Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO)"

Transkript

1 ascha Jungclaus Am Kattenberg eevetal Bürgerervice Verkehr Auskunft erteilt: Herr Wendorf Gebäude Zimmer: A-412 Tel.- urchwahl: Telefax: E-ail: ein Zeichen: (Bei Antwort bitte angeben) 2017B cw Ihr Antrag vom: Ihr Zeichen: atum: Vollzug der traßenverkehrsordnung (tvo); Anordnung ( 4445 tvo) gem. 45 Abs. 1 tvo, 44 Abs. 1 atz 1 tvo gem. 45 Abs. 6 X 1. urchzuführende Verkehrsbeschränkung(en) und oder Verkehrssicherung(en) X Fahrbahneinengung Teilweise perrung Gehweg icherung traße Halbseitige perrung des Verkehrs Gesamtsperrung Gehweg icherung Gehweg Gesamtsperrung des Verkehrs X perrung Fahrradverkehr perrung für Fahrzeuge über: t Gesamtgewicht m Breite m Länge m Höhe Ergänzende Festlegungen: Ort traße der perrung: Ortsteil: Betroffene traßen: Ortslage: Eckel, Neu-Eckeler traße, G Oheweg, Neue traße Eckel, Neu Eckeler traße, Oheweg, Neue traße auer der perrung: vom: bis: Zeitraum: Grund der perrung: Fahrbahnsanierung Ortsbesichtigung durchgeführt

2 - 2 - Landkreis Harburg 2. Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht nach Beschilderungs-Umleitungsplan atum:.. Regelplan-Nr. - innerorts - B I17, Verkehrszeichenplan atum: Regelplan-Nr. - außerorts - B I17 atum:.. mit Lichtzeichenanlage Typ: keine Angabe teuerung: keine Angabe Verkehrssicherungseinrichtung: atum:.. Änderungen am Regelplan: 3. Verkehr wird umgeleitet Anlieger frei bis: Weitere aßnahmen zur icherung des Verkehrs VOLLPERRUNG: ie Verkehrssicherung erfolgt analog des RA-Regelplanes B I 17. ie Abfallentsorgungstermine für den Hausmüll, gelben ack, blaue Tonne und Grünabfall sind im Abfuhrkalender aufgeführt. ie Abfallbehälter gelbe äcke sind an einem ammelplatz bereitzustellen, wenn die Abfuhr im Baustellenbereich nicht möglich ist. ie Abfuhr ist mit Herrn Friebel (Betrieb Abfallwirtschaft LK Harburg, ) abzusprechen. ie Anwohner sind vorab per Handzettel über auer und Umfang der Baumaßnahme zu informieren. ie Umleitungsbeschilderung (U 1) ist mit Z , Z , Z , Z 455.2, Z 457.1, Z über die Bahnhofstraße (K12) und die Hainbuchenweg und in der Gegenrichtung analog der Anlage aufzustellen. Polizeikommissariat eevetal Telefon: Ansprechpartner vor Ort: Herr ascha Jungclaus Telefon: Verantwortlicher Bauleiter: Herr ascha Jungclaus X Bauleiter ist Zertifikat-Inhaber gemäß VA 99 bzw. ZTV-A 97 Telefon: Handy:

3 - 3 - Landkreis Harburg Verkehrssicherer:. Telefon: Verkehrssicherer ist Zertifikat-Inhaber gemäß VA 99 bzw. ZTV-A iese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung, spätestens zum o.g. Zeitpunkt. ie traßenbaubehörde behält sich die Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen selbst vor. 6. ie zusätzlichen Anordnungen und Auflagen unter 8. sind, soweit diese zutreffen, zu beachten. 7. er Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 1 bis 4 der Gebührenordnung für aßnahmen im traßenverkehr (GebOt) i.v.m. Geb.-Nr. 261 in der derzeit geltenden Fassung. Festgesetze Gebühr: Auslagen: Gesamtbetrag: 1,00 EUR 0,00 EUR 1,00 EUR 8. Auflagen: 8.1. Eine Ausfertigung dieser Anordnung mit Regelplänen bzw. Verkehrszeichenplänen ist auf der Baustelle aufzubewahren und auf Verlangen der Polizei oder der zuständigen Verkehrsbehörde vorzulegen Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Verkehrseinrichtungen, Verkehrszeichen und Absperrvorrichtungen sowie deren Bedienung und Beleuchtung gehen zu Ihren Lasten Alle Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen den Bestimmungen der tvo, den VwV-tVO und den RAL-Güteschutzbestimmungen entsprechen. ie müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden, stets gut zu erkennen und ordnungsgemäß befestigt und standfest aufgestellt sein ie Beschilderung ist dem Baufortschritt anzupassen. Bei grundsätzlichen Änderungen müssen die Verkehrsbeschränkungen neu beantragt werden Vorübergehend außer Kraft gesetzte Verkehrszeichen sind abzudecken, berührungsfrei zu durchkreuzen oder zu entfernen. Für die Verkehrsteilnehmer dürfen keine Zweifel über die Gültigkeit der Verkehrszeichen entstehen ind Lichtzeichen im Beschilderungs- oder Umleitungsplan angeordnet, so sollen sie sowohl mit der Hand als auch automatisch betrieben werden können. Bei Handschaltung müssen beide Einfahrten in die Engstellen vom teuergerät aus voll überschaubar sein. Ggf. sind zur Überwachung zwei Warnposten mit prechfunk einzusetzen. Es sind nur noch LA mit verkehrsabhängiger teuerung einzusetzen ie Baugruben sind nach allen eiten und die Längsaufgrabungen im Fußgängerbereich geschlossen mit Absperrschranken abzusichern. Hier sind besonders die Bestimmungen der ZTV-A 97 Nr zu beachten.

