Spannungsfeld Lärm zwischen Gewerbe und Wohnen. Urbanes Gebiet. Änderung der BauNVO, TA Lärm und 18. BImSchV. Klaus Meyer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Spannungsfeld Lärm zwischen Gewerbe und Wohnen. Urbanes Gebiet. Änderung der BauNVO, TA Lärm und 18. BImSchV. Klaus Meyer"

Transkript

1 Spannungsfeld Lärm zwischen Gewerbe und Wohnen Urbanes Gebiet Änderung der BauNVO, TA Lärm und 18. BImSchV Klaus Meyer TÜV SÜD Industrie Service GmbH Filderstadt Geräusche und Erschütterungen Folie 1

2 Planungsgedanke und Immissionsschutz 50 BImSchG - Trennungsgrundsatz Klassische Nutzungsgebiete und Immissionsrichtwerte (IRW) der TA Lärm Industriegebiet Gewerbegebiet Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet reines Wohngebiet Krankenhaus, IRW tags [db(a)] IRW nachts [db(a)] Folie 2

3 Trennungsgrundsatz Beispiel Mischgebiet hat zentrale Pufferaufgabe GI 70/70 GE 65/50 MI 60/45 WA 55/40 Folie 3

4 BauNVO 6 Mischgebiet (1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. (2) Zulässig sind 1. Wohngebäude 2. Geschäfts- und Bürogebäude 3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes 4. sonstige Gewerbebetriebe 5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke 6. Gartenbaubetriebe 7. Tankstellen 8. Vergnügungsstätten im Sinne des 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind (3) Ausnahmsweise können Vergnügungsstätten im Sinne des 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets zugelassen werden Folie 4

5 Durchmischungsgebot Die Nutzungsarten Wohnen und Gewerbebetriebe müssen gleichberechtigt vertreten sein, das wesentliche Merkmal eines Mischgebiets ist die Nutzungsmischung. Keine der beiden Hauptnutzungen darf in optischer Hinsicht insgesamt dominieren, obgleich in Teilbereichen eine der beiden Nutzungsarten durchaus überwiegen kann. Folie 5

6 Verdichtungsgebot vs. Trennungsgrundsatz in vielen Fällen ist der Bedarf einer Kommune an Mischgebietsflächen gesättigt es besteht Bedarf an Wohn- oder Gewerbeflächen die für die Stadtentwicklung noch zur Verfügung stehenden Flächen liegen häufig im Spannungsfeld zwischen Wohn- und Gewerbeflächen Folie 6

7 Gewerbe als Störer GE soll an Wohnbebauung heranrücken Gewerbe rückt an bestehende Wohnbebauung an innerstädtische brachliegende Fläche soll gewerblich entwickelt werden Konflikt mit den vorhandenen Planungsinstrumenten gut lösbar 1. Puffer durch textliche Festsetzungen (Feingliederung), die in Richtung der Wohnbebauung immer weniger störendes Gewerbe zulässt 2. Geräuschkontingentierung nach DIN Bringt zusätzlich Planungssicherheit für Kommune und Industrie durch Wegfall des Windhundprinzipes Folie 7

8 Gewerbe als Störer (Emissionen über Bauleitplanung begrenzt) GI 70/70 GEe1 65/50 GEe2 65/50 WA 55/40 GE 65/50 Folie 8

9 Wohnen als Störer WA/WR soll an Gewerbe heranrücken Wohnflächen rücken an bestehendes Gewerbe heran innerstädtische brachliegende Fläche soll zu Wohnzwecken entwickelt werden Konflikt mit den vorhandenen Planungsinstrumenten in der Regel nur unbefriedigend lösbar TA Lärm kennt keinen passiven Schallschutz, der Schutzanspruch ist außen vor dem Fenster definiert Bei Überschreitungen durch Gewerbelärm gibt es nur die Möglichkeit eine Situation zu schaffen, in der es in den Bereichen der Überschreitung keine Immissionsorte im Sinne der TA Lärm gibt Folie 9

