«ZVV-Ticket»-App Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Nutzung der Mobile Ticketing App des ZVV

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1 «ZVV-Ticket»-App Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Nutzung der Mobile Ticketing App des ZVV Zusammenfassung Für die Beförderung von Personen mit Mobile Tickets im Zürcher Verkehrsverbund (nachfolgend «ZVV») gelten die Tarifbestimmungen des ZVV, des Z-Pass und des Nachtzuschlags in der jeweils gültigen Fassung, sofern sich aus den vorliegenden AGB nichts anderes ergibt. Sämtliche Mobile Tickets mit Ausnahme der Multikarten sind ab dem Zeitpunkt des Erwerbs gültig. Der Kunde muss das Mobile Ticket vor dem Einsteigen in das Transportmittel kaufen. Der Kaufvorgang ist abgeschlossen, sobald das aktuell gültige Mobile Ticket unter der Rubrik «Tickets» in der App auf dem Smartphone angezeigt wird. Die Multikarten sind vor Fahrtantritt zusätzlich zu entwerten. Sie berechtigen erst nach abgeschlossener Entwertung zur Fahrt. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor dem Einsteigen in das Transportmittel zu vergewissern, dass der Kauf vonstattenging und das Mobile Ticket auf dem Smartphone ersichtlich ist. Der Kunde muss smartphoneseitig die Netzwerkverfügbarkeit beim Ticketkauf und bei der Hinterlegung der Zahlungsdaten sowie eine ausreichende Batterieleistung für die gesamte Fahrt sicherstellen. Vor dem ersten Kauf eines Mobile Tickets muss eine zugelassene Kredit- oder Debitkarte registriert oder Easypay von Swisscom als Zahlungsmittel freigegeben werden. Beim Kauf von Mobile Tickets bzw. bei der Entwertung der Multikarten ist zu beachten, dass der Kaufvorgang bei geringer Netzwerkleistung (z.b. EDGE, E, GPRS) länger dauern kann. Es ist möglich, pro Kaufvorgang bis zu 9 Tickets pro Tickettyp zu kaufen oder eine Multikarte für mehrere Personen zu entwerten. Mitreisende, welche sich nicht in Begleitung des Kunden befinden, welcher das gültige Mobile Ticket auf seinem Smartphone vorweisen kann, fahren ohne gültigen Fahrausweis. Die Mobile Tickets sind unpersönlich und übertragbar. Kunden dürfen ihr Smartphone an andere Personen zur Fahrt mit den Mobile Tickets weitergeben. Mobile Tickets dürfen jedoch nicht an andere Smartphones übermittelt oder weitergeleitet werden. Das Seite 1 von 15

2 widerrechtliche Weiterleiten eines Mobile Tickets kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Eine nachträgliche Änderung oder ein Umtausch des Mobile Tickets sowie eine Rückerstattung des Kaufpreises im Falle nicht oder nur teilweise genutzter Mobile Tickets ist nicht möglich. Davon ausgenommen sind nicht oder nur teilweise benutzte Multikarten. Diese werden gemäss Ziffer 9.1 des ZVV-Verbundtarifs, gemäss Ziffer 8.4 des Z-Pass- Verbundtarifs und gemäss Ziffer 5 der gültigen Tarifbestimmungen des Nachtzuschlags (weiterführende Informationen siehe Abschnitt VIII.) rückerstattet. Wenn die App auf dem Smartphone gelöscht wird, werden auch sämtliche Mobile Tickets unwiderruflich gelöscht. Es ist grundsätzlich nicht möglich, gelöschte Tickets wiederherzustellen. Eine Ausnahme bilden die Multikarten. Falls der Kunden diese unter der Rubrik «Einstellungen» aktiv mit seiner Handy-Nummer verknüpft hat, können die Multikarten nach einer Neuinstallation der App und der Eingabe der Handy-Nummer wiederhergestellt werden. Kann aufgrund technischer Probleme oder aus anderen Gründen mit der App kein Ticket gekauft werden, ist der Kunde verpflichtet, das Ticket über einen der anderen Verkaufskanäle (Schalter, Ticketautomaten etc.) zu beziehen. Der ZVV nimmt den Datenschutz ernst. Es werden nur Daten erfasst, die für die Nutzung der App und den Erwerb von Mobile Tickets nötig sind (Kredit- bzw. Debitkarteninformationen und allenfalls -Adresse). Daten zum Nutzungsverhalten werden anonym erfasst und können zur Erkennung von Trends und zur Verbesserung der App ausgewertet werden. Die Auswertung erfolgt anonymisiert und es können keine Rückschlüsse auf einzelne Person gezogen werden. Die Daten werden nur in dem Umfang an Dritte (Verkehrsunternehmen und Transportbeauftragte im ZVV sowie externe Dienstleister) weitergegeben, soweit es für die Aufgaben, die sie im Zusammenhang mit dem Betrieb der App wahrnehmen, nötig ist. Die Dritten unterliegen bei der Erfassung und Bearbeitung der Daten den vorliegenden Datenschutz-Bestimmungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Registrierung des Zahlungsmittels ohne Mitwirkung des ZVV bei einem seiner Vertragspartner erfolgt. Der ZVV kann die in der App enthaltenen Informationen jederzeit ändern. Die Verwendung der App erfolgt auf ausschliessliches Risiko des Kunden. Der Kunde muss insbesondere selber dafür besorgt sein, sein Smartphone vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Jede Haftung des ZVV im Zusammenhang mit dem Inhalt, der Funktionalität und der Verwendung der App, einschliesslich der Haftung für Malware, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen untersteht die Beziehung zwischen dem ZVV und dem Kunden ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle in der Beziehungen zwischen dem ZVV und dem Kunden stehenden Streitigkeiten ist vorbehältlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen Zürich ZH. Erfüllungsort sowie Betreibungsort, letzterer nur für Personen mit Domizil im Ausland, ist Zürich ZH. Seite 2 von 15