4 - 4 - Landkreis Harburg 8.8. Während der ämmerung, bei unkelheit oder wenn es die ichtverhältnisse sonst erfordern, sind Absperrungen durch gelbe oder rote Warnleuchten zu kennzeichnen. Absperrschranken für Teilsperrungen mit mindestens 3 gelben Warnleuchten und Vollsperrungen mit mindestens 5 roten Warnleuchten. Jeweils auerlicht kein Blinklicht Bushaltestellen, die sich innerhalb einer Baustelle befinden und deshalb nicht bedient werden können, sind in Absprache mit dem Verkehrsbetrieb aufzuheben oder zu verlegen. Haltestellen dürfen nicht durch Erdaushub oder aterial unbenutzbar gemacht werden. 8.. ie üllabfuhr ist jederzeit sicherzustellen. Abfuhrtermine finden ie unter: Ansonsten wird auf die Richtlinie für die icherung von Arbeitsstellen an traßen ( RA ) hingewiesen Weitere Auflagen behalte ich mir vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Anordnungen gemäß 49 Abs. 4 Nr.3 tvo eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet werden können. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können ie innerhalb eines onats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-tr. 16, Lüneburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erheben. Bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg kann nach aßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO, Nds. GVBl , mit Änderungen in Nds. GVBl ) in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch auf dem elektronischen Weg Klage erhoben werden. ie Klage ist in diesem Fall mit qualifizierter elektronischer ignatur durch Zuleitung über den Zugang über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Verwaltungsgerichts Lüneburg zu erheben. Nähere Einzelheiten dazu finden ie auf den Internetseiten des Verwaltungsgerichts Lüneburg. it freundlichen Grüßen Im Auftrag Wendorf Anlagen: Verkehrszeichenplan Verteiler: Antragsteller X Regelplan PK eevetal X Kostenbescheid Gemeinde Rosengarten Abteilung 33 im Hause BG onstige: KVG-Hittfeld

5 214- Landkreis Harburg - Bürgerervice Verkehr 2017B00205 Regelplan BI perrung einer traße ) Ggf. Einrichtung einer Umleitung Längsabsperrung durch einseitige Leitbaken. Abstand max. m Einseitige Warnleuchten auf jeder 2. und der letzten Leitbake 1) 250 Querabsperrungen im Bereich der Arbeitsstelle durch Absperrschranken [H=250 mm] indestens 5 rote Warnleuchten (Vollsperrungen) Zufahrt bis frei ) Längsabsperrung zum Gehweg durch Absperrschranken [H mm] und ggf. Tastleisten Warnleuchten doppelseitig oder mit Rundumlicht, Abstand max. m 1) Ziffer VA VwV-tVO zu den Zeichen 209 bis 214 ist zu beachten 2) Ggf. Vorankündigung undoder Umleitung an geeigneter telle aße in etern 2) Reg.-Nr.: Baubeginn: Bauende: Ortsteil: Ort, traße: Firma: 2017B00205 Blatt: Eckel Neu-Eckeler traße ascha Jungclaus

6 Landkreis Harburg - Bürgerervice Verkehr 2017B00205 Reg.-Nr.: 2017B00205 Baubeginn: Bauende: Blatt: Ortsteil: Ort, traße: Eckel Neu-Eckeler traße Firma: ascha Jungclaus 2

