Studienordnung. Unterrichtsfach Evangelische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998, Stand ).

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1 UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Evangelische Theologie GYM Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998, Stand ). 0. Gesetzliche Grundlagen des Studiums Evangelische Religion kann gemäß 31 der Prüfungsverordnung vom als erstes oder zweites Unterrichtsfach in der Fachkombination mit Musik gewählt werden. Soweit die Aufnahmekapazität nicht ausgeschöpft wird, kann Evangelische Religion auch mit einem anderen Unterrichtsfach kombiniert werden. Darüber hinaus besteht gemäß 16 bzw. 38 die Möglichkeit, nach bestandener Lehramtsprüfung für das Gymnasium die Lehrbefähigung um das Fach Evangelische Religion zu erweitern (Erweiterungsprüfung), bzw. nach 39, nach bestandener Lehramtsprüfung für Grund-, Haupt- und Realschulen im Rahmen der Weiterbildung die Lehrbefähigung im Fach Evangelische Religion für das Lehramt an Gymnasien zu erwerben (Weiterbildungsprüfung). Die Studienanforderungen dafür entsprechen denen des ersten o- der zweiten Unterrichtsfachs für das Lehramt an Gymnasien. Eine Zwischenprüfung wird im Fall der Erweiterungsprüfung nicht gefordert. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion sind Theorie und Praxis der christlichen Überlieferung in ihren biblischen, geschichtlichen und gegenwärtigen Gestalten. Das Studium umfaßt die Bereiche Biblische Theologie, Kirchengeschichte, Systematische Theologie sowie die Religionspädagogik einschließlich der Religionsdidaktik und leitet dazu an, diese im Kontext gegenwärtiger weltanschaulich, theologisch und pädagogisch bedeutsamer Fragestellungen zu reflektieren. 2. Ziel des Studiums Das Studium der Evangelischen Theologie und Religionspädagogik soll den Studierenden eine religionspädagogische Kompetenz vermitteln, die ihnen dazu verhilft, ihren späteren Beruf als Religionslehrer / Religionslehrerin didaktisch reflektiert und pädagogisch verantwortlich auszuüben. Im Laufe des Studiums sollen die Studierenden * eine theologische und religionspädagogische Sprach-, Reflexions- und Urteilsfähigkeit mit dem Ziel einer didaktisch-hermeneutischen Kompetenz erwerben * sich mit anderen konfessionellen, religiösen und philosophisch-weltanschaulichen Lebens- und Denkformen auseinandersetzen, um gesprächs- und kooperationsfähig zu werden * ihre eigene Religiosität und spätere Berufsrolle reflektieren lernen, um eine personale Glaubwürdigkeit entwickeln zu können * den sicheren Umgang mit wissenschaftlichen Arbeitsweisen mit dem Ziel einer Methodenfähigkeit erlernen (Gemischte Kommission, 1997).

2 2 3. Allgemeiner Aufbau des Studiums Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium ( Semester, etwa 32 SWS) und ein Hauptstudium ( Semester, etwa 32 SWS). Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung (in der Regel am Ende des 4. Semesters) abgeschlossen. Das Grundstudium soll die fundamentalen Fragestellungen, Methoden und Inhalte der Evangelischen Theologie und Religionspädagogik vermitteln. Zum Grundstudium gehören deshalb insbesondere Einführungsveranstaltungen in die Biblische Theologie, in die Systematische Theologie und Kirchengeschichte sowie in die Religionspädagogik. Das Hauptstudium dient dem Erwerb der allgemeinen theologischen und der speziellen religionspädagogischen Kompetenz. Dazu gehört die Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten in der Theologie. Es wird deshalb empfohlen, in der Form von Wahlveranstaltungen den persönlichen Interessen und Neigungen entsprechend einen Studienschwerpunkt zu setzen. 4. Gesamtzahl der zu studierenden Semesterwochenstunden (SWS) Erstes Unterrichtsfach Zweites Unterrichtsfach 64 SWS 64 SWS 5. Sprachkenntnisse Der Studiengang erfordert Sprachkenntnisse im Lateinischen und Griechischen. Diese sind für die Zulassung zur Zwischenprüfung für das Lehramt an Gymnasien nachzuweisen. Für Studierende, die diese Sprachkenntnisse nicht durch das Latinum bzw. Graecum nachweisen können, werden im Institut für Theologie und Religionspädagogik des Fachbereichs Erziehungswissenschaften Sprachkurse für fachgebundene Kenntnisse im Lateinischen und Griechischen angeboten. 6. Veranstaltungsformen Das Lehrangebot enthält Vorlesungen, Grundkurse, Einführungen bzw. Proseminare, Seminare, Übungen, Kolloquien, Praktika, Exkursionen und Projekte. Vorlesungen bieten eine zusammenhängende Darlegung einer Thematik, geben Überblicke und orientieren über Grundfragen der Teilgebiete. Grundkurse, Einführungen bzw. Proseminare vermitteln einen problematisierenden Einblick in Fragestellungen und Probleme einer Disziplin. Sie werden speziell für Studienanfänger/innen angeboten. Sie führen in grundlegende inhaltliche und methodische Probleme der Teilgebiete der Theologie/Religionspädagogik ein, leiten zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten an oder thematisieren die Ausgangssituation bzw. die Berufsperspektive der Studierenden. Seminare dienen der komplexen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Erarbeitung eines Themas und sollen Studierende in die Lage versetzen, in der kritischen Auseinandersetzung mit Forschungsergebnissen einen Standpunkt zu finden und argumentativ zu vertreten. Kolloquien dienen der kontroversen Diskussion und Bearbeitung von theologischen und religionspädagogischen Theorieentwürfen zu bestimmten Fragen sowie der Vorbereitung

