Der richtige Einstieg in den schönsten aller Berufe

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2 2 Der richtige Einstieg in den schönsten aller Berufe Von Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann Mit der passenden Strategie in den Anwaltsberuf Anwaltsstrategien schon der Titel der im Richard Boorberg Verlag erscheinenden Taschenbuch-Reihe zeigt ein modernes Verständnis des Anwaltsberufs und deutet gleichzeitig auf eine häufige Unterlassung hin: Rechtsanwälte neigen nämlich zum planlosen day-to-daybusiness. Eiligen, fristgebundenen Angelegenheiten laufen sie, häufig von drängenden Mandanten verfolgt, nach. Für die eigentlich wichtigen, über das langfristige Schicksal der Kanzlei entscheidenden Fragen bleibt dann keine Zeit. Urgent but not important steht im Zentrum der Tätigkeit, nicht aber important but not urgent. Vor lauter Einzelproblemen, durch die der Anwalt auf diese Weise täglich stolpert, verliert er so er ihn jemals hatte den Gesamtüberblick darüber, wo sein Unternehmen Anwaltskanzlei steht und wohin es steuert. Etliche Rechts - anwälte etwa nehmen jeden erdenk - lichen Fall an unabhängig vom Fach - gebiet, unabhängig vom Wert, von ihrer persönlichen Neigung, von der Person des Mandanten, von der Vergütung und wundern sich, wenn nach Ablauf einer gewissen Zeit die Kanzlei ohne jedes Profil am Markt dasteht und der Anwalt keine Zeit mehr hat für neigungsorientierte Spezialisierung, zumal er sich täglich in neue Gebiete einarbeiten muss. Dann nimmt die Kanzlei ein Image der Inkompetenz an, denn ohne Spezialisierung können jedenfalls komplexe Angelegenheiten nicht seriös bearbeitet werden und der moderne Mandant bemerkt das. Problematisch wird es, wenn der Anwalt Honorare nicht aushandeln kann, sondern sich mit gesetzlichen, in vielen Bereichen nicht kostendeckenden Tarifen abfinden muss, wenn er die Kosten nicht mehr decken kann, wenn er reduziert und dadurch noch weiteren Image - schaden und Mandanteneinbußen erleidet und schließlich in die Insolvenz gerät und damit nach einer falschen, aber immer noch herrschenden Kammerpraxis seine Zulassung verliert. Diesem leider! allgegenwärtig zu beobachtenden Phänomen will die neue Reihe des Richard Boorberg Verlages entgegenwirken und schon dieser Ansatz ist verdienstvoll, rüttelt er doch hoffent- lich! schon den Berufsstarter auf, setzt Warnzeichen, ohne ihn aber von diesem schönsten aller Berufe abzuschrecken. Nicht die häufig anzutreffende Angstmacherei vor dem Anwaltsberuf ist schließlich das richtige Rezept gegen augenfällige Mängel, sondern deren Eindämmung durch eine fortschreitende Professionalisierung der Berufsträger. Die einzelnen Bände der Reihe sollen hier als roter Faden dienen, der auf dem Weg in die Selbstständigkeit eine wertvolle erste Orientierung bieten kann. Was darf ich? Fragen des Berufsrechts Wer sich als Rechtsanwalt niederlassen will, muss zuallererst einmal die recht - lichen Rahmenbedingungen seiner Arbeit kennen. Band 1 der Reihe widmet sich damit konsequenterweise den Anwaltsstrategien im Berufsrecht. Anwaltliches Berufsrecht ist eine Materie, die sich seit den grundlegenden Bastille -Entscheidungen des BVerfG vom geradezu explosionsartig entwickelt hat. Schon die seither erschienenen Bücher, Kommentare, Handbücher und Monographien sind selbst für den Experten kaum noch zu überblicken. Von einem kleinen Einführungsband dürfen keine tiefgehenden, problemorientierten Erörterungen erwartet werden. Mario Axmann, der in seinem Hauptberuf Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist, konzentriert