Technische Methoden des Spielerschutzes beim Glückspiel Online & Rechtliche Grundlagen/Kollision
|
|
- Bernhard Ursler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Technische Methoden des Spielerschutzes beim Glückspiel Online & Rechtliche Grundlagen/Kollision Dr Julia Hörnle, Professor of Internet Law Institute of Computer & Communications Law CCLS, Queen Mary, University of London
2 Übersicht:Technische Schutzmassnahmen Online Altersverifikation Spielkonto (freiwillige) Einzahlungs- oder Verlustbegrenzung; Begrenzung der Spieldauer; Bedenkzeit/Zeitverzögerung vor Erhöhung Spielpause/Selbstausschluß/Ausschluß
3 Übersicht:Technische Schutzmassnahmen Online Früherkennung von Spielern mit potentiellem Risiko => Online Profiling Warnhinweise und Informationen über Pop-Up Fenster Selbsttests zum Spielverhalten, Kontoinformationen Auschluß von Direktwerbung, Direktangeboten Kontakt zu Suchtberatung/Suchtbekämpfung
4 Früherkennung von Spielern mit Suchtpotential Basiert auf: INDIVIDUALISIERUNG 1. Überwachung des Spielverhaltens anhand der Aktivitäten auf dem Spielkonto 2. Kontakt mit dem Kundendienst des Spielanbieters (Kommunikation) => Erstellung eines Spielerprofils!
5 Früherkennung von Spielern mit Suchtpotential Erstellung eines Risiko- Spielerprofils DSM-IV and PGSI Scoring Einige Kriterien -> Spielverhalten: Einsätze, Spieldauer, Intensität des Spiels zb Verlusten Nach zu- Jagen; Bessenheit vom Spiel; Bedürfnis mit immer größeren Einsätzen zu spielen Andere Kriterien extern oder Motiv, zb eine Beziehung/Arbeitstelle zu riskieren oder Glückspiel als Flucht vor Problemen
6 Früherkennung von Spielern mit Suchtpotential Hauptproblem: Unterscheidung zwischen 1. Hoher Spielintensität als solcher und 2. Hohe Spielintensität als Anzeichen von Suchtpotential Was kann sich dieser Spieler leisten?
7 Rechtliche Würdigung Datenschutzrichtline 1995/46/EC Besondere Kategorien Personenbezogener Daten (vertaulich) (Gesundheit), Art 8 (1) ivm (2) Legitimierungsgründe, Art 6(1) (a) Ausdrückliche, unzweifelhafte Einwilligung des Spielers Art 7(a); Art 8 (2) (a) Notwendig zur Vertragsabwicklung Art7(b) auch für besondere Kategorien in neuer Richtlinie: Art 9 (2) (aa) Rechtliche Verpflichtung des Spielanbieters Art 7 (c) Verarbeitung im öffentlichen Interesse Art 7 (e); auch für besondere Kategorien in neuer Richtlinie: hohes öffentliches Interesse Art 9 (2) (g) Verarbeitung zum Zweck der Gesundheitsvorsorge (Geheimhaltungspflicht) Art 8 (3)
8 Rechtliche Würdigung Datenschutzrichtline 1995/46/EC Zweck ist Spielerschutz und Prävention von Spielsucht (Zweckgebundenheit) Art 6 (1) (b) Trennung Werbung/Spielerschutz Spielerinformation=> Datenerhebung z Zweck des Spielerschutzes Art 6 (1) (b); Art 2 (h) in Kenntnis der Sachlage ; Art 10 Spielerprofile sachlich richtig erhoben und geeignet, Risiken richtig einzuschätzen, Art 6 (1) (c),(d) Datenerhebung verhältnismäßig zum Schutzzweck (Minimierung der Datenerhebung) Art 6 (1) (c) Datenlӧschung wenn Spielkonto gelöscht Art 6 (1) (e)
9 Rechtliche Würdigung Datenschutzrichtline 1995/46/EC Rechte der Spieler bzgl seiner Personenbezogenen Daten Spieler kann Daten verlangen; Auskunftsrecht Art 12 (a) Berichtigung des Spielerprofils Art 12 (b) Widerspruchsrecht Art 14 (a)- öffentliches Interesse => rechtliche Untermauerung der Bestimmungen über Soziale Verantwortung Einspruch gegen automatisierte Einzelentscheidungen, Art 15(1); (2) (a) (Möglichkeit, Standpunkt geltend zu machen) Datensicherheit: organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen (risiko-angemessen), Art 17
10 Rechtliche Würdigung Verordnung zum Datenschutz- Artikel 20 Online Profile, Europ. Parlament, Entwurf 12. März 2014 Widerspruchsrecht, Art 20 (1) Profiling welches rechtliche oder ähnlich erhebliche Auswirkungen auf Interessen, Rechte oder Freiheiten der betroffenen Person hat (?) Erforderlich für die Erfüllung eines Vertrages und geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die berechtigten Interessen des Spielers zu wahren oder Ausdrückliche Rechtsvorschriften und geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die berechtigten Interessen des Spielers zu wahren oder mit Einwilligung der betroffenen Person
