Musterprüfung. Prüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1)" - Rechtslage Name, Vorname: Geboren am:

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1 Musterprüfung Prüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1)" - Rechtslage Aufgaben Name, Vorname: Geboren am: in: Beginn der Prüfung: Uhr Abgabe der Prüfung: Uhr Der ganze Aufgabensatz ist zusammen mit den anderen Unterlagen im Einlegeumschlag abzugeben. Der Aufgabensatz besteht aus 24 fortlaufend nummerierten Seiten und 2 Seiten Übungstabellen. Es wird gebeten, vor Bearbeitung die Vollständigkeit zu überprüfen. Masterprüfungszentrale Xpert Business Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V. Raiffeisenstraße Leinfelden-Echterdingen Tel.: 0711/ Fax: 0711/ klose@vhs-bw.de

2 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 2 Allgemeine Hinweise Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten. Alle Unterlagen einschließlich der Konzeptblätter sind im Einlegeumschlag abzugeben. Auf der Vorderseite des Einlegeumschlages sind folgende Angaben zu machen: 1. Art der Prüfung 2. Termin der Prüfung 3. Name der Ausbildungsvolkshochschule 4. Name und Vorname der Prüfungsteilnehmerin / des Prüfungsteilnehmers Die im Unterricht eingesetzten Arbeitsunterlagen dürfen bei der Prüfung verwendet werden (Manuskripte, Arbeitsblätter, Aufschriebe, Gesetze, etc.).

3 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 3 Hinweise: Die Aufgaben sind nach dem Rechtsstand des Jahres 2008 zu lösen. Im Jahr 2008 betragen die Beitragssätze in der Sozialversicherung zur: Rentenversicherung (RV): 19,90 % Arbeitslosenversicherung (AV): 3,30 % Krankenversicherung (KV): je nach Krankenkasse/ in den Aufgaben vorgegeben Zusatzbeitrag zur KV 0,90 % Pflegeversicherung (PV): bis ,70 % / ab ,95 % PV-Höherversicherung für Kinderlose 0,25 % Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung im Jahr 2008 betragen: in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) 5.300,00 in der Kranken- und Pflegeversicherung 3.600,00 der max. Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt monatlich: 250,20 der max. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung beträgt monatlich: 30,60 bzw. 35,10 Je nach Bundesland können die Kirchensteuersätze abweichen. Für die Lösung sind maßgebend die Regelungen des Bundeslandes der Prüfungsvolkshochschule. (In Baden-Württemberg gilt: - der normale Kirchensteuersatz in Höhe von 8 % - der Mindestkirchensteuersatz in Höhe von 0,30 monatlich - der pauschale Kirchensteuersatz in Höhe von 6,5 %) Für die neuen Bundesländer gelten in der Renten- und Arbeitslosenversicherung monatliche Beitragsbemessungsgrenzen in Höhe von 4.500,00. Hinweis zu den Lohnsteuertabellen: es handelt sich um Übungstabellen

4 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 4 Die Prüfung setzt sich aus den folgenden Aufgaben zusammen: Aufgabe Inhalt erreichbare Punktzahl 1 Abrechnung eines Schichtarbeitnehmers mit Zuschlägen und 11,5 Lohnumwandlung zugunsten einer Direktversicherung 2 Austritt im Laufe des Monats 10,5 3 Beschäftigung eines älteren Arbeitnehmers 10,5 4 Reisekosten 15,0 5 Beurteilung kurzfristiger Beschäftigungen 9,0 6 Jubiläumszuwendung mit Märzklauselproblematik 18,0 7 Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung 4,0 und Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 8 sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Behandlung 11,5 und Abwicklung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses neben einer Hauptbeschäftigung 9 Finanzierung einer Direktversicherung aus einer Einmalzahlung 4,0 10 Betrieblicher Lohnsteuerjahresausgleich 6,0 insgesamt erreichbare Punktzahl 100,0

