6/ne Vergabekammer Nordbayern
|
|
- Vincent Wagner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verg 8/ VK /02 6/ne Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie des Richters Zwirlein und der Richterin Vavra am 22. April 2002 in dem Nachprüfungsverfahren
2 b e s c h l o s s e n : Der Antrag der Beschwerdeführerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluß der Vergabekammer Nordbayern vom 8. März 2002 zu verlängern, wird abgelehnt. G r ü n d e : I. Das Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg (Vergabestelle) schrieb im Amtsblatt der EG vom europaweit die Gewerke Nr. 4 Narkose- und Beatmungsgeräte und Nr. 5 Schlaflabor für den Neubau des Nichtoperativen Zentrums aus. Die Antragstellerin beteiligte sich für das Gewerk Schlaflabor an der Ausschreibung. Nach Auswertung aller Angebote teilte die Vergabestelle der Antragstellerin per Formularschreiben vom mit, daß sie beabsichtige, den Zuschlag für das Schlaflabor einem Mitbewerber zu erteilen. Durch Ankreuzen entsprechender Kästchen in dem Formular war angegeben, daß dem Angebot der Antragstellerin der Zuschlag nicht erteilt werden könne, weil es nicht das wirtschaftlichste Angebot gemäß 25 Nr. 3 VOL/A sei; es liege ein niedrigeres Hauptangebot vor. Die Antragstellerin rügte mit Schreiben vom , daß diese Begründung im Hinblick auf 25 Nr. 3 Satz 2 VOL/A nicht ausreichend sei; außerdem meldete sie Zweifel an der wirtschaftlichen und technischen Vergleichbarkeit der Angebote an. In einem weiteren Schreiben vom ergänzte die Vergabestelle ihre Begründung noch dahingehend, daß für die Vergabeentscheidung von den in der Angebotsaufforderung genannten Kriterien das Kriterium der Funktionalität maßgebend sei. Am beantragte die Antragstellerin bei der Vergabekammer die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Im Laufe des Verfahrens erklärte die Vergabestelle, es stünden
3 für das Schlaflabor nur Mittel in Höhe von ,49 Euro brutto zur Verfügung. Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin als unzulässig verworfen und zur Begründung ausgeführt, der für Lieferaufträge bestehende Schwellenwert von Euro sei nicht erreicht. Die Vergabestelle habe den Auftragswert für das Schlaflabor konkret und ernsthaft auf Euro netto geschätzt. Der geschätzte Auftragswert für das Schlaflabor und die in derselben Ausschreibung enthaltenen Narkose- und Beatmungsgeräte seien nicht zusammenzurechnen, weil es sich bei diesen beiden Positionen nicht um gleichartige Lieferungen handele. Die Beatmungs- und Narkosegeräte seien nicht zur Ausstattung des Schlaflabors vorgesehen und stünden daher in keinerlei Zusammenhang mit der Lieferleistung Schlaflabor. Mit ihrer sofortigen Beschwerde verfolgt die Antragstellerin ihr Ziel weiter, eine neue Wertung ihres Angebots und eine erneute Vorabinformation zu erreichen. Ferner hat sie Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung gestellt. II. Der Antrag ist zulässig ( 118 Abs. 1 Satz 3 GWB), hat aber in der Sache keinen Erfolg. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin hat nach der im Verfahren nach 118 GWB gebotenen summarischen Prüfung keine Aussicht auf Erfolg ( 118 Abs. 2 Satz 1 GWB). 1. Bei der summarischen Prüfung kann dahinstehen, ob die Entscheidung der Vergabekammer, den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wegen fehlender Erreichung des Schwellenwertes als unzulässig zu verwerfen, zutreffend war. Die Beschwerde hat jedenfalls in der Sache keine Aussicht auf Erfolg. Die Vergabestelle hat weder gegen 13 VgV noch gegen 97 Abs. 1, 5 und 7 GWB, 2 Nr. 2, 25 Nr. 3 VOL/A verstoßen.