7 L $ &% # ) ( ) '% $ G ) *!! G PE5 a6 R5 E I 6C2 `_^ XB E PE5 a6 R5 E I 6C2 `_ b PE PB2 RQCE5 8 A "! H Rosengarten Abfuhrbezirk "Eckel" "! H F.-,JFebruar ärzapril ai Juni Juli August eptember Oktober November ezember.01 i 01 Fr o 01 I5E72C2BC5V N o i 02 Fr 02 i 02 o 02 o 02 o 02 Fr 03 R6 C\72[ 2C E I5Z 8 o i Fr 03 Fr i Fr RQPPE I RI YBC 04 i 04 i o 05 i 05 i 05 QPET I RI YBC Fr Fr 06 i o 06 i o Fr 06 o o Fr Fr 07 i 07 i Fr i 08 o o i 09 Fr o 09 o Fr 8 01 o 01 i Fr Fr i 8. i o 8 8 i 12 o i Fr 12 i 12 o Fr o 13 i 13 o Fr 13 o 14 i 14 o i 14 I5EC27B75K Fr Fr o i 15 i 15 o i 16 RQPOPE2 I 7 o 16 o Fr 17 i 17 o i 17 QOPE2 I 7 T Fr 17 Fr Fr o 18 i 18 i o 19 i i 19 o 19 i Fr = o = o Fr 20 o = o Fr = Fr 21 i 21 i 21 1= Fr 22 i 22 Fr 22 i 22 o i 22 i 22 o Fr o 23 o ;= Fr ;= o ;= i 24 i Fr 25 i 25 WCT T 825 i 25 8 o Fr o 26 i Fr 27 i 27 9= o 27 i 27 9= o o 28 i 28 := o Fr := Fr := Fr 29 i 29 Fr o o i 30 Fr 30 i 30 o Q7T B2] o Fr

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO)

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO) I-Bau Behringen GmbH Heidkamp 1 29646 Bispingen BürgerService/ Verkehr Auskunft erteilt: Herr Mitzinger Gebäude / Zimmer: A 414 Tel.- Durchwahl: 04171 693-740 Telefax: 04171 687-740 E-Mail: j.mitzinger@lkharburg.de

Mehr

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung nach 45 Absatz 6 StVO zur Sicherung der Arbeitsstelle sowie zur Verkehrssicherung

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung nach 45 Absatz 6 StVO zur Sicherung der Arbeitsstelle sowie zur Verkehrssicherung Antragsteller: An das Landratsamt Schwäbisch Hall Bei Rückfragen: Ordnungs- und Straßenverkehrsamt Münzstraße 1 Frau Küspert, Tel. 0791/755-7467 74523 Schwäbisch Hall Frau Klenk: Tel. 0791/755-7250 Fax:

Mehr

Umbau Betheleck Phase 1. Entfernen der Verkehrsinseln nach Regelplan B I/7. Erstellen der provisorischen Verkehrsinsel als Baufeld nach Regelplan BI/7

Umbau Betheleck Phase 1. Entfernen der Verkehrsinseln nach Regelplan B I/7. Erstellen der provisorischen Verkehrsinsel als Baufeld nach Regelplan BI/7 mbau Betheleck Phase 1 Entfernen der Verkehrsinseln nach Regelplan B I/7 Erstellen der provisorischen Verkehrsinsel als Baufeld nach Regelplan BI/7 Königsweg absperren nach B I/18 mbau Betheleck Phase

Mehr

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB Stand: 01.07.2016 Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich der Stadt Leverkusen Gemäß 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung

Mehr

Baustellensicherung mit Qualität - Vermeidung typischer Fehler und Risiken

Baustellensicherung mit Qualität - Vermeidung typischer Fehler und Risiken Baustellensicherung mit Qualität - Vermeidung typischer Fehler und Risiken Kurzfassung eines Vortrags von Dr. Stefan Klotz Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr für die AGFS in NRW e.v. Inhalt Problematik

Mehr

Stadt Bielefeld. Der Oberbürgermeister. - Amt für Verkehr, Straßenverkehrsbehörde - Allgemeinverfügung zur

Stadt Bielefeld. Der Oberbürgermeister. - Amt für Verkehr, Straßenverkehrsbehörde - Allgemeinverfügung zur Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister - Amt für Verkehr, Straßenverkehrsbehörde - Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich

Mehr

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die Firma juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die Firma juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die Firma juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt Kreisverwaltung Düren Bismarckstr. 16 52351 Düren Az.: 66/2-1.6.2-19-22,24,25,27,28/13-We

