Gasrichtlinie der ETH Zürich

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1 Sicherheit, Gesundheit und Umwelt ETH Zürich CH-8092 Zürich Gasrichtlinie der ETH Zürich (für Druckgasflaschen mit komprimierten und verflüssigten Gasen) Wichtig: Zum Thema tiefkalt verflüssigte Gase ( Kryo-Gase ) existiert ein separates Dokument. Inhaltsverzeichnis 1 Druckgasflaschen - Das Wichtigste in Kürze Allgemeines Transport Lagerung Im Labor / Gasvernetzung Einleitung Gesetzliche Grundlagen Meldepflicht, Risikobeurteilung und -minimierung Meldepflicht und Risikobeurteilung Risikominimierung Umgang mit Gasen; Gasvernetzungen Allgemeine Richtlinien für Gasvernetzungen Zusätzliche Richtlinien für Gasvernetzungen für brennbare Gase Zusätzliche Richtlinien für Gasvernetzung für korrosive Gase Zusätzliche Richtlinien für Gasvernetzung für Kohlenmonoxid Zusätzliche Richtlinien für Gasvernetzung für toxische Gase Mediensäulen Gasüberwachung und Alarmierung Gasüberwachung Alarmierung/Verhalten im Alarmierungsfall Einkauf, Beschaffung und Rückgabe von Gasen Transport Installation von Gasflaschen, Gasflaschenwechsel Lagerung Service und Unterhalt Kennzeichnung Arbeitsregeln Allgemeine Arbeitsregeln Arbeiten ausserhalb von Gebäudeöffnungszeiten Alleine arbeiten Sicherheitsdatenblätter (MSDS) Audits / Kontrollen Anhang Spezifische Gewichte einiger Gase Untere Explosionsgrenzen brennbarer Gase Checkliste zum Gasflaschenwechsel Farbkennzeichnung der Gasflaschen Eigenschaften Grenzwerte für toxische und korrosive Gase (Liste nicht abschliessend) Kontakt: Laborsicherheit. Chemische Sicherheit, Biosicherheit: Ines Raabe (ines-raabe@ethz.ch) Arbeitssicherheit, Strahlenschutz, Laborsicherheit: Roger Scherrer (roger-scherrer@ethz.ch) Im HCI-Gebäude: lab-safety@chem.ethz.ch

2 1 Druckgasflaschen - Das Wichtigste in Kürze 1.1 Allgemeines Beim Transport und der Handhabung von Druckgasflaschen sowie dem benutzen von Gasvernetzungen muss die nötige persönliche Schutzausrüstung getragen werden Erhitzung von Druckgasflaschen auf über 40 C (verflüssigte Gase) bzw. 60 C (komprimierte Gase) vermeiden Die Gasflaschen müssen immer gegen Umfallen gesichert sein. 1.2 Transport Transport nur auf Flaschenkarren, gesichert mit feuerfester Kette Immer Schutzkappe aufschrauben, kein Transport mit Reduziereinheit Eine Druckflasche nie rollen, schleppen oder über den Boden schleifen 1.3 Lagerung Druckflaschen stehend lagern;. Flüssiggase nie liegend lagern Keine Lagerung in Durchgängen, Durchfahrten oder Fluchtwegen Keine Lagerung von Gasflaschen zusammen mit brennbaren Stoffen Lagerräume müssen ausreichend belüftet und gekennzeichnet (Gasflaschen-Aufkleber, ggf. Hinweis Erstickungsgefahr) sein. Gefährliche Gase müssen in speziellen Sicherheitsschränken gelagert werden Keine Lagerhaltung von Gasflaschen am Verbrauchsort. Dies gilt auch für Leergut-Gasflaschen. Möglichst kleine Gebinde verwenden. Volle und leere Gasflaschen müssen separat gelagert werden. 1.4 Im Labor / Gasvernetzung Sicherheitsdatenblätter der Gase beachten Genügende Lüftung entsprechend den Eigenschaften und Risiken der verwendeten Gasen muss vorhanden sein. Bei längerer Unterbrechung der Gasentnahme Flaschenventile schliessen. Die Gasflaschen müssen immer gegen Umfallen gesichert sein (z.b. Kette oder feuerfestes Fixiersystem) und vor starker Erwärmung geschützt werden. Verwenden Sie nur die für das entsprechende Gas zugelassene Reduzierventile. Das gilt insbesondere für komprimierten Sauerstoff. Brennbare Gase: Linksgewinde; nicht brennbare Gase: Rechtsgewinde Für gefährliche Gase gelten spezielle Regeln für Benützung und Gasvernetzung: Mengen, Materialien, Überwachung, Installationen, Bei korrosiven Gasen: Druckminderer