sich demgemäß auf einige wesentliche Aspekte des Berufsrechts. Für den Berufseinsteiger ist das hilfreich, um sich der Gefahren, die in diesem Bereich verborgen sind, bewusst zu werden. Das Berufsrecht gehört, wie es im Vorwort zu Band 1 heißt, neben dem Vergütungsrecht und dem Kanzleimanagement zum unverzichtbaren Basiswissen und Handwerkszeug eines jeden Rechtsanwalts. In dem Band werden alle relevanten berufsrechtlichen Regelungen kompakt und übersichtlich dargestellt, die in der täglichen Praxis immer wieder Fragen aufwerfen und beachtet werden müssen. Insbesondere kann sich der Berufseinsteiger hier über die allgemeinen und speziellen anwaltlichen Berufspflichten informieren: Was bedeutet die Verpflichtung zu Unabhängigkeit und Sachlichkeit konkret? Welche Berufspflichten spielen im Verhältnis zu meinem Mandanten, im Verhältnis zu Gerichten und Behörden, im Verhältnis zu gegnerischen Anwälten oder zu anwaltlichen Partnern und Mitarbeitern eine Rolle? Welche Formen der Zusammenarbeit mit Berufskollegen sind unter dem Aspekt des Berufsrechts möglich? Praktisch sind beispielsweise auch die 10 Gebote für das Verhalten bei Kanzleidurchsuchungen. Dazu muss man wissen, dass Staatsanwälte in den letzten Jahren verstärkt dazu neigen, Anwaltskanzleien aus nichtigen Gründen durchsuchen zu lassen was einige Richter, wenn ihnen der Antrag mundgerecht serviert wird, offenbar ohne allzu großes Federlesen mitmachen und dass sie nicht selten erst vom BVerfG gestoppt werden konnten (vgl. nur BVerfG NJW 2006, 3411; 2007, 2752). Axmann weist ferner darauf hin, dass der Staat durch die Prozesskosten- und Beratungshilfe Rechtsanwälte in Frondiens - te nimmt, um eine eigene soziale Aufgabe zu erfüllen nämlich auch den Bedürftigen Zugang zum Recht zu verschaffen. Nicht der Staat übernehme in solchen Fällen die Kosten, sondern die Anwaltschaft werde gezwungen, ihre Leistungen zu Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfesätzen zu erbringen, die in aller Regel nicht kostendeckend sind. Axmann lässt die m.e. eindeutig zu bejahende Frage offen, ob sich ein Anwalt dieser Verpflichtung wenigstens dann entziehen kann, wenn er auf das Gebiet nicht spezialisiert ist. Die Auffassung, die dies ablehnen will, kommt zu der den berechtigten Berufsinteressen der Anwaltschaft eindeutig zuwiderlaufenden Konsequenz, dass ein Fachanwalt für Medienrecht den an ihn herangetragenen Beratungshilfefall im Scheidungsrecht annehmen und sich neu in dieses für ihn fernliegende Rechtsgebiet einarbeiten müsste zu Gebühren, die noch nicht einmal die Anschaffung eines Anfänger- Lehrbuches decken. Wie vermarkte ich meine Kanzlei? Ein erfolgreicher Start in den Anwalts - beruf ist heute ohne entsprechende Werbung und Kanzleimarketing nicht mehr

3 3 denkbar. Der zweite Band der Anwaltsstrategien stellt deshalb Anwaltsstrategien beim Kanzleimarketing vor ein Gebiet, das für jeden Rechtsanwalt exis - tenziell notwendig ist und dessen Ignoranz viele Berufsträger in die persön - liche Katastrophe führt. Es ist vor diesem Hintergrund absolut richtig, das Marketing zu einem der ersten Themen zu erheben, in das sich ein Anwalt einlesen und mit dem er sich vertraut machen muss. Der Band beginnt mit einer äußerst hilfreichen Übersicht über die klassischen Marketing-Elemente. Dem praktizierenden Rechtsanwalt ist häufig nicht bewusst, dass man um mit den Worten eines Marketing-Gurus zu sprechen nicht kein Marketing betreiben kann. Seine Preis-/Honorarpolitik ist allerdings oft zufallsbedingt, seine Distributionspolitik (wo biete