10 Wohnen rückt an Gewerbe heran / kein Immissionsort nach TA Lärm Per Definition liegt der maßgebliche Immissionsort nach TA Lärm 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe November in Bereichen der Überschreitung werden keine schutzbedürftigen Aufenthaltsräume nach DIN 4109 zugelassen. Dies sind Wohn-, Schlaf- und Büroräume. es gibt keine zu öffnenden Fenster bzw. keinen Messpunkt außerhalb 0,5 m vor dem Fenster. Dies kann durch Festverglasung mit Zwangsbe- und -entlüftung, Laubengänge oder Wintergärten erreicht werden. Folie 10

11 Sonderfälle Ausführungen mit dem Hamburger Hafencity-Fenster, die im Sonderfall Hamburger Hafen funktionieren (Seeumschlaghäfen fallen nicht in den Anwendungsbereich der TA Lärm), wurden an anderer Stelle von den Verwaltungsgerichten kassiert. Ausführungen mit Prallscheiben. Hier sieht die Rechtsprechung derzeit in Einzelfällen eine Möglichkeit, da der Normarm nicht 0,5 m aus dem geöffneten Fenster gestreckt werden kann und die Prallscheibe nicht Bestandteil des Fensters ist. Es gibt noch kein Entscheidung der oberen Gerichtsinstanzen. Begründung: Fenster kann geöffnet werden Folie 11

12 Wohnen oder Gewerbe im MI Puffer Gewerbe rückt an das Wohnen heran. Über Emissionsbegrenzung gut lösbar. Beibehalten des Immissionsrichtwertes nach TA Lärm für ein GE birgt kein Konfliktpotenzial Wohnen rückt an das Gewerbe heran. Wohnen wäre im MI uneingeschränkt möglich, kann im Wohngebiet nur über die Hintertür kein Immissionsort zugelassen werden Gebiet ist nicht verlärmt Folie 12

13 Wandel in der Planungsidee 20. Jahrhundert Trennung zwischen Wohnen und Arbeit 21. Jahrhundert Welt der kurzen Wege ( Französische Viertel in Tübingen / Leipzig Charta ) Urbanes Gebiet Folie 13

14 Das urbane Gebiet im Vergleich zu den klassischen Nutzungen Urbanes Gebiet (1) Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein. MU ist kein WA mit höheren IRW Mischgebiet (1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. (Durchmischungsgebot) Allgemeines Wohngebiet (1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. Gewerbegebiet (1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Folie 14

15 Das urbane Gebiet im Vergleich zum Mischgebiet (2) Zulässig sind 1. Wohngebäude 2. Geschäfts- und Bürogebäude 3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes 4. sonstige Gewerbebetriebe 5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke 6. Gartenbaubetriebe 7. Tankstellen 8. Vergnügungsstätten im Sinne des 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind (3) Ausnahmsweise können Vergnügungsstätten im Sinne des 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets zugelassen werden (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden 1. Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind 2. Tankstellen Folie 15

16 Das urbane Gebiet im Vergleich zum allgemeinen Wohngebiet (2) Zulässig sind 1. Wohngebäude, 2. Geschäfts- und Bürogebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe 3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 4. sonstige Gewerbebetriebe 5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes 2. Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind, 3. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe 4. Anlagen für die Verwaltung 5. Gartenbaubetriebe 6. Tankstellen Folie 16

17 Planungsgedanke und Immissionsschutz Nutzungsgebiete und Immissionsrichtwerte der TA Lärm Industriegebiet Gewerbegebiet urbanes Gebiet Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet reines Wohngebiet Krankenhaus, IRW tags [db(a)] IRW nachts [db(a)] Folie 17

