Anfrage für eine Rechtsschutz für vermietete Wohnungen

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1 Anfrage für eine Rechtsschutz für vermietete Wohnungen Guten Tag, sehr geehrter Interessent, vielen Dank für Ihr Interesse an einer Rechtsschutzversicherung für vermietete Wohnungen aus unserem Hause. Beigefügt erhalten Sie einen Deckungsauftrag zur Rechtsschutzversicherung für Ihre ganz persönlichen Erfordernisse. Informieren sie sich und sprechen Sie mit uns. Wir sind stets offen für Ihre Fragen und freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Gleichzeitig kann dieser Deckungsauftrag auch als Antrag verwendet werden, Sie müssten diesen nur vollständig ausfüllen und mir in den nächsten Tagen unterschrieben zurücksenden. Natürlich können Sie auch jede andere Versicherung bei mir bekommen. Sollten Sie sich für ein anderes Versicherungsangebot entscheiden, bitte ich Sie mir das mitzuteilen, die Versicherungsunterlagen würden Ihnen dann umgehend zugeschickt. Mit freundlichen Grüßen Herbert Becker

2 Deckungsauftrag zur Rechtsschutzversicherung Fax: 030/ Rechtsschutz für Eigentümer von vermieteten Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken für Kraftfahrer Schutz e.v. Automobilclub und Auxilia Allgemeine Rechtsschutz Versicherungs- AG Postfach , München Antragsseite 1 von 4 Seiten /Stand /AP/ Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler, Paulsborner Str. 65, D Berlin VM- Nr Tel: 030/ Fax 030/ mandantenmail@freenet.de Antragsteller (Versicherungsnehmer) Ich erkläre meinen Beitritt zum KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. - wenn angekreuzt, beantrage ich zusätzlich eine Rechtsschutz- Versicherung bei der AUXILIA Rechtsschutz- Versicherungs- AG. Nichtbeantwortung der Fragen oder Striche gelten als Verneinung. Die angekreuzten Versicherungen sind Gegenstand jeweils rechtlich selbständiger Verträge. Bitte Deckung vorab per Fax erteilen Neuantrag Änderungsantrag Firma,(Name der Firma) Versicherungsscheinnummer Name, Vorname (Firmeninhaber) Geburtsdatum Strasse/Hausnummer (Firmenanschrift) Bei juristischen Personen für Clubleistungen berechtigt Postleitzahl/Ort (Firmenanschrift) Gesetzlicher Vertreter bei juristischen Personen Art des Betriebes Mitversicherung des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mit abweichendem Familiennamen des unten genannten Berechtigten für den privaten Bereich und/oder eines im Haushalt lebenden Elternteiles: Name, Vorname: Beginn der Mitgliedschaft/ der Versicherungsverträge frühestens am Eingangstag des Antrages beim KS folgt. In Teilbereichen der Rechtsschutz- Versicherung gilt eine Wartezeit von drei Monaten (siehe Antragsrückseite). Die Zahlung des Beitrages ist nur mit Lastschrifteinzug möglich. Vertragsdauer: 1 Jahr Zahlungsweise: monatlich jährlich Die Beiträge werden vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit erhoben. Versicherungssteuer, zur Zeit 19%, ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten. Ausfertigungsgebühren für Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen, Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben. Bei monatlicher Zahlungsweise wird ein Ratenzuschlag von 6% berechnet. Bankverbindung/ Einzugsermächtigung: Ich bin damit einverstanden, dass alle Beiträge für KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. und AUXILIA Rechtsschutz- Versicherungs- AG bis auf Widerruf von meinem Konto abgebucht werden: Name und Sitz der Bank Bankleitzahl Kontonummer Kontoinhaber falls abweichend vom Antragssteller Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Jahresbeitrag KS- Mitgliedschaft 27,00 27,00 KS- Mitgliedschaft für die Familie/ Anzahl der Familienangehörigen: 33,00 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB) für nicht gewerblich genutzte Objekte Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- Rechtsschutz oder Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz oder JURPRIVAT oder. Privat- Rechtsschutz oder Spezial- Rechtsschutz oder JURAMED, JURAFIRM, JURATAXX oder JURAGRAR möglich. für alle gemieteten/ selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäusern im Inland. Ohne Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall (nur für Nichtselbständige) 66,00 Mit 150 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 47,00 Mit 250 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 37,00 Mit 500 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall (nur für Selbständige) 31,00 für die vermietete Einliegerwohnung im ansonsten selbstwohnten Eigenheim (Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls versichert sein.) Ohne Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall (nur für Nichtselbständige) 66,00 für die Einliegerwohnung Mit 150 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 47,00 für die Einliegerwohnung Mit 250 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 37,00 für die Einliegerwohnung Mit 500 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall (nur für Selbständige) 31,00 für die Einliegerwohnung Zwischensumme Antragsseite 1 von 4 Seiten /Stand