5 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 5 Aufgabe 1 Abrechnung eines Schichtarbeitnehmers mit Zuschlägen und Lohnumwandlung zugunsten einer Direktversicherung/ 11,5 Punkte Für die Bruttolohnermittlung eines Arbeitnehmers ergeben sich die nachfolgenden Werte. Bitte ergänzen Sie die Tabelle (Beurteilung der Steuer- und Sozialversicherungspflicht verschiedener Lohnarten) durch "Ankreuzen". Lohnart geleistete Stunden X Faktor Bruttoarbeitslohn sozialversicherungspflichtig Normallohn 82 16, ,00 Überstunden/ Grundlohn 10 16,00 160,00 Überstundenzuschlag 10 4,00 40,00 Schmutzzulage 50,00 Nachtarbeit in der Zeit 10 16,00 160,00 zwischen Uhr/ Grundlohn Nachtarbeitszuschlag/ 3 4,00 / 12, Uhr 25 % Nachtarbeitszuschlag/ 7 4,00 / 28, Uhr 25 % Urlaubsentgelt 24 16,50 396,00 Sonntagsarbeit/ 16 16,00 256,00 Grundlohn Sonntagsarbeitszuschlag 16 8,00 / 128,00 50 % Samstagsarbeit/ 24 16,00 384,00 Grundlohn Samstagsarbeitszuschlag 24 8,00 / 192,00 50 % Gesamt ,00 steuerfrei steuerpflichtig sozialversicherungsfrei Der Arbeitnehmer wandelt von seinem Lohn monatlich 100,00 für eine Direktversicherung* um. Die Beiträge zur Direktversicherung werden pauschal versteuert. Der Arbeitnehmer muss die monatliche Versicherungsprämie und die pauschalen Steuern aus seinem Lohn finanzieren. Der Arbeitgeber ermittelt die pauschale Kirchenlohnsteuer nach der tatsächlichen Kirchenzugehörigkeit des Arbeitnehmers. Auf der Lohnsteuerkarte ist die Lohnsteuerklasse III/2,0 und -/- (kein Kirchensteuermerkmal) eingetragen. Der Beitragssatz der Krankenkasse beträgt 14,0 %. Bitte erstellen Sie die Lohnabrechnung für Mai. Bei den Steuerabzugsbeträgen und den Sozialversicherungsabgaben müssen nur die Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. * bei dem Direktversicherungsvertrag handelt es sich um einen Altvertrag, d. h. er wurde vor 2005 abgeschlossen, beinhaltet eine Kapitalauszahlung, es ist keine Versorgungsleistung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplanes vorgesehen. Die vereinbarten Leistungen sind vererblich an die benannte Person oder bspw. nach der gesetzlichen Erbfolge.

6 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 6 Lohnabrechnung: Bruttolohn Lohn gesamt (Übernahme von Seite 4)./. gesetzliche Abzüge./. LSt III/2,0 aus LSt und SV-Beträge./. Solz müssen nicht./. RV % aus abgelesen bzw../. AV % aus berechnet werden./. KV % aus./. PV % aus Nettolohn Summe muss nicht berechnet werden Summe muss nicht berechnet werden private Abzüge./../../. * Überweisungsbetrag * = Summe der privaten Abzüge muss berechnet werden Summe muss nicht berechnet werden evtl. erforderliche Nebenrechnungen oder Erläuterungen (nach eigenem Ermessen):

7 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 7 Aufgabe 2 Austritt im Laufe des Monats/ 10,5 Punkte Ein Arbeitnehmer scheidet im September aus. Letzter Arbeitstag ist der Sein monatliches Gehalt beträgt ungekürzt 5.600,00. Das anteilige Gehalt wird nach Arbeitstagen ermittelt. Weil er im Vorjahr wesentlich weniger verdient hat, ist er noch gesetzlich krankenversichert. Der Beitragssatz zu seiner Krankenkasse beträgt 14,0 %. Er hat eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse III/1,0; ev. vorgelegt. Auf der Lohnsteuerkarte ist ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 1.970,00 (und ein Jahresfreibetrag in Höhe von ,00 ) eingetragen. Bitte erstellen Sie die Gehaltsabrechnung. Gehen Sie bitte entsprechend den nachfolgenden Schritten vor. Beachten Sie den Kalenderauszug. 1 Sonntag 2 Montag 3 Dienstag 4 Mittwoch 5 Donnerstag 6 Freitag 7 Samstag 8 Sonntag 9 Montag 10 Dienstag 11 Mittwoch 12 Donnerstag 13 Freitag 14 Samstag 15 Sonntag 16 Montag 17 Dienstag 18 Mittwoch 19 Donnerstag 20 Freitag 21 Samstag 22 Sonntag 23 Montag 24 Dienstag 25 Mittwoch 26 Donnerstag 27 Freitag 28 Samstag 29 Sonntag 30 Montag

8 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 8 Ermittlung des anteiligen Gehalts: Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen: Ermittlung der Steuerbeträge: Gehaltsabrechnung: Bis zum Auszahlungs-/ Überweisungsbetrag zu berechnen! Gesamtbrutto gesetzliche Abzüge./. LSt siehe Nebenrechnung./. Solz./. KiLSt./. RV % aus./. AV % aus./. KV % aus./../. PV % aus Nettolohn/ Überweisungsbetrag