18 Urbanes Gebiet im Immissionsschutz urbanes Gebiet ist kein Wohngebiet mit höheren Immissionsrichtwerten sondern das Instrument für die Planung der Welt mit kurzen Wegen durch den Wegfall des Durchmischungsgebotes bietet es aber die Möglichkeit, ein Gebiet mit dem Schwerpunkt auf dem Wohnen im Einwirkungsbereich von Gewerbe zu entwickeln der nächtliche Immissionsrichtwert der TA Lärm von 45 db(a) soll den gesunden Nachtschlaf gewährleisten der gegenüber dem MI etwas angehobene IRW tags von 63 db(a) soll eine dem MI vergleichbare gewerbliche Nutzung ermöglichen, wenn der Schwerpunkt im Gebiet auf dem Anlagenbetrieb liegt es gibt kein faktisches urbanes Gebiet Folie 18

19 Last, but not least neben der TA Lärm hat das Urbane Gebiet auch Einzug in die 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) gefunden Ansiedelung ebenfalls zwischen Mischgebiet und Gewerbegebiet Immissionsrichtwerte in urbanen Gebieten tags außerhalb der Ruhezeiten 63 db(a), tags innerhalb der Ruhezeiten am Morgen 58 db(a), im übrigen 63 db(a), nachts 45 db(a) Luftaufnahmen (Folie 1, 3, 6 und 8) Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ist Nutzungsrechtsinhaber von Geometrie- und Sachdaten, Dokumenten und Bildern aus dem Staatlich-Kommunalen Datenverbund (SKDV), kurz: "UIS-Daten". Folie 19

20 Kontakt Klaus Meyer Telefon Folie 20

Baunutzungsverordnung

Baunutzungsverordnung - 52 Anlage 5 Baunutzungsverordnung Erster Abschnitt. Art der baulichen Nutzung 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete (1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen

Mehr

Teil 2 Bauleitplanung: Erläuterung der Fachbegriffe

Teil 2 Bauleitplanung: Erläuterung der Fachbegriffe Merkblatt Teil 2 Bauleitplanung: Erläuterung der Fachbegriffe Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan werden die Grundzüge der städtebaulichen Ordnung im Gebiet einer Gemeinde dargestellt. Er regelt

Mehr

Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln

Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln Beitrag im Rahmen des Experten-Hearing Umgang mit Gewerbelärm Anne Luise Müller, Leiterin Stadtplanungsamt Köln München, 5. Dezember 2014 Foto: Freunde des Kölnischen

Mehr

Gewerbelärm in Innenstädten

Gewerbelärm in Innenstädten Gewerbelärm in Innenstädten Erfahrungen zum Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe 24.02.2016 Volker Pischke 1 Beispiel HKW Beschwerdeführer HKW Mitte: - 400 MW elektr. - 638 MW Fernwärme - 200 MW Fernwärme

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 Erfahrungen mit dem Instrument Innenraumpegel (Hamburger Fenster)

Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 Erfahrungen mit dem Instrument Innenraumpegel (Hamburger Fenster) Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 Erfahrungen mit dem Instrument Innenraumpegel (Hamburger Fenster) Expertenhearing in München zum Umgang mit Gewerbelärm bei heranrückender Wohnbebauung

Mehr

Schallschutz in der Bauleitplanung

Schallschutz in der Bauleitplanung Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn

Mehr

Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder

Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder 4 Fallgestaltungen der Bauleitplanung 1. Die Gemeinde plant den Bau oder die Änderung

Mehr

Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012

Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik

Mehr

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132), geändert durch Einigungsvertrag vom 31.8.1990

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Datum: 26. Juni 1962 Fundstelle: BGBl I 1962, 429 Textnachweis Geltung ab: 1.10.1977 Änderungen

Mehr

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt: Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I Nr. 29,

Mehr

Bebauungsplan Nr. 49 Alte Kolonie / südlich der Hohen Neuendorfer Straße, Stadtteil Bergfelde Stadt Hohen Neuendorf

Bebauungsplan Nr. 49 Alte Kolonie / südlich der Hohen Neuendorfer Straße, Stadtteil Bergfelde Stadt Hohen Neuendorf Anlage 1 Textliche Festsetzungen 1 Art der baulichen Nutzung 1.1 In den Mischgebieten (MI) sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig. ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v. m. 1 Abs. 6

Mehr

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v.

