Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg Der Vorsitzende

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1 Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg Der Vorsitzende 13. November 2017 Damen und Herren Abgeordneten des Kreistages des Landkreises Limburg-Weilburg Manfred Michel, Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg Damen und Herren Kreisbeigeordneten des Landkreises Limburg-Weilburg Sehr geehrter Herr Landrat Michel, sehr geehrte Damen und Herren, gemäß 32 Hessische Landkreisordnung (HKO) in Verbindung mit 56 Hessische Gemeindeordnung (HGO) lade ich Sie zur 11. Sitzung des Kreistages am Freitag, dem 1. Dezember 2017 um 9:00 Uhr, in das Bürgerhaus nach Elz, Lehrgasse 12, ein. Tagesordnung: 1. Geschäftliches 2. Berichte und Mitteilungen des Kreisausschusses 3. Anpassung der Rettungsdienstgebührensatzung zum 1. Januar Bericht und ggf. Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und 4. Vorlage und Kenntnisnahme des Beteiligungsberichts Bericht des Haupt-, Finanz- und

2 5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Limburg-Weilburg für die Haushaltsjahr 2018 und 2019 mit Anlagen -Bericht und ggf. Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und 6. Investitionsprogramm -Bericht und ggf. Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 8. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Kommunalen Jugendbildungswerkes für die Haushaltsjahre 2018 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Limburg- Weilburg für die Wirtschaftsjahre 2018 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg- Weilburg für das Wirtschaftsjahr Abschaffung der Gaststättenbetriebssteuer sowie der Jagdsteuer im Landkreis Limburg-Weilburg 12. Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg - Bericht und ggf. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Revision und Controlling- 13. Jahresabschluss 2016 des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Limburg- Weilburg - Bericht und ggf. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Revision und Controlling- 14. Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg (Abfall- und Gebührensatzung) 15. Gefährdung durch Kalksteinbruch Hengen abschätzen und ggf. abwehren - Bericht und ggf. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltangelegenheiten Energieversorgung und Landwirtschaft sowie des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft und Verkehr-

3 16. Stickstoffdioxid-Minderungsplan - Bericht und ggf. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltangelegenheiten Energieversorgung und Landwirtschaft- 17. Umweltunfall Biogasanlage -Bericht und ggf. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft- 18. Umweltpreis Bericht und ggf. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft- 19. Schulentwicklungsplanung für den Bildungsgang Realschule in der Planungsregion Bad Camberg-Selters-Brechen -Antrag FDP-Fraktion- 20. Archiv des Altkreises Limburg -Anfrage der FDP-Fraktion- Mit freundlichen Grüßen Joachim Veyhelmann, Kreistagsvorsitzender

4 Vorlage zu Punkt 3 der Tagesordnung für die 11. Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg-Weilburg am 1. Dezember 2017 im Bürgerhaus in Elz Anpassung der Rettungsdienstgebührensatzung zum 1. Januar 2018 Der Kreisausschuss hat gebeten, folgende Beschlussvorlage auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 1. Dezember 2017 zu setzen. Vorlage: Der Kreistag wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Kreistag beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 1. Januar Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, den Erlass der Rettungsdienstgebührensatzung vom 1. Dezember 2017 in den amtlichen Mitteilungsblättern des Landkreises Limburg-Weilburg öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Nach 9 HRDG können die Träger des Rettungsdienstes für die ihnen aus der Durchführung dieses Gesetzes entstehenden Kosten, die nicht nach 8 HRDG erstattet werden, Benutzungsgebühren nach 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) erheben. Aufgrund der gestiegenen Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Zentralen Leitstelle (z.b. Personalzuwachs um 4,5 Stellen) sowie der Planungs-, Genehmigungs- und Aufsichtstätigkeit im Rettungsdienstbereich ist eine Anpassung der Rettungsdienstgebühr gegenüber dem Jahr 2017 notwendig. Folgende Veränderung in der Satzung ergibt sich: 3 Abs.1 Satz 1 Gebührenfestsetzung: Es ergibt sich eine Rettungsdienstgebühr für den Krankentransport in Höhe von 5,50 Euro und für die Notfallversorgung eine Gebühr in Höhe von 63,48 Euro.

5 Die Kalkulation der neuen Rettungsdienstgebühr ab 1. Januar 2018 ist als Anlage 2 beigefügt. Im Jahr 2018 sind auf der Grundlage der Kalkulation auf dem Sachkonto öffentlich rechtliche Verwaltungsgebühren folgende Einnahmen zu erwarten: 6400 Einsätze Krankentransport x 5,50 Euro = Euro (gerundet) Einsätze Notfallversorgung x 66,48 Euro= Euro (gerundet) voraussichtliche Einnahme 2018: Euro Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Limburg, den 13. November 2017 Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Manfred Michel

6 Vorlage zu Punkt 19 der Tagesordnung für die 11. Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg- Weilburg am 1. Dezember 2017 im Bürgerhaus in Elz Schulentwicklungsplanung für den Bildungsgang Realschule in der Planungsregion Bad Camberg-Selters-Brechen Die FDP-Fraktion hat gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 1. Dezember 2017 zu setzen. Antrag: Der Kreistag wir gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Kreisausschuss wird beauftragt, im Ausschuss für Jugend, Schule und Bau über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuellen Entwicklungen bei der anstehenden Entscheidung über die weitere Schulentwicklungsplanung für den Bildungsgang Realschule in der Planungsregion Bad Camberg-Selters-Brechen zu informieren. Dabei sollen dem Schulausschuss insbesondere folgende Aspekte vorgestellt werden: 1. Entwicklung der Schülerzahlen an den Realschulzweigen in Bad Camberg, Selters und Brechen im Vergleich zu den Prognosen des Schulentwicklungsplans 2. Entwicklung der Schülerzahlen von erfolgreichen Realschulabschlüssen in den letzten fünf Jahren 3. Nach Auffassung des Kreisausschusses entscheidende Kriterien für die Entscheidung 4. Folgen einer möglichen Zusammenlegung und/oder Schließung eines Bildungsganges Realschule für die betreffende Schule im Hinblick auf Personal Begründung: Die Hessische Landesregierung hat in ihrer Genehmigung des Schulentwicklungsplans vom 11. Mai 2016 dem Landkreis Limburg-Weilburg den Auftrag gegeben, das Realschulangebot in der Planungsregion Bad Camberg-Selters-Brechen innerhalb der nächsten zwei Jahre einer erneuten differenzierten Analyse zu unterziehen. Auf dieser Grundlage hat der Ausschuss für Jugend, Schule und Bau alle Schulstandorte im Rahmen einer Sitzung besucht und sich ein Bild von der Situation vor Ort gemacht. Nun soll in den nächsten Sitzungen über das weitere Vorgehen beraten werden.

7 Die anstehende Entscheidung ist sowohl für die Kommunen als auch für die betroffenen Schüler, Lehrer und Eltern von enormer Bedeutung. Daher bedarf es einer abgewogenen und fachlichen Entscheidung, die gut vorbereitet ist. Der Bericht des Kreisausschusses soll die Informationen, die die Abgeordneten aus den Sitzungen vor Ort erhalten haben, um weitere Aspekte ergänzen. Limburg, den 13. November 2017 Der Vorsitzende des Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg Joachim Veyhelmann

8 Vorlage zu Punkt 20 der Tagesordnung für die 11. Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg- Weilburg am 1. Dezember 2017 im Bürgerhaus in Elz Archiv des Altkreises Limburg Die FDP-Fraktion hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 1. Dezember 2017 zu setzen. Anfrage: 1. Gibt es ein Archiv in dem Sitzungsprotokolle des Kreistags und des Kreisausschusses des Altkreises Limburg abgelegt sind und werden Mitarbeiter der Kreisverwaltung in der Auslegung des hessischen Archivrechts fortgebildet? 2. Wird interessierten Forschenden nach Ablauf der Schutzfristen (30 Jahre bei Sachakten) gemäß Hess. Archivgesetz Einblick in die Akten gewährt? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht? 3. Erfüllt der Landkreis Limburg-Weilburg die gesetzlich vorgegebene Anbietpflicht von Akten an das Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden? Begründung: Das Führen eines Archivs ist Pflicht. Viele Kommunen geben jedoch nach 30 Jahren ihre Unterlagen an das Hessische Hauptstaatsarchiv weiter, wo sie verwahrt und interessierten Forschern zur Verfügung gestellt werden. Meine Frage ist, welche Regelung der Landkreis hier verfolgt und wie historische Akten einem interessierten Forscherkreis zur Verfügung gestellt werden. Limburg, den 13. November 2017 Der Vorsitzende des Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg Joachim Veyhelmann

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