9 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 9 Aufgabe 3 Beschäftigung eines älteren Arbeitnehmers/ 10,5 Punkte Eine Firma beschäftigt einen 70 Jahre alten alleinstehenden Arbeitnehmer, der bereits seine gesetzliche Altersvollrente bezieht. Der Arbeitnehmer ist teilzeitbeschäftigt. Er ist Angestellter. Seine tägliche Arbeitszeit beträgt 4 Stunden. Er wird nach gearbeiteten Stunden bezahlt. Der Stundenlohn beträgt 13,00. Zusätzlich hat er Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen seines Arbeitgebers in Höhe von 26,00 monatlich, die er auch zweckentsprechend angelegt hat. Er hat die Lohnsteuerklasse I. Der Beitragssatz zur Krankenkasse beträgt normal 14,0 %, ermäßigt 13,0 %, erhöht 17,6 %. Er war schon immer kinderlos. Bitte erstellen Sie die Gehaltsabrechnung für den Monat Mai und geben Sie an, nach welcher Beitragsgruppe der Arbeitnehmer zu melden ist und begründen Sie kurz. Krankenversicherung (KV) Rentenversicherung (RV) Arbeitslosenversicherung (AV) Pflegeversicherung (PV) 0 kein Beitrag 0 kein Beitrag 0 kein Beitrag 0 kein Beitrag 1 allgemeiner Beitrag 1 voller Beitrag 1 voller Beitrag 1 voller Beitrag 2 erhöhter Beitrag 3 halber Beitrag 2 halber Beitrag 2 halber Beitrag 3 ermäßigter Beitrag 5 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte 5 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte Beachten Sie den Kalenderauszug. 1 Montag 2 Dienstag 3 Mittwoch 4 Donnerstag 5 Freitag 6 Samstag 7 Sonntag 8 Montag 9 Dienstag 10 Mittwoch 11 Donnerstag 12 Freitag 13 Samstag 14 Sonntag 15 Montag 16 Dienstag 17 Mittwoch 18 Donnerstag 19 Freitag 20 Samstag 21 Sonntag 22 Montag 23 Dienstag 24 Mittwoch 25 Donnerstag 26 Freitag 27 Samstag 28 Sonntag 29 Montag 30 Dienstag 31 Mittwoch

10 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 10 Ermittlung des geschuldeten Bruttogehalts: Ermittlung des Bruttogehalts, aus dem die Steuern zu berechnen sind: Gehaltsabrechnung: bis zum Auszahlungs-/ Überweisungsbetrag zu berechnen! Bruttolohn gesetzliche Abzüge./. LSt/ Steuerklasse aus./. Solz./. RV % aus./. AV % aus./. KV % aus./. PV % aus Nettolohn./. Überweisungsbetrag Beitragsgruppe: Sozialversicherungszweig Beitragsgruppe KV RV AV PV

11 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 11 Aufgabe 4 Reisekosten/ 15 Punkte Die Firma Peinlich & Genau hat für ihre Erstattungen anlässlich von Dienstreisen ihrer Arbeitnehmer folgende Regelungen getroffen: Sie bezahlt Verpflegungspauschalen je nach Dauer der täglichen Abwesenheit in der folgenden Höhe: bei mindestens 8-stündiger Abwesenheit 12,00 bei mindestens 14-stündiger Abwesenheit 24,00 bei mindestens 24-stündiger Abwesenheit 48,00 Soweit die von der Firma Peinlich & Genau ersetzten Verpflegungskosten die steuerfrei möglichen Pauschalbeträge übersteigen, macht sie von der Pauschalversteuerung im gesetzlich möglichen Umfang Gebrauch. Die Firma trägt in diesem Fall die pauschalen Steuern zu ihren Lasten. Die Kirchensteuer ermittelt die Firma pauschal. Die Übernachtungskosten ersetzt die Firma nach Beleg und nimmt eine Kürzung wegen der darin enthaltenen Frühstückskosten in der steuerlich geforderten Höhe vor. Die Arbeitnehmer suchen ihr Hotel stets selbst vor Ort aus und buchen die Übernachtung immer selbstständig. Sofern kein Beleg vorliegt, erstattet die Firma die Übernachtungskosten in Höhe der steuerfrei möglichen Pauschale. Die Fahrtkosten ersetzt die Firma entweder in der vom Arbeitnehmer nachgewiesenen Höhe für öffentliche Verkehrsmittel oder, falls Arbeitnehmer ihren privaten PKW benutzen, in Höhe des steuerfrei möglichen pauschalen Betrages je gefahrenen Kilometer. Sonstige Kosten, die Arbeitnehmern im Verlauf der Dienstreise anfallen, ersetzt sie in Höhe der vom Arbeitnehmer vorgelegten Belege, sofern diese steuerfrei erstattet werden können. Wenn eine steuerfreie Auszahlung nicht zulässig ist, ersetzt sie die Kosten nicht. Die steuerfrei ersetzbaren Pauschalen betragen: Verpflegungsmehraufwendungen bei mindestens 8-stündiger Abwesenheit bei mindestens 14-stündiger Abwesenheit bei mindestens 24-stündiger Abwesenheit 6,00 12,00 24,00 Übernachtungspauschale 20,00 pauschaler Fahrtkostenersatz je gefahrener Kilometer 0,30