ich meine Leistungen an?) hängt von punktuellen Wünschen der Mandanten ab, seine Kommunikationspolitik wird mit dem Vertreter der örtlichen Gelben Seiten jährlich neu ausgehandelt und beschränkt sich darauf. Zu Beginn des Marketingthemas muss daher ein Anreißen der Spielfelder stehen, auf dem sich das reichlich vorhandene Instrumentarium einsetzen lässt. Bodenständig und damit praxisnah gehen die Autoren sodann zu einem Leitfaden für die Erstellung eines Marketingplans über, von der Mind Map bis zur Budgetplanung. Auch die Einzeldarstellung aller Schritte ist hilfreich, wenngleich die Grundlage jeder Marketingplanung, nämlich die umfassende kritische Selbstanalyse etwa anhand des SWOT-Modells, doch etwas vernachlässigt wird (dazu ausführlich Rachelle Römermann, Anwaltliches Marketing-Management, 2003). Eine Spezialisierung wird dabei durchaus als Marketing-Strategie gesehen, wenn auch vor einer Spezialisierungswut gewarnt wird. An einer fachlichen Spezialisierung kommt heute kein Rechtsanwalt vernünftigerweise mehr vorbei und das ist auch gut so: für seine Mandanten (Qualität durch Spezialisierung), aber auch für ihn selbst (Stichworte: neigungsorientiertes Arbeiten, Qualität, Haftungsvermeidung, Mandantenakquise durch Profil, Erzielung auskömmlicher Einnahmen). Vorrangig stellt sich für den jungen Anwalt natürlich die Frage, wie er potenti- elle Mandanten auf sich aufmerksam machen soll. Wie akquiriert man überhaupt Mandanten und worauf ist bei der Werbung zu achten? Für den Berufseinsteiger entscheidend zu beachten ist dabei der berufsrechtliche Rahmen jeder Anwaltswerbung. Die Autoren begnügen sich deshalb auch nicht mit der landläufigen Erläuterung des 43 b BRAO, der durch die der 6 ff. BORA konkretisiert wird und nach dem Werbung erlaubt ist, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist. Vielmehr weisen sie auf die oft übersehene Gefahr hin, dass ein Werbeverstoß nicht nur berufsrechtliche, sondern auch wettbewerbsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann. Das ergibt sich daraus, dass das UWG grundsätzlich unabhängig neben dem anwaltlichen Berufsrecht steht, so dass ein Verstoß gegen berufsrechtliche Normen, die die Werbung beschränken, zugleich einen Verstoß gegen die 1 ff. UWG darstellt. Umgekehrt stellen Verstöße des Anwalts gegen 3, 5, 6 und 7 UWG regelmäßig auch unsachliche Werbung nach 43 b BRAO dar. Das hat zur Folge, dass gegen einen Anwalt, der einen Werbeverstoß begeht, von der Rechtsanwaltskammer sowohl berufsrechtlich als auch im UWG-Verfahren vorgegangen werden kann. Gleichzeitig, und dies wird häufiger der Fall sein, können auch Konkurrenzanwälte gegen ihre Kollegen wettbewerbsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Die eigentlichen Berufsrechtsnormen (mit hilfreicher Checkliste zur Zulässigkeits - prüfung) werden von den beiden Autoren beide Geschäftsführer der Rechts - anwaltskammer Stuttgart zwangläufig oftmals eher restriktiv eingeschätzt. Das gilt etwa, wenn sie aus 7 Abs. 2 BORA ableiten, qualifizierte Angaben ( Spezialist o. Ä.) seien generell unzulässig, wo Fachanwaltsgebiete bestünden. Zuweilen ist die Darstellung dem im Berufsrecht üblichen und unvermeidlichen Phänomen rascher Veralterung unterworfen, etwa wenn es um die bei Erscheinen des Bandes im Jahre 2006 noch geltenden Beschränkungen im Hinblick auf die Namenswahl von Sozietäten und bei Zweigstellen geht. Im anwaltlichen Werberecht zeigt sich die rasante Entwicklung besonders eindringlich; zu jeder von Anwälten geplanten Einzelmaßnahme muss daher unbedingt aktuelle