Das Arbeitszeugnis Auftrag: Hören Sie sich den Hörbeitrag an, und setzen Sie im folgenden Lückentext die aufgelisteten Wörter am richtigen Ort ein.
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- Ralf Junge
- vor 6 Jahren
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1 Seite 1 Das Arbeitszeugnis Auftrag: Hören Sie sich den Hörbeitrag an, und setzen Sie im folgenden Lückentext die aufgelisteten Wörter am richtigen Ort ein. Aufforderung, sieben, fristgerecht, sofort, beworben, nachschicken, Schadenersatz Das Recht auf ein Arbeitszeugnis Auf Verlangen hat der Arbeitgeber jederzeit ein Arbeitszeugnis auszustellen. «Espresso»-Hörerin Ivelina Antonova aus Riehen (BS) hat Jahre in ihrem letzten Unternehmen gearbeitet. Auf Ende 2011 kündigte sie, ein Arbeitszeugnis hat sie trotz mehrfacher bis heute nicht erhalten. Deshalb hat sie sich auch noch nicht auf eine neue Stelle beworben. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo hat Frau Antonova ein Anrecht darauf, dass ihr das Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Sie kann ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein entsprechendes Ultimatum stellen. Wenn Frau Antonova eine Stelle und damit ein Einkommen verpasst hat, weil sie kein Zeugnis erhielt, dann müsste ihr der frühere Arbeitgeber zahlen. Zu beweisen, dass sie wegen des fehlenden Zeugnisses einen Erwerbsausfall hat, dürfte allerding sehr schwierig sein. Dies umso mehr, als dass Frau Antonova sich bislang gar nicht für offene Stellen hat. Dies sollte sie laut Doris Slongo auch ohne aktuelles Arbeitszeugnis unbedingt tun. Bei der Bewerbung kann man in solch einem Fall anmerken, dass man das Arbeitszeugnis später werde. Radiosendung:
2 Seite 2 Arbeitszeugnisse Geht es ums Arbeitszeugnis, sollten Mitarbeiter nichts dem Zufall überlassen. Wir zeigen Ihnen, worauf es dabei besonders ankommt. (Zeitungsartikel bearbeiten) Ob Bewerber eine neue Stelle erhalten, hängt nicht zuletzt von den Arbeitszeugnissen ab. «Für uns sind sie zusammen mit den Referenzen eines der wichtigsten Elemente für die Entscheidung», sagt Richard Meyer, Personalleiter bei der V-Zug AG. Kleine Verfehlungen kein Thema Grund für die mangelnde Aussagekraft mancher Arbeitszeugnisse ist der Anspruch, sie müssten zugleich wahr und wohlwollend abgefasst sein. Der Arbeitgeber darf aber wesentliche Mängel nicht verschweigen. Dazu gehören strafrechtliche Verfehlungen gegen die Firma, aber auch Alkoholabhängigkeit, Krankheiten, sofern diese für die Gesamtbeurteilung der Arbeitsleistung notwendig sind, Belästigung von Kolleginnen, chronisch unzuverlässige Arbeit oder Streitsüchtigkeit. Hingegen gehören geringfügige Verfehlungen nicht ins Zeugnis. Heikle Gratwanderung Arbeitgeber versuchen deshalb, die negativen Seiten von Mitarbeitenden vorsichtig zu umschreiben oder zu verallgemeinern. Wer unterschreibt, ist keineswegs nebensächlich. Arbeitnehmer haben nämlich ein Recht, dass das Zeugnis nicht nur wahr und wohlwollend ist, sondern dass es auch «einen guten Eindruck» macht, sagt die Luzerner Rechtsanwältin Regula Suter. Konkret bedeutet das: Es wird von der zuständigen Person unterschrieben auf Firmenpapier. Es enthält keine orthografischen Fehler und ist vernünftig gegliedert. Das gehört ins Zeugnis Zu einem vollständigen Zeugnis gehören mindestens sechs Teile: Personalien und Stellung im Betrieb (auch Anstellungsdauer und Arbeitsort) Funktion (Pflichtenheft und allfällige Beförderungen) Fachwissen samt Weiterbildung Qualifikationen (Arbeitsqualität und die Einstellung zur Firma) Verhalten (gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kunden) Der Grund für den Austritt
3 Seite 3 Vorsicht bei Geheimcodes Obwohl die früheren Geheimcodes gerade in grossen Unternehmen selten geworden sind, werden sie immer noch verwendet. «Diese Praxis ist nicht nur unfair, sie verstösst nach geltender Rechtsprechung auch gegen das Gesetz», sagt die Luzerner Rechtsanwältin Regula Suter. Quelle: arbeitszeugnisse/ ger-de/arbeitszeugnisse_mediaelement.jpg Manche Unternehmen stellen das unmissverständlich dar, zum Beispiel durch den Satz «Die V-Zug AG bekennt sich zu uncodierten Zeugnissen», wie Personalleiter Richard Meyer sagt. Auch Dätwyler in Altdorf stellt sämtliche Zeugnisse ohne Codes aus. Schreibt ein Arbeitgeber nämlich in korrektem Deutsch: «Er arbeitete zu unserer vollen Zufriedenheit», vermisst der nächste die «vollste Zufriedenheit» und leitet daraus ab, es habe Mängel in der Leistung oder im Verhalten gegeben. Arbeitnehmer müssten also darauf bestehen, dass keine missverständlichen Formulierungen verwendet werden, selbst wenn sie gar nicht bewusst codiert sind. Arbeitnehmer hat Anspruch auf guten Eindruck Der Begriff «Zeugnis» ist im Obligationenrecht ein einziges Mal erwähnt. Im Artikel 330a heisst es: «Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht. Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers habe sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.»