11 Rechtliche Würdigung Verordnung zum Datenschutz- Artikel 20 Online Profile, Europ. Parlament, Entwurf 12. März 2014 Nicht vollautomatisiert: muss eine persönliche Prüfung, einschließlich einer Erläuterung der nach einer solchen Prüfung getroffenen Entscheidung enthalten Konsequenzen eines positiven Profils Ueberweisung an Kundendienst zur Verhinderung der Glückspielsucht Pause/Suspendierung (Zwangs-)Ausschluß? Verweis => Suchthilfsdienste?
12 Ausblick Online Profiling nicht unbedingt datenschutzwidrig Fraglich ob Online Profiling wirklich zur Früherkennung von potentiellen Risikospielern geeignet und dies ist Teil der datenschutzrechlichen Vereinbarkeit
Einzelfallentscheide und Profiling.
Modul 2, 26. September 2016 Webinar@Weblaw: DSGVO Bearbeitung von Personendaten, Einwilligungserklärung, Einzelfallentscheide. Nicolas Passadelis Einzelfallentscheide und Profiling. Inhaltsverzeichnis.
Mehr19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen
TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesdatenschutzgesetz 19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen 19 Auskunft an den Betroffenen HI23101 HI23102 (1) 1 Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen
MehrInhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 1 KaDitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Outsourcing und Datenschutz 3 2.1 Begriff und Bedeutung des Outsourcings von Datenverarbeitung 3 2.2 Beispiele für Formen des DV-
Mehr- Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? -
EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? - PALLAS SECURITY-BREAKFAST Köln, den 15. November 2016 Harald Eul HEC GmbH 50321 Brühl Tel 02232
MehrVorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de
Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht
MehrWerbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird
Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig? Werbung im Tätigkeitsbereich Keine Verletzung Schutzwürdiger Interessen des Kunden
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung Was kommt jetzt auf die Unternehmen zu?
Arnd Böken EU-Datenschutz-Grundverordnung Was kommt jetzt auf die Unternehmen zu? Workshop, SAS Institute GmbH, 9. Februar 2017 EU-Datenschutz Grundverordnung 1. Übersicht über EU DSGVO 2. Accountability
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame
MehrBundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Die Reform des europäischen Datenschutzrechtes - Implikationen für das Gesundheitswesen - 3. Februar 2015, Bern forumsante.ch 2015 RAin
MehrUnabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts DATENSCHUTZ NEU DENKEN! (Neue) Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für die IT-Sicherheit Heiko Behrendt
MehrGrundlagen des Datenschutzes
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2009: BDSG (2) & Kundendatenschutz (1) 2.1 Schema zu 28 BDSG Aufgabe: Erstellen Sie ein Schema zu 28 BDSG, aus der hervorgeht, wann eine Datenerhebung,
MehrRecht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator
Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit 07.10.2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Privatsphäre und Datenschutz Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und würde
MehrAuswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher
Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher Aktenzeichen: Abschluss der
MehrHerausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung
Herausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein 31.05.2016, Berlin Roter
MehrÖFFNUNGSKLAUSELN AUSSCHÖPFEN, NATIONALE SPIELRÄUME NUTZEN
ÖFFNUNGSKLAUSELN AUSSCHÖPFEN, NATIONALE SPIELRÄUME NUTZEN Erhalt des deutschen Datenschutzniveaus vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung 02. Mai 2016 Impressum Verbraucherzentrale Bundesverband
