerz-, Leidenslinderung Keine Lebensverkürzung! Euthanasie im dritten Reich Binding und Hoche 1920 Vernichtung unwerten Lebens
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrWer ist bei uns im Jugend- Maßregelvollzug?
Haus 07 Wer ist bei uns im Jugend- Maßregelvollzug? Psychisch kranke Rechtsbrecher im Jugendalter Index-Tat zwischen 14 Lj. und 18. Lj begangen. Rechtsgrundlage: Urteil nach den 63 und 64 StGB Jugendliche
MehrPatientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag
Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1 2 Gesetzgebung ECCLESIA Gruppe Inkrafttreten: 26.02.2013 3 Behandlungsvertrag
MehrBesondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation für Privatversicherte
Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation indizierten Mammaaugmentation (Brustvergrößerung/Implantat), die in der Bundesrepublik Deutschland Notwendigkeit zur Behandlung besteht. Die schließt
MehrGratwanderung zwischen Selbstbestimmung und Verantwortung Rechtliche Aspekte. 1. Fallbeispiel mit Bezug auf das Erwachsenenschutzrecht
24. Pflegesymposium Gratwanderung zwischen Selbstbestimmung und Verantwortung Rechtliche Aspekte Judith Kunz-Willi Leiterin Rechtsdienst 1 1. Fallbeispiel mit Bezug auf das Erwachsenenschutzrecht Das neue
MehrKlinisch-Therapeutisches Institut Hamburg
Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell
MehrEmpfehlungen von Seiten des Haftpflichtversicherers
Empfehlungen von Seiten des Haftpflichtversicherers Interdisziplinäres Fachsymposium SUVA / SGTV 30. Juni 2011, Bern Übersicht Präventiv: Sorgfalt bei der Fallübernahme Versicherungsschutz Risk Management
Mehrc) Insbesondere: Zusatzbeiträge
c) Insbesondere: Zusatzbeiträge 242 Abs. 1 SGB V: Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, hat sie in ihrer Satzung zu bestimmen, dass
MehrFacebook und Datenschutz Geht das überhaupt?
Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook
MehrAufgaben der Schiedsstellen der Ärztekammern bei Behandlungsfehlern
Aufgaben der Schiedsstellen der Ärztekammern bei Behandlungsfehlern walter.schaffartzik@ukb.de Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Unfallkrankenhaus Berlin, Klinik
MehrSchlichtungsverfahren in der Herzchirurgie Aus der Arbeit der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover
Schlichtungsverfahren in der Herzchirurgie Aus der Arbeit der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover von K. Emmrich, Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle
MehrDie Grobheit eines Behandlungsfehlers eine Quelle für Missverständnisse
Rechtsanwaltskammer Berlin Veranstaltung des Präsidenten des Landgerichts in Kooperation mit der Präsidentin des Kammergerichts 13.11.2013 Die berufsübergreifende Kommunikation in der Beweisaufnahme im
MehrExkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet
Mehr11 Jahre Steiermärkischer Wundkoffer (auf der Basis ZWM -Zertifizierter Wundmanager-/in )
11 Jahre Steiermärkischer Wundkoffer (auf der Basis ZWM -Zertifizierter Wundmanager-/in ) -Validierung- Autoren G.Kammerlander 1), H.Klier 2) 1) DGKP/ZWM, GF Akademie-ZWM -KAMMERLANDER-WFI Schweiz, GF
Mehr