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz

Mehr

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Gliederung Problemstellung Typische Konfliktsituationen Rechtlicher Rahmen Richtwerte Praktische Maßnahmen Rechtliche Instrumente

Mehr

Malenter Runde

Malenter Runde Malenter Runde 08.11.2008 Sport-/Freizeitlärm Beispiele aus der Praxis Dipl.-Ing. Björn Heichen LAIRM CONSULT GmbH, Hauptstraße 45, 22941 Hammoor, Germany, Tel.: +49 (4532) 2809-0; Fax: +49 (4532) 2809-15;

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Textliche Festsetzungen (1) Gemäß 1 (5) BauNVO sind in den Gewerbegebieten (GE) folgende Nutzungen nicht zulässig: - Gemäß 1 (5) i.v.m. 1 (9) BauNVO sind in den Gewerbegebieten

Mehr

Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte -

Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte - 10. Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte - Dr. Thomas Hils öbuv Sachverständiger für Schallschutz, Bau- und Raumakustik,

Mehr

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A. Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang

Mehr

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen. Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient

Mehr

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG

Mehr

Geräusch-Immissionen durch Windenergieanlagen

Geräusch-Immissionen durch Windenergieanlagen Für Mensch & Umwelt Fortbildungsveranstaltung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 2014 Geräusch-Immissionen durch Windenergieanlagen Thomas Myck Fachgebiet I 3.4 Lärmminderung bei Anlagen und Produkten,

Mehr

Innenentwicklung contra Lärmschutz? Aktuelle Entwicklungen in Deutschland

Innenentwicklung contra Lärmschutz? Aktuelle Entwicklungen in Deutschland Für Mensch & Umwelt Experten-Hearing Umgang mit Gewerbelärm - München Innenentwicklung contra Lärmschutz? Aktuelle Entwicklungen in Deutschland Matthias Hintzsche Fachgebiet I 3.4 Lärmminderung bei Anlagen

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

Überschlägige Ermittlung des Beurteilungspegels nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau:

Überschlägige Ermittlung des Beurteilungspegels nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau: Beurteilungsfläche: Allgemeines Wohngebiet - Riegling Abstand min. ca. 150 m 49,0 db 47,0 db 49,0 db 47,0 db Die im allgemeinen Wohngebiet genannten Orientierungswerte von Tags 55,0 db Nachts 45,0 db werden

Mehr

Baunutzungsverordnung

Baunutzungsverordnung Baunutzungsverordnung Inhalt: Einleitung Verschiedene Fassungen der Baunutzungsverordnung Anpassung an die Baunutzungsverordnung 1990 BauNVO - Text (incl. Rechtsprechung) Erster Abschnitt Art der baulichen

Mehr

Was ist auf meinem Betriebsgrundstück zulässig?

Was ist auf meinem Betriebsgrundstück zulässig? Was ist auf meinem Betriebsgrundstück zulässig? Dieses Merkblatt vermittelt Ihnen einige wesentliche Sachverhalte zur baurechtlichen Einschätzung Ihres Betriebsgrundstückes im Überblick. Bei der Nutzung

Mehr

Wartungsbahnhof und Abstellanlagen

Wartungsbahnhof und Abstellanlagen Stuttgart 21 PFA 1.6b Wartungsbahnhof und Abstellanlagen Prüfung der Belange des Schallschutzes Untersuchungsergebnisse Dipl.-Phys. Peter Fritz FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI Fehlheimer Straße 24

Mehr

Was ist auf meinem Betriebsgrundstück zulässig?

