Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten"

Transkript

1 Mit Sicherheit mehr Vorteile Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten z fsschut Einkau ve inklusi Für die Lust am Shoppen: weltweit shoppen und Einkaufsschutz genießen. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte.

2 Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten Inhaltsverzeichnis VERSICHERUNG Einkaufsschutz... 3 PayLife Classic Reiseschutz... 4 Zukaufbarer PayLife 3-facher Reiseschutz... 6 KONTAKTDATEN Wichtige Telefonnummern... 8 VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für die PayLife Classic Karten Angaben vorbehaltlich Änderungen, Satz- und Druckfehler. Oktober 2017, Version 4. 2

3 Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten VERSICHERUNG Einkaufsschutz bis EUR 1.000, Was ist versichert? Versichert ist Beschädigung bei nachgewiesener Fremdeinwirkung, Beschädigung bei Verkehrsunfall sowie Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub von Gegenständen, die zu privaten Zwecken gekauft und zu 100 % mit der PayLife Classic Karte bezahlt wurden. Versicherungsschutz in unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen besteht, wenn das Kraftfahrzeug versperrt und nachweislich nicht länger als 12 Stunden abgestellt ist und alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen genutzt werden. Wenn immer möglich sind die Gegenstände von außen nicht einsehbar zu verwahren. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Unterbringung an der Wohnadresse des Karteninhabers zumutbar ist. Wo und wie lange gilt der Versicherungsschutz? Weltweit für 45 Tage ab Übernahme der Gegenstände durch den Karteninhaber. Welche Entschädigung wird bezahlt? Bei Wiederbeschaffung zerstörter oder abhanden gekommener Gegenstände der Neuwert, bei Reparatur die notwendigen Reparaturkosten höchstens jedoch der Neuwert. Als Neuwert gilt der Neupreis der versicherten Gegenstände am Tag des Schadens, höchstens jedoch der mit der PayLife Classic Karte dafür tatsächlich bezahlte Betrag. Der Selbstbehalt beträgt EUR 30,. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Pro Karteninhaber und Kalenderjahr EUR 1.000,. Welche Versicherungsbedingungen gelten? Dem Einkaufsschutz liegen die EUROPÄISCHEN Versicherungsbedingungen für den Einkaufsschutz 2009 (ERV-VB Einkaufsschutz 2009, siehe Seite 11) zugrunde. Was ist im Versicherungsfall zu tun? Lassen Sie sich den Schadensfall schriftlich bestätigen z. B. bei Raub/Diebstahl von der Polizei. Melden Sie den Schadensfall bei der Europäischen. Europäische Reiseversicherung AG Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien Service Center: Telefon: +43 (0) , Fax: +43 (0) info@europaeische.at, Sitz in Wien. Firmenbuch HG Wien FN 55418y, DVR-Nr Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026. Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht, Bereich: Versicherungsaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien. 3