4 a) Ein Verstoß gegen 13 VgV liegt nicht vor. Zwar schreibt 13 Satz 1 VgV vor, daß der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, auch über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung informieren soll. Der Wortlaut der Verordnung schweigt aber dazu, in welchem Umfang diese Information zu erfolgen hat. Die Vorschriften der 27, 27a VOL/A können weder in Nr. 1 noch in Nr. 2 zur Auslegung des 13 VgV herangezogen werden, weil die dort aufgeführten Informationen erst nach Erteilung des Zuschlags und auf einen entsprechenden Antrag des Bieters zu erfolgen haben. Ausschlaggebend für den Umfang der Informationspflicht nach 13 VgV ist damit der Sinn der Vorabinformation. Diese soll dem nicht berücksichtigten Bieter ermöglichen, eine Beurteilung der Vergabeentscheidung und der Aussichten des ihm zustehenden Vergaberechtsschutzes vornehmen zu können. Der Umfang der Informationspflicht hängt damit zunächst vom jeweiligen Einzelfall ab. Jedoch dürfen keine überspannten Anforderungen an die Informationspflicht gestellt werden. So spricht bereits der Wortlaut des 13 VgV nur von der Verpflichtung, den Grund für die Nichtberücksichtigung anzugeben, und nicht von Gründen oder gar einer Begründung. Daraus muß gefolgert werden, daß der Auftraggeber sich kurz fassen (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 429/430; OLG Koblenz Beschluß vom Verg 1/02) und auch im Wege der Verwaltungsvereinfachung zu vorformulierten Schreiben greifen darf. Diesen Anforderungen wird die Mitteilung der Vergabestelle im Zusammenhang mit der ergänzenden Mitteilung vom gerecht. Die Antragstellerin konnte aus den beiden Schreiben ersehen, daß ihr Angebot wegen des höheren Preises und der schlechteren Funktionalität nicht berücksichtigt worden war. Die Kriterien für die Auftragsvergabe waren ihr aus dem Aufforderungsschreiben zur Abgabe von Angeboten, hier aus Ziffern und 5.2.2, bekannt. Es war ihr somit auch ohne
5 Akteneinsicht möglich, mit konkreten Rügen ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. b) Die Antragstellerin ist auch nicht in ihren Rechten aus 97 Abs. 1 und Abs. 5 GWB, 2 Nr. 2, 25 Nr. 3 VOL/A verletzt. Ihr Angebot stellte nicht das wirtschaftlichste Angebot dar, weil es einerseits preislich über dem Angebot des Mitbewerbers lag und andererseits in der Funktionalität des mobilen tragbaren Systems zur Schlafanalyse gegenüber dem Angebot des Mitbewerbers eingeschränkt war. Das Gerät der Antragstellerin ist von der auswertenden Stelle als stationär eingestuft worden, so daß es möglicherweise den Ausschreibungsanforderungen überhaupt nicht entsprechen würde. Es weist jedenfalls ein zehnfach höheres Gewicht auf als das Gerät des Mitbewerbers und ist deshalb für eine tragbare Patientendatenerfassungseinheit offensichtlich weniger geeignet. Bezüglich der Folgekosten ist das Angebot der Antragstellerin wie das Angebot der Mitbieterin mit der höchsten Punktzahl bewertet worden. 2. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt. Die Kosten des Verfahrens nach 118 Abs. 1 Satz 3 GWB sind Kosten des Beschwerdeverfahrens, über die entsprechend 91 ff. ZPO einheitlich im Rahmen der Entscheidung über die Kosten der Hauptsache zu befinden ist. Hirt Zwirlein Vavra 6 Stichwort VgV 13 Eine Vorabinformation nach 13 VgV kann knapp und in einem Formularschreiben enthalten sein. BayObLG, Vergabesenat Beschluß vom Verg 8/02
Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens
OLG München, Beschluss v. 06.12.2012 Verg 29/12 Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens Normenketten:
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 48/02 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am OLG J... und die Richter
MehrBUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Beschluss
BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn 16. Mai 2002 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - gegen... - Vergabestelle -...
MehrOBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 18/10 Z3-3-3194-1-41-06/10 Vergabekammer Südbayern Im Namen des Volkes! Beschluss verkündet am 23.9.2010 die Urkungdsbeamtin Justizangestellte Der Vergabesenat
MehrVergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10
Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 22.09.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-34/10 Leitsätze: 1. Nach 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ( 2009 ) ist ein Nachreichen von Erklärungen oder Nachweisen
MehrBayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS
1 Verg 12/00 12/Str Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-26/00 Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden
MehrBayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS
Verg 018/04 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-34/04 20/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden
MehrFristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010,
Fristen bei Vergabeverfahren Thomas J. Ferber, Juli 2010, http://www.ferber-scientific.com Berechnung der Fristen Die Berechnung der Fristen erfolgt nach der Verordnung EWG/-Euratom Nr. 1182/71 vom 3.
MehrErfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren
10. AKG Frühjahrstreffen 2012 Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 20.04.2012, Wittenberg RA Alexander Nette, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze des
Mehr3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss
3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 44/15 Halle, 16.06.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 10 Abs. 3 LVG LSA, 13 Abs. 3 VOL/A und 16 Abs. 3 lit. a VOL/A. - unvollständige Erklärung
MehrO B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N
O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Aktenzeichen: Verg 22/05 320.VK-3194-20/05 Vergabekammer Nordbayern In der Vergabesache - Antragstellerin und Beschwerdeführerin - gegen - Antragsgegner
MehrVergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Handels- und Gesellschaftsrecht. Bank- und Kreditsicherungsrecht
Veröffentlichung der Entscheidung in Insolvenz-Sammlung Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Vertragsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Mietrecht Immobilienrecht Bau- und Architektenvertrag
MehrTHÜRINGER OBERLANDESGERICHT. Beschluss
6 Verg 4/03 THÜRINGER OBERLANDESGERICHT Beschluss In dem Vergabeprüfungsverfahren betreffend die öffentliche Ausschreibung nach VOB/A eines Regenüberlaufbeckens in G., an dem beteiligt sind: 1.... GmbH,
MehrVERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg. Beschluss
VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg 1 VK 61/03 Beschluss Im Vergabenachprüfungsverfahren der Firma... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Verfahrensbevollmächtigte:
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII Verg 51/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Richter am Oberlandesgericht D. und die Richterinnen
MehrLeitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11
Leitsatz: Lassen die Ausschreibungsunterlagen die Abgabe eines Angebots zu, so wird ein Bieter hieran nicht dadurch gehindert, dass das ausgeschriebene Leistungsprofil nicht den anerkannten Regeln der
MehrPacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht
Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Thomas Ferber, Potsdam, 6. April 2011 Vergaberechtsgrundlagen Government Procurement Agreement (GPA) Internationales Recht EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien
MehrFristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist Thomas Ferber Darmstadt, Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist Wartefrist Frist für Teilnahmeantrag Frist zur Bekanntmachung über
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp.
1 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 9/03 In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Bietergemeinschaft pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp.
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 27/03 Verkündet am 23. Juli 2003 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. 2 hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung
MehrService-Management im Krankenhaus
Leitsätze: Service-Management im Krankenhaus 1. Bei der Festsetzung der Höhe ihrer Gebühren hat die Vergabekammer einen Ermessensspielraum, der im Beschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.
MehrAuftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Autobahndirektion Nordbayern Flaschenhofstraße 55 Nürnberg 90402 Telefon:
MehrMERKBLATT. Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge
MERKBLATT Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF VII - Verg 92/05 BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
Verg W 15/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 53/02 Vergabekammer des Landes Brandenburg (Geschäftsnummer der Vorinstanz) da Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss betreffend die Vergabe von
MehrÖffentliche Ausschreibung gem. 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A
VERGABEKAMMER NORDBAYERN Beschluss vom 28.02.01, Az. 320.VK-3194-25/00 Stichworte: Feststellungsantrag 114 Abs. 2 Satz 2 GWB Antragsbefugnis 107 Abs. 2 GWB fehlende rechtsverbindliche Unterschrift 25 Nr.
MehrRechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht
Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen
Mehrhat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle durch die Richter ####### #######
13 Verg 1/01 Verkündet am 203-VgK-17/2000 Bezirksregierung Lüneburg 1. März 2001 Sprang Justizsekrketärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle B e s c h l u s s In dem Vergabeverfahren pp. gegen pp.
Mehr3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss
3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss Az: 3 VK LSA 60/2015 Halle, 07.09.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 3 Abs. 4 i.v. mit 16 Abs. 5 VOL/A - Eignung der Bieter ist bei der Beschränkten Ausschreibung
MehrAz.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE
CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE 1:Grunddaten des Vertrages 1. Zuwendungsempfänger: 2. Beschreibung der Leistung: 3. Bezeichnung des Gewerks (bei Bauleistungen): 4. Bei Aufteilung
MehrB E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren
VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Reventlouallee 2-4, 24105 Kiel B E S C H L U S S Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08 In den Vergabenachprüfungsverfahren
MehrVergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15
Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 07.07.2015 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-21/15 Leitsatz: Werden zu verlesende Angaben nicht oder unrichtig verlesen, so stellt dies zwar einen Verstoß
MehrVergabekammer Nordbayern 320.VK /01 Beschluss vom
Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/01 Beschluss vom 24.07.2001 Leitsätze / Stichworte: Eine Ordensgemeinschaft in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist auch bei Vorhabensförderung
MehrDAS NEUE VERGABERECHT
DAS NEUE VERGABERECHT Wieder einmal häufen sich Beschwerden der Mitglieder über die Ausschreibung von landschaftsplanerischen Leistungen, z.b. von Pflege- und Entwicklungsplänen. Dabei hat der Bundesgerichtshof
MehrVergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG
, den (Vergabestelle) Tel.: (Bearbeiter/in) Ablauf der Zuschlagsfrist Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG am Ablauf der Bindefrist am ggf. Ablauf der
MehrVergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult
Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung 2015 Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult 4-stufiges Wertungssystem im Vergaberecht 1. Wertungsstufe: Formale Anforderungen? 2. Wertungsstufe:
Mehr3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss
3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 82/14 Halle, 17.10.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 8 LVG LSA i. V. m. 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A sowie 13 Abs. 1 Nr. 4 i.v.m. 16 Abs. 3 VOB/A
MehrBitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S
Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 10.08.2011 7 Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz
MehrOBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Verg 8/09 VK Südbayern Z3-3-3194-1-14-04/09 Der Vergabesenat beim Oberlandesgericht München erlässt unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Vavra sowie
Mehrb GWB Unwirksamkeit
13. 101b GWB Unwirksamkeit Unwirksamkeit (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen
MehrBeschluss vom Az.: Z /09
Vergabekammer Südbayern bestandskräftig Beschluss vom 16.01.2009 Az.: Z3-3-3194-1-46-12/09 Vollzug des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
MehrGeplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW
Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Neuerungen in NRW 31.01.2012, Düsseldorf Veränderungen / Neuigkeiten Veränderungen / Neuigkeiten Vorschriften Rechtsprechung
MehrAusschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen Liebe
Mehr- 13 S. 6 VgV - Verordnung 3696/93/EWG ABl. 1993 Nr. L 342/1 S. 99-3 a Abs. 3 VOL/A - 27 VOL/A. L e i t s ä t z e
Vergabekammer des Landes Brandenburg Beschluss vom 15.09.2003 Az.: VK 57/03 Zentrale Fragestellung - fehlende Bekanntmachung im EG-Amtsblatt - Nichtiger Zuschlag - kein Ausschluss eines Bieters wegen fehlender
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 1 B 26/11 4 L 530/10 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt
MehrDer Streitwert im Beschwerdeverfahren wird auf 24.371,79 festgesetzt.
OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006-13 Verg 2/06 In dem Nachprüfungsverfahren hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. K. sowie
Mehr3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss
3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 37/13 Halle, 10.09.2013 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA - keine Rechtsverletzung hinsichtlich der Nichtbeachtung des Nebenangebotes der Antragstellerin
MehrCheckliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern
Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages
Mehr35. Reutlinger Insolvenz-Forum 22.05.2015 Vergabeverfahren und Insolvenzrecht - eine Übersicht über die Schnittstellen
35. Reutlinger Insolvenz-Forum 22.05.2015 Vergabeverfahren und Insolvenzrecht - eine Übersicht über die Schnittstellen Oliver Wohlrab Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht VOELKER & Partner Rechtsanwälte
MehrVergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /08
Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 15.01.2009 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194 59/08 Leitsatz: Nach 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c VOL/A sind Angebote zwingend auszuschließen, bei denen Änderungen
MehrVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Aktenzeichen VK 60/03 Datum des Beschluss 27.10.2003 Bestandskraft ja Vergabeart VOL/A Rechtsnorm 97 I und II GWB; 2 Nr. 3 VOL/A, 25
MehrVK 3-120/12. Beschluss. 3. Vergabekammer des Bundes. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen
3. Vergabekammer des Bundes VK 3-120/12 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren [ ] - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: [ ] gegen [ ] - Antragsgegnerin - [ ] - Beigeladene - wegen der Vergabe
MehrVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Aktenzeichen VK 72/03 Datum des Beschluss 26.11.2003 Bestandskraft ja Vergabeart VOB/A Rechtsnorm 2 Nr. 4 VgV; 99 III GWG; Art.1 lit.
MehrOLG Schleswig, Beschluss vom Verg 7/16
OLG Schleswig, Beschluss vom 19.08.2016-54 Verg 7/16 1. Die Leistung ist auch im Verhandlungsverfahren eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Allerdings sind diese Anforderungen gelockert. Änderungen
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
1 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII - Verg 96/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht
MehrBeschränktes förmliches Verfahren nach VOL/A
VK Südbayern bestandskräftig Beschluss vom 03.04.2008 Az.: Z3-3-3194-1-09-02/08 Vollzug des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und
MehrO B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N
O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Aktenzeichen: Verg 04/09 21.VK-3194-55/08 Vergabekammer Nordbayern In dem Nachprüfungsverfahren betreffend Dienstleistungen in der Abfallentsorgung im Landkreis
MehrDeutschland-Voerde: Feuerwehrfahrzeuge 2016/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:239183-2016:text:de:html -Voerde: Feuerwehrfahrzeuge 2016/S 133-239183 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie
Mehr3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss
3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 31/14 Halle, 28.05.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A, 16 Abs. 8 VOB/A, 7 LVG LSA, 20 VOB/A, 15 Abs. 3 VOB/A - Zulassung
MehrVergabevorschriften und ihre Anwendung
1. Einleitung Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Leistungen vorschreiben. Ob eine Leistung europaweit auszuschreiben ist,
Mehr2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss
2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 33/06 In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin gegen die -Vergabestelle wegen der Vergabe der Wäschevollversorgung
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII - Verg 72/04 Verkündet laut Protokoll am 16. Februar 2005 Reimann, Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren
MehrDeutschland-Saarbrücken: Feuerlöschfahrzeuge 2015/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:288194-2015:text:de:html Deutschland-Saarbrücken: Feuerlöschfahrzeuge 2015/S 157-288194 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 WF 229/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht 31 F 134/03 Amtsgericht Senftenberg 014 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache G..../. G... u. a. hat der 1. Senat für Familiensachen
