AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN (SPEZIFISCHE GRENZÜBERGREIFENDE PROJEKTE)

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1 PROGRAMM DAPHNE III ( ) ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON GEWALT GEGEN KINDER, JUGENDLICHE UND FRAUEN SOWIE ZUM SCHUTZ VON OPFERN UND GEFÄHRDETEN GRUPPEN AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN (SPEZIFISCHE GRENZÜBERGREIFENDE PROJEKTE) 1. EINLEITUNG Am 20. Juni 2007 erließen das Europäische Parlament und der Rat den Beschluss Nr. 779/2007/EG zur Auflegung eines spezifischen Programms ( ) zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm Daphne III) als Teil des Generellen Programms Grundrechte und Justiz. 2. GEGENSTAND DER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN Alle eingereichten Projektvorschläge müssen innerhalb des Geltungsbereichs des Programms Daphne liegen und werden anhand der in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Kriterien bewertet (siehe Abschnitt 4). Die ausgewählten Projekte müssen zur Weiterentwicklung bzw. zur Verwirklichung eines oder mehrerer der allgemeinen und der spezifischen Ziele des Programms beitragen. Die Antragsteller haben deutlich anzugeben, welche Schwerpunktbereiche ihr Vorschlag betrifft. Für eine Förderung kommen nur neue Projekte in Betracht; bereits begonnene Projekte können nicht kofinanziert werden. Die Projekte sollen in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt 12 oder 24 Monate. 2.1 ZIELE UND PRIORITÄTEN DES PROGRAMMS DAPHNE III Allgemeines Ziel des Programms Daphne III ist es, zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen vor Gewalt jeglicher Form beizutragen und ein hohes Maß an Gesundheitsschutz, Wohlbefinden und sozialem Zusammenhalt herbeizuführen. Das Programm soll, insbesondere im Hinblick auf Kinder, Jugendliche und Frauen, einen Beitrag zur Entwicklung der Gemeinschaftspolitik, speziell in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Menschenrechte und Gleichstellung von Frauen und Männern, sowie zu Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Kindern und zur Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung leisten. Das spezifische Ziel des Programms besteht darin, zur Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen im öffentlichen oder privaten Bereich, einschließlich der sexuellen Ausbeutung und des Menschenhandels, durch Präventionsmaßnahmen sowie Unterstützung und Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen beizutragen.

2 Erreicht werden soll dieses spezifische Ziel durch folgende Maßnahmen: (a) (b) (c) (d) Unterstützung und Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und anderen in diesem Bereich tätigen Organisationen; Entwicklung und Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen für bestimmte Personengruppen, wie z. B. Angehörige bestimmter Berufe, zuständige Behörden, bestimmte Kreise der breiten Öffentlichkeit und gefährdete Gruppen, zum besseren Verständnis der Problematik der Gewalt zur Förderung der vollständigen Ächtung der Gewalt und zur Förderung der Unterstützung der Opfer und des Anzeigens von Gewalttaten bei den zuständigen Behörden; Verbreitung der im Rahmen der Programme Daphne und Daphne II erzielten Ergebnisse einschließlich ihrer Anpassung, Weiterleitung und Nutzung durch andere Begünstigte oder in anderen geografischen Gebieten; Auswahl und Verstärkung von Maßnahmen, die dazu beitragen, dass gewaltgefährdete Personen eine positive Behandlung erfahren, insbesondere dadurch, dass ein Ansatz verfolgt wird, um diesen Personen Achtung entgegenzubringen sowie ihr Wohlergehen und ihre Selbstverwirklichung zu fördern; (e) Errichtung und Unterstützung multidisziplinärer Netze zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen NRO und anderen in diesem Bereich tätigen Organisationen; (f) (g) (h) (i) Gewährleistung der Erweiterung der nachweisgestütztenzten Information und der Wissensgrundlage, des Austauschs, der Ermittlung und der Verbreitung von Informationen und bewährten Praktiken, auch durch Forschung, Schulungsmaßnahmen, Studienbesuche und Personalaustausch; Konzeption und Prüfung von Material zur Sensibilisierung