Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/32 P II/532 II/32 V

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1 Telefon Telefax Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/32 P II/532 II/32 V Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Perchtinger Straße, Flurst. Nr. 371 (Teiländerung des Beb.Pl. Nr. 918 a) - Qualifizierung des Aufstellungsbeschlusses Nr vom Stadtbezirk 19 Thalkirchen Obersendling Forstenried Fürstenried Solln Anlagen 1. Antrag Hübner/Dr. Hauptmann, Perchtinger Str. 5 GbR vom mit Lageplan M = 1:1.000, Stand und Grundriss EG mit planungsrechtlichen Daten 2. Übersichtsplan M = 1: Ausschnitt Übersichtsplan Stadtbezirksgrenzen Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Anlass Die Vollversammlung des Stadtrates hat am die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung (Nr. 1896) für den Bereich Perchtinger Straße, Flurstück Nr. 371 beschlossen. Anlass hierfür war die Aufgabe des Grundstücks Perchtinger Straße 5 durch die Deutsche Telekom AG, da die Fläche nicht mehr für eigene Zwecke benötigt wird. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des seit rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 918 a, der hierfür als Art der Nutzung Gemeinbedarfsfläche Bundespost - Fernmeldebaubezirk festsetzt. Derzeit befindet sich auf dem Grundstück eine zweigeschossige Bebauung, die bisher von der Deutschen Telekom als Baubezirk genutzt wurde.

2 2 Um das Grundstück einer der Umgebung entsprechenden gewerblichen Nutzung zuzuführen, hat die Deutsche Telekom AG seinerzeit beantragt, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Mittlerweile ist das Grundstück Perchtinger Straße 5 in das Eigentum der Hübner / Dr. Hauptmann Perchtinger Str. 5 GbR übergegangen, die beabsichtigt, auf dem Grundstück einen Neubau für die Unterbringung der Fa. Kayser-Threde GmbH zu errichten. Die Firma Kayser-Threde GmbH hat seit 1968 den Firmensitz in München und ist ein weltweit arbeitendes Unternehmen, das im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnologie angesiedelt ist. Außerdem ist sie Zulieferer für die Automobil- und Flugzeugindustrie im Bereich der Hochgeschwindigkeitstechnologie. Die Firma Kayser-Threde GmbH ist sehr an diesem Standort Perchtinger Straße 5 interessiert, da der Mietvertrag für ihr derzeitiges Produktionsgebäude an der Perchtinger Straße 3 im März 2003 abläuft und zudem eine Expansionsmöglichkeit des Betriebes gegeben wäre. Auch die Nähe zum Verwaltungssitz der Firma an der Wolfratshauser Straße ist sehr wünschenswert. Die beabsichtigte Nutzungsänderung bedingt eine Teiländerung des geltenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 918 a. Zur Umsetzung des genannten Vorhabens hat die Hübner / Dr. Hauptmann Perchtinger Straße 5 GbR als Vorhabensträgerin mit Schreiben vom einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung nach 12 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt (siehe Anlage 1). Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist die Änderung des geltenden Flächennutzungsplanes von der Darstellung Gemeinbedarfsfläche Verwaltung in Gewerbegebiet erforderlich. 2. Ausgangssituation Das Planungsgebiet liegt im 19. Stadtbezirk zwischen Perchtinger-, Machtlfinger- und Kistlerhofstraße (siehe Anlage 2). Es umfasst das Grundstück Flurst. Nr. 371 (Perchtinger Straße 5) mit einer Größe von qm. Der geltende Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stellt hierfür Gemeinbedarfsfläche Verwaltung dar, als überlagernde Entwicklungsziele werden vorrangige Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung genannt. Der östlich an das Planungsgebiet anschließende Bereich ist als Industriegebiet, die südlich, westlich und nördlich angrenzenden Flächen sind als Gewerbegebiet dargestellt. Der genannte Planungsumgriff liegt im Geltungsbereich des seit rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 918 a, der hierfür als Art der Nutzung Gemeinbedarfsfläche Bundespost - Fernmeldebaubezirk und als maximal zulässiges Maß der Nutzung eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,95, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Höhenentwicklung von drei Vollgeschossen festsetzt. Derzeit befindet sich auf dem Grundstück eine zweigeschossige Bebauung, die bisher von der Deutschen Telekom als Baubezirk genutzt wurde.

3 3 Für die Umgebung des Planungsgebiets setzt der Bebauungsplan Nr. 918 a Gewerbegebiet, eine maximal zulässige GFZ von 0,85 bis 1,69 und GRZ von 0,25 bis 0,40, eine Höhenentwicklung der Hauptbaukörper zwischen drei und sieben Vollgeschossen und die Errichtung von Flachdächern fest. Bei einigen Baukörpern ist die Traufhöhe auf 25 m begrenzt. Die hier bestehende Bebauung weist entsprechend bis zu sieben Geschosse auf und ist überwiegend durch gewerbliche Nutzung und Büronutzung geprägt. 3. Städtebauliche und landschaftsplanerische Vorgaben Der vorliegende Antrag der Vorhabensträgerin vom umfasst den Planungsbereich, der bereits dem Aufstellungsbeschluss vom zu Grunde lag. Dem Anliegen der Vorhabensträgerin entsprechend, die hier eine gewerbliche Nutzung anstrebt, können vom Planungsreferat folgende Vorgaben genannt werden, die der Planung zu Grunde gelegt werden sollen: - Einfügen der Neubebauung in die Umgebungsbebauung - Erhalt bzw. Schaffung von gewerblich genutzten Flächen in diesem Bereich - Erhalt des wertvollen Grünbestandes - Verbesserung der Grünausstattung - Verringerung des Versiegelungsgrades - Grünplanerische und städtebauliche Aufwertung des Bereiches Ausgehend von diesen städtebaulichen bzw. landschaftsplanerischen Vorgaben sind in Abstimmung mit der Vorhabensträgerin dem städtebaulichen Entwurf folgende Eckdaten zu Grunde zu legen: Art der baulichen Nutzung Das Planungsgebiet soll als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Maß der baulichen Nutzung a. Geschossfläche ca qm Geschossfläche (GF), das entspricht einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1.55; b. Grundfläche ca qm Grundfläche (GR) inkl. Tiefgarage und deren Zufahrt sowie aller sonstigen versiegelten Flächen (Eingangsbereich, Zufahrt Anlieferverkehr, Überbauung Hofbereich, oberirdische Stellplätze), das entspricht einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0.68; c. Höhenentwicklung maximal fünf Vollgeschosse. Stellplätze Die erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind grundsätzlich in einer Tiefgarage unterzubringen. In geringem Maß können auch oberirdische Stellplätze zugelassen werden. Erschließung Die Zu- und Abfahrt der Tiefgarage muss aus Verkehrssicherheitsgründen an der nordöstlichen Grundstücksgrenze angeordnet werden. Die Zu- und Abfahrt an der südlichen Grundstücksgrenze soll ausschließlich dem Anlieferverkehr des Casinos vorbehalten sein.

4 4 Altlasten Laut Altlastenverdachtsflächenkataster der Landeshauptstadt München liegt das Planungsgebiet im Umgriff der Altablagerung 24/116. Es handelt sich dabei um eine ehemalige Kiesgrube, die von ca ausgebeutet und anschließend mit ortsfremden Materialien wieder verfüllt wurde. Die multitemporale Luftbildrecherche konkretisierte den Altlastverdacht. Laut Gutachten der Firma Nickol & Partner über orientierende Bodenuntersuchungen vom setzt sich das Auffüllmaterial vorwiegend aus Kies mit wechselnden Sand- und Schluffanteilen zusammen und ist stark mit Bau- und Brandschutt durchsetzt. Aus abfallrechtlicher Sicht ist anzumerken, dass die festgestellten Schadstoffgehalte zum großen Teil über den Zuordnungswerten Z 2 nach den technischen Richtlinien der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) liegen. Im Falle einer Neubebauung des Grundstücks Perchtinger Straße 5 muss das belastete Aushubmaterial unter gutachterlicher Begleitung einer Entsorgung zugeführt werden. Lärm Auf das Planungsgebiet wirken Verkehrsgeräusche und Lärmimmissionen der umliegenden Gewerbebetriebe ein. Des Weiteren sind bei einer Gewerbeansiedlung im Planungsgebiet auch deren Auswirkungen auf das südlich der Kistlerhofstraße angrenzende Wohngebiet zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde hat die Vorhabensträgerin ein Lärmgutachten zu erstellen, um die Anforderungen an gesunde Arbeits- und Wohnverhältnisse sicherzustellen. 4. Planungsentwurf Das Konzept der Vorhabensträgerin sieht entlang der Perchtinger Straße eine fünfgeschossige Bebauung, wobei das oberste Geschoss als Terrassengeschoss ausgebildet wird, im übrigen Bereich eine viergeschossige Bebauung vor, in der die Produktion, Entwicklung und Logistik des Gewerbebetriebes Kayser-Threde GmbH untergebracht werden soll. Die Situierung des Gebäudes ermöglicht den weitgehenden Erhalt des auf dem Grundstück vorhandenen schützenswerten Baumbestandes. Die Tiefgaragenzufahrt befindet sich an der Nordostseite, die Anlieferung für das Casino an der Südwestseite des Grundstücks. Die für das beabsichtigte Vorhaben voraussichtlich erforderlichen ca. 80. Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind in einer zweigeschossigen Tiefgarage untergebracht. Zusätzlich sind in den Untergeschossen noch Technikräume, Lagerflächen und Werkstätten geplant. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt inklusive aller Zufahrten und befestigter Flächen 0,67, die Geschossflächenzahl (GFZ) Stellungnahme der Verwaltung zum vorliegenden Antrag In einer Stellungnahme des Referats für Arbeit und Wirtschaft vom an das Planungsreferat wurde die Tatsache, dass dem Münchner Unternehmen Kayser-Threde GmbH nach fast 10 Jahren Standortsuche hier die Bebauung eines Wunschstandortes mit einem eigenen, identitätsstiftenden Gebäude ermöglicht werden kann, aus Sicht der Wirtschaftsförderung als höchst erfreulich angesehen. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplankonzept kann aus städtebaulicher und grünordnerischer Sicht grundsätzlich zugestimmt werden. Gegen die beantragte Änderung

5 5 der baulichen Nutzung bestehen keine Einwände, da insbesondere kein anderweitiger Flächenbedarf für technische, kulturelle oder soziale Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Die beabsichtigte Bebauung fügt sich auf Grund ihrer Baukörperfigurierung und der Zweckbestimmung gut in die Umgebung ein. Einer Anhebung der Geschossflächenzahl auf eine GFZ von1,55 kann ebenfalls zugestimmt werden, da der geltende rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 918 a für die Bebauung in unmittelbarer Umgebung des Planungsgebietes Geschossflächenzahlen von 0,85 bis 1,69 ausweist und die städtebaulichen und grünplanerischen Ziele des Aufstellungsbeschlusses vom eingehalten werden. Da durch diesen Bebauungsplan der untere Schwellenwert ( qm zulässige Grundfläche im Sinne des 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung) gem. Nr in Verb. mit Nr der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht überschritten wird, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Die Vorhabensträgerin verpflichtet sich, das Vorhaben im Jahre 2003 zu realisieren, ferner die anfallenden Planungskosten und gegebenenfalls Erschließungskosten zu übernehmen und einen Durchführungsvertrag abzuschließen. Die Hübner / Dr. Hauptmann Perchtinger Str. 5 GbR ist als Vorhabensträgerin für die Maßnahme geeignet. Die Arbeitsgruppe Sozialgerechte Bodennutzung hat sich in der Sitzung am mit der Angelegenheit befasst mit dem Ergebnis, dass nach den Verfahrensgrundsätzen zur Sozialgerechten Bodennutzung in der Fassung vom keine Folgekosten anfallen. Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung nach 12 BauGB wird seitens des Planungsreferates befürwortet. Beteiligung des Bezirksausschusses Der betroffene Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes wurde gemäß 1 Abs. 2 und Abs. 6 und 7 Abs. 1 der Satzung für die Bezirksausschüsse in Verbindung mit dem Katalog der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse (Anlage 1 der Bezirksausschusssatzung), Abschnitt Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Ziffer 6.1, mit Schreiben vom angehört. Der Bezirksausschuss 19 hat die Beschlussvorlage in seiner Sitzung am behandelt und einstimmig befürwortet. Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes hat Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, sowie der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Lindner-Schädlich ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

6 6 II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: Der Aufstellungsbeschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom für den Bebauungsplan Nr wird dahingehend qualifiziert, dass nunmehr auf Antrag der Hübner / Dr. Hauptmann Perchtinger Str. 5 GbR die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung gemäß 12 BauGB für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom , M = 1:5000, schwarz umrandete Gebiet an der Perchtinger Straße (Flurst. Nr. 371) eingeleitet wird. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Thalgott Stadtbaurätin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium HA II/V 3 an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme.

7 7 V. WV Planungsreferat HA II/32 V zur weiteren Veranlassung. zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss An das Baureferat 4. An das Kommunalreferat Abt. II 5. An das Kreisverwaltungsreferat 6. An das Kulturreferat 7. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 8. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 9. An das Schul- und Kultusreferat 10. An das Sozialreferat 11. An die Stadtwerke München GmbH 12. An das Planungsreferat HA I 13. An das Planungsreferat HA II/ An das Planungsreferat HA II/32 P 15. An das Planungsreferat HA II/ An das Planungsreferat HA III 17. An das Planungsreferat HA IV 18. An das Planungsreferat HA IV/34 T 19. An das Planungsreferat SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Am Planungsreferat HA II/32 V I.A.

8 8 VI. WV bei HA II/32 V Am... Thalgott Stadtbaurätin Abzeichnung: HA II/32V HA II/32 P HA II/532; II/5 HA II/30 V HA II/3 HA II S 1

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