Stromlieferanten und Gaslieferanten wechseln
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- Julius Fuchs
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Konsumentenschutz Stromlieferanten und Gaslieferanten wechseln und Energiekosten sparen noe.arbeiterkammer.at/energie
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3 Den Strom- und Gaslieferanten wechseln und Energiekosten sparen INHALT Strom...Seite 3 Befreiung Ökostromkosten...Seite 4 Vertragsverletzung...Seite 5 Gas...Seite 6 Preisänderung...Seite 7 Umrechnungsfaktor...Seite 8 Schlichtungsstelle...Seite 9 Soweit im folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
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5 Den Stromlieferanten wechseln und Energiekosten sparen Am liberalisierten Energiemarkt kann sich der Konsument den Stromlieferanten aussuchen. Wenn Ihnen der bisherige Versorger zu teuer ist, können Sie den Lieferanten wechseln. Mit dem Strompreis-Rechner der AK ( können Sie den günstigsten Anbieter ermitteln. Nach Eingabe der Postleitzahl und des Jahresverbrauchs werden sämtliche Anbieter des Versorgungsgebietes aufgelistet, gereiht nach den Jahresgesamtkosten. Darin sind alle Kosten berücksichtigt, Rabatte werden extra ausgewiesen. Wenn Sie eine Berechnung abgeschlossen haben, können Sie diese im WatchDog speichern, um automatisch über Tarifänderungen benachrichtigt zu werden. Wie wechselt man den Stromversorger? Damit der Wechsel reibungslos verläuft, ist es wichtig, dass die Person in Ihrem Haushalt, auf deren Namen der bisherige Netznutzungsvertrag und Liefervertrag lautet, auch als Vertragspartner am neuen Liefervertrag aufscheint und diesen unterzeichnet. Nach Abschluss des neuen Liefervertrages kümmert sich Ihr neuer Lieferant um alle Formalitäten: er kündigt in Ihrem Auftrag den alten Liefervertrag, dies ist nach neuen Regeln binnen zwei Wochen abgesehen von etwaigen Bindungsfristen möglich, und regelt mit dem Netzbetreiber den technischen Ablauf des Wechselvorgangs. Geben Sie Ihrem Netzbetreiber am besten den Zählerstand zum Wechselstichtag bekannt. Nur so ist gewährleistet, dass die Verbrauchsabgrenzung zwischen Ihrem alten und neuen Lieferanten auch dem tatsächlichen Verbrauch entspricht. Ein Wechsel kann aber auch stattfinden, wenn Sie Ihren Zählerstand nicht bekannt geben. Ihr Netzbetreiber wird dann Ihren Zählerstand rechnerisch AK Infoservice 3
6 ermitteln. Manche Netzbetreiber lesen den Zählerstand bei einem Wechsel auch selbst ab. Der bisherige Regionalversorger ist als Netzbetreiber jedoch für einen reibungslosen Stromtransport über sein Leitungsnetz verantwortlich und ebenso für die Behebung von Störungen. Sie müssen daher nicht befürchten, dass die Servicequalität sinkt. Auch der Stromzähler bleibt wie bisher in Funktion. Wenn Sie zu einem anderen Lieferanten wechseln, bekommen Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten spätestens sechs Wochen nach dem Wechsel eine Endabrechnung über die Energie, die Sie bis zum Wechselstichtag verbraucht haben. Es dürfen beim Wechsel keine Gebühren eingehoben werden. Teilweise Befreiung von Ökostromkosten Mit dem Inkrafttreten des neuen Ökostromgesetzes am 1. Juli 2012 können sich Sozialhilfe- und Pensionsbezieher sowie Studenten und Pflegegeldbezieher, von der Bezahlung der Ökostrompauschale und des Teiles des Ökostromförderbeitrags befreien lassen, der jährlich 20 Euro übersteigt. Voraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen den geltenden Ausgleichzulagenrichtsatz nicht um mehr als 12 % überschreitet. Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale ist bei der GIS zustellen. Servicehotline: Versorgung in letzter Instanz Kann aufgrund von geringer Bonität, Zahlungsschwierigkeiten oder anderen Problemen kein neuer Lieferant gefunden werden und beruft sich der Konsument schriftlich auf 77 Versorgung in letzter Instanz, der im Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz 2010 geregelt ist so sind Stromhändler und Lieferant zu deren Aufgabe die Versorgung von Haushalten zählt, verpflichtet diese mit elektrischer Energie zu beliefern. 4 AK Infoservice
