Sicherheit im Labor Die neue GUV-R 120
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- Johann Lichtenberg
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1 Sicherheit im Labor Die neue GUV-R 120 Dr. Birgit Wimmer Bayer. GUVV /Bayer. LUK März 2008
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3 Edgars Bemerkungen Trotz fortschreitender Erkenntnisse der Wissenschaft ist es bisher im Vorschriftenwerk nicht gelungen zu definieren, was ein Labor ist. Entsprechend geht es in solchen Räumen zu.
4 Labor: Biologie oder Chemie??? Laborrichtlinie GUV-R 120: Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Laboratorien (2008?) => ohne Erläuterungen: TRGS 526 (2008) Merkblatt B 002 BG Chemie: Ausstattung und organisatorische Maßnahmen: Laboratorien (1992) TRBA 100 Schutzmaßnahmen.. in Laboratorien (2007) TRBA 500 Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen (1999)
5 Inhalt GUV- R 120 neu!!! Anwendungsbereich - Allgemeine Anforderungen Gefährdungsbeurteilung und Substitutionsprüfung Übergreifende Betriebsbestimmungen Spezielle Betriebsbestimmungen Gefährliche Arbeiten Technische Schutzmaßnahmen Prüfungen
6 Anwendungsbereich GUV-R 120 Diese Regel findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden... mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Für Gefährdungen aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor gilt zusätzlich die TRBA 100 Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien. In Laboratorien arbeiten Fachleute oder unterwiesene Personen
7 Anwendungsbereich TRBA 100 Laboratorien im Sinne der TRBA sind Räume, in denen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zu Forschungs-, Entwicklungs-, Lehr- oder Untersuchungszwecken z. B. in der...medizin, Biologie,... durchgeführt werden.. Zu den Laboratorien gehören auch Multifunktionsräume und technische Nebenräume, wie Bruträume, Zentrifugenräume, Kühl- oder Tiefkühlräume sowie Räume zur Inaktivierung biologischer Arbeitsstoffe, wenn hier Tätigkeiten im Sinne von 2 Abs. 4 und 5 der BioStoffV durchgeführt werden.
8 Technische Schutzmaßnahmen Bedien- und Verkehrsflächen Rettungswege Türen, Böden Lüftung Absaugeinrichtungen (Abzüge) Arbeitstische (DIN EN 13150) und Abfallstauräume Armaturen und Leitungen Notduschen: Körperduschen, Augenduschen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
9 Basis-Einrichtung Arbeitsflächen, Böden, Tische, Fluchtwege Waschbecken, Hautschutz-, Reinigungs- und und Pflegemittel, Einmalhandtücher Lüftung (z.b. Abzug): 25 m³/h*m² (8-fach) Sicherheitseinrichtungen: (Augen-)Notdusche Erste-Hilfe-Einrichtungen Einrichtungen für den Brandschutz Türen, nach außen aufschlagend
10 Erweiterte Einrichtung Sicherheitsschrank zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten Sicherheitsschrank für Druckgasflaschen Körperdusche Sicherheitswerkbank Autoklaven
11 Stand der Laborrichtlinien Der Arbeitgeber kann im Allgemeinen davon ausgehen, dass keine unzulässig hohe Exposition gegenüber Gefahrstoffen vorliegt, wenn fachkundiges und zuverlässiges Personal nach den einschlägigen Vorschriften und dem Stand der Technik und insbesondere nach dieser Regel und laborüblichen Bedingungen arbeitet.
12 Laborübliche Bedingungen Arbeitsverfahren: Arbeiten in Abzügen nach DIN oder DIN EN (unter Einhaltung der Spürgas-Höchstwerte) Einhaltung von Gefahrstoffmengen: Maximale Einsatzmengen flüssig 2,5 l, fest 1 kg. Bei giftigen und CMR-Stoffen 0,5 l oder 0,5 kg. Sehr giftige Stoffe 0,1 l oder 0,1 kg Mengenbeschränkungen für Druckgase: Kleine Gebinde (max. 50 l Flaschen), bei sehr giftigen, CMR- Stoffen: lecture bottles, max. 10 l Flaschen)
13 Lüftung Laborlüftung nach DIN 1946 Teil 7: 25 m³ / m² x h Vorsicht bei Umluftabsaugungen mit Filter!!!!!! Örtliche Absaugungen: 5-10 m³/h Abzüge: alt: DIN ; neu: DIN EN Luftwechsel kann aufgrund der Gefährdungsbeurteilung reduziert werden, aber...!!!!!