häufig betätigen und nach Gebrauch spülen Gasvernetzungen sind immer eindeutig zu kennzeichnen Gasvernetzungen müssen für die entsprechenden Gase ausgelegt sein (Materialverträglichkeit); keine dauerhaften Gasvernetzungen Marke Eigenbau ohne Einbeziehung von Fachpersonen Nie Fett oder Öl zum Schmieren von Ventilen oder Verbindungsstücken verwenden Flaschenventile nie nur halb öffnen Beim Öffnen und Schliessen von Ventilen nie Gewalt anwenden Gasflaschen nie selbst auffüllen Defekte Gasflaschen nicht weiter verwenden; als defekt kennzeichnen Keine gefährlichen Arbeiten allein und ausserhalb der Gebäudeöffnungszeiten Seite 2 von 11

3 2 Einleitung Seite 3 von 11 Druckgasflaschen mit komprimierten und verflüssigten Gase werden sehr häufig in Laboratorien und Werkstätten der ETH Zürich verwendet. Sie enthalten Gase in komprimiertem oder verflüssigtem Zustand. Sie bergen aufgrund ihrer Eigenschaften jedoch eine Reihe von Gefahren: Hoher Druck: In Gasflaschen mit komprimierten Gasen können Drücke von bis zu 300 bar herrschen. Daher besteht eine grosse Berstgefahr. Das Gas kann bei einem Leck (z. B. am Ventil) schlagartig entweichen. Eine Druckgasflasche kann beim Herausschiessen des Flaschenventils im freien Flug etwa 800 Meter zurücklegen und Betonwände von 20 cm Dicke durchschlagen. Bei verflüssigten Gasen entspricht der Fülldruck dem Dampfdruck der jeweiligen Verbindung. Bei steigenden Temperaturen steigt der Druck in den Flaschen gemäss der Dampfdruckgleichung stark an. Art des Gases: Die Substanzen können toxisch, brennbar, explosiv oder korrosiv sein. Je nach Substanz sind die Gase schwerer oder leichter als Luft, sammeln sich also u. U. in Bodennähe bzw. unter der Decke eines Raumes (spezifische Gewichte einiger Gase: siehe Anhang). Diese Gasrichtlinie soll das sichere Arbeiten mit Druckgasflaschen an der ETH Zürich ermöglichen. Sie gilt ergänzend zur SUVA-Richtlinie Gasflaschen (Nr ). 3 Gesetzliche Grundlagen Folgende Dokumente bilden die gesetzliche Grundlagen für den Umgang mit Gasen: Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) mit Artikel 82 Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) mit den Artikeln 1 und 3. Druckgeräteverwendungsverordnung ( ) EKAS-Richtlinie Druckgeräte (Nr. 6516) Die Gasflaschen haben der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) und der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RSD) zu entsprechen. 4 Meldepflicht, Risikobeurteilung und -minimierung 4.1 Meldepflicht und Risikobeurteilung Geplante Neubauten, Umbauten, Änderungen von gefährlichen Gasvernetzungen, resp. deren Verarbeitung müssen der SGU gemeldet werden, damit eine Risikobeurteilung vorgenommen werden kann. Erst nach Erstellung dieser Risikobeurteilung darf mit den baulichen Umsetzungen begonnen werden. In den Räumen, wo Gasvernetzungen installiert, resp. Gase verarbeitet werden, müssen deren Verarbeitungsprozesse klar definiert und beschrieben sein. Zur Beurteilung der Risiken bei der Verwendung und Lagerung von Gasen wird folgendes angenommen ( worst case ): Die Freisetzung des Gases erfolgt schlagartig Das Gas verteilt sich gleichmässig im Raum Die künstliche Lüftung wird nicht berücksichtigt Für die häufigsten gefährliche Gase sind im Anhang dieses Dokuments wichtige Kenngrössen aufgelistet, aufgrund derer die Risiken beurteilt werden (siehe Kapitel 15.4 und 15.5). Für einige der Gase sind spezielle Massnahmen definiert (siehe Anhang), die eingehalten werden müssen. Bei gefährlichen Gasen, die nicht im Anhang aufgelistet sind, werden geeignete Massnahmen zur Risikominimierung von der SGU festgelegt. Vor dem Arbeiten mit solchen Gasen ist zwingend die SGU für eine Risikobeurteilung zu kontaktieren.