Spezialliteratur konsultiert bzw. die Rechtsprechung recherchiert werden. Wer sich im Marketing auskennt, hat den Grundstein für eine auch wirtschaftlich erfolgreiche Kanzlei gelegt womit wir beim Thema Gebühren angekommen wären. Was kann ich verdienen? Fragen rund ums Geld Die Anwaltsstrategien zur Vergütungsabrechnung finden sich im dritten und vierten Band der Reihe. Der dritte Band liefert für den Leser, der noch nie mit dem RVG und dem GKG zu tun hatte, eine erste Einführung in die gesetzliche Abrechnungspraxis. Spezielle Probleme können bei dieser begrenzten Zielsetzung nicht diskutiert, ja noch nicht einmal erwähnt werden. Das gilt beispielsweise für die durchaus praxisrelevante Frage, welche Vergütung berechnet werden darf, wenn bei außergerichtlicher Beratung keine Vereinbarung getroffen wurde. Die einschlägige Vorschrift des 34 RVG lässt den Benutzer hier im Stich und der dritte Band leider auch: Er verweist auf eine übliche Vergütung, ohne näher darauf einzugehen, wie diese berechnet werden könnte. Praktisch und anschaulich wiederum werden dem Berufseinsteiger abschlie - ßend einige Musterabrechnungen an die Hand gegeben. Im vierten Band findet dieser übersichtlich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe dargestellt sowie ausweislich des Untertitels Hinweise zur Vergütungsoptimierung. Neben der Vergütungsabrechnung stellt das Thema Steuern für viele Juristen ein rotes Tuch dar. Umso wichtiger ist es, diesem dumpfen Empfinden eine prägnante Darstellung entgegenzusetzen, die einen mentalen Zugang eröffnet und Hemmschwellen abbaut. Bei näherem Hinsehen ist Steuerrecht nämlich sowohl für den anwaltlichen Unternehmer selbst als auch für seine tägliche Beratung ein unverzichtbarer, wenn auch vielleicht ungeliebter Bestandteil. Den Themenkomplex Steuern und Bilanzen behandeln die Bände 6 und 7

4 4 der Reihe Anwaltsstrategien. Der Autor ist Anwalt in einer internationalen Großkanzlei. Ihm gelingt es tatsächlich, den Leser auf knappem Raum der Band füllt gerade 100 Seiten durch eine Vielzahl von Übersichten, Schemata, Beispielen und mit einem abschließenden Glossar in diese für ihn bis dahin häufig unbekannte Welt vordringen zu lassen. Dieser Ansatz setzt sich in Band 7 zur Buchhaltung und Bilanzierung fort, wobei dem Berufseinsteiger die wichtigsten Instrumentarien der Bilanzanalyse für die Mandatsbearbeitung an die Hand gegeben werden. Die Organisation von Kanzlei und Mitarbeitern Voraussetzung für eine erfolgreiche Anwaltskarriere ist schließlich auch ein funktionierendes Kanzleimanagement: Die Autoren des Bandes 8 stellen zutreffend die goldene Regel auf, dass eine erfolgreiche Anwaltskarriere regelmäßig nur aufgrund nachhaltiger Spezialisierung und Büroorganisation möglich sei. Im weiteren Verlauf der Darstellung in diesem Band finden sich zahlreiche Checklisten, die nicht nur, aber auch dem Berufsanfänger ganz konkret aufzeigen, wie er seine Kanzlei zu organisieren hat und auch, wie er das erste Mandantengespräch managed. Das Pendant zum Kanzleimanagement findet sich im Personalmanagement (Band 9). Personal ist die wichtigste Ressource in jeder Kanzlei. Anwaltliche Dienstleistungen können nur durch anwaltliches und nichtanwaltliches Personal erbracht und auch für den Mandanten erkennbar kommuniziert werden. Gute Mitarbeiter und das in ihnen verkörperte Know-how sind daher ein Schlüssel zum Erfolg. Umso erstaunlicher, dass wie die Autoren zu Recht feststellen in Anwaltskanzleien alle wichtigen Bereiche defizitär sind: Personalauswahl, -füh - rung und -entwicklung. Kein Wunder, dass