Gewerbliche Schutzrechte in der Bilanzierung aktuelle Entwicklungen insbesondere im Handelsgesetzbuch
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- Kai Althaus
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1 Gewerbliche Schutzrechte in der Bilanzierung aktuelle Entwicklungen insbesondere im Handelsgesetzbuch Prof. Dr. Sebastian Krause Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerecht Fachanwalt für Insolvenzrecht
2 Gliederung 1. Bilanzierung von gewerblichen Schutzrechten bis zum BilMoG 2. Die Ziele des BilMoG 3. Bilanzierung von gewerblichen Schutzrechten nach dem BilMoG 2
3 1. Bilanzierung von gewerblichen Schutzrechten bis zum BilMoG 3
4 Die Wesensmerkmale einer Bilanz sind: Bilanzierung von gewerblichen Schutzrechten bis zum BilMoG a) Bilanz als Gegenüberstellung zweier Größen an einem bestimmten Stichtag b) Die Summen der beiden Größen sind gleich Aktiva Vermögen Anlagevermögen Umlaufvermögen Summe Aktiva Bilanz zum Kapital Eigenkapital Fremdkapital Summe Passiva Passiva Mittelverwendung Mittelherkunft 4
5 Gliederung des Jahresabschlusses gem. 266 HGB Bilanzierung von gewerblichen Schutzrechten bis zum BilMoG Aktiva A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände: 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2. Geschäfts- und Firmenwert 3. geleistete Anzahlungen II. Sachanlagen: 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. technische Anlagen und Maschinen 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3. Beteiligungen 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5. Wertpapiere des Anlagevermögens 6. sonstige Ausleihungen 5
6 Bilanzierung von gewerblichen Schutzrechten bis zum BilMoG Gewerbliche Schutzrechte: Patente Lizenzen Gebrauchs- und Geschmacksmuster Warenzeichen Marken 6
7 Bilanzierung von gewerblichen Schutzrechten bis zum BilMoG 86 Mrd. $ 71, 4 Mrd. $ Die wertvollsten Marken der Welt 70,9 Mrd. $ 58,2 Mrd. $ 7
8 Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen: Bilanzierung von gewerblichen Schutzrechten bis zum BilMoG Aktivierungsgebot alle entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Aktivierungsverbot für nicht entgeltlich erworbenes immaterielles Anlagevermögen Bislang herrscht eine Ungleichbehandlung von materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in der Bilanz vor Bedeutung der immateriellen Werte für Unternehmen wächst stetig! 8
9 2. Die Ziele des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) 9
10 Die Ziele des BilMoG Steigerung der Aussagekraft von Abschlüssen & Abbau nicht mehr zeitgemäßer Wahlrecht Weiterentwicklung des HGB zu einer gegenüber den IFRS vollwertigen, aber kostengünstigeren & einfachen Alternative Die HGB-Bilanz soll im Sinne einer Einheitsbilanz weiterhin die Grundlage für die steuerlichen Gewinnermittlung bilden Quadratur des Kreises? Steuerneutralität Vermeidung von Überbürokratisierung (Deregulierung) 10
11 Die Ziele des BilMoG Eckpunkte zum BilMoG, S. 4 f.: Immaterielle selbstgeschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wie zum Beispiel Patente oder Know-how sind künftig in der HGB-Bilanz anzusetzen. Das ist vor allem für innovative Unternehmen wichtig, die intensiv forschen und entwickeln beispielsweise die chemische oder pharmazeutische Industrie oder die Automobilindustrie nebst ihren Zulieferern. Insbesondere profitieren auch kleine und sogenannte Start-up-Unternehmen von der Vorschrift. Auch sie können ihre Entwicklungen ihr Potenzial künftig in der Handelsbilanz zeigen. Dadurch können die Unternehmen ihre Eigenkapitalbasis ausbauen und ihre Fähigkeiten verbessern, sich am Markt kostengünstig weiteres Kapital zu beschaffen. Steuerlich bleiben die Aufwendungen aber nach wie vor abzugsfähig; sie stehen nicht für Gewinnausschüttungen zur Verfügung. Das fördert die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Standort für innovative Unternehmen. 11
12 Die Ziele des BilMoG Beginn der Entwicklung eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechtes im Februar 2003 umfassendste Reform des Handelsrechtes seit Einführung des BiRiLiG (1985) Veröffentlichung des Reformentwurfs am 08. November 2007 Veröffentlichung des Regierungswurfs am 21. Mai 2008 Sitzung des Bundesrates zum BilMoG am 04. Juli 2008 Gegenäußerungen der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates Sachverständigenanhörung am , Verabschiedung 3/ Inkrafttreten: 29. Mai
13 3. Die Neuregelungen des BilMoG 13
14 Die Neuregelungen des BilMoG Bilanzierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände, 248 Abs. 2 HGB: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. 14