4 4.2 Risikominimierung Um Gefahren effektiv zu beseitigen, bzw. Das Restrisiko zu minimieren, unabhängig ob es um Gase handelt oder nicht, wird gemäss dem S T O P - Prinzip vorgegangen. Die Wirksamkeit von Massnahmen nimmt dabei von oben nach unten ab. S Substitution 1. Priorität T Technische Massnahmen 2. Priorität O Organisatorische Massnahmen 3. Priorität P Persönliche Massnahmen 4. Priorität Somit ist die effektivste Massnahme immer die Substitution eines gefährlichen Gases durch ein ungefährliches oder Verwendung eines anderen, weniger gefährlichen Prozesses. Falls das nicht möglich ist, wird die Gasmenge reduziert. Ereignisse (z.b. Brand) in Labors lassen sich mit zumutbarem Aufwand nicht ausschliessen, deshalb sind die Auswirkungen zu minimieren und auf ein Labor (Brandabschnitt) zu begrenzen. Hierbei gilt: Das Risiko einer Explosion muss praktisch Null sein. (mögliche Konzentration unter UEG (Untere explosionsgrenze) bzw. keine Zündquellen im Raum vorhanden) Vergiftung von Personen werden nicht akzeptiert. Für die Giftigkeit wird der TLV-STEL- Wert als Grundlage verwendet (Threshold Limit Value - Short Term Exposure Limit, Kurzzeitexpositionsgrenze). Von Substanzen, bei denen es keinen TLV-STEL-Wert gibt, wird der MAK-Wert als Grundlage genommen. Erstickung von Personen wird nicht akzeptiert. Nichtbrennbare, inerte Gase sind in der Regel ungefährlich. Ausnahmen bilden unter Druck verflüssigte Inertgase. Bei diesen Gasen muss die Sauerstoffverdrängung berücksichtig werden. 5 Umgang mit Gasen; Gasvernetzungen 5.1 Allgemeine Richtlinien für Gasvernetzungen Gasvernetzungen müssen so ausgelegt werden, dass sie den Eigenschaften der verwendeten Gase entsprechen. Für Reduzierventil, Gasmodule und Gasleitungen muss geeignetes Material verwendet werden (alle Gasvernetzungsbestandteile inkl. Reduzierventileinheit erfordert von der Herstellerfirma ein Materialverträglichkeitszertifikat). Aufzusetzende Armaturen müssen immer gut zugänglich sein und vor Beschädigung geschützt werden. Die Bezeichnungen auf den Gasvernetzungen und installationen sind eindeutig zu wählen; anonyme Kennzeichnungen wie mix corrosive sind zu vermeiden. 5.2 Zusätzliche Richtlinien für Gasvernetzungen für brennbare Gase Stahlflaschengrösse für alle brennbaren Gase max. 10 L (20 L oder 50 L Gasflaschen nur mit Spezialbewilligung der SGU). Alle Gasflaschen müssen in einem belüftetem/entlüftetem Gasflaschenschrank installiert werden. Für 10 L Gasflaschen kann dies unter bestimmten Voraussetzungen entfallen (alle müssen zutreffen): Die Flasche befindet sich nicht in der Nähe von Hitzequellen wie Öfen, Heizplatten; der Raum ist gut belüftet; bei vollständigem Entweichen des Inhalts wird die UEG nicht erreicht (Raumvolumen muss mindestens 5 m 3 grösser sein als das Volumen, bei dem UEG erreicht wird); es befinden sich keine Zündquellen in der Nähe der Gasflasche. Die Gasflaschen müssen im Gasflaschenschrank vorschriftsgemäss fixiert werden. Maximaler Gasfluss der Reduzierventile und Gasanschlüsse ist reduziert Alle Gas-Spülungen müssen über den Fortluftkanal abgeführt werden Für 50 L Gasflaschen: Reduziereinheit muss Niederdruckseitig mit automatischem Abschaltventil ausgerüstet sein, welches die Gaszufuhr automatisch unterbricht, wenn der Gasüberwachungsdetektor anspricht. Für 20 L Gasflaschen ist situativ darüber zu entscheiden. Lokale manuelle Gasabsperrventile erforderlich Seite 4 von 11

