Interdisziplinäres Forensisches Kolloquium Bereich Versicherungsmedizin, 18. März 2014

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1 Interdisziplinäres Forensisches Kolloquium Bereich Versicherungsmedizin, 18. März 2014 Forensisch Psychiatrische Klinik Basel «SORGFALT UND HAFTPFLICHT IN DER PSYCHIATRIE» 1

2 Interdisziplinäres Forensisches Kolloquium «SORGFALT UND HAFTPFLICHT IN DER PSYCHIATRIE» Sorgfaltspflichtverletzung im klinischen Alltag und bei der Begutachtung Ralph Mager, Forensisch Psychiatrische Klinik Basel 2

3 Interdisziplinäres Forensisches Kolloquium «SORGFALT UND HAFTPFLICHT IN DER PSYCHIATRIE» ÜBERSICHT: 1. Der Rechtsrahmen 2. Der Kunstfehler in der Klinik (allgemeiner Teil) 3. Der Kunstfehler in der Klinik (spezieller Teil: die Fallvignette) 4. Zusammenfassung und Überleitung zu den Juristen. 3

4 1. Der Rechtsrahmen Definition eines Kunst- oder Behandlungsfehlers: «Ein Verstoss gegen allgemein anerkannte Regeln der ärztlichen Wissenschaft und Praxis (Heilkunst) infolge eines Mangels an gehöriger Aufmerksamkeit oder Vorsicht, der aufgrund des in der Regel fehlenden ungewöhnlichen äusseren Faktors nur ausnahmsweise ein Unfallereignis darstellt.»1 1 Kuhn, Ärztlicher Kunstfehler, 352 [ ]der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf BGH Urteil

5 1. Der Rechtsrahmen Versicherungen/ Haftpflicht Privatrecht/ Vertragsverletzung Patient/ Versicherter Medizinische Leistungserbringer Öffentliches Öffentliches Haftungsrecht/ Widerrechtliches Verhalten

6 1. Der Rechtsrahmen Haftungsgrundlage (Bedingungsgefüge): Kunst- bzw. Behandlungsfehler Schaden Vertragsverletzung Widerrechtliches Verhalten Adaequater Kausalzusammenhang 6

7 2. Der Kunstfehler in der Klinik (allgemeiner Teil) Sorgfaltspflicht / Kunstfehler in der Medizin: 1. Diagnosefehler 2. Operationsfehler 3.. Metaanalyse 2012 (Newman-Toker, Johns Hopkins University School): Diagnosefehler am relevantesten bis Todesfälle/ anno in den USA 7

8 2. Der Kunstfehler in der Klinik (allgemeiner Teil) Sorgfaltspflicht / Kunstfehler in der Medizin: Häufigkeit? Schweiz: FMH Gutachterstelle: Schätzung von 30 bis 40 Haftpflichtfällen/ anno in einem nicht-universitären Kantonsspital Deutschland: ca. 10- bis Streitfälle/ anno, ca. 30 % davon belegte Fehler.dies bei 500 Millionen Arztkontakten/ anno..schaden entstanden. Psychiatrisch:..Nichtgesundung vermeidbare Verlängerung der Erkrankung..vermeidbare Nebenwirkungen Selbstbeschädigungen Selbsttötungen.. Fehler Aufklärung/ Medizin / Organisation Zivil- oder Strafrechtliche Folgen «Schlaraffenland Psychiatrie»? 8

9 2. Der Kunstfehler in der Klinik (allgemeiner Teil) Psychiatrische Behandlungsfehler: (+ Organisationsabläufe + Aufklärung) Diagnosefehler, fehlende Überprüfung der Diagnose Fehlerhafte Medikation, Kontrolle der Medikation Gutachten: Unterlassene Therapieumstellung Nichtergreifen einer alternativen/ ergänzenden Therapie Unzureichende Vorkehrungen gegen Selbstschädigung Behandlungsstandards/ Leitlinien/ Diagnosestandards Einzelfallbetrachtung Andere Kriterien? 9

10 2. Der Kunstfehler in der Klinik (allgemeiner Teil) Eintritt Klinisch tätiger Arzt Ex ante/ klinischer Alltag Vorhersehbarkeit/ Vermeidbarkeit/ Verhältnismässigkeit Gutachter Ex post/ Aktenstudium Literatur 10

11 3. Der Kunstfehler in der Klinik (die Fallvignette) 22:00 5:30 Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4

12 3. Der Kunstfehler in der Klinik (die Fallvignette) 22:00 5:30 Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Diagnostik:

13 3. Der Kunstfehler in der Klinik (die Fallvignette) 22:00 5:30 Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Behandlung: Diagnostik:

14 3. Der Kunstfehler in der Klinik (die Fallvignette) Psychiatrische Behandlungsfehler: Diagnosefehler, fehlende Überprüfung der Diagnose Fehlerhafte Medikation, Kontrolle der Medikation Unterlassene Therapieumstellung Gutachten: Behandlungsstandards/ Leitlinien Einzelfallbetrachtung Andere Kriterien? Nichtergreifen einer alternativen/ ergänzenden Therapie Unzureichende Vorkehrungen gegen Selbstschädigung Grober Fehler/ Summe von Fehlern/ Kausalität 14

15 3. Der Kunstfehler in der Klinik (die Fallvignette) Rechtliche Einzelfragen: Massnahmen zur Eruierung der Suizidgefahr Art der Unterbringung (Haftung für Selbstschädigungen) Suizidbogen..etc. Verlauf; Dokumentation Therapeutischer Rahmen Organisatorische Vorkehrungen Türen/..vorgehaltene Materialien Kommunikation Zusammenarbeit von Berufsgruppen 15

16 4. Zusammenfassung und Überleitung zu den Juristen Kunstfehler entspricht einer Sorgfaltspflichtverletzung «Eisberg», selten kommt es zur Abklärung.. Erhebliche Nachweisprobleme schon von groben Behandlungsfehlern Es besteht die Tendenz zur Beweislasterleichterung für den Geschädigten Psychiatrie nimmt eine Sonderrolle ein (zu Recht?) Vorschlag: Sorgfältig arbeiten, den Patienten in seiner Individualität zu erfassen suchen

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