Normen und Regelwerke zur Barrierefreiheit Gesetzliche Grundlagen, Regelwerke des DIN, der FGSV und der Länder
|
|
- Margarete Junge
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Barrierefrei im öffentlichen Raum Planung barrierefreier Verkehrsanlagen Normen und Regelwerke zur Barrierefreiheit Gesetzliche Grundlagen, Regelwerke des DIN, der FGSV und der Länder 1
2 Rechtliche Grundlagen - UN Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) - im April 2009 in Deutschland in Kraft getreten Präambel e) soziale Definition von Behinderung: Behinderung als Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren (= Der Mensch wird behindert) v) voller Zugang für Menschen mit Behinderungen u.a. zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt ist Bedingung um alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen zu können Quelle: rebstock@fh-erfurt.de 2
3 Regelwerke und Normen 1998 DIN Teil1 Barrierefreies Bauen 2000 DIN Bodenindikatoren (alte Norm) 2002 DIN Zusatzeinrichtungen an Straßenverkehrssignalanlagen E DIN Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen und -anforderungen vorgelegt und wieder zurückgezogen - Hessischer Leitfaden Unbehinderte Mobilität - Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt DIN Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen - Teil 1: öffentlich zugängliche Gebäude DIN Wohnungen - DIN Bodenindikatoren - Hinweise der FGSV Barrierefreie Verkehrsanlagen E DIN Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum 3
4 Regelwerke und Normen Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 gibt allgemeine Vorgaben über Platzbedarf, berücksichtigt erstmalig auch Orientierung für Blinde (getrennte Querungsstelle) Richtlinien für Lichtsignalanlagen RiLSA 10 Vorgaben für Ampelphasen und die Zusatzausstattung für Blinde (akustische und taktile Signale) Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA 02 gibt allgemeine Vorgaben über Platzbedarf und Borde Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen HBVA Zusammenstellung der Anforderungen sowie aller konsensfähigen Standards 4
5 Regelwerke und Normen Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Richtlinien für die Anlage von Landstraßen RAL 2012 Richtlinie für die Anlage von Autobahnen RAA Richtlinie für die Anlage von Rastanlagen RR Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs EAÖ Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR Empfehlungen für die Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete ESG Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 5
6 Planungshilfen und -vorgaben Regeln und Standards der Verkehrsbetriebe, -verbünde und der DB Regeln für die Gestaltung der Haltestellen (corporate designe) Regelwerk der DB orientiert sich an DIN-Normen Technische Spezifikation für Interoperabilität (TSI) Bodenindikatoren, Rampen, Zugänge, Bahnsteigbreiten, Bahnübergänge, Toiletten... 6
7 E DIN Der Entwurf der DIN erschien am Er komplettiert die beiden anderen Normteile zum barrierefreien Bauen, Teil 1 für öffentlich zugängliche Gebäude und Teil 2 für den Wohnungsbau. Die alte DIN ist damit jetzt auch Teil 1 hinfällig. Für den öffentlichen Raum liegen mit diesem Normentwurf nun alle relevanten Regelwerke zur Barrierefreiheit in aktualisierter Fassung vor. Seit der letzten Ausgabe der DIN sind 15 Jahre vergangen. In dieser Zeit erhielt die gesellschaftliche Aufgabe, barrierefrei zu bauen, zunehmendes Gewicht. Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums und der Verkehrsinfrastruktur hat seitdem sichtbare Fortschritte gemacht. Die seitherigen Erfahrungen und Diskussionen sind nun in die neue Norm eingeflossen. Gegenüber der DIN Barrierefreies Bauen. Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, Öffentliche Verkehrsund Grünanlagen sowie Spielplätze - Planungsgrundlagen von 1998 enthält die jetzt vorliegende E- DIN wesentliche Ergänzungen und Erweiterungen. Zunächst sind Schutzziele vorangestellt, Ziele, die Maßstab für jede Baumaßnahme - auch im Bestand - sind. Übernommen wurden im Wesentlichen die Anforderungen an den Raumbedarf. Präzisiert wurden die Anforderungen an das Gefälle von Rampen und Gehwegen, insbesondere an das Quergefälle. Wesentlich erweitert wurden die Anforderungen, die sich aus den Bedürfnissen von Menschen mit sensorischen Einschränkungen ergeben. Bezüglich der Anforderungen blinder und sehbehinderter Menschen wird immer wieder auf die DIN Bodenindikatoren im öffentlichen Raum verwiesen oder deren Regelung übernommen. Die enge Abstimmung beider Normen kommt auch darin zum Ausdruck, das der Normausschuss Bauwesen die Mitträgerschaft der DIN 32984, die vom Normenausschuss Medizin formuliert wurde, übernommen hat. 7