12 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 12 Für den Monat Mai macht der Arbeitnehmer Herr Schulze folgende Angaben: Dienstreisezeitraum Kostenart Höhe der Aufwendungen Montag :20 Uhr bis Mittwoch :50 Uhr Mittwoch :30 Uhr bis Donnerstag :10 Uhr Verpflegungsmehraufwendungen wie vertraglich vereinbart Übernachtungskosten / Montag / Beleg 100,00 einschl. Frühstück Übernachtungskosten / Dienstag / Beleg 120,00 einschl. 8,00 Frühstückskosten Bewirtungsbeleg über ein Essen 220,00 mit diversen Kunden am Fahrtkosten mit eigenem PKW wie vertraglich vereinbart insgesamt gefahrene Kilometer: 700 nachgewiesene Parkgebühren 10,00 am Strafzettel wegen Falschparkens 20,00 am Verpflegungsmehraufwendungen wie vertraglich vereinbart Übernachtungskosten kostenlos bei Verwandten übernachtet Kosten für öffentliche Verkehrs- 800,00 mittel / Bahn, Taxi laut Belegen Er hatte vor Beginn der Reise einen Reisekostenvorschuss in Höhe von 500,00 erhalten. Bitte a) erstellen Sie die Reisekostenabrechnung für Mai anhand des vorgegebenen Schemas. b) ermitteln Sie die anfallenden pauschalen Steuerbeträge. c) entscheiden und begründen Sie kurz in welcher Höhe sich bezüglich der ausgezahlten Beträge Sozialversicherungspflicht ergibt oder weshalb die ausgezahlten Reisekosten beitragsfrei sind.

13 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 13 a) Reisekostenabrechnung: Tag und Dauer der Abwesenheit Kostenart Kostenersatz des Arbeitgebers steuerfrei pauschal versteuerbar / Verpflegung Übernachtung / Verpflegung Übernachtung Parkgebühren Bewirtungsbeleg / Verpflegung Strafzettel für die Tage Fahrtkosten 06. bis / Verpflegung Übernachtung / Verpflegung für die Tage 22. bis Fahrtkosten Summe./. Reisekostenvorschuss an Arbeitnehmer auszuzahlender Betrag b) Ermittlung der anfallenden pauschalen Steuern:

14 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 14 c) Beurteilung der Sozialversicherungspflicht der ausgezahlten Reisekosten: steuerfreie pauschal versteuerte Aufgabe 5 Beurteilung kurzfristiger Beschäftigungen / 9 Punkte Können Sie die nachfolgenden Arbeitnehmer als kurzfristig Beschäftigte in der Sozialversicherung behandeln? Müssen die Arbeitnehmer zwingend eine Lohnsteuerkarte vorlegen oder kann Sie der Arbeitgeber pauschal versteuern und falls ja, mit welchem Steuersatz? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidungen jeweils kurz. a) Eine Frau in Elternzeit soll bei ihrem Arbeitgeber für sechs komplette Wochen als Krankheitsvertretung arbeiten. sozialversicherungsrechtliche Beurteilung: lohnsteuerrechtliche Beurteilung: b) Ein Jugendlicher hat im Juli die Realschule mit der Mittleren Reife abgeschlossen. Im September beginnt er mit seiner Ausbildung zum Großhandelskaufmann. Im August ist er für zwei Wochen als Aushilfe in einer Bäckerei tätig, weil eine Arbeitskraft infolge Krankheit ausgefallen ist. sozialversicherungsrechtliche Beurteilung:

15 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 15 lohnsteuerrechtliche Beurteilung: c) Ein Schüler schließt im Juli das Gymnasium mit dem Abitur ab. Ab Oktober nimmt er ein Studium auf. Im August und September arbeitet er zwei volle Monate als Saisonkraft. Ansonsten hat er im laufenden Jahr bisher nicht gearbeitet sozialversicherungsrechtliche Beurteilung: lohnsteuerrechtliche Beurteilung: Aufgabe 6 Jubiläumszuwendung mit Märzklauselproblematik/ 18 Punkte Die Angestellte Frau Müller feierte am 20. Mai ihr 25-jähriges Arbeitsjubiläum. Ihr Arbeitgeber, die Firma Blechle, schenkte ihr aus diesem Anlass am Tag ihres Jubiläums eine goldene Armbanduhr und überreichte ihr eine Sonderzahlung bar in Höhe von 600,00. Der geldwerte Vorteil wurde mit 1.500,00 berechnet. Frau Müller hat nach ihrem Arbeitsvertrag Anspruch auf ein monatliches Gehalt in Höhe von 3.000,00. Darüber hinaus gewährt ihr der Arbeitgeber monatlich vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40,00, die Frau Müller zweckentsprechend angelegt hat. Im März hatte sie eine Gewinnbeteiligung (wegen des guten Geschäftsergebnisses des abgelaufenen Kalenderjahres) in Höhe von 2.000,00 erhalten. Ihr steht nach dem Arbeitsvertrag außerdem im November eine Sonderzahlung / Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttogehaltes zu. Frau Müller hat eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse IV/1,0 ev. vorgelegt, auf der ab 1. März ein Jahresfreibetrag in Höhe von ,00 und ein Monatsfreibetrag in Höhe von 1.200,00 eingetragen sind. Sie ist in der Krankenversicherung pflichtversichert. Der Beitragssatz ihrer Krankenkasse beträgt 14,0 %.