Mehr

Ausführungsvorschriften über das Verhalten bei Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum der Straße

Ausführungsvorschriften über das Verhalten bei Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum der Straße Ausführungsvorschriften über das Verhalten bei Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum der Straße vom 13. Juni 1977 (ABl. S. 1080), (DBl. VI S. 110) Auf Grund des 28 Abs. 2 des Gesetzes über das Vermessungswesen

Mehr

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich Kreisverwaltung Düren Bismarkstr. 16 52351 Düren Az.: 66/2-1.6.2-14-17/13-We Düren, den 07.01.2015 Gemäß

Mehr

Firma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str Kelheim

Firma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str Kelheim Landratsamt Kelheim Postfach 1462 93303 Kelheim Postzustellungsurkunde Firma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str. 109 93309 Kelheim Sachbearbeiter/in Thomas Luft Telefon

Mehr

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München Milchprüfring Bayern e. V.

Mehr

Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen Kreisdeleqiertenversammlung des Kreisschützenbundes Meschede Bestwig-Heringhausen, Samstag, 13. März 2010 Grundsatz Wir wollen Ihre Veranstaltung nicht

Mehr

Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen

Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen Gem. Runderlaß (III Nr. 73/1993) des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr und des Ministeriums des

Mehr

Der Bürgerverein Bulach informiert: Sperrung BulacherLoch infolge von Fernwärme-Leitungsverlegungen im Zeitraum bis Mitte April 2017

Der Bürgerverein Bulach informiert: Sperrung BulacherLoch infolge von Fernwärme-Leitungsverlegungen im Zeitraum bis Mitte April 2017 Der Bürgerverein Bulach informiert: Sperrung BulacherLoch infolge von Fernwärme-Leitungsverlegungen im Zeitraum 09.01. bis Mitte April 2017 Bulacher Loch gesperrt Ab dem 9. Januar 2017 ist die als Bulacher

Mehr

Gemeinde Mettingen, Bachstraße und andere Straßen im Gemeindegebiet Hier: Radwegbeschilderung

Gemeinde Mettingen, Bachstraße und andere Straßen im Gemeindegebiet Hier: Radwegbeschilderung CHRISTLICH DEMOKRATISCHE UNION RATSFRAKTION Vorsitzender: Christian Völler Neuenkirchener Str. 79 49497 Mettingen Mettingen, 08.10.2015 An die Bürgermeisterin der Gemeinde Mettingen Frau Rählmann Gemeinde

Mehr

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 AMTSBLATT DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 Herausgeber: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach und Dienststelle Friedberg Halbjährlicher Bezugspreis

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Amtsblatt der Stadt Warstein

Amtsblatt der Stadt Warstein Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Bescheid über die Zulassung als Untersuchungsstelle nach 25 Landesabfallgesetz (LAbfG)

Bescheid über die Zulassung als Untersuchungsstelle nach 25 Landesabfallgesetz (LAbfG) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Bescheid über die Zulassung als Untersuchungsstelle nach 25 Landesabfallgesetz (LAbfG) (Az.: 61.1.20/10.094 vom 18.12.2013) I Der Institut

Mehr

Eichinger Sicherheit und Service GmbH

Eichinger Sicherheit und Service GmbH Eichinger Sicherheit und Service GmbH VERKEHRSSICHERUNG www.sicherheit-eichinger.de Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite Verkehrssicherung 1 Verkehrsplanung 2-1. Projektierung 3-2. Genehmigungsverfahren 4-3.

Mehr

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages 40 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13 I n h a l t Sitzung des Kreisausschusses Sitzung des Kreistages Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des

Mehr

Hein-Janssen- Straße. Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme. Bürgerinformation

Hein-Janssen- Straße.  Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme. Bürgerinformation Hein-Janssen- Straße Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme Bürgerinformation 28.08.2014 www.aachen.de Ablauf Anlass der Baumaßnahme, Sachstand Vorstellung Bestand und Planung

Mehr

Ort, Datum II

Ort, Datum II Landkreis Anhalt-Bitterfeld Dezernat III - Ordnungsamt Ordnungswidrigkeiten 06359 Köthen (Anhalt) Besucheranschrift: Am Flugplatz 1, 06366 Köthen Ort, Datum Reg.-Nr./AZ (Bitte stets angeben) 32.3.1 II

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 98 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 11 Regen, 28.05.2014 Inhalt:

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 39 Planaufstellung zur Maßnahme Betrieb der Wasserkraftanlage Auer Kotten in Solingen-Widdert

