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1 Information Vorsorgeplan Beitragsprimat Übergangsbestimmungen Bern, Januar 2015

2 Vorsorgereglement /-plan Beitragsprimat Gültig ab Reglement auf Homepage «Publikationen» Standardreglement mit Anhängen Kanton und Polizei Seite 2

3 Versicherte Mitarbeitende mit Lohn > Eintrittsschwelle oder Versicherung auf Antrag mit BG mind. 20 % Risikoversicherung: Ab 1. Januar des Jahres, in welchem Person 18 wird Sparversicherung: Ab 1. Januar des Jahres, in welchem Person 25 wird Seite 3

4 Freizügigkeitsleistung / Nachdeckung Versicherte Personen müssen die Freizügigkeitsleistung unaufgefordert einbringen Nachdeckung nach Ende der Versicherung 1 Monat (oder bis Eintritt in andere Vorsorgeeinrichtung) Seite 4

5 Massgebender Jahreslohn / versicherter Lohn Jahresgehalt inkl. 13. Monatslohn Versicherter Lohn (VL) im Beitragsprimat Massgebender Jahreslohn Koordinationsbetrag (tieferer Betrag gilt) a) 30 % des massgebenden Jahreslohns b) 87.5 % AHV-Jahresrente (x BG) Versicherter Lohn Leistungsziel Beitragsprimat Seite 5

6 Beiträge Standardplan Spar- und Risikobeiträge Standardplan (inkl. 1.5 % Lohnerhöhung) Sparbeiträge werden vollumfänglich den individuellen Sparguthaben gutgeschrieben. BVG-Alter Sparbeiträge Basis AN Risikobeiträge AN Finanzierungs beiträge AN Sparbeiträge Basis AG Risikobeiträge AG Finanzierungs beiträge AG % 1.20 % % 1.45 % % 1.20 % 0.95 % 5.50 % 1.45 % 1.35 % % 1.20 % 0.95 % 6.00 % 1.45 % 1.35 % % 1.20 % 0.95 % 7.50 % 1.45 % 1.35 % % 1.20 % 0.95 % 9.50 % 1.45 % 1.35 % % 1.20 % 0.95 % % 1.45 % 1.35 % % 1.20 % 0.95 % % 1.45 % 1.35 % % 1.20 % 0.95 % % 1.45 % 1.35 % % % 5.00 % % Seite 6

7 Beitragsmodell Polizeiplan Spar-, Risiko- und Überbrückungsrentenbeiträge Polizeiplan (inkl. 1.5 % Lohnerhöhung). Sparbeiträge werden vollumfänglich den individuellen Sparguthaben gutgeschrieben. BVG-Alter Sparbeiträge Basis AN Risikobeiträge AN Beiträge ÜR AN Sparbeiträge Basis AG Risikobeiträge AG Beiträge ÜR AG % 1.20 % 1.50 % 0.00 % 1.45 % 1.50 % % 1.20 % 1.50 % 7.00 % 1.45 % 1.50 % % 1.20 % 1.50 % 7.50 % 1.45 % 1.50 % % 1.20 % 1.50 % 9.00 % 1.45 % 1.50 % % 1.20 % 1.50 % % 1.45 % 1.50 % % 1.20 % 1.50 % % 1.45 % 1.50 % % 1.20 % 1.50 % % 1.45 % 1.50 % freiwillig wählbar: plus % 2 / 4 % 1.20 Sparbeiträge % 1.50 % % 1.45 % 1.50 % % % Seite 7

8 Freiwilliges Sparen Standardplan Zusätzliches Sparen zu ordentlichen Sparbeiträgen möglich Variante kann durch Arbeitnehmer jährlich angepasst werden Formular auf bpk.ch «Publikationen / Formulare» BVG-Alter Sparvariante Basis Sparvariante Plus 2 Sparvariante Plus % % % Seite 8

