MITTELÜBERTRAGUNG Nr. DEC 48/2011
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- Arwed Weiss
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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION BRÜSSEL, DEN 31/10/2011 GESAMTHAUSHALTSPLAN HAUSHALTSJAHR 2011 EINZELPLAN III KOMMISSION TITEL 19, 21 MITTELÜBERTRAGUNG Nr. DEC 48/2011 EUR HERKUNFT DER MITTEL KAPITEL Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ARTIKEL Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) KAPITEL Europäische Nachbarschaftspolitik und Beziehungen zu Russland POSTEN Finanzielle Zusammenarbeit mit Mittelmeerländern im Rahmen der Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftspolitik BESTIMMUNG DER MITTEL KAPITEL Geografische Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten ARTIKEL Begleitmaßnahmen für den Bananensektor DE 1 DE
2 Übertragung von Mitteln für der Rubrik 4 im Jahr 2011 zur Finanzierung der Begleitmaßnahmen im Bananensektor ERLÄUTERUNG Am 15. Dezember 2009 wurde eine wichtige Einigung mit Bananen exportierenden Entwicklungsländern erzielt, die dem langjährigen WTO-Streit ein Ende setzte. Im Anschluss daran hat die Kommission am 17. März 2010 einen Vorschlag für Begleitmaßnahmen für den Bananensektor (BAM) zugunsten der wichtigsten Bananenexportländer in der Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP) angenommen. Die Annahme der BAM-Bestimmungen, die im Wege einer Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) erfolgen sollte, war jedoch im Jahr 2010 nicht möglich, da das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission unterschiedliche Auffassungen in der Frage vertraten, ob für die Annahme von Mehrjahresstrategiepapieren das Verfahren der delegierten Rechtsakte im Sinne von Artikel 290 AEUV anzuwenden ist. Diese Frage betraf nicht nur das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) sondern auch andere Finanzierungsinstrumente im Bereich der Außenhilfe (ICI+, EIDHR). Folglich wurden mit Zustimmung des Parlaments und des Rates die im Jahr 2010 für die Ausstattung der BAM-Haushaltslinie verfügbaren Mittel (69,3 Mio. EUR) auf zwei andere Haushaltslinien übertragen ( Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und Finanzielle Zusammenarbeit mit Mittelmeerländern im Rahmen der Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftspolitik); bei diesen beiden Haushaltslinien konnten sie noch im Jahr 2010 gebunden und zur Deckung von im Haushaltsplan 2011 veranschlagten Ausgaben verwendet werden ( Frontloading ). Die Organe sind inzwischen zu einer Einigung über die DCI-Verordnung gekommen, nachdem sich das Europäische Parlament am 25. Oktober 2011 verpflichtet hatte, dass es ohne Änderungsanträge den Kompromiss über die Finanzierungsinstrumente im Bereich der Außenhilfe, der bei dem Trilog am 27. September 2011 vorgeschlagen wurde, akzeptieren würde. Die Rechtsgrundlage dürfte also noch vor Ende Oktober 2011 angenommen werden. Gemäß der Ankündigung in der Mittelübertragung (DEC 66/2010) schlägt die Kommission vor, die im Jahr 2010 übertragenen und gebundenen Mittel der betreffenden Haushaltslinien auf den BAM- Haushaltsartikel Begleitmaßnahmen im Bananensektor zu übertragen ( Backloading ), damit die Europäische Union ihre gegenüber den Bananen exportierenden AKP-Ländern erfüllen kann. Angesichts des engen Zeitrahmens unterbreitet die Kommission bereits jetzt diesen Vorschlag, damit die Mittel nach Annahme der Rechtsgrundlage und vor Ablauf des Haushaltsjahres bei der Haushaltslinie verfügbar sind. Nach Annahme der Rechtsgrundlage wird die Kommission die Aufhebung des gegenwärtigen Vorbehalts zum BAM-Haushaltsartikel veranlassen. DE 2 DE