3 3 auf die Abschlußprüfungen. Sie setzen Kenntnisse über den Stand der Forschung zu einem Themenzusammenhang voraus und sind daher Studierenden höherer Semester vorbehalten. In den Praktika wird die Unterrichtspraxis im Fach Evangelische Religionslehre vorbereitet, durchgeführt und reflektiert. Praktika sollen auch dazu anleiten, die Studieninhalte im Hinblick auf die Herausforderungen der Berufspraxis kritisch zu reflektieren und Fragestellungen und Schwerpunkte für das Studium zu präzisieren. Exkursionen werden im Zusammenhang einer Lehrveranstaltung oder als eigenständige Lehrveranstaltung angeboten, um eine Thematik sachlich oder didaktisch durch eigene Anschauung zu erschließen oder zu vertiefen und die Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Projekte können insbesondere das interdisziplinäre und fächerübergreifende Lernen fördern oder Themen der wissenschaftlichen Ausbildung mit der Berufspraxis verschränken. Sie entwickeln die Fähigkeiten zur selbständigen und kooperativen Bearbeitung von Themen. Lehrveranstaltungen werden in der Regel semesterbegleitend, aber auch in Form von Blockveranstaltungen durchgeführt. 7. Studienbereiche/Teilbereiche A) Biblische Theologie: Einleitungsfragen, Bibelkunde Exegese und Theologie des Altes Testaments 1 Exegese und Theologie des Neuen Testaments B) Historische Theologie: Kirchengeschichte und Theologiegeschichte C) Systematische Theologie: Dogmatik Ethik Religionswissenschaft, Ökumene, Dialog und Theologie der Religionen D) Religionspädagogik: Religionspädagogische Theoriebildung Religionsdidaktik E) Interdisziplinäre Fragen / Grenzgebiete 8. Fachpraktikum Das Fachpraktikum ist ein integrativer Bestandteil des Hauptstudiums. Es kann nach Wahl der Studentin/des Studenten im ersten oder zweiten Unterrichtsfach absolviert werden. Wer sein Fachpraktikum nicht im Unterrichtsfach Evangelische Religion, sondern in seinem anderen Unterrichtsfach ableistet, ist zum Besuch einer fachdidaktischen Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen verpflichtet ( Seminar mit Unterrichtsbezug, 2 SWS). 9. Struktur des Studiums - Aufteilung der Semesterwochenstunden (SWS) Das Grund- und Hauptstudium umfassen jeweils etwa 32 SWS. Zum Grundstudium gehören insbesondere Einführungsveranstaltungen in die Biblische Theologie, in die Systematische Theologie und Kirchengeschichte sowie in die Religionspädagogik. 1 Veranstaltungen zum Alten Testament werden im Vorlesungsverzeichnis als Lehrangebot zur Hebräischen Bibel bezeichnet.

4 4 Von den 64 SWS (Grundstudium und Hauptstudium) sind 12 SWS in Religionspädagogik / Fachdidaktik (einschließlich der fachdidaktischen Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen und einschließlich des Grundkurses Religionspädagogik) zu studieren. Im Umfang von weiteren 12 SWS soll die/der Studierende nach eigener Wahl einen Schwerpunkt im Studium der Bereiche und Teilbereiche der Evangelischen Theologie setzen. Zum ordnungsgemäßen Studium gehört die Teilnahme an mindestens einer Exkursion im Rahmen einer Lehrveranstaltung des Pflicht- oder Wahlpflichtbereichs. Die Semesterwochenstunden sind dementsprechend in folgender Weise auf die einzelnen Bereiche und Teilbereiche sowie auf das Schwerpunktstudium aufzuteilen: I. Grundlegende Veranstaltungen (Pflichtveranstaltungen) Orientierungsseminar zur Einführung in theologische und religionspädagogische Grundfragen Bibelkundlicher Grundkurs (Bestandteil der biblischen Proseminare) 2 SWS 2 SWS Eine Einführung in wissenschaftliches Arbeiten findet im Rahmen dieser Veranstaltungen statt, die jeweils im 1. Studienjahr zu besuchen sind (Nachweis der Teilnahme). II. Verpflichtende Studiengebiete (Wahlpflichtbereich) Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik 12 SWS * Religionspädagogischer Grundkurs (Rp I) 2 SWS * Religionspädagogische Konzeptionen und didaktische Erschließung exemplarischer Themen (Rp II) 2 SWS * Schulformbezogene Didaktik (Rp III) 4 SWS * Seminar mit schulpraktischen Anteilen / Fachpraktikum (Rp IV) 4 SWS Biblische Theologie 12 SWS - davon Altes Testament 6 SWS - davon Neues Testament 6 SWS Kirchengeschichte 6 SWS Systematische Theologie 18 SWS - Dogmatik 6 SWS - Ethik 6 SWS - Religionswissenschaft, Ökumene, Dialog und Theologie der Religionen 6 SWS III. Schwerpunktstudium (Wahlbereich) In den verbleibenden 12 SWS können je nach persönlichem Interesse weitere Veranstaltungen aus den o.g. verpflichtenden Studiengebieten (II.) oder zu interdisziplinären Fragen / Grenzgebieten gewählt werden. Die Teilnahme am Examenskolloquium im Rahmen

