Europäisches und deutsches Kartellrecht
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- Friederike Stieber
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1 Lernziele (17. Juni 2016) relative und überlegene Marktmacht ( 20 GWB) - erweiterter Normadressatenkreis der dt. Missbrauchsaufsicht 17. Juni 2016 Struktur der deutschen Missbrauchsaufsicht - sieben eigenständige Verbotstatbestände Dr. Christian Heinichen 2016, Dr. Christian Heinichen 2 Systematik II. Missbrauchskontrolle des deutschen Kartellrechts Missbrauchsverbot - Marktbeherrschung - Energie/ Gas Missbrauchsverbot - Marktmacht - Boykottverbot und sonstige Fälle ( 19 GWB) ( 29 GWB) ( 20 GWB) ( 21 GWB) 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 4 Systematik Selbständige Verbotstatbestände! Systematik (Normadressaten) 19 GWB Missbrauchsverbot, 19 I u. II 20 GWB Verbot d. Vorteilserzwingung, 20 II Verbot d. Mittelstandsbehinderung, 20 III Verbot d. Aufnahmeverweigerung, 20 V 21 GWB Boykottverbot, 21 I Verbot eins. Einflussnahme, 21 II Verbot d. Zwangsanwendung, 21 III Verbot d. Nachteilszufügung, 21 IV 29 GWB Marktbeherrschende Unternehmen Unternehmen mit horizontal überlegener Marktmacht! I, II 20 III 19 III, 20 V Unternehmen mit relativer (vertikaler) Marktmacht Unternehmen! Unternehmensvereinigungen Sonderfälle 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 6 1
2 Prüfungsschema zu 18, 19 GWB: II. 1. Unternehmen 2. marktbeherrschende Stellung 3. Missbrauchsverhalten 4. Kausalität 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 8 a) Legaldefinition: Marktbeherrschende Stellung Einzelmarktbeherrschung ( 18 I GWB) Vollmonopol ( 18 I Nr. 1 GWB) Quasimonopol ( 18 I Nr. 2 GWB) überragende Marktstellung ( 18 I Nr. 3 GWB) Kollektive Marktbeherrschung ( 18 V GWB) Fehlen wesentlichen Wettbewerbs ( 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB)... wenn sich ein Unternehmen weitgehend unabhängig von seinen Konkurrenten, Lieferanten und Abnehmern verhalten kann. überragende Marktstellung ( 18 Abs. 1 Nr. 3 GWB)... wenn ein Unternehmen einen überragenden (einseitigen) Verhaltensspielraum bei der Entwicklung seiner Marktstrategien oder beim Einsatz einzelner Aktionsparameter besitzt. 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 10 b) Gesetzliche Vermutung der Marktbeherrschung Einzelmarktbeherrschung ( 18 Abs. 4 GWB) Marktanteil 40% c) Widerlegung der gesetzlichen Vermutung Einzelmarktbeherrschung - Nachweis wesentlichen Wettbewerbs und - Nachweis einer nicht überragenden Marktstellung Kollektive Marktbeherrschung ( 18 Abs. 6 GWB) 3 Unternehmen => Marktanteil 50% 5 Unternehmen => Marktanteil zwei Drittel kollektive Marktbeherrschung ( 18 Abs. 7 GWB) - Nachweis wesentlichen Binnenwettbewerbs oder - Nachweis einer nicht überragenden Marktstellung 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 12 2
3 d) Missbrauchsverhalten Behinderungsmissbrauch ( 19 II Nr. 1 Alt. 1 GWB) - Behinderung Jedes Verhalten, das die wettbewerbliche Betätigungsfreiheit eines anderen Unternehmens einschränkt. - Unbilligkeit der Behinderung Interessenabwägung Umfassende Abwägung der Interessen aller Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB. Beispiele für einen Behinderungsmissbrauch: - Koppelungspraktiken - Ausschließlichkeitsbindungen - Kampfpreisstrategien - Kosten-Preis-Scheren - Quersubventionierungen 2016, Dr. Christian Heinichen 2016, Dr. Christian Heinichen 14 Diskriminierungsmissbrauch ( 19 II Nr. 1 Alt. 2 GWB) - Ungleichbehandlung Jede unmittelbare oder mittelbare unterschiedliche Behandlung gleichartiger Unternehmen. - Sachliche Rechtfertigung Interessenabwägung Umfassende Abwägung der Interessen aller Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB. - ggf. Wertungen