8 E DIN Wesentlich verändert und erweitert wurden die Vorgaben für Querungsstellen. In der DIN von 1998 war der 3 cm hohe Bord noch Standard, der neue Normentwurf setzt jetzt die getrennte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe an die erste Stelle, also einen Querungsbereich für Gehbehinderte (und alle mit Kinderwagen, Rollkoffern u.ä.) mit einer Absenkung des Bordes auf Fahrbahnniveau sowie einen besonderen Querungsbereich für Blinde und Sehbehinderte mit höherem Bord. Ob die geforderten 6 cm Bordhöhe wirklich erforderlich sind und sich langfristig durchsetzen werden, steht für mich allerdings in Frage. Die Zulassung einer Nullabsenkung ist jedenfalls eine der grundlegenden Veränderungen gegenüber der alten Norm. Hier greift die neue Norm endlich das auf, was in vielen Kommunen längst praktiziert wird und was im Jahre 2006 in der RASt 06 und dem hessischen Leitfaden Unbehinderte Mobilität bereits eingeführt wurde. Die alte" Querungsstellenform mit dem auf 3 cm abgesenkten Bord bleibt nach dem Normentwurf aber weiter möglich. Neu ist die grundsätzliche Forderung nach Bodenindikatoren. Dabei wird unterschieden zwischen gesicherten Querungsstellen" (mit Lichtsignalanlage oder Fußgängerüberweg/Zebrastreifen) und ungesicherten Querungsstellen". Diese Unterscheidung stützt sich auf die DIN Die Vorgaben für Anlagen des öffentlich zugängliche Personenverkehrs geben im Wesentlichen wider, was gegenwärtig Standard ist und praktiziert wird. Hier waren die Anforderungen der Barrierefreiheit im Wesentlichen in den Regelwerken der Bahn und anderer Betreiber enthalten und ließen wenig Spielraum. Neu eingefügt bzw. ergänzt wurden schließlich noch - meist eher allgemein formulierte - Anforderungen an Straßentunnel, an Grün- und Freizeitanlagen und den Naturraum. Die neue Norm ist zunächst als Entwurf erschienen. Während einer Frist von 4 Monaten kann Einspruch erhoben werden, die Frist endet also am Anschließend wird über die Einsprüche verhandelt, bevor die Norm endgültig beschlossen werden kann. 8
9 E DIN Neu aufgenommen in der DIN Formulierung von Schutzzielen, die Maßstab für jede Baumaßnahme - auch im Bestand - sind Bedürfnissen von Menschen mit sensorischen Einschränkungen Anforderungen an Straßentunnel, Seilbahnen u.a., Ergänzungen bei Grün- und Freizeitanlagen und dem Naturraum, Veränderungen gegenüber Gefälle von Rampen und Gehwegen, insbesondere Quergefälle Völlig neue Vorgaben für Querungsstellen, insbes. Empfehlung von differenzierter Bordhöhe mit Nullabsenkung Neustrukturierung der Begegnungs- und Bewegungsflächen 9
10 E DIN Allgemeine Planungsanforderungen Grundprinzipien a) Gewährleistung stufenloser Wegeverbindungen für Rollstuhl- und Rollatornutzer; b) einheitliche Gestaltung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen; c) sichere, taktil und visuell gut wahrnehmbare Abgrenzung verschiedener Funktionsbereiche (z. B. niveaugleiche Flächen für den Rad- und Fußgängerverkehr); d) erschütterungsarme, trittsichere und rutschfeste Oberflächenbeläge; e) visuell und taktil kontrastreiche Gestaltung von Hindernissen und Gefahrenstellen; f) Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips. 10
11 E DIN Raumbedarf nutzbare Gehwegbreite Mindestplatzbedarf von Menschen in Rollstühlen Situation Maß in m Breite zur Begegnung für den Richtungswechsel Breite in Durchgängen 1,80 1,50 1,50 0,90 11
12 E DIN Raumbedarf Gehwege Lichte Höhe: min. 2,25 m Lichte Breite an Engstellen: Min. 0,90 m Länge der Engstelle max. 18 m Altenative: Einengung der Fahrbahn Verkehrsberuhigter Bereich 12
13 E DIN Überwindung von Höhenunterschieden Für Gehbehinderte: Aufzüge (störanfällig, Taster muss in Greifhöhe sein) Rampen bis 6 % (alle 6 m Zwischenpodest von 1,50 m erforderlich, Handläufe, Radabweiser) gemäß DIN Für Sehbehinderte/Blinde Treppen (oben Sturzgefahr, Noppenfeld erforderlich) Fahrtreppen (wenn sie nicht die Fahrtrichtung wechseln) Aufzüge (Führung zum Taster erforderlich) Rampen (Kollisionsgefahr mit Radfahrern; wenn steiler als 6 %: Sturzgefahr, Noppenfeld erforderlich) 13
14 E DIN Rampen und Treppen Ab 12 m Breite ist ein zusätzliches Geländer erforderlich 14
15 E DIN Längs- und Querneigung Längsneigung Längsneigung bis 10 m - bei Rampen bis 6 m Längsneigung Zwischenpodeste Querneigung Querneigung ohne Längsneigung Querneigung auf Rampen bis 3 % bis 6 % bis 3 % bis 2 % bis 2,5 % 0 % 15
16 E DIN Rampen Rampe mit Geländer und Radabweiser, Noppenfeld oben mit unzureichendem optischen Kontrast 16
17 E DIN Aufzüge und Taster Taster müssen auffindbar sein 17
18 Raumgliederung und Führung Die Gliederung des Verkehrsraums schafft Sicherheitszonen erleichtert die Orientierung 18
19 Hindernisse Quelle: Planungsleitfaden Offenbach Quelle: DIN Hindernisse müssen mit dem Langstock ertastet werden können... und optisch erkennbar sein, oder aus der Gehbahn gerückt werden. 19
20 Niveaugleich angrenzende Funktionsbereiche Liederbach Höchster Straße Trennstein zwischen Gehund Radweg 20
21 Niveaugleich angrenzende Funktionsbereiche Trennstein Querprofil Liederbach Höchster Straße 21
22 Niveaugleich angrenzende Funktionsbereiche Grenzen und Trennstreifen müssen auch optisch wahrnehmbar sein. Frankfurt 22
23 Niveaugleich angrenzende Funktionsbereiche Auch bei shares space sind Orientierungshilfen erforderlich Erfurt Bohmte 23
Regelwerke Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt 21. September 2013 in Berlin
Barrierefrei im öffentlichen Raum Regelwerke Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt www.unbehindertmobil.de 21. September 2013 in Berlin 1 Copyright 2013 Nullbarriere Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt Frankfurt. Alle Rechte
MehrBarrierefrei im öffentlichen Raum Planung barrierefreier Verkehrsanlagen
Barrierefrei im öffentlichen Raum Planung barrierefreier Verkehrsanlagen Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt www.unbehindertmobil.de 7. März 2014 in Bietigheim-Bissingen 1 Copyright 2014 Nullbarriere Dipl.-Ing.
