Studienbewerbung zum Promotionsstudium
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- Alke Edith Hafner
- vor 8 Jahren
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1 Inhaltsverzeichnis Herzlich willkommen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienbewerbung zum Promotionsstudium Wichtige Hinweise zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens Checkliste für Promotionsstudiengänge Informationen zur Krankenversicherungsbescheinigung Adressverzeichnis Ihre Handreichung zur Bewerbung Stand:
2 Wichtige Hinweise Herzlich willkommen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Wir freuen uns über Ihre Bewerbung für ein Promotionsstudium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Diese Broschüre leitet Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren. Viele Ihrer Fragen werden sich dadurch klären. Wenn Sie zu den Informationen in dieser Broschüre Fragen haben oder weitergehende Auskünfte benötigen, steht Ihnen unsere Hotline unter der Telefonnummer 06131/ (Mo-Do 9:00-16:00 Uhr und Fr 9:00-13:00 Uhr) gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktadressen finden Sie auf der letzten Seite. Ausführliche Informationen zur Universität, zum Studium und zum studentischen Leben auf dem Campus können Sie auch unserem Internet-Angebot entnehmen ( und Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Ihr Studierendenservice / Studierendensekretariat Studierende, die bereits an der JGU Mainz eingeschrieben sind Die Angaben in der vorliegenden Broschüre gelten nicht für Sie. Bitte beantragen Sie die Umschreibung in den Promotionsstudiengang online unter Bewerbung im JOGU-StINe-Portal innerhalb der Rückmeldefrist spätestens aber bis zum 1.3. bzw Reichen Sie den ausgedruckten Antrag, die Bestätigung über die Annahme als Promovend bzw. Promovendin sowie alle weiteren Unterlagen anschließend im Studierendensekretariat ein. Die Formulare und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter Ablauf der Bewerbung und Zulassung für Promovend/innen, die sich zum Zweck der Promotion an der JGU Mainz einschreiben möchten: 1. Das Dekanat Ihres Fachbereiches stellt Ihnen eine Bestätigung über die Annahme als Promovend bzw. Promovendin aus. Das Formular steht zum Download unter zur Verfügung. 2. Sie stellen online unter einen Aufnahmeantrag. Den Antrag können Sie jederzeit stellen; es gilt keine Bewerbungsfrist. 3. Sie stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen diese zusammen mit dem ausgedruckten Aufnahmeantrag und der Bestätigung des Dekanats ein. 4. Das Studierendensekretariat schickt Ihnen etwa 2-3 Wochen nach Einreichen der kompletten Bewerbungsunterlagen eine Zulassung zu. 5. Sie überweisen den Semesterbeitrag innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist. 6. Sie erhalten Ihr Studienbuch und die Studienbescheinigungen zugeschickt. Die Studienbescheinigungen enthalten auch das Semesterticket, das zusammen mit Ihrem Personalausweis zugleich den Studierendenausweis darstellt. Informationen zum Semesterticket finden Sie unter und unter Für ausländische Promovend/Innen (Bildungsausländer/innen): Wenn Sie eine Bestätigung über die Annahme als Promovend/in vom Dekanat erhalten haben, bewerben Sie sich zunächst bei der Abteilung Internationales Incoming. Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie im Internet unter Erst wenn Sie von der Abteilung Internationales eine Zulassung erhalten haben, füllen Sie den beiliegenden Aufnahmeantrag aus. Für Promovend/innen, die Auflagen erfüllen müssen: Wenn Sie noch Studien- und Prüfungsleistungen in einem grundständigen Studiengang absolvieren müssen, aber bereits eine Bestätigung über die Annahme als Promovend/in vom Dekanat erhalten haben, werden Sie nicht für den grundständigen Studiengang eingeschrieben, in dem Sie noch Leistungen erbringen müssen, sondern für den Promotionsstudiengang. 1