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15 Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs Geschlossener Frontschieber -Normalbetrieb-
16 Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs Geöffneter Frontschieber: Gefahr durch Schadstoffausbruch im Einatembereich
17 Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs Störung der Luftwalze durch Sperrige Aufbauten
18 Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs Vermeidung der Störung der Luftwalze durch Sperrige Aufbauten
19 Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs Störung der Luftwalze durch thermische Ablasten im vorderen Bereich des Abzugs
20 Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs Aufhebung der Störung der Luftwalze durch thermische Ablasten im vorderen Bereich des Abzugs
21 Abzüge: Zusammenfassung Schutz vor Gasen und Dämpfen, aber auch Splittern und Spritzern Betriebsanweisung beachten Auf einwandfreie lufttechnische Funktion achten Frontschieber möglichst geschlossen halten Auf Ordnung und Sauberkeit achten Regelmäßig prüfen
22 Sicherheitsschränke - Lagerung Brennbare Flüssigkeiten: In Lagerschränken nach DIN bzw. neu: DIN EN Lagerung geregelt durch TRbF 20 Druckgasflaschen: DIN EN
23 Sicherheitsschrank
24 Edgars Bemerkungen Druckgasflaschen nicht anketten oder sonstwie sichern. Eine umfallende Flasche kann praktische Durchreichen über mehrere Räume schaffen.
25 Beispiele Lagerschränke
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27 Edgars Bemerkungen Werden brennbare Flüssigkeiten in der Nähe von Zündquellen gehandhabt, empfiehlt es sich, vorher die Heizung abzustellen, es wäre sonst Energieverschwendung.
28 Kühlgeräte 2
29 Übergreifende Betriebsbestimmungen Unterweisung Betriebsanweisung Allgemeine Organisation Übertragung von Arbeiten, Alleinarbeit, Mängelmeldung, Überwachung und Sicherung, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen... Kleidung und Schuhwerk PSA Hygiene Erste Hilfe
30 Notduschen
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32 Übergreifende Betriebsbestimmungen Brandschutz Aufbewahren und Bereithalten von Gefahrstoffen... Sicherheitseinrichtungen Ergonomie Tätigkeiten fremder Personen im Labor...
33 Bestimmungsgemäße Verwendung
34 Edgars Bemerkungen Unterweisungen werden nicht durchgeführt. Wie soll man seinen Mitarbeitern vermitteln, was man selbst nicht weiß.
35 Spezielle Betriebsbestimmungen Gasbrenner Kühlgeräte Tiefkühlung flüssiger Stickstoff, Dewar... Druckgasflaschen Druckgeräte (Autoklaven) Zentrifugen...
36 Edgars Bemerkungen Handschuhe werden ständig getragen. Man weiß ja schließlich, wie die Kollegen arbeiten.
37 Edgars Bemerkungen Der Aberglaube, eine 0.1 mm dicke Latex-Haut könne genauso zuverlässig vor Chemikalien, wie vor Infektionen schützen, ist weit verbreitet.
38 Auswahl von Schutzhandschuhen Hilfsmittel und Informationsquellen: Sicherheitsdatenblatt Hersteller von Handschuhen (KCL...) Gestis Stoffdatenbank Bundesverband Hautschutz
39 Prüfungen Gasarmaturen und Leitungen Notduschen Druckbehälter Abzüge Elektrische Anlagen und Betriebsmittel...
40 Art der Prüfung Sichtprüfung mechanische Prüfung / Funktionsprüfung / Messung Vorschläge / Vorgaben für Höchst-Fristen für wiederkehrende Prüfungen Grundlage Prüfer Mindestanforderung an Prüfer Arbeitsmittel allgemein x vor jeder Benutzung Abzüge Abzüge Zentrifugen Zentrifugen Flüssiggasanlagen mit ortsfesten Verbrauchsanlagen x x x x x x arbeitstäglich jährlich jährlich alle 3 Jahre (Ultrazentrifugen jährlich) Anhang BetrSichV: Prüfung auf Mängel Handlungsanleitung BG Chem ie GUV-R 120 Abschnitt 11.5; Handlungsanleitung BG Chemie BGR 500 Kap. 2.11, Teil 3, Abschnitt BGR 500 Kap. 2.11, Teil 3, Abschnitt Benutzer Benutzer befähigte Person befähigte Person befähigte Person selbsttätige alle 3 Jahre SPrüfV Bayern Sachverständiger Feuerlöschanlagen (Sicherheitsanlagenprüfverordnung) - Bayerische Landesunfallkasse mit besonderer bzw. Sachkundiger Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband x Qualifikation A - C: unterw iesene Benutzer A, B, C, D, E: Benutzer: unterw iesen in Umgang mit Abzug und seine Funktionen B, C, D, E: Sachkundiger: siehe Hinw eis der BG Chemie; Teilnahme an Lehrgang bei Abzugshersteller D, E: Sachkundiger, Mitarbeiter Technik mit Erfahrung in Prüfungen und Kenntnissen über Vorschriften D, E: Sachkundiger, Mitarbeiter Technik mit Erfahrung in Prüfungen und Kenntnissen über Vorschriften alle 4 Jahre GUV-V D34, 33 Abs. 3 befähigte Person D, E: Sachkundiger, Mitarbeiter Technik mit Erfahrung in Prüfungen und Kenntnissen über Vorschriften Sachverständiger bzw. Sachkundiger mit besonderer Qualifikation
41 Literatur BG/BGIA-Empfehlungen: Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung und Empfehlungen für Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Stoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert Edgars Bemerkungen (Stabsstelle Sicherheit des DKFZ Heidelberg) Gestis BG Chemie Handlungsanleitung zur Prüfung von Abzügen BG Chemie Medienshop
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