und Schulung zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie Ergänzung und Anpassung bereits vorhandenen Materials zur Nutzung in anderen geografischen Gebieten oder für andere Zielgruppen; Untersuchung von Gewaltphänomenen und ihren Auswirkungen sowohl auf die Opfer als auch auf die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit, einschließlich der Kosten für das Gesundheitswesen sowie der sozialen und wirtschaftlichen Kosten, zur Bekämpfung der Ursachen von Gewalt auf allen Ebenen der Gesellschaft; Entwicklung und Durchführung von Unterstützungsprogrammen für Opfer und gefährdete Personen und von Interventionsprogrammen für Täter unter Wahrung der Sicherheit der Opfer. 2.2 SCHWERPUNKTBEREICHE Im Jahr 2008 ist die Europäische Kommission an Projektvorschlägen interessiert, die sich auf die in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dargelegten Schwerpunktbereiche beziehen. Projektvorschläge außerhalb dieser Schwerpunktbereiche kommen nur dann in Betracht, wenn sie zweifelsohne keine Nachahmung bereits abgeschlossener oder in Ausführung befindlicher Maßnahmen darstellen und ihr innovativer Ansatz und ihre europäische Dimension klar dargelegt werden. Die Schwerpunktbereiche für 2008 lauten: 2

3 1. Sexueller Missbrauch, sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel; 2. Gewalt und Missbrauch gegenüber Frauen, Jugendlichen und Kindern, soweit sie im Zusammenhang mit traditionellen Praktiken begangen wurden (z. B. Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen, Zwangsheirat oder sexuelle Nötigung, Ehrenmorde ); 3. Gewalt gegenüber besonders schutzbedürftigen Gruppen von Frauen, Jugendlichen und Kindern (z. B. Säuglinge und Kinder im Vorschulalter, Kinder in sozialen Einrichtungen, ältere Frauen und Behinderte); 4. Erhebung von Daten über die Rechte von Kindern und Erfassung der einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften auf der Grundlage des Übereinkommens über die Rechte des Kindes; 5. Gewalt gegenüber Frauen, Jugendlichen und Kindern im familiären und schulischen Umfeld (z. B. Mobbing in Schulen) oder bei Sport- und Freizeitaktivitäten. 3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Das Projekt muss von einem Team von mindestens zwei teilnahmeberechtigten Organisationen aus mindestens zwei teilnahmeberechtigten Ländern ausgearbeitet werden (siehe unten angegebene Anforderungen an Antragsteller und Projektpartner). Die das Projekt koordinierende Organisation (Antragsteller) hat ein Team aus Partnern bzw. assoziierten Partnern zusammenzustellen. Diesem Erfordernis ist Rechnung zu tragen durch bei der Antragstellung einzureichende Erklärungen der Partner bzw. assoziierten Partner, mit denen sich die verschiedenen Projektpartner zur Zusammenarbeit im Rahmen des künftigen Projekts verpflichten. Die Projektpartner entscheiden sich für einen Koordinator/Antragsteller, der dafür verantwortlich sein wird, der Kommission das gemeinsame Projekt vorzustellen. Sowohl die Organisationen, die eine Gemeinschaftsfinanzierung (Mitbegünstigte/Partner) erhalten werden, als auch diejenigen, denen keine finanzielle Unterstützung gewährt wird (assoziierte Partner), haben diese Erklärung zu unterzeichnen. Abschluss eines Vertrags mit mehreren Begünstigten nach der Vergabeentscheidung der Kommission. Dieser Vertrag wird lediglich zwischen der Kommission und den Partnern geschlossen, die sich an dem Projekt finanziell beteiligen und deren Ausgaben von der Kommission erstattet werden. Vertraglich gesehen werden diese zu Begünstigten, die an die Vertragsbedingungen gebunden sind: a) Der Begünstigte/Koordinator (im Normalfall der Antragsteller im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen), der den Vertrag selbst unterzeichnet, ist für die Projektkoordinierung verantwortlich und fungiert als Kontaktstelle der Kommission. b) Die Partner/Mitbegünstigten sind aufgrund der Unterzeichnung der Vollmacht, mit der sie dem Koordinator die Befugnis zum Vertragsabschluss in ihrem Namen erteilen, an den Vertrag gebunden. 3

