Revision Reglement der Pensionskasse Thurgau

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1 Revision Reglement der Pensionskasse Thurgau Fragen zur Vernehmlassung 1) Allgemeine Fragen: a) Sind Sie mit einer Senkung des Umwandlungssatzes grundsätzlich einverstanden? Nein, weil --> Anmerkung: Wir können uns nur mit Vorbehalt mit dieser Senkung einverstanden erklären. Wir fordern klare und verbindliche Aussagen, dass die minimalen gesetzlichen Anforderungen in jedem Fall eingehalten werden können! b) Der Umwandlungssatz weicht für die Alter 62 bis 64 um bis zu 0.2 % vom versicherungs-technisch korrekten Umwandlungssatz ab. Sind Sie damit einverstanden? Nein, weil --> Anmerkung: Es kann nicht sein, dass bei einer jetzigen Revision weiterhin Quersubventionierungen zu Lasten der aktiven Versicherten gemacht werden. Wir empfinden es als störend, dass auch weiter eine Umverteilung aus den Risikobeiträgen für einige wenige Altersrentenbezüger, welche in den Alter 62 bis 64 ihren Rücktritt beschliessen, gemacht werden. Wir empfehlen dringendst, dass bei dieser - und den folgenden - Reglementsrevisionen ausschliesslich mit den versicherungstechnisch korrekten Umwandlungssätzen hantiert wird. Wir sind grundsätzlich gegen jede Quersubventionierung. Im Sinne der Besitzstandwahrung (Zielsetzung pk.tg.) und um dem Vergleich mit gleichaltrigen Rentnern Stand halten zu können akzeptiert der Verband die Abweichung. c) Sind Sie damit einverstanden, dass die sofortige Senkung mit einer Aufwertungs- Einlage in die Sparguthaben rentenbildend erhöht wird? Nein, weil --> Anmerkung: Ohne diese Aufwertungseinlage muss der Umwandlungssatz weniger stark gesenkt werden. d) Sind Sie damit einverstanden, dass das bisherige Rentenziel beibehalten werden soll und dazu die Sparbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber um je 0,5 % erhöht werden? Nein, weil Zu dieser Frage erhielten wir gleich viele JA und NEIN der teilnehmenden Verbände --> Anmerkung: Wir sind der Meinung sind, dass die Kosten für die Erhöhung zu Lasten der Arbeitgeber gehen soll. Alternativ können die Risikobeiträge der Arbeitnehmer entsprechend reduziert werden. Im Vergleich mit anderen öffentlich rechtlichen Arbeitgebern ist die Aufteilung AN/AG nicht herausragend. Wir sind der Meinung, dass die Kosten für die Erhöhung der Sparbeiträge ausschliesslich z.l. VL Fragebogen personalthurgau.doc.doc :58 Seite 1

2 der jeweiligen Arbeitgebern gehen soll. Alternativ könnte für die Arbeitnehmer der Risikobeitrag reduziert werden; sodass die Kosten durch die angeschlossenen Arbeitgeber oder sogar vollständig durch den Kanton getragen werden. Im Vergleich mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ist das Beitragsverhältnis Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgeber nicht berauschend. Das Hinzuziehen der Kosten der Teuerungszulage mag momentan dieses Verhältnis ein wenig verbessern, allerdings wurden in der Vergangenheit diese anfallenden Kosten auch schon von der Lehrerpensionskasse oder der Staatspersonalkasse getragen und nicht von den Arbeitgebern. Wo waren da die entsprechenden Gutschriften für das aktiv versicherte Personal? Diese Doppelfrage kann nicht einfach mit ja oder nein beantwortet werden! Wir unterstützen die Bestrebungen der pk.tg zur Beibehaltung des bisherigen Rentenziels. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich schon früher der Kanton in seiner Verantwortung als Arbeitgeber hinsichtlich des Beitragsverhältnisses AG/AN eher an einer Minimallösung orientierte - mit einer höheren Beteiligung an den Sparbeiträgen würde auch die Arbeitsplatz- Attraktivität gesteigert! 2) Frage zur Erhöhung der Beiträge 14, 16, 20: Finden Sie die Kompetenzerteilung an die Pensionskassenkommission zur Senkung des Risikobeitrages als sinnvoll? Nein, weil --> Anmerkung: Wir sind der Ansicht, dass die Delegierten darüber bestimmen sollen! --> Anmerkung zu 16 Abs.5: Grundsätzlich ist zu vermeiden, dass Risikobeiträge zur versteckten Quersubventionierung versicherungstechnischer Massnahmen verwendet werden. Die Überschüsse aus der Risikoversicherung sind ausschliesslich zweckgebunden einzusetzen, gegebenenfalls als gebundene Rückstellung oder aber für Präventions-Massnahmen. Wir regen an, dass sich die Pensionskassenkommission grundsätzlich mit dem BGM (Betreibliches Gesundheits-Management) auseinandersetzen sollte, um im versicherungstechnischen Bereich der Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit mittels der Unterstützung von Präventions-Massnahmen die Zunahme-Quote von Nervenkrankheiten (z.b. Bornout) beeinflussen zu können. Angesichts der Überschüsse der letzten hre wäre ansonsten eine Senkung des Risikobeitrags angezeigt. Eine gleichzeitige Anhebung der Sparbeiträge um den entsprechenden Anteil würde dabei durchaus Sinn machen. Die Delegiertenversammlung soll ihre Kompetenzen nicht verlieren. 3) Frage zum Pensionierungszeitpunkt 35: Ist die Möglichkeit für eine flexible Pensionierung zwischen dem 58. und 68 Altersjahr sinnvoll? Nein, weil 4) Frage zur Zusatzrente 38: Soll die Bezugsdauer bei gleichbleibendem Gesamtanspruch um 1 hr verlängert werden? VL Fragebogen personalthurgau.doc.doc :58 Seite 2