Mehr

der Samtgemeinde Amelinghausen über die Unterbringung Obdachloser

der Samtgemeinde Amelinghausen über die Unterbringung Obdachloser S A T Z U N G der Samtgemeinde Amelinghausen über die Unterbringung Obdachloser Aufgrund der 6, 8 und 40 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382) hat der Rat

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhatlung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Reichshof. vom

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhatlung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Reichshof. vom Ordnungsbehördliche Verordnung B/242-1- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhatlung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Reichshof vom 16.12.1999 in der Fassung

Mehr

RSA Teil A (Allgemeines)

RSA Teil A (Allgemeines) Seite 1 von 18 RSA Teil A (Allgemeines) 0 Vorbemerkung Die im Text kursiv gedruckten Absätze sind Hinweise, die jedoch nicht Bestandteil verkehrsrechtlicher Anordnungen werden können. 1 Grundbegriffe und

Mehr

Sitzung des ULV-Umweltausschusses am Mittwoch, , um 14:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg

Sitzung des ULV-Umweltausschusses am Mittwoch, , um 14:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet: Uwww.lra-ebe.deU

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ( BKatV) Vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033) Zuletzt

Mehr

REMONSTRATIONSVERFAHREN (WIDERSPRÜCHE) UND KLAGEERHEBUNG

REMONSTRATIONSVERFAHREN (WIDERSPRÜCHE) UND KLAGEERHEBUNG Deutsche Botschaft Stand: Januar 2015 REMONSTRATIONSVERFAHREN (WIDERSPRÜCHE) UND KLAGEERHEBUNG Dieses Merkblatt ist für Sie interessant, wenn: Ihr Visumantrag abgelehnt wurde und Sie mit dieser Entscheidung

Mehr

Teil A Allgemeines. 0 Vorbemerkung

Teil A Allgemeines. 0 Vorbemerkung Teil A Allgemeines 0 Vorbemerkung Die im Text kursiv angezeigten Absätze sind Hinweise, die jedoch nicht Bestandteil verkehrsrechtlicher Anordnungen werden können. 1 Grundbegriffe und Grundsätze Diese

Mehr

III/OA/O 19. Mai 2006

III/OA/O 19. Mai 2006 Stadt Fürth - 90744 Fürth 32 Ordnungsamt Amt/Dienststelle Schwabacher Str. 170 Dienstgebäude Frau Friedrich 307 Auskunft erteilt Zimmer-Nr. 974-1470 974-1463 Telefon (0911) Telefax (0911) oa@fuerth.de

Mehr

Muster für Rechtsmittelbelehrungen im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums Stand: November 2015

Muster für Rechtsmittelbelehrungen im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums Stand: November 2015 Muster für Rechtsmittelbelehrungen im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums Stand: November 2015 I. Allgemeine Hinweise 1. Zweck und Rechtsgrundlagen Nach 108 Abs. 5 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

Die Verkehrsregelungen bei den Baumaßnahmen in der Brumather Straße (Staatsstraße 2111)

Die Verkehrsregelungen bei den Baumaßnahmen in der Brumather Straße (Staatsstraße 2111) 1 Die Verkehrsregelungen bei den Baumaßnahmen in der Brumather Straße (Staatsstraße 2111) Die Baumaßnahmen in der Brumather Straße sollen in der Zeit vom 20.08.2012 bis 07.09.2012 durchgeführt und auch

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

(Gebührenverzeichnis STVO) Bezeichnung der Anordnungen Gebühr in. Verlängerung von Baustellen oder geringen Verkehrsraumeinschränkungen

(Gebührenverzeichnis STVO) Bezeichnung der Anordnungen Gebühr in. Verlängerung von Baustellen oder geringen Verkehrsraumeinschränkungen Große Kreisstadt Dippoldiswalde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Gebührenverzeichnis zur Bestimmung der Gebührenhöhe für Verwaltungsgebühren für Maßnahmen gemäß Straßenverkehrsordnung (STVO)

Mehr

bedingungen der GVZ sind anerkannt. Das RAL-Gütesiegel, das auf jedem geprüften Verkehrszeichen aufgebracht ist,

bedingungen der GVZ sind anerkannt. Das RAL-Gütesiegel, das auf jedem geprüften Verkehrszeichen aufgebracht ist, Von der VwV-StVO gefordert In der Verwaltungsvorschrift zur StVO ( 39 bis 43 III 3a) wird gefordert: Die Ausführung der Verkehrszeichen darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen.