MehrDie neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes
Die neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes Was kommt auf die Unternehmen und deren IT-Verantwortliche zu? NIK - Nürnberg, 08. November 2016 Ulrich Neef in Zusammenarbeit mit ODN - INTERNET
MehrVorschlag der Bundesregierung
Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)
MehrProfilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung
Profilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung Ulrich Weinbrenner (Leiter der Projektgruppe Datenschutz im Bundesministerium des Innern) Gliederung 1. Bedeutung der DS-GVO
MehrGEMEINSAM FÜR VERANTWORTUNGSVOLLES WETTEN
GEMEINSAM FÜR VERANTWORTUNGSVOLLES WETTEN RISK-IN-SAFE-HANDS.COM WICHTIGE HINWEISE ZUR SPIELSUCHTPRÄVENTION Glücksspiel und Sportwetten bringen Risiken mit sich Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Grundsätze
Mehrder crossinx GmbH Hanauer Landstrasse 291A 60314 Frankfurt/M. nachstehend Unternehmen genannt DS001 DS-Richtlinie Datenschutz-Richtlinie
Datenschutz-Richtlinie der crossinx GmbH Hanauer Landstrasse 291A 60314 Frankfurt/M. nachstehend Unternehmen genannt Für Unternehmen ist die moderne Informations- und Kommunikationstechnologie ein wichtiger
MehrSEMINAR "WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT- COMPLIANCE" (17./18. JUNI 2016)
SEMINAR "WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT- COMPLIANCE" (17./18. JUNI 2016) COMPLIANCE RISK ASSESSMENT BERLIN 17. JUNI 2016 1Global Compliance Risk Office Assessment 17. Juni 2016 AGENDA I. Einleitung II. Hintergrundinformation:
MehrBet r of f enenr ec ht e ent spr ec hend der EU DS-GVO Al t er Wein in neuen Sc hl äuc hen?
Bet r of f enenr ec ht e ent spr ec hend der EU DS-GVO Al t er Wein in neuen Sc hl äuc hen? Dr. Bernd Schütze GMDS-Ar beit sgr uppe Dat enschut z und IT-Sicher heit im Gesundheit swesen (DIG) Dr. Ber nd
MehrDatenschutz in der Marktund Sozialforschung
ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und
MehrDATEN- SCHUTZ DATENSCHUTZRICHTLINIEN
DATEN- SCHUTZ DATENSCHUTZRICHTLINIEN KOMAX AG Gültig ab 1. November 2015 GESCHÄFTS- BEDINGUNGEN INHALTSVERZEICHNIS 1 Geltungsbereich und Zweck 3 2 Datenerhebung 3 3 Zweck der Datenerhebung und 3 Verwendung
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2015/146 SEITEN 1-7 DATUM 01.10.2015 REDAKTION Sylvia Glaser Ordnung zum Schutz personenbezogener Daten bei multimedialer Nutzung von E-Learning-Verfahren an der Rheinisch-Westfälischen
MehrDie Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie
Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Eine Unternehmensbefragung Diplomica Verlag Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen
MehrInhalt. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung Smarter oder nicht? 28. April 2016 Vertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin
Die EU-Datenschutz- Smarter oder nicht? 28. April 2016 Vertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin Prof. Dr. Mark D. Cole Wissenschaftlicher Direktor Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) Inhalt
MehrGEMEINSAM FÜR VERANTWORTUNGSVOLLES SPIELEN
GEMEINSAM FÜR VERANTWORTUNGSVOLLES SPIELEN RISK-IN-SAFE-HANDS.COM WICHTIGE HINWEISE ZUR SPIELSUCHTPRÄVENTION Glücksspiel bringt Risiken mit sich Menschen haben schon seit jeher ihr Glück im Spiel gesucht
MehrDatenschutzrechtliche Probleme beim Outsourcing Inaugural-Dissertation
Datenschutzrechtliche Probleme beim Outsourcing Inaugural-Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Rechte durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität
MehrProbleme der EU-Datenschutz- Grundverordnung aus österreichischer Sicht
Probleme der EU-Datenschutz- Grundverordnung aus österreichischer Sicht 7.4.2016 Dr. Kunnert, Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst Dr. Kunnert - Vortrag Karl -Renner -Institut - 7.4.2016 1 Thema Private
MehrDatenschutzrechtliche Fragen der elektronischen Gesundheitsakte. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M.