3 Übertrag Jahresbeitrag Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB) für nicht gewerblich genutzte Objekte Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- Rechtsschutz oder Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz oder JURPRIVAT oder. Privat- Rechtsschutz oder Spezial- Rechtsschutz oder JURAMED, JURAFIRM, JURATAXX oder JURAGRAR möglich. für vermietete Wohnung, Einfamilienhaus für nicht gewerblich genutzte Objekte Mit Jahresbruttomiete bis je Wohneinheit (WE) Ohne Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall (nur für Nichtselbständige) je WE 233,00 X Wohneinheit/en = Mit 150 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall (für Nichtselbständige und Selbständige) je WE 152,00 X Wohneinheit/en = Mit 250 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall (für Nichtselbständige und Selbständige) je WE 119,00 X Wohneinheit/en = Mit 500 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall (nur für Selbständige) je WE 99,00 X Wohneinheit/en = Mit Jahresbruttomiete über je Wohneinheit (WE) Ohne Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall (nur für Nichtselbständige) WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,0% = Jahresbeitrag WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,0% = Jahresbeitrag WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,0% = Jahresbeitrag WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,0% = Jahresbeitrag WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,0% = Jahresbeitrag Mit 150 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall (für Nichtselbständige und Selbständige) WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,5% = Jahresbeitrag WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,5% = Jahresbeitrag WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,5% = Jahresbeitrag WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,5% = Jahresbeitrag WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,5% = Jahresbeitrag Mit 250 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall (für Nichtselbständige und Selbständige) WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,0% = Jahresbeitrag WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,0% = Jahresbeitrag WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,0% = Jahresbeitrag WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,0% = Jahresbeitrag WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,0% = Jahresbeitrag Mit 500 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall (nur für Selbständige) WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 1,2% = Jahresbeitrag WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 1,2% = Jahresbeitrag WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 1,2% = Jahresbeitrag WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 1,2% = Jahresbeitrag WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 1,2% = Jahresbeitrag Die Adressen der zu versichernden Wohneinheiten (Objekte) bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke! Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB) für gewerblich genutzte Objekte. vom Eigentümer selbstgenutzt (je Objekt) Mit 150 Mit 250 Mit 500 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall bis 250 qm überdachte Fläche bis 500 qm überdachte Fläche bei über 500 qm überdachte Fläche zusätzlich je weitere 250 qm überdachte Fläche je angefangene qm über qm hinausgehende nicht überdachte Fläche mit 150, Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 54,00 108,00 42,00 30,00 mit 250, Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 44,00 88,00 36,00 26,00 mit 500, Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 37,00 74,00 29,00 22,00 überdachte Fläche qm nicht überdachte Fläche qm Zwischensumme Antragsseite 2 von 4 Seiten /Stand

4 Jahresbeitrag Übertrag Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB) für gewerblich genutzte Objekte. als Mieter oder Pächter -für gewerblich genutzte Objekte- je Objekt Ohne Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9 % (Mindestbeitrag 89 ) X Objekte = Mit 150 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall Jahresbruttomiete/-pacht X 4,9 % (Mindestbeitrag 137 ) X Objekte = Mit 250 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall Jahresbruttomiete/-pacht X 3,9 % (Mindestbeitrag 112 ) X Objekte = Mit 500 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9 % (Mindestbeitrag 89 ) X Objekte = Jahresbruttomiete/-pacht: Die Adressen der zu versichernden Objekte bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke! als Vermieter oder Verpächter -für gewerblich genutzte Objekte- je Objekt Mit 150 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall Jahresbruttomiete/-pacht X 4,9 % (Mindestbeitrag 137 ) X Objekte = Mit 250 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall Jahresbruttomiete/-pacht X 3,9 % (Mindestbeitrag 112 ) X Objekte = Mit 500 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9 % (Mindestbeitrag 89 ) X