9 Freiwilliges Sparen Polizeiplan Zusätzliches Sparen zu ordentlichen Sparbeiträgen möglich Variante kann durch Arbeitnehmer jährlich angepasst werden Formular auf bpk.ch «Publikationen / Formulare» BVG-Alter Sparvariante Basis Sparvariante Minus 2 Sparvariante Plus % % % Seite 9

10 Einkaufsmöglichkeiten Persönlicher Einkauf bis Maximum gemäss Tabelle Vorfinanzierung vorzeitiger Altersrücktritt / Überbrückungsrente* Konto vorzeitiger Altersrücktritt Persönlicher Einkauf Konto Überbrückungsrente * im Polizeiplan kollektiv vorfinanziert, im Standard individuell möglich Seite 10

11 Einkaufsmöglichkeiten Geld nicht einfach einsenden Offerte verlangen Einkaufs-/ Kürzungsvorschriften 1. WEF-Rückzahlung / 2. Einkauf Scheidungsrückzahlung immer möglich Steuern: Termin einhalten Nach Einkauf 3 Jahre Sperrfrist für Kapitalbezug Seite 11

12 Rücktrittsalter Ordentliches Rücktrittsalter BPK Männer und Frauen: 65 Jahre Standardplan 62 Jahre Polizei Mögliche Rücktrittsalter BPK-Standardplan : 58* bis 70 Jahre Ordentliches AHV-Rücktrittsalter: 65 Jahre Männer 64 Jahre Frauen * Keine Übergangsregelungen in den Altern (Ausnahme: UWS) Seite 12

13 Altersleistungen 1 Altersrente: Sparguthaben im Rücktrittsalter x UWS Teilaltersrücktritt mindestens 20 % pro Teilrücktritt maximal 3 Teilschritte maximal 1 Teilschritt pro Jahr maximal 2 Schritte Kapitalbezug Eine laufende Altersrente bleibt unverändert (keine Anpassung an sinkenden Umwandlungssatz). Seite 13

14 Altersleistungen 2 Kapitalauszahlung maximal 50 % des Sparguthabens Gesuch 3 Monate vor Pensionierungsdatum Widerruf bis 3 Monate vor Pensionierungsdatum Alterskinderrente 20 % der Altersrente pro berechtigtes Kind (bis Alter 18 oder Alter 25) Seite 14

15 Umwandlungssatztabelle Jahrgang Rücktrittsalter % % 6.14% % 5.99% 6.04% % 5.84% 5.89% 5.94% % 5.69% 5.76% 5.80% 5.84% % 5.54% 5.61% 5.68% 5.72% 5.79% % 5.39% 5.46% 5.53% 5.60% 5.66% 5.75% % 5.24% 5.31% 5.38% 5.45% 5.53% 5.60% 5.75% % 5.16% 5.23% 5.30% 5.38% 5.45% 5.60% 5.75% % 5.08% 5.15% 5.23% 5.30% 5.45% 5.60% 5.75% % 5.00% 5.08% 5.15% 5.30% 5.45% 5.60% 5.75% % 4.93% 5.00% 5.15% 5.30% 5.45% 5.60% 5.75% % 4.85% 5.00% 5.15% 5.30% 5.45% 5.60% 5.75% ab % 4.85% 5.00% 5.15% 5.30% 5.45% 5.60% 5.75% Lesebeispiel: Eine Person mit Jahrgang 1956 hat im Rücktrittsalter 63 einen Umwandlungssatz von 5.60 % (Interpolation auf Rücktrittsmonat). Seite 15

16 Invalidenleistung Invalidenrente: Sparguthaben (Projektion mit technischem Zinssatz) im ordentlichen Rücktrittsalter x UWS Invalidenkinderrente 20 % der Invalidenrente pro berechtigtes Kind (bis Alter 18 oder Alter 25) Die Invalidenrente ist lebenslänglich geschuldet. Koordination auf 90 %. Seite 16

