Aus dem Gemeinderat. Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 20. Oktober 2016 TOP 1

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1 Aus dem Gemeinderat Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 20. Oktober 2016 TOP 1 Bürgerfragestunde Bürgermeister Albrecht stellt fest, dass es keine Fragen oder Anmerkungen von Seiten der Bürgerschaft gibt. TOP 2a) Bauangelegenheiten a) Bauantrag bezüglich der Erstellung einer Terrasse und der Erstellung eines Vorbaus am Hauseingang auf dem Flst.Nr. 2314/3, Kapellenstraße 2, Wellendingen Bürgermeister Albrecht verweist auf die vorliegenden Sitzungsunterlagen und erklärt, dass das Bauvorhaben die seit 01. April 1939 genehmigte Baulinie Kapellenäcker überschreitet. Hierzu bedarf es jeweils einer Befreiung. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Insbesondere wird bezüglich der Überschreitung der Baulinie durch den Terrassenanbau sowie des Vorbaus am Hauseingang die Befreiung erteilt. TOP 2b) Bauangelegenheiten b) Bauantrag im vereinfachten Verfahren bezüglich dem Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage im Untergeschoss auf dem Flst.Nr. 798/10, Nelkenstraße 8, Wellendingen-Wilflingen Bürgermeister Albrecht verweist auf die vorliegenden Sitzungsunterlagen und erklärt, dass das Bauvorhaben innerhalb des Bebauungsplanes Große Äcker I, 2. Änderung liegt und dem Bauantrag ein Antrag auf Ausnahme bezüglich einer Abgrabung auf der Nordseite außerhalb des Baufensters, welche größer als 0,80 m ist, beigefügt ist. Ge-

2 mäß Ziffer 2.7 der örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes sind Auffüllungen und Abgrabungen außerhalb der Baugrenzen über 0,80 m ausnahmsweise zulässig. Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben bereits zugestimmt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Insbesondere wird bezüglich der Ausnahme, der Abgrabung auf der Nordseite außerhalb des Baufensters, welche größer als 0,80 m ist, zugestimmt. TOP 2c) Bauangelegenheiten c) Bauantrag im vereinfachten Verfahren bezüglich dem Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst.Nr. 81/11, Sternenstraße 1, Wellendingen Bürgermeister Albrecht verweist auf die vorliegenden Sitzungsunterlagen und erklärt, dass das Bauvorhaben innerhalb des Bebauungsplanes Lembergstraße vom 29. April 2015 liegt und den Vorschriften entspricht. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen bezüglich dem Neubau eines Wohnhauses mit Garage zu erteilen. TOP 3 Projekt des DRK Helfer vor Ort - Vorstellung durch Kreisbereitschaftsleiter Herrn M. Häring Bürgermeister Albrecht begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt Kreisbereitschaftsleiter Herr Michael Häring vom DRK Rottweil und übergibt ihm das Wort. Herr Häring berichtet ausführlich über die Strukturen des DRK. Unter anderem geht er dabei auf die verschiedenen Möglichkeiten ein, die das DRK bietet, um Mitglied zu werden. Außerdem informiert er das Gremium über die unterschiedlichen Arten einer Ausbildung beim DRK. Jeder Helfer hat eine Grundausbildung. Diese kann durch weitere Fortbildungen und Qualifikationen erweitert werden. Um als sogenannter Helfer vor Ort (HvO) tätig zu sein, benötigt man mindestens die Ausbildung eines Sanitäters, wobei diese vertieft und erweitert wird. Im Folgenden erklärt Herr Häring die Aufgaben eines HvO. Dieser kann zu solchen Einsätzen alarmiert werden, zu welchen auch ein Notarzt alarmiert wird. Dies gewährleistet unter anderem bei Schlaganfällen, Herzinfarkten, Arbeitsunfällen oder auch verkehrlichen Unglücken eine umfassende Notfallversorgung der Bevölkerung in der Gesamtgemeinde Wellendingen. Bei einem Notruf ist der HvO meistens schneller zur Stelle, als der Rettungsdienst und kann dadurch den Zeitraum zwischen dem Eintreten des Notfalls und der ersten medizinischen Versorgung überbrücken. Im Rückblick konnte man durch diese schnelle Erste Hilfe bereits mehrmals Leben retten, erklärt Herr Häring. Die Kosten für ihre Einsätze müssen die DRK-Helfer-vor-Ort selber tragen. Außerdem fährt der HvO in der Regel mit seinem privaten Kraftfahrzeug zum Ein-