Mehr

AMTSBLATT. 72. Jahrgang Nr.20 Datum Inhaltsverzeichnis:

AMTSBLATT. 72. Jahrgang Nr.20 Datum Inhaltsverzeichnis: AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: samt Dachau Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim samt Dachau, Weiherweg 16, 85221 Dachau; pressestelle@lra-dah.bayern.de; www.landkreis-dachau.de;

Mehr

RSA Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

RSA Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr RSA Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Fassung vom Februar 1995 6. verbesserte Auflage

Mehr

VERKEHRSZEICHEN, SCHILDER & ZUBEHÖR

VERKEHRSZEICHEN, SCHILDER & ZUBEHÖR Verkehrszeichen 40036 Verkehrszeichen 36 / 454 Umleitung links / rechts RAL ALU 2 refl. 350 x 1400 mm nach DIN 40036a Verkehrszeichen 36 Wechselspitze, RAL ALU 2 refl. 40037 Warntafel Überbreite, Typ 2

Mehr

Sozialgericht Dortmund. Urteil

Sozialgericht Dortmund. Urteil Sozialgericht Dortmund Az.: S 27 AS 4097/12 Verkündet am 04.12.2015 Melzer Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Der GKV-Spitzenverband. hat am 12. Dezember 2011 folgende. Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie. beschlossen.

Der GKV-Spitzenverband. hat am 12. Dezember 2011 folgende. Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie. beschlossen. Der GKV-Spitzenverband hat am 12. Dezember 2011 folgende Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie beschlossen. Inkrafttreten der neuen Festbeträge: 1. März 2012 I. Allgemeine Erläuterungen

Mehr

2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und. Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg

2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und. Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg 2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg Aufgrund der 6 und 7 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Betriebsdienst auf minderbreiten Querschnitten Anforderungen gemäß RSA und ASR A 5.2 (Entwurf)

Betriebsdienst auf minderbreiten Querschnitten Anforderungen gemäß RSA und ASR A 5.2 (Entwurf) Karlsruher Erfahrungsaustausch Straßenbetriebsdienst 20. Januar 2016 INSTITUT FÜR STRASSEN- UND EISENBAHNWESEN (ISE) Quelle: RSA 95 Quelle: ARS A 5.2, Entwurf KIT Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft

Mehr

Info der Zulassungsbehörde Ebersberg. Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplaketten)

Info der Zulassungsbehörde Ebersberg. Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplaketten) Info der Zulassungsbehörde Ebersberg Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplaketten) Mit der Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer

Mehr

8. AUGUST Königlicher Erlass über den europäischen Feuerwaffenpass. Inoffizielle koordinierte Fassung

8. AUGUST Königlicher Erlass über den europäischen Feuerwaffenpass. Inoffizielle koordinierte Fassung 8. AUGUST 1994 - Königlicher Erlass über den europäischen Feuerwaffenpass (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 10. Oktober 1997) Inoffizielle koordinierte Fassung Die vorliegende

Mehr

7/2. Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung in der Stadtgemeinde Bremerhaven

7/2. Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung in der Stadtgemeinde Bremerhaven 7/2 Gebührenordnung für die Abfallbeseitigung Stadtgemeinde Bremerhaven Die Gebührenordnung für die Abfallbeseitigung Stadtgemeinde Bremerhaven in dem ursprünglichen Wortlaut vom 7. Mai 1981 (Brem. GBI.

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 52/2013 27.12.2013 St Fahren im geschlossenen Verband gem. 27 StVO Sehr geehrte Damen und Herren, gemeinsam ist es meist schöner das gilt z. B. für

Mehr

Fahrbahnerneuerung der L 252 in der Ortsdurchfahrt Bad Bevensen

Fahrbahnerneuerung der L 252 in der Ortsdurchfahrt Bad Bevensen Folie 1 Fahrbahnerneuerung der L 252 in der Ortsdurchfahrt Folie 2 Tagesordnung 1. Begrüßung und Einleitung 2. Vorstellung der Baumaßnahme durch die NLStBV 3. Fragen der Anlieger Übersichtskarte Folie

Mehr

Abgabensatzung zur Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Langenhagen (Straßenreinigungsabgabensatzung)

Abgabensatzung zur Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Langenhagen (Straßenreinigungsabgabensatzung) Abgabensatzung zur Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Langenhagen (Straßenreinigungsabgabensatzung) vom 04.03.1993 in der Fassung vom 16.11.2015 Aufgrund der 10, 58 und 111 Abs.

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Kirchsteinbek

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Kirchsteinbek Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg -Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall

Mehr

Entwässerungsantrag 3-fach einzureichen, incl. Anlagen.