in Kanzleien, die es geschafft haben, eine strategische Ausrichtung zu finden, deren Umsetzung dann häufig noch scheitert: Das Change Management ist nicht vorhanden oder dilettantisch, die Mitarbeiter tragen die Strategie nicht mit. Fehler, die insoweit begangen wurden, lassen sich später kaum noch korrigieren. Die ersten Mandate... Die Reihe Anwaltsstrategien unterstützt den Berufseinsteiger aber nicht nur als Anwalt in eigener Sache, sondern gibt ihm auch erste Hilfestellungen bei der Ausübung seines Berufs. Der fünfte Band behandelt deshalb die Anwaltsstrategien im Zivilprozess. Der Autor schildert zu Beginn das typische anwaltliche Vorgehen im zivilrechtlichen Mandat von der Sachverhaltserfassung deren Schwierigkeiten keinesfalls unterschätzt werden dürfen über die rechtliche Würdigung und Gestaltungsmittel bis zur Prozessführung. Viele der Praxistipps sind insbesondere für den Berufsanfänger hilfreich. Während dem allgemeinen Klageverfahren in der juristischen Ausbildung üblicherweise Raum gegeben wird, erweist sich der Zugang zu speziellen, in der Praxis aber bedeutsamen Verfahrensarten wie etwa der einstweiligen Verfügung als schwieriger. Gerade in diesem Bereich versucht der Band auch, konkrete Hilfestellung zu geben. So rät der Autor in einem Praxistipp, im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens solle der Anwalt eine benötigte eidesstattliche Versicherung nicht vorformulieren, sondern dies dem Mandanten überlassen, da es nicht um Rechtsausführungen, sondern um Tatsachen gehe und der Mandant hierfür auch die strafrechtliche Verantwortung trage. Dies ist aber nicht unbedingt ratsam, da Mandanten mitunter zu weitschweifigen, den juristisch relevanten Tatbestand aber nicht unbedingt ausfüllenden Darstellungen neigen. Die vom Mandanten formulierte Erklärung kann also für prozessuale Zwecke unzureichend sein und muss dann vom Anwalt schließlich doch nachgebessert werden. Umgekehrt sind ausladende Erklärungen gefährlich, da sich die eidesstattliche Versicherung stets auf den gesamten Inhalt bezieht. Die Erklärung, so der Praxistipp weiter, solle zudem nicht auf die Antragsschrift verweisen. Gerade der zuletzt genannte Aspekt hat eine erhebliche praktische Relevanz. Viele eidesstattliche Versicherungen enthalten in der Praxis keine eigenen Ausführungen, sondern verweisen auf einen dem Versichernden (angeblich) in letzter Fassung bekannten Schriftsatz. Diese Handhabung wird von einigen Gerichten toleriert, obgleich sie prozessual wohl unzulässig ist, denn diese Versicherung hat keinen eigenen Inhalt mehr. Darüber hinaus ist unbedingt zu empfehlen, eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Vorsitzenden Richter einige Stunden nach Einreichung des Verfügungsantrages ggfs. sogar früher vorzunehmen. In einstweiligen Verfügungsverfahren zeigen sich Vorsitzende Richter typischerweise noch eher gesprächsbereit als in Klageverfahren, und der Prozess - vertreter sollte diese Möglichkeit keinesfalls ungenutzt lassen, um den Richter von seiner Auffassung zu überzeugen bzw. Gegenargumente zu entkräften. Wer abwartet, bis eine Entscheidung vorliegt, verschenkt diese Gelegenheit. Zum Inhalt der Klageschrift liefert der Autor zahlreiche, unbedingt beachtenswerte Tipps. Dazu zählt auch der Kampf gegen scheinbar nicht auszurottende Leerfloskeln, die noch immer standardmäßig verwendet werden, wie etwa die abstrakte, nur Hilflosigkeit ausdrückende Bitte um richterlichen Hinweis nach 139 ZPO. Vollkommen zu Recht kritisiert der Autor derartigen Nonsens und mahnt zur Konzentration. Mit