Projektauswahlkriterien

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1 Projektauswahlkriterien für das Programm Perspektive Wiedereinstieg Potenziale erschließen Die Umsetzung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Prioritätsachse Investitionspriorität A: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte a) iv): Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit ID der spezifischen Ziele A 2 Spezifische Ziele Beitrag zur Erreichung spezifischer Ziele des OP Förderung einer familienfreundlichen Personalpolitik und Unterstützung beim beruflichen (Wieder-) Einstieg, insbesondere von Frauen In Deutschland existiert nach wie vor ein großes unerschlossenes Erwerbspotenzial bei Frauen, aber auch bei Männern, die ihre Erwerbstätigkeit nach einer familienbedingten Erwerbspause wieder aufnehmen oder ausdehnen wollen. Hierzu zählen neben Nicht-Erwerbstätigen (klassische Stille Reserve ) insbesondere geringfügig Beschäftigte. Um die Erwerbsbeteiligung von Eltern zu erhöhen und die beruflichen Chancen von Frauen zu verbessern, sind weitere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erforderlich, die unmittelbar in den Betrieben ansetzen (z. B. flexible und familienfreundliche Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle, Ermöglichen von Führung in Teilzeit). Darüber hinaus gilt es, eine bedarfsgerechte Infrastruktur auf lokaler Ebene, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben er-

2 - 2 - leichtert, passgenau weiter auszubauen. Viele Mütter, die in geringer Teilzeit arbeiten und ihre Erwerbstätigkeit gern ausdehnen würden, würden nach eigenen Angaben mit Unterstützung durch haushaltsnahe Dienstleistungen mehr Wochenstunden arbeiten und früher aus der Elternzeit zurückkehren. Vor diesem Hintergrund werden für die ESF-Förderung des Bundes folgende Ergebnisse erwartet: Stärkung der innerbetrieblichen Vereinbarkeit von Berufsund Privatleben und Öffnung der Unternehmenskultur, Förderung des Ausbaus des Networking von und mit Sozialpartnern und Wirtschaftsverbänden, Ausbau eines bundesweiten Unternehmensnetzwerks und eines bundesweiten Netzwerks lokaler Bündnisse für Familie, Potenzialerschließung haushaltsnaher und familienunterstützender Dienstleistungen, insbesondere für erwerbstätige Eltern, Unterstützung einer familienfreundlichen Infrastruktur sowie Etablierung einer fortschrittlichen, kommunalen Zeitpolitik, Verbesserung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Förderung des substanziellen und nachhaltigen beruflichen Wiedereinstiegs sowie der Potenziale geringfügig beschäftigter Frauen, Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis und Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Integration in sv-pflichtige Beschäftigung von Frauen, insbesondere von nichterwerbstätigen oder geringfügig beschäftigten Frauen sowie von Müttern mit Migrationshintergrund. Die ESF-Förderung im spezifischen Ziel A 2.1 wird zu den im Leistungsrahmen gemäß Art. 27 (4) der Verordnung (EU) 1303/2013 für die Prioritätsachse A für die Jahre 2018 und 2023 verbindlich festgelegten finanziellen und den Output- Zielen für Frauen und KMU beitragen. Ergebnisindikatoren zu A2.1a (ser) und A2.1b (ÜR):

3 - 3 - der Investitionspriorität Teilnehmer/innen, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben*, auf Arbeitssuche sind oder für den Arbeitsmarkt aktiviert wurden. * Im Falle von Teilnehmer/innen, die beim Eintritt in die Maßnahme geringfügig beschäftigt sind, bezieht sich der zu beobachtende Statuswechsel auf den Übergang von geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Beitrag zur Erreichung der Querschnittsziele des OP Das Querschnittsziel Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist programmimmanent. Das Modellprogramm trägt aber auch zu den Zielen Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung bei, indem es Unterstützungsmodelle identifiziert und erprobt, die zum Gelingen eines ausbildungsadäquaten und substanziellen, d.h. existenzsichernden Wiedereinstiegs führen. Die gewonnen Erkenntnisse können dann übertragen werden, z.b. in die Regelungen der Arbeitsförderung. Durch den verstärkten Einsatz von Online- Qualifizierungen ( PWE-Online ) werden Wiedereinsteiger/innen bei der Aufnahme oder Ausübung einer ausbildungsadäquaten und existenzsichernden Beschäftigung unterstützt. Die Zuwendungsempfänger werden zudem verpflichtet, bei der Förderung auf die Einhaltung der Querschnittsziele nach Art. 7 und 8 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung zu achten. Förderrichtlinie Fördergegenstand Die Förderrichtlinie liegt in der Entwurfsfassung vor, wurde mit BMAS, BMF und BRH vorabgestimmt und wird nach Genehmigung durch den Begleitausschuss veröffentlicht. Ziel des Aktionsprogramms Perspektive Wiedereinstieg der Bundesregierung ist es, die Teilnehmer/innen für den Wiedereinstieg zu motivieren und beim Wiedereinstieg zu unterstützen bzw. bei Übernahme von Pflegeaufgaben die Grundlage für die Vermeidung eines (längeren) Ausstiegs oder Teilausstiegs zu schaffen. Die Mitwirkung der Arbeitgeber, (Ehe-)Partner, Arbeitsagenturen, Träger der Grundsicherung und personen- und haushaltsnahen Dienstleister soll dazu beitragen, dass der Wiedereinstieg auch nach mehreren Jahren familienbedingter Erwerbsunterbrechung (inkl. Pflegeaufgaben) nachhaltig ge-