Entwässerungsantrag 3-fach einzureichen, incl. Anlagen. Bauherr/-in / Antragsteller/-in: Eingangsstempel: Entwässerungsantrag 3-fach einzureichen, incl. Anlagen. Bitte Felder ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen zum Neubau und Anschluss der Grundstücksentwässerungsanlage

Mehr

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART Regierungspräsidium Stuttgart Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Baden Württembergischer Luftfahrtverband e.v. Postfach 100461 70003 Stuttgart Stuttgart, 31.03.2004 Durchwahl

Mehr

Beitragsordnung. der Architektenkammer Sachsen

Beitragsordnung. der Architektenkammer Sachsen Beitragsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 25 Abs. 1 i.v.m. 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) in der Fassung des Gesetzes

Mehr

Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum fließenden Verkehr

Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum fließenden Verkehr Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum fließenden Verkehr Vorstellung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A5.2 Straßenbaustellen ASR A5.2 Straßenbaustellen Bundekoordinatorentag

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Az: 700.74 / 1897 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und vom 16.Juni 1997 Änderungen Gemeinderat am 05.12.2005 Inkraftgetreten am 01.01.2006

Mehr

Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)

Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) 1 Absender: Tel.: 0209/169 4253 + 8594, Fax.: 0209/169 4812 Stadt Gelsenkirchen Referat Umwelt 60/UK Goldbergstr. 84 45875 Gelsenkirchen Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Ortsrecht der Stadt Sonthofen

Ortsrecht der Stadt Sonthofen Ortsrecht der Stadt Sonthofen Hinweis: Der hier aufgeführte Text ist keine amtlich bekannt gemachte Fassung, da ggf. Änderungsverordnungen eingearbeitet wurden. Für die Richtigkeit des Inhalts wird daher

Mehr

Abschnitt I. - Parkgebühren -

Abschnitt I. - Parkgebühren - Rechtsgrundlagen: Gebührenordnung der Stadt Hildburghausen zur Erhebung von Parkgebühren und von Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr (Park- und Verkehrsmaßnahmengebührenordnung) Abschnitt I - Parkgebühren

Mehr

(Parkierungsreglement)

(Parkierungsreglement) Kanton St. Gallen Gemeinde Bad Ragaz Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund () genehmigt am 6. November 00 Unkostenbeitrag Fr. 6.-- Inhaltsverzeichnis Reglement über das Parkieren auf öffentlichem

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat I. Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Waffen,

Mehr

Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014

Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014 Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014 Diese Technischen Aufschaltbedingungen (TAB) gelten für die Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen

Mehr

Antrag auf Registrierung und Zugangserteilung beim Zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Brandenburg

Antrag auf Registrierung und Zugangserteilung beim Zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Brandenburg Antrag auf Registrierung und Zugangserteilung beim Zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Brandenburg An den Leiter des Zentralen Vollstreckungsgerichts bei dem Amtsgericht Nauen Paul-Jerchel-Straße

Mehr

Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung)

Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung) Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung) Aufgrund des 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in

Mehr

Überwachungskonzepte als Teil des Parkraum- und Mobilitätsmanagements in München

Überwachungskonzepte als Teil des Parkraum- und Mobilitätsmanagements in München Parkraummanagement Quo Vadis? Parkraumbewirtschaftung in der Praxis Überwachungskonzepte als Teil des Parkraum- und Mobilitätsmanagements in 10. 12.10.2007 in Berlin Norbert Bieling, - Münchner Lösungen

Mehr

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 22. Dezember 1989, geändert durch Satzung vom 26. Januar 1990 1 Übertragung

Mehr

Jahrgang Nummer Februar Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis

Jahrgang Nummer Februar Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 6. Jahrgang Nummer 04 5. Februar 2015 Inhalt 1. 05.02.2015 Bekanntmachung über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters 2. 05.02.2015 Öffentlich-rechtliche

Mehr

AM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012

AM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012 AM 08/2012 Amtliche Mitteilungen 08/2012 Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts an der Universität zu Köln (Hausordnung) vom 16. Mai 2012 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN DER REKTOR

Mehr

1 Inhalt der Reinigungspflicht

1 Inhalt der Reinigungspflicht Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Olfen vom 12.12.2006 inkl. 1. Änderung vom 30.06.2008 inkl. 2. Änderung vom 22.12.2008 inkl. 3. Änderung vom 12.05.2010 inkl. 4. Änderung vom 29.09.2011