dem Thema Anwaltsstrategien im elektronischen Rechtsverkehr erfolgt in Band 11 eine gewisse Ergänzung zu Band 5. Die Autoren behandeln dort insbesondere das elektronische Mahnverfahren und stellen vorab detailliert die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und deren technische Voraussetzungen dar. Dieser Band ist sicher nicht nur etwas für die jüngeren Anwälte, sondern gerade und besonders auch für die etwas fortgeschritteneren Berufs - träger, die sich scheuen, die heutigen Möglichkeiten elektronischer Bearbeitung und auch die damit verbundenen Zwänge zur Anpassung anzunehmen und daraus den maximalen Vorteil für die Organisation ihrer Kanzlei zu ziehen.... und noch mehr Fragen! Die weiteren bislang erschienenen Bände der Reihe Anwaltsstrategien widmen sich juristischen Themen, die Gegenstand von Mandaten sein können: Band 13 enthält Anwaltsstrategien bei der Vertragsgestaltung. Der Autor legt zunächst die mandatstechnischen Rahmenbedingungen einschließlich

5 5 Mandatsannahme, Haftungsbeschränkung ( 51 a BRAO) und Vergütungsvereinbarung dar, um sodann zum eigent - lichen Gegenstand dieses Bandes, der Vertragsgestaltung, zu gelangen. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen kurz und prägnant aufgefrischt, beispielsweise die Unterscheidung von AGB und Individualvereinbarungen. Der Autor räumt berechtigt mit der verbreiteten Fehlvorstellung auf, etwa das (standardisierte) Ausfüllen von Leerräumen in Formularen befreie von dem rechtlichen Korsett, in das Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Gesetzgeber eingebunden sind. Sowohl die typische Grundstruktur von Verträgen als auch wichtige und gängige Klauseln werden praxisnah vorgestellt, und die Tipps sollten von dem noch wenig erfahrenen Vertragsgestalter berücksichtigt werden. Anwaltsstrategien im Familienrecht behandelt Band 17, Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen sind Gegenstand von Band 18. Die aufgrund der emotionalen Komponenten im Familienrecht spezifische Herangehensweise an das anwaltliche Mandat wird im ersten der beiden Bände näher erörtert. Der Autor beginnt seine Darlegungen mit dem Tipp, das Verbot des Parteiverrats in 356 StGB zu beachten und deswegen bei dem Wunsch einer einvernehmlichen Scheidung als Interessenvertreter beider Parteien äußerste Vorsicht walten zu lassen. Sodann werden typische Mandatssituationen praxisgerecht aufbereitet einschließlich der Musterschriftsätze und Checklisten für die Informationsaufnahme durch den Anwalt. Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen unterlagen in den letzten Jahren einer intensiven Diskussion, ausgelöst durch Gesetzesvorhaben und eine kritische Rechtsprechung, welche die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen mehrfach in Frage gestellt hat. Der Autor stellt den aktuellen Stand dar und bietet durch zahlreiche Nachweise Gelegenheit zur Vertiefung in weiterführender Rechtsprechung und Literatur. Die Bände 17 und 18 sind im Paket hervorragend geeignet, um sich mit dem Familienrecht vertraut zu machen und auch die aktuellen Probleme zu erkennen. Auch das Erbrecht ist Gegenstand zweier Bände: 19 und 23. Band 19 legt den Schwerpunkt auf das Erbrecht, Vermögensnachfolge und Erbstreitigkeiten, Band 23 hingegen auf das Pflichtteilsrecht. Ähnlich wie im Bereich des Familienrechts wird damit also ein Beratungs - schwerpunkt aus der allgemeinen Darstellung ausgekoppelt und das Gesamt - thema etwas leichter verdaulich serviert. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche bilden in der Tat einen Schwerpunkt der erbrechtlichen, auch forensischen Tätigkeit. Mit der übersichtlichen und fundierten Einführung ist der Berufsanfänger auf die ersten Mandate bestens vorbereitet. Mit den Anwaltsstrategien im Arbeitsrecht befasst sich Band 20 der Reihe. Das Gebiet des Arbeitsrechts ist von so hoher praktischer Bedeutung und erstreckt sich auf so viele Teilgebiete, dass es sich vielleicht auch hier angeboten hätte, den Weg mehrerer Bände zu beschreiten. Die Begrenzung auf einen Band musste zwangsläufig dazu führen, dass manches nur angerissen werden konnte und mancher Tipp etwas vage bleibt. Dennoch hat die Autorin mit dem Werk eine beacht - liche Leistung vorgelegt und von den praxisrelevanten Themen keines ausgelassen: von dem Einstellungsgespräch (erlaubte/verbotene Fragen, allerdings nur sehr exemplarisch dargestellt) über den Anstellungsvertrag, einzelne Pflichten, Sanktionen bei Versäumnissen, Aufhebungs-, Abwicklungsverträge, Kündigung, Betriebsübergang (der berühmte 613 a BGB), Betriebsverfassung, Prozesse mit Musterschriftsätzen. Für eine Einarbeitung in das Arbeitsrecht ist dieser Band bestens geeignet. Ein weiterer Band (Nummer 25) behandelt ein sehr spezielles Thema: Anwaltsstrategien bei Auseinandersetzungen unter GmbH-Gesellschaftern. Die Autoren sind Rechtsanwälte in einer Stuttgarter Wirtschaftskanzlei und haben den mit einem Umfang von mehr als 200 Seiten bisher umfangreichsten Band geliefert, der profunde Kenntnisse vermittelt, wie sich schon bei Betrachtung des umfangreichen Literaturverzeichnisses erahnen lässt. Wer mit Gesellschafterstreitigkeiten zu tun hat, ist gut beraten, diesen Band heranzuziehen. Er gibt zuverlässig Auskunft über die wesentlichen Konfliktfelder derartiger Auseinandersetzungen: von der (ggfs. missbräuchlichen) Geltendmachung des Rechts auf Auskunft und Einsicht nach 51 a GmbHG über die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung bis hin zu den nie enden wollenden Konflikten über die angemessene Höhe der Abfindung. Abschließend kann dem Berufsanfänger nur geraten werden, sich mit den Grundlagen seines Berufes früh vertraut zu machen; das gilt insbesondere für Bereiche wie das Berufsrecht oder Fragen des Marketings, die sich angesichts der ersten Mandate nicht direkt aufdrängen und deshalb viel zu oft vernachlässigt werden. Unter Berücksichtigung der hier vorgestellten Anwaltsstrategien sollte dann einem erfolgreichen Einstieg in den Anwaltsberuf, den schönsten aller Berufe, nichts mehr im Wege stehen. Anwaltsstrategien hrsg. von Rechtsanwalt Dr. Mario Axmann und Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen, beide Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und Herausgeber des Internet-Portals erschienen im Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Scharrstr. 2, Stuttgart bzw. Levelingstr. 6 a, München Die Reihe vermittelt das Know-how für einen erfolgreichen Start in den Anwaltsberuf. Hier findet der Berufs - einsteiger die für die Mandantenberatung notwendige Basis im Prozessrecht und in den wichtigen Spezialgebieten. Die Einzelbände zum Preis von je 19,80 haben einen kompakten Umfang und bieten einen schnellen Zugriff auf konkrete Problemstellungen. Die Herausgeber und Autoren der Reihe sind selbst erfolgreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und verfügen über langjährige Erfahrung im Rahmen juristischer Aus- und Fortbildung. Nähere Informationen zu den einzelnen Bänden finden Sie im Internet unter Rubrik»Aktuelles/Anwaltstrategien«oder unter

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