Informationen zu den neuen abschließenden
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- Willi Stein
- vor 8 Jahren
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1 Informationen zu den neuen abschließenden Pru fungen ab dem Haupttermin 2016 Ab dem Haupttermin 2016 werden die abschließenden Prüfungen an den BMHS nach neuen Vorgaben durchgeführt werden. Diese unterscheiden sich in einigen Bereichen deutlich von den bisherigen, in anderen gibt es wenige Veränderungen. I. Zulassung zur abschließenden Prüfung Die für Schülerinnen und Schüler wohl gravierendste Neuerung betrifft die Zulassung zur Prüfung. Während bisher Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Nicht genügend im Jahreszeugnis zur Prüfung antreten konnten und im Rahmen der abschließenden Prüfung eine Jahresprüfung absolvierten, ist dies nun nicht mehr möglich. Ab 2016 darf das Jahreszeugnis der Abschlussklasse kein Nicht genügend in einem Pflichtgegenstand enthalten. Liegt ein Nicht genügend vor, kann zwischen der Beurteilungskonferenz und dem Beginn der Klausuren eine Wiederholungsprüfung abgelegt werden. Wird diese Prüfung nicht bestanden, kann im Herbst die Wiederholungsprüfung wiederholt werden. Diese Regelung entspricht den Bedingungen der Oberstufenreform. Diese erfordert ja ebenfalls, dass alle Module positiv benotet werden müssen, bevor eine Person zur abschließenden Prüfung antreten darf. II. Die Neue Reife- und Diplomprüfung an humanberuflichen Schulen Die Reife- und Diplomprüfung gliedert sich ab 2016 in 3 bzw. 4 Teile: 1. Vorprüfung der Reifeprüfung An Schulen für wirtschaftliche Berufe und Tourismus gibt es weiter die Vorprüfung als Abschlussprüfung der fachpraktischen Ausbildung. Hier ändert sich nichts. 2. Diplomarbeit Sinn einer Diplomarbeit ist es, eine berufsspezifische Problemstellung zu bearbeiten. Es wird daher einen engen Bezug zur Praxis geben. Im Normalfall gibt es Auftraggeber, die auch mit der Diplomarbeitsgruppe zusammenwirken. Gibt es keine externen Auftraggeber kann auch die Schule als solcher agieren. Dr. Josef Lackner Neue RDP/AP ab
2 Die Diplomarbeit ist außerhalb des Unterrichts zu erarbeiten und wird von Lehrerinnen und Lehrern der Schule betreut. Die Themenfindung erfolgt in Übereinstimmung zwischen der Arbeitsgruppe und der/dem Betreuer/in bzw. den Betreuerinnen/Betreuern. Sie ist von der Schulaufsicht zu genehmigen. Es ist daher empfehlenswert, wenn die Themenstellung so formuliert wird, dass auftretende Änderungserfordernisse auch abgefedert werden können. In Ausnahmefällen sind Diplomarbeiten auch als Einzelarbeiten möglich. Nach derzeitigem Stand werden die Diplomarbeiten ausgedruckt und elektronisch an der Schule abgegeben. Diplomarbeit und Präsentation und Diskussion sind gemeinsam zu beurteilen! Negativ beurteilte Diplomarbeiten sind bis zum nächsten Termin zu wiederholen. Was passiert, wenn das Abschlussjahr wiederholt werden muss? Wurde die Diplomarbeit positiv beurteilt, der/die Kandidat/in muss aber den Abschlussjahrgang wiederholen, bleibt die Note auf die Diplomarbeit erhalten. 3. Klausuren Die derzeitige Prüfungsordnung sieht 3 Klausuren vor. Ab 2016 haben die Kandidaten die Wahl zwischen 3 oder 4 Klausuren. Für die humanberuflichen Schulen handelt es sich bei den Klausuren um a) Deutsch b) Lebende Fremdsprache (Englisch oder 2. lebende Fremdsprache) c) Angewandte Mathematik d) Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen. Die Klausuren a) bis c) werden zentral vom BMBF bzw. dem BIFIE vorgegeben. Diese Klausuren finden in ganz Österreich am selben Tag statt. Die Klausur d) wird wie bisher von den unterrichtenden Lehrer/inn/en erarbeitet und vom Landesschulrat genehmigt. Dabei wird eine gemeinsame Aufgabenstellung für alle Klassen der Schule vorgesehen. Der Termin wird vom Landesschulrat festgelegt. Eine der Klausuren b) bis d) kann von den Kandidat/inn/en in die mündliche Prüfung verschoben werden. Negativ beurteilte Klausuren