3 I. Anwendbare Bestimmungen Für die Beförderung von Personen mit Mobile Tickets im Zürcher Verkehrsverbund (nachfolgend «ZVV») gelten die Bestimmungen des ZVV-Verbundtarifs 651.8, des Z- Pass-Verbundtarifs sowie des Nachtzuschlag-Tarifs in der jeweils gültigen Fassung. Die Tarifinformationen sind sowohl bei den mit Personal besetzten Verkaufsstellen des ZVV als auch online einsehbar (Web-Links siehe Ziff. VIII. der vorliegenden AGB). Die vorliegenden AGB beinhalten die Bestimmungen zur Regelung der Beziehungen zwischen den Benutzern der Mobile Ticketing App (nachfolgend «App») bzw. den Inhabern von Mobile Tickets (nachfolgend «Kunde») und dem ZVV. II. Mobile Ticketing App A) Download der App Über die Mobile Ticketing App des ZVV, können Mobile Tickets gekauft und als elektronische Kopie auf dem Smartphone des Kunden gespeichert werden. Die App kann in den App Stores Google Play und itunes gratis heruntergeladen werden. Die Nutzung der App unterliegt den vorliegenden Bedingungen. B) Nutzung der App Für die bestimmungsgemässe Nutzung der App muss der Kunde vor dem ersten Kauf eines Mobile Tickets mit folgenden Angaben hinterlegen: (1) Kredit- bzw. Debitkarteninformationen (2) -Adresse (optional, falls der Kunde von der Möglichkeit der Zustellung von Kaufbelegen Gebrauch machen möchte) (3) Handy-Nummer (optional, falls der Kunde von der Möglichkeit zur Sicherung der Multikarten Gebrauch machen möchte) Die Angaben des Kunden werden vom ZVV resp. vom Zahlungsdienstleister gespeichert und können Dritten zur Verfügung gestellt werden, soweit es für die Aufgaben, die sie im Zusammenhang mit dem Betrieb der App wahrnehmen, nötig ist. Solche Dritte sind insbesondere Vertragspartner des ZVV, die für das Entwickeln, Betreiben und Pflegen der App zuständig sind, sowie Zahlungsdienstleister. Der ZVV und die Dritten halten sich an die anwendbare Datenschutzgesetzgebung (vgl. Ziff. IV.). Die Kredit- und Debitkartendaten werden zur Erhöhung der Sicherheit nur beim Zahlungsdienstleister, nicht jedoch auf dem Smartphone des Kunden gespeichert. Wird Seite 3 von 15