4 Seite 4 «Keine Gefälligkeitszeugnisse» Der Arbeitnehmer hat nicht nur das Recht auf ein Zeugnis, dieses muss nach gängiger Rechtsprechung auch wohlwollend sein. Die Gerichte interpretieren damit im Wesentlichen den Artikel 328 des Obligationenrechts: «Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen.» Aussagekraft ist entscheidend Aber wie formuliert ein Arbeitgeber im Zeugnis, dass der Mitarbeiter mit seinen Kollegen ständig Krach hatte oder einfach faul war? Am einfachsten liesse sich sagen: kurz und allgemein, nichts verschweigen, aber auch nicht haargenau schildern. Steht im Arbeitszeugnis zur Leistung oder zum Verhalten nur das Nötigste, vermutet der nächste Arbeitgeber ohnehin, dass da etwas nicht in Ordnung war, und fragt nach. Oft gute Chancen vor Gericht Angestellte sind dem Arbeitgeber nicht schutzlos ausgeliefert. «Sind sie mit dem Zeugnis nicht einverstanden, können sie vor Gericht gehen, wenn alles andere nichts fruchtet», sagt Regula Suter. Bis zu einem Streitwert von Franken ist im Kanton Luzern das Arbeitsgericht zuständig, darüber das Amtsgericht. Als Streitwert gelte bei Zeugnisstreitigkeiten ein Monatslohn, sagt Suter. NLZ, 29. Mai 2010 Aufgaben zum Text: 1. Welche zwei Elemente einer Bewerbung sind oft entscheidend, ob man eine Stelle bekommt oder nicht? 2. Wesentliche Mängel in einem Arbeitsverhältnis dürfen im Arbeitszeugnis nicht verschwiegen werden. Nennen Sie drei. 3. Nebst den Personalien, Stellung im Betrieb, der Funktion und dem Fachwissen gehören weitere drei Teile unbedingt ins Arbeitszeugnis. Welche? 4. Wie zeigen Firmen, dass sie keine codierten Arbeitszeugnisse ausstellen? 5. Aus welchem Gesetzesartikel wird abgeleitet, dass ein Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert werden soll? Fragen und Aufträge Erklären Sie folgende Begriffe mit eigenen Worten: - Ultimatum - Referenzen - Standardformulierung - Interpretation
5 Seite 5 Kodierte Formulierungen Standardformulierungen sind interpretationsbedürftig. Verbinden Sie die passenden Aussagen miteinander. Video ansehen 6. Das Arbeitszeugnis von Sandro Foschi ist mangelhaft. Nennen Sie drei Mängel. 7. Laut Peter Häusermann hat Herr Foschi gute Chancen für eine Anfechtung des Arbeitszeugnisses. Welche zwei obligatorischen Elemente fehlen im Zeugnis des Musikers? 8. Was kritisiert der Experte an der Aussage Sie arbeitet engagiert, zuverlässig und sehr genau? 9. Was versteht der Experte unter dem Begriff der Auslassung? Video: Quelle Text und Arbeitsunterlagen: Fuchs Verlag (
6 Seite 6 Ihre Rechte und Korrekturmöglichkeiten bei einem Arbeitszeugnis Arbeitszeugnisse sind wichtig für Angestellte. Sie sind darauf angewiesen, dass ihre Chefs dieses Instrument korrekt handhaben. Es gibt Möglichkeiten, Einfluss auf den Inhalt des Zeugnisses zu nehmen: Darauf haben Sie Anrecht Arbeitnehmer können jederzeit ein Vollzeugnis verlangen, das über die Dauer der Anstellung, die Tätigkeit, die Leistungen und das Verhalten Auskunft gibt. Eine blosse Arbeitsbestätigung darf nur dann ausgestellt werden, wenn sie der Arbeitnehmer ausdrücklich verlangt. Das Schlusszeugnis ist fällig am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Zeugnis wohlwollend zu formulieren er darf das wirtschaftliche Fortkommen seines Angestellten nicht behindern. Zu beachten ist aber, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar Anspruch auf ein objektiv wahres, nicht aber auf ein gutes Arbeitszeugnis haben. Auch unvorteilhafte Tatsachen müssen darin enthalten sein. Arbeitnehmende dürfen jedoch protestieren, wenn es sich dabei um einmalige Vorfälle und Umstände handelt, die für sie nicht charakteristisch sind. So können Sie korrigieren Kopieren Sie das Arbeitszeugnis und markieren Sie auf der Kopie die Stellen, die Ihnen nicht richtig erscheinen. Schlagen Sie zugleich eine neue Formulierung vor. Fügen Sie Passagen hinzu, die Ihrer Meinung nach im Zeugnis fehlen. Wenn wegen der neuen Formulierungen Unsicherheit herrscht, suchen Sie eine Fachperson auf (zum Beispiel eine Berufsberatung). Gehen Sie mit der überarbeiteten Zeugniskopie zum Arbeitgeber und handeln Sie mit ihm einen neuen Inhalt aus. Wird man sich nicht einig, kann der Fall vor das Arbeitsgericht gezogen werden Quelle:
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