Objekte = Jahresbruttomiete/-pacht: Die Adressen der zu versichernden Objekte bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke! Fragen zur Vorversicherung/ Es bestand keine Vorversicherung Besteht oder bestand für den Antragsteller oder eine mitversicherte Person eine Rechtsschutz- Versicherung bei einer anderen Gesellschaft, der Auxilia oder Kraftfahrer- Schutz Versicherungs- AG? Ggf. Name der Gesellschaft: Versicherungsschein Nr.: Wurde ein Rechtsschutzvertrag durch den Vorversicherer gekündigt? ja nein Wurde ein Rechtsschutzvertrag durch den Versicherungsnehmer gekündigt? ja nein Sind Umstände bekannt, die auf ein möglicherweise anstehendes Ermittlungsverfahren hinweisen (Vergleiche auf der Antragsseite 3 Ziffer IV.) ja nein ja nein Ich habe ein 14- tätiges Widerspruchsrecht nach Erhalt des Versicherungsscheines und der Auxilia ARB/2007 sowie der gesetzlichen Verbraucherinformationen. Die übrigen Vereinbarungen bzw. Hinweise auf der Antragsseite 4 dieses Deckungsauftrages habe ich zur Kenntnis genommen. Erklärung des Kunden: Der Vermittler dieses Vertrages hat mich ausdrücklich auf die aufgeführten versicherten Rechtsschutzarten (wie z.b. Spezial- Rechtsschutz, Spezial- Straf- Rechtsschutz, Versicherungs- Vertrags- Rechtsschutz, Vertrags- Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte, Vorsorge- Rechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Mietrechtsschutz und Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer) hingewiesen. Habe ich einige Rechtsschutzarten nicht gewählt, so habe ich dies ausdrücklich so gewollt und trage eventuelle Folgen selbst! Unrichtige Angaben (wie z. B. falsche Angaben über die Vorversicherung, falsche Angaben über Vorschäden, falsche Angaben über die Anzahl der beschäftigten etc.) gehen zu meinen Lasten. Dies bestätige ich ebenfalls mit meiner unten stehenden Unterschrift. Ort und Datum Vermittler Antragsteller für den Antrag und Erklärung des Kunden Antragsseite 3 von 4 Seiten /Stand

5 Vereinbarungen und Hinweise zur Mitgliedschaft und Rechtsschutz- Versicherung Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken Geltungsbereich für die KS- Clubleistungen: pa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira, Geltungsbereich für die Rechtsschutz-Versicherung: Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende Rechtsschutzfälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in pa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde). Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair- Zeit oder Schüleraustausch) oder einer Dienstoder Geschäftsreise und aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit Rechtsschutz. Versetzungen oder Abordnungen gelten nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen. Rechtsschutz im erweiterten Geltungsbereich für Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen besteht dann nicht, wenn eine versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat. Sozialgerichts- und Steuer- Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten. Verwaltungs- Rechtsschutz besteht vor deutschen Verwaltungsbehörden/-gerichten. Für Fälle des Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutzes im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt oder Notar beauftragt werden. Bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Mediator nicht Rechtsanwalt ist. Laufzeit: Die Mitgliedschaft und die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen. Danach verlängern sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich von Ihnen oder uns gekündigt werden. Die Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden aus dem KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen. Wartezeiten: bestehen nicht im Schadenersatz- Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz, Straf- Rechtsschutz, Opfer- Rechtsschutz, Ordnungswidrigketten- Rechtsschutz, Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Rechtsschutz in Betreuungsverfahren sowie Daten- Rechtsschutz (Verteidigung). Ebenfalls keine Wartezeiten bestehen für die Wahrnehmung verkehrsrechtlicher Interessen versicherter Personen oder Motorfahrzeuge. In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern, des ehelichen/ eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war. Besteht eine Vorsorgeversicherung, gelten für die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken keine Wartezeiten. Versicherungssumme für die Rechtsschutz- Versicherung: Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der Strafkaution. Erklärung: Ich kann jederzeit kostenfreie Abschriften der Erklärungen fordern, die ich im Zusammenhang mit den Versicherungsverträgen abgegeben habe. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich. Datenschutzklausel: Ich willige ein, dass die Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/ Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/ oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer meine allgemeinen Antrags-, Vertragsund Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen mit dem KRAFTFAHRER- SCHUTZ e.v. führen und an den/ die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Diese Einwilligung gilt nur wenn ich vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit den anderen Verbraucherinformationen mit dem Versicherungsschein -auf Wunsch auch sofort- überlassen wird. Beitragsanpassung für die Rechtsschutz- Versicherung: Gemäß 10 AUXILIA ARB/2007 prüft ein unabhängiger Treuhänder jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres, ob und welche Beitragserhöhung zulässig oder welche Beitragsverminderung für den Versicherer verpflichtend ist. Risikoträger: Für die Rechtsschutzversicherungen: AUXILIA Rechtsschutz- Versicherungs- AG. III. Vorsorge-Rechtsschutz (Klausel zu 28, 29 ARB/2007 sowie zum Rechtsschutz für weitere Inhaber/Geschäftsführer gemäß 21, 23, 29 ARB/2007, Klausel 4) Besteht Versicherungsschutz gemäß 28, 29 ARB oder Rechtsschutz für weitere Inhaber/ Geschäftsführer gemäß 21, 23 und 29 ARB und ändert sich das Risiko des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person, indem - ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder - ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt, oder - die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt, besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt wenn der Versicherungsnehmer dem neuen Versicherungsschein binnen vier Wochen nach dessen Zugang schriftlich widerspricht. Antragsseite 4 von 4 Seiten /Stand

6 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2007) Versicherungsumfang: Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter oder Verpächter. Besondere Hinweise: Alle Wohneinheiten eines Objektes müssen versichert sein. Auch die vom Eigentümer selbstbewohnten Wohn- oder selbstgenutzten gewerblichen Einheiten wie auch gewerblich vermietete/ verpachtete Einheiten sind beitragspflichtig. Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten sind beitragsfrei mitversichert. Ebenfalls mitversichert sind alle selbstgenutzten/ gemieteten Garagen im Inland sowie alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen. Einzel vermietete Garagen müssen separat versichert werden. Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar. Es werden maximal 5 Wohneinheiten versichert. Definition zum Vorsorge- Rechtsschutz (Klausel zu 25, 26, 28, 23 und 29 ARB/2007, Klausel 4) Versicherungsumfang: Mit der Vorsorgeversicherung sind noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeit versichert. Der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen (siehe "Familiendefinition") sind versichert, wenn sich deren Risiko ändert, indem - ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt, oder - ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt, oder - die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Besondere Hinweise: Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer dem neuen Versicherungsschein binnen vier Wochen nach dessen Zugang schriftlich widerspricht. Beispiele: Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung; Kauf/ Anmietung eines weiteren gewerblich genutzten Objektes. Allgemeine Tarifbestimmungen Versicherungssumme und -leistungen: Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der Strafkaution, für die nachgenannten Leistungen: Rechtsanwaltskosten. Korrespondenzanwaltskosten in Inlands- Zivilprozessen und in Auslandsfällen, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ist. Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger. Kosten des Gerichtsvollziehers. Mediationskosten. Kosten eines eigenen Sachverständigen - zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, - bei Streitigkeiten aus Kfz- Kauf- und -Reparaturverträgen, - in verkehrsrechtlichen Auslandsfällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen als Beschuldigter oder Partei angeordnet hat. Kosten für die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen. Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu Erstattung verpflichtet ist. Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des besuchenden Rechtsanwaltes aufgrund Unfall, Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechen des Versicherungsnehmers. Kostenlose telefonische Beratung, auch in nicht versicherten Angelegenheiten, durch qualifizierte Rechtsanwälte über unser Hotline (0 89) im 24- Stunden- Service. Wartezeiten: Bestehen nicht im Straf- Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz. In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit entfällt wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern, des ehelichen/ eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war. Besteht eine Vorsorgeversicherung, gelten für die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken keine Wartezeiten. Örtlicher Geltungsbereich Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende Rechtsschutzfälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in pa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde). Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair- Zeit oder Schüleraustausch) oder einer Dienst- oder Geschäftsreise und aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weitweit Rechtsschutz. Versetzungen oder Abordnungen gelten nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen. Rechtsschutz im erweiterten Geltungsbereich für Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen besteht dann nicht, wenn eine versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat. Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten. Verwaltungs- Rechtsschutz besteht vor deutschen Verwaltungsbehörden/-gerichten. Für Fälle des Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutzes im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt oder Notar beauftragt werden. Bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Mediator nicht Rechtsanwalt ist. Produktinformationsseite 1 von 4 Seiten /Stand

7 Die Leistungen im Überblick 1. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2007) Leistungsarten 1. Schadenbeispiele Schadenersatz- Rechtsschutz Am Fahrzeug des Firmeninhabers ist bei einem Autounfall ein Sachschaden von ,-- entstanden. Der Schaden muss eingeklagt werden. Das Prozessrisiko beläuft sich auf ca , -- in der 1. Instanz und ca , -- in der 2. Instanz. Arbeits- Rechtsschutz Wegen Unregelmäßigkeiten musste einer Mitarbeiterin gekündigt werden. Im Arbeitsgerichtsprozess wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigt. Trotz dieses Prozessergebnisses sind die Kosten für den eigenen Anwalt selbst zu tragen und werden von der AUXILIA erstattet Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (auch über Internet geschlossene Verträge) Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten Sozialgerichts- Rechtsschutz Verwaltungs- Rechtsschutz in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten Verwaltungs- Rechtsschutz Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten Straf- Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz Beratungs- Rechtsschutz Mediations- Rechtsschutz Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Daten- Rechtsschutz Ein Nachbar behauptet, der Gewerbebetrieb des Versicherungsnehmers verursache unzumutbare Geräuschbelästigungen. Die Frage, inwieweit die Belästigungen zulässig sind, lässt sich nur gerichtlich klären. Der erhoffte und versprochene Traumurlaub wird zum Albtraum: Bauarbeiten im Hotel, schlechte Verpflegung, verdreckte Strände, etc. Der Reiseveranstalter will den Reisepreis dennoch nicht mindern. Versicherungs- Vertrags- Rechtsschutz: Im Betrieb unseres Versicherungsnehmers wurde eingebrochen. Hinsichtlich des Wiederbeschaffungswertes der entwendeten Maschinen kommt es mit der Einbruchdiebstahlversicherung zu Differenzen. Vertrags- Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte: Der Versicherungsnehmer hat seine betriebliche Computeranlage geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel kommt es zu Differenzen. Außergerichtlich einigen sich die Parteien auf eine Vertragsverlängerung um 1 Jahr. Bei einem Streitwert von ,-- betragen die Kosten für den Rechtsanwalt 2.000,--. Das Finanzamt erkennt die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht als Betriebsausgabe an. Das Finanzgericht muss die strittige Frage entscheiden. Nach einem Berufsunfall wird der Versicherungsnehmer erwerbsunfähig. Die Berufsgenossenschaft lehnt Rentenzahlungen mit der Begründung ab, die Erwerbsunfähigkeit beruhe auf früheren Erkrankungen. Die Streitfrage lässt sich nur unter Hinzuziehung von ärztlichen Gutachten durch das Sozialgericht klären. Die Verwaltungsbehörde zieht die Fahrerlaubnis mit dem Hinweis auf angebliche körperliche Mängel des Versicherungsnehmers ein. Der Versicherungsnehmer muss sich vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr setzen, da er beruflich auf den Führerschein angewiesen ist. Der Sohn des Versicherungsnehmers erhält, obwohl er alle Voraussetzungen erfüllt, nicht den gewünschten Studienplatz. Für die Auseinandersetzung mit der "Zentralen Vergabestelle für Studienplätze" übernimmt die AUXILIA Rechtsschutz. Die Standesorganisation des freiberuflich tätigen Versicherungsnehmers (Arzt, Rechtsanwalt, Notar, Architekt, etc.) leitet aufgrund angeblicher Pflichtverletzungen ein Standesrechtsverfahren ein und verhängt eine Geldbuße. Der Versicherungsnehmer will sich hiergegen verteidigen. Beim morgendlichen Jogging entgeht die Versicherungsnehmerin nur knapp einem Sexualverbrechen. In dem späteren Strafprozess gegen den Täter wegen versuchter Vergewaltigung beauftragt sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen als Nebenklägerin und beim Täter- Opfer- Ausgleich. Aufgrund eines Betriebsunfalles erleidet ein Mitarbeiter schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Versicherungsnehmer Aufsichtspflichtverletzungen vor und erhebt Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Spezial- Straf- Rechtsschutz: Wegen angeblicher Steuerhinterziehung wird gegen den Versicherungsnehmer ein Strafverfahren eröffnet. Wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung will die Verwaltungsbehörde gegenüber dem Versicherungsnehmer eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot verhängen. Der Rechtsanwalt erreicht die Einstellung des Bußgeldverfahrens. Dennoch hat der Versicherungsnehmer seine Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen, die die AUXILIA erstattet. Nach dem Tod eines nahen Verwandten lässt sich der Versicherungsnehmer anwaltlich über seine Erbansprüche beraten. Nach dem Tod des Erblassers kommt es zwischen den Erben zum Streit über die Aufteilung des Nachlasses. Dieser Streit wurde im Wege der außergerichtlichen Konfliktlösung durch einen Mediator beigelegt. Wegen altersbedingter Gebrechen wird gegen den Ehemann der Versicherungsnehmerin die Betreuung angeordnet. Die Versicherungsnehmerin ist der Auffassung, eine Betreuung sei nicht notwendig, möchte aber für den Fall der Betreuung zumindest selbst diese Aufgabe übernehmen. Ein Kunde klagt, dass der Versicherungsnehmer die über ihn gespeicherten Daten löschen soll. Die Daten werden jedoch für den weiteren Geschäftsbetrieb des Versicherungsnehmers unbedingt benötigt. Das Gericht muss über die Zulässigkeit der weiteren Speicherung entscheiden. Schadenbeispiel zum Vorsorge- Rechtsschutz (Klausel 4) Der Versicherungsnehmer erwirbt eine Eigentumswohnung, die er vermietet. Kurz nach Einzug mindert der Mieter den monatlichen Mietzins, weil angeblich die im Vertrag angegebene Quadratmeterzahl nicht erreicht sei. Der Versicherungsnehmer lässt im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einen LKW mit einer Nutzlast über 4 t auf sich zu. Bei dem Verkäufer müssen Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, weil sich verschiedene Mängel am Fahrzeug herausgestellt haben. Produktinformationsseite 2 von 4 Seiten/

8 KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Automobilclub Die KS-Clubleistungen Die KS-Clubleistungen gelten für Mitglieder, die auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge, auch wenn andere berechtigte Fahrer diese Fahrzeuge lenken, und alle übrigen von den Mitgliedern gefahrenen Kraftfahrzeuge (z.b. Miet- oder Dienstfahrzeug). Dies gilt nicht für juristische Personen (hier kann für die Clubleistungen eine natürliche Person benannt werden) und bei gewerblicher Nutzung. Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht keine Leistung. Geltungsbereich pa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Familiendefinition Bei der Clubmitgliedschaft für die Familie gelten die Clubleistungen sowohl für den Antragsteller als auch für den nachgenanten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder im Antrag genannte sonstige Lebenspartner des Antragstellers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Antragstellers lebender, dort gemeldeter und im Ruhestand befindlicher Eltern des Antragstellers/ Lebenspartners. Besonderer Hinweis: Die Anzahl der Familienmitglieder einschließlich Antragsteller ist anzugeben. Die KS-Clubleistungen Wildschadenbeihilfe bis 1.050, im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen. Abschleppbeihilfe bis 65, bei Panne oder Unfall. Pannenhilfe bis 55, bei Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe angerechnet). Pannen- und Abschleppdienst-Verzeichnis Verzeichnis der Abschlepp-Vertragsfirmen (freie Wahl des Abschleppunternehmens). Beihilfe für das Öffnen des Kraftfahrzeuges bis 30, im Kalenderjahr nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/ Schlosses. Beihilfe zum Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer bis 1.050, im Kalenderjahr bei ärztlich angeordnetem Rücktransport. Beihilfe für Berufskraftfahrer bis 520, bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen. Beihilfe für Helfer am Unfallort bis 520, im Kalenderjahr für Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten. Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis 5.200,, wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist. Unfallkrankengeld bis 325, erhalten KS-Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer ( 6,50 täglich, max. 50 Tage). Unfallsterbegeld nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer. Service bei Notfällen im Ausland - Benennung eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers, etc. - Beratung durch KS oder seinen 24-Stunden-Notruf-Service (z.b. nach Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz, bei Krankheit oder Tod). Privater Beweissicherungsservice Vermittlung unabhängiger, qualifizierter Sachverständiger nach Verkehrsunfall. Mietwagen-Service Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung. Beratungsservice zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung sowie Fragen rund um das Kraftfahrzeug. KS-Notfall-Service - 24 Stunden-Notruf KS-Reisedienst Produktinformationsseite 3 von 4 Seiten /Stand