4 die registrierte Kredit- oder Debitkarte gesperrt, können zulasten der registrierten Kreditoder Debitkarten keine weiteren Mobile Tickets über die App erworben werden. Der Kunde kann als zusätzlichen Schutz optional ein Passwort für den Zahlungsvorgang einrichten. Der Kunde muss selber dafür besorgt sein, sein Smartphone vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Ein Anspruch auf die Nutzung der App besteht nicht. Kann aufgrund technischer Probleme oder aus anderen Gründen mit der App kein Ticket gekauft werden, ist der Kunde verpflichtet, das Ticket über einen der anderen Verkaufskanäle (Schalter, Ticketautomaten etc.) zu beziehen. C) Lizenz Mit Registrierung des Kunden gewährt der ZVV dem Kunden eine Lizenz zur Verwendung der App zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Es dürfen weder Kopien erstellt noch Unterlizenzen oder andere Rechte an der App in irgendeiner Weise an Dritte übertragen werden. Weder der Inhalt der App noch dieser zugrundeliegendes Material, welches einen Teil oder ein Element des Inhalts bildet, darf modifiziert, geändert, angepasst, auseinandergenommen, einer Rückentwicklung unterzogen oder korrigiert werden. D) Kündigung Der ZVV kann den Lizenzvertrag mit dem Kunden jederzeit kündigen und ist jederzeit berechtigt, die App vom Markt zu nehmen. E) Haftung Der ZVV kann die in der App enthaltenen Informationen jederzeit ändern. Die Verwendung der App erfolgt auf ausschliessliches Risiko des Kunden. Der Kunde muss insbesondere selber dafür besorgt sein, sein Smartphone vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Jede Haftung des ZVV im Zusammenhang mit dem Inhalt, der Funktionalität und der Verwendung der App, einschliesslich der Haftung für Malware, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Seite 4 von 15

5 III. Mobile Tickets A) Angebot 1. Als Mobile Ticket erhältliche Tickets Die folgenden Artikel können als Mobile Tickets erworben werden: (1) Einzelbillette für Kurzstrecken und Lokalnetze im ZVV sowie für alle Verbindungen in den Verbundgebieten des ZVV und des Z-Pass (2) Tageskarten für Lokalnetze im ZVV sowie für alle Verbindungen in den Verbundgebieten des ZVV und des Z-Pass (3) Klassenwechsel für alle Verbindungen in den Verbundgebieten des ZVV und des Z- Pass als Einzelbillett oder Tageskarte (4) ZVV-9-UhrPass (5) ZVV-Anschlusstickets als Einzelbillett oder Tageskarte (6) Einheitlicher Nachtzuschlag (7) ZSG-Schiffszuschlag Alle aufgelisteten Artikel (exkl. ZVV-Anschlusstickets) sind auch als Multikarten erhältlich. Diese haben kein Verfallsdatum. Sämtliche Mobile Tickets (mit Ausnahme der Multikarten) sind ab dem Zeitpunkt des Erwerbs und für die auf dem Ticket angegebene Zeitdauer gültig. Die Multikarten berechtigen erst nach abgeschlossener Entwertung zur Fahrt. Der Entwertungsvorgang ist abgeschlossen, sobald das aktuell gültige Mobile Ticket unter der Rubrik «Tickets» in der App auf dem Smartphone angezeigt wird. Der Erwerb von Tickets für die erste Klasse ist nur bei Fahrten auf Bahnstrecken (z.b. SBB, Thurbo, SOB und weiteren Bahnen und Schiffen der ZSG mit 1. Klasse) sinnvoll. 2. Mobile Tickets für Mitreisende Der Kunde kann pro Kaufvorgang bis zu 9 Mobile Tickets pro Tickettyp erwerben oder eine Multikarte für mehrere Personen entwerten. Beim Kauf bzw. bei der Entwertung von Mobile Tickets für Mitreisende muss der Kunde zusammen und in unmittelbarer Nähe der Mitreisenden auf derselben Strecke (gleicher Anfangs- und Endpunkt) reisen. Mitreisende, welche sich nicht in Begleitung des Kunden befinden, welcher das gültige Mobile Ticket auf seinem Smartphone vorweisen kann, werden als Reisende ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Der Erwerb von Gruppenbilletten (gemäss ZVV-Verbundtarif Ziffer 2.6) ist mit der App nicht möglich. Seite 5 von 15

