Der Minister. 52. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 27. August 2015

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1 Ministerium für Bauen,Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Postfach Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ A2 - August 2015 Seite 1 von 1 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 11 A1 Telefon Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 27. August 2015 Anlage: Bericht (GO-fach) Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, beigefügt übersende ich Ihnen die von der Fraktion der CDU erbetene Beantwortung der Fragen zum Thema "Nicht in Anspruch genommene EU-Mittel für die Infrastruktur des Landes Nordrhein-Westfalen" mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jürgensplatz Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mbwsv.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinien 704, 709, 719 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke

2

3 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Düsseldorf, im August 2015 Beantwortung der Fragen der CDU-Fraktion zum Thema "Nicht in Anspruch genommene EU-Mittel für die Infrastruktur des Landes Nordrhein-Westfalen" Frage 1.: Trifft es zu, dass das Land Nordrhein-Westfalen wegen fehlender Planungen EU-Mittel nicht in Anspruch nehmen konnte? Bereich Schiene: Nein. Bei der von der CDU-Fraktion benannten Bahnlinie ABS Münster-Lünen handelt es sich um eine Bedarfspianmaßnahme in der Finanzierungslast des Bundes. Die Planungen für derartige Maßnahmen werden durch die Deutsche Bahn AG im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) durchgeführt. Das Land hat das BMVI bereits im Dezember gebeten, sich dafür einzusetzen, die Möglichkeiten einer EU-Finanzierung bei der ABS Münster-Lünen wirkungsvoll zu nutzen. In seiner Antwort weist Bundesverkehrsminister Dobrindt darauf hin, dass sein Haus EU-Mittel erst dann beantragen könne, wenn die Gesamtfinanzierung durch den Bund gesichert sei. Es ist Aufgabe des BMVI für alle in Nordrhein-Westfalen förderfähigen Projekte des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes eine EU-Förderung zu beantragen. Bereich Straße: Entsprechend der EU-Verordnung 1315/2013 sind im Zusammenhang mit Connecting Europe Facility (CEF) Transport Calls 2014 vom MBWSV im Januar 2015 folgende 2 laufende Projekte aus NRW dem BMVI zur Weiterleitung an die EU vorgeschlagen worden: - A3-8-str. Ausbau zw. As Köln-Mühlheim und AS Leverkusen - A 30 Neubau Nordumgehung Bad Oeynhausen 1/4

4 Nach entsprechender Prüfung des MBWSV und des in dieser Angelegenheit konsultierten BMVI erfüllten diese beiden Projekte derzeit als einzige aller in Planung und Bau befindlicher Stra~enbauprojekte in NRW die grundsätzlichen Kriterien der EU Förderfähigkeit in diesem Zusammenhang. Deswegen wurden die ausgefüllten Antragsunterlagen vom BMVI auch rechtzeitig an die EU weitergeleitet. Wie das BMVI mitgeteilt hat, ist der Antrag von NRW betreffend die beiden Straßenbauvorhaben abgelehnt worden. Nach Aussage des BMVI werden Protesten aus NRW keine Chancen eingeräumt, zumalbei diesem EU-Aufruf aus ganz Deutschland kein Straßenprojekt in die EU-Förderung gekommen ist.,vor diesem Hintergrund sind die diesbezüglichen Aussagen der CDU Fraktion im o.g. Schreiben den Straßenbau betreffend vom Grundsatz her nicht zutreffend. Vielmehr hat NRW auch im Straßenbau sehr wohl die Initiative ergriffen, um Fördermittel der EU einzuwerben und wird auch künftig jede Chance nutzen, solche zu erhalten. Frage 2.: Wie hoch sind die Mittel insgesamt, die Nordrhein-Westfalen bei ausreichendem Planungsvorrat von der EU hätte in Anspruch nehmen,können? Bereich Schiene: Siehe Antwort zu Frage 1 Bereich Straße: Siehe Antwort zu Frage 1 Frage 3.: Hätte Nordrhein-Westfalen für den zweigleisigen Ausbau der Strecke Münster-Lünen bis zu 120 Millionen Euro erhalten können? Nein. Frage 4.: Trifft es zu, dass von den 26 bis zum Jahr 2020 EU-finanzierten Projekten nur fünf nach Nordrhein-Westfalen gehen? Wenn ja bitte begründen. 2/4