16 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 16 Bitte erstellen Sie die Gehaltsabrechnung für Mai. Bitte gehen Sie bei Ihrer Lösung in der Reihenfolge der nachstehenden Lösungsschritte vor. Höhe der steuer- und sozialversicherungspflichtigen Jubiläumszuwendung insgesamt: Ermittlung des laufenden Arbeitslohnes, von dem die monatlichen Steuern zu berechnen sind: Ermittlung des laufenden monatlichen sozialversicherungspflichtigen Entgelts: Rechnerische Prüfung, ob die Sonderzahlung im März wegen der Märzklausel auf das Vorjahr zurückgerechnet werden musste (der Lösungsweg ist darzustellen): Ermittlung der sozialversicherungspflichtigen Jubiläumszuwendung im abzurechnenden Monat Mai: Beiträge müssen nicht berechnet werden, aber die Bemessungsgrundlage muss ermittelt werden (der Lösungsweg ist darzustellen):

17 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 17 Im Folgenden müssen die Steuern berechnet werden und nicht nur der Lösungsweg dargestellt werden! Ermittlung der LSt nach der Fünftelungsmethode: Ermittlung der LSt als "normaler" sonstiger Bezug: maßgebende LSt nach der Günstigkeitsprüfung: Ermittlung von KiLSt und Solz auf die Jubiläumszahlung:

18 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 18 Lohn- und Gehaltsabrechnung: Gesamtbrutto./. LSt Stkl. aus LSt- und SV-./. Solz Beträge./. ev. KiLSt müssen nicht./. RV % aus abgelesen bzw../. AV % aus berechnet./. KV % aus werden./. PV % aus./. LSt/ sonstiger Bezug auf Jubiläumszuwendung/ siehe Nebenrechnung (NR)./. Solz siehe NR./. ev. KiLSt siehe NR./. RV % aus Einmalentgelt./. AV % aus./. KV % aus./. PV % aus Nettolohn Summe muss nicht berechnet werden Summe muss nicht berechnet werden Auszahlungs-/ Überweisungsbetrag Summe muss nicht berechnet werden Aufgabe 7 Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung und Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung/ 4 Punkte freiwillige Krankenversicherung Herr Müller ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied kranken- und pflegeversichert. Sein monatlicher Krankenkassenbeitrag beträgt ab Juli 540,00 + Zusatzbeitrag in Höhe von 32,40, sein monatlicher Betrag zur Pflegeversicherung 70,20. Sein Arbeitgeber erbringt Zuschüsse in der gesetzlich geforderten Höhe und führt die Beiträge für Herrn Müller an die Krankenkasse ab. Bitte ermitteln Sie die Zuschüsse, die der Arbeitgeber erbringen muss und stellen Sie die Abwicklung in der Lohn und Gehaltsabrechnung dar.

19 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 19 a) Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zuschussleistung in Höhe von: KV: PV: b) Darstellung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Nettolohn Bezeichnung Betrag xxxxxxxxxxxxxxx Auszahlungs-, Überweisungsbetrag xxxxxxxxxxxxxxx private Krankenversicherung Herr Schulze ist bei einer privaten Krankenkasse kranken- und auch pflegeversichert. Sein monatlicher Krankenkassenbeitrag beträgt ab Juli 600,00, sein monatlicher Beitrag zur Pflegeversicherung 60,00. Sein Arbeitgeber erbringt Zuschüsse in der gesetzlich geforderten Höhe. Bitte ermitteln Sie die Zuschüsse, die der Arbeitgeber erbringen muss, und stellen Sie die Abwicklung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung dar. a) Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zuschussleistung in Höhe von: KV: PV: b) Darstellung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Nettolohn Bezeichnung Betrag xxxxxxxxxxxxxxxxx Auszahlungs-, Überweisungsbetrag xxxxxxxxxxxxxxxxx

