1. Internationales Symposium Restrukturierung. Restrukturierung als Folge veränderter Rahmenbedingungen, 19. Oktober 2012

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1 1. Internationales Symposium Restrukturierung Restrukturierung als Folge veränderter Rahmenbedingungen, 19. Oktober 2012

2 Erfahrungen mit länderübergreifenden Insolvenzverfahren am Beispiel der Alkor-Venilia GmbH Axel W. Bierbach, Rechtsanwalt Beirat im VID, Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. Internationales Symposium Restrukturierung FH Kufstein, Axel W. Bierbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht Rechtsanwälte Müller-Heydenreich, Beutler & Kollegen Schwanthalerstr München Telefon: 0 89 / Telefax: 0 89 / axel.bierbach@mhbk.de

3 I. Allgemeines / Gesellschaftsverhältnisse 1. Angaben zum Insolvenzverfahren Insolvenzantrag; drohende Zahlungsunfähigkeit Anordnung vorläufige Insolvenzverwaltung Eröffnung des Insolvenzverfahrens 2. Unternehmenshistorie Gründung im Jahr 1968 RA Axel W. Bierbach Seite 2

4 RA Axel W. Bierbach Seite 3

5 3. Geschäftsgegenstand Produktion und Verkauf von (1) PVC-Selbstklebefolien (ca. 50 % der Gesamtumsätze) Produktion in NL (2) PVC-Tischdecken (ca. 35 % der Gesamtumsätze) Produktion in F (3) selbstklebende Bordüren, Produktion in UK (4) Aufklebern für die Heimdekoration, Produktion in UK (5) Handel mit komplementärer Handelsware (z. B. PVC-Wand- und Fußbodenbeläge) (3) bis (5) ca. 15 % der Gesamtumsätze Zentrallager in Bocholt Auslieferungslager in - Venissieux bei Lyon, Frankreich - Barcelona, Frankreich - Stockerau bei Wien, Österreich - Mailand, Italien RA Axel W. Bierbach Seite 4

6 4. Unternehmensstruktur/Auslandsniederlassungen/Tochterunternehmen Carve Out des Plastikfolien-Geschäfts aus dem belgischen Solvay Konzern durch Gründung selbständiger Landesgesellschaften unter deutscher Muttergesellschaft Sommer 2009 Verschmelzung der ehemaligen Landes-Tochtergesellschaften auf die Alkor-Venilia GmbH in Deutschland keine regelrechte Unternehmenszentrale Die Unternehmensstruktur: a) Deutschland 85 Mitarbeiter, insbesondere Buchhaltung, im key-account-management, im Retouren-Management und in der EDV ca. 40 Arbeitnehmer im Außendienst 22,5 Mio. Umsatz zweitgrößter Markt für das Unternehmen b) Frankreich Größte Niederlassung des Unternehmens Produktionsstandort mit 90 Mitarbeitern Zentrale: ca. 100 Mitarbeiter im Vertrieb und in der Verwaltung Mit ca. 25,1 Mio. Umsatz größter Markt RA Axel W. Bierbach Seite 5

7 c) UK 70 Mitarbeiter, davon 50 in der Produktion und 20 im Vertrieb 6,6 Mio. Umsatz d) Italien 29 Mitarbeiter, reine Vertriebs-Niederlassung Umsatz ca. 13,2 Mio. e) Spanien 32 Arbeitnehmer, reine Vertriebs-Niederlassung Umsatz ca. 7,6 Mio. f) Österreich 21 Mitarbeiter in Stockerau bei Wien, reine Vertriebs-Niederlassung Umsatz ca. 8,2 Mio. g) Belgien 10 Mitarbeiter, reine Vertriebs-Niederlassung Umsatz ca. 3 Mio. Tochtergesellschaft in Niederlande: Boekelo Decor B.V. in Enschede Produktion von Selbstklebefolien Eröffnung eines (Haupt-)Insolvenzverfahrens schon am , da keine Niederlassung sondern selbstständige Tochter RA Axel W. Bierbach Seite 6