4 Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten Der Reiseschutz Ihrer PayLife Classic Karte Ihre Sicherheit im Falle eines Notfalles. Den PayLife Classic Reiseschutz genießt jeder Classic Karteninhaber (mit Wohnsitz in Österreich) automatisch während der Gültigkeitsdauer seiner Classic Karte. Der PayLife Classic Reiseschutz umfasst nachfolgend angeführte Dienstleistungen und Soforthilfen bei Notfällen während der ersten 90 Tage einer Auslandsreise. Die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland gilt nicht als Auslandsreise. Dem Classic Reiseschutz liegen die EUROPÄISCHEN Reiseversiche rungsbedingungen für den 3-fachen Reiseschutz (ERV-RVB PLB 2009) und die Besondere Bedingung für den PayLife Classic Reiseschutz zugrunde (siehe Seite 10 bis 11). Bitte melden Sie sich im Notfall unverzüglich unter der Notruf nummer der Europäischen +43 (0) Die Kosten werden nur übernommen, wenn die Versicherungsleistung von der Europäischen organisiert wird. Leistungen Information in medizinischen Belangen In einer medizinischen Notsituation besorgt die Europäische dem Classic Karteninhaber Informationen wie z. B. Namen von praktischen Ärzten, Fach- und Zahnärzten bzw. Adressen von Krankenhäusern, Apotheken und Ambulanzen in der Nähe des jeweiligen Aufenthaltsortes. Die Europäische stellt jedoch nicht den Kontakt zum Arzt selbst her. Hilfe bei stationärer Krankenversorgung im Ausland Bei unfallbedingter Körperverletzung oder plötzlicher Erkrankung, die einen stationären Krankenhausaufenthalt erfordern, veranlasst die Europäische die erforderlichen Maßnahmen und übernimmt folgende Kosten: die Verbringung in das nächstgelegene Krankenhaus bzw. bei medizinischer Veranlassung (auf Anweisung des Ärzteteams der Europäischen) die Verlegung in ein besser geeignetes Krankenhaus im Ausland. Kosten der stationären Behandlung sind nicht versichert. Vor Einleitung eigener Maßnahmen unbedingt Kontakt mit der Europäischen aufnehmen. Krankenrücktransport nach Österreich Falls die Rückreise nach einer stationären Behandlung im Ausland mit dem vorhandenen Rückreiseticket nicht möglich ist, übernimmt die Europäische die entstandenen Mehrkosten für den Rücktransport nach Österreich mit einem Linienflugzeug oder einem anderen geeigneten Verkehrsmittel. Falls eine adäquate Behandlung im Ausland nicht möglich ist und die medizinische Notwendigkeit für einen (dringenden) Krankenrücktransport nach Österreich gegeben ist, erfolgt der Rücktransport mit einem geeigneten Transportmittel in ein dem Wohnhaus in Österreich nahe gelegenes Krankenhaus. Der Transport mit einem speziellen Sanitätsflugzeug ist begrenzt auf einen Rückflug aus einem europäischen Land oder aus einem Mittelmeeranrainerstaat. Ein vorhandenes, nicht beanspruchtes Rückflugticket ist in jedem Fall der Europäischen vorzulegen. Vor Einleitung eigener Maßnahmen unbedingt Kontakt mit der Europäischen aufnehmen. Krankenbesuch Dauert ein Krankenhausaufenthalt des Classic Karteninhabers länger als 10 Tage, stellt die Europäische einem Verwandten oder einer anderen vom Classic Karteninhaber genannten Person ein Hin- und Rückfahrtticket (bei Flug maximal die Kosten der Touristenklasse) zur Verfügung, um den Classic Karteninhaber zu besuchen. Weiters beteiligt sich die Europäische an den Hotelkosten (Übernachtung und Frühstück) bis EUR 40, pro Tag für maximal 10 Tage. Der Besucher hat mit der Europäischen die Abwicklung des Kranken-besuches vor Antritt der Reise abzustimmen. 4