5 5.3 Zusätzliche Richtlinien für Gasvernetzung für korrosive Gase Eingesetzt werden sollen kleine Stahlgaszylinder (max. 2 L), welche im Abzug installiert und direkt mit dem Verbraucher verbunden werden. Solche Installationen dürfen nur von erfahrenen und zertifizierten Fachfirmen ausgeführt werden. Eigenkreationen oder Werkstattaufträge sind nicht erlaubt. Die Passivierungs-Vorschriften für das jeweilige Gas sind zu beachten. Die hochdruckseitige Reduziereinheit, primärseitig mit Fremdgasspülung, soll vollständig im Kapellenabzug professionell von einer Fachfirma installiert werden. Alles Bauteile, welche hochdruckseitig mit dem korrosiven Gas (z. Bsp. HCl, Cl 2 -Gas) in Kontakt kommen, bestehen aus rostfreiem Material (geeignet für das zu verarbeitende Gas). Verschraubungen sind ausgeführt mit VCR Fitting. Dichtheit wurde vor Inbetriebnahme mit Helium geprüft. Da die Reduzierventile direkt an den Gasflaschen befestigt sind, müssen daher diese speziell vor Beschädigungen geschützt werden. Der Gas-Abgang auf Niederdruckseite ist mit Direktleitung zum Verbraucher zu verbinden. Leitungen und Verschraubungen bestehen aus Materialen, die für das zu verarbeitende Gas geeignet sind. Unvermeidbare grossflächige Gasvernetzungen für korrosive Gase müssen unter Einbezug der SGU von einer zertifizierten Fachfirma geplant und ausgeführt werden. 5.4 Zusätzliche Richtlinien für Gasvernetzung für Kohlenmonoxid Stahlflaschengrösse max. 10 L (20 L oder 50 L Gasflaschen nur mit Spezialbewilligung der SGU). CO muss in einem belüftetem/entlüftetem Gasflaschenschrank installiert werden. Die Gasflaschen müssen im Gasflaschenschrank vorschriftsgemäss fixiert werden können. Maximaler Gasfluss der Reduzierventile und Gasanschlüsse ist reduziert Alle Gas-Spülungen müssen über den Fortluftkanal abgeführt werden Reduziereinheit muss Niederdruckseitig mit automatischem Abschaltventil ausgerüstet sein, welches die Gaszufuhr automatisch unterbricht, wenn der Gasüberwachungsdetektor anspricht Lokale manuelle Gasabsperrventile erforderlich. 5.5 Zusätzliche Richtlinien für Gasvernetzung für toxische Gase Eingesetzt werden sollen kleine Stahlgaszylinder (max. 2 L), welche im Abzug installiert und direkt mit dem Verbraucher verbunden werden. Solche Installationen dürfen nur von erfahrenen und zertifizierten Fachfirmen ausgeführt werden. Eigenkreationen oder Werkstattaufträge sind nicht erlaubt. Flaschen mit mehr als 2 L Inhalt benötigen eine Spezialbewilligung der SGU. Bei einigen toxischen Gasen ist bei Manipulationen (Gasflaschenwechsel, Neuinstallation, ) Atemschutz vorgeschrieben. Eine (nicht abschliessende) Liste der Gase, für die dies gilt, ist im Anhang 5.6 Mediensäulen Der Anschluss von sehr giftigen oder extrem korrosiven Gasen über Mediensäulen ist nur gestattet, wenn die Gasgemische den ppm- bzw. Prozent-Bereich nicht überschreiten. Rohrleitungen von Gasvernetzungen sind in geeigneter Weise mit dem Namen und der Fliessrichtung des Gases zu kennzeichnen, insbesondere in Bereichen von Durchführungen, Abzweigungen und Armaturen. Alle Gasmodule und Absperrventile in Mediensäulen sind eindeutig zu kennzeichnen. Die Zusammensetzung eventueller Gasgemische auf den Modulen der Mediensäulen ist klar zu etikettieren, sodass auch ersichtlich ist, mit welchem Gasflaschenschrank sie vernetzt sind. Bei brennbaren Gasen werden die Ventile der Mediensäulen mit der entsprechenden Farbe gekennzeichnet. Eine Tabelle mit den verschiedenen Farbkennzeichnungen der wichtigsten Gase befindet sich im Anhang. Seite 5 von 11

6 6 Gasüberwachung und Alarmierung 6.1 Gasüberwachung Für alle gefährlichen Gase und Gasgemische soll eine Gasüberwachungs-/Alarmierungsanlage als Festanlage installiert werden, wenn sich bei der Risikobeurteilung ergeben hat, dass die zulässigen Grenzwerte überschritten werden können. Liegt eine relativ kleine Verbrauchs- und Lagermenge dieser Gase vor, kann unter Umständen auf eine Gasdetektion verzichtet werden (entscheidet die SGU). Die Gasüberwachung ist an das Gebäudeleitsystem anzuschliessen. Ausnahmen müssen von der SGU genehmigt werden. 