8 5. Geschäftsbetrieb kein funktionierender Geschäftsbetrieb bei Insolvenzantragstellung Keine Auslieferung von Ware an Kunden durch Schließung des Hauptlagers in Bocholt Produktion in Frankreich eingestellt mangels Rohmaterial Produktion bei Boekelo Decor B.V. in NL eingestellt Produktion im Werk in England Anfang April 2011 eingestellt II. Sekundärinsolvenzverfahren Hauptprobleme: - Beruhigung und Motivation der Mitarbeiter, die offene Lohnforderungen hatten - nationale gesetzliche Regelungen zur Entgeltsicherung der AN - Beruhigung der Niederlassungsleiter mit eigenen Haftungsgefahren - Keine Bereitschaft der Niederlassungsleiter cash nach Deutschland abzuführen - Statt dessen: Geltendmachung von Intercompanyforderungen - Keine zentrale Unternehmungsleitung - 4 unterschiedliche EDV-Systeme - keine einheitliche Buchhaltung - kein koordinierter Verkauf denkbar - Gefahr von Insolvenzanträgen durch Gläubiger oder von Amts wegen RA Axel W. Bierbach Seite 7

9 Ziel: - zügige Eröffnung von Sekundärverfahren - zur Koordination eines Gesamtverkauf des Unternehmens - durch Sicherung der Aufrechterhaltung der Niederlassungen durch Entgeltsicherung und Beseitigung von Haftungsrisiken für das Management a) Frankreich Kontaktaufnahme durch Tribunal de Commerce de Nanterre Vorbereitung des Sekundärantrages Telefonkonferenz mit dem mit dem Gericht abgestimmten französischen Verwalter und Vorbereitung der Entgeltsicherung durch AGS Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens Festlegung des Datums der Zahlungseinstellung Erlaubnis zur Fortführung des Geschäftsbetriebes für 1 Monat Frist zur Vorlage von Angeboten für den Verkauf des Geschäftsbetriebes an die französischen Verwalter: Terminsbestimmung zur Verhandlung über die Angebote durch den Tribunal de Commerce am RA Axel W. Bierbach Seite 8

10 b) Vereinigtes Königreich (UK) Einreichung des Sekundärantrages beim Highcourt of Justice, Chancery Division, Companies Court, London Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens c) Italien Antragstellung am Tribunale die Milano, Landgericht Mailand Eröffnung Sekundärinsolvenzverfahren d) Spanien Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens e) Belgien Eröffnung Sekundärinsolvenzverfahren in Brüssel RA Axel W. Bierbach Seite 9

11 f) Österreich Kein Sekundärinsolvenzverfahrensantrag IV. Verwaltung und Verwertung / Kooperation der Verwalter / Schwierigkeiten in den jeweiligen Ländern 1. Cash Flow der Niederlassung 2. Massekredit 3. Übernahme Bankguthaben 4. Arbeitnehmer 5. Miete 6. Leasing 7. Prüfung der Sicherungsrechte 8. Abstimmung mit Sekundär-Insolvenzverwaltungen RA Axel W. Bierbach Seite 10

12 a) Verwertung Insbesondere Koordination angestrebter Gesamtveräußerung des Geschäftsbetriebes Prüfung der Sicherheiten Aufteilung der Erlöse Koordination der Gläubigeranschreiben b) Gläubiger Organisation des form- und fristgerechten cross-fillings nach Art. 32 II EuInsVO c) Protokoll 9. Verwertung a) Interessentengespräche Gesamtverkauf b) Bieterverfahren diverse nationale und internationale Markenrechte Voraussetzung: - Aufteilung in zwei Pakete in Abstimmung mit französischem Verwalter und Zustimmung des französischen Gerichtes - Vereinbarung zur Aufteilung der Verkaufserlöse unter den Verfahren nach Umsatzschlüssel - Zustimmung Absonderungsgläubiger - Bereinigung der nationalen Register RA Axel W. Bierbach Seite 11

13 c) Verwertung Regalsysteme Gesamtverkauf der Warenträger in Deutschland, Österreich und Italien im August 2011 nach Scheitern Gesamtverkauf Problem: Zustimmung italienisches Gericht französische Warenträger wurden durch das französische Gericht versteigert 10. Forderungseinzug Russland, Polen, Mexico Problem: Massezugehörigkeit dieser Forderungen 11. Geschäftsführerhaftungsansprüche 12. Gesellschafterhaftungsansprüche 13. Übererlös aus Sekundär-Insolvenzverfahren, Art. 35 EuInsVO RA Axel W. Bierbach Seite 12

14 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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