Was ist auf meinem Betriebsgrundstück zulässig? Was ist auf meinem Betriebsgrundstück zulässig? Dieses Merkblatt vermittelt Ihnen einige wesentliche Sachverhalte zur baurechtlichen Einschätzung Ihres Betriebsgrundstückes im Überblick. Bei der Nutzung

Mehr

VCI-Leitfaden Umgang mit Schall bei Industriegebieten mit naheliegender Wohnbebauung Gemengelagen Juli 2014

VCI-Leitfaden Umgang mit Schall bei Industriegebieten mit naheliegender Wohnbebauung Gemengelagen Juli 2014 VCI-Leitfaden Umgang mit Schall bei Industriegebieten mit naheliegender Wohnbebauung Gemengelagen Juli 2014 Verantwortliches Handeln Der VCI unterstützt die weltweite Responsible-Care-Initiative 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Standortanalyse öffentliche Boulefläche für den Stadtteil Waldacker

Standortanalyse öffentliche Boulefläche für den Stadtteil Waldacker 1 Standortanalyse öffentliche Boulefläche für den Stadtteil Waldacker Arbeitsgruppe (AG) - Boule Theodor Frieß Klaus Holger Huthmann. August 2013 Das Angebot geeigneter öffentlicher Flächen und Plätze

Mehr

Messbericht. Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe GUNNEBO PERIMETER PROTECTION

Messbericht. Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe GUNNEBO PERIMETER PROTECTION Hamburg, 01.12.2011 TNU-UBS-HH / ITz Messbericht Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe Auftraggeber: GUNNEBO PERIMETER PROTECTION Johann-Reineke

Mehr

Bebauungsplan Nr btf "Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen" der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Textliche Festsetzung (Vorentwurf)

Bebauungsplan Nr btf Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Textliche Festsetzung (Vorentwurf) Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 Bebauungsplan Nr. 02-2013btf "Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen" der Stadt Bitterfeld-Wolfen Textliche Festsetzung (Vorentwurf) 1 Art der baulichen

Mehr

Vermeidung von Konflikten bei der Ansiedlung von Gewerbe in Wohngebietsnähe

Vermeidung von Konflikten bei der Ansiedlung von Gewerbe in Wohngebietsnähe Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr -71- Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Bremen, den 19.02.2015 Tel. 10389 (Lecke-Lopatta) Tel.8870 (Herr Zech) Bericht der Verwaltung für die Sitzung der

Mehr

Begründung. I. Allgemeiner Teil

Begründung. I. Allgemeiner Teil Begründung I. Allgemeiner Teil Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I, S. 2550) hat zum Ziel, in der Umgebung von Flugplätzen durch bauliche Nutzungsbeschränkungen

Mehr

Satzung. zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen. Stadt Lüchow (Wendland)

Satzung. zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen. Stadt Lüchow (Wendland) Satzung zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen Stadt Lüchow (Wendland) Präambel Aufgrund der 1 Abs. 3, 10 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 58 des Niedersächsischen

Mehr

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Deutscher Industrie- und Handelskammertag 05.07.2016 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 3 DIHK Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar

Mehr

Merk blatt. Merkblatt zur Bauleitplanung. Was ist auf meinem Betriebsgrundstück zulässig?

Merk blatt. Merkblatt zur Bauleitplanung. Was ist auf meinem Betriebsgrundstück zulässig? Stand: Oktober 2016 Merk blatt Merkblatt zur Bauleitplanung Was ist auf meinem Betriebsgrundstück zulässig? Dieses Merkblatt vermittelt Ihnen einige wesentliche Sachverhalte zur baurechtlichen Einschätzung

Mehr

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel BAB 7 zwischen Hamburg und Hannover 43a Schneverdingen Das in der Metropolregion Hamburg gelegene Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen mit

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Ralph Kempiak ACCON Bericht Nr.: ACB-0613-6125/06 17. Juli 2013 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN

Mehr

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße 1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan

Mehr

Schutz gegen Lärm von Heiz- und Klimageräten in Wohngebieten. ALD-Winterveranstaltung Nachbarschaftslärm am 12. Dezember 2013

Schutz gegen Lärm von Heiz- und Klimageräten in Wohngebieten. ALD-Winterveranstaltung Nachbarschaftslärm am 12. Dezember 2013 Schutz gegen Lärm von Heiz- und Klimageräten in Wohngebieten ALD-Winterveranstaltung Nachbarschaftslärm am 12. Dezember 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, 12.12.2013 1. Einleitung Beschluss

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012 Teil A Begründung Teil B Umweltbericht Bearbeitung durch das Stadtplanungsamt der Stadt Fulda: Ulrike Schneider,