20 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 20 Aufgabe 8 Sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Behandlung und Abwicklung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses neben einer Hauptbeschäftigung/ 11,5 Punkte Ein Arbeitnehmer verdient in seiner Hauptbeschäftigung monatlich 2.500,00. Daneben hat er eine Nebenbeschäftigung als Hausmeister (Arbeiter), in der er monatlich 400,00 verdient. Er ist bei der AOK gesetzlich krankenversichert, deren Beitragssatz 14,0 % beträgt. Der Arbeitnehmer ist evangelisch. Er hat keine Lohnsteuerkarte vorgelegt. Der Arbeitgeber ermittelt die Lohnsteuer pauschal. Er hat keine Kinder. Bitte beurteilen Sie die Nebenbeschäftigung in lohnsteuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht (kurze Begründung!) und berechnen Sie die anfallenden gesetzlichen Abgaben. Der Arbeitgeber trägt alle anfallenden Kosten. An welche Stelle sind die Abgaben abzuführen? Der Arbeitgeber ist umlagepflichtig. Die Umlagesätze betragen in der AOK: U 1: 2,5 %, U 2: 0,2 % und in der Bundesknappschaft: U 1: 0,1 %, U 2: 0,0 %. Bitte füllen Sie die Beitrags- und die Personengruppe aus. Muss für den Arbeitnehmer in der Nebenbeschäftigung eine Jahresmeldung abgegeben werden und falls ja, bei welcher Stelle und bis zu welchem Zeitpunkt? Personengruppen: 101 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigung 110 Kurzfristig Beschäftigte Beitragsgruppen: Krankenversicherung (KV) Rentenversicherung (RV) Arbeitslosenversicherung (AV) Pflegeversicherung (PV) 0 kein Beitrag 0 kein Beitrag 0 kein Beitrag 0 kein Beitrag 1 allgemeiner Beitrag 1 voller Beitrag 1 voller Beitrag 1 voller Beitrag 2 erhöhter Beitrag 3 halber Beitrag 2 halber Beitrag 2 halber Beitrag 3 ermäßigter Beitrag 5 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte 4 Beitrag zur landwirtschaftlichen KV 5 Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen KV 6 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte 9 Firmenzahler

21 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 21 Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bitte kurz begründen - und Ermittlung der Beiträge einschließlich der Umlage(n): Lohnsteuerrechtliche Beurteilung bitte kurz begründen - und Ermittlung der Lohnsteuer: Abführung der Sozialversicherung an: Lohnsteuer an: Personengruppe:

22 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 22 Beitragsgruppe: Beitragsgruppe KV RV AV PV Jahresmeldung (ja / nein / an wen / bis wann): Aufgabe 9 Finanzierung einer Direktversicherung aus einer Einmalzahlung 4,0 Punkte Der Angestellte Alois Schneider hat Anspruch auf ein monatliches Gehalt in Höhe von 5.000,00. Darüber hinaus erhält er zusätzlich vermögenswirksame Leistungen seines Arbeitgebers in Höhe von monatlich 40,00, die er in dieser Höhe auch zweckentsprechend für einen Bausparvertrag angelegt hat. Herr Schneider hat darüber hinaus noch Anspruch auf Weihnachtsgeld in Höhe eines dreizehnten Gehaltes von 5.000,00. Sein Arbeitgeber hat für ihn auf seinen Wunsch hin eine Direktversicherung* abgeschlossen. Die Jahresprämie, die im Dezember fällig wird, beträgt 1.752,00. Sowohl die Versicherungsprämie als auch die anfallenden pauschalen Steuern muss Herr Schneider selbst finanzieren. Er verwendet dafür sein Weihnachtsgeld, das mit der Abrechnung für Dezember ausbezahlt wird. In welcher Höhe wird das Weihnachtsgeld normal tariflich lohnsteuerpflichtig und in welcher Höhe wird das Weihnachtsgeld beitragspflichtig? Bitte Berechnung darstellen. * bei dem Direktversicherungsvertrag handelt es sich um einen Altvertrag, d. h. er wurde vor 2005 abgeschlossen, beinhaltet eine Kapitalauszahlung, es ist keine Versorgungsleistung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplanes vorgesehen. Die Leistungen sind vererblich.

23 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 23 Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen Weihnachtsgeldes: Ermittlung des beitragspflichtigen Weihnachtsgeldes:

