2. aus welchen Staaten jeweils wie viele minderjährige Flüchtlinge in Baden- Württemberg aktuell kommen;
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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Abg. Thomas Axel Palka u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Integration Unterbringungskosten und Herkunft unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) in Baden-Württemberg und ihres Wissens nach in Deutschland seit 2013 weiter entwickelt hat (unter Fortsetzung aller Angaben der Tabelle aus Drucksache 15/5693); 2. aus welchen Staaten jeweils wie viele minderjährige Flüchtlinge in Baden- Württemberg aktuell kommen; 3. wie sie das von der letzten Landesregierung angesprochene Entstehen von subkulturellen Strukturen mit eigenen sozialen Normen und Verhaltensweisen bei männlichen Jugendlichen mit einem erhöhten Risiko für Straftaten (ebenfalls Drucksache 15/5693) zu mindern gedenkt, um Straftaten zu vermeiden; 4. wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge jeweils wie untergebracht sind (Gastfamilien, Einrichtungen der Diakonie, Einrichtungen kommunaler Träger, etc.); 5. welcher Herkunft die aufnehmende Gastfamilie des afghanischen unbegleiteten 17-jährigen Flüchtlings ist, der des Mordes an einer Medizinstudentin in Freiburg verdächtigt wird; 6. wie lange der verdächtige Flüchtling bei der Gastfamilie untergebracht war; 7. welche (ggf. rechtlichen) Konsequenzen es für die Gastfamilie hat, außer dem Auszug der weiteren beiden UMF, wenn sie ihre Fürsorgepflicht offenbar grob fahrlässig vernachlässigt haben sollte; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 8. wie hoch die Kosten für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling monatlich in den einzelnen Großstädten von Baden-Württemberg sind; 9. was die Gründe für größere Differenzen der Kosten der einzelnen Städte sind; 10. was sie unternimmt, damit nicht manche Städte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge deutlich mehr bezahlen als wie andere Städte zeigen offenbar notwendig ist Palka, Dr. Podeswa, Wolle, Baron, Stauch, Stein AfD Begründung Die Badische Zeitung berichtet (online, 26. Dezember 2016), dass Tagessätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei 150 bis 165 Euro liegen, also bei mindestens Euro monatlich. Die Pflegefamilien bekommen für die Aufnahme in der Regel rund die Hälfte, also Euro und werden damit zur sogenannten Erziehungsstelle. Pflegefamilien von Nicht-Flüchtlingen hingegen erhalten laut Artikel rund 900 Euro monatlich. Stellungnahme Mit Schreiben vom 1. Februar 2017 Nr /16/1345 nimmt das Ministerium für Soziales und Integration zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) in Baden-Württemberg und ihres Wissens nach in Deutschland seit 2013 weiter entwickelt hat (unter Fortsetzung aller Angaben der Tabelle aus Drucksache 15/5693); Die Zahl der Inobhutnahmen wird im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatis - tik bundesweit erfasst, wobei unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Aus - länder (UMA, früher als UMF bezeichnet) gesondert ausgewiesen werden. Die Zahl der Inobhutnahmen hat sich in den Jahren 2014 und 2015 bundesweit wie folgt entwickelt (Fortsetzung der Angaben in der Tabelle aus Drucksache 15/5693): 2