6 3. Mobile Tickets für Hunde und Velo Für Hunde können gemäss Tarifbestimmungen Mobile Tickets zum ermässigten Fahrpreis 2. Klasse erworben werden, unabhängig vom Fahrausweis des Kunden. Für den Selbstverlad von Velos können gemäss Tarifbestimmungen Mobile Tickets 2. Klasse erworben werden, wobei Kunden mit GA, Halbtax, FVP sowie Kinder bis 16 Jahre für ihr Velo den ermässigten Preis bezahlen. Die Familienvergünstigung wird gewährt. Bedingungen: Reise im Familienverband (mindestens ein Elternteil); die Eltern haben für ihre Fahrräder Billette. - Kind von 6-16 Jahren mit Junior-Karte: Velo gratis - Kind von 6-16 Jahren ohne Junior-Karte: ermässigter Preis für Velo - Kind von 6-16 Jahren zu GA-Plus Familia (Junior-Karte nicht notwendig): Velo gratis Kunden mit anderen Fahrausweisen bezahlen für ihr Velo den vollen Preis. In diesen Fällen ist jeweils zu prüfen, ob die Velo-Tageskarte Schweiz (erhältlich über die SBB- Vertriebskanäle) die günstigere Alternative wäre. Im Übrigen gelten sowohl für Mobile Tickets für Hunde als auch Velos die Bestimmungen für Mitreisende gemäss Ziffer III. A.2. B) Ticketkauf vor dem Einsteigen Der Kunde muss das Mobile Ticket vor dem Einsteigen in das Transportmittel kaufen bzw. die Multikarte vor dem Einsteigen in das Transportmittel entwerten. Nach dem Einsteigen in das Transportmittel erworbene bzw. entwertete Mobile Tickets sind ungültig. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor dem Einsteigen ins Transportmittel zu vergewissern, dass der Kauf- bzw. der Entwertungsvorgang vollständig abgeschlossen wurde. Der Kaufbzw. Entwertungsvorgang ist abgeschlossen, sobald das aktuell gültige Mobile Ticket unter der Rubrik «Tickets» in der App auf dem Smartphone angezeigt wird. Der Kunde muss smartphoneseitig die Netzwerkverfügbarkeit beim Ticketkauf und bei der Hinterlegung der Zahlungsdaten sowie eine ausreichende Batterieleistung für die gesamte Fahrt sicherstellen. Bei Kauf und Entwertung von Mobile Tickets ist zu beachten, dass der Kaufvorgang bei geringer Netzwerkleistung (z.b. EDGE, E, GPRS) länger dauern kann. Das Kontrollpersonal setzt in der Kontrollapplikation beim Einsteigen in das Transportmittel einen Zeitstempel, welcher den genauen Einstiegszeitpunkt festhält. Das Kontrollpersonal kann feststellen, ob ein Ticket erst nach Abfahrt des Transportmittels gelöst wurde. Mobile Tickets, welche erst nach Abfahrt des Transportmittels gelöst wurden, werden erkannt und sind ungültig. Seite 6 von 15

7 C) Übertragbarkeit von Mobile Tickets Die Mobile Tickets sind unpersönlich und übertragbar. Kunden dürfen ihr Smartphone an andere Personen zur Fahrt mit den Mobile Tickets weitergeben. Mobile Tickets dürfen jedoch nicht an andere Smartphones übermittelt oder weitergeleitet werden. Solche Handlungen können strafrechtliche Konsequenzen haben. Davon ausgenommen ist die erlaubte Übertragung mobiler Multikarten. Falls der Kunden die mobilen Multikarten unter der Rubrik «Einstellungen» aktiv mit seiner Handy-Nummer verknüpft hat, können die Multikarten nach einer Neuinstallation der App und der Eingabe der Handy-Nummer auf dem bisherigen Smartphones oder auf einem neuen Smartphone wiederhergestellt werden. Die Wiederherstellung der mobilen Multikarten ist nicht möglich, solange noch ein aktuell gültiges Entwertungsticket vorhanden ist. D) Voraussetzungen für den Kauf von Mobile Tickets Für den Kauf eines Mobile Tickets hat der Kunde folgende Voraussetzungen zu erfüllen: (1) Der Kunde muss die App auf sein Smartphone heruntergeladen und installiert haben. (2) Das vom Kunden verwendete Smartphone muss über eine aktive, funktionierende SIM-Karte verfügen, welche bei Zugang zu einem Mobilfunknetz den Empfang von mobilen Daten gewährleistet. (3) Der Kunde muss im Besitz einer gültigen Visa- oder Mastercard-Kreditkarte oder einer gültigen PostFinance-Card-Debitkarte (PostCard) sein und diese in der App registrieren oder über einen Mobilfunkvertrag mit Swisscom verfügen und die Abrechnung über EasyPay von Swisscom freischalten. (4) Im Hinblick auf die Kontrolle sollen auf dem Smartphone Standardwerte für Schriftstile, Schrifttyp und Schriftgrösse eingestellt sein. Der Kunde trägt das Risiko, dass bei abweichenden Einstellungen Mobile Tickets oder Teile davon nicht lesbar sind und deswegen nicht anerkannt werden. E) Sicherstellen der technischen Voraussetzungen Für die Mobile-Ticket-Fähigkeit des Smartphones, die Sicherstellung der technischen Einstellungen und die Funktionsfähigkeit (einschliesslich smartphoneseitig Netzwerkzugang und Stromversorgung) ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Seite 7 von 15