4 - 4 - lingt. Das ESF-Bundesprogramm Perspektive Wiedereinstieg Potenziale erschließen ist ein wesentlicher Baustein dieses Aktionsprogramms. Es zielt darauf ab, die im Rahmen der 1. und 2. Förderphase des ESF-Programms Perspektive Wiedereinstieg ( ) erprobten Instrumente und Verfahren im Bereich der Beratungs-, Bildungs- und Eingliederungsangebote für Wiedereinsteiger/innen fortzuschreiben, durch neue Bausteine zu erweitern und zusätzliche Erkenntnisse über die Bedingungen für einen perspektivreichen Wiedereinstieg zu gewinnen, der faire Einkommensperspektiven im Lebensverlauf schafft. Insbesondere soll erreicht werden, dass die Teilnehmer/innen an den Arbeitsmarkt herangeführt werden und eine ausbildungsadäquate und existenzsichernde Beschäftigung aufnehmen bzw. eine solche gar nicht erst aufgeben. Durch das Programm sollen die Potenziale vor Ort aktiviert werden. Insbesondere gilt es, die Selbstorganisationskräfte der regionalen Initiativen zu nutzen. Daher ist es unabdingbar, dass die Projektträger mit den zuständigen regionalen Akteuren, vor allem der örtlichen Agentur für Arbeit, den Trägern der Grundsicherung nach SGB II und der Kommune (Jugendamt, Gleichstellungsbeauftragte, Amt für Wirtschaftsförderung etc.) auch über den engen Rahmen der eigenen Gemeinde/des eigenen Kreises hinaus zusammenarbeiten. Einzubeziehen sind je nach örtlicher Konstellation Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Kammern und ggfs. auch die Innungen. Hinzu kommen Frauenverbände und Initiativen, Beratungseinrichtungen und ggfs. Berufsverbände. Besonderer Wert ist auf die Nachhaltigkeit der Veränderungen zu legen. Aufzubauende Kooperationsbeziehungen sollen so angelegt sein, dass sie auch nach der Förderung Bestand haben können. Das Programm soll bundesweit in unterschiedlichen Regionen, ausgerichtet an den jeweiligen Standortbedingungen, modellhaft umgesetzt werden. Es sollen vorwiegend Regionen einbezogen werden, die über Strukturen bzgl. des Wiedereinstiegs

5 - 5 - verfügen. Regionen, die einen Bedarf an Arbeitskräften haben oder, die über einen Arbeitsmarkt verfügen, der von einem hohen Anteil geringfügiger Beschäftigung geprägt ist, werden ebenfalls schwerpunktmäßig gefördert. Die Modelle werden wissenschaftlich begleitet und auf ihre modulare und nachhaltige Übertragbarkeit hin ausgewertet. Das Programm richtet sich an: a) Gut qualifizierte Wiedereinsteiger/innen (sog. Stille Reserve ), die familienbedingt aufgrund von Kinderbetreuung und/oder Pflegeaufgaben sowohl gegenüber einem Erwachsenen als auch gegenüber einem (minderoder volljährigen) Kind ihre Erwerbstätigkeit für mindestens ein Jahr oder länger unterbrochen haben und über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium verfügen, vor der familienbedingten Erwerbsunterbrechung keine Leistungen des SGB II aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit erhalten haben b) Gut qualifizierte Alleinerziehende aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III und gut qualifizierte Personen mit Kindern unter 3 Jahren im Bereich der Grundsicherung ( 10 SGB II), c) Erwerbstätige Personen (ohne Minijob), die aufgrund von Pflegeaufgaben Unterstützungsbedarf haben: Personen, die aufgrund von Pflegeaufgaben den beruflichen (Teil-) Ausstieg in Betracht ziehen bzw. ihr Erwerbsvolumen schon reduziert haben oder Personen, die wiedereingestiegen sind und deren Berufstätigkeit durch neue oder bestehende Pflegeaufgaben in Frage gestellt wird oder Personen, bei denen in naher Zukunft Pflegeaufgaben anstehen.