4 c) Die assoziierten Partner, die keine Gemeinschaftsfinanzierung erhalten, werden in dem Vertrag lediglich erwähnt, unterzeichnen jedoch nicht die Vollmacht. Bei der Antragstellung unterzeichnen sie ausschließlich die Erklärung des assoziierten Partners. Für jedes Projekt kann nur ein Finanzhilfeantrag gestellt werden. Dieser sollte von der Organisation eingereicht werden, die die Koordinierung übernimmt (Antragsteller). 3.1 ANTRAGSTELLER Die antragstellende Organisation ist für die Gesamtverwaltung des Projekts, die Koordination der Aufgaben, die Kontakte zur Kommission und die Verwaltung des Projektbudgets verantwortlich. Für eine Finanzhilfe im Rahmen des Programms Daphne III kommen ausschließlich Antragsteller in Frage, die folgenden Anforderungen genügen: Rechtsform: öffentliche oder private Organisationen und Einrichtungen (lokale Behörden auf der entsprechenden Ebene, Hochschulfakultäten und Forschungszentren), die sich für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und Frauen, den Schutz vor derartiger Gewalt, die Opferhilfe, die Durchführung gezielter Maßnahmen zur Förderung der Ablehnung derartiger Gewalt oder die Förderung von Verhaltens- und Einstellungsänderungen gegenüber gefährdeten Gruppen und Gewaltopfern engagieren. Sitz: in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem der EFTA-Staaten, die Mitglied des EWR-Abkommens sind (Island, Liechtenstein und Norwegen nachstehend als EWR-Mitgliedstaaten bezeichnet). Ohne Erwerbscharakter: Sie verfolgen keinen Erwerbszweck (gewinnorientierte Einrichtungen und Organisationen haben zu Förderungen aus dem Programm nur als Partner Zugang, wenn die Art der Maßnahme dies rechtfertigt 1 ). An jedem Projekt müssen mindestens zwei teilnahmeberechtigte Organisationen (Antragsteller und mindestens ein Partner) aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten mitwirken. Kommt der Antragsteller/Projektpartner aus einem EFTA/EWR-Mitgliedstaat, so müssen mindestens zwei teilnahmeberechtigte Organisationen aus zwei verschiedenen EU- Mitgliedstaaten in das Projekt einbezogen werden. Der Antragsteller muss das Registrierungsformular und den Finanzhilfeantrag mithilfe des Online-Tools PRIAMOS 2 ausfüllen und die verlangten Anlagen (siehe Abschnitt 6 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) beifügen. WICHTIGE HINWEISE: Öffentliche Einrichtungen auf nationaler/zentraler Ebene kommen für eine Förderung aus dem Programm Daphne nicht in Betracht. 1 Der Antragsteller muss im Finanzhilfeantrag deutlich machen, wie und warum die Teilnahme gewinnorientierter Organisationen und Einrichtungen aufgrund der Art der Maßnahme gerechtfertigt ist. 2 Papieranträge sind nur dann zulässig, wenn eine Verwendung des Online-Tools aus technischen Gründen nicht möglich ist. In diesem Fall ist per ein Finanzhilfeantragsformular beim Helpdesk anzufordern: JLS- PRIAMOS-USM@ec.europa.eu 4

5 Natürliche Personen (Privatpersonen) sind nicht antragsberechtigt. An dem Programm können sich prinzipiell auch Organisationen aus einem mit der EU assoziierten Bewerberland und aus den westlichen Balkanstaaten beteiligen. In diesem Fall müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein, bevor Finanzhilfen gewährt werden. So müssen diese Staaten eine Vereinbarung unterzeichnet und Beiträge zum EU-Haushalt geleistet haben, um für eine Programmteilnahme in Betracht zu kommen. Diese Bedingungen sind für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht erfüllt. Organisationen aus diesen Ländern können sich daher nur als assoziierte Partner, die keine Finanzhilfen erhalten, beteiligen. Von der Teilnahme an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Vergabe von Finanzhilfen ausgeschlossen sind potenzielle Antragsteller, die sich in einer der in Artikel 93 Absatz 1 und Artikel 114 der Haushaltsordnung der Europäischen Gemeinschaften sowie in Abschnitt 4.1 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgelisteten Situationen befinden. Ein Antragsteller kann Finanzhilfen für mehrere Einzelprojekte beantragen, für die jeweils separate Anträge einzureichen sind. Für jedes Projekt ist nur ein Antrag erforderlich. Falls mehr als ein Projekt für die Förderung ausgewählt wird, muss der Antragsteller nachweisen, dass er über die technische und finanzielle Kapazität verfügt, alle seine ausgewählten Projekte durchzuführen. Zum Projektkoordinator bestimmte Antragsteller können sich auch als Partner an den von anderen Organisationen vorgeschlagenen Projekten beteiligen. 