Ausbildungsberatung im Kanton Bern

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1 Ausbildungsberatung im Kanton Bern Sabine Tuschling Mittelschul- und Berufsbildungsamt

2 Rechtliche Grundlage Bildungsbewilligung Lehrvertrag Bildungsinstrumente Weitere Hilfsmittel Vorgaben/Erfahrungen Unterstützung Fragen

3 Rechtliche Grundlage Bildungsbewilligung BBG Art Die Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis setzen sich für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden ein und überprüfen diesen periodisch. 2 Sie bedürfen einer Bildungsbewilligung des Kantons; dieser darf keine Gebühren erheben. Bildungsbewilligung auf Betrieb und Beruf ausgestellt BB bestätigt mit Bildungserklärung, dass sie/er sich an die rechtlichen Vorgaben hält (z. B. Arbeitsgesetz, Obligationenrecht, Jugendschutz, Bildung)

4 Der Lehrvertrag (BBG Art. 14) ist ein Rechtsgeschäft des Privatrechts und als besonderer Einzelarbeitsvertrag im Obligationenrecht geregelt (OR Art a) bildet die notwendige Grundlage jedes Lehrverhältnisses ist in schriftlicher Form abzufassen und bedarf der Genehmigung durch die kantonale Behörde

5 Im Lehrvertrag verpflichtet sich die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber, die lernende Person für einen bestimmten Beruf fachgemäss zu bilden bzw. durch Fachkräfte bilden zu lassen Die lernende Person verpflichtet sich, zu diesem Zweck Arbeit im Dienste der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zu leisten

6 Bildungsinstrumente, BBV Art. 12 Grundlagen sind die Berufsbildungsverordnung, BiVo und der Bildungsplan, BiPla des jeweiligen Berufes Die BiVo regelt unter anderem dass Instrumente zur Förderung der Qualität der Bildung wie Bildungspläne und damit verbundene weiterführende Instrumente eingesetzt werden müssen Innerhalb der BiVo wird auch geregelt, wie die Bildungsinstrumente eingesetzt werden sollen Innerhalb des BiPla werden alle Ziele formuliert, welche während der Lehrzeit erreicht werden sollen

7 Lern- und Leistungsdokumentation, BiVo Art. 15 Lerndokumentation (darf an der IPA als Hilfsmittel verwendet werden) Arbeitsdokumentation Projektdokumentation Die/der BB kontrolliert und unterzeichnet quartalsweise, bespricht mind. einmal im Semester Leistungsdokumentation Bildungsberichte Die/der BB hält den Bildungsstand fest und bespricht ihn Ende Semester mit der lernenden Person

8 Weitere Hilfsmittel Ausbildungskonzept (Leitfaden Ausbildungskonzept, Von der Selektion bis zum Abschluss

9 Weitere Hilfsmittel QualiCarte Von der Selektion bis zum Abschluss

10 Vorgaben/Erfahrungen Das Berufsbildungsgesetz kennt keine konkrete zeitliche Vorgabe Die Erfahrung im Berufsfeld zeigt, dass ca. 1.5 Std. den Lernenden pro Woche zur Verfügung stehen und ca. 2 Std. die BB aufwendet Sie zeigt aber auch, dass viele Lernenden zuhause AD und PD vorbereiten müssen Sie zeigt auch, dass die meisten BB`s keine definierte Zeit zur Verfügung haben

11 Anliegen Den Lernenden und den BB ist genügend Zeit für die Aufträge, die Planung/Vorbereitung und Auswertung einzuräumen Die zeitlichen Ressourcen sollen von der Leitung geregelt, gestützt und in einem Ausbildungskonzept verankert werden

12 Empfehlung Dr. phil Daniel Eggenberger von Päda.logics! Zürich, hat ein Argumentarium erstellt, welches die «alte» mit der neuen BiVo vergleicht. Er empfiehlt für die BB pro Lernende 10% im Stellenplan einzuplanen. triebe1.pdf Er gibt keine Empfehlung, wieviel Zeit den Lernenden zur Verfügung gestellt werden soll

13 Gefährliche Arbeiten revidierte Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5 (Mindestalter für die Ausübung gef. Arbeiten von 16 auf 15 Jahren herabgesetzt) Organisationen der Arbeitswelt (OdA) mussten bei Berufen mit gefährlichen Arbeiten in einem Anhang zu ihren Bildungsplänen begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes definieren. Die gefährlichen Arbeiten und begl. Massnahmen sind im Anhang 2 des Bildungsplanes definiert Selbstdeklaration wurde im 2017 durch MBA an die Lehrbetriebe verschickt und erfasst Neulehrbetriebe müssen die Massnahmen beim Besuch durch Fachperson bestätigen

14 Wichtige Links alles rund um Berufsbildung im Kanton Bern, LENA, Lehrvertrag online, Berufsberatung kantonale OdA und ük Anbieterin nationale OdA Soziales hilfreiche Tipps, Unterlagen, Lexikon online Bund, Berufsverordnungen

15 Haben Sie noch Fragen? Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in der Begleitung und Ausbildung von jungen Menschen.

16 Organigramm Mittelschul- und Berufsbildungsamt Amtsleitung T. Ninck FB Führung FB Informatik Abteilung BW+Recht Abteilung Betr.Bildung Abteilung Berufsschul. Abteilung Weiterbild. Abteilung Mittelschul. Section francophone Abteilung BIZ

17 Organigramm Abteilung Betriebliche Bildung

18 Lehrbetriebsverbund Leitbetrieb mit Bildungsbewilligung kann nicht alle Bildungsinhalte vermitteln (z. b. Blutentnahme) Lehrvertrag (BBV Art. 14.2) Zuständigkeiten und Verantwortung wird geregelt Lernende Person kein Lehrvertrag Verbundsbetriebe ohne Bildungsbewilligung

19 Zahlen und Fakten der Berufsbildung Total Berufe 230 (gerundete Zahlen) Lehrverhältnisse davon eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) eidg. Berufsattest (EBA) EFZ nach Artikel 32 (2016) 186 Validierung (Zulassung 2016) 200 Validierung (Abschlüsse 2016) 59 davon im Qualifikationsverfahren (Zahlen 2016) eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ eidg. Berufsattest EBA 850 LAP-Erfolgsquote 94,0%

20 Berufsbildungssystem CH Unsere Wirkungsfelder

21 Bildungspartner

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