3 Checkliste für Promotionsstudiengänge Wichtig: 1. Wir können nur Beglaubigungen, die von Gemeindebehörden (z. B. Stadtverwaltung) oder einem Notar ausgestellt wurden, akzeptieren. Schulen, Studienkollegs und Hochschulen dürfen nur von ihnen selbst ausgestellte Zeugnisse beglaubigen. Beglaubigungen von Pfarrämtern, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, Krankenkassen, Banken oder Sparkassen können nicht anerkannt werden! 2. Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, da Ihr Antrag andernfalls nur mit starker Verzögerung bearbeitet werden kann. Benötigte Unterlagen: Ausgefüllter und unterschriebener Aufnahmeantrag (Original). Bitte beachten Sie: Geht der Zulassungsantrag nicht postalisch bei der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ein, kann Ihre Bewerbung nicht weiterbearbeitet werden und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Fotokopie) Falls Sie nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) oder einen deutschen Hochschulabschluss verfügen: zusätzlich Urkunde der Universität Mainz über die Anerkennung der ausländischen Vorbildungsnachweise (amtlich beglaubigte Fotokopie). Weitere Informationen unter Ihr Hochschulabschluss-Zeugnis und Abschluss-Urkunde (amtlich beglaubigte Kopie) Exmatrikulationsbescheinigung (Kopie) Bestätigung des zuständigen Dekanats über eine Annahme als Doktorand/in. Ausnahme: Für die Einschreibung als Promotionsstudent/in im Fachbereich 01 genügt eine Bescheinigung des Doktorvaters bzw. der Doktormutter über eine Annahme als Doktorand/in (Original oder Kopie). Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule Urlaubssemester genommen haben: Nachweis über Anzahl der Urlaubssemester z.b. durch entsprechende Studienbescheinigungen (einfache Kopie). Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenkasse zur Vorlage bei der Hochschule im Original (Original, Fax oder Fotokopie; siehe Informationen auf Seite 6) Kopie vom Personalausweis oder Reisepass; bei Ausländer/innen zusätzlich eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis (einfache Kopie) 1 Lichtbild (Original. Bitte notieren Sie Ihren Namen auf der Rückseite.) Tabellarischer Lebenslauf (Original) DIN B4- oder C4-Briefumschlag mit Ihrer Anschrift und 1,45 Porto für die Zusendung der Studienbescheinigungen einschließlich des Semestertickets Informationen zur Krankenversicherungsbescheinigung Gesetzlich Versicherte (als Mitglied oder Familienangehörige) Sie erhalten die Versicherungsbescheinigung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Sie die Krankenkasse zu Studienbeginn wechseln, stellt die neue gesetzliche Krankenkasse die Bescheinigung aus. Wir benötigen eine 3-teilige Bescheinigung, welche die Bezeichnung zur Vorlage bei der Hochschule trägt. Einfache Mitgliedsbescheinigungen reichen nicht aus. Die Versicherungsbescheinigung muss im Original (nicht als Fax) beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Privat Versicherte Sie benötigen ebenfalls eine Bescheinigung, die von einer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt wurde. Die gesetzliche Krankenkasse bestätigt Ihnen entsprechend Ihrer Versicherungssituation, dass Sie von der Versicherungspflicht befreit, versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig sind. Bitte wenden Sie sich deswegen mit den Unterlagen Ihrer privaten Krankenversicherung an eine gesetzliche Krankenkasse. Wer bereits früher einmal gesetzlich versichert war, wendet sich an die damalige Krankenkasse. Wir benötigen eine Bescheinigung, welche die Bezeichnung zur Vorlage bei der Hochschule trägt. Die Versicherungsbescheinigung muss im Original (nicht als Fax) beim Studierendensekretariat eingereicht werden. 2