3.2 PROJEKTPARTNER Projektpartner sind alle Organisationen und Einrichtungen, die in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller die in der Finanzhilfevereinbarung beschriebenen Projektaktivitäten durchführen. Die Partner sind an der Planung und Durchführung der Maßnahme beteiligt, und die ihnen entstehenden Kosten sind in gleichem Maße wie die dem Antragsteller entstehenden Kosten förderfähig. Daher müssen alle Partner zum Zeitpunkt der Antragstellung für eine Förderung im Rahmen dieses Programms in Frage kommen. Die koordinierende Organisation und die Partner teilen sich die relevanten Aufgaben und die finanzielle Verantwortung für das Projekt. Aufgrund der von der Kommission und dem Koordinator zu unterzeichnenden Finanzhilfevereinbarung haften der Koordinator und die Projektpartner deshalb gesamtschuldnerisch gegenüber der Kommission für jeden Betrag, den einer von ihnen der Kommission schuldet. 3 Damit ein Projekt im Rahmen des Programms Daphne III unterstützt werden kann, müssen alle Partner: denselben Anforderungen genügen wie die Antragsteller (siehe Abschnitt 3.1); eine Erklärung des Partners ausfüllen und unterzeichnen (Anlage 2a des Finanzhilfeantragsformulars). 3 Zu diesem Zweck erteilt jeder Projektpartner dem Vertreter des Koordinators eine Vollmacht zur Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung. 5

6 3.3 ASSOZIIERTE PARTNER Assoziierte Partner haben keinen Anspruch auf eine Finanzhilfe der Europäischen Kommission. Organisationen aus Drittländern können sich als assoziierte Partner an dem Projekt beteiligen, sofern dies den Projektzielen förderlich ist. Aktivitäten assoziierter Partner kommen nicht für eine Förderung durch die Europäische Kommission in Betracht. Auch die Beteiligung öffentlicher Einrichtungen auf nationaler bzw. zentraler Ebene als assoziierte Partner ist, ohne Finanzhilfen, möglich. Alle assoziierten Partner müssen eine Erklärung des assoziierten Partners ausfüllen und unterzeichnen (Anlage 2b des Finanzhilfeantragsformulars). WICHTIGER HINWEIS: Nationale Behörden sind nicht förderfähig, können aber mit Sachleistungen und finanziellen Beiträgen am Projekt mitwirken. In diesem Fall müssen sie eine Kofinanzierungserklärung über den Betrag ihres finanziellen Beitrags unterzeichnen. Sach- und Barleistungen solcher Drittpartner müssen im Projekthaushalt ausgewiesen werden. 4. BEWERTUNG DER VORSCHLÄGE Die Vorschläge werden anhand der Ausschluss-, Förderfähigkeits-, Auswahl- und Zuschlagskriterien beurteilt. 4.1 AUSSCHLUSSKRITERIEN Von der Teilnahme an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Vergabe von Finanzhilfen ausgeschlossen sind potenzielle Antragssteller und Partner, die a) sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden; b) aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen; c) im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die von der Vergabebehörde nachweislich festgestellt wurde; d) ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes der Vergabebehörde oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen sind; e) rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt worden sind; f) gegenwärtig gemäß Artikel 96 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 (ABl. L 390 vom 30. Dezember 2006) und die Verordnung (EG, Euratom) 6

7 Nr. 1525/2007 des Rates vom 17. Dezember 2007 (ABl. L 343 vom , S. 9), von einer verwaltungsrechtlichen Sanktion der Vergabebehörde betroffen sind, weil sie im Zuge der Mitteilung der von der Vergabebehörde für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben haben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt haben oder weil bei ihnen im Zusammenhang mit einem aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierten Vertrag eine schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen festgestellt worden ist; g) sich in einem Interessenkonflikt befinden; h) im Zuge der Mitteilung der von der Vergabebehörde für die Teilnahme am Vergabeverfahren verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben haben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt haben. 