5 Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten Sonderrückreise nach Österreich Muss der Classic Karteninhaber wegen einer lebensbedrohenden Erkrankung bzw. des Todesfalls des Ehepartners oder eines nahen Verwandten (Eltern, Kinder oder Geschwister) nach Österreich zurückreisen und kann er sein ursprüngliches Rückfahrtticket nicht verwenden, so organisiert die Europäische die Rückfahrt und übernimmt die entstandenen Mehrkosten (nicht beanspruchtes Ticket der Europäischen vorlegen). Bei einem Flug werden höchstens die Kosten der Touristenklasse übernommen. Vor Einleitung eigener Maßnahmen unbedingt Kontakt mit der Europäischen aufnehmen. Überführung Verstorbener Im Falle des Todes des Classic Karteninhabers veranlasst die Europäische die notwendigen Maßnahmen für die Rückführung der Leiche zur Begräbnisstätte in Österreich und übernimmt die dafür anfallenden Kosten. Hilfeleistung in besonderen Notsituationen Bei Verlust/Diebstahl von Personaldokumenten, Geld oder Reisepapieren vermittelt die Europäische dem Classic Karteninhaber alle Informationen, die für die Wiederbeschaffung nötig sind. Vorschusszahlungen Die Europäische stellt dem Classic Karteninhaber bei dringenden stationären Behandlungen oder in einer Notsituation wegen eines der Polizei bzw. easybank AG gemeldeten Verlustes oder Diebstahls der Classic Karte einen Vorschuss bis zu EUR 900, zur Verfügung. Der verauslagte Betrag ist binnen eines Monats nach Ende der Reise an die Europäische zurückzuzahlen. Rechtsassistance Die Europäische organisiert die Rechtsvertretung und übernimmt Kosten bis EUR 1.250,, falls der Classic Karteninhaber zivilrechtlich belangt wird (ausgeschlossen sind Schadensfälle durch/mit Motorfahrzeuge/n). Zusätzlich bevorschusst die Europäische eine Kaution bis zu EUR 5.100, für Zivilprozesskosten und für die Freilassung des Classic Karteninhabers bei einer Festnahme infolge eines Verkehrsunfalls. Der verauslagte Betrag ist binnen eines Monats nach Ende der Reise an die Europäische zurückzuzahlen. Übermittlung von Nachrichten Nachrichten dringender Art werden von der Europäischen sofern diese im betreffenden Falle eine Hilfeleistung erbringt entgegengenommen und weitergeleitet. Notruf 24 Stunden täglich: Telefon: +43 (0) Europäische Reiseversicherung AG Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien Service Center: Telefon: +43 (0) , Fax: +43 (0) Sitz in Wien. Firmenbuch HG Wien FN 55418y, DVR-Nr Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026. Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht, Bereich: Versicherungsaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien. 5

6 Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten Der zukaufbare PayLife 3-fache Reiseschutz Wollen Sie Ihren Versicherungsschutz für eine bevorstehende Reise erhöhen, dann können Sie um EUR 45, für eine Reise bis 17 Tage oder um EUR 49, für eine Reise bis 31 Tage den zukaufbaren PayLife 3-fachen Reiseschutz abschließen. Mit diesem Paket erweitern Sie bis zu 31 Tage lang den Leistungsumfang Ihres PayLife Classic Reiseschutzes durch umfassende Versicherungsleistungen. Detaillierte Informationen über den Umfang des zukaufbaren 3-fachen Reiseschutz für eine Reise finden Sie auf Antrag für den zukaufbaren PayLife 3-fachen Reiseschutz für eine Reise Ich bin Inhaber einer PayLife Classic Karte und beantrage hiermit den zukaufbaren PayLife 3-fachen Reiseschutz ab dem angegebenen Tag für eine Reise bis 17 Tage um EUR 45, oder für eine Reise bis 31 Tage um EUR 49, und weise easybank AG (kurz: Bank) an, die Gebühr über meine Classic Karte abzurechnen. Vor- und Nachname Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) Straße, Hausnummer PLZ, Ort -Adresse (Bitte angeben, an diese Adresse wird Ihnen die Bestätigung über den Abschluss der Versicherung geschickt) Telefonnummer **** **** **** PayLife Kundenkontonummer Kartennummer (letzten 4 Stellen) Ich benötige den Versicherungsschutz ab dem: Datum und nehme zur Kenntnis, dass dieser frühestens 2 Werktage nach dem Einlangen des Antrages bei der Bank beginnt und spätestens 17 bzw. 31 Tage nach Versicherungsbeginn endet. Datum x Unterschrift Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen für den 3-fachen Reiseschutz (ERV-RVB PLB 2009) und die Besondere Bedingung für den zukaufbaren 3-fachen Reiseschutz für eine Reise. Den Leistungsumfang und die Versicherungsbedingungen des zukaufbaren 3-fachen Reiseschutz für eine Reise finden Sie auf Gleich reinklicken, informieren und Infoblatt herunterladen. Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG, Wien Bitte den Antrag für den zukaufbaren 3-fachen Reiseschutz per Fax an oder per Post an das PayLife Service Center: Postfach 888, A-1011 Wien, senden. Die Beantragung ist auch bequem auf my.paylife.at möglich. 6