können durch eine sogenannte Kompensationsprüfung ausgebessert werden. Kompensationsprüfungen in den Prüfungsgebieten a) bis c) werden ebenfalls an zentral festgelegten Tagen mit zentral erstellten Aufgaben durchgeführt. Kompensationsprüfungen haben zumindest 30 Minuten Vorbereitungszeit und dauern höchstens 25 Minuten. Die zentral durchgeführten Klausuren sind offenbar der wesentliche Grund für Verunsicherung bei Schülern, Eltern und Lehrern. Die Gründe für diese Verunsicherung sind leicht nachzuvollziehen. Schülerinnen und Schüler kennen ihre/n Lehrer/in und wissen, worauf diese/r besonderen Wert legt. Lehrer/innen wählen aus dem Rahmenlehrplan Teile aus, die sie für besonders wichtig oder interessant für ihre Schüler/innen halten. Im Empfinden aller Schulpartner wird ein reichhaltig bestücktes Buffet stark reduziert und dann noch mit einem Tuch bedeckt. Die Schüler/innen sollen dieses unbekannte Buffet mit dem möglichst richtigen Geschirr und Besteck dann verzehren. Dr. Josef Lackner Neue RDP/AP ab
3 Dazu kommt im humanberuflichen Bereich, dass Mathematik vom mündlichen Wahlprüfungsgebiet zum schriftlichen Pflichtprüfungsgebiet wurde. Gerade im Haupttermin 2016 ist diese Unsicherheit natürlich besonders groß. Diese Sorgen können wahrscheinlich mit folgenden Argumenten ein wenig verringert werden: 1. In vielen deutschen Bundesländern gibt es seit vielen Jahren zentrale Klausuren beim Abitur. Das System funktioniert ohne merkbare Probleme und das oben angesprochene reichhaltige Buffet des Unterrichts ist noch immer vorhanden. 2. Die Einführung der zentralen Klausuren wurde vor 5 Jahren angekündigt und die Lehrer/innen sowie die gesamte Schulgemeinschaft haben Zeit, sich entsprechend vorzubereiten. 3. Zur Vorbereitung gehört auch, dass die Zahl der Unterrichtstunden aus Mathematik und Angewandter Mathematik um 2 erhöht wurde. 4. Die Schulversuche auch an Schulen in Salzburg haben gezeigt, dass die Zahl der negativen Noten bei Klausuren mit zentraler Themenstellung eher gesunken ist. Schulversuche in Angewandter Mathematik waren dabei leider nicht möglich. 4. Mündliche Prüfungen Prinzipiell sind 2 mündliche Prüfungen vorgesehen. Wird allerdings eine Klausur abgewählt wird diese zur dritten mündlichen Prüfung! Eine mündliche Prüfung deckt den berufsbildenden Bereich ab ( Fachkolloquium bzw. Berufsbezogene Kommunikation in der Fremdsprache ), die zweite den allgemeinbildenden Bereich ( Wahlfach bzw. Mehrsprachigkeit oder Kultur und gesellschaftliche Reflexion ). Für die mündliche Prüfung wird es folgende Neuerungen geben: 1. Die jeweilige Fachkonferenz beschließt einen Katalog von Themenbereichen (zwischen 6 und 20 empfohlen wird eine Zahl von 8 bis 12 Themenbereichen). 2. Die Kandidatin bzw. der Kandidat zieht aus diesen Themenbereichen 2, die ihm dann bekanntgegeben werden. Aus diesen beiden wählt sie/er dann den Themenbereich aus dem die Aufgabenstellung kommen soll. 3. Die Prüferin/der Prüfer stellt dann eine Aufgabe, die kompetenzorientiert sein muss. Darunter ist zu verstehen, dass neben der Widergabe von Wissen, dieses auch angewendet werden muss. In den Fremdsprachen muss es dabei einen Dialog zwischen Prüfer/in (oder Beisitz) und Kandidat/in und einen monologischen Teil des Kandidaten/der Kandidatin geben. 4. Die Prüfung dauert zwischen 10 und 20 Minuten. Davor muss es eine Vorbereitungszeit von zumindest 20 Minuten geben. 5. Prüfer/in und Beisitz erarbeiten dann gemeinsam einen Notenvorschlag für die Prüfungskommission. Dr. Josef Lackner Neue RDP/AP ab