4.2 FÖRDERFÄHIGKEITSKRITERIEN Unzulässig sind Projektvorschläge, die nicht sämtliche nachstehende Kriterien erfüllen. Wird ein Finanzhilfeantrag für unzulässig erklärt, wird er nicht bewertet. a) Die Frist für die Einreichung der Anträge ist einzuhalten. Die Anträge sind bis zum 22. April einzureichen (siehe Abschnitt 6.3). b) Die antragstellende Organisation und die Projektpartner müssen zur Teilnahme am Programm Daphne III berechtigt sein (in Bezug auf die Rechtsform und den Sitz). c) An den Projekten müssen mindestens zwei teilnahmeberechtigte Organisationen aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein. d) Die Projekte müssen zur Verwirklichung eines der allgemeinen und der spezifischen Ziele des Programms Daphne III beitragen und/oder einen Schwerpunktbereich (siehe Abschnitt 2) betreffen. e) Die beantragte Finanzhilfe der Gemeinschaft beläuft sich auf höchstens 80 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts und beträgt für einen Zeitraum von 12 Monaten zwischen EUR und EUR (für ein 24-Monate-Projekt zwischen und EUR). f) Der Antragsteller muss in Form des Formulars Finanzplan, der Erklärung(en) des/der Partner(s) und der Kofinanzierungserklärung(en) den schriftlichen Nachweis vorgelegt haben, dass er die Kofinanzierung von mindestens 20 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts gesichert hat. g) Berücksichtigt werden nur Anträge, die auf dem Standardformular eingereicht wurden und denen die in Abschnitt 6.2 dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführten Anlagen beigefügt sind. 4.3 AUSWAHLKRITERIEN Anhand der Auswahlkriterien wird die Fähigkeit des Antragstellers zur Durchführung des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms bewertet. Der Antragsteller muss verfügen über: 7

8 - ausreichende operative und professionelle Fähigkeiten, um die vorgeschlagene Maßnahme durchzuführen (Bewertung anhand der Lebensläufe der wichtigsten mit dem Projekt betrauten Personen, der Tätigkeitsberichte und anderer Unterlagen, die der Antragsteller zum Nachweis seines Know-hows vorlegt); - die finanzielle Leistungsfähigkeit zur Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme (Bewertung anhand der finanziellen Ergebnisse der antragstellenden Organisation in den Vorjahren und der Ressourcen, die ihr für die Kofinanzierung des Projekts und die Finanzierung aller projektbezogenen Ausgaben bis zur Zahlung des Kommissionsbeitrags zur Verfügung stehen). Dieses Erfordernis gilt nicht für Hochschulen und öffentliche Stellen. Nur Anträge, die die vorstehenden Auswahlkriterien erfüllen, werden in die weitere Bewertung einbezogen. 4.4 ZUSCHLAGSKRITERIEN Die förderfähigen Vorschläge, die die Auswahlkriterien erfüllen, werden bewertet und anhand der nachstehenden Zuschlagskriterien eingestuft; die für die einzelnen Kriterien maximal zu vergebende Punktzahl ist jeweils angegeben: A. Qualität der vorgeschlagenen Maßnahme (Konzeption, Organisation, Präsentation und erwartete Ergebnisse) 2. Wie gut ist das Projekt konzipiert (Erklärung der Projektziele, Ermittlung von Begünstigten und Zielgruppen, Vorbereitungsarbeit, Kenntnis des derzeitigen Wissenstands und laufende Arbeiten auf dem spezifischen Gebiet)? 2. Inwieweit entsprechen die Zielsetzungen des Projektvorschlags den Daphne-Schwerpunkten des laufenden Jahres? 3. Eignen sich die vorgeschlagenen Tätigkeiten zur Verwirklichung der erklärten Ziele (unter Berücksichtigung ethischer Fragen)? 4. Wie gut ist die Durchführung des Projekts organisiert (Methodik, Arbeitsprogramm, Zeitplan, Partner, Überwachung und Bewertung, Risikoanalyse)? B. Auswirkungen der erwarteten Ergebnisse auf die allgemeinen und die spezifischen Ziele des Programms 5. Inwieweit ist zu erwarten, dass sich die Leistungen und Ergebnisse des Projekts positiv auf die Begünstigten und Zielgruppen des Projekts auswirken? 6. Inwieweit können die erwarteten Ergebnisse einen positiven Beitrag zu den Zielen und Themenschwerpunkten des Programms Daphne III leisten? Höchstpunktzahl C. Innovation, einschließlich Komplementarität mit anderen Tätigkeiten der Gemeinschaft 7. Ist das Projekt innovativ (Zielsetzungen, Themenbereich, Partner, erfasster geografischer Bereich, Methodik oder Ergebnisse)? 8. Inwieweit macht das Projekt deutlich, dass neben den im Rahmen des Programms Daphne behandelten Bereichen einschlägige Bereiche der EU