MehrBarrierefrei im öffentlichen Raum
Mobilität für Alle/ Barrierefreies Bauen / Design for All / Universal Design In Zusammenarbeit mit der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung Um wen geht es? 8,4 % schwer behinderte Personen (ca. 6,9
MehrNormen und Regelwerke zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Normen und Regelwerke zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt www.unbehindertmobil.de 1 Bernhard Kohaupt www.unbehindertmobil.de Fachtagung des Instituts für Städtebau und
MehrDr. Volker Sieger. Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM) Mainz
Dr. Volker Sieger Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM) Mainz DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum Schwerpunkt: Bodenindikatoren
MehrWie können Wege und Plätze im Dorf barrierefrei gestaltet werden? Anregungen aus einem F/E-Projekt des LfULG
Wie können Wege und Plätze im Dorf barrierefrei gestaltet werden? Anregungen aus einem F/E-Projekt des LfULG Barrierefreiheit im Dorf Mit LEADER machbar?! 29.09.2016 Dresden Dr. Markus Rebstock Institut
MehrPlanung barrierefreier Wegesysteme. Querungsstelle mit Lichtsignalanlage, Querungsstelle mit LSA nach RASt 06. Bord + 0 cm.
Seminar am 6. Juni 2012 in Bad Homburg Planung barrierefreier Wegesysteme Dipl.-Ing Bernhard Kohaupt können ausgeführt werden mit einheitlicher Bordhöhe von 3 cm mit differenzierter Bordhöhe (0-1 cm und
MehrBarrierefreie Gestaltung des Außenraums von Hochschulen
Barrierefreie Gestaltung des Außenraums von Hochschulen Sandra Mölter M.A. Dipl. Ing. Peter Mack Agenda Vorstellungsrunde (Erwartungen, Fragen) Inputvortrag politische Zielsetzungen in Bayern rechtliche
MehrPlanung barrierefreier Wegesysteme
Seminar am 12. September 2013 in Bad Homburg Planung barrierefreier Wegesysteme Dipl.-Ing Bernhard Kohaupt 1 Stadt Bad Homburg Querungsstellen Querungsstelle mit LSA nach RASt 06 Bord + 0 cm Querungsstelle
MehrHinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) der FGSV
4. Detmolder Verkehrstag 2013 Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) der FGSV Barrierefreiheit im Verkehr Anspruch und Wirklichkeit 13.06.2013 Dr. Markus Rebstock Detmold Gliederung Die FGSV
MehrBarrierefrei im öffentlichen Raum Planung barrierefreier Wegesysteme Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt November in Berlin
Barrierefrei im öffentlichen Raum Planung barrierefreier Wegesysteme Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt www.unbehindertmobil.de 14. November in Berlin 1 B.Kohaupt unbehindertmobil.de Copyright 2014 Nullbarriere
MehrBarrierefrei im öffentlichen Raum Planung barrierefreier Wegesysteme
Barrierefrei im öffentlichen Raum Planung barrierefreier Wegesysteme Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt www.unbehindertmobil.de 7. März 2014 in Bietigheim-Bissingen 1 Copyright 2014 Nullbarriere Dipl.-Ing. Bernhard
Mehrbarrierefreies Bauen V9 1
barrierefreies Bauen > Ziel ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums weitgehend allen Menschen seine Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich
Mehr1 Barrierefreies Bauen 2 Aufgabe Raumprogramm Teil II Beispiele Fügung
1 Barrierefreies Bauen 2 Aufgabe Raumprogramm Teil II Beispiele Fügung barrierefreies Bauen > Ziel ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums weitgehend allen Menschen seine Nutzung
MehrBordhöhe an Querungsstellen: 3 cm oder Null
Barrierefrei im öffentlichen Raum Bordhöhe an Querungsstellen: 3 cm oder Null Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt www.unbehindertmobil.de 7. März 2014 in Bietigheim-Bissingen 1 Copyright 2014 Nullbarriere Dipl.-Ing.