24 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt Grundlagen (1) Seite 24 Aufgabe 10 Betrieblicher Lohnsteuerjahresausgleich/ 6 Punkte Bitte entscheiden Sie und kreuzen Sie an, ob der Arbeitgeber in den nachfolgenden Fällen einen betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen darf (keine Begründung erforderlich). Es handelt sich jeweils um völlig voneinander unabhängige Einzelsachverhalte. Sofern keine anderweitigen Ausführungen gemacht werden, bestand das Arbeitsverhältnis das gesamte Jahr über beim selben Arbeitgeber. Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist im Laufe des Jahres eingetreten. Er legt keine Lohnsteuerbescheinigung des vorigen Arbeitgebers vor und seine vorgelegte Lohnsteuerkarte enthält keine Eintragungen seines früheren Arbeitgebers. Auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers ist vom Finanzamt mit Wirkung ab ein Jahresfreibetrag in Höhe von 3.200,00 und monatlich in Höhe von 400,00 eingetragen. Ein Arbeitnehmer war vier Wochen lang krank und hatte von seinem Arbeitgeber während dieser Zeit Lohnfortzahlung erhalten. Für eine Arbeitnehmerin liegt eine Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse V vor. Ein Arbeitnehmer hat wegen Heirat seine Lohnsteuerklasse ab von I auf III ändern lassen. Ein Arbeitnehmer hat sich wegen der Geburt eines Kindes auf seiner Lohnsteuerkarte ab dem einen Kinderfreibetrag eintragen lassen der Arbeitgeber darf den Lohnsteuerjahresausgleich durchführen der Arbeitgeber darf den Lohnsteuerjahresausgleich nicht durchführen

25 Tagestabelle Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für 0 bis 3 Kinderfreibeträge Allgemeine 0,0 0,5 1,0 1,5 Brutto bis n StKl LSt SolZ KiSt 8% KiSt 9% SolZ KiSt 8% KiSt 9% SolZ KiSt 8% KiSt 9% SolZ KiSt 8% KiSt 9% 120,09 I 25,55 1,40 2,04 2,30 1,24 1,81 2,04 1,09 1,59 1,79 0,94 1,38 1,55 II 24,24 1,33 1,94 2,18 1,17 1,71 1,93 1,02 1,49 1,68 0,88 1,28 1,44 III 14,50 0,79 1,16 1,30 0,68 0,99 1,11 0,56 0,82 0,92 0,45 0,66 0,74 IV 25,55 1,40 2,04 2,30 1,32 1,93 2,17 1,24 1,81 2,04 1,16 1,70 1,91 V 40,72 2,23 3,26 3,66 2,23 3,26 3,66 2,23 3,26 3,66 2,23 3,26 3,66 VI 41,79 2,29 3,34 3,76 2,29 3,34 3,76 2,29 3,34 3,76 2,29 3,34 3,76 122,79 I 26,52 1,45 2,12 2,39 1,29 1,89 2,12 1,14 1,66 1,87 0,99 1,45 1,63 II 25,19 1,38 2,02 2,27 1,22 1,79 2,01 1,07 1,56 1,76 0,92 1,35 1,52 III 15,23 0,83 1,22 1,37 0,71 1,05 1,18 0,60 0,88 0,99 0,49 0,71 0,80 IV 26,52 1,45 2,12 2,39 1,37 2,00 2,25 1,29 1,89 2,12 1,22 1,77 2,00 V 41,85 2,30 3,35 3,77 2,30 3,35 3,77 2,30 3,35 3,77 2,30 3,35 3,77 VI 42,93 2,36 3,43 3,86 2,36 3,43 3,86 2,36 3,43 3,86 2,36 3,43 3,86 Monatstabelle Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für 0 bis 3 Kinderfreibeträge Besondere 0,5 1,0 1,5 Brutto bis n StKl LSt SolZ KiSt 8% KiSt 9% SolZ KiSt 8% KiSt 9% SolZ KiSt 8% KiSt 9% SolZ KiSt 8% KiSt 9% 1.061,99 I 22,83 1,83 2,05 II 4,50 0,36 0,41 III IV 22,83 1,83 2,05 0,21 0,24 V 208,75 11,48 16,70 18,79 11,48 16,70 18,79 11,48 16,70 18,79 11,48 16,70 18,79 VI 240,91 13,25 19,27 21,68 13,25 19,27 21,68 13,25 19,27 21,68 13,25 19,27 21, ,99 I 23,41 1,87 2,11 II 5,00 0,40 0,45 III IV 23,41 1,87 2,11 0,25 0,28 V 210,00 11,55 16,80 18,90 11,55 16,80 18,90 11,55 16,80 18,90 11,55 16,80 18,90 VI 242,16 13,31 19,37 21,79 13,31 19,37 21,79 13,31 19,37 21,79 13,31 19,37 21, ,99 I 23,91 1,91 2,15 II 5,41 0,43 0,49 III IV 23,91 1,91 2,15 0,29 0,32 V 211,25 11,61 16,90 19,01 11,61 16,90 19,01 11,61 16,90 19,01 11,61 16,90 19,01 VI 243,41 13,38 19,47 21,91 13,38 19,47 21,91 13,38 19,47 21,91 13,38 19,47 21,91