6 - 6 - Die Pflegeverantwortung kann sowohl gegenüber einem Erwachsenen als auch gegenüber einem (minder- oder volljährigen) Kind bestehen. Antragsberechtigte Antragsberechtigt für das ESF-Bundesprogramm Perspektive Wiedereinstieg Potenziale erschließen auf Grundlage dieser Richtlinie sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, die eigenständig oder in Kooperation mit Partnerinstitutionen über Erfahrungen und Kenntnisse mit den gewählten Zielgruppen verfügen, die bei Antragstellung nachzuweisen sind (Projektbeschreibungen, Referenzen etc.); über Kenntnisse hinsichtlich der Beschäftigungssituation insbesondere von Wiedereinsteiger/innen in der Region verfügen sowie Standards und Praxis des Case-Managements verfügen und eine entsprechende Nachfrage auf dem regionalen Arbeitsmarkt nachweisen können; als kompetente Partnerinstitution bei ihrer örtlichen Agentur für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung akzeptiert werden; die regionalen Netzwerke kennen und nutzen sowie über gute Kontakte zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern verfügen; bereits erfahrene Träger, die tutoriell begleitete Lernangebote für Wiedereinsteigerinnen umgesetzt bzw. zusätzliche PWE-Online Module in der Förderperiode entwickelt haben. Erfahrungen in der Entwicklung von E-Learning-Szenarien zur beruflichen Weiterbildung sind grundsätzlich erwünscht. Fördervoraussetzungen Neben den allgemein geltenden zuwendungsrechtlichen Zuwendungsvoraussetzungen gemäß BHO ist zwingend ein Nachweis zu erbringen, dass die Maßnahme durch die Agentur für Arbeit bzw. den Träger der Grundsicherung im Einzugsgebiet des Antragstellenden unterstützt wird. Die Bereitschaft zur Kooperation ist

7 - 7 - durch eine Kooperationszusage von der Geschäftsführung nachzuweisen; der Träger mit der/dem örtlichen Gleichstellungsbeauftragten zusammenarbeitet. Dies ist durch eine Kooperationsvereinbarung nachzuweisen. Räumlicher Geltungsbereich Auswahlverfahren bundesweit Das Förderverfahren ist als zweistufiges Verfahren angelegt: Im ersten Schritt erfolgt die Einreichung von Interessenbekundungen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs, der am veröffentlicht wird. Die Bewertung und Auswahl der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Interessenbekundungen erfolgt auf Grundlage von Projektauswahlkriterien, welche zusammen mit dem Teilnahmeaufruf veröffentlicht werden. Das Auswahlergebnis wird den Absendern der Interessenbekundungen schriftlich mitgeteilt. Träger, die zum im Programm Perspektive Wiedereinstieg am elearning-kurssystem PWE-Online als Anbieter beteiligt waren, können ihren Förderantrag ohne Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren direkt stellen. In der zweiten Stufe werden die Bewerberinnen und Bewerber positiv bewerteter Interessenbekundungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in schriftlicher und elektronischer Form bei der ESF-Regiestelle im BAFzA vorzulegen. Nach abschließender Prüfung entscheidet das BMFSFJ. Die Bewilligung der Förderanträge erfolgt anschließend durch die ESF-Regiestelle im BAFzA. Das Programm und der Förderzeitraum beginnen am und enden am Der Förderzeitraum gliedert sich in eine erste Förderphase (bis ) und eine zweite Förderphase (bis ). Auswahlkriterien 0. Allgemeine Auswahlbedingungen Die in der Förderrichtlinie definierten Zuwendungsvoraussetzungen sind erfüllt.