17 Hinterlassenenleistung 1 Ehegatten- / Lebenspartnerrente* TF Aktive: 60 % der versicherten Invalidenrente TF Rentner: 60 % der laufenden IV- oder Altersrente (Bedingungen beachten) Waisenrente 20 % der Invaliden- oder Altersrente pro berechtigtes Kind (bis Alter 18 oder Alter 25) * Partnerrente zu Lebzeiten anmelden (Formular auf bpk.ch) TF = Todesfall Seite 17

18 Hinterlassenenleistung 2 Todesfallkapital 50 % Konto Sparguthaben 100 % Konto vorzeitiger Altersrücktritt 100 % Konto Überbrückungsrente (Anspruchsberechtigung* beachten; evtl. mittels Formular anpassen) * zu Lebzeiten anmelden (Formular auf bpk.ch), falls notwendig Seite 18

19 Weiterversicherungsmöglichkeiten 1 Unbezahlter Urlaub Risikoversicherung Verzinsung Sparguthaben Externe Versicherung Vollversicherung maximal 2 Jahre nicht möglich bei Antritt eines Arbeitsverhältnisses mit BVG-Versicherung Selbstständigkeit im Hauptberuf Seite 19

20 Weiterversicherungsmöglichkeiten 2 Weiterversicherung bisheriger versicherter Lohn Alter < 58: Vollversicherung des bisherigen Lohns (Pensums) maximal 2 Jahre Alter > 58: maximale Reduktion 50 % des Lohnes (Pensums) Vollversicherung des bisherigen Lohns möglich maximal bis ordentliches Rücktrittsalter Arbeitnehmer schuldet AN- und AG-Beiträge Seite 20

21 Vorteile auf einen Blick PKG Staatsgarantie Schuldanerkennung Übergangsbestimmungen ausgewogene Finanzierung BPK Vermögensverwaltungskosten Verwaltungskosten Technischer Zins 2.5 % Leistungskatalog die BPK arbeitet unabhängig ohne Profit effizient und kompetent Leistungen = Finanzierung Seite 21

22 Verwaltungskostenvergleich Quelle: Sonntagszeitung BPK 2013 CHF CHF Seite 22

23 Vermögensverwaltungskosten Quelle: C-Alm Peer-Group-Vergleich Seite 23

24 Übergangsregelungen 1. Übergangseinlage Kanton PKG 2. Schrittweiser Abbau Überbrückungsrente Reglement 3. Schrittweise Senkung Umwandlungssatz Reglement 4. Rentenuntergrenze / (Rente ) Reglement Seite 24

25 Übergangsregelungen Weshalb Übergangsregelungen? Glättungseffekte für Übergangsgeneration / Härtefälle Vermeidung von massiven Leistungsverschlechterungen Ein Primatwechsel ist stets begleitet von Übergangsregelungen. Seite 25

26 Übergangsregelungen 1. Übergangseinlage Kanton (CHF 250 Mio.) Vergleich Altersrente Leistungsprimat Alter 63 (60) (techn. Zins 3.5 %) Altersrente Beitragsprimat Alter 63 (60) (UWS 6.14 %) Differenz : Umwandlungssatz (UWS) = Barwert = Übergangseinlage (ÜE) (10 Tranchen, jeweils Ende Jahr ODER Alter 63 (60), bei Austritt vor 63/10 Jahren entfällt ÜE) Seite 26

27 Übergangsgeneration Versicherte Personen mit Jahrgang gehören der Übergangsgeneration an für Staffelung Wegfall Überbrückungsrente Staffelung Senkung Umwandlungssatz Rentenuntergrenze / (Rente ) Seite 27

28 Überbrückungsrente 2. Wegfall Überbrückungsrente (Versicherte Alter 60-64/65) Standardplan 2015 / / 1 Leistung (unverändert) 2017 / / 2 Leistung Polizeiplan Reglement (kollektiv finanziert)*: 3 max. AHV-Renten -> vergleichen mit Übergangsregelung Standardplan -> höhere Leistung wird ausbezahlt * grundsätzliche Überbrückungsrente ab 58 J. möglich Seite 28