MehrSicheres Queren. Sicherheit auch für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer
Sicheres Queren Sicherheit auch für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer Bei der Gestaltung von Querungsstellen besteht hinsichtlich der Erfordernisse für blinde und stark sehbehinderte Menschen
MehrBarrierefreies Planen im Straßenraum Beelitz. Dr. Markus Rebstock
Teil 1: Aufteilung des Verkehrsraumes: Barrierefreie Gestaltung von Fußgängerverkehrsanlagen - Anforderungen und Beispiele aus der Praxis Seminarunterlagen nur zum persönlichen Gebrauch! Weitergabe und
MehrWichtige Hinweise zu barrierefreien Bushaltestellen
Wichtige Hinweise zu barrierefreien Bushaltestellen Öffentlich zugängliche Anlagen des ÖPNV müssen barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Funktionale Anforderungen - Wahrnehmbarkeit Informationen,
Mehrakp_ Workshop 2A + 2B Barrierefreiheit im Straßenraum 4. Fachtagung Mobilitätsmanagement für Senioren 22. März 2017
4. Fachtagung Mobilitätsmanagement für Senioren 22. März 2017 Workshop 2A + 2B Dipl.-Ing. Uwe Höger Dipl.-Ing. M.Sc. Tim König 22. 03. 2017 Folie 1 Brandt Höger Kunze PartnG Dipl. Ing. Stadt und Landschaftsplanung
MehrBarrierefreies Planen im Straßenraum
Teil 2: Anforderungen an Querungsstellen nach H BVA, DIN 18040-3 und DIN 32984 Seminarunterlagen nur zum persönlichen Gebrauch! Weitergabe und Kopieren nicht gestattet! Barrierefreies Planen im Straßenraum
MehrBarrierefreie Querungsstellen für Geh- und Sehbehinderte Hessischer Leitfaden Unbehinderter Mobilität
Barrierefreie Querungsstellen für Geh- und Sehbehinderte Hessischer Leitfaden Unbehinderter Mobilität Bernhard Kohaupt 1. Hindernisfreiheit und Orientierung für Geh- und Sehbehinderte Der öffentliche Raum
MehrFachforum Schwellenfreies Bauen Bauzentrum München. Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN
Fachforum Schwellenfreies Bauen 17.07.2014 Bauzentrum München Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN 18040-2 Sachverständiger für Barrierefreies Bauen Art. 48 BayBO: In Gebäuden mit mehr als zwei
MehrBarrierefreiheit in der Planungspraxis: Design für alle - Grundprinzipien und Prozess der Planung barrierefreier öffentlicher Verkehrsräume
Barrierefreiheit in der Planungspraxis: Design für alle - Grundprinzipien und Prozess der Planung barrierefreier öffentlicher Verkehrsräume Barrierefrei mobil Barrierefreie Mobilität im innerörtlichen
MehrBernhard Kohaupt. Rampen, Treppen, Aufzüge Überwindung von Höhenunterschieden
Bernhard Kohaupt Rampen, Treppen, Aufzüge Überwindung von Höhenunterschieden Höhenunterschiede sind für gehbehinderte Menschen, v.a. wenn sie auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, nur schwer
MehrBarrierefreie Leitsysteme
Barrierefreie Leitsysteme EIN Leitsystem für ALLE Was ist barrierefrei? Barrierefrei ist die uneingeschränkte Nutzung aller Gegenstände, Gebrauchsgüter und Objekte durch alle Menschen, unabhängig einer
MehrBarrierefreie Straßenräume Herausforderung an den Planer. Herausforderung an den Planer. Barrierefreie Straßenr
VSVI Baden- Württemberg Seminar Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Raum Filderstadt 24.Februar 2005 Barrierefreie Straßenr enräume Dipl.-Ing. Dirk Bräuer, AB Stadtverkehr, Köln Einleitung
MehrGemeinsame Verkehrsflächen
Design for all Gemeinsame Verkehrsflächen Praxisbeispiele aus der Stadt Kempten 1093 16 Adenauerring (St 2055) mot. IV Radverkehr ÖPNV Gemeinsame Verkehrsflächen Fußgänger Anforderungen an den Verkehrsraum
MehrInformationen zu Bodenindikatoren : Zur Historie
Informationen zu Bodenindikatoren : Zur Historie 1967 wurde in Japan eine Fußbodengestaltung erfunden, die für blinde Menschen eine Hilfe sein soll: Strukturen, die mit dem Langstock oder den Füßen ertastet
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen. Soziokulturelle Qualität Funktionalität Barrierefreiheit und Orientierung BNB_AA
Relevanz und Zielsetzung Ungehinderte Zugänglichkeiten, die uneingeschränkte Nutzbarkeit baulicher Anlagen sowie ein generelles Respektieren der Unterschiede von Menschen, sind Ziele der Gleichbehandlung,
Mehrin der allgemein üblichen weise ohne besondere erschwernis und ohne fremde hilfe zugänglich und nutzbar
Petö-Förderzentrum München Architektur RPM, München in der allgemein üblichen weise ohne besondere erschwernis und ohne fremde hilfe zugänglich und nutzbar barrierefreies Bauen Normungsauftrag - Zusammenführung
MehrVollständige Barrierefreiheit im straßengebundenen ÖPNV im ZVBN Teil: Definition der vollständigen Barrierefreiheit im ZVBN/VBN
1 Vollständige Barrierefreiheit im straßengebundenen ÖPNV im ZVBN Teil: Definition der vollständigen Barrierefreiheit im ZVBN/VBN Dr.-Ing. Dirk Boenke STUVA e. V. Workshop Definition sowie Fahrzeuge Bremen,
MehrInformationsdrucksache
Landeshauptstadt Informationsdrucksache i An die Stadtbezirksräte 01-13 (zur Kenntnis) An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) Nr. Anzahl der Anlagen Zu TOP 0504/2017 2 BITTE AUFBEWAHREN
MehrLeitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum
Leitfaden 2012. Barrierefreiheit im Straßenraum 1 Leitfaden 2012 Barrierefreiheit im Straßenraum Detmold, 13.06.2013 Inhalte: Ein wenig zu Historischem Wie nah ist der Leitfaden an den Bedürfnissen der
MehrProtokoll des Treffens der Gruppe am Dienstag, den 21. November 2017
Protokoll des Treffens der Gruppe am Dienstag, den 21. November 2017 Anwesend: Frau Pohl, Herr Steinmetz, Herr Krusewitz, Herr Hahn Herr Seipp, Stadt Maintal, Herr Simao, Verkehrsplaner Stadt Maintal (teil)
MehrGesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi Mannheim Tel: ; Fax: Mail:
Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi. 247 68161 Mannheim Tel: 0621-293 9363; Fax: 0621-293 9727 Mail: gsv@mannheim.de 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,
MehrDIN Normungsauftrag
barrierefreies Bauen DIN 18040 Normungsauftrag - Zusammenführung DIN 18024 + DIN 18025 - Anforderungen zur Sensorik 1 Mobilitätseinschränkung plus sensorische Einschränkungen Hören - Sehen kognitive Einschränkungen
Mehr5.9 Checkliste öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
5.9 Checkliste öffentlicher Verkehrs- und Freiraum In der nachfolgenden Checkliste sind die wesentlichen en für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes aufgelistet. Sie orientiert
MehrProbleme und Problemlösungen beim Bau von Querungsstellen
Probleme und Problemlösungen beim Bau von Querungsstellen Barrierefreie Querungsstelle über eine Mittelinsel mit differenzierten Bordhöhen (Fulda 2012) 1 Inhalt 1 Entstehungsgeschichte Querungsstellen
MehrBeispiele, Probleme und Lösungsmöglichkeiten
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Barrierefreiheit an Arztpraxen Referat 24 Jan Friedrich 0 Barrierefreiheit an Arztpraxen gesetzliche Grundlagen Beispiele, Probleme und Lösungsmöglichkeiten
MehrGrundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise. - ohne besondere Erschwernis. - grundsätzlich ohne fremde Hilfe
Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise - ohne besondere Erschwernis - grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar Grundlagen Ebenen - UN-Konvention - Gleichstellungsgesetz
MehrImpressum. Ausgabe: 2015 ISBN Handbuch IM DETAIL Taktiles Leitsystem im Verkehrsraum
Impressum Handbuch Autor, Bearbeitung und Vertrieb: Wendelin Mühr Dipl.-Ing. (FH) Straßenbau/Tiefbau Ingenieurbüro - Barrierefreies Planen und Bauen Fulda Schwarzmannstraße 59 36039 Fulda Deutschland Tel.:
MehrZurückgezogene und ersetzte FGSV-Regelwerke FGSV-Arbeitsgruppe "Straßenentwurf" Stand: August 2018
e und ersetzte FGSV-Regelwerke FGSV-Arbeitsgruppe "Straßenentwurf" Stand: August 2018 Zurückgezogen FGSV 200/1 Hinweise zu Straßenräumen mit besonderem Überquerungsbedarf Anwendungsmöglichkeiten des Shared
Mehrbarrierefreies Bauen DIN ByAK DEGENHART-ARCHITEKTUR.DE
barrierefreies Bauen DIN 18040 Normungsauftrag - Zusammenführung DIN 18024 + DIN 18025 - Anforderungen zur Sensorik Mobilitätseinschränkung plus sensorische Einschränkungen Hören - Sehen kognitive Einschränkungen
MehrAnwendung der Normen und Regelwerke in Hessen
Anwendung der Normen und Regelwerke in Hessen Referent Armin Schulz Bad Homburg, 12. September 2013 1 Was ist bei der Entwurfsplanung im Straßenbau und ÖPNV zu beachten? Relevante Regelwerke zum Thema
MehrDIN Normungsauftrag - Zusammenführung DIN DIN Anforderungen zur Sensorik. Christine Degenhart ByAK 1 DIN 18040
Normungsauftrag - Zusammenführung DIN 18024 + DIN 18025 - Anforderungen zur Sensorik ByAK 1 Inhalt Teil 1 öffentlich zugängliche Gebäude aus DIN 18024-2 Teil 2 Wohnungen aus DIN 18025 Inhalt Öffentlicher
MehrTüren barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA. 1. DIN Barrierefreies Bauen wird neu definiert
by GEZE GmbH ı www.geze.com Türen barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA 1. DIN 18040 Barrierefreies Bauen wird neu definiert by GEZE GmbH ı www.geze.com Vielfalt und
MehrÖNORM B1600 Quelle TU-Wien
ÖNORM B1600 Quelle TU-Wien Allgemeines Gehbehinderte Durchgangsbreiten Stock: > 70 cm Krücke: > 90 cm Mehrpunktgehstock: > 100 cm bei Türen mind. 80cm Rollstuhlfahrer Standardmaß für Rollstuhl Länge /
MehrBarrierefreies Bauen mit getrennten Querungsstellen
Barrierefreies Bauen mit getrennten Querungsstellen Lieferprogramm und Einbauempfehlungen - Tastbordsteine - Rollbordsteine - Noppen- und Rippensteine Stand September 2011 Rippensteine und kontrastreiche
MehrHaltestellen im Straßenraum. 1. Bushaltestellen 2. Straßenbahn- und Stadtbahnhaltestellen
Haltestellen im Straßenraum 1. Bushaltestellen 2. Straßenbahn- und Stadtbahnhaltestellen 1. Bushaltestellen - verschiedene Formen von Bushaltestellen - verschiedene Formen von Busbahnhöfen - Zugänglichkeit
MehrBarrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum
Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum 2 Vorwort Barrierefreiheit ist Grundlage für eine gleichberechtigte Teilhabe ALLER. Wichtig ist deshalb eine
Mehrakp_ Barrierefreiheit im historisch sensiblen Gebiet Beispiele gelungener Umgestaltung
Barrierefreiheit im historisch sensiblen Gebiet Beispiele gelungener Umgestaltung Workshop Planen für Alle Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung im historisch sensiblen Kontext Bremen, 29. Juni 2018 Dipl.-Ing.