des EU-Kartellrechts beachten Beispiele für einen Diskriminierungsmissbrauch: - ungleiche Rabattierungen - partielle Lieferverweigerungen 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 16 Ausbeutungsmissbrauch ( 19 II Nr. 2 GWB) - Vergleichsmarktkonzept (zeitlich, räumlich, sachlich) - Konzept der Gewinnspannenbegrenzung => sachliche Rechtfertigung (ungeschriebenes TBM!) Strukturmissbrauch ( 19 II Nr. 3 GWB) - Preis- und Konditionenspaltung Verweigerung des Zugangs zu Netzen und Infrastruktureinrichtungen ( 19 II Nr. 4) Aufforderung/Veranlassen der Vorteilsgewährung ( 19 II Nr. 5 GWB) 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 18 3
4 Normadressaten des 20 Abs. 1-3 GWB II. Unternehmen mit relativer (vertikaler) Marktmacht Unternehmen mit relativer (horizontaler) Marktmacht 20 I => 19 II Nr II => 19 II Nr III 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 20 Unternehmen mit relativer ( vertikaler ) Marktmacht: Legaldefinition in 20 Abs. 1 S. 1 GWB sortimentsbedingte Abhängigkeit Fallgruppen: Spitzenstellungsabhängigkeit A B C D E F sortimentsbedingte Abhängigkeit unternehmensbedingte Abhängigkeit (Bsp.: Champagner) knappheitsbedingte Abhängigkeit nachfragebedingte Abhängigkeit Spitzengruppenabhängigkeit (Bsp.: Adidas, Nike, Puma) A B C D E F 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 22 unternehmensbedingte Abhängigkeit knappheitsbedingte Abhängigkeit Zulieferer Volkswagen Händler Stichwort: Ölkrise 1973 sog. Repartierungspflicht nachfragebedingte Abhängigkeit gesetzliche Vermutung für Nachfrager mit relativer Marktmacht ( 20 Abs. 1 S. 2 GWB) 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 24 4
5 Missbrauchsverbote des 20 GWB II. a) Verbot des Marktmachtmissbrauchs, 20 I GWB: Behinderungs- und Diskriminierungsverbot durch Verweis auf 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB Schutz nur von kleinen und mittleren Unternehmen 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 26 Missbrauchsverbote des 20 GWB Missbrauchsverbote des 20 GWB b) Verbot der Erzwingung ungerechtfertigter Vorteile, 20 II GWB: Verbot passiver Diskriminierung durch Verweis auf 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB gilt abweichend von 20 Abs. 1 GWB nicht nur zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen c) Verbot der Mittelstandsbehinderung, 20 II u. IV GWB: spezielles Behinderungsverbot für horizontal marktmächtige Unternehmen Schutz von Einzelhändlern gegen unbillige Wettbewerbshandlungen von Großunternehmen Untereinstandspreisverkäufe als Regelbeispiel, 20 Abs. 3 S. 2 GWB Beweiserleichterung, 20 Abs. 4 GWB 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 28 Missbrauchsverbote des 20 GWB b) Verbot der Aufnahmeverweigerung, 20 V GWB spezieller Behinderungstatbestand Wirtschafts- und Berufsvereinigungen, Gütezeichengemeinschaften sachlich nicht gerechtfertigte Aufnahmeverweigerung II. 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 30 5
6 Boykottverbot Weitere Verbotstatbestände a) Boykottverbot des 21 Abs. 1 GWB b) Verbot einseitiger Einflussnahme, 21 Abs. 2 GWB Verrufer Boykottaufruf Adressat/ Sperrer Schutz vor Umgehung des primären Kartellverbots durch den Einsatz von Nötigungs- und Anstiftungsmitteln abstraktes Gefährdungsdelikt Boykottierter/ Verrufener Bezugs- oder Liefersperre 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 32 Weitere Verbotstatbestände c) Verbot der Zwangsanwendung, 21 Abs. 3 GWB Schutz der Freiheit zur privatautonomen Entscheidung im Wirtschaftsleben d) Verbot der Nachteilszufügung, 21 Abs. 4 GWB Schutz der Willensentschließungs- und -ausübungsfreiheit betreffend den Kontakt zu Kartellbehörden II. 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 34 Zusammenfassung (17. Juni 2016) 1. Abgrenzung des relevanten Marktes nicht vergessen! 2. Strengere deutsche Missbrauchskontrolle - erweiterter Normadressatenkreis 3. Unternehmen mit relativer/überlegener Marktmacht Entscheidungspraxis zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung 4. Sondertatbestände - 20 Abs. 3, Abs. 5 GWB - 21 GWB , Dr. Christian Heinichen 2016, Dr. Christian Heinichen 6