8 F) Zahlungsmittel Der ZVV akzeptiert Kreditkarten von VISA und MasterCard sowie die PostFinance Card Debitkarte (PostCard). Der Kunde hat sicherzustellen, dass die gewählte Kredit- oder Debitkarte über ein ausreichendes Limit für seine Käufe verfügt und die Karte nicht gesperrt ist. Für Swisscom-Abo-Kunden (Postpaid) ist über den Dienst Easypay von Swisscom alternativ eine direkte Belastung der Telefonrechnung möglich. Bei einer Zahlung via Easypay ist der Maximalbetrag von CHF pro Transaktion zu beachten. G) Gültigkeit der Mobile Tickets 1. Tarif und allgemeine Hinweise Sofern sich aus den vorliegenden AGB nichts anderes ergibt, gilt der ZVV-Verbundtarif für Tickets des ZVV, der Z-Pass-Verbundtarif für Billette des Z-Pass und der Nachtzuschlag-Tarif für den einheitlichen Nachtzuschlag. Die Mobile Tickets enthalten die Informationen betreffend Geltungsbereich (z.b. Zonen) Geltungsdauer, Klasse, Ermässigung und Preis. Die Geltungsdauer beginnt mit dem Kauf des Mobile Tickets. Es ist nicht möglich, Mobile Tickets zu erwerben, die ab einem späteren Zeitpunkt gültig sind. Die Verlängerung der auf dem Ticket angegebenen Geltungsdauer ist nicht möglich. 2. Einzelbillette bzw. entwertete Mehrfahrtenkarten Einzelbillette bzw. Mehrfahrtenkarten für alle Verbindungen im Verbundgebiet des ZVV und des Z-Pass können als Mobile Tickets zum vollen und ermässigten Preis erworben werden. Die Einzelbillette bzw. die entwertete Mehrfahrtenkarte des ZVV und des Z-Pass berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten innerhalb der gelösten Zonen oder Lokalnetze ZVV: Kurzstrecke und Lokalnetz: 30 Minuten 1-2 und 3 Zonen: 1 Stunde 4 und mehr Zonen: 2 Stunden Seite 8 von 15

9 Z-Pass: 2 und 3 Zonen: 1 Stunde 4 bis 10 Zonen: 2 Stunden Alle Zonen: 3 Stunden Fahrtunterbrechungen sind gestattet, sofern die Fahrt innerhalb der zeitlichen Gültigkeit des Tickets fortgesetzt und beendet wird. 3. Tageskarten bzw. entwertete Tageswahlkarten Tageskarten bzw. Tageswahlkarten für alle Verbindungen in den Verbundgebieten des ZVV und des Z-Passes und für die Lokalnetze im ZVV können als Mobile Tickets zum vollen und ermässigten Preis erworben werden. Die Tageskarten bzw. die entwerteten Tageswahlkarten des ZVV und des Z-Pass berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der gelösten Zonen oder Lokalnetze. Im ZVV sind die Tageskarten vom Kaufzeitpunkt an 24 Stunden gültig. Im Z-Pass sind Tageskarten vom Kaufzeitpunkt bis um 05:00 Uhr morgens des Folgetages gültig. 4. Klassenwechsel bzw. entwertete Klassenwechsel-Multikarte Ein Klassenwechsel bzw. eine Klassenwechsel-Multikarte für Verbindungen in den Verbundgebieten des ZVV und des Z-Pass können als Mobile Tickets zum vollen und ermässigten Preis als Einzelbillett oder Tageskarte erworben werden. Der Klassenwechsel des ZVV und des Z-Pass berechtigt zusammen mit einem gültigen Ticket innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebig vielen Fahrten in der 1. Klasse innerhalb der gelösten Zonen: Klassenwechsel ZVV Klassenwechsel als Einzelbillett für 1-2 und 3 Zonen: 1 Stunde Klassenwechsel als Einzelbillett für 4 und mehr Zonen: 2 Stunden Klassenwechsel als Tageskarte: Ab dem Kaufzeitpunkt für 24 Stunden Klassenwechsel Z-Pass Klassenwechsel als Einzelbillett für 2 und 3 Zonen: 1 Stunde Klassenwechsel als Einzelbillett für 4 bis 10 Zonen: 2 Stunde Klassenwechsel als Einzelbillett für alle Zonen: 3 Stunden Seite 9 von 15