3 Nein, weil --> Anmerkung: Sollte jedoch rechtlich festgestellt werden, dass eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau stattfindet, ist unbedingt die heutige Regelung beizubehalten. Der Vorteil einer Pensionierung im Alter 63 mit dem Ausgleich der AHV-Rente, in Form der Zusatzrente, darf unter keinen Umständen wegfallen. 38 Abs.2 - Wir plädieren dafür, dass die Bemessungsfrist auf fünf hre erweitert wird. Angesichts der Zunahme aller Teilzeitbeschäftigten-Arbeitsverhältnisse und der Schwankungen, welche die Pensen auch seitens der Arbeitgeber unterworfen sind, würde eine längere Bemessungsfrist der Beschäftigungssituation eher gerecht werden. 38 Abs.3 - Wir plädieren für ein ersatzloses Streichen dieses Absatzes! Es ist davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer in den meisten Fällen bereits vor der Anstellung beim Kanton ein Arbeitsverhältnis hatte. Arbeitnehmende, welche zuvor bereits mehr als 10 hre in einem anderen Arbeitsverhältnis=Versicherungsverhältnis standen, und nun weniger als 10 hre beim Kanton tätig sind, würde die Zusatzrente zu Unrecht gekürzt../.. VL Fragebogen personalthurgau.doc.doc :58 Seite 3

4 5) Fragen zur Todesfallsumme 52: Erachten Sie eine Todesfallsumme von max. 200 % der beitragspflichtigen Besoldung als sinnvoll? Nein, weil Zu dieser Frage erhielten wir gleich viele JA und NEIN der teilnehmenden Verbände --> Anmerkungen: "Beitragspflichtige Besoldung" ist genauer zu definieren: Welches ist die Berechnungsgrundlage der "beitragspflichtigen Besoldung" und welche Zeitspanne der Erwerbstätigkeit wird dabei berücksichtigt? Wir erachten die Pensionskasse als solidarische Versicherung und sehen nicht ein, dass Todesfallkapital an nicht unterstützungsbedürftige Nachkommen gezahlt werden muss. 6) Frage zum Umwandlungssatz für bisherige Versicherte mit hrgang 1954 und älter 74: Sind Sie mit einem unveränderten Umwandlungssatz bis zum für die 59-jährigen und älteren Versicherten einverstanden? Wenn Nein, bis wann und für welche Alter soll der bisherige Umwandlungssatz gelten? --> Anmerkung: Gilt jetzt: "ab hrgang 1954 und älter" oder wie in der Erläuterung zu den einzelnen Bestimmungen steht? Dort heisst es, dass sich für alle, die vor dem geboren sind, der Umwandlungssatz nicht ändert! Wir fragen an, in wieweit die Auswirkungen der 2006 durchgeführten Revision und deren damals verbindlich zugesicherte Übergangsregelung in der neuen Übergangsregelung der aktuellen Revision berücksichtigt wurde. Wir würden befürworten, dass die Pensionskassenkommission die Änderung des 74 hinsichtlich der Auswirkungen auf die einzelnen hrgänge und unter Berücksichtigung der Revision 2006 einer genauen rechtlichen Prüfung durch eine aussenstehende Fachperson unterziehen lässt. 7) Frage zu den Aufwertungseinlagen 77bis: Es wird vorgeschlagen, dass allen bisherigen Versicherten während 5 hren altersabhängige Einlagen gutgeschrieben werden. Es ist mit Kosten von CHF 51 Mio. zu rechnen Sind Sie damit einverstanden? Wenn Nein - welche Alter sollen berücksichtigt werden? - die Aufwertungseinlage soll auf mehr / weniger als 5 Tranchen verteilt werden? - welcher Maximalbetrag soll als Aufwertungseinlage verteilt werden? VL Fragebogen personalthurgau.doc.doc :58 Seite 4