4 III. Die Neue Abschlussprüfung an humanberuflichen Schulen Die Abschlussprüfung an den Fachschulen wird ähnlich funktionieren, wie die Reifeund Diplomprüfung. Sie besteht auf jeden Fall aus drei Teilen: 1. Abschlussarbeit Die Abschlussarbeit soll noch deutlich praxisorientierter sein, als die Diplomarbeit. Daher gibt es die Möglichkeit, auch über das Pflichtpraktikum zu schreiben. 2. Klausuren Es wird vorläufig keine zentralen Klausuren geben. Neben den schriftlichen Klausuren gibt es in den Fachschulen weiterhin praktische Klausuren. Für diese gibt es bei negativen Beurteilungen nur die Möglichkeit der Wiederholung. 3. Mündliche Prüfungen Diese werden wie bei der RDP durchgeführt, sind aber natürlich auf das Niveau der Fachschule abzustimmen. IV. Exkurs zur Neuen Oberstufe und zur Leistungsbeurteilung Ein wesentliches Merkmal der neuen Oberstufe ist, dass jedes Fach in jedem Semester ein Modul bildet, das auf jeden Fall positiv beurteilt werden muss. Gibt es keine positive Beurteilung, so ist auf einem Beiblatt zum Semesterzeugnis aufzulisten, welche Bildungs- und Lehraufgaben und welcher Teil des Lehrstoffes nicht ausreichend beherrscht wurde und damit Grund für die Beurteilung des Moduls mit Nicht genügend wurde. Dieses Beiblatt ist Grundlage für die Semesterprüfung (und deren Wiederholungen)! Diese Vorschrift bringt die gültige Notendefinition erneut in den Fokus der Diskussion. Noten wurden (werden?) vielfach als Zahlen gesehen, mit denen gerechnet werden kann. So werden vielfach Noten mit komplizierten Formeln gewichtet und in Bezug zu anderen gebracht. Am Ende des Jahres wird eine Jahresnote errechnet. All diese Rechnungen sind illegal! Noten sind keine Zahlen, sondern Kurzfassungen von Definitionen! Heißen daher ja nicht eins sondern Sehr gut.entscheidend für Noten ist der Begriff des Wesentlichen. Lehrer/innen haben als Gutachter zu entscheiden, was das Wesentliche für den jeweiligen Beurteilungszeitraum ist und ob der/die jeweilige Schüler/in dieses Wesentliche überwiegend (=Genügend = 4) oder vollständig (= Befriedigend = 3) erreicht hat. Wurde durch eigenständige Leistungen mehr als das Wesentliche erreicht, ist das mit Gut (=2) oder Sehr gut (= 1) zu bewerten. Da es unrealistisch ist, dass jede/r Schüler/in über alle Bildungs- und Lehraufgaben und den gesamten Lehrstoff geprüft wird, werden größere (Schularbeiten, Tests) oder kleinere Stichproben (Mitarbeit, mündliche Prüfung) eingesetzt, um festzustellen, welche Noten gesetzt werden müssen. Dr. Josef Lackner Neue RDP/AP ab
5 Diese Sichtweise der Beurteilung deckt sich natürlich nicht mit der üblichen Sicht der Schüler/innen und deren Eltern (und auch mancher Lehrer oder Programmierer von Software). Es bringt auch Probleme für die Information der Eltern bzw. volljährigen Schüler/innen mit sich. So kann es durchaus vorkommen, dass sich erst unmittelbar vor Prüfungsschluss ergibt, dass ein/e Schüler/in einen wesentlichen Bereich des Lehrplanes nicht einmal überwiegend erfüllt, damit ist das Semester mit Nicht genügend zu beurteilen, obwohl bisher die Leistungen eher mit Befriedigend oder gar Gut zu bewerten gewesen wären. Für die Reife- und Diplomprüfung und die Abschlussprüfung gelten die Notendefinition der Leistungsbeurteilungsverordnung ebenfalls aber mit der Einschränkung, dass bei den zentral geregelten Klausuren die vorgegebenen Beurteilungsraster zu verwenden sind. Im Falle der Klausur in Angewandter Betriebswirtschaft und Rechnungswesen sowie der mündlichen Prüfungen sollen Aufgabenstellungen sowohl das Wesentliche als auch darüber hinausgehendes abprüfen. Dies kann z.b. durch Aufgabenstellungen erfolgen, die einerseits das Wiedergeben von Lehrstoff und andererseits die Anwendung des Gelernten ermöglichen. Die Einführung des Beisitzes bei den mündlichen Prüfungen erfordert noch viel mehr als bisher die Klärung des Erwartungshorizonts und der Beurteilungskriterien der Prüfer/innen. Dabei muss natürlich auch für unerwartete aber trotzdem korrekte Antworten der Kandidat/inn/en Vorsorge getroffen werden. Weitere Informationen zu den ab 2016 geltenden Vorschriften finden Sie unter und in einer Handreichung, die derzeit von drei Landesschulinspektorinnen aus dem Bereich der humanberuflichen Schule Österreichs erstellt wird. Dr. Josef Lackner Neue RDP/AP ab
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