8 - 8 - Verbindliche Kooperationsvereinbarungen liegen vor. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Maßgabe des finanziellen Rahmens in den beiden Zielgebieten und des Beitrages zur Erreichung der Zielwerte für die Output- und Ergebnisindikatoren. Der Zuwendungsgeber behält sich vor, bei der Auswahl regionale oder strukturelle Aspekte zu berücksichtigen. 1. Regionale Ausgangslage Analyse des Wirkungsfelds hinsichtlich Zielgruppe, Arbeitsmarkt, Wirtschaftsstruktur, Unternehmen und Netzwerken. 2. Qualität von Projekt- und Umsetzungskonzept Unterstützungsmanagement Nachvollziehbare Erfahrung im Umgang mit nichterwerbstätigen Wiedereinsteigern/-innen; Kenntnis der Zielgruppe vor Ort: gut qualifizierte Wiedereinsteiger/-innen aus der Stillen Reserve, Alleinerziehende sowie Personen in der Grundsicherung mit Kindern unter 3 Jahren; Angemessenheit der Zugangswege bezogen auf die Zielgruppe sowie geplante Akquiseinstrumente; Qualität des Konzepts bezogen auf geplante Unterstützungsangebote sowie die Kombination der Basis-/ Zusatzmodule: zielgruppengerecht, gendersensibel und zielführend (existenzsichernde, vollzeitnahe Beschäftigung); Nachvollziehbare, angemessene und zielgruppenadäquate Instrumente/Methoden auf der Einzelfall- und Systemebene; Zielführende Verknüpfung zu dem Schwerpunkt Zeit für Wiedereinstieg (Partner und HDL); Zielführende Verknüpfung zu dem Schwerpunkt Arbeitgeberansprache. Wahlschwerpunkt Wiedereinstieg und Pflege Qualität des Konzepts: Ansprache der Zielgruppe, Akquise von

9 - 9 - TN, Nutzung externer, regionaler Angebote/ Kooperationspartner, Einbeziehung personen- und haushaltsnaher Dienstleistungen, spezifische Ansprache von Arbeitgebern. Kenntnis der aktuellen Gesetzgebung. Wahlschwerpunkt Potenziale von Personen in geringfügiger Beschäftigung Qualität des Konzepts: Ansprache der Zielgruppe besonders in Bezug auf die Sensibilisierung hinsichtlich des Arbeitszeitvolumens, Akquise von TN, spezifische Ansprache von Arbeitgebern, Einsatz von Instrumenten der Arbeitsförderung, Bildung regionaler Kooperationen mit Branchen, Unternehmen, Gewerkschaften. Optionaler Baustein PWE-Online Qualität des Kurskonzepts: Beitrag zum PWE-Online- Netzwerk, Teilnahme an Schulungen, Ansprache und Akquise von TN auch überregional; Nachvollziehbare Erfahrungen mit Blended Learning- Szenarien, Unterricht im Virtuellen Klassenzimmer. Optionaler Baustein Perspektiven in personen- und haushaltsnahen Dienstleistungen Qualität des Konzepts für die Schaffung beruflicher Perspektiven im Bereich der personen- und haushaltsnahen Dienstleistungen: Ansprache der Zielgruppe, Akquise von TN, Qualität von Qualifizierungsmaßnahmen, Zusammenarbeit mit Bildungsträgern, Erfassung und Darstellung regionaler Bedarfe und Marktanalyse, Kooperation mit Unternehmen und Dienstleistungsfirmen; Nachweis einer tragfähigen Kooperation mit Träger der Grundsicherung nach SGB II. Kooperationspartner (z. B. Arbeitsagentur, Jobcenter, Kommune, Mehrgenerationenhaus, Pflegestützpunkt, Bildungsträger) / Beirat bzw. Steuerungskreis. Anzahl und Qualität der Kooperationen. Projektbegleitender Steuerungskreis und/oder Beirat: Mit-

10 glieder und Aufgaben. Personalkonzept: Fachliche Hintergründe der geplanten Berater/-innen (Unterstützungsmanagement/Coaching)). Zielsetzung: Die Zielgruppen sind operationalisiert, die Ziele sind klar definiert, Ergebnis- und Outputindikatoren benannt, zeitlich in einen sinnvollen Bezug zum Projektverlauf gebracht. 3. Implementierung von Querschnittszielen Angemessene Implementierung der 3 Querschnittsziele in die Projektarbeit. Darstellung der Genderkompetenz. 4. Projektplanung Meilensteine und Ziele im Hinblick auf Outputindikator und Ergebnisindikator des Vorhabens (bis 2018), Öffentlichkeitsarbeit, Projektmanagement. 5.Finanzierungskonzept Allgemein und spezifisch für die Wahlschwerpunkte und optionalen Module: Kofinanzierungskonzept: Nutzung öffentlicher (BA, Kommunen) und privater (Unternehmen) Mittel.

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