3 I. AUFSTOCKUNG a) Bezeichnung der Haushaltslinie Begleitmaßnahmen für den Bananensektor b) Zahlenangaben (Stand: ) 1A. Mittel des Haushaltsjahres (ursprüngl. Ansatz + BH) p.m. 1B. Mittel des Haushaltsjahres (EFTA) 0 2. Übertragungen 0 3. Endgültige Mittel des Haushaltsjahres (1A+1B+2) 0 4. Inanspruchnahme dieser Mittel 0 5. Nicht verwendete/verfügbare Mittel (3-4) 0 6. Bedarf bis Ende des Haushaltsjahres Beantragte Aufstockung Anteil der Aufstockung an den Mitteln des Haushaltsjahres (7/1A) entfällt 9. Anteil der kumulierten Aufstockungen im Sinne von Artikel 23 Absatz 1 Buchstaben b und c der HO, berechnet gemäß Artikel 17a der DB, an den endgültigen Mitteln des Haushaltsjahres entfällt c) Einnahmen aus Einziehungen (aus dem Vorjahr übertragene Mittel) (C5) 1. Verfügbare Mittel am Jahresanfang 0 2. Verfügbare Mittel am Ausführungsrate [(1-2)/1] entfällt d) Begründung Im Anschluss an die Annahme der BAM-Bestimmungen, die im Wege einer Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) erfolgte, und gemäß der Ankündigung in der Mittelübertragung (DEC 66/2010) schlägt die Kommission eine Übertragung auf den BAM-Haushaltsartikel Begleitmaßnahmen für den Bananensektor vor ( Backloading ), damit die Europäische Union ihre gegenüber den Bananen exportierenden AKP-Ländern erfüllen kann. DE 3 DE
4 II. ENTNAHME II.A a) Bezeichnung der Haushaltslinie Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) b) Zahlenangaben (Stand: ) 1A. Mittel des Haushaltsjahres (ursprüngl. Ansatz + BH) B. Mittel des Haushaltsjahres (EFTA) 0 2. Übertragungen 0 3. Endgültige Mittel des Haushaltsjahres (1A+1B+2) Inanspruchnahme dieser Mittel Nicht verwendete/verfügbare Mittel (3-4) Bedarf bis Ende des Haushaltsjahres 0 7. Beantragte Entnahme Anteil der Entnahme an den Mitteln des Haushaltsjahres (7/1A) 24,74% 9. Anteil der kumulierten Entnahmen im Sinne von Artikel 23 Absatz 1 Buchstaben b und c der HO, berechnet gemäß Artikel 17a der DB, an den endgültigen Mitteln des Haushaltsjahres entfällt c) Einnahmen aus Einziehungen (aus dem Vorjahr übertragene Mittel) (C5) 1. Verfügbare Mittel am Jahresanfang Verfügbare Mittel am Ausführungsrate [(1-2)/1] 100,00% d) Begründung Im Anschluss an die Annahme der BAM-Bestimmungen, die im Wege einer Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) erfolgte, und gemäß der Ankündigung in der Mittelübertragung (DEC 66/2010) schlägt die Kommission eine Entnahme bei der Haushaltslinie ( EUR) vor, bei der diese Mittel im Jahr 2010 gebunden ( Frontloading ) und zur Deckung von im Haushaltsplan 2011 veranschlagten Ausgaben verwendet wurden. DE 4 DE
5 II.B a) Bezeichnung der Haushaltslinie Finanzielle Zusammenarbeit mit Mittelmeerländern im Rahmen der Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftspolitik b) Zahlenangaben (Stand: ) 1A. Mittel des Haushaltsjahres (ursprüngl. Ansatz + BH) B. Mittel des Haushaltsjahres (EFTA) 0 2. Übertragungen Endgültige Mittel des Haushaltsjahres (1A+1B+2) Inanspruchnahme dieser Mittel Nicht verwendete/verfügbare Mittel (3-4) Bedarf bis Ende des Haushaltsjahres Beantragte Entnahme Anteil der Entnahme an den Mitteln des Haushaltsjahres (7/1A) 4,75% 9. Anteil der kumulierten Entnahmen im Sinne von Artikel 23 Absatz 1 Buchstaben b und c der HO, berechnet gemäß Artikel 17a der DB, an den endgültigen Mitteln des Haushaltsjahres entfällt c) Einnahmen aus Einziehungen (aus dem Vorjahr übertragene Mittel) (C5) 1. Verfügbare Mittel am Jahresanfang Verfügbare Mittel am Ausführungsrate [(1-2)/1] 98,70% d) Begründung Im Anschluss an die Annahme der BAM-Bestimmungen, die im Wege einer Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) erfolgte, und gemäß der Ankündigung in der Mittelübertragung (DEC 66/2010) schlägt die Kommission eine Entnahme bei der Haushaltslinie (40 Mio. EUR) vor, bei der diese Mittel im Jahr 2010 gebunden ( Frontloading ) und zur Deckung von im Haushaltsplan 2011 veranschlagten Ausgaben verwendet wurden. DE 5 DE
6 ANNEX DE 6 DE
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