MehrÄ~êêáÉêÉÑêÉáÉë=_~ìÉå. afk= NUMQM DIN Barrierefreies Bauen Teil 1. Öffentliche zugängige. Gebäude. Planungsgrundlagen
Ä~êêáÉêÉÑêÉáÉë=_~ìÉå afk= NUMQM E -3-1 -2 Überarbeitung Beginn 2009 Barrierefreies Bauen Teil 1 Öffentliche zugängige Gebäude Planungsgrundlagen Barrierefreies Bauen Teil 2 Wohnungen Planungsgrundlagen
MehrKonzepte zur Barrierefreiheit in Deutschland und Stand der Arbeit an den 'Hinweisen' der FGSV
Konzepte zur Barrierefreiheit in Deutschland und Stand der Arbeit an den 'Hinweisen' der FGSV Dr. Dipl.-Geogr. Markus Rebstock Institut Verkehr und Raum Fachhochschule Erfurt Altonaer Str.25, 99085 Erfurt
MehrVerkehrsinfrastrukturförderung
Verkehrsinfrastrukturförderung Hausbesuche Das Projekt Scharnier Bad Wildungen Armin Schulz Dezernat Verkehrsinfrastrukturförderung und Verkehrssicherheit Bad Wildungen, den 20. Oktober 2015 1 Was wurde
Mehr45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , ,
TOP 74.3.1 45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN 18024-1, 18040-1, 18040-2 1 Rechtsgrundlagen, BGG "Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April
MehrStarnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung. Frei- und Verkehrsanlagen
Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung Frei- und Verkehrsanlagen November 2016 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 2 Inhalt 1 Allgemeine Planungsanforderungen
MehrBarrierefreie Sicherung von Baustellen. [Freiburg barrierefrei]
Barrierefreie Sicherung von Baustellen [Freiburg barrierefrei] Die Stadt Freiburg möchte mit dieser Broschüre darüber informieren, wie bei der Einrichtung, dem Betrieb und der Sicherung von Baustellen
MehrBarrierefreie bauliche Gestaltung von Einmündungen an Straßen mit Rad und Fußwegen
Technische Universität Darmstadt Institut für Verkehr Fachgebiet Straßenwesen mit Versuchsanstalt Prof. Dr. Ing. J. Stefan Bald Kurzfassung der Vertieferarbeit Von Thomas Kaluzny Barrierefreie bauliche
MehrAnhang zum Bericht V 242: Barrierefreie Querungsstellen an Hauptverkehrsstraßen Ausgestaltung von Bordsteinabsenkungen und Bodenindikatoren im Detail
1 Anhang zum Bericht V 242: Barrierefreie Querungsstellen an Hauptverkehrsstraßen Ausgestaltung von Bordsteinabsenkungen und Bodenindikatoren im Detail 2 Anhang A: Tabellarische Gegenüberstellung ausgewählter
MehrWohnen ohne Grenzen. Barrierefreies Planen und Bauen...
Wohnen ohne Grenzen Barrierefreies Planen und Bauen... Prof. Dr.-Ing. Bernd Kritzmann Architekt HafenCity Universität Hamburg Fachgebiet Entwerfen & Baukonstruktion Barrierefrei Leben e. V. Hamburg Verein
MehrBerücksichtigung von Kontrasten bei der Gestaltung des öffentlichen Raums
Berücksichtigung von Kontrasten bei der Gestaltung des öffentlichen Raums Dirk Boenke, STUVA e. V. AKM Pro Retina 10. Juli 2010, Münster STUVA Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen eingetragener
MehrMindeststandards für barrierefreie Straßenbahnhaltestellen - Checkliste
1 Mindeststandards für barrierefreie Straßenbahnhaltestellen - Checkliste 1. Verkehrsweg zur Straßenbahnhaltestelle Bordabsenkung an den Hauptzu- und -abgangswegen auf 3 cm (Bordkanten-Ausrundung r = 15-20
MehrBericht für den Gast. Brandenburger Tor Museum. Barrierefreiheit geprüft Brandenburger Tor Museum1/ Berlin
Brandenburger Tor Museum1/8 Bericht für den Gast Brandenburger Tor Museum Brandenburger Tor Museum Anschrift Pariser Platz 4A 10117 Berlin Kontaktdaten Tel.: 030 / 236078436 Web: www.brandenburgertor-museum.de
MehrUntersuchung Barrierefreiheit
Untersuchung Barrierefreiheit Stadt-/ S-Bahnhaltestelle Neckarsulm Nord Ortsverband Neckarsulm Bestand - Beurteilung - Alternative Der Zugang Hezenbergstraße ab Sporthalle zum östlichen Bahnsteig ist nach
MehrBarrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015
Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 1. Querschnitts-Workshop zur Neuaufstellung des ÖPNV-Plans Gliederung Rechtliche Rahmenbedingungen Situation
MehrBericht für den Gast. Biosphaerium Elbtalaue GmbH. Barrierefreiheit geprüft Bericht Biosphaerium Elbtalaue 1/8
Bericht Biosphaerium Elbtalaue 1/8 Bericht für den Gast Biosphaerium Elbtalaue Biosphaerium Elbtalaue GmbH Anschrift Schlossstraße 10 21354 Bleckede Kontaktdaten Tel.: 05852 / 951414 E-Mail: info@biosphaerium.de
MehrIm Bereich des Straßenbauamtes Rosenheim und des Landratsamtes Miesbach werden nur die sogenannten differenzierten Bordsteinhöhen verwendet.
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Landkreises Miesbach Anton Grafwallner Miesbacher Str.50, 83703 Gmund Festenbach Tel 08022 705788 Email: anton.grafwallner@t-online.de Homepage www.behindertenkompass.de.