Mehrhttp://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5813&ident=
Seite 1 von 6 Gericht: OLG Celle, Vergabesenat Typ, AZ: Beschluss, 13 Verg 6/11 Datum: 17.11.2011 Sachgebiet: Sonstiges Normen: VOL/A 16 Abs 6, NGO 40 Abs 1 Nr 11, GWB 117 Abs 2 Leitsatz: 1) Dem Auftraggeber
MehrBeschluss vom Az.: Z /07
VK Südbayern bestandskräftig Beschluss vom 16.07.2007 Az.: Z3-3-3194-1-28-06/07 Vollzug des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und
MehrVergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2
Stand: 29.07.2014 Vergabe-Leitfaden Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen 2 1.1 Einführung 2 1.2 Form des Angebotes 2 1.3 Nebenangebote 2 1.4 Übersendung des Angebotes 3 1.5 Zustelladresse 3 1.6
MehrLeitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 1 Verg 7/05
Leitsätze: Im Rahmen der Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren ist als Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren nach 118 Abs. 1 Satz 3 GWB lediglich eine 0,7-fache Gebühr anzusetzen (im Anschluss an
MehrBeschluss. gegen. ... - Beigeladene -
BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 2 95/06 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... - Antragsgegnerin
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 79.15 OVG 2 A 11033/14.OVG In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. April 2016 durch den Vorsitzenden Richter
Mehr(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle
(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren
MehrGPA-Mitteilung Bau 3/2001
GPA-Mitteilung Bau 3/2001 Az. 600.502; 600.530 01.12.2001 Benachrichtigungen, Mitteilungen und Informationen an die nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter bei Bauvergaben Nach den Bestimmungen der
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 UF 137/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 30 F 27/05 Amtsgericht Guben 019 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache des Herrn H L, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte
MehrDeutschland-Voerde (Niederrhein): Feuerwehrfahrzeuge 2016/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:239222-2016:text:de:html -Voerde (Niederrhein): Feuerwehrfahrzeuge 2016/S 133-239222 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag
Mehr3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss
3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 43/14 Halle, 24.06.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA - fehlerhafter Ausschluss des Angebotes der Antragstellerin -
MehrVergabekammer Nordbayern Beschluss vom
Regierung von Mittelfranken Az. 320.VK-3194-02/02 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 15.02.2002 Stichworte / Leitsätze: 1. Rügt die ASt die Nichteinhaltung der 14-tägigen Vorabinformationsfrist, so
MehrKaiser-Friedrich-Str Bonn. BUNDESKARTELLAMT 3. Vergabekammer des Bundes VK 3-65/08. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ...
BUNDESKARTELLAMT 3. Vergabekammer des Bundes VK 3-65/08 Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... Antragstellerin Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... Antragsgegnerin...
Mehr1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?
1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte
MehrIn dem Nachprüfungsverfahren betreffend das Bauvorhaben Ortsumgehung, Los 7,
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft VK 45/07 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend das Bauvorhaben Ortsumgehung, Los 7, Verfahrensbeteiligte: 1. Antragstellerin,
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII - Verg 53/03 Verkündet am 26. November 2003 G..., Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. 2 hat der Vergabesenat
MehrOffenes Verfahren (Lieferleistung VOL/A)
Offenes Verfahren (Lieferleistung VOL/A) HAD-Referenz-Nr.: 2242/81 Auftragsbekanntmachung Richtlinie 2004/18/EG Lieferauftrag Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
MehrVergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss Amtlicher Leitsatz Allein der Hinweis in einem Schreiben, dass gegen eine Entscheidung der Vergabestelle Einspruch eingelegt wird, genügt nicht.
MehrOBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN. Beschluss
Seite 1 von 10 Aktenzeichen: 11 Verg 8/06; 11 Verg 9/06 Verkündet am 24. Oktober 2006 OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN Beschluss Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 1 B 192/10 5 L 195/10 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 18. März in dem Vergabenachprüfungsverfahren
BUNDESGERICHTSHOF X ZB 12/13 BESCHLUSS vom 18. März 2014 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Bioabfallvergärungsanlage GKG 50 Abs. 2; VgV 3 Abs. 1 Abs. 4 Nr. 2 Soll
MehrOberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 31/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 31/09 Datum: 01.10.2009 Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Spruchkörper: Vergabesenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: VII-Verg 31/09 Tenor: Auf den Antrag
MehrDeutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:146442-2015:text:de:html Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S 082-146442
Mehr3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss
3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss Az: 3 VK LSA 07/15 Halle, 25.03.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 13 Abs. 1 Nr. 4 i.v.m.16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A - Unvollständiges Angebot - Fehlen von Formblättern
MehrEnergietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009
1 Energietag Roth Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm Roth, 22. Juli 2009 RA Walter Schlund Bayerischer Bauindustrieverband e.v. Geschäftsstelle Nordbayern Katharinengasse
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 3 E 72/12 4 K 337/12 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der vertreten durch die Geschäftsführer - Klägerin - - Beschwerdeführerin - prozessbevollmächtigt:
Mehr2. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
2. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d VK 32/2009 Leitsätze zu 32/2009: 1. Das Vergaberecht kennt keine Unterscheidung zwischen Nebenangeboten und Alternativvorschlägen
Mehr1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss
1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 24/07 K Halle, 17.10.2008 Kostenfestsetzung nach JVEG 128 Abs. 4 GWB i.v.m. 80 VwVfG und 5, 6, 19, 22 JVEG - Reisekosten und Entschädigung
MehrDie wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern
Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung
Mehr-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:
-1- Anwendungshinweise zu einzelnen Regelungen der NWertVO vom 19.02.2014 (Nds. GVBl. Nr. 4 v. 25.02.2014), zuletzt geändert durch VO vom 7. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 278) > Die NWertVO erweitert die
MehrAndrea Maria Kullack Rechtsanwältin
Vergaberecht VOB/A Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin Praktische Erfahrungen mit der neuen VOB/A Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Tel. 069 / 719 126 30 Fax 069/ 719 126 31 Einheitliche Wertgrenzen
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
13 U 185/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 005 11 O 409/03 Landgericht Frankfurt (Oder) Anlage zum Protokoll vom 06.09.2006 Verkündet am 06.09.2006 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches
MehrOLG Celle, Vergabesenat Typ, AZ: Beschluss, 13 Verg 4/09 Datum: 19.08.2009
Gericht: OLG Celle, Vergabesenat Typ, AZ: Beschluss, 13 Verg 4/09 Datum: 19.08.2009 Sachgebiet: Sonstiges Normen: GWB 100 ABS 1, GWB 127 Abs 1, VgV 2 Leitsatz: 1. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Schätzung
MehrInformationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ( 97 ff GWB in der seit 1. Januar 1999 geltenden Fassung)
Stand: März 2002 Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ( 97 ff GWB in der seit 1. Januar 1999 geltenden Fassung) Dieses Informationsblatt bietet einen Überblick über
MehrEinleitung EU-Vergabeverfahren
Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe-Nr. Kurzbezeichnung: 1. Bedarfsprüfung Der Begründung der Bedarfsstelle wird gefolgt. Ergänzungen/Änderungen: 2. Haushaltsmittel Hinweis auf den beigefügten Beschaffungsantrag.
MehrMERKBLATT. Öffentliche Aufträge in Deutschland
MERKBLATT Öffentliche Aufträge in Deutschland Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Name der Verfasser: Hantschel
Mehr