9 Was ist wichtig vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Wer entscheidet bei einem Rechtsstreit ob Versicherungsschutz besteht? Beim Schiedsverfahren: Die Bedingungen vieler Anbieter sehen ein kompliziertes, langwieriges Schiedsgutachtenverfahren vor, das häufig länger dauert als das Grundverfahren, wenn der Versicherungsschutz aufgrund fehlender Erfolgsaussichten versagt werden soll. Der Versicherungsnehmer ist lange im Unklaren, ob Versicherungsschutz besteht. Beim Stichentscheidverfahren. Beim Stichentscheidverfahren trifft der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt die Entscheidung, ob Versicherungsschutz besteht. Sieht er Erfolgsaussichten hat die Versicherung zu regulieren. Fazit: Das Stichentscheidverfahren ist für den Versicherungsnehmer und dessen Anwalt vorteilhafter, da schneller und unkomplizierter. Die endgültige Entscheidung fällt im direkten Umfeld des Versicherungsnehmers. Die Auxilia leistet nach dem Stichentscheidverfahren. Folgeereignistheorie oder Kausalereignistheorie, was macht Sinn? Ein Beispiel und seine Auswirkungen: Entwicklung eines neuen Fahrrades durch den Hersteller Das Fahrrad kommt auf dem Markt Versicherungsnehmer schließt Rechtsschutzversicherung ab Versicherungsnehmer kauft Fahrrad Aufgrund eines Konstruktionsfehlers bricht der Lenker, Versicherungsnehmer stürzt und wird schwer verletzt. Ergebnis der Kausalereignistheorie: Der Rechtsschutzfall ist vorvertraglich, da durch den Konstruktionsfehler am ursächlich eingetreten ist. Kein Versicherungsschutz. Die Auxilia leistet nach der Folgeereignistheorie. Ergebnis der Folgeereignistheorie: Da der Rechtsschutzfall während der Vertragslaufzeit durch den Bruch des Lenkers ausgelöst wird. Es besteht Versicherungsschutz. Kündigung nach wie vielen Schadenfällen pro Jahr möglich Der Versicherer hat im Schadenfall die Möglichkeit das beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht auszusprechen. Bei einigen Rechtschutzversicherern ist eine Kündigung innerhalb eines Kalenderjahres schon nach 1 Schadenfall möglich, am Markt sind bisher 2 Schadenfälle üblich. Bei der Auxilia ist eine Kündigung erst nach 3 Schadenfällen möglich. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bei der Auxilia bereits nach dem 1. Schadenfall das außerordentliche Kündigungsrecht in Anspruch nehmen (ARB/ ). Vorsorge- Rechtsschutz Mit der Vorsorgeversicherung sind noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeit versichert, dies immer zum tariflich größtmöglichen Leistungsumfang bei kleinster Selbstbeteiligung möglich. Beispiele: Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung; Übergang in eine selbständige Tätigkeit. Den Vorsorge- Rechtsschutz leistet die Auxilia im 25, 26, 29 (ARB/2007). Mobile Rechtsberatung Übernahme der gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für Besuche des Rechtsanwaltes beim Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen nach Unfall, bei Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechen. Die Mobile Rechtsberatung ist bei der Auxilia mitversichert (ARB/2007). Mediations- Rechtsschutz Die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation werden übernommen. Die Kostenübernahme erfolgt auch für Streitigkeiten im Familien-/ Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Der Mediations- Rechtsschutz ist bei der Auxilia von höchstens acht Sitzungsstunden a maximal 180, (ohne Streitwertbegrenzung). mitversichert (ARB/2007). Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem neuen AGG Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch Diskriminierungsgesetz genannt besteht bei der Auxilia im vollem Umfang Rechtsschutz, wenn die entsprechende Leistungsart versichert ist (z.b. Arbeits- Rechtsschutz, Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (auch über Internet geschlossene Verträge), usw.). Es ist hierfür kein zusätzlicher Rechtsschutzvertrag erforderlich! So können Sie uns per Mausklick näher kennen lernen. Besuchen Sie Ihren Versicherungsmakler doch gleich einmal im Internet Produktinformationsseite 5 von 5 Seiten/

10 Information zur Rechtsschutzleistung "Mediation" (ARB/2007) Mediation jetzt auch im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Wie sich im Konfliktfall viel Aufwand, Ärger und Zeit sparen lässt Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem ein neutraler Dritter den Konfliktparteien hilft, eine eigenständige, auf ihren Interessen basierende Lösung ihres Konfliktes zu erarbeiten. Daher zum Mediator, statt zum Richter! Vorteile: Mediation ist ein schnelles, unbürokratisches Verfahren. Mediation sucht nach einer Lösung, die allen Beteiligten hilft. Mediation nimmt Rücksicht auf die Bedürfnisse und Emotionen der Betroffenen. Allein die Konfliktparteien treffen die Entscheidungen, nicht Dritte. Der Mediator hilft den Beteiligten im Gespräch, ihre eigenen Interessen zu erkennen und in eine Lösung umzusetzen. Mediation ist für alle Konflikte geeignet, bewährte Mediationsgebiete sind z.b. Arbeits-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten. Was die AUXILIA leistet: Die Kostenerstattung der außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation von höchstens acht Sitzungsstunden a maximal 180, (ohne Streitwertbegrenzung). Sind nicht versicherte Personen als Partei am Mediationsverfahren beteiligt, trägt die AUXILIA die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Mediator nicht Rechtsanwalt ist Wie finde ich einen qualifizierten Mediator? Servicenummer AUXILIA. (0 89)