5 8) Weitere Bemerkungen: Wir betrachten die vorgesehene Reglementsrevision in ihrer Gesamtheit als sinn- und massvoll. Wir würden es jedoch begrüssen, schon zu Beginn der Revision einbezogen zu werden, um Ideen und Wünsche rechtzeitig in die Diskussionen einbringen zu können, nicht erst in der Vernehmlassung. Anpassungsbedarf sehen wir in der Regelung der Teuerungszulage für Rentner. Ein grosser Teil der Rentner erhält noch den hohen Umwandlungssatz zu 7.2% und sie tragen nicht zu einer allfälligen Sanierung bei. Sie sind somit privilegiert gegenüber den aktiv Versicherten. Wir bitten die Pensionskassenkommission als beschliessendes Organ, sich dieser Thematik verstärkt zu widmen. Wir möchten, dass in Zukunft mit einem korrekten versicherungstechnischen Umwandlungssatz hantiert wird, ohne Quersubventionierungen. 61 Abs. 2 Strich 3: Wir verlangen die Streichung des Passus "von Schulgemeinden besoldete" - mit diesem Passus würden alle direkt vom Kanton angestellten Lehrpersonen vom Delegationsrecht ausgeschlossen - das darf nicht sein! Formulierungsvorschlag: Die Berufsorganisation Bildung Thurgau bestimmt 9 Versicherte aus dem Thurgauer Schuldienst und einen Rentenbezüger als Delegierte. Die Stufen und Fachschaften werden angemessen berücksichtigt. 62 Abs.1 - Antrag: Die Beschneidung der Geschäfte der Delegiertenversammlung ist abzulehnen. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob der Delegiertenversammlung nicht noch weitere Kompetenzen überantwortet werden sollten, z.b. Grundsatzenztscheide betreffend der Ausrichtung der Vermögensanlage etc. Anregung, dass künftig im Geschäftsbericht der pk.tg in Text und Grafik Auskunft gegeben wird über - Erwerbsunfähigkeit/Invalidität: Entwicklung der Reserven im Fünfjahres-Zeitraum - Entwicklung/Überblick Erwerbsunfähigkeit/Invalidität Frauen/Männer im Fünfjahres-Zeitraum - Alterstruktur aktuell Erwerbstätige 2000/2005/2010/Prognose 2015/2020/2025/ Altersstruktur Rentenbezüger 2000/2005/2010/Prognose 2015/2020/2025/2030 und diese Daten der Delegiertenversammlung jeweils erläutert werden. Mit der Beibehaltung der paritätisch finanzierten Risikobeiträgen tragen Arbeitnehmende und Arbeitgebende solidarisch zu einer Besitzstandwahrung bei. Im ganzen gesehen, führen die neuen, wohl notwendigen, Regelungen zu einem subtilen Leistungsabbau. Früher konnten die Arbeitnehmenden davon profitieren, dass die Arbeitgeberbeiträge gegenüber den Arbeitnehmerbeiträgen etwa 60:40% waren. Heute verschiebt sich dies tendenziell immer mehr zu einer 50:50 Variante, was einer Minimallösung entspricht. Erfreulicherweise erhöht die Erneuerung die Flexibilität für einen früheren bzw. späteren Altersrücktritt. Dies entspricht dem Trend nach flexibler Altersrente. Wir betrachten die vorgesehene Reglementsrevision in ihrer Gesamtheit als sinn- und massvoll. Begrüssenswert wäre allenfalls bereits vorher die Möglichkeit der Einbringung von Ideen und Wünschen, sodass diese nicht im Nachhinein auf einem Vernehmlassungsweg angebracht werden müssen. Ein dringender Anpassungsbedarf ist aus unserer Sicht auch die heutige Regelung der Teuerungszulage. Betrachtet man diese im Kontext mit dem aktiv versicherten Personal, so sind die heutigen Rentner die Gewinner schlechthin: Sie haben einen hohen Umwandlungssatz, sie tragen nicht zu allfälligen Sanierungen bei - und die Beibehaltung der Höhe des heutigen Risikobeitrages ist de facto ein Sanierungsbeitrag - und sie stellen zusätzliche Forderungen in Form des Teuerungsausgleiches. Die Rentner vergessen hier ganz eindeutig das Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Rentenbezüger. Es wäre daher wünschenswert, wenn die Pensionskassenkommission als beschlussfassendes Organ, dieser Gegebenheit mehr Rechnung tragen würde. (Man stelle sich vor, dass die Aktivversicherten im gleichen Ausmass wie die Rentner lobbieren gehen - was durchaus im Bereich des Möglichen liegt). Die Pensionskasse sollte sich nicht nur mit den schlechteren Bedingungen anderer PK's vergleichen! Wenn schon Vergleiche, dann auch mit PK's, die bessere Bedingungen haben. VL Fragebogen personalthurgau.doc.doc :58 Seite 5

6 Angaben zum Vernehmlassungsteilnehmer: personalthurgau Ruedi Tschudi Bankplatz Frauenfeld Ihre Stellungnahme wollen Sie bitte bis zum 30. August 2011 an folgende Adresse richten: Pensionskasse Thurgau Hauptstrasse Kreuzlingen 1 Die Unterlagen stehen Ihnen ebenfalls elektronisch auf zur Verfügung. Die elektronische Rückmeldung bitte an pk@tg.ch senden. VL Fragebogen personalthurgau.doc.doc :58 Seite 6

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