7 EuG, Urt. v Intel Ausschließlichkeitsrabatte und per-se-missbräuchlichkeit EuG, Urt. v Intel Ausschließlichkeitsrabatte und per-se-missbräuchlichkeit 1 INTEL Rabatt für exklusive Bestellung 2. Sonderzahlung für beschränkten AMD-Vertrieb 3. Treuerabatt für Förderung von Intel-Verkauf Media-Saturn X Computerhersteller AMD X Mengenrabatte grundsätzlich unbedenklich, da auf Leistung (Abnahmemenge) beruhend, die finanziellen Vorteil rechtfertigt aber: EuGH Michelin II Volumenrabatte mit Treue-/ Bindungswirkung Treue- oder Exklusivitätsrabatte per se missbräuchlich kein Nachweis der Auswirkungen durch AEC-Test erforderlich ausnahmsweise: objektive Rechtfertigung 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 38 EuG, Urt. v Intel Ausschließlichkeitsrabatte und per-se-missbräuchlichkeit andere möglicherweise treuebildende Rabatte umfassende Einzelprüfung, ob treuebildend oder mit Sogwirkung Kriterien, u.a.: - individuelle Rabattschwellen - Rabatt bedingt durch Umsatzsteigerung - Rabattstaffel mit großen Sprüngen zwischen den Rabattstufen - retroaktive Rabattgewährung - Intransparenz des Rabattsystems EuG, Urt. v Intel Ausschließlichkeitsrabatte und per-se-missbräuchlichkeit Rabattarten in der Entscheidung Intel alle 3 Rabatte = Treue-/Exklusivitätsrabatte keine Auswirkungsanalyse (foreclosure effects) erforderlich kein as-efficient-competitor-test erforderlich - Behinderung von Wettbewerbern, die ebenso effizient wie das marktbeherrschende Unternehmen sind - Parallele zur bezweckten Wettbewerbsbeschränkung i.s.v. Art. 101 Abs. 1 AEUV 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 40 OLG Düsseldorf, Urt. v Edeka Rabattsysteme Forderung von Hochzeitsrabatten anlässlich Edeka-Plus-Fusion u.a. Bestwertabgleich, Zahlungszielanpassung, Synergiebonus, Partnerschaftsvergütung, Sortimentserweiterungsbonus nicht missbräuchlich, wenn ausgewogenes Kräfteverhältnis ( auf Augenhöhe ) tatsächliche Einsparung oder Gegenleistung Forderungen nachvollziehbar EuGH, Urt. v Post Danmark I Preisdiskriminierung mit Verdrängungswirkung Anwendung des as-efficient-competitor-tests und der Grundsätze zur Beurteilung sog. Kampfpreise Preise oberhalb der Gesamtkosten = nicht missbräuchlich Preise unterhalb der Gesamtkosten, aber oberhalb der variablen (leistungsspezifische inkrementelle) Kosten = missbräuchlich, wenn Verdrängungsabsicht nachgewiesen 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 42 7
8 BGH, Urt. v Soda Club Ausschließlichkeitsbindungen Vertriebssystem: Vermietung der Gaszylinder an Vertragshändler ausschließliche Zylinderbefüllung durch Soda Club Tausch S.-C.-Zylinder + Fremdzylinder nur gegen S.-C.-Zylinder Missbrauch: Marktverschließung durch Verbot der Fremdbefüllung + Austauschbeschränkung Einschränkung des Eigentums durch Wettbewerb EuGH, Urt. v TeliaSonera Preis-Kosten-Schere Missbräuchlichkeit der Preissetzung eines vertikal integrierten Marktbeherrschers, wenn Margenbeschneidung dazu geeignet, ebenso effizienten Wettbewerber den Marktzugang zu erschweren/unmöglich zu machen unerheblich, ob: überhöhter Vorleistungspreis (Lieferverweigerung) oder Endkundenpreis mit Verdrängungswirkung (Kampfpreis) 2016, Dr. Christian Heinichen , Dr. Christian Heinichen 44 8
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