3 Jahr Insgesamt männlich weiblich Darunter aufgrund einer unbegleiteten in Prozent Einreise aus dem Ausland (UMA) insgesamt männlich weiblich in Prozent ,0 43, ,3 9, ,0 29, ,4 8,6 In Baden-Württemberg weist die Kinder- und Jugendhilfestatistik für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt bzw in Obhut genommene UMA aus. Aufgrund des bundes- und landesweiten Verteilverfahrens, das zum 1. November 2015 eingeführt worden ist, liegen nunmehr neben den Angaben aus der Kinderund Jugendhilfestatistik jeweils aktuelle UMA-Bestandszahlen vor. Zum Stichtag 27. Januar 2017 haben die Jugendämter in Baden-Württemberg insgesamt UMA bzw. volljährig gewordene UMA betreut. Bund: aus welchen Staaten jeweils wie viele minderjährige Flüchtlinge in Baden- Württemberg aktuell kommen; Die Herkunftsländer der UMA, die von den Jugendämtern in Baden-Württemberg betreut, untergebracht und versorgt werden, werden auf Landesebene nicht umfassend statistisch erhoben. Für die im Rahmen des Verteilverfahrens beim Kommunalverband für Jugend und Soziales/Landesjugendamt erfassten UMA also einer Teilgruppe liegen entsprechende Angaben vor, die in der nachstehenden Tabelle ausgewiesen sind. Dabei handelt es sich etwa um die Hälfte der von den Jugendämtern in Baden-Württemberg betreuten, untergebrachten und versorgten UMA. Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. November 2015 bis 1. Oktober Herkunftsland Zahl der Personen Prozentualer Anteil Afghanistan ,84 Syrien ,92 Somalia 449 0,87 Eritrea 396 9,59 Gambia 348 8,43 Guinea 166 4,02 Irak 115 2,78 Äthiopien 110 2,66 Marokko 53 1,28 Pakistan 49 1,19 Iran, Islamische Republik 46 1,11 Cote d`ivoire 43 1,04 Algerien 41 0,99 Nigeria 38 0,92 Mali 35 0,85 3
4 Herkunftsland Zahl der Personen Prozentualer Anteil Ägypten 20 0,48 Sierra Leone 18 0,44 Albanien 17 0,41 Ghana 16 0,39 Guinea-Bissau 15 0,36 Bangladesch 11 0,27 Libyen 11 0,27 Senegal 10 0,24 Republik Sudan (ohne Südsudan) 6 0,15 Kamerun 6 0,15 Indien, einschließlich Sikkim und Goa 6 0,15 Niger 6 0,15 Togo 5 0,12 Burkina Faso 5 0,12 Liberia 4 0,10 Sudan 4 0,10 Benin 4 0,10 Palästinensische Gebiete 3 0,07 Tschad 2 0,05 China, einschließlich Tibet 2 0,05 Jemen 2 0,05 Dominikanische Republik 1 0,02 Kongo 1 0,02 Sambia 1 0,02 Angola 1 0,02 Libanon 1 0,02 Mauretanien 1 0,02 El Salvador 1 0,02 Türkei 1 0,02 Kosovo 1 0,02 Sri Lanka 1 0,02 Moldau 1 0,02 West-Sahara 1 0,02 Kuwait 1 0,02 4
5 3. wie sie das von der letzten Landesregierung angesprochene Entstehen von subkulturellen Strukturen mit eigenen sozialen Normen und Verhaltensweisen bei männlichen Jugendlichen mit einem erhöhten Risiko für Straftaten (eben - falls Drucksache 15/5693) zu mindern gedenkt, um Straftaten zu vermeiden; Die Zielrichtung, eine bei spezifischen Angeboten denkbare Ghettoisierung einzelner UMA-Gruppen zu verhindern, wird durch die seit 1. November 2015 erfolgende Verteilung der UMA auf die insgesamt 46 Jugendämter im Land verwirklicht. Ein Teil der UMA wird in stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe versorgt, in denen auch inländische Kinder und Jugendliche betreut werden. Schließlich werden verstärkt Pflegefamilien (Gastfamilien) in Anspruch genommen, um UMA zu betreuen. Es liegen keine Erkenntnisse vor, wonach im Bereich der UMA in Baden-Württemberg subkulturelle Strukturen entstanden sind. 4. wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge jeweils wie untergebracht sind (Gastfamilien, Einrichtungen der Diakonie, Einrichtungen kommunaler Träger, etc.); Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher ist nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Aufgabe der Jugendämter. Sie nehmen diese Aufgabe im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung als weisungsfreie Pflichtangelegenheit wahr. Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von UMA richtet sich nach den spezifischen Bedarfen im konkreten Einzelfall (Hilfeplanung). Nach den Erhebungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales/Landesjugendamt wurden in Baden-Württemberg im Jahr 2015 insgesamt UMA im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einem Heim der Jugendhilfe oder einer sonstigen betreuten Wohnform und 105 UMA in Vollzeitpflege untergebracht (sog. Gastfamilien ). Für 57 UMA wurde eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gewährt. Volljährig gewordene UMA, die Hilfen für junge Volljährige erhalten, sind in diesen Zahlen enthalten. Die statistischen Angaben für das Jahr 2016 liegen derzeit noch nicht vor. 5. welcher Herkunft die aufnehmende Gastfamilie des afghanischen unbegleiteten 17-jährigen Flüchtlings ist, der des Mordes an einer Medizinstudentin in Freiburg verdächtigt ist; 6. wie lange der verdächtige Flüchtling bei der Gastfamilie untergebracht war; 7. welche (ggf. rechtlichen) Konsequenzen es für die Gastfamilie hat, außer dem Auszug der weiteren beiden UMF, wenn sie ihre Fürsorgepflicht offenbar grob fahrlässig vernachlässigt haben sollte; Die gewünschten Informationen beziehen sich auf Sozialdaten im Sinne von 35 Absatz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I), deren Übermittlung ge - mäß 61 Absatz 1 Satz 1 SGB VIII i. V. m. 78 Absatz 1 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) unzulässig ist. 8. wie hoch die Kosten für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling monatlich in den einzelnen Großstädten von Baden-Württemberg sind; 9. was die Gründe für größere Differenzen der Kosten der einzelnen Städte sind; 10. was sie unternimmt, damit nicht manche Städte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge deutlich mehr bezahlen als wie andere Städte zeigen offenbar notwendig ist. Dem Ministerium für Soziales und Integration liegen hierzu mangels einschlägiger statistischer Erhebungen keine Angaben vor. Im Rahmen der Kostenerstattung durch das Regierungspräsidium Stuttgart nach 89 d SGB VIII erfolgen keine Auswertungen, die sich auf die pro-kopf-kosten von UMA in einzelnen Stadtkreisen beziehen. Solche Auswertungen wären auch nicht zielführend, weil die 5
6 Einzelfallkosten neben den Aufwendungen für die Unterbringung und Betreuung weitere Kosten (z. B. für Krankenbehandlung) umfassen, die erheblich differieren. Die Kosten für die stationäre Betreuung und Unterbringung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung bewegen sich nach den uns vorliegenden Informationen zwischen kalendertäglich 150 und 200 Euro. Die Unterschiede hängen insbesondere mit dem differenzierten Leistungsprofil der stationären Einrichtungen der Jugendhilfe zusammen. Nach einer Mitteilung des Städtetages Baden-Württemberg sind der Hilfebedarf und die Unterstützungsmaßnahmen für UMA wie grundsätzlich in der Kinderund Jugendhilfe vom Einzelfall abhängig und können daher stark variieren. Die sich aus unterschiedlichen Faktoren ergebenen Fallkosten können nicht ohne weiteres miteinander verglichen werden, auch ein durchschnittlicher Wert wäre nicht aussagekräftig. Ein Vergleich der akkumulierten Fallkosten einzelner Jugendhilfeträger untereinander scheint aus den genannten Gründen noch weniger machbar. Eine Datenerhebung wäre mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand bei den ohnehin stark in Anspruch genommen Jugendämtern verbunden. Das Ministerium für Soziales und Integration geht davon aus, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Baden-Württemberg (Landkreise, Stadtkreise, kreisangehörige Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen) die nach dem SGB VIII zulässigen Hilfen und Leistungen rechtmäßig gewähren. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Jugendämter Leistungen für UMA erbringen, die nicht geeignet oder erforderlich sind, um den kinder- und jugendhilferecht - lichen Bedarf von UMA zu decken. Lucha Minister für Soziales und Integration 6
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