5 Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur teilte hierzu am 17. August 2015 mit " Mittel aus der CEF [Facilität Connecting Europe] können nicht abgerufen werden, sie müssen beantragt werden. Es gibt keine Länderquoten bei der Vergabe der Mittel, weder national noch international. Alle Anträge konkurrieren also mit allen anderen Anträgen! Eine entscheidende Antragsvoraussetzung ist die Realisierungsreife. Diese besteht nicht nur aus einem vorliegenden Baurecht sondern vor allem auch in einer gesicherten nationalen Finanzierung. Da der CEF-Zuschuss zwischen 20% und 40% der anerkennungsfähigen Kosten betragen kann, müssen also mindestens zwischen 80% und 60% der Finanzierung national gesichert sein. Tatsächlich muss die Finanzierung zu 100 % national gesichert sein, da es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt, selbst wenn alle Kriterien für eine Förderfähigkeit gegeben sind. Regelmäßig ist das zur Verfügung stehende Budget um ein Mehrfaches überzeichnet. Es müssen also Anträge, die an sich die Förderkriterien erfüllen, abgelehnt werden. Antragsteller für einen Zuschuss zum Ausbau der Strecke Münster - Lünen hätte der Bund bzw. die OB Netz AG sein müssen. Das Land Nordrhein-Westfalen hätte also gar keinen Zuschuss beantragen oder erhalten können. Insgesamt sollen über 50 Projekte gefördert werden, die von deutschen Institutionen eingereicht wurden oder an denen deutsche Institutionen beteiligt sind. Davon betreffen mindestens 15 auch das Land Nordrhein-Westfalen. Hervorzuheben sind hier Ausbaustrecke Emmerich - Oberhausen Ausrüstung des Rheinkorridors mit dem europäischen Zugleit- und - Sicherungssystem ERTMS 2 Ausbauprojekte im westdeutschen Kanalnetz 1 Hafenprojekt am Rhein 3 Projekte bzgl. alternativer Energien im Straßenverkehr Lärmminderung im Schienengüterverkehr durch Einbau lärmmindernder Bremssohlen Anpassung der Infrastruktur der Rettungsleitstellen an die Erfordernisse des automatischen Kfz-Notrufsystems (e-call) Daneben werden noch Projekte zur intelligenten Transportsteuerung im Bereich Straße, Studien zur Verbesserung des Schienen(güter)verkehrs und der Entwicklung der Kernnetz- und Güterverkehrskorridore gefördert, die ebenfalls Nordrhein-Westfalen betreffen." 3/4

6 Frage 5.: Was tut die Landesregierung um von den sogenannten "Juncker Fonds" für strategische Investitionen (EFSI) zu profitieren? Der Europäische Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) ist das Kernstück der EU-Investitionsoffensive der Europäischen Kommission unter Präsident Jean Claude Juncker. Ziel ist, in den kommenden drei Jahren ca. 315 Mrd. Euro zusätzliche Investitionen in der Europäischen Union zu generieren. Am.1. Juli 2015 ist die Verordnung zum EFSI im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. worden. Sie legt fest, dass der EFSI organisatorisch bei der Europäischen Investitionsbank (EIS) angesiedelt sein soll. Auf Grundlage der Vorgaben der Verordnung prüft die Landesregierung mit fachlicher.unterstützung der NRW.SANK gegenwärtig Projektideen im landespolitischen Interesse, die für eine mögliche Förderung durch den EFSI in Frage kommen. Die Landesregierung hat dazu schon frühzeitig Kontakt zur Europäischen Kommission und zur EIS aufgenommen, um das Investitionspotential in Nordrhein.;.Westfalen optimal auszuschöpfen. 4/4

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