MehrBericht für den Gast. Wildpark-MV. Barrierefreiheit geprüft Bericht Wildpark-MV 1/ Güstrow
Bericht Wildpark-MV 1/8 Bericht für den Gast Wildpark MV Wildpark-MV Anschrift Primerburg 18273 Güstrow Kontaktdaten Tel.: 03843 / 2468-0 E-Mail: info@wildpark-mv.de Web: www.wildpark-mv.de Bericht Wildpark-MV
MehrB. II. 1. Menschen mit Behinderung
LBO 010 Änderungen LBO Novelle 015 B. II. 1. Menschen mit Behinderung a) Erweiterung des Anwendungsbereichs der Barrierefreiheit von Wohnungen 1 In Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen
MehrSpöölstuv Indoorspielplatz Langeoog
Spöölstuv Langeoog 1/7 Bericht für den Gast Spöölstuv Langeoog Spöölstuv Indoorspielplatz Langeoog Anschrift Kavalierspad 3 26465 Langeoog Kontaktdaten Tel.: 04972 / 693-156 E-Mail: whinrichs@langeoog.de
MehrMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Scheuermann Postfach Stuttgart
DBSV Rungestraße 19 10179 Berlin Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Scheuermann Postfach 10 34 39 70029 Stuttgart 26.05.2016 Entwurf Verwaltungsvorschrift Liste der
MehrMischung von Fußgänger- und Radverkehr Dr.-Ing. Carola Bachmann
Mischung von Fußgänger- und Radverkehr Mischung von Fußgänger- und Radverkehr 1. Status quo 2. Ausblick Mischung von Fußgänger- und Radverkehr 1. Status quo 2. Ausblick Veröffentlichungen zur Mischung
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften 3.2.1
Inhalt und Zielsetzungen Positive Wirkungsrichtung, Kommentar Bewertung Ungehinderte Zugänglichkeiten, die uneingeschränkte Nutzbarkeit baulicher Anlagen sowie ein generelles Respektieren der Unterschiede
MehrNullabsenkung ein Beitrag zur deutschen Diskussion
Bernhard Kohaupt Nullabsenkung ein Beitrag zur deutschen Diskussion Bordabsenkungen waren lange fast ein Synonym für Barrierefreiheit in Straßen- und Wegebau. Die Begrenzung der Absenkung auf 3 cm ist
MehrLeitfaden. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Infos zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum:
Leitfaden Infos zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum: Kommunale Behindertenbeauftragte, Helga Forster, Tel. Nr. 09431/471357 Infos zum seniorengerechten Wohnen/Bauen oder Umbau: Caritas Kreisverband,
MehrProjekt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie. Träger: Verbraucherzentrale Rheinland - Pfalz e.v.
Projekt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie Träger: Verbraucherzentrale Rheinland - Pfalz e.v. Kooperationspartner: u. a. Architektenkammer Rheinland - Pfalz Beratungsangebote:
MehrBarrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Raum Wege, Plätze, Straßen, Parkplätze
Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Raum Wege, Plätze, Straßen, Parkplätze barrierefrei ein Grundrecht Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dieses Grundrecht aus Artikel
MehrDalí Die Ausstellung am Potsdamer Platz 1/8
Dalí Die Ausstellung am Potsdamer Platz 1/8 Bericht für den Gast Dalí Die Ausstellung am Potsdamer Platz Dalí Die Ausstellung am Potsdamer Platz Anschrift Leipziger Platz 7 10117 Berlin Kontaktdaten Tel.:
MehrTechnische Regeln für Arbeitsstätten ASR V3a.2. Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Anhang A1.8: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.8 Verkehrswege zu 4.1 Allgemeines (1) Beim Einrichten und Betreiben
MehrKönigliches Kurhaus Bad Reichenhall
Bericht Königliches Kurhaus 1/8 Bericht für den Gast Königliches Kurhaus Bad Reichenhall Königliches Kurhaus Bad Reichenhall Anschrift Kurstraße 6 83435 Bad Reichenhall Kontaktdaten Tel.: 08651 / 606217
MehrBarrierefreiheit geprüft Bericht Hotel Restaurant Oedhof 1/8 Bericht für den Gast Hotel Restaurant Oedhof
Bericht Hotel Restaurant Oedhof 1/8 Bericht für den Gast Hotel Restaurant Oedhof Hotel Restaurant Oedhof Anschrift Alpenstraße 24 83395 Freilassing Kontaktdaten Tel.: 08654 / 60380 E-Mail: info@oedhof.com
MehrBehindertengerechte Parkierungsanlagen
Behindertengerechte Parkierungsanlagen Bernhard Rüdisüli Parking-Seminar 2010 National: Gesetze und Verordnungen Bundesverfassung Diskriminierungsverbot Art. 8 Rechtsgleichheit 2 Niemand darf diskriminiert
MehrBericht für den Gast. Welt-Erbe-Haus. Barrierefreiheit geprüft Bericht Welt-Erbe-Haus 1/7. Anschrift Lübsche Straße Wismar
Bericht Welt-Erbe-Haus 1/7 Bericht für den Gast Ausstellungsraum im Welt-Erbe-Haus Welt-Erbe-Haus Anschrift Lübsche Straße 23 23966 Wismar Kontaktdaten Tel.: 03841 / 22529102 E-Mail: touristinfo@wismar.de
MehrInformationen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen
Datenbank in Kooperation mit der Thüringer Tourismus GmbH Wendelstein-Seilbahn Osterhofen 90 83735 Bayrischzell Tel: 08023 / 782 Fax: info@wendelsteinbahn.de http://www.wendelsteinbahn.de/ barrierefrei
MehrDas Haus fürs Leben frei von Barrieren
Das Haus fürs Leben frei von Barrieren Der Wunsch, auch im hohen Alter und bei Pflegbedürftigkeit in den eigenen vier Wänden leben zu können, hat dem barrierefreien Bauen eine große Bedeutung gegeben,
MehrNeue Ansätze zum barrierefreien Aus- und Umbau von Bushaltestellen
10. Deutscher Nahverkehrstag in Koblenz Neue Ansätze zum barrierefreien Aus- und Umbau von Bushaltestellen www.logistik.rlp.de von Prof. Dirk Fischer 10. Deutscher Nahverkehrstag 1 10. Deutscher Nahverkehrstag
MehrBegegnung der Generationen und Untersuchung von Barrierefreiheit an einigen exemplarischen Beispielen in Tulln
Begegnung der Generationen und Untersuchung von Barrierefreiheit an einigen exemplarischen Beispielen in Tulln Ein Projekt der NMS Marc Aurel Tulln und des Landespflegeheims Tulln Rosenheim Mag. Elfriede
MehrBericht für den Gast. Bürgerhaus Lechner Bräu. Barrierefreiheit geprüft Bericht Bürgerhaus Lechner Bräu 1/7. Anschrift Überkumstraße Baunach
Bericht Bürgerhaus Lechner Bräu 1/7 Bericht für den Gast Bürgerhaus Lechner Bräu, Eingang Bürgerhaus Lechner Bräu Anschrift Überkumstraße 17 96148 Baunach Kontaktdaten Tel.: 09544 / 98 46 777 E-Mail: buergerhaus@stadt-baunach.de
MehrNovelle der Bauordnung NRW
Novelle der Bauordnung NRW Fraktion Bündnis 90 / Grüne im Landtag NRW Freitag, 28. November 2014 Dr. Florian Hartmann Geschäftsführer AKNW Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht 1 Ihre Frage: Brauchen
MehrBericht für den Gast. Wandelhalle Bad Reichenhall. Barrierefreiheit geprüft Bericht Wandelhalle Bad Reichenhall 1/8
Bericht Wandelhalle Bad Reichenhall 1/8 Bericht für den Gast Wandelhalle in Bad Reichenhall Wandelhalle Bad Reichenhall Anschrift Salzburger Str. 7 83435 Bad Reichenhall Kontaktdaten Tel.: 08651 / 606217
MehrBarrierefreier Verkehrsraum heute Aktuelle Probleme und Lösungsansätze
Barrierefreier Verkehrsraum heute Aktuelle Probleme und Lösungsansätze Dr.-Ing. Dirk Boenke STUVA e. V. Fachtagung Mobilität von Tür zu Tür des GFUV & DBSV Berlin, 3. März 2017 Folie 1/56 Wer ist STUVA
MehrBericht für den Gast / für den Betrieb
Bericht für den Gast / für den Betrieb Bericht TI und Kulturzentrum Waitzinger Keller 1/7 Tourist-Information und Kulturzentrum Waitzinger Keller Tourist-Information und Kulturzentrum Waitzinger Keller
MehrPlanungsbüro Verkehrsalternative Rad (VAR) - Dipl.-Ing. Uwe Petry. Fachtagung - RADVERKEHR - Landkreis und Stadt Gießen 5.
Fachtagung - RADVERKEHR - Landkreis und Stadt Gießen 5. Mai 2014 Fachtagung RADVERKEHR Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 2010 Hintergründe und Perspektiven Uwe Petry, VAR Gliederung 1. Einordnung
Mehr3.2 Hilfen zur Orientierung Bodenindikatoren Rippenstruktur
3.2 Hilfen zur Orientierung 83 Abb. 3.19: Tabelle 3.1: Maße im Gebäude/ Innenbereich (mm) im Außenbereich (mm) a h 3.2 Hilfen zur Orientierung 3.2.1 Bodenindikatoren In der DIN 32984 von 2011 wurde die
MehrBericht für den Gast. Barrierefreiheit geprüft Bericht Seeforum Rottach-Egern 1/7
Bericht Seeforum Rottach-Egern 1/7 Bericht für den Gast Seeforum Rottach-Egern Seeforum Rottach-Egern Anschrift Nördliche Hauptstraße 35 83700 Rotach-Egern Kontaktdaten Tel.: 08022 / 928910 E-Mail: info@seeforum-rottach-egern.de
MehrHerzlich Willkommen 1
Herzlich Willkommen 1 Grundlagen Barrierefreiheit - Barrierefreiheit in der öffentlichen Infrastruktur - Gesetzte/Regelwerke/Normen - 2 Marc Jestrimsky - Dipl.-Ing. und freischaffender Architekt - Sachverständiger
MehrRegelwerke für das Straßenwesen Was regeln die Straßenbauvorschriften?
Lehrstuhl Gestaltung von Straßenverkehrsanlagen Regelwerke für das Straßenwesen Was regeln die Straßenbauvorschriften? Straßenkonferenz Bündnis 90/Die Grünen am 10.11.2012 in Berlin Univ.-Prof. Dr.-Ing.
MehrBarrierefreies Bauen mit getrennten Querungsstellen
Barrierefreies Bauen mit getrennten Querungsstellen Lieferprogramm, Ausschreibungstexte und Einbauempfehlungen - Tastbordsteine - Rollbordsteine - Noppen- und Rippensteine - Querungsstellen - Querungsinseln
MehrBrauhaus Lemke am Alexanderplatz
Brauhaus Lemke am Alexanderplatz 1/8 Bericht für den Gast Außenansicht Brauhaus Lemke am Alexanderplatz Brauhaus Lemke am Alexanderplatz Anschrift Karl Liebknecht Straße 13 10178 Berlin Kontaktdaten Tel.:
Mehr