10 Klassenwechsel als Tageskarte: Ab dem Kaufzeitpunkt bis um 5 Uhr morgens des Folgetags 5. ZVV-9-UhrPass bzw. entwertete ZVV-9-UhrPass-Multikarte Der ZVV-9-UhrPass bzw. die ZVV-9-UhrPass-Multikarte für Verbindungen im Verbundgebiet des ZVV können als Mobile Tickets zum vollen und ermässigten Preis als Tageskarte erworben werden. Der ZVV-9-UhrPass berechtigt innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer in allen Zonen des ZVV zu beliebig vielen Fahrten. Der ZVV-9-UhrPass gilt am Kauftag wie folgt: Montag bis Freitag: ab 09:00 Uhr (massgebend ist die effektive Abfahrtszeit, nicht die Fahrplanzeit) bis um 05:00 morgens des Folgetages Samstag, Sonntag und allgemeine Feiertage: ohne zeitliche Einschränkung bis um 05:00 morgens des Folgetages. 6. ZVV-Anschlussbillett Anschlussbillette für Verbindungen im Verbundgebiet des ZVV können als Mobile Tickets zum vollen und ermässigten Preis als Einzelbillett oder Tageskarte erworben werden. Mit einem Anschlussbillett kann der Geltungsbereich eines Verbundtickets überfahren werden. Das ZVV-Anschlussbillett ist nur zusammen mit dem Verbundfahrausweis gültig und muss an eine im Verbundticket enthaltene Zone oder an ein Lokalnetz anschliessen. ZVV-Anschlussbillette haben folgende Gültigkeitsdauer: ZVV-Anschlussbillette für 1-2 und 3 Zonen: 1 Stunde ZVV-Anschlussbillette für 4 und mehr Zonen: 2 Stunden ZVV-Anschlussbillette als Tageskarte: Ab dem Kaufzeitpunkt für 24 Stunden. 7. Einheitlicher Nachtzuschlag bzw. entwertete Multikarte Nachtzuschlag Der einheitliche Nachtzuschlag bzw. die Multikarte Nachtzuschlag kann als Mobile Ticket erworben werden. Er berechtigt freitag-, samstagnachts und an Spezialtagen zusammen mit einem gültigen Ticket zur unbeschränkten Nutzung des ZVV-Nachtnetzes sowie sieben weiterer Nachtnetze, namentlich in den Verbünden A-Welle, Flextax, Ostwind, Tarifverbund Zug, Tarifverbund Schwyz, Z-Pass sowie in den Nachtzügen Zürich-Luzern. Der Nachtzuschlag ist jeweils gültig vom Kaufzeitpunkt an bis um 05:00 Uhr morgens. Seite 10 von 15