7 darf der allgemeine Tarif der Grundversorgung nicht höher sein als jener der größten Gruppe der Haushaltskunden. darf im Zusammenhang mit der Aufnahme der Belieferung keine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abverlangt werden, welche die Höhe einer Teilbetragszahlung für einen Monat übersteigt. und gerät der Verbraucher ab Einhebung der Sicherheitsleistungen während sechs Monaten nicht in weiteren Zahlungsverzug, so ist ihm diese rückzuerstatten und von einer Vorauszahlung abzusehen, solange nicht erneut ein Zahlungsverzug eintritt. Auf Grund dieser neuen Gesetzeslage ist es zur Überarbeitung der AGB s der Stromlieferanten gekommen. Darin werden u.a. höhere Sicherheitszahlungen, die länger einbehalten werden können, für all jene Kunden, die sich nicht auf die Versorgung in letzter Instanz berufen, geregelt. Vertragsverletzung Abschaltung Die Trennung der Netzverbindung durch den Netzbetreiber ist gemäß 83 ELWOG 2010 geregelt und kann berechtigt nur erfolgen, wenn dem eine zweimalige Mahnung inklusive jeweils mindestens zweiwöchiger Nachfristsetzung vorangegangen ist. Die zweite Mahnung hat auch eine Information über die Folge einer Abschaltung des Netzzuganges nach Verstreichen der zweiwöchigen Nachfrist sowie über die damit einhergehenden voraussichtlichen Kosten einer allfälligen Abschaltung zu enthalten. Die letzte Mahnung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. AK Infoservice 5
8 Wie Sie Ihren Gasanbieter wechseln Die Preise der Gaslieferanten unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Ein Preisvergleich lohnt sich! Zum einen sind Sie Kunde bei dem Unternehmen, das das Gasnetz zur Verfügung stellt (Netzbetreiber), und zum anderen bei jenem Unternehmen, das das Gas liefert (Gaslieferant). Den Netzbetreiber können Sie nicht wechseln, den Gaslieferanten jedoch schon. Ein Wechsel des Anbieters darf künftig nicht länger als drei Wochen dauern und ist mit keinen zusätzlichen Kosten für die KonsumentInnen verbunden. Tipp: So funktioniert der Anbieterwechsel 1. Vergleichen Sie die Gaspreise der Anbieter mit dem Onlinerechner, diesen finden Sie auf oder 2. Achten Sie auf etwaige Mindestbindungsfristen der Gaslieferanten, und ob Sie bei einer vorzeitigen Kündigung Rabatte gänzlich oder teilweise verlieren. Ihren bisherigen Vertrag kann grundsätzlich mit Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Gibt es eine Bindungsfrist, d.h. sind Sie zeitlich an Ihren Vertrag gebunden, dann kann zum Ende des ersten Vertragsjahres, und danach immer zum Monatsletzten gekündigt werden. 3. Vorzeitig kündigen können Sie, wenn der Lieferant den Preis erhöht oder die Geschäftsbedingungen ändert und Sie widersprechen. 4. Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, nutzen Sie die Gelegenheit, vergleichen Sie die Preise und wählen Sie sofort den günstigsten Lieferanten. So ersparen Sie sich später das Wechseln. Sie müssen auch mit dem Netzbetreiber einen Vertrag abschließen. Diesen können Sie sich jedoch nicht aussuchen. 6 AK Infoservice
9 5. Haben Sie einen neuen Lieferanten gefunden, melden Sie sich telefonisch oder per Internet an. Der neue Anbieter schickt Ihnen seinen Vertrag. Sie müssen ihn nur mehr ausfüllen und zurückschicken. Den Rest erledigt Ihr neuer Anbieter. Der Wechsel dauert per Verordnung nur bis zu drei Wochen. Bis zum Wechsel versorgt Sie weiter Ihr bisheriger Lieferant. 6. Lesen Sie am Tag des Wechsels Ihren Gaszähler ab und geben Sie den genauen Zählerstand dem Netzbetreiber bekannt! 7. Wenn Sie zu einem anderen Lieferanten wechseln, bekommen Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten spätestens sechs Wochen nach dem Wechsel eine Endabrechnung über die Energie, die Sie bis zum Wechselstichtag verbraucht haben. 8. Die ordentliche Kündigung des Versorgers gegenüber Verbrauchern kann nur unter Einhaltung einer Frist von minimal acht Wochen erfolgen. Wenn sich Preise und AGBs ändern Änderungen der Preise und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen den KundInnen gesondert schriftlich und rechtzeitig in einem persönlich an Sie gerichteten Schreiben mitgeteilt werden. Sie haben die Möglichkeit diesen Änderungen zu widersprechen. Beachten Sie beim Widerspruch gegen Preiserhöhungen und AGB-Änderungen: Halten Sie die Widerspruchs-Frist ein (diese ist im Schreiben des Lieferanten angegeben). Mit einem Widerspruch endet Ihr Gasliefervertrag der Widerspruch ist also praktisch eine Kündigung, wobei der Vertrag erst drei Monate nach dem Wider spruch endet. Innerhalb dieser Frist werden Sie noch zu den alten Bedingungen beliefert. Innerhalb der dreimonatigen Frist müssen Sie sich un bedingt einen neuen Lieferanten suchen, damit Sie auch danach weiter mit Gas versorgt sind. AK Infoservice 7