Mehr

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene SU1 17.03.2015 Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene Durchgang auf 5,00 m verbreitert übersichtlicher und großzügiger Kein Laden / Kiosk etc. Kein öffentliches WC Anbindung an äußere Wegeführung HOCHBAHN

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg Benachbarte Bebauungspläne:. Innenstadt des Stadtteiles Vorsfelde. Ernst-August-Str. und Luisenstr., I.Teilbereich. Ernst-August-Str., Alter Mühlenweg I Lange Straße Amtsstraße M.:000 Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich

Mehr

Tierhaltung im Außenbereich

Tierhaltung im Außenbereich Tierhaltung im Außenbereich Standortkriterien aus Sicht des Immissionsschutzes Referent: Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Ziele des Immissionsschutzes Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Wasser, Atmosphäre

Mehr

V e r o r d n u n g. zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO.

V e r o r d n u n g. zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO. V e r o r d n u n g zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO. Vom 30. September 2015 1 Auf Grund des 13 Absatz 1 des Landes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft

Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Bürgerversammlung, 11. Juli 2013 Planungsbüro Tischmann Schrooten Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Rheda-Wiedenbrück

Mehr

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der

Mehr

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus

Mehr

Niederschrift. über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen. am um 18.

Niederschrift. über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen. am um 18. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen am 19.05.2014 um 18.45 Uhr 1. Vorsitzender: Bürgermeister Martin Büchner 2. Gemeinderäte: Norbert

Mehr

B e g r ü n d u n g. Anlage zur Vorlage Nr. 61/17/ Örtliche Verhältnisse

B e g r ü n d u n g. Anlage zur Vorlage Nr. 61/17/ Örtliche Verhältnisse Anlage zur Vorlage Nr. 61/17/2011 B e g r ü n d u n g zur Änderung der Bebauungspläne Nrn. 6170-052, 6170-056, 6170-064 sowie des Bebauungsplan-Textes im Stadtbezirk 9 (Teilgebiete GE 7 und GI 8) durch

Mehr

Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte -

Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte - Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte - Thomas Przybilla LANUV NRW Fachbereich 45: [...], Geräusche und Erschütterungen Fon: 0201-7995-1492 E-Mail: thomas.przybilla@lanuv.nrw.de

Mehr

- IB Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG, Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Neubau Steinkohlekraftwerk Moorburg

- IB Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG, Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Neubau Steinkohlekraftwerk Moorburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe - Lärmmeßstelle - Billstraße 84, 20 539 Hamburg Tel.: 040 / 42845-4379 Fax : 040 / 42845-4117 e-mail : HANS-JOACHIM.GOETZ@BSU.HAMBURG.DE

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:

Mehr

»Lärm und Recht« BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg

»Lärm und Recht« BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg »Lärm und Recht«03.07.2014 BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg Zur Person Marcus Münnich Diplom Chemiker Leiter des Umwelt und Naturschutzamtes Friedrichshain Kreuzberg Umwelt und Naturschutzamt Bezirksverwaltungsgesetz

Mehr

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Zusammenstellung schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Beratung in Immissionsschutz Dipl. Physiker Andreas Schütte Kapellenbergstr. 3 65779 Kelkheim Tel. 06195 6719 06 Fax 06195 6719

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1066/III

Immissionsgutachten Nr. 1066/III Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Sedelhöfe" der Stadt Ulm - Stand September Satzung

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Sedelhöfe der Stadt Ulm - Stand September Satzung 1 Anlage 5 zu GD 341/15 Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm

Mehr

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord 15.12.2015 GB 06-1 Stadtplanung und NEULAND Wohnungsgesellschaft mbh Ablauf 1.