11 8. ZSG-Schiffszuschlag Der ZSG-Schiffszuschlag bzw. die Multikarte ZSG-Schiffzuschlag kann als Mobile Ticket erworben werden. Er berechtigt zusammen mit einem gültigen Ticket zur Nutzung der Schiffe der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) auf dem Zürichsee, dem Obersee und der Limmat. Ausgenommen sind die Traumschiffe der ZSG. Der ZSG-Schiffszuschlag ist jeweils gültig vom Kaufzeitpunkt an bis um 05:00 Uhr morgens. 9. Abfahrtsort Der Abfahrtsort wird beim Kauf durch den Kunden definiert. Wenn die GPS-Funktion auf dem Smartphone eingeschaltet ist, schlägt diese dem Kunden die nächstgelegenen Abfahrtshaltestellen vor (Locate-me-Funktion). Der Kunde kann manuell eine davon abweichende Abfahrtshaltestelle definieren. 10. Kaufpreis Die App informiert den Kunden vor dem Kauf über den Kaufpreis des Mobile Tickets. H) Kontrolle der Mobile Tickets 1. Speicherung der Mobile Tickets Alle Mobile Tickets werden vom ZVV elektronisch und zentral gespeichert. Der Kunde erhält eine elektronische Kopie des Tickets auf sein Smartphone. Der Kunde darf die elektronische Kopie bis zum Ende der Fahrt nicht löschen und sie auch nicht an ein anderes Smartphone übermitteln oder weiterleiten. Letzteres kann strafrechtliche Konsequenzen haben. 2. Kontrolle Der Kunde muss dem Kontrollpersonal das Mobile Ticket auf dem Smartphone vorweisen und auf Aufforderung durch das Kontrollpersonal sämtliche Kontrollelemente und alle Anzeigeebenen sichtbar machen. Andere Tickets (Halbtax-Abonnement, Verbund- und Streckenbillette, etc.) sind zusammen mit dem Mobile Ticket vorzuweisen. Seite 11 von 15

12 Auf Aufforderung des Kontrollpersonals ist diesem das Smartphone zu Kontrollzwecken auszuhändigen. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, Smartphones zu bedienen, um eine ordnungsgemässe Kontrolle vornehmen zu können. Der Kunde hat den Anweisungen des Kontrollpersonals Folge zu leisten. Im Hinblick auf die Kontrolle sollten auf dem Smartphone die Standardwerte für Schriftstile, Schrifttyp und Schriftgrösse eingestellt sein. Der Kunde trägt das Risiko, dass bei abweichenden Einstellungen Mobile Tickets oder Teile davon nicht lesbar sind. Kann der Kunde das Mobile Ticket nicht mit allen Anzeigeebenen und Kontrollelementen vorweisen bzw. kann ein Mobile Ticket aufgrund fehlender Aktualität oder Funktionsfähigkeit des Smartphones oder aufgrund eines unleserlichen Displays oder unleserlicher Schrifteinstellungen nicht kontrolliert werden, wird der Kunde als Reisender ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Mobile Tickets sind nicht personalisiert und können nicht nachträglich vorgewiesen werden. I) Gebühr für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis Kann oder will der Kunde aus welchen Gründen auch immer kein gültiges und / oder kontrollierbares Mobile Ticket vorweisen, so gilt er sowie die Personen, deren Billette sich auf dem Smartphone des Kunden befinden (Begleitpersonen), als Reisende ohne gültigen Fahrausweis. Sie haben gemäss ZVV-Verbundtarif Ziffer 4.82 einen Zuschlag, der sich im Wiederholungsfall erhöhen kann, sowie eine Fahrpreispauschale zu bezahlen. Die aktuelle Gebührenordnung ist auf zu finden. J) Vergessenes persönliches Abonnement Hat der Kunde oder eine seiner Begleitpersonen ein persönliches Abonnement (z.b. Halbtax-Abonnement) vergessen, kann er dieses innerhalb von 10 Tagen zusammen mit dem Mobile Ticket an einem Schalter einer ZVV-Unternehmung vorweisen (Bankauszüge, Posteinzahlungsbüchlein, Fotokopien und Ähnliches sind keine gültigen Tickets). Das Personal vergleicht die Personalien auf dem Abonnement mit den Angaben auf Teil 3 des Meldezettels bzw. Formular Stimmen sie überein, wird der Fall gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr von fünf Franken gemäss Ziffer des ZVV-Verbundtarifs erledigt. Seite 12 von 15

13 K) Keine Änderung, kein Umtausch, keine Rückerstattung und keine Anrechnung Eine nachträgliche Änderung oder ein Umtausch des Mobile Tickets ist nicht möglich. Rückerstattungen bei Nicht- oder Teilbenützung werden keine gewährt. Ebenso ist eine nachträgliche Anrechnung (z.b. zu vergessenem / verlorenem Abo, zu Abo-Kauf etc.) ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind nicht oder nur teilweise benutzte Multikarten. Diese werden gemäss Ziffer 9.1 des ZVV-Verbundtarifs, gemäss Ziffer 8.4 des Z-Pass-Verbundtarifs und gemäss Ziffer 5 der gültigen Tarifbestimmungen des Nachtzuschlags (weiterführende Informationen siehe Abschnitt VIII.) rückerstattet. ZVV-Contact erteilt unter der Telefonnummer Auskunft zur Rückerstattung von Multikarten. Die Rückerstattungen können auch gleich über diesen Kanal vorgenommen werden. Für die Rückerstattung muss die ID der Multikarte (Nummer unter den Entwertungsfeldern) angegeben werden. IV. Datenschutz Der ZVV nimmt den Datenschutz ernst und hält sich im Umgang mit Personen- und Kundendaten an das anwendbare Recht. A) Bearbeitung von Daten Der ZVV erfasst und bearbeitet nur Daten, die für die Nutzung der App und den Erwerb von Mobile Tickets nötig sind. Zu diesen Daten gehören die Kundeninformationen gemäss Ziffer II.B, die gespeicherten Mobile Tickets, sowie die Daten im Zusammenhang mit dem Einsatz der Kredit- bzw. Debitkarte. Daten zum Nutzungsverhalten werden anonym erfasst und können zur Erkennung von Trends und zur Verbesserung der App ausgewertet werden. Die Auswertung erfolgt anonymisiert und es können keine Rückschlüsse auf die Person gezogen werden. Der ZVV verwendet angemessene Sicherheitssysteme, um die Personen- und Kundendaten gegen vorhersehbare Risiken zu schützen. Die Daten werden nur in dem Umfang an Dritte (Verkehrsunternehmen und Transportbeauftragte im ZVV sowie externe Dienstleister) weitergegeben, soweit es für die Aufgaben, die sie im Zusammenhang mit der App wahrnehmen, nötig ist (z.b. Kontrolle, Hosting, Betrieb und Wartung der App, Zahlungsdienstleistung). Die Dritten unterliegen bei der Erfassung und Bearbeitung der Daten den vorliegenden Datenschutz- Seite 13 von 15

14 Bestimmungen. Die Datenübertragung ist verschlüsselt und der Zugriff auf die Daten erfolgt geschützt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Registrierung des Zahlungsmittels ohne Mitwirkung des ZVV bei einem seiner Vertragspartner erfolgt. B) Informationen betreffend Zahlungsmittel Die Informationen zu den verwendeten Zahlungsmitteln werden weder auf dem Smartphone noch in der App oder beim ZVV gespeichert. Die Registrierung der Kreditoder Debitkarte über die App erfolgt direkt beim Zahlungsdienstleister Datatrans AG, Kreuzbühlstrasse 26, CH-8008 Zürich, Tel , Die Speicherung dieser Daten erfolgt in der Schweiz. C) Anfragen Fragen zum Datenschutz können an folgende Adresse gerichtet werden: Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) Mobile Tickets Hofwiesenstrasse Zürich V. Änderung der Tarife und der AGB Der ZVV kann diese AGB, die Beförderungsbedingungen und die Tarife jederzeit ändern. Änderungen dieser AGB werden wirksam, wenn der Kunde sie im Rahmen eines Updates der App oder in anderweitiger Form annimmt. Änderungen der Beförderungsbedingungen und Tarife werden auch ohne Einwilligung des Kunden wirksam, sofern sie hoheitliche Erlasse darstellen. VI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen untersteht die Beziehung zwischen dem ZVV und dem Kunden ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Seite 14 von 15

15 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle in der Beziehung zwischen dem ZVV und dem Kunden stehenden Streitigkeiten ist vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen Zürich ZH. VII. Fragen und Support Bei Fragen zur App können Sie sich an folgende Adresse wenden: Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) Mobile Tickets Hofwiesenstrasse Zürich VIII. Download AGB Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann unter eingesehen werden. Die AGB können von dort gespeichert und ausgedruckt werden. Die jeweils gültigen Tarifbestimmungen des ZVV können unter eingesehen, von dort gespeichert und ausgedruckt werden. Die jeweils gültigen Tarifbestimmungen des Z-Pass können unter eingesehen, von dort gespeichert und ausgedruckt werden. Die jeweils gültigen Tarifbestimmungen des Nachtzuschlags können unter eingesehen, von dort gespeichert und ausgedruckt werden. Version 2.1, gültig ab Dezember 2016 Seite 15 von 15

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