10 Umrechnungs-Check für Ihre Gasrechnung Die messtechnische Erfassung Ihres Gasverbrauches erfolgt mittels eines Gaszählers in Kubikmetern (m³). Die Verrechnung Ihres Gasverbrauches erfolgt allerdings in Kilowattstunden (kwh). Die Umrechnung erfolgt mittels eines Umrechnungsfaktors bzw. der so genannten Zustandszahl (z-wert). Diese beiden Werte sind von der geographischen Höhe und vom Ort abhängig, an dem Ihr Zähler montiert ist (Innen- oder Außenmontage). Umrechnungsfaktor bzw. Zustandszahl müssen auf Ihrer Gasrechnung vermerkt sein. Mit dem auf zur Verfügung gestellten Konverters können sie diese Angaben auf Ihrer Gasrechnung näherungsweise überprüfen. Dazu ist es erforderlich das Sie die genau Höhe Ihre Anlagenadresse eingeben. Die Höhenangabe zu Ihrem Wohnort und der genauen Adresse können Sie anhand der Österreich Karte M 1: näherungsweise auf (ein kostenloses Service des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen) bestimmen. Versorgung in letzter Instanz & Vertragsverletzung Abschaltung Analog wie bei Strom aufgezählt (siehe Seite 4) erfolgt die Versorgung in letzter Instanz gemäß 124 GWG (=Gaswirtschaftsgesetz) und die Abschaltung der Netzverbindung und Information des Kunden im 127 GWG. 8 AK Infoservice
11 Probleme? Die Schlichtungsstelle kann helfen! Bei Streitfällen mit einem Strom- oder Gasversorger können Sie sich an die Schlichtungsstelle der E-Control wenden. Das Verfahren ist kostenlos. Wie Sie den Antrag verfassen: als Antrag reicht ein formloses Schreiben an die unten angeführte Adresse. Geben Sie an, was aus Ihrer Sicht geschehen ist. Nennen Sie den betreffenden Gaslieferanten. Geben Sie an, wie eine mögliche Lösung des Streits für Sie aussehen könnte. Die Schlichtungsstelle fordert den Gaslieferanten zu einer Stellungnahme zu Ihrem Fall auf und erarbeitet in weiterer Folge einen Lösungsvorschlag. Energie-Control GmbH, Schlichtungsstelle Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien Tel Impressum: Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich, 1060 Wien, Windmühlgasse 28, Tel: , Hersteller: druck.at, Aredstr. 7, 2544 Leobersdorf, Stand: 2015 AK Infoservice 9
12 Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich noe.arbeiterkammer.at Servicenummer oder Zentrale, 1060 Wien, Windmühlgasse 28...DW x in Niederösterreich für Sie vor Ort 3300 Amstetten, Wiener Straße 55...DW Baden, Elisabethstraße 38...DW Gänserndorf, Wiener Straße 7a...DW Gmünd, Weitraer Straße 19...DW Hainburg, Oppitzgasse 1...DW Hollabrunn, Brunnthalgasse 30...DW Horn, Spitalgasse 25...DW Korneuburg, Gärtnergasse 1...DW Krems, Wiener Straße 24...DW Lilienfeld, Pyrkerstraße 3...DW Melk, Hummelstraße 1...DW Mistelbach, Josef-Dunkl-Straße 2...DW Mödling, Franz-Skribany-Gasse 6...DW Vösendorf, SCS, Bürocenter B1/1A.... DW Neunkirchen, Würflacher Straße 1...DW St. Pölten, Gewerkschaftsplatz 2...DW Scheibbs, Burgerhofstraße 5...DW Schwechat, Sendnergasse 7...DW Flughafen-Wien, Objekt 103, Top A325...DW Tulln, Rudolf-Buchinger-Str DW Waidhofen/Thaya, Thayastraße 5...DW Wr. Neustadt, Babenbergerring 9b...DW Zwettl, Gerungser Straße 31...DW Arbeits- und Sozialrecht... DW 1717 Konsumentenberatung... DW 1616 Bildungsberatung... DW 1818 Lehrlingsberatung... DW 1106 Steuerrecht... DW 1105 Österreichischer Gewerkschaftsbund, Landesorganisation Niederösterreich, 1060 Wien, Windmühlgasse 28, Tel: Fragen und Antworten rund um die Uhr. AK-App noe.arbeiterkammer.at/app YouTube Broschüren noe.arbeiterkammer.at/broschueren Facebook
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