11 1. Private Beweissicherung nach Verkehrsunfall Sehr geehrtes Mitglied, bei sogenannten Bagatellschäden, denen keine bedeutende Ordnungswidrigkeit oder Straftat zugrunde liegt, beschränkt sich die Polizei lediglich auf den Austausch von Personalien (in einigen Bundesländern kommt diese schon nicht mehr zum Unfallort). Die Beweissicherung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist nunmehr Sache der Unfallbeteiligten. Nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung muss der Kläger (Geschädigte) die Schuld des Unfallgegners beweisen. Dies geht jedoch nur, wenn der Unfallhergang anhand von aussagekräftigen Beweisen, wie z.b. gesicherten Unfallspuren oder Zeugenaussagen, noch nachvollzogen wenden kann. Fehlen diese Beweise, muss der Geschädigte häufig seinen eigenen Schaden zum Teil oder ganz selbst tragen. Vor diesem Hintergrund bietet die Gesellschaft für Unfall und Schadenforschung AG (GFU) im Rahmen des Beweissicherungsdienstes ihre Hilfe an: Auf Anforderung der Unfallbeteiligten unter der Rufnummer (0180) kommt zur jeder Tages- und Nachtzeit bundesweit ein unabhängiger qualifizierter Sachverständiger zur Unfallstelle und sichert dort die relevanten Spuren. Anhand dieser gesicherten Daten wird anschließend ein kurzer Beweissicherungsbericht erstellt. Alle gesicherten Daten werden archiviert und können bei Bedarf von einem Sachverständigen ausgewertet werden. Bei verschulden des Verkehrsunfalles durch den Gegner übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen, ggf. auch die eigene Haftpflichtversicherung im Rahmen der Schadenabwehr. Übernimmt kein Versicherer die Kosten, verbleiben diese beim Auftraggeber, sind aber für KS- Mitglieder auf 97,15 begrenzt. Für weitere Informationen steht Ihnen die GFU gerne zur Verfügung. Gesellschaft für Unfall- und Schadensforschung m. b. H. Hauptverwaltung Schulstraße Saarwellingen Telefon (068 38) Telefax (068 38) Sixt Autovermietung der Sixt Autovermietung für KS- Mitglieder KS- Club- Tarife bei Sixt (PKW/LKW) -Tagestarife -Wochenendtarif 65 -Wochen- und Monatstarife -Abholung und Zustellservice Internationales Reservierungscenter: Weltweite Buchungsmöglichkeiten von Sixt- Mietwagen Deutschland Tetefon (12 Cent pro Minute) International : Telefon 01805/ Kostenfreie Bereitstellung von Sixt- Kreditkarten und Mitgliedschaft im Sixt Goldkarten, Hotelreservierungen über Sixt, Deutschlandweit über 550 Mietwagenstationen, Weltweit über Mietwagenstationen in 52 Ländern. SIXT KS- Buchungsnummer HAVE A GOOD TIME 3. Reisedienst Das Reisebüro pa bieten ihnen den umfassenden Service eines Reisebüros und halten für sie kostenlos Prospektmaterial bereit. Folgende Veranstalter können sie buchen: TOURISTIK UNION INTERNATIONAL (kein Rabatt möglich), BERLINER FLUGRING, TRANSFERIA, AMEROPA, TERRA, DER DR WULFS FERIENHAUSDIENST, INTERCHALET, WOLTERS, NORDREISEN, UNGER- FLUGREISEN, JET-REISEN, MEISER'S WELTREISEN, KREUTZER HETZEL, FAHREN aller namenhaften Reedereien und viele weitere Veranstalter für Flug-, PKW-, Bahnund Schilfsreisen. AUF VIELE ANGEBOTE GIBT ES 3% KS- Rabatt! pa Reisen von Grüner GmbH Suarrezstr., Berlin, Telefon: 030/ , Fax: 030/ Zweigstelle Ludwigkirchstr., Berlin, Telefon: 030/ , Fax: 030/

12 Herbert Becker Versicherungsmakler Paulsborner Str. 65 in Berlin Telefon: 030/ Beratungs- und Dokumentationsverzicht Kundenwunsch Der Kunde Name: Vorname: Strasse: PLZ /Ort: wünscht ausdrücklich eine Versicherungsprodukt (z.b. Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung usw.) vom Versicherungsunternehmen Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet. Hinweis Herr Frau ist darauf hingewiesen worden, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen. Ergänzende Mitteilungen 1. Der Makler ist im Vermittlerregister eingetragen. 2. Der Kunde kann die Eintragung auf der Internetseite überprüfen. 3. Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. 4. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler. 5. Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung Versicherungsombudsmann e.v., Prof. Wolfgang Römer, Postfach in Berlin (weitere Informationen unter: Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Arno Surminski, Leipzig er Str. 104 in Berlin (weitere Informationen unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Graurheindorfer Straße 108 in Bonn (weitere Informationen unter: [Stichwort: Ombudsleute) Ort und Datum Unterschrift Makler Unterschrift Kunde Beratungsverzicht Stand

13 Name Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl /Ort Freitag, 20. April 2007 Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler Paulsborner Str Berlin Rechtsschutzversicherungsantrag Guten Tag, sehr geehrter Herr Herbert Becker, anbei erhalten sie den Rechtsschutzversicherungsantrag für vermietete Wohnungen im Original unterschrieben zurück. Mit freundlichen Grüßen

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