15 Die Neuregelungen des BilMoG Aktivierung der (übrigen) immateriellen Vermögensgegenstände mit ihren Herstellungskosten, 255 Abs. 2a HGB: Herstellungskosten sind die bei der Entwicklung anfallenden Aufwendungen Kein Ansatz der Aufwendungen für Forschung 15
16 Die Neuregelungen des BilMoG Für die Bilanzierung ist eine Trennung von Forschung und Entwicklung notwendig Geschäftsbericht Software AG, IFRS, S. 75: Forschungs- und Entwicklungskosten werden bei Anfall in der Gewinn- und Verlustrechnung aufwandswirksam erfasst. Im Zuge der Erstellung und Weiterentwicklung von Software werden iterativ eng vernetzte Prozesse zwischen Forschungs- und Entwicklungsphasen angewandt. Dadurch ist eine genaue Abgrenzung der Aufwendungen beider Phasen nicht möglich. Die Abgrenzungskriterien für die Aktivierung von eigenen Entwicklungsaufwendungen gemäß IAS i.v.m. mit IAS sind damit nicht erfüllt. Können Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden, ist eine Aktivierung ausgeschlossen, 255 Abs. 2 a, S. 4 HGB 16
17 Die Neuregelungen des BilMoG Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen. Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können. Definitionen sind identisch zu denen nach IAS 38 17
18 Die Neuregelungen des BilMoG Indikatoren für den Übergang von der Forschungs- zur Entwicklungsphase Abschluss der auf die Erlangung neuer Kenntnisse gerichteten Aktivität Abschluss der Suche nach Alternativen für Materialien, Vorrichtungen, Produkte, Verfahren, Systeme und Dienstleistungen Beginn mit Entwurf, Konstruktion sowie Test neuer Prototypen und Modelle vor der Aufnahme der eigentlichen Produktion Entwurf, Konstruktion und Betrieb einer Pilotanlage, die für die kommerzielle Nutzung geeignet ist und nur als Prototyp dient Entwurf von Werkzeugen, Spannvorrichtungen, Prägestempeln oder Gussformen unter Verwendung neuer Technologien Übergang vom systematischen Suchen zum Erproben und Testen der gewonnenen Erkenntnisse und Fertigkeiten 18
19 Point of Return WS Prof. Dr. Sebastian Krause - Gewerbliche Schutzrechte in der Bilanzierung 19
20 Die Neuregelungen des BilMoG Werden die Kriterien nach IAS ff. übernommen? Aktivierung von Entwicklungskosten, wenn: Die Fertigstellung technisch realisierbar Die Fertigstellung, interne Nutzung oder Veräußerung beabsichtigt ist Die Fähigkeit, den Wert intern zu nutzen oder zu veräußern, besteht Das Gut Nutzenpotenzial besitzt Ressourcen zur Fertigstellung und Nutzung zur Verfügung stehen Die Ausgaben zuverlässig bewertbar sind 20
21 Die Neuregelungen des BilMoG Bewertung intern generierter immaterieller Vermögensgegenstände Bewertung zu Herstellungskosten nach 255 Abs. 2 HGB Der Material- und Fertigungseinzelkosten sowie der Sondereinzelkosten der Fertigung als Pflichtbestandteil Ebenfalls Einbeziehungspflicht für Material- sowie Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehrs des Anlagevermögens Aktivierungswahlrecht für Kosten der allg. Verwaltung sowie Kosten des sozialen Bereichs Anlehnung an steuerliche Bewertungsuntergrenze 21
22 Die Neuregelungen des BilMoG Bewertung intern generierter immaterieller Vermögensgegenstände Bei Entwicklungskosten handelt es sich im wesentlichen um Einzelkosten: wesentlich ist dabei der unmittelbare direkte Bezug von Kosten, die zur Herstellung anfallen Hohe Anforderungen an die Erfassungssysteme, vor allem bei der Trennung von Forschung und Entwicklung 22
23 Die Neuregelungen des BilMoG Folgebewertung intern generierter immaterieller Vermögensgegenstände Planmäßige Abschreibung, sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist Abschreibungsbeginn: Fertigstellung oder Verwertung? Nutzungsdauer endet aus rechtlichen Gründen, z.b. Patent, oder bei außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung 23
24 Die Neuregelungen des BilMoG Folgebewertung intern generierter immaterieller Vermögensgegenstände Außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung 255 Abs. 4 HBG zielt auf den Marktpreis zur Bestimmung des Zeitwerts ab Problematik von Marktpreisen für immaterielle Vermögensgegenstände 24
25 Die Neuregelungen des BilMoG Ausweispflichten Gesonderter Ausweis als Posten Selbstgeschaffene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte in der Bilanz Gesamtbetrag der F&E-Kosten sowie der jeweils aktivierte Betrag ist im Anhang anzugeben: Aufgliederung des Betrages in Forschung und Entwicklung Ausweis der erfolgswirksamen F&E-Kosten in der Gewinnund Verlustrechnung 25
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! 26
3.1.3 Aktivierungspflicht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
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