7 Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten Inhaber der PayLife Classic Karte können den zukaufbaren PayLife 3-fachen Reiseschutz für eine Reise bis zu 17 Tage um EUR 45, bzw. für eine Reise bis zu 31 Tage um EUR 49, abschließen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz Leistungsteile Versicherte Person = Inhaber Besitz A Leistungen bei Erkrankung/Unfall im Ausland Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport bis 100 % Heimtransport nach Österreich bis 100 % Krankenbesuch bis 100 % Medikamententransport bis 100 % Überführung im Todesfall bis 100 % Vorschuss bei stationärer Behandlung bis EUR 5.000, Hilfeleistungen in Notsituationen Vorschuss bei Verlust der Kreditkarte bis EUR 1.000, Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten ja Reiserückruf bis EUR 300, Besitz B Auslandsreisekrankenversicherung Ambulante und stationäre Behandlung bis EUR , Hilfeleistungen in Notsituationen Such- und Bergungskosten bis EUR , Außerplanmäßige Rückreisekosten bei bis 100 % Erkrankung des Versicherten oder Angehöriger Flugverspätungs-Mehrkosten bis EUR 110, Abschleppkosten bis EUR 220, Reisegepäckversicherung Beschädigung, Diebstahl oder bis EUR 2.000, Abhandenkommen Verspätete Gepäcksausfolgung bis EUR 220, Skibruch bis EUR 220, Reiseunfallversicherung Todesfall EUR , Dauernde Invalidität ab 50 % EUR , Reiseprivathaftpflichtversicherung Sach- und Personenschäden pauschal bis EUR , Bezahlung C Bei Bezahlung der Auslandsreise mit der Classic Karte Reiseunfallversicherung Todesfall EUR , Dauernde Invalidität ab 50 % bis EUR , (entsprechend dem Invaliditätsgrad) Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen für den 3-fachen Reiseschutz (ERV-RVB PLB 2009) und die Besondere Bedingung für den zukaufbaren 3-fachen Reiseschutz für eine Reise. 7

8 Kontaktdaten Die wichtigsten Telefonnummern Kompetentes Service ist uns wichtig. Darum beantworten Ihnen PayLife Service Center MitarbeiterInnen alle Fragen zu Ihrer PayLife Classic Karte persönlich werktags von 8:00 bis 16:30 Uhr unter den folgenden Telefonnummern: Kartenbestellung: Telefon: +43 (0) , Fax: +43 (0) Änderungen und Ersatzkarten: Telefon: +43 (0) , Fax: +43 (0) Fragen zu Ihrer Abrechnung: Telefon: +43 (0) , Fax: +43 (0) Fragen zu Ihrem Jahresentgelt: Telefon: +43 (0) , Fax: +43 (0) Verlust oder Diebstahl Ihrer PayLife Classic Karte: Telefon: +43 (0) Kartensperre und im Notfall Emergency Cash (0 24 Uhr): Telefon: +43 (0) Medizinische Notfälle im Ausland und Fragen zum Versicherungsschutz In medizinischen Notfällen nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der Europäischen Reiseversicherung auf. Die Notrufnummer +43 (0) steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Fragen zum Versicherungsschutz beantwortet Ihnen gerne das Service Center der Europäischen Reiseversicherung AG unter: Telefon: +43 (0) , Fax: +43 (0) Speichern Sie sich gleich die wichtigsten Servicenummern in Ihr Handy ein oder notieren Sie sich diese für den Notfall. 8