9 Politik bekannt sind und/oder berücksichtigt werden? D. Europäische Dimension: von dem Projekt erfasster geografischer Bereich im Hinblick auf Partner, Teilnehmer und Zielgruppe und/oder seinen Mehrwert auf europäischer Ebene 9. Inwieweit weisen die Projektmaßnahmen eine europäische Dimension auf (z. B. geografische Flächendeckung, Teilnehmer und Zielgruppen)?. Inwieweit bilden die an dem Projekt beteiligten Organisationen eine breit angelegte europäische Partnerschaft? 11. Verdient der Projektvorschlag, auf europäischer Ebene gefördert zu werden (eher als auf lokaler oder nationaler Ebene)? E. Nachhaltigkeit des Projekts: Zur Verbreitung der Ergebnisse und zur Gewährleistung eines angemessenen Follow-up der Projektleistungen geplante Maßnahmen 12. Gibt es effiziente Pläne für eine geeignete rechtzeitige Verbreitung oder Vermittlung der Ergebnisse? 13. Sind die Leistungen und Ergebnisse des Projekts wahrscheinlich nachhaltig? F. Kostenwirksamkeit: Umfang und Ausmaß der geplanten Tätigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Kostenwirksamkeit, unter Berücksichtigung der erwarteten Ergebnisse 14. Sind die veranschlagten Kosten relevant und angemessen? Ist das Preis-Leistungs-Verhältnis des Projekts gut? 5 Gesamtpunktzahl 0 Nach Abschluss des Bewertungsverfahrens und Eingang der Stellungnahme des Programmausschusses sowie nach der Entscheidung der Kommission setzt die Kommission jeden Antragsteller von der endgültigen Entscheidung in Kenntnis, wobei sie die Gründe für eine etwaige Ablehnung des Antrags angibt oder über das weitere Vorgehen informiert. Im Anschluss daran leitet die Kommission die Verfahren in die Wege, die für die Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung erforderlich sind. (Dies umfasst auch die Abstimmung mit dem Antragsteller über etwaige fachliche und finanzielle Anpassungen sowie Verfahren für Mittelbindungen) MITTELAUSSTATTUNG UND FINANZVORSCHRIFTEN 5.1 MITTELAUSSTATTUNG Die vorläufige Mittelausstattung für spezifische Projekte beläuft sich für das Jahr 2008 auf EUR. Der Finanzbeitrag der Kommission zu den Kosten eines Projekts beträgt in einem Zwölfmonatszeitraum mindestens EUR und höchstens EUR. Die Kommission legt die zu gewährenden Finanzhilfebeträge nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel fest. 5.2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN o Der Finanzbeitrag der Gemeinschaft darf 80 % der gesamten förderfähigen direkten Kosten des Projekts nicht überschreiten. Somit sind mindestens 20 % der förderfähigen Gesamtkosten in Form von Barmitteln entweder von der antragstellenden Organisation 9

10 und/oder ihren Partnern (Mitbegünstigten) bzw. einem anderen Geldgeber bereitzustellen. Der Antragsteller hat mittels des unterzeichneten Formulars Finanzplan und der unterzeichneten Erklärung(en) des/der Partner(s) und/oder Kofinanzierungserklärung(en) nachzuweisen, dass die Finanzierung gesichert ist. 4 o Die Projektfinanzierung gründet auf dem Prinzip der Kostenteilung. Liegt die von der Kommission bewilligte Finanzhilfe unter dem beantragten Betrag, obliegt es dem Antragsteller, die fehlenden Finanzmittel zu beschaffen oder die Gesamtkosten des Projekts zu kürzen. o Finanzhilfen der Kommission werden ausschließlich für nichtgewerbliche Zwecke gewährt. Deshalb dürfen die Projekte auf keinen Fall auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Unter Gewinn ist ein Überschuss der Einnahmen gegenüber den Ausgaben zu verstehen. o Die Kofinanzierung eines Projekts im Rahmen dieses Programms darf nicht mit sonstigen Kofinanzierungen aus anderen Programmen zulasten des Haushalts der Europäischen Gemeinschaften kombiniert werden. o In der Regel beginnt die Laufzeit der ausgewählten Projekte mit der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung oder zu dem in der Vereinbarung festgelegten Zeitpunkt. Die Ausgaben sind ab dem in der Finanzhilfevereinbarung genannten Zeitpunkt förderfähig. Kosten, die vor Unterzeichnung der Vereinbarung anfallen, sind nicht förderfähig. o Sachleistungen können nicht auf den von der Kommission kofinanzierten Betrag angerechnet werden und gelten nicht als förderfähige Kosten. o Die Kommission kann keine Kosten erstatten, die in Ländern außerhalb der EU / des EWR angefallen sind. WICHTIGER HINWEIS: Folgende Arten von Maßnahmen werden von der Kommission nicht gefördert: Maßnahmen, bei denen es ausschließlich oder überwiegend um die individuelle Förderung der Teilnahme an Workshops, Seminaren, Konferenzen und Kongressen geht; Maßnahmen, bei denen es ausschließlich oder überwiegend um individuelle Stipendien für Studien oder Lehrgänge geht; Maßnahmen, bei denen es ausschließlich oder überwiegend um die (normale) Haupttätigkeit des Antragstellers oder seiner Partner geht; Maßnahmen zur Unterstützung einzelner politischer Parteien; Maßnahmen, bei denen die Begünstigten das Projektbudget dafür verwenden, Dritten nach ihren eigenen Verfahren und unter ihrer eigenen Verantwortung Fördermittel zu gewähren. 4 Gesichert bedeutet, dass die Zahlung der Mittel, die dem Antragsteller zur Verfügung stehen oder von einem Partner oder Geldgeber (schriftlich unter Verwendung des unterzeichneten Formulars für die Kofinanzierungserklärung) zugesagt wurden, nur davon abhängig gemacht wird, dass im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eine Finanzhilfe gezahlt wird. Wird die Zahlung an weitere Bedingungen geknüpft, gilt diese als nicht gesichert. Wird die Kofinanzierung von Behörden geleistet, kann als zusätzliche Bedingung die Vereinbarkeit mit den einschlägigen Haushaltsvorschriften des Landes akzeptiert werden.

11 5.3 ZAHLUNGSMODALITÄTEN o In der Regel wird die Finanzhilfe in zwei Tranchen gezahlt: eine Vorfinanzierungszahlung von bis zu 70 % des Finanzbeitrags der Kommission wird binnen 45 Tagen ab Gegenzeichnung der Finanzhilfevereinbarung geleistet. Die Zahlung des Restbetrags erfolgt, sobald die Kommission den Abschlussbericht und den Finanzabschluss gebilligt hat. o Der gewährte Betrag ist proportional zu den veranschlagten förderfähigen Kosten des Projekts und wird bei der Zahlung des Restbetrags anteilig gekürzt, wenn die tatsächlichen förderfähigen Gesamtkosten letztlich niedriger als die veranschlagten Gesamtkosten ausfallen. o Die Kommission hat die Zahlungen innerhalb von höchstens 45 Kalendertagen (für die Vorfinanzierung) bzw. 90 Kalendertagen (für die Zahlung des Restbetrags) zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist hat der Gläubiger Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen. Dies gilt nur für gültige, vollständige Zahlungsanträge oder Rechnungen. 6. PRAKTISCHE INFORMATIONEN ZUR ANTRAGSTELLUNG 6.1 EINZUREICHENDE DOKUMENTE: Die Anträge sind über das Online-Tool PRIAMOS zu stellen. Anträge, die (ganz oder teilweise) per Fax oder übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt. Die Antragsteller müssen dafür Sorge tragen, dass die Anträge vollständig sind und alle Anlagen hochgeladen wurden. Ist eine Verwendung des Online-Tools aus technischen Gründen nicht möglich, so muss der Antrag mit allen relevanten Anlagen auf einem üblichen Datenträger (USB-Stick, CD-ROM usw.) gespeichert, ausgedruckt und der Kommission fristgerecht per Einschreiben übermittelt werden. In diesem Fall ist per ein Finanzhilfeantragsformular beim Helpdesk anzufordern: JLS-PRIAMOS-USM@ec.europa.eu. Beachten Sie, dass auch dann die Antragsfrist gilt und wie bei eingeschriebenen Postsendungen üblich gehandhabt wird. 6.2 LISTE DER ERFORDERLICHEN ANLAGEN Der Antragsteller hat zusammen mit dem Finanzhilfeantrag, der ordnungsgemäß ausgefüllt sein muss, folgende Anlagen zu scannen und hochzuladen: (WICHTIG: Beachten Sie, dass die Erklärung(en) des/der Partner(s), die Erklärung(en) des/der assoziierten Partner(s) und die Kofinanzierungserklärung(en) vor dem Hochladen unterzeichnet und gescannt werden müssen.) Es sind die von der Kommission bereitgestellten Muster bzw. Formulare zu verwenden: 1. Ausführliche Projektbeschreibung 2. Schlüsselwörter 2. a Erklärung des Partners 2. b Erklärung des assoziierten Partners 3. Erklärung der Kofinanzierung 4. Finanzplan und Zeitplan 11