Mehr

Schall / Schatten. Informationsveranstaltung Windkraft Straubenhardt, Dipl.-Met. Katja Kroll, TÜV SÜD IS GmbH

Schall / Schatten. Informationsveranstaltung Windkraft Straubenhardt, Dipl.-Met. Katja Kroll, TÜV SÜD IS GmbH Schall / Schatten Informationsveranstaltung Windkraft Straubenhardt, 29.07.2014 Dipl.-Met. Katja Kroll, TÜV SÜD IS GmbH Folie 44 TÜV SÜD IS Wind Cert Services Standortbewertung Typenzertifizierung Windparkzertifizierung

Mehr

Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan

Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK NEUSTADT IN SACHSEN / LANGBURKERSDORF BEGRÜNDUNG TEIL B 2 VOM 19.12.1995,

Mehr

Windvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen Dipl.-Ing. Detlef Piorr

Windvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen Dipl.-Ing. Detlef Piorr Windvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen Dipl.-Ing. Detlef Piorr Der aus Sicht des Immissionsschutzes notwendige Abstand der Windenergieanlagen zur Wohnnachbarschaft hängt ab von: - der Emission der

Mehr

Immissionsschutzrechtliche Prüfung der Vorrangflächen ( + Suchräume) von WEA für das Gemeindegebiet Burghaun

Immissionsschutzrechtliche Prüfung der Vorrangflächen ( + Suchräume) von WEA für das Gemeindegebiet Burghaun Immissionsschutzrechtliche Prüfung der Vorrangflächen ( + Suchräume) von WEA für das Gemeindegebiet Burghaun TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH Dipl.-Ing. Florian Fennel Inhalt 1. Sachstand 2. Aufgabenstellung

Mehr

Freizeit- und Sportanlagen. Im Spannungsfeld zwischen Unterhaltung und Belästigung

Freizeit- und Sportanlagen. Im Spannungsfeld zwischen Unterhaltung und Belästigung Freizeit- und Sportanlagen Im Spannungsfeld zwischen Unterhaltung und Belästigung Rechtliche Bewertung der Geräuschimmissionen von Sport- und Freizeitanlagen Professor Dr. Ketteler 1 Rechtliche Bewertung

Mehr

Windenergie in BY. Kurzer Überblick zu den Windkraftanlagenzahlen für Mehr Windenergie für Niederbayern

Windenergie in BY. Kurzer Überblick zu den Windkraftanlagenzahlen für Mehr Windenergie für Niederbayern Windenergie in BY Kurzer Überblick zu den Windkraftanlagenzahlen für Mehr Windenergie für Niederbayern Entwicklung der Windenergie Anzahl genehmigte WKA 600 525 450 375 300 225 150 75 0 Summative Anzahl

Mehr

Stadt Wuppertal. Ressort Bauen und Wohnen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung

Stadt Wuppertal. Ressort Bauen und Wohnen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung Anlage 04 zur VO/0365/12 Stadt Wuppertal Ressort Bauen und Wohnen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung - Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss -

Mehr

Art der baulichen Nutzung 4

Art der baulichen Nutzung 4 4.1 Allgemeines Im Bebauungsplan wird die Art der baulichen Nutzung durch die in 1 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) angeführten Kurzbezeichnungen, die gleichzeitig Planzeichen darstellen, festgesetzt;

Mehr

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Beratende Ingenieure Sachverständige PartG Dipl.-Ing. Peter Buchholz VBI Dipl.-Ing. (FH) Rolf Erbau-Röschel Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Horstmann Von der SIHK zu Hagen öffentlich Von der SIHK zu Hagen öffentlich

Mehr

Baunutzungsverordnung 1977 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1977 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1977 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1977 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

Immissionsschutzrechtliche Prüfung der Vorrangflächen ( + Suchräume) von WEA für das Gemeindegebiet Petersberg

Immissionsschutzrechtliche Prüfung der Vorrangflächen ( + Suchräume) von WEA für das Gemeindegebiet Petersberg Immissionsschutzrechtliche Prüfung der Vorrangflächen ( + Suchräume) von WEA für das Gemeindegebiet Petersberg TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH Dipl.-Ing. Florian Fennel Inhalt 1. Sachstand 2. Aufgabenstellung