6.2 Alarmierung/Verhalten im Alarmierungsfall Bei Überschreiten des Sollwertes bei den Gasdetektoren der Festanlage erfolgt vor Ort die akustische und visuelle Alarmierung, gleichzeitig wird auch automatisch die Alarmzentrale der ETH (AZ) alarmiert. Die Nutzer müssen im Alarmfall das Labor unverzüglich verlassen und die Türen schliessen. Es ist zu erwarten, dass durch die effiziente Lüftung (5-6-facher Luftwechsel pro Stunde) eine Reduktion der Gaskonzentration innert Minuten bis einer Stunde unterhalb der Sollwerte führt. Sobald ein sicherer Wert erreicht wird, schaltet sich der akustische Alarm automatisch aus. Der optische Alarm kann erst nach Quittierung beim Steuerkasten ausgeschaltet werden. Für die umliegenden Labors und Büros werden Informationen verteilt, was bei einem Alarm zu beachten ist (das Betreten der Labors im Ereignisfall ist nicht erlaubt). Entsprechende Alarmierungsblätter für das Verhalten und Vorgehen im Alarmierungs- und Ereignisfall werden von den Laborverantwortlichen erstellt mit vorgegebenen Formularen und sind der SGU einzureichen. Die Arbeitsgruppe trägt die Verantwortung, dass im Falle von Veränderungen die Alarmblätter umgehend aktualisiert werden. In begründeten Ausnahmefällen (z.b. Versuch ist die ganze Zeit über betreut, automatische Schliessung es Flaschenventils im Falle eines Alarms, ) kann auf die Aufschaltung des Alarms auf das Leitsystem nach Rücksprache mit der SGU verzichtet werden. 7 Einkauf, Beschaffung und Rückgabe von Gasen Toxische, brennbare und korrosive Gase dürfen nur in der kleinstmöglichen Grösse beschafft werden. In der Regel sind es 10 L Gasdruckflaschen, bei korrosiven und speziell gefährlichen Gasen (z. Bsp. HCl, HF, F 2, Cl 2, NO, usw.) jedoch max. 2 L. Toxische/korrosive Gase und Gasgemische werden durch die Arbeitsgruppe direkt bestellt und verwaltet. In manchen Gebäuden (z. B. HCI) übernimmt der Shop die Bestellung von nicht toxischen und nicht gefährlichen Gasen. Der Lieferant von toxischen / korrosiven Gasen muss mit der Arbeitsgruppe einen verbindlichen Übergabetermin vereinbaren (auch für die Rücknahme). Es muss immer eine persönliche Übergabe stattfinden; ist dies nicht der Fall, nimmt der Spediteur die vollen Gasflaschen wieder mit. Vereinbarungen, wonach der Spediteur die Gasflaschen vor der Labor-oder Bürotür deponiert bzw. Leergut dort abholt, sind nicht zulässig! Beim Empfang einer Gasflasche muss immer geprüft werden, ob der angegebene Name des Gases mit der Kennfarbe der Flasche übereinstimmt. Bei einer Diskrepanz ist die Flasche sofort an den Lieferanten zurückzugeben. Eine Entnahme zur Feststellung des tatsächlichen Inhalts ist untersagt. Gasflaschen nie komplett entleeren, sondern immer einen kleinen Restdruck auf der Flasche lassen, wenn sie zurückgegeben wird. Bei der Rückgabe der Flasche muss das Flaschenventil geschlossen und die Schutzkappe aufgesetzt sein. Die Gasflaschen müssen dem Lieferanten vor Ablauf des Verfallsdatums zurückgegeben werden. 8 Transport Der interne Transport von Gasflaschen darf nur mit Flaschenkarren erfolgen. Dabei ist der Flaschenhahn immer mit der Schutzkappe zu versehen; Flaschen mit aufgesetztem Reduzierventil dürfen nicht transportiert werden. Gasflaschen dürfen nicht in liegender Position gerollt, über den Boden geschleift oder geschleppt werden. Beim Transport auf dem Flaschenkarren ist die Gasflasche immer mit einer Kette zu sichern. Für den externen Transport (öffentliche Strasse) müssen die ADR/SDR-Richtlinien beachtet werden. Seite 6 von 11