Datenschutzrechtliche Fragen der elektronischen Gesundheitsakte Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. Ἃδ' ἂνἐνθεραπείῃἢἴδω, ἢἀκούσω, ἢκαὶἄνευθεραπηίης κατὰβίονἀνθρώπων, ἃµὴχρήποτεἐκλαλέεσθαιἔξω, σιγήσοµαι, ἄῤῥηταἡγεύµενοςεἶναιτὰτοιαῦτα.
MehrDatenschutzrechtliche Aspekte der Weitergabe von Sozialdaten
Thomas P. Stähler Datenschutzrechtliche Aspekte der Weitergabe von Sozialdaten Vor allem am Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung und verwandter Versicherungszweige sowie unter besonderer Berücksichtigung
Mehr4d Meldepflicht. 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen. 6a Automatisierte Einzelentscheidung
4d Meldepflicht (3) Die Meldepflicht entfällt ferner, wenn die verantwortliche Stelle personenbezogene Daten für eigene Zwecke erhebt, verarbeitet oder nutzt, hierbei höchstens neun Personen mit der Erhebung,
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrVideoüberwachungsreglement
Gemeinde Schafisheim Videoüberwachungsreglement Bewilligt durch den Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz des Kantons Aargau am 03. Februar 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck... 3 2 Zuständigkeiten...
MehrDuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung?
DuD 06 8. Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung? Berlin, 4.06.06 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Datenschutz-Auditor
MehrGrundlagen des Datenschutzes
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2009: BDSG (1) 1.1 BDSG-Rechtsgrundlagen für Aktiengesellschaften Aufgabe: Welche Abschnitte aus dem BDSG sind für Aktiengesellschaften relevant?
MehrDIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG
DIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG DR. MARKUS FRANK LL.M. RECHTSANWALT A-1070 Wien, Neustiftgasse 3/5, Tel +43/1/523 44 02, Fax -10, office@frank-law.at Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments
MehrDatenschutz im Verein
Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!
MehrBerlin, 7. Dezember Inhaltsverzeichnis
Digitale Gesellschaft e. V. Singerstraße 109 10179 Berlin +49 30 97894230 info@digitalegesellschaft.de www.digitalegesellschaft.de @digiges Berlin, 7. Dezember 2016 Stellungnahme des Digitale Gesellschaft
MehrDatenschutz-Grundverordnung
Datenschutz-Grundverordnung Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
MehrTechniken der Ausspähung bedrohte Privatheit
Der gläserne Mensch was wir von uns preisgeben? Christian Goltz, Wirtschaftsabteilung bei der StA Chemnitz Saarbrücken, 18.09.2008 Ausblicke für Datenverarbeitung in der Zukunft Heute: Computer (PC/Großrechner)
MehrProfiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung
Profiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung 3. Münchner Datenschutztag, 16.10.2014 Dr. Falk Böhm DSB Kabel Deutschland München, 16.10.2014 Profiling im Lichte des Verordnungsentw urfs C1 Öffentlich
MehrGrundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2)
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2) 3.1 Virenschutz & TKG 100 Abs. 1 TKG, da virenverseuchte Mails zur Störung von Kommunikationsanlagen
Mehr3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers"
3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers" Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle
MehrDIGITALE PRIVATSPHAERE
DIGITALE PRIVATSPHAERE WISSEN Die enorme Ausbreitung des Internets über die letzten beiden Jahrzehnte stellt uns vor neue Herausforderungen im Hinblick auf Menschenrechte, insbesondere der Abwägung zwischen
MehrTypologie der behandelten Daten und Zweck der Behandlung.