Mehr

ZU DEN MÖGLICHKEITEN DER FESTSETZUNG PASSIVER SCHALL- SCHUTZMASSNAHMEN GEGEN GEWERBELÄRM

ZU DEN MÖGLICHKEITEN DER FESTSETZUNG PASSIVER SCHALL- SCHUTZMASSNAHMEN GEGEN GEWERBELÄRM 4/2013 n Editorial In der letzten Ausgabe des Jahres 2013 wollen wir uns im Zuge unserer Veröffentlichungsreihe einmal mehr mit einem Thema beschäftigen, das im Überschneidungsbereich zwischen technischem

Mehr

Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade

Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Textbebauungsplan einfacher Bebauungsplan gemäß 9 BauGB i.v.m. 30 Abs. 3 BauGB

Mehr

Geräuschkontingentierung in der Bauleitplanung Erfahrungsbericht aus der Praxis

Geräuschkontingentierung in der Bauleitplanung Erfahrungsbericht aus der Praxis Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm und Erschütterungen

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 87 Gewerbegebiet Wildeshauser Straße der Gemeinde Visbek

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 87 Gewerbegebiet Wildeshauser Straße der Gemeinde Visbek Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 87 Gewerbegebiet Wildeshauser Straße der Gemeinde Visbek Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

DI Johann Ofner. Umweltamt Graz Referat für Lärmbekämpfung und Schallschutz Kaiserfeldgasse GRAZ

DI Johann Ofner. Umweltamt Graz Referat für Lärmbekämpfung und Schallschutz Kaiserfeldgasse GRAZ Folie 1 DI Johann Ofner Umweltamt Graz Referat für Lärmbekämpfung und Schallschutz Kaiserfeldgasse 1 8010 GRAZ Tel.: 0316 872 4330 Mobil.: 0664 60872 4330 email: johann.ofner@stadt.graz.at Folie 2 LAUTER

Mehr

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49

Mehr

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans

Mehr

Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur

Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur Dr. Nils Gronemeyer Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Gliederung

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

Markt Hösbach. Exposé Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Erweiterung Frohnrad - Nord

Markt Hösbach. Exposé Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Erweiterung Frohnrad - Nord Exposé Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Erweiterung Frohnrad - Nord Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgenden Ansprechpartner: Markt Hösbach Rathausstraße 3 63768 Hösbach Geschäftsleitung Herr Rainer

Mehr

Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung. Leitbild Innenstadt Starnberg / Stärken- und Schwächenanalyse

Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung. Leitbild Innenstadt Starnberg / Stärken- und Schwächenanalyse Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung Leitbild Innenstadt Starnberg / Stärken- und Schwächenanalyse Die Stärken- und Schwächenanalyse ist Ergebnis des gemeinsamen und transparent angelegten Arbeitsprozesses

Mehr

Ein kleiner Schallmesslehrgang

Ein kleiner Schallmesslehrgang Ein kleiner Schallmesslehrgang Nachbarschaftslärm Freizeitlärm Gaststättenlärm Gewerbelärm Jürgen Stratenschulte (Dipl.- Ing.) 18. Januar 2008 Inhaltsverzeichniss Seite 2 1 Hörschall...3 2 Infraschall...3

Mehr

Tag gegen Lärm Backnang Dipl.-Ing. Gert Braunstein

Tag gegen Lärm Backnang Dipl.-Ing. Gert Braunstein Tag gegen Lärm Backnang 2009 Verordnungen und Richtlinen im Lärmschutz Richtlinen im Lärmschutz Dipl.-Ing. Gert Braunstein Inhalt Kurze Vorstellung der Braunstein + Berndt GmbH Wie lassen sich Lärmgrenzwerte

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 2657

Immissionsgutachten Nr. 2657 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten!

Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten! Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten! Gliederung Einführung Immobilienmarkt Abgrenzung öffentliches + privates Baurecht Baugenehmigung Bauplanungsrecht

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Bericht-Nr.: P15-229 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 20. November 2015 FIRU GfI

Mehr

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Bundesrat Drucksache 141/15 01.04.15 Verordnungsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Wo - In - U - Wi Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr