Stadt Porta Westfalica

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1 Stadt Porta Westfalica D er Bür g e r m e i s t er Stadt Porta Westfalica, Postfach 14 63, Porta Westfalica An die Netzbetreiber Kempstraße Porta Westfalica Wirtschaftsförderung 80 Friedhelm Kollmeier Raum: 3.15 Zentrale: Durchwahl: Fax: friedhelm.kollmeier@portawestfalica.de wifoe@portawestfalica.de Breitbandversorgung in unterversorgten ländlichen Gebieten und Gewerbegebieten hier: Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung der Stadt Porta Westfalica ohne Vergabeverpflichtung Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung der Stadt Porta Westfalica für die Ortsteile Nammen mit Gewerbegebiet Nammen, Wülpke, Holtrup sowie Gewerbegebiet Holtup. (4 Lose) Die Stadt Porta Westfalica sieht in der Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband- Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe, eine flächendeckende Breitbandversorgung in den Stadtteilen Nammen, Wülpke und Holtrup nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist die Stadt Porta Westfalica auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Rd.Erl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II vom in der aktuellen Fassung und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung für die Ortsteile Nammen und Wülpke sowie Holtrup mit Gewerbegebiet Holtrup zu gewähren. Allgemeine Öffnungszeiten Montag 07:30-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Dienstag 09:00-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00-12:30 Uhr und 14:00-17:00 Uhr Freitag :00 Uhr zusätzlich geöffnet: Standesamt Bürgeramt Mittwoch Donnerstag 1. und 3. Samstag :30 Uhr bis 19:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr Sozialwesen montags und dienstags von 14:00-16:00 Uhr nur mit Termin Stadtsparkasse Porta Westfalica Volksbank Minden-Hille-Porta Volksbank Minden Postgirokonto Hannover International Bank Account Number: DE BIC: WELADED1PWF 1/5

2 Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Eine losweise Aufteilung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden. Dies kann auch dazu führen, dass keines oder nur einzelne der veröffentlichten Lose vergeben werden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden. Der Netzbetreiber wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung der o.g. Ortsteile zur Deckung des ermittelten Bedarfs von 6 Mbit/s (Ortsteile) bzw. 10 Mbit/s (Gewerbegebiet) anzubieten. Der Netzanbieter muss eine flächendeckende Breitband-Geschwindigkeit (mind. 97 % der Haushalte) von mindestens 2 Mbit/s im Download auch bei Spitzenbelastung garantieren. Höhere Übertragungsraten sind daher ausdrücklich erwünscht. Dies entspricht dem von den Haushalten und Gewerbebetrieben durch Befragung gemeldeten Bedarf an Übertragungsraten. Das Ergebnis der aus Umfragen ermittelten Bestands- und Bedarfsermittlung kann der Anlage entnommen werden. Etwaige Abweichungen vom tatsächlichen Kundenpotential zur Anzahl der ermittelten Bedarfsträger gehen nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Der Netzanbieter hat zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen: Zuschussbedarf Informationen zur Technologie Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern zur Verfügung stehen) Übertragungstechnologie Downloadrate > 6 Mbit/s (10 Mbit/s Gewerbe) (mind. 2Mbit/s auch bei Vollauslastung des Netzes, gewünscht mehr) symmetrische Anschlüsse möglich (SDSL) Dienstverfügbarkeit (>= 97% im Jahresmittel für Privatkunden, Angabe über mögliche höhere Dienstverfügbarkeit für Geschäftskunden) Versorgungsgrad o Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich o Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeiten möglich Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: o Frequenzbereich, Funktechnologie (Standards) o Strahlungsleistung, o Schutzabstände nach gültiger BImSchV o Beanspruchung von Grundstücken/ Antennenstandorten 2/5

3 Informationen Angebot und Dienste Einmalige Kosten für den Teilnehmer Monatliche Endkundenpreise der angebotenen Tarife Flatrate Telefondienst oder Internet-Telefonie (VoIP) möglich Telefonie Flatrate möglich Serviceleistungen Zeitplan Netzausbau (Bereitstellung der Infrastruktur spätestens bis zum ) Informationen zum Anbieter Referenzenliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner Registrierung als TK-Diensteanbieter bei der Bundesnetzagentur und Erfüllung der Anforderungen des TKG gem. 6. Nachweis, dass ein Sicherheitskonzept gemäß TKG bei der Bundesnetzangentur vorgelegt wurde Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikation-Sektor der letzten drei Geschäftsjahre Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linienund Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen darzustellen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotenzial Stellung zu nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt. Die Auswahl der Angebote erfolgt mit folgender Gewichtung: 1. Höhe des Beihilfebetrages (40%) 2. erreichte Übertragungsraten (bei Shared-Medium-Technologien ist die wahrscheinliche Übertragungsrate bezogen auf die vom Anbieter prognostizierte Kundenanzahl anzugeben) (10%) 3. Endabnehmerpreise (25%) 4. Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B. Ausbau- und Zukunftsfähigkeit, Serviceleistungen, etc.) (15%) 5. Grad der Breitbandabdeckung des Zielgebietes nach Durchführung der Maßnahme (10%) Nur Angebote von Anbietern mit vollständigen und nachvollziehbaren Aussagen zu den oben genannten Kriterien werden in der Angebotsbewertung berücksichtigt. Die Breitbanddienste sollen bis spätestens zur Verfügung stehen. Aufgrund der Bewilligungsfristen wird um eine Angebotsbindung von mindestens 6 Monaten gebeten. Angebote sind bis spätestens , Uhr (Angebotsfrist: 8 Wochen), schriftlich unter Angabe des Umfangs und des Wertes der benötigten Beihilfe zu senden an: Stadt Porta Westfalica Wirtschaftsförderung und Tourismus Friedhelm Kollmeier Kempstr. 1 3/5

4 32457 Porta Westfalica Die Stadt Porta Westfalica bietet allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit eines Gesprächs, in dem den möglichen Anbietern die Situation und die Strukturen der Gemeinde möglichst umfassend erläutert werden, um den Unternehmen zu ermöglichen, ihre Angebote individuell auf das Breitbandprojekt der Kommune zuzuschneiden. Bei Rückfragen, auch zu vorhandenen Infrastrukturen, steht Ihnen der nachfolgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Herr Friedhelm Kollmeier (Stadt Porta Westfalica) Tel.: oder Die Stadt Porta Westfalica wird in dem Breitbandprojekt unterstützt durch Herrn Dipl.-Ing. Horst Westbrock. Nähere Auskünfte zum Breitbandausbau im Stadtgebiet erteilt zusätzlich: Herr Horst Westbrock Doyenweg 2, Soest Tel / Mobil 0171 / info@westbrock.de 4/5

5 Anlage zum Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung der Stadt Porta Westfalica Die Stadt Porta Westfalica hat im September-Oktober 2011 eine Befragung in allen Stadtteilen durchgeführt, die Fragebögen waren in öffentlichen Stellen ausgelegt und online über die Internetseiten der Stadt verfügbar. Die Umfrage zur Breitbandversorgung hat folgenden Bedarf ergeben: Ortschaft Haushalte (Anschlüsse) Holtrup Los 1 Nammen mit Gewerbegebiet Los 2 Wülpke Los 3 Summe Gemeldete Unterversorgung unter 2 Mbit/s Bedarf nach besserer Versorgu ng % 94 % % 96 % % 93 % Beteiligung an der Befragung: Im Stadtteil Holtrup lag die Beteiligung an der Umfrage bei 8%. Im Stadtteil Nammen lag die Beteiligung an der Umfrage bei über 13 %. Im Stadtteil Wülpke lag die Beteiligung an der Umfrage bei 8%. Für das Gewerbegebiet Holtrup (Los 4) wurde im Dezember 2011 eine gesonderte Abfrage bei den Betrieben nach besserer Versorgung durchgeführt. Hierzu wurden an 30 Gewerbebetriebe im GE Holtrup Fragebögen zur Ermittlung des Breitbandbedarfs verschickt. Bis zum Jahresanfang 2012 erhielt die Stadt 22 ausgefüllte Erhebungsbögen (Beteiligung 73,3%) zurück. Der Bedarf an Übertragungsraten ist nach Branchen und Betriebsgrößen recht unterschiedlich. Bedarf Anzahl Prozent Zufrieden mit DSL ,5 % mehr als 2 Mbit/s 6 27,7 % mehr als 10 Mbit/s 6 27,7 % mehr als 25 Mbit/s 4 18,2 % mehr als 50 Mbit/s 5 22,7 % 17 von 22 Betrieben sind bei besserer Versorgung zu einem Anbieterwechsel bereit. Freundliche Grüße Stephan Böhme Bürgermeister 5/5

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