26 Jahrestabelle Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für 0 bis 3 Kinderfreibeträge Allgemeine 0,0 0,5 1,0 1,5 Brutto bis n StKl LSt SolZ KiSt 8% KiSt 9% SolZ KiSt 8% KiSt 9% SolZ KiSt 8% KiSt 9% SolZ KiSt 8% KiSt 9% ,99 I 3.829,00 210,60 306,32 344,61 165,50 240,72 270,81 122,54 178,24 200,52 81,73 118,88 133,74 II 3.455,00 190,03 276,40 310,95 145,91 212,24 238,77 103,90 151,12 170,01 38,40 93,12 104,76 III 900,00 72,00 81,00 29,44 33,12 IV 3.829,00 210,60 306,32 344,61 187,77 273,12 307,26 165,50 240,72 270,81 143,77 209,12 235,26 V 7.618,00 418,99 609,44 685,62 418,99 609,44 685,62 418,99 609,44 685,62 418,99 609,44 685,62 VI 8.001,00 440,06 640,08 720,09 440,06 640,08 720,09 440,06 640,08 720,09 440,06 640,08 720, ,99 I 3.839,00 211,15 307,12 345,51 166,05 241,52 271,71 123,09 179,04 201,42 82,23 119,60 134,55 II 3.465,00 190,58 277,20 311,85 146,41 212,96 239,58 104,39 151,84 170,82 40,20 93,84 105,57 III 906,00 72,48 81,54 29,92 33,66 IV 3.839,00 211,15 307,12 345,51 188,32 273,92 308,16 166,05 241,52 271,71 144,32 209,92 236,16 V 7.632,00 419,76 610,56 686,88 419,76 610,56 686,88 419,76 610,56 686,88 419,76 610,56 686,88 VI 8.016,00 440,88 641,28 721,44 440,88 641,28 721,44 440,88 641,28 721,44 440,88 641,28 721, ,99 I 3.952,00 217,36 316,16 355,68 171,99 250,16 281,43 128,70 187,20 210,60 87,56 127,36 143,28 II 3.575,00 196,63 286,00 321,75 152,24 221,44 249,12 109,89 159,84 179,82 59,20 101,44 114,12 III 984,00 78,72 88,56 35,20 39,60 IV 3.952,00 217,36 316,16 355,68 194,37 282,72 318,06 171,99 250,16 281,43 150,10 218,32 245,61 V 7.796,00 428,78 623,68 701,64 428,78 623,68 701,64 428,78 623,68 701,64 428,78 623,68 701,64 VI 8.183,00 450,07 654,64 736,47 450,07 654,64 736,47 450,07 654,64 736,47 450,07 654,64 736, ,99 I 3.962,00 217,91 316,96 356,58 172,48 250,88 282,24 129,19 187,92 211,41 88,06 128,08 144,09 II 3.585,00 197,18 286,80 322,65 152,74 222,16 249,93 110,39 160,56 180,63 60,80 102,08 114,84 III 990,00 79,20 89,10 35,84 40,32 IV 3.962,00 217,91 316,96 356,58 194,92 283,52 318,96 172,48 250,88 282,24 150,59 219,04 246,42 V 7.811,00 429,61 624,88 702,99 429,61 624,88 702,99 429,61 624,88 702,99 429,61 624,88 702,99 VI 8.198,00 450,89 655,84 737,82 450,89 655,84 737,82 450,89 655,84 737,82 450,89 655,84 737, ,99 I 4.430,00 243,65 354,40 398,70 197,07 286,64 322,47 152,63 222,00 249,75 110,28 160,40 180,45 II 4.044,00 222,42 323,52 363,96 176,77 257,12 289,26 133,32 193,92 218,16 91,91 133,68 150,39 III 1.320,00 105,60 118,80 58,88 66,24 18,08 20,34 IV 4.430,00 243,65 354,40 398,70 220,11 320,16 360,18 197,07 286,64 322,47 174,57 253,92 285,66 V 8.492,00 467,06 679,36 764,28 467,06 679,36 764,28 467,06 679,36 764,28 467,06 679,36 764,28 VI 8.878,00 488,29 710,24 799,02 488,29 710,24 799,02 488,29 710,24 799,02 488,29 710,24 799, ,99 I 4.441,00 244,26 355,28 399,69 197,62 287,44 323,37 153,18 222,80 250,65 110,83 161,20 181,35 II 4.054,00 222,97 324,32 364,86 177,32 257,92 290,16 133,82 194,64 218,97 92,40 134,40 151,20 III 1.326,00 106,08 119,34 59,36 66,78 18,40 20,70 IV 4.441,00 244,26 355,28 399,69 220,66 320,96 361,08 197,62 287,44 323,37 175,12 254,72 286,56 V 8.507,00 467,88 680,56 765,63 467,88 680,56 765,63 467,88 680,56 765,63 467,88 680,56 765,63 VI 8.893,00 489,12 711,44 800,37 489,12 711,44 800,37 489,12 711,44 800,37 489,12 711,44 800,37

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