PRIVACY RECHTLICHE INFORMATIONEN UND PRIVACY Auf dieser Seite werden die Modalitäten der Verwaltung der Website bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten der Benutzer, die sie konsultieren und
MehrRichtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer
Richtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer Der Senat der Hochschule Emden/Leer hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 die nachstehende Fassung der Richtlinie
MehrGemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013
Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG vom 5. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und Zweck... 3 Art. 3
MehrSecorvo. Partner und Unterstützer
Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße
MehrEnergiedatenerfassung durch Smart Meter
Energiedatenerfassung durch Smart Meter Stand der aktuellen technischen und regulatorischen Entwicklung Dipl.-Ing. Stefan Lummer Goslar, den 06.06.2013 Agenda > Smart Meter: Ein Definitionsversuch > Smart
MehrSamenspende. Information der Ärztekammer Nordrhein
Samenspende Information der Ärztekammer Nordrhein Einführung In Deutschland werden derzeit jährlich mehr als 1.000 künstliche Befruchtungen mittels einer Samenspende durchgeführt. Die Tendenz ist steigend.
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v.
Sehr geehrte(r) Herr/Frau, aufgrund Ihrer ehrenamtlichen/beruflichen Aufgabenstellung/Tätigkeit bei dem Nordrhein- Westfälischer Ruder-Verband e.v. werden Sie hiermit auf das Datengeheimnis nach 5 des
MehrDatenschutz beim Umgang mit Datenbanken
Datenschutz beim Umgang Vortrag im Rahmen der SIG Security der DOAG Florian Gerhard Loomans & Matz AG Ihr Partner für Datenschutz Unsere Services eine runde Sache Informationssicherheit Wirtschaft ISO
MehrBerliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Berliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Hinweise zur Vorabkontrolle nach dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) Das am 30.7.2001 novellierte Berliner Datenschutzgesetz
MehrReglement über die Video- überwachung auf öffentlichem Grund
Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund In Kraft seit: 1. Juli 2013 Inhalts verzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und
MehrARTIKEL 29 DATENSCHUTZGRUPPE
ARTIKEL 29 DATENSCHUTZGRUPPE 10972/03/DE endg. WP 76 Stellungnahme 2/2003 zur Anwendung der Datenschutzgrundsätze auf die Whois- Verzeichnisse Angenommen am 13. Juni 2003 Die Gruppe ist gemäß Artikel 29
MehrAktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen
Aktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen BvD Symposium 22. Oktober 2015 Ulrich Weinbrenner Leiter der PG Datenschutz im BMI Der Reformprozess Bedeutung der Reform Wer entscheidet
MehrBetriebliche Organisation des Datenschutzes
Betriebliche Organisation des Datenschutzes Die EU-Datenschutzgrundverordnung: Fragen und Antworten zur praktischen Umsetzung Hamburg, 26. April 2016 Philipp Kramer Rechtsanwalt, Gliss & Kramer, Hamburg
MehrBundesdatenschutzgesetz
Wolfgang Däubler Thomas Klebe Peter Wedde Thilo Weichert Bundesdatenschutzgesetz Kompaktkommentar zum BDSG 5., vollständig neu bearbeitete Auflage BUND VERLAG Inhaltsverzeichnis Vorwort '......... 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/31 16. Wahlperiode 03. 11. 2005 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel Das Bundesdatenschutzgesetz
MehrForderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien
Berlin, 17.6.2014: Pressekonferenz: Die neue EU-Verordnung zu klinischen Studien eine Chance für den Forschungsstandort Deutschland Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen
MehrDie erheblichen Einflüsse der Datenschutz-Grundverordnung auf die IT
Die erheblichen Einflüsse der Datenschutz-Grundverordnung auf die IT SK-Consulting Group GmbH Donnerstag, 29. September 2016 Vorstellung Alexander Jung Diplom-Jurist (Univ.) Senior Consultant Datenschutz
MehrPosition. Datenschutz in der EU einheitlich und praxisgerecht regeln. Stand: Februar 2013 www.vbw-bayern.de
Position Datenschutz in der EU einheitlich und Stand: Februar 2013 www.vbw-bayern.de Vorwort X Vorwort Einheitlicher Datenschutz in Europa Der Datenschutz muss verlässlich und mit Augenmaß geregelt werden
MehrBDSG - Interpretation
BDSG - Interpretation Materialien zur EU-konformen Auslegung Christoph Klug Rechtsanwalt, Köln Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V., Bonn 2. aktualisierte und erweiterte Auflage DATAKONTEXT-FACHVERLAG
MehrSelbstverständlich haben Sie das Recht auf Zugang zu Ihren Daten bzw. die Korrektur nicht korrekter Daten.
Informationsblatt zur Datenverarbeitung mit der DaLiD (Datenbank für Leistungssport) für Kaderathleten/-innen und talentierte Nachwuchssportler/-innen (Hinweis: Im weiteren Verlauf wird zur verbesserten
MehrNicht-Reaktive Erhebungsmethoden
Nicht-Reaktive Erhebungsmethoden Kapitel 7: Forschungsethik Forschungsethik: Experiment 1 Der kleine Albert Watson und Rayner prüften die Konditionierungsmöglichkeit beim Menschen (1920) Albert (9 Monate)
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Besucherführungen der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucherführungen der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh 1. ALLGEMEINES Die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh (DVV) vermittelt Führungen
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Lösungen zur 4. Übung: Falldiskussion zum Datenschutz 4.1 Tangierte Normen (1) Abschluss eines Mobilfunkvertrages B. = nichtöffentliche Stelle (Wettbewerbsunternehmen) nach 2 Abs.
MehrMerkblatt über den Datenschutz für Mitarbeitende
Der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland Merkblatt über den Datenschutz für Mitarbeitende Metadaten: Aktenzeichen: 0005.8-2015-3 Version: 1.0 Ausgabedatum: 25. April
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/1000033198. digitalisiert durch
Teil 1 : Einführung 1 I. Einsatz der Telemedizin im Gesundheits- und Rettungswesen 1 II. Begriffsbestimmung 2 1. Telematik 3 2. Gesundheitstelematik 3 3. Telemedizin 4 4. Präklinische Notfallmedizin und
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
MehrBundesdatenschutzgesetz
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Spiros Simitis [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz 7., neu bearbeitete Auflage Dr. Ulrich Dammann, Ministerialrat a.d. im Amt des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,
MehrKURZBEWERTUNG DER EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZVERORDNUNG
1 l 5 KURZBEWERTUNG DER EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZVERORDNUNG Die wichtigsten Regelungen im Überblick Am 14. April 2016 hat das Europäische Parlament nach mehr als vierjähriger Ver-handlung die Datenschutzverordnung
MehrInhaltsverzeichnis. Verzeichnis der Beispiele...XVIII Literaturverzeichnis... XIX
Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Beispiele...XVIII Literaturverzeichnis... XIX Einleitung... 1 Kapitel 1: Grundlagen des zwischenzeitlichen Zugewinnausgleichs... 5 I. Abgrenzungen... 5 1. Zwischenzeitlicher
MehrAnordnung über den kirchlichen Datenschutz in der Diözese Fulda (Kirchliche Datenschutzanordnung KDO Novelle 2003)
Anordnung über den kirchlichen Datenschutz in der Diözese Fulda (Kirchliche Datenschutzanordnung KDO Novelle 2003) Präambel Aufgabe der Datenverarbeitung im kirchlichen Bereich ist es, die Tätigkeit der
MehrPrivacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit?
Privacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit? nikolaus.forgo@iri.uni-hannover.de @nikolausf Wien, 21. 10. 2016
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrDatenschutz in Schulen
Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept
MehrErklärung zum Datenschutz für das Fraunhofer-Alumni-Portal. 1. Allgemeines
1. Allgemeines 1.1 Die vorliegende Datenschutzerklärung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.v., Hansastraße 27c, 80686 München (»Fraunhofer«) bezieht sich auf personenbezogene
MehrAuftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener
MehrSonstiges Diakonierecht Datenschutzrecht, Beitrag 8 - Seite 1
Sonstiges Diakonierecht Datenschutzrecht, Beitrag 8 - Seite 1 Verpflichtung der ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Mitglieder des Diakonischen Werkes Bayern, die mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten
MehrÄnderungs- und Ergänzungsvorschläge der deutschen gesetzlichen Krankenkassen
über eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) KOM(2012)
MehrDatenschutzaspekte bei Konzepten des AAL
Dialog ehealth Ambient Assisted Living Datenschutzaspekte bei Konzepten des AAL Eckpfeiler des Datenschutzes Wie passt ALL dazu? Ansatzpunkte für die Gestaltung Datum: 9.6.2010, Folie: 1 Datum: 9.6.2010,
MehrGrundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Mobile Speicher und Verarbeitungsmedien ( 6 c BDSG-E)
Zwei-Stufen-Modell 1. Stufe: Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie und Ergänzung durch einige innovative Neuregelungen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Datenschutz-Audit
Mehr1.2 Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit des SaaS-Rahmenvertrag.
Auftrag zur Datenverarbeitung gemäß $11 BDSG / Art. 17 EG-Datenschutzrichtlinie für Kunden der EU Stand 1.Quartal 2016 Zwischen [..] - Auftraggeber - und crowdhouse GmbH -Auftragnehmer- Dieses Dokument
MehrMustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 -
DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - Seite 2 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Königstraße 10a
MehrDatenschutzrechtliche Aspekte der Implementierung eines Onlineshops an der Universität Oldenburg
Jura Annette Schröder Datenschutzrechtliche Aspekte der Implementierung eines Onlineshops an der Universität Oldenburg Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studiengang Diplom- Betriebswirtschaftslehre
MehrGliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel
Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel II. Was ist Datenschutzrecht? 1. Beispiel 2. Ansatzpunkt: Schutz des Persönlichkeitsrechts 3. Datensicherung 4. Datenschutzrechtliches
MehrBvD. Management-Summary. Überblick in 10 Schritten
www.bvdnet.de BvD Management-Summary Überblick in 10 Schritten Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.v. Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
MehrSICHERHEITSDATENBLATT R404A
Schick Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und 453/2010 Seite 1 von 16 Produkt: Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht den Richtlinien und gesetzlichen Anforderungen Deutschlands
Mehr12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben
12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben Dr. Axel Gutenkunst Datenschutzbeauftragter für die Evangelische Landeskirche Württemberg und das Diakonische Werk
MehrSAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT
SAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT Vortrag auf der Böckler Konferenz für Aufsichtsräte 2016 Prof. Dr. Peter Wedde Berlin, 1. Juli 2016 Worum wird es gehen? I. Warum Safe Harbor? Und warum Datenschutz?
Mehr1 Gewinnspiel. 2 Teilnehmer
Allgemeine Gewinnspielbedingungen energis GmbH Wir machen Wind fürs Saarland. Und Du? / Datenschutz Die energis GmbH bietet zum Weltrekord-Versuch Wir machen Wind fürs Saarland. Und Du? ein Gewinnspiel
MehrArbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Liebe Leserin, lieber Leser, der Schutz von persönlichen Daten wird immer wichtiger. Ohne großen Aufwand ist es möglich,
MehrWerbung und Online Marketing was ändert sich mit der DSGVO?
Werbung und Online Marketing was ändert sich mit der DSGVO? Datenschutztag 2016, Köln 20.September 2016 Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin 1 Werbung und Online Marketing ellagrin, fotolia.de 2 EU-DSGVO
MehrX. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG
X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich nach 3a S. 1 BDSG an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten
MehrInformationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Unabhängige Anlageberatung
Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Unabhängige Anlageberatung Dr. Mareike Altmann Unabhängige Anlageberatung - Überblick
MehrOrdnung über den kirchlichen Datenschutz KDO
1 Ordnung über den kirchlichen Datenschutz KDO 2 Präambel Aufgabe der Datenverarbeitung im kirchlichen Bereich ist es, die Tätigkeit der Dienststellen und Einrichtungen der Katholischen Kirche zu fördern.
Mehr***I ENTWURF EINES BERICHTS
Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Wirtschaft und Währung 2016/0182(COD) 21.11.2016 ***I ENTWURF EINES BERICHTS über den des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms
Mehr