9 Sicher bis ins Detail Versicherungsbedingungen für die PayLife Classic Karten

10 EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen für den 3-fachen Reiseschutz 2009 (ERV-RVB PLB 2009) i.d.f. Besondere Bedingung für den PayLife Classic Reiseschutz Für den PayLife Classic Reiseschutz gelten folgende Bedingungen im Rahmen des Leistungsverzeichnisses für den PayLife Classic Reiseschutz: Allgemeiner Teil Gemeinsame Bestimmungen Artikel 1 Begriffsbestimmungen 1. Kreditkarte: von easybank AG ausgegebene, gültige Classic Mastercard oder Classic Visa. 2. Inhaber: berechtigter Inhaber einer Kreditkarte. 4. Ausland: alle Länder ausgenommen Österreich sowie jene Länder, in denen ein wenn auch nur vorübergehender Wohnsitz oder eine gesetzliche Krankenversicherung besteht. 5. Wohnsitz: jede amtlich registrierte Meldeadresse. Verlagert sich der Mittelpunkt des Lebensinteresses (wenn auch nur befristet z. B. wegen Studium, Berufsausübung u. s. w.) an einen neuen Ort, wird damit ein neuer Wohnsitz begründet. Artikel 2 Versicherte Personen Versicherte Person ist: 1. für die im Leistungsverzeichnis unter A angeführten Leistungen: Inhaber; Artikel 3 Zeitlicher Geltungsbereich 1. Sofern nicht anders vereinbart, gilt der Versicherungsschutz für die ersten 90 Tage jeder Reise. 2. Der Versicherungsschutz endet spätestens mit dem Tag, an dem - der Inhaber die Berechtigung zur Verwendung der Kreditkarte verliert; - der Kreditkartenvertrag des Inhabers endet; - die Gültigkeit der Kreditkarte abläuft (24 Uhr Ortszeit); - der Inhaber vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Artikel 4 Örtlicher Geltungsbereich sowie Voraussetzungen für den Versicherungsschutz Sofern nicht anders vereinbart, gilt der Versicherungsschutz weltweit: 1. für die im Leistungsverzeichnis unter A angeführten Leistungen: im Ausland - Voraussetzung: Besitz einer Kreditkarte und Wohnsitz in Österreich. Der Versicherungsschutz gilt keinesfalls für Schadenereignisse am Wohnort. Im Zweifel gilt ab einer beabsichtigten Aufenthaltsdauer von länger als 90 Tagen der neue Aufenthaltsort als Wohnort. Artikel 5 Versicherungssummen Die im Leistungsverzeichnis angeführten Versicherungssummen begrenzen die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Kalenderjahres und gelten 1. für die unter A angeführten Leistungen: pro Inhaber; Auch wenn ein Anspruch aus Besitz von oder Mitversicherung aus mehreren Kreditkarten abgeleitet werden könnte, vervielfachen sich die angegebenen Versicherungssummen nicht. Artikel 6 Ausschlüsse 1. Es besteht kein Versicherungsschutz für Ereignisse, die 1.1. vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Versicherten herbeigeführt werden. Dem Vorsatz wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadeneintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden muss, jedoch in Kauf genommen wird; 1.2. mit Kriegsereignissen jeder Art, Revolution, feindlicher Besetzung zusammenhängen; 1.3. bei Versuch oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch den Versicherten eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist; 1.4. durch Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen, sofern der Versicherte aktiv daran teilnimmt; 1.5. durch Selbstmord oder Selbstmordversuch des Versicherten ausgelöst werden; 1.6. bei Reisen mit Expeditionscharakter in unerschlossene oder unerforschte Gebiete eintreten; 1.7. aufgrund behördlicher Verfügungen hervorgerufen werden; 1.8. durch Ausübung einer beruflich bedingten manuellen Tätigkeit entstehen; 1.9. durch Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung oder durch Kernenergie verursacht werden; der Versicherte infolge einer wesentlichen Beeinträchtigung seines psychischen und physischen Gesundheitszustandes durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente erleidet; bei Benützung von Paragleitern, Drachenfliegern und Hängegleitern, bei Fallschirmabsprüngen, bei Ausübung von Rafting oder Bungee-Jumping entstehen; bei Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch Wertungsfahrten und Rallyes) und den dazugehörigen Trainingsfahrten entstehen; bei Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internationalen Sportwettbewerben sowie am offiziellen Training für diese Veranstaltungen auftreten; bei Tauchgängen entstehen, wenn der Versicherte die international