7 9 Installation von Gasflaschen, Gasflaschenwechsel Seite 7 von 11 Der Anschluss von Gasflaschen an die Gasflaschenstationen/Reduzierventile darf nur mit Checklisten erfolgen (deutsch/englisch), welche eine Fehlmanipulation durch den Benutzer ausschliessen soll. Die Checklisten müssen gut sichtbar bei den Gasflaschenschränken angebracht werden. Vorlagen für solche Checklisten sind im Anhang dieses Dokuments zu finden. Je nach Gasart besitzen die Gasflaschen unterschiedliche Anschlussgewinde. Die Verwendung von Übergangsventilen ist nur nach Ausnahmegenehmigung durch die SGU gestattet, da hierbei gefährliche Verwechslungen passieren können. Es sind ausschliesslich die jeweils für das entsprechende Gas zugelassenen Reduzierventile zu verwenden (siehe Kapitel 16.1). Alle Personen (auch die jeweils neueintretenden Personen) der Arbeitsgruppe im Umgang mit Gasflaschen und den Gasinstallationen ausgebildet werden. Zusätzlich werden ihnen die generellen Sicherheitsvorschriften der ETH erläutert. Dabei wird auch der Ablauf im Notfall geschult und die Vorgehensweisen schriftlich festgehalten. 10 Lagerung Druckflaschen werden möglichst stehend gelagert. Flüssiggase (siehe Tabelle 6) dürfen nie liegend gelagert werden. In Durchgängen, Durchfahrten, Fluren oder Treppenhäuser (Fluchtwege) ist das Lagern von Druckflaschen nicht gestattet. Die Lagerung von Gasflaschen zusammen mit brennbaren Stoffen (Papier, brennbare Flüssigkeiten, usw.) ist nicht erlaubt. Lagerräume müssen ausreichend belüftet sein. Lager und Rampen im Freien sind durch geeignete Massnahmen wie Flaschenkästen oder Umzäunungen gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Gefährliche Gase müssen in speziellen Sicherheitsschränken gelagert werden. Diese sind mit einem entsprechenden Detektor, welcher über das Gebäudeleitsystem mit der Alarmzentrale verbunden ist, versehen (siehe Kapitel 6). Es dürfen am Verbrauchsort (z.b. in Laboratorien oder Werkstätten) nur Druckflaschen vorhanden sein, die für den Betrieb notwendig sind (keine Lagerhaltung). Dies gilt auch für Leergut-Gasflaschen. Es sollen möglichst kleine Gebinde verwendet werden. Es ist sicherzustellen, dass eine genügende Lüftung entsprechend den Eigenschaften und Risiken der verwendeten Gasen vorhanden ist. Bei längerer Unterbrechung der Gasentnahme müssen die Flaschenventile geschlossen werden. Die Gasflaschen müssen immer gegen Umfallen gesichert sein (z.b. Kette oder feuerfestes Fixiersystem) und vor starker Erwärmung geschützt werden. Volle und leere Gasflaschen in Gasflaschenlagern müssen separat gelagert werden. 11 Service und Unterhalt Für alle Gasinstallationen (gesamte Gasvernetzung inkl. der Reduzierventile, Gasmodule/Absperrventile in den Mediensäulen) müssen Serviceverträge abgeschlossen werden. Die Service- Intervalle werden jeweils durch die Hersteller der Installationen bzw. Hersteller der Komponenten bestimmt (gemäss Betriebsanweisungen). Die Finanzierung und Weiterführung der Serviceverträge ist Sache der Arbeitsgruppe. 12 Kennzeichnung Räume, in denen Druckgasflaschen gelagert werden, müssen entsprechend gekennzeichnet werden (gelbes Dreiecks-Symbol Druckgasflasche ). Kann in einem Raum durch Gasflaschen Erstickungsgefahr bestehen, ist dies ebenfalls zu kennzeichnen. Gasflaschenschränke sind zusätzlich mit den entsprechenden Gefahrensymbolen (z.b. brennbar) zu kennzeichnen. 13 Arbeitsregeln 13.1 Allgemeine Arbeitsregeln Beim Arbeiten mit Druckgasflaschen ist stets die persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Druckgasflaschen müssen immer gegen Umfallen und Wegrollen gesichert sein. Die feuerfeste Sicherung (Kette, Kabel, im Handel erhältliche Flaschengurte) muss sich auf etwa 2/3 der Höhe der Gasflasche befinden. Nie eine Gasflasche am Flaschenhals sichern. Die Flaschensicherung