4 Ausländische Studierende und Studierende, deren Hauptwohnsitz im Ausland liegt Sie erhalten die Versicherungsbescheinigung von einer gesetzlichen Krankenkasse, z. B. AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse), Barmer Ersatzkasse, Techniker Krankenkasse oder Betriebskrankenkasse. Wenn Sie im Heimatland privat versichert sind, wenden Sie sich bitte ebenfalls an eine gesetzliche Krankenkasse und legen dort Ihre Versicherungspolice vor, aus der die Versicherungsleistungen und die Dauer der Gültigkeit der Versicherung hervorgehen (deutsche oder englische Übersetzung erforderlich). Wir benötigen eine 3-teilige Bescheinigung, welche die Bezeichnung zur Vorlage bei der Hochschule trägt. Einfache Mitgliedsbescheinigungen reichen nicht aus. Die Versicherungsbescheinigung muss im Original (nicht als Fax) beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Reicht die Krankenversicherung im Ausland aus? Ausländische Studierende aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sollten sich vor der Einschreibung bei ihrer Krankenversicherung im Heimatland erkundigen, ob diese auch die in der Bundesrepublik Deutschland entstehenden Kosten für ambulante und stationäre Behandlung einschließlich Nebenkosten anerkennt und erstattet. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie sich nicht zusätzlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland als Studierende/r versichern. Dies gilt insbesondere für Studierende aus Frankreich und Großbritannien, wo bei den zuständigen Stellen der Securité Sociale oder Department of Health and Social Security entsprechende Bestätigungen auf dem Formblatt E 128 und E 109 erhältlich sind. Für Studienkollegiat/innen, Deutschkursteilnehmer/innen und ausländische Studierende, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden können, besteht die Möglichkeit einer günstigen Gruppenkrankenversicherung. Schlüssel 8: Art der Hochschulzugangsberechtigung 4
5 Adressverzeichnis Studierendensekretariat (Fragen zur Bewerbung für Deutsche und Bildungsinländer/innen) Postanschrift: Studierendensekretariat, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz Besucheradresse: Studierenden Service Center, Forum Eingang 1, 1. Stock Hotline: Fax Ausgabe und Annahme von Anträgen, Kurzauskünfte am Infodesk: Mo Do 09:00 16:00 Uhr Fr 09:00 13:00 Uhr Öffnungszeiten Sachbearbeitung: Mo Fr 10:00 12:00 Uhr Di, Do 13:30 15:30 Uhr Abteilung Internationales Incoming (Fragen zur Bewerbung für Ausländer/innen und Angehörige aus der Europäischen Union) Postanschrift: Abteilung Internationales, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz Besucheradresse: Forum universitatis, Eingang 1, Zi Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Kurzauskunft: Mo-Fr 09:00-11:30 Uhr Beratung: Mo, Di, Do, Fr 10:00 12:00 Uhr (während der vorlesungsfreien Zeit eingeschränkt) Studierendensekretariat des Fachbereichs 06 (Fragen zur Bewerbung für die Fächer Dolmetschen, Übersetzen, Konferenzdolmetschen) Homepage: Postanschrift: FASK Germersheim, An der Hochschule 2, Germersheim Besucheradresse: Raum 103 Tel , -503, -513, -101, Fax Öffnungszeiten: Mo Fr 09:00 11:30 Uhr Di, Mi 13:30-16:00 Uhr Zentrale Studienberatung (Fragen zum Studienangebot und zur Studienwahl) Postanschrift: Zentrale Studienberatung, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz Besucheradresse: Studierenden Service Center, Forum Eingang 1, 1. Stock Hotline: Fax Offene Sprechstunde (Kurzberatung, max.10 Min.): Mo, Mi 10:00 11:00 Uhr, Di, Do 14:00 15:00 Uhr Persönliche Beratung nach telefonischer Terminvereinbarung (Hotline) Barrierefrei Service für behinderte Studierende Homepage: Postanschrift: Barrierefrei Service für behinderte Studierende, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz Besucheradresse: Forum universitatis, Eingang 3, Zi Tel BAföG-Amt (Antragstellung und Beratung zu BAföG und Bildungskredit) Postanschrift: BAföG-Amt, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz Besucheradresse: Forum universitatis, Eingang 6, 1. OG Tel Fax Antragsausgabe: Mo-Do 8:30-11:30 Uhr, 13:00-15:30 Uhr Fr. 8:30 12:00 Uhr Beratung/Sachbearbeitung: Di 12:30-15:30 Uhr Fr 09:00-12:00 Uhr Studierendenwerk Mainz (Fragen zum studentischen Wohnen) Homepage: Postanschrift: Studierendenwerk, Staudingerweg 21, Mainz Besucheradresse: Studierendenhaus, Eingang C Tel (Zentrale) Fax stwmzwv@uni-mainz.de Beratung: Mo Fr 9:30 12:00 Uhr, Mi 13:30 14:30 Uhr
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