29 Wegfall Überbrückungsrente Beispiel: Mann: Pensionierung 2017, Alter 62: ½ ÜR von Frau: Pensionierung 2017, Alter 62: ½ ÜR von Geb Mann ½ ½ ½ Frau ½ ½ -- ÜR = Überbrückungsrente Seite 29

30 Überbrückungsrente Ab 2015: Bei Pensionierung vor Alter 60 entfällt die Übergangsbestimmung Standardplan Alter 58 / 59 = 0 Überbrückungsrente Polizeiplan Alter 58 / 59 = 300 % Überbrückungsrente (ordentliche, reglementarische, bei Alter auf 7 Jahre verteilt) Seite 30

31 Wegfall Überbrückungsrente kollektiv Polizei Beispiel Polizeiplan Pensionierung 2015/2016, Alter 60, Mann, verheiratet (ohne Leistung der Ehegattin aus 1. Säule) Bisheriges Reglement (LP): 5 Jahre à 90 % = 450 % Neues Reglement (BP): 3 Jahre à 100 % = 300 % 450 % sind höher und kommen zur Auszahlung; 450 % : (5 x 12 Monate) = 7.5 % / Monat Seite 31

32 Umwandlungssatz 3. Schrittweise Senkung Umwandlungssatz (UWS) (für Versicherte Alter 60 64/65; Dauer 7 Jahre) Altersguthaben Alter 60 (2015) Franken Umwandlungssatz reglementarisch / TZ 2,5% 5.00 % Jährliche Rente Franken Umwandlungssatz Übergangsregelung 5.54 % Jährliche Rente Franken Differenz p.a. (lebenslänglich) 540 Franken TZ = technischer Zins / p.a. = per anno, jährlich Seite 32

33 Rentenuntergrenze 4. Rentenuntergrenze (für Pensionierungs-Alter 60 65; Dauer ) Rentenuntergrenze entfällt bei Lohn-/BG-Reduktion oder Bezug von WEF-/Scheidungsgeld. Rente Leistungsprimat Alter 65 ( ) Franken Rente Beitragsprimat Alter 65 ( ) Franken Rentenuntergrenze 98 % von Franken Altersrente (lebenslänglich) Franken (Überbrückungsrente ist nicht berücksichtigt.) Seite 33

34 Meccano Übergangsregelungen (1) Jahrgang 1954, Eintrittsalter 20 Jahre Übergangseinlage 0 Versicherter Verdienst Leistungsprimat ca Pensionierung Alter 61 (2015) LP-Rente Versicherter Verdienst Beitragsprimat ca Pensionierung Alter 61 (2015) ohne Übergangsregelung BP-Rente Altersrente mit Übergangsregelung (UWS 5.69 %) Die Rente ist mittels Umwandlungssatz (UWS) geglättet: 5.69 % anstelle 5.15 % und keine Obergrenze («Deckel») (Überbrückungsrente ist nicht berücksichtigt. Individuelle Situation ist massgebend.) Seite 34

35 Meccano Übergangsregelungen (2) Jahrgang 1959, Eintrittsalter 25 Jahre Übergangseinlage Versicherter Verdienst Leistungsprimat ca Pensionierung Alter 60 (2019) LP-Rente Versicherter Verdienst Beitragsprimat ca Pensionierung Alter 60 (2019) ohne ÜR BP-Rente Altersrente mit ÜR - Rentenuntergrenze 98 % Glättungseffekt der Kürzung mittels Rentenuntergrenze (Überbrückungsrente ist nicht berücksichtigt. Individuelle Situation ist massgebend.) ÜR = Übergangsregelung Seite 35

36 Wir sind für Sie da! - Kontaktpersonen Seite 36

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