Vergütungsvereinbarung 2012 gemäß 125 SGB V über Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

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1 Anlage 2 zum Vertrag ab Vergütungsvereinbarung 2012 gemäß 125 SGB V über Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie zwischen dem Deutschen Bundesverband Atem-, Sprech- und Stimmlehrer, Lehrervereinigung Schlaffhorst-Ansen e. V. (dba), dem Deutschen Bundesverband für Logopädie e. V., Landesverband Hamburg (dbl), dem Deutschen Bundesverband akademischen Sprachtherapeuten e. V., Landesverband Hamburg (dbs) - nachstehend Berufsverbände genannt - und AOK Rheinland/Hamburg -Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORWEST Hauptverwaltung Hamburg, IKK classic Knappschaft, Regionaldirektion Hamburg - nachstehend Landesverbände genannt

2 Vereinbarung über Höchstpreise für stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Leistungen Leistungserbringer im Gebiet Freien und Hansestadt Hamburg 1 - Gebührensätze Die von den zugelassenen Leistungserbringern Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie erbrachten Leistungen für Versicherte obengenannten Kassenarten werden wie folgt vergütet: Bundeseinheitliche Heilmittelpositions-Nr. Leistungsbeschreibung Vergütung ab EURO Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung 64,50 Diese Position ist nur bei Behandlungsbeginn 1 im Rahmen ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonte ärztliche Verordnung abrechenbar und vom Versicherten auf Rückseite Verordnung als Erstuntersuchung zu bestätigen. Am gleichen Tag kann keine therapeutische Behandlung durchgeführt und abgerechnet werden. Regelbehandlungszeit 60 Minuten Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung Einzelbehandlung (30 Minuten mit dem Patienten) Einzelbehandlung (45 Minuten mit dem Patienten) Einzelbehandlung (60 Minuten mit dem Patienten) 24,51 33,54 42,59 1 Bei einer Unterbrechung von mehr als 8 Wochen kann die Befundung erneut durchgeführt werden. Dieses berechtigt dann zur Abrechnung Position von 5

3 Bundeseinheitliche Heilmittelpositions-Nr. Leistungsbeschreibung Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung Vergütung ab EURO Zweier-Gruppe, je Patient (45 Minuten mit den Patienten) Zweier-Gruppe, je Patient (90 Minuten mit den Patienten) Gruppe mit 3 bis 5 Patienten, je Patient (45 Minuten mit den Patienten) Gruppe mit 3 bis 5 Patienten, je Patient (90 Minuten mit den Patienten) 30,20 38,32 18,59 31,07 Hausbesuch Hausbesuch 8, Hausbesuch mehrerer Patienten (z. B. in einer Einrichtung/Gemeinschaft), je Patient 4, Wegegeldpauschale 1,93 Die Kennzeichnung Leistungserbringergruppe für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie als eindeutiges Zuordnungskriterium des für die Abrechnung zugrunde gelegten Vertrages ist wie folgt festgelegt: (Logopäden; Atem-, Sprech- u. Stimmlehrer; staatl. anerkannte Sprachtherapeuten) (Sprachheilpädagogen; Diplomlehrer; Diplomvorschullehrer und Diplomerzieher jeweils für Sprachgeschädigte/Sprachgestörte). 2 - Verbindliche Hinweise (1) Mit den Vergütungssätzen sind alle Nebenleistungen abgegolten. (2) Die Vergütungen für die jeweiligen Maßnahmen umfassen die Therapiezeit sowie die weiteren mit Therapie umfassten Leistungen, insbesone die Vor- und Nachbereitung. 3 von 5

4 (3) Die Vergütungen sind Bruttobeträge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich berechnet werden. (4) Der Zugelassene hat die vom Versicherten gesetzlich zu leistende Zuzahlung einzuziehen. Weitere Zahlungen dürfen nicht gefort werden. 3 - Inkrafttreten und Kündigung (1) Die Vergütungssätze nach 1 und die Eigenanteilsberechnung richten sich nach dem Leistungsdatum. (2) Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten, frühestens zum , gekündigt werden. Diese Vereinbarung löst die bisher geltende Vergütungsvereinbarung ab. (3) Die Vergütungsvereinbarung tritt vorbehaltlich Zustimmung Gremien Krankenkassen und Aufsichtsbehörden ( 71 SGB V) zum in Kraft. (4) Bis zum Inkrafttreten einer neuen Vergütungsvereinbarung sind die bis dahin geltenden Preise Abrechnung zugrunde zu legen. Sie kann von den Berufsverbänden einzeln o gemeinsam gegenüber jedem Landesverband sowie von jedem Landesverband gegenüber den Berufsverbänden einzeln o gemeinsam gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Landesverband bzw. gegenüber einem Landesverband berührt die Weitergeltung Vereinbarung für die übrigen Landesverbände nicht. (5) Die Verbände Heilmittelerbringer erklären sich zur halbjährlichen Übersendung (Stichtage: bzw ) von Mitglielisten zugelassenen Praxen bereit. 4 von 5

5 Düsseldorf, Frechen, Hamburg, Moers, den Deutschen Bundesverband Atem-, Sprech- und Stimmlehrer, Lehrervereinigung Schlaffhorst-Ansen e. V. AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Deutschen Bundesverband für Logopädie e. V. BKK Landesverband NORDWEST -Hauptverwaltung Hamburg Deutschen Bundesverband akademischen Sprachtherapeuten e. V., IKK classic Knappschaft Regionaldirektion Hamburg 5 von 5

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