12 Soweit vorhanden, sollten die Antragsteller darüber hinaus folgende Unterlagen einreichen: 5. Berichte über die Vermögenslage oder entsprechende Jahresabschlüsse und Finanzberichte für die letzten drei Jahre (falls vorhanden), die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers belegen (nicht notwendig bei Hochschulen und Behörden) 6. Lebensläufe der wichtigsten mit der Projektarbeit betrauten Personen 7. Satzung bzw. Gründungs- oder Gesellschaftsvertrag des Antragstellers 8. Bescheinigung der amtlichen Eintragung der antragstellenden Organisation 9. Liste der Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsführung. Fachlicher Bericht/Tätigkeitsbericht der antragstellenden Organisation für das vorausgehende Kalenderjahr 11. Jüngster Prüfbericht einer unabhängigen, amtlichen Rechnungsprüfungsgesellschaft HINWEIS: Einzelheiten und Erläuterungen zu den vom Antragsteller einzureichenden Anlagen sind dem Leitfaden für die Antragstellung zu entnehmen. Alle erforderlichen Dokumente und Muster wurden auf der Daphne-III-Website veröffentlicht und können von dort heruntergeladen werden: FRIST FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 22. April 2009, 24:00 CET. Ist eine Verwendung des Online-Tools aus technischen Gründen nicht möglich, so muss das Antragsformular mit allen relevanten Anlagen auf einem üblichen Datenträger (USB-Stick, CD-ROM, DVD-ROM usw.) gespeichert UND ausgedruckt und der Kommission in einem verschlossenen Umschlag per Einschreiben oder durch einen privaten Kurierdienst übermittelt oder persönlich bei der folgenden Adresse abgegeben werden. 5 5 Beachten Sie, dass die Anträge der Kommission in einem Umschlag/Paket per Einschreiben oder durch einen privaten Kurierdienst übermittelt oder persönlich bei der in diesem Abschnitt angegebenen Adresse abgegeben werden müssen. Die Antragsunterlagen sind in einem einzigen Umschlag einzureichen, der klar lesbar folgende Aufschrift tragen muss: Antrag gemäß dem Programm DAPHNE III Spezifische grenzüberschreitende Projekte - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen JLS/DAP/

13 Per Einschreiben oder durch Kurierdienst: Eigenhändig Europäische Kommission GD Justiz, Freiheit und Sicherheit - Referat JLS/D/4 LX 46 08/050 B-49 Brüssel Belgien Datum des Poststempels nicht später als 22. April 2009, 24:00 CET ODER Europäische Kommission Zentrale Poststelle (Einschreiben) z. Hd.: GD JLS/D/4 Avenue du Bourget 1 B-1140 Brüssel (Evere) Belgien Abgabe bis spätestens 16:00 CET Beachten Sie, dass in jedem Fall die Antragsfrist gilt und wie bei eingeschriebenen Postsendungen oder durch einen Kurierdienst übermittelten Sendungen üblich gehandhabt wird (als Nachweis für die rechtzeitige Versendung gilt der Poststempel bzw. das Datum auf dem Einlieferungsschein). 6.4 WEITERE INFORMATIONEN Website der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit : Website Programm Daphne III: Das Daphne-Toolkit umfasst Beschreibungen, Erfahrungsberichte und Anmerkungen zu abgeschlossenen Daphne-Projekten sowie nützliche Links, Tipps und Methoden und Multimedia-Material aus Projekten: Häufig gestellte Fragen (FAQ): Fragen, die auch für andere Antragsteller von Interesse sind, werden mit den Antworten im Internet auf der Daphne-Website veröffentlicht. 6.5 HELPDESK Fragen zur Registrierung und Antragstellung über PRIAMOS können per an folgende Adresse gerichtet werden: JLS-PRIAMOS-USM@ec.europa.eu Fragen zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können per an folgende Adresse gerichtet werden: JLS-DAPHNE@ec.europa.eu Gemäß dem Kodex für gute Verwaltungspraxis wird die Kommission diese Fragen innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Eingang der Frage beantworten. Im Interesse der Gleichbehandlung der Antragsteller kann die Kommission nicht vorab zur Förderfähigkeit eines Antragstellers, eines Partners oder einer Maßnahme Stellung nehmen. * * * 13

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