3 satzort, wo jeder Helfer einen sogenannten Einsatzkoffer im Auto mit sich führt. In diesem Koffer ist die nötige Ausstattung zur ersten Hilfe enthalten. Die Kosten für solch eine Tasche liegen für das DRK bei circa 1.000,--. Nach einer ausführlichen Vorstellung stellt Herr Häring den Antrag über eine einmalige Unterstützung der Gemeinde für eine Erstausstattung für den HvO. Außerdem beantragt er, Einsätze des HvO mit der Gemeinde abrechnen zu können, dabei würde es sich nur um Einsätze bei einem Gebäudebrand handeln. Bürgermeister Albrecht bedankt sich bei Kreisbereitschaftsleiter Häring für seine Vorstellung und gibt den Antrag zur Diskussion frei. Das Gremium ist sich einig, dass es für die Einwohnerinnen und Einwohner wichtig ist, dass bei Gebäudebränden automatisch das DRK ausrückt. Es wird vorgeschlagen, das Entgelt für einen Einsatz an die Entschädigung der Feuerwehr anzupassen. Außerdem kann sich das Gremium eine Kostenbeteiligung an dem Einsatzkoffer vorstellen. Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig, die Einsätze des HvO wie die Einsätze der Feuerwehr zu vergüten. Der Gemeinderat beschließt zudem einstimmig, dass die Gemeinde Wellendingen eine Erstausstattung für einen Helfer vor Ort anschafft. - Offenlegungsbeschluss TOP 4 Bebauungsplan Unter Elben Bürgermeister Albrecht begrüßt zu dem Sitzungspunkt Herrn Leopold (RIP) und übergibt ihm das Wort. Dem Gemeinderat liegen die erforderlichen Unterlagen in Sachen Bebauungsplan Unter Elben vor. Nachdem in Wellendingen nahezu keine öffentlichen Baugrundstücke mehr verfügbar sind, hat der Gemeinderat am 24. September 2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Unter Elben gefasst und das Bebauungsplanverfahren mit der Beteiligung der Behörden und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet. Diese Verfahrensschritte wurden mittlerweile durchgeführt. Herr Leopold stellt die Stellungnahmen der Behörden vor. Er geht auf die Anregung des Landratsamtes bezüglich einer Lärmprognose, hinsichtlich der Sport- und Freizeitanlagen ein. Er erklärt, dass mittlerweile eine Lärmprognose in Auftrag gegeben wurde und die Ergebnisse vorliegen. Es wird im Zuge des Plangebietes ein Lärmschutzwall zu den Tennisplätzen und dem Festplatz vorgeschlagen. Bürgermeister Albrecht schlägt vor, im Kaufvertrag mit den künftigen Grundstückeigentümern festzuhalten, dass diese Nachbar eines Tennisplatzes seien und sie damit einverstanden sind. Der Gemeinderat befürwortet dies. Nach einer kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlussvorschläge:

4 1. Beschluss über die im Zuge der Beteiligung der Behörden nach 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. 2. Beschluss über die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. 3. Feststellung und Beschluss des Entwurfes des Bebauungsplanes Unter Elben vom 24. September 2015 / 20. Oktober Feststellung und Beschluss des Entwurfes der örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet Unter Elben vom 24. September 2015 / 20. Oktober Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften Unter Elben nach 3 Abs. 2 BauGB. 6. Beschluss zur Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften Unter Elben. - Aufstellungsbeschluss TOP 5 Bebauungsplan Bahnhof - 3. Erweiterung - 1. Änderung Bürgermeister Albrecht verweist auf die vorliegenden Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bahnhof - 3. Erweiterung - 1. Änderung und übergibt Herrn Leopold das Wort. Dem Gremium liegen die planungsrechtlichen Festsetzungen, die örtlichen Bauvorschriften und der Plan im Entwurf vor. Bürgermeister Albrecht unterrichtet das Gremium über eine Anfrage der Firma GUK. Diese soll in die Bebauungsplanänderung Bahnhof - 3. Erweiterung - 1. Änderung mit aufgenommen werden. Hierzu nimmt Herr Leopold (RIP) Stellung und erläutert die Punkte. Die Firma GUK beantragt eine Befreiung zum teilweise überschreiten der Baulinie. Das Gremium sowie Herr Leopold sehen diesbezüglich keine Bedenken. Außerdem stellt die Firma GUK den Antrag die Flurstücke 2912/2 und 2912/1 mit in den Bebauungsplan aufzunehmen. Aus Sicht des Gemeinderates soll nur das Flurstück 2912/2 mit aufgenommen werden, das Flurstück 2912/1 soll davon unberührt bleiben. Die Firma GUK stellt außerdem den Antrag, die Zufahrtstraße im Gewerbegebiet Bahnhof auszubauen. Herr Leopold erklärt, dass dieser Antrag für den heutigen Aufstellungsbeschluss nicht relevant sei. Nach einer kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlussvorschläge: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Bahnhof - 3. Erweiterung - 1. Änderung in Wellendingen im beschleunigten Verfahren nach 13a) BauGB,

5 2. die Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften nach 74 LBO für den Planbereich Bahnhof - 3. Erweiterung - 1. Änderung in Wellendingen im beschleunigten Verfahren nach 13a) BauGB, 3. die Feststellung des Entwurfes des Bebauungsplanes Bahnhof - 3. Erweiterung - 1. Änderung vom 20. Oktober Auf die Durchführung einer Umweltprüfung sowie einer frühzeitigen Beteiligungsphase nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 2 BauGB wird verzichtet, 4. die öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 i.v.m. 13a) BauGB am Bebauungsplan Bahnhof 3. Erweiterung 1. Änderung in Wellendingen, 5. die Benachrichtigung der Behörden nach 4 Abs. 2 i.v.m. 13a) BauGB am Bebauungsplan Bahnhof - 3. Erweiterung - 1. Änderung in Wellendingen, 6. der Antrag der Firma GUK bezüglich einer Befreiung zum teilweise überschreiten der Baulinie wird in den Bebauungsplan Bahnhof - 3. Erweiterung - 1. Änderung mit aufgenommen. Ebenso wird das Flurstück 2912/2 mit in den Bebauungsplan aufgenommen. - Aufstellungsbeschluss TOP 6 Bebauungsplan Neufraer Straße - 2. Erweiterung Bürgermeister Albrecht verweist auf die vorliegenden Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Neufraer Straße - 2. Erweiterung und übergibt Herrn Leopold das Wort. Dem Gremium liegen die planungsrechtlichen Festsetzungen, die örtlichen Bauvorschriften und der Plan im Entwurf vor. Nachdem keine Wortmeldungen hierzu vorliegen beschließt der Gemeinderat jeweils einstimmig: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Neufraer Straße - 2. Erweiterung in Wellendingen nach 2 BauGB, 2. die Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften nach 74 LBO für den Planbereich Neufraer Straße -2. Erweiterung in Wellendingen, 3. die Feststellung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Neufraer Straße - 2. Erweiterung vom 20. Oktober 2016, sowie der örtlichen Bauvorschriften vom 20. Oktober 2016, 4. die Beteiligung der Behörden nach 4 Abs. 1 BauGB am Bebauungsplan Neufraer Straße - 2. Erweiterung in Wellendingen, 5. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB am Bebauungsplan Neufraer Straße - 2. Erweiterung in Wellendingen.

6 - Vergabebeschluss TOP 7 Abbruchmaßnahmen Bolstraße 22 und Hauptstraße 26 Bürgermeister Albrecht verweist auf den vorliegenden Vergabevorschlag in Sachen Abbruchmaßnahme Bolstraße 22 und Hauptstraße 26. Einstimmig wird beschlossen, die Abbruchmaßnahmen an den günstigsten Bieter, die Firma Koch aus Ratshausen zum Angebotspreis von ,-- zu vergeben. TOP 8 Angebot der Kirchlichen Sozialstation Rottweil - Betreuungsgruppe für demenziell Erkrankte Bürgermeister Albrecht verweist auf die vorliegenden Sitzungsunterlagen und weist daraufhin, dass der Gemeinderat am 19. November 2015 in einer öffentlichen Sitzung der kirchlichen Sozialstation das Bürgerhaus in Wilflingen vorerst für ein Jahr für die Einrichtung einer Betreuungsgruppe für demenziell Erkrankte Menschen angeboten hat. Laut Aussage der Sozialstation Rottweil wird das Angebot von den erkrankten Menschen wahrgenommen. Circa vier Personen werden im Durchschnitt betreut und die Sozialstation würde das Angebot gerne weiterbetreiben. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, der Sozialstation Rottweil bis auf weiteres den Bürgersaal im Bürgerhaus in Wilflingen zur Verfügung zu stellen Quartal 2016 TOP 9 Annahmen von Spenden Bürgermeister Albrecht verweist auf die Spenden und bedankt sich bei den jeweiligen Spendern. Der Gemeinderat genehmigt die Annahme sämtlicher der in den Anlagen aufgelisteten Spenden einstimmig.

7 TOP 10 Haushaltszwischenbericht / Übersicht der Kassenmittel /Übersicht Sozialfond - 3. Quartal 2016 Bürgermeister Albrecht verweist auf die vorliegenden Sitzungsunterlagen. Er stellt dar, dass die derzeitige wirtschaftliche Situation der Gemeinde äußerst zufriedenstellend sei und man weit über dem geplanten Ergebnis liege. Insbesondere die Gewerbesteuer liege derzeit mit 5,3 Mio. Euro circa 2,3 Mio. Euro über dem geplanten Ansatz. Auch die Kassenlage sei derzeit ohne Aufnahme von Kassenkrediten stabil. Aus dem Haushaltsjahr 2014 gilt es noch einen Fehlbetrag zu decken. Kämmerer Herr Liebermann hat nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Rottweil geklärt, dass der Fehlbetrag ohne Nachtragshaushalt 2016 gedeckt werden kann. Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht für das 3. Quartal 2016, die Übersicht der Kassenmittel und die Übersicht des Sozialfonds zur Kenntnis. Außerdem erteilt der Gemeinderat einstimmig die Zustimmung, dass der Fehlbetrag aus dem Jahr 2014 ohne Nachtragshaushalt 2016 gedeckt werden kann. - N-Region 5G - Klimaschutzkonzept TOP 11 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Bürgermeister Albrecht lädt die Gemeinderäte sowie die Einwohnerschaft zur Bürgerbeteiligung am 10. November 2016 über das Klimaschutzkonzept der Gemeinden Aldingen, Denkingen, Frittlingen und Wellendingen ein. - Antrag auf Verlegung der Bushaltestelle in der Schörzinger Straße Bürgermeister Albrecht informiert das Gremium über einen Antrag auf Verlegung der Bushaltestelle in der Schörzinger Straße. Da es keinen eindeutigen Initiator zu dem Antrag gibt, schlägt Bürgermeister Albrecht vor, im Mitteilungsblatt darüber zu berichten und um einen Ansprechpartner zu bitten, falls der Antrag im Gemeinderat behandelt werden soll. Der Gemeinderat stimmt einstimmig diesem Vorgehen zu. - Umstellung der Kassenführung von Kameralistik auf Doppik Aus der Mitte des Gemeinderates wird angefragt, wie weit die Verwaltung mit der Umstellung auf die Doppik sei. Kämmerer Herr Liebermann erklärt, dass bereits Gespräche mit dem Rechenzentrum stattgefunden haben und die Umstellung auf 2020 erfolgen soll. Auf Nachfrage erklärt Herr Liebermann zudem, dass eine erneute Vermögensbewertung erfolgen muss. Einen Grundsatzbeschluss zur Umstellung der Kassenführung soll in einer der nächsten Gemeinderatssitzung gefasst werden.

8 Aus der Mitte des Gremiums wird darauf hingewiesen, dass bei einer eventuellen personellen Aufstockung die Verwaltung den Gemeinderat rechtzeitig mit einbinden soll. - Verlegung von Glasfaserkabel in Wilflingen Das Gremium bittet darum, Hinweise wie die Verlegung des Glasfaserkabels in Wilflingen künftig im Mitteilungsblatt bekannt zu geben. Bürgermeister Albrecht erklärt daraufhin, dass die Verwaltung selbst immer erst sehr kurzfristig darüber informiert wird. - Adventsnachmittag 2016 Aus der Mitte des Gemeinderates wurde auf die schlechte Qualität der Lautsprecheranlage beim letztjährigen Adventsnachmittag hingewiesen. Es wird um eine bessere Lautsprecheranlage dieses Jahr gebeten. Bürgermeister Albrecht sichert dies zu. - Vorstellung der neuen Kindergartenleitung Frau Seibert-Klöck Das Gremium bittet um zeitnahe Vorstellung der neuen Kindergartenleitung Frau Seibert-Klöck im Gemeinderat. - Verschmutzung der Starzel Aus der Mitte des Gemeinderates wurde mitgeteilt, dass die Starzel im Bereich der Brücke zu geschwemmt sei. Die Verwaltung sichert zu, sich dieser Situation anzunehmen. TOP 12 Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22. September 2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst: - Kämmerer Liebermann wird zum 01. Januar 2017 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt und befördert. - Dem Bebauungsplanänderungsverfahren Neufraer Straße - 2. Erweiterung wurde zugestimmt. - Dem Bebauungsplanänderungsverfahren Bahnhof - 3. Erweiterung - 1. Änderung wurde zugestimmt. - Der Einstellung eines Langzeitarbeitslosen im EU-Förderprogramm wurde zugestimmt.

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