Mehr

Aufbruchrichtlinie der Stadt Kronberg im Taunus

Aufbruchrichtlinie der Stadt Kronberg im Taunus Aufbruchrichtlinie der Stadt Kronberg im Taunus Allgemeines Die Richtlinie gilt im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze) der Stadt Kronberg im Taunus für Arbeiten aller Unternehmen,

Mehr

Verordnung. zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde. Schondorf a. Ammersee. (Baumschutzverordnung - BaumSchVO)

Verordnung. zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde. Schondorf a. Ammersee. (Baumschutzverordnung - BaumSchVO) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Schondorf a. Ammersee (Baumschutzverordnung - BaumSchVO) Die Gemeinde Schondorf a. Ammersee erläßt aufgrund Art. 12 Abs. 2, 45 Abs. 1 Nr. 5 Bayerisches

Mehr

Warnkleidung Auswirkungen der neuen Norm

Warnkleidung Auswirkungen der neuen Norm Warnkleidung Auswirkungen der neuen Norm Von der Gefährdungsermittlung bis zur Anschaffung von Warnkleidung DIN EN 471 -> DIN EN ISO 20471 BGI / GUV-I 8591 -> DGUV-I 212-016 Dr. Claudia Waldinger, SG Schutzkleidung,

Mehr

Jahrgang 42/2015 Dienstag, 04. August 2015 Nr. 33

Jahrgang 42/2015 Dienstag, 04. August 2015 Nr. 33 AMTSBLATT Jahrgang 42/2015 Dienstag, 04. August 2015 Nr. 33 INHALTSVERZEICHNIS Seite Bedburg 109. Bekanntmachung 2-4 In der Flurbereinigung Rommerskirchen II wird hiermit gem. 63 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz

Mehr

WIDERSPRUCHSBESCHEID

WIDERSPRUCHSBESCHEID Hinweis: Mit anliegenden Mustern soll den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren eine Hilfestellung hinsichtlich des formalen Aufbaus eines Widerspruchsbescheides im Saarland gegeben werden. Über

Mehr

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen 169 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43 I n h a l t Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen Bekanntmachung der Feststellung

Mehr

Änderungen StVO und VwV-StVO. seit 1. September 2009

Änderungen StVO und VwV-StVO. seit 1. September 2009 Änderungen StVO und VwV-StVO seit 1. September 2009 StVO-Novelle: Warum? Abbau des Schilderwaldes : Verkehrszeichen nur dort, wo aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich; mehr Eigenverantwortung

Mehr

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE vom 04. November 1987, geändert am 27.02.1991 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v. LfL, Abt. Förderwesen, Menzinger Straße 54, 80638 München Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. Amalienstr. 21/22 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn Nr. 16 04.06.2008 Seite 98 I n h a l t - Vollzug des Tierseuchengesetzes Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Durchführung der Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit

Mehr

Satzung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung -

Satzung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung - Satzung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung - Aufgrund der 1,2,10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 1 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 23. November 2016 Nr. 51 / S.1 Inhaltsübersicht: 221/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Sparkassenzweckverbandes der Kreise

Mehr

Gemeinde Lehre. Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung

Gemeinde Lehre. Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung Gemeinde Lehre Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung Gemeinde Lehre - 2 - Straßenreinigung Art und Umfang Inhaltsverzeichnis 1 Art der Reinigung... 3 2 Umfang der Reinigung... 3 3 Winterdienst...

Mehr

Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung

Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Berg Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Berg Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen

Mehr

Verordnung. der Stadt Bad Kreuznach über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen. vom

Verordnung. der Stadt Bad Kreuznach über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen. vom vor Verordnung der Stadt Bad Kreuznach über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 22.12.1989 1. geändert durch Verordnung vom 14.12.1990 2. geändert

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) An Beachten Sie bitte folgende Hinweise: Ihr Antrag wird in 15- facher Ausfertigung, die Anlagen in der unter lfd. Nr. 11 genannten Zahl benötigt. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung der HAM vom 23. Juni 2004 (Amtl.Anz. HH S. 1396) der ULR vom 13. Juli 2004 (Amtsbl. Schl.-H./AAz.

Mehr

G E B Ü H R E N O R D N U N G der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg

G E B Ü H R E N O R D N U N G der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg G E B Ü H R E N O R D N U N G der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme von Anlagen und Einrichtungen bzw. für Tätigkeiten erhebt die

Mehr

S A T Z U N G. über die Durchführung von Wochenmärkten (Marktordnung)

S A T Z U N G. über die Durchführung von Wochenmärkten (Marktordnung) S A T Z U N G über die Durchführung von Wochenmärkten (Marktordnung) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.5.1985 aufgrund von 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom

Mehr