8 muss an einem festen Ort (Mauer, nicht verrückbares Möbelstück, etc.) verankert sein. Für jede Flasche ist eine eigene Sicherung zu verwenden. Druckgasflaschen dürfen nie in der Nähe einer Wärmequelle (Radiator, Heizbäder, Öfen, ) aufgestellt werden. Kein Teil eines Druckgaszylinders darf Temperaturen von über 40 C (verflüssigte Gase) bzw. 60 C (komprimierte Gase) ausgesetzt sein (siehe Tabelle 6). Es sind ausschliesslich die jeweils für das entsprechende Gas zugelassenen Reduzierventile zu verwenden. Das gilt insbesondere für komprimierten Sauerstoff. Für reinen Sauerstoff dürfen nur absolut öl- und fettfreie Armaturen verwendet werden, die mit nicht brennbaren Dichtungen ausgestattet sind (zugelassen vom Schweizerischen Verband für Schweisstechnik). Wird eine Gasflasche nicht benötigt, ist die Reduziereinheit zu demontieren und die Schutzkappe wieder aufzuschrauben. Bei korrosiven Gasen ist das Flaschenventil häufig zu betätigen, um ein Blockieren zu vermeiden. Die Reduzierventile sollten bei diesen Gasen nicht zu lange auf der Flasche gelassen werden., ausser sie wird oft benützt. Das Reduzierventil ist nach jedem Gebrauch gründlich mit Druckluft oder Stickstoff zu spülen. Die Gasflaschen müssen so aufgestellt werden, dass die aufgesetzten Armaturen immer gut zugänglich sind und vor Beschädigung geschützt sind. Bei flexiblen Verbindungen ( Metall-Wellschlauch ) ist bei einem Betriebsdruck von über 40bar ein Sicherungsseil zu verwenden, damit der Schlauch beim Platzen der Verbindung keine Personen gefährden kann. Auch bei anderen Hochdruckschläuchen ist solch ein Sicherungsseil empfohlen. Das Flaschenventil ist immer vorsichtig und vollständig zu öffnen (komplett öffnen und ¼ Drehung zurückschrauben). Nie ein Flaschenventil nur halb öffnen. Das Flaschenventil ist zu schliessen, wenn die Flasche für längere Zeit nicht benütz wird. Nie selbst Gasflaschen auffüllen! Gasreste in der Flasche könnten mit dem neu eingefüllten Gas gefährliche Reaktionen eingehen. Defekte Gasflaschen dürfen nicht weiter verwendet werden. Sie müssen bis zur Abholung durch den Lieferanten an einem sicheren, gut belüfteten Ort gelagert werden. Niemals Sauerstoff anstelle von Druckluft verwenden Arbeiten ausserhalb von Gebäudeöffnungszeiten Gefährliche Arbeiten ausserhalb der Gebäudeöffnungszeiten (nachts, am Wochenende und an Feiertagen) sind nicht gestattet, d. h. es dürfen keine Experimente mit gefährlichen Gasen zu diesen Zeiten durchgeführt werden. Muss von diesen Vorgaben abgewichen werden, ist zwingend vorher die SGU zu kontaktieren (siehe 1. Seite), um die Risikobeurteilung den neuen Gegebenheiten angepasst werden Alleine arbeiten Das alleine arbeiten ist bei gefährlichen Tätigkeiten nicht gestattet. Detailliertere Informationen hierzu sind auf dem Merkblatt Alleine Arbeiten auf der Homepage der SGU zu finden. ( 14 Sicherheitsdatenblätter (MSDS) Von allen verwendeten Gasen sind die Sicherheitsdatenblätter aufzubewahren und die darin enthaltenen Richtlinien zu beachten. 15 Audits / Kontrollen Die SGU kann (unangekündigte oder angekündigte) Inspektionen bei den einzelnen Instituten bzw. Arbeitsgruppen durchführen, um stichprobenartig die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu überprüfen. Seite 8 von 11

9 16 Anhang 16.1 Spezifische Gewichte einiger Gase Tabelle 1: Spezifische Gewichte einiger Gase bei 25 C Gas chemische Formel spezifische Dichte [kg / m 3 ] Dichte relativ zu Luft Wasserstoff Helium H2 He Methan CH leichter als Luft Ammoniak NH Neon Ne 0.83 Acetylen C 2 H Kohlenmonoxid CO 1.16 Stickstoff N Luft 1.22 Ethan C 2 H Silan SiH Sauerstoff O Argon Ar 1.66 Kohlendioxid CO Stickstoffdioxid NO Chlor Cl Untere Explosionsgrenzen brennbarer Gase sammelt sich unter der Decke schwerer als Luft sammelt sich am Boden Tabelle 2: Untere Explosionsgrenze (UEG) einiger brennbarer Gase. Das Raumvolumen gibt an, wie gross ein Raum sein muss, damit die UEG bei der vollständigen Leerung einer vollen Flasche erreicht wird. Gas chemische Formel UEG [Vol%] Flaschengrösse Raumvolumen [m 3 ] Wasserstoff H L / 200 bar 50 Propan C 3 H kg 331 Butan C 4 H kg 275 Erdgas Gemisch, 90% CH L / 200 bar 52 Methan CH L / 200 bar Checkliste zum Gasflaschenwechsel Geeignete Persönliche Schutzausrüstung tragen Neue Flasche bereitstellen und sichergehen, dass der Inhalt (und Flaschendruck) stimmen Laufende Apparaturen abstellen, alle Ventile zur Gasvernetzung schliessen Gasflasche zudrehen Restdruck aus dem Hochdruckteil kontrolliert ablassen Reduzierventil abbauen (ggf. spülen) und Schutzkappe auf Flasche schrauben Leere Flasche als solche deutlich kennzeichnen Flaschen wechseln, neue Flasche gleich gegen Umkippen sichern Schutzkappe abschrauben Reduzierventil anschliessen Flaschenventil vorsichtig öffnen Ggf. Hochdruckteil bis zur Gasvernetzung mehrmals spülen (Verhinderung von Kontamination) Flaschenventil langsam ganz öffnen und ¼ Drehung zurückdrehen Erst wenn sicher ist, dass keine Leckagen vorhanden sind, Leitung zur Gasvernetzung vorsichtig öffnen Leere Flasche zur Abholung bringen bzw. bereitstellen Seite 9 von 11

10 16.4 Farbkennzeichnung der Gasflaschen Tabelle 3: Kennzeichnung von Gasflaschen (Industriegase) Farbe Art des Gases Beispiel lichtblau RAL 5012 oxidierend O2 Mischung von oxidierenden mit inerten Gasen (z.b. O2 / CO 2 mit O 2 > 21%) zinkgelb toxisch und / oder NH 3, Cl 2, HCl, CO RAL 1018 korrosiv feuerrot RAL 3000 brennbar CH 4, H2 Mischungen von brennbaren mit inerten Gasen (z.b. H2/Ar, CH 4 /N 2, Formiergas) gelbgrün RAL 6018 inert (Luft und erstickende Gase) Mischungen von Inertgasen (z.b. Ar/CO2) Mischungen von oxidierenden mit inerten Gasen (z.b. O 2 / CO 2 mit O 2 < 21%) Edelgase synthetische Luft Tabelle 4: Kennzeichnung von Gasflaschen (Spezialgase) Farbe Gas Farbe Gas olivbraun He oxidrot C 2 H RAL 8009 RAL 3009 smaragdgrün Ar reinweiss O2 RAL 6001 RAL 9010 staubgrau CO2 enzianblau N 2 O RAL 7037 RAL 5010 tiefschwarz N 2 RAL Tabelle 5: Kennzeichnung von medizinischen Gasen. Alle Flaschen sind weiss. Farbe Gas Farbe Gas reinweiss O2 enzianblaue Kappe N 2 O RAL 9010 RAL 5010 staubgraue Kappe CO2 tiefschwarzer Ring Atemluft RAL 7037 RAL 9005 olivbrauner Ring He/O2 staubgrauer Ring O 2 /CO 2 RAL 8009 RAL 7037 Seite 10 von 11

11 16.5 Eigenschaften Grenzwerte für toxische und korrosive Gase (Liste nicht abschliessend) Tabelle 6: Grenzwerte für ausgewählte toxische und korrosive Gase (TLV-STEL: Threshold Limit Value - Short Term Exposure Limit, Kurzzeitexpositionsgrenze; MAK: Maximale Arbeitslatzkonzentration). C = korrosiv, F = brennbar, T = toxisch, O = oxidierend; P = pyrophor. Orange: Atemschutz bei Flaschenwechsel obligatorisch; bei allen anderen je nach Situation (Flaschengrösse, Lüftung, ) empfohlen. L = unter Druck verflüssigtes Gas; G = komprimiertes Druckgas. Gas Formel L / G Gefahren TLV / STEL [ppm] MAK [ppm] Ammoniak NH3 L T, C, F Arsin AsH3 L T, F Bortribromid BBr3 L T, C 1 1 Bortrichlorid BCl3 L T, C - - Bortrifluorid BF3 L T, C 1 1 Brom Br2 L T, C, O Brommethan CH 3 Br L T, F 2 1 Bromwasserstoff HBr L C 2 2 Chlor Cl2 L T, C, O Chlordioxid Cl 2 O L T, O Chlortrifluorid ClF3 L T, O Chlorwasserstoff HCl L C 4 2 Cyanwasserstoff HCN L T, F Diboran B 2 H6 G T, F Dichlorsilan SiH 2 Cl2 L T, C, F Ethylenoxid C 2 H 4 O L F, T 1 1 Fluor F2 L T, C, O Fluorwasserstoff HF L T, C 2 1 Kohlendioxid CO2 L Kohlenmonoxid CO G T, F Methylisocyanat CH 3 CNO L T, F Methylmercaptan CH 3 SH L T, F Nickeltetracarbonyl Ni(CO) 4 L T, F Phosgen COCl2 L T Phosphin PH3 L T, P, F Phosphortrichlorid PCl3 L T, O Phosphorylchlorid OPCl3 L T Schwefeldioxid SO2 L T, C Schwefelwasserstoff H 2 S L T, F 5 10 Selenhexafluorid SeF6 L T Selenwasserstoff SeH2 L T, F Stickstoffdioxid NO2 L T, C 3 3 Stickstoffmonoxid NO G T, C, O Seite 11 von 11

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