5 5 des Wahlbereichs wird dringend empfohlen 12 SWS 64 SWS 10. Studienberatung (empfohlen) Zu Beginn des Studiums erfolgt eine einführende Studienberatung für alle Fachstudierenden. Eine individuelle Studienberatung wird im Rahmen der Vorbereitung zur Zwischenprüfung empfohlen. Für die Studienberatung stehen alle Lehrenden in ihren Sprechstunden oder nach persönlicher Vereinbarung zur Verfügung. 11. Leistungsnachweise Im Grundstudium sind aus dem Wahlpflichtbereich drei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu dreien der Bereiche - Biblische Theologie, - Historische Theologie /Kirchengeschichte, - Systematische Theologie, - Religionspädagogik/Fachdidaktik. In den grundlegenden Lehrveranstaltungen können diese Leistungsnachweise nicht erbracht werden. Die drei Leistungsnachweise des Grundstudiums werden für die Zulassung zur Zwischenprüfung vorausgesetzt (s.u. 13). Im Hauptstudium sind weitere fünf Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung - zu dem in der Zwischenprüfung nicht gewählten Teilbereich der Biblischen Theologie (Altes oder Neues Testament) - zur Kirchengeschichte - zur Systematischen Theologie - zur Religionswissenschaft (Ökumene, Dialog der Religionen) - zur Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik, davon einer durch einen ausführlichen Unterrichtsentwurf. Einer der Leistungsnachweise soll in einer Lehrveranstaltung erbracht werden, die von Lehrenden der katholischen und evangelischen Theologie gemeinsam angeboten wird. Die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu Informationsund Kommunikationstechnologien im Unterricht, zur ästhetischen Bildung, zu fächerübergreifenden Lernfeldern und an einem Projekt können grundsätzlich auch im Unterrichtsfach Evangelische Religion erbracht werden. Im übrigen wird auf die speziellen Angebote im Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs verwiesen.

6 12. Exkursionen 6 Zum ordnungsgemäßen Studium gehört die Teilnahme an mindestens einer Exkursion im Rahmen einer Lehrveranstaltung des Pflicht- oder Wahlpflichtbereichs. 13. Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzungen - Nachweis des Graecums oder fachgebundener Griechischkenntnisse - Nachweis des Kleinen Latinums oder fachgebundener Lateinkenntnisse - Nachweis der Teilnahme an den zwei Pflichtveranstaltungen - Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung aus dreien der vier Bereiche des Wahlpflichtbereichs. Art und Umfang Die Fachprüfung findet als mündliche Prüfung (Dauer 30 Minuten) in dem Bereich der Theologie statt, in dem im Grundstudium kein Leistungsnachweis erbracht worden ist und in einem der anderen drei Bereiche nach Wahl der/des Studierenden sowie in Fachdidaktik. 14. Erste Staatsprüfung Zulassungsvoraussetzungen - der Nachweis der Sprachkenntnisse im Lateinischen und Griechischen, - der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums - der Nachweis der Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen, - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an 8 Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise) (s.o. 11), - der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung, - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Fachpraktikum bzw. an einer fachdidaktischen Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen. Art und Umfang Die Erste Staatsprüfung findet als Arbeit unter Aufsicht und als mündliche Prüfung statt: In der Arbeit unter Aufsicht (Bearbeitungszeit 4 Stunden) wählt die oder der Studierende einen der Bereiche Biblische Theologie (Altes Testament oder Neues Testament), Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Religionswissenschaft oder Religionspädagogik / Fachdidaktik. Aus dem gewählten Bereich erhält sie/er drei Themen, von denen eines zu bearbeiten ist. In der mündlichen Prüfung werden Grundkenntnisse in allen vier Bereichen und vertiefte Kenntnisse in jeweils einem Teilbereich der Bereiche erwartet, die nicht in der Klausur gewählt wurden. Statt des Bereichs Kirchengeschichte kann jedoch für die Prüfung der vertieften Kenntnisse der andere Teilbereich der Biblischen oder ein weiterer Teilbereich der Systematischen Theologie gewählt werden. Die oder der Studierende kann einen Schwerpunkt und die Teilbereiche, in denen sie/er vertiefte Kenntnisse erworben hat, für die mündliche Prüfung angeben. Im Rahmen der Durchführung der Ersten Staatsprüfung ist es möglich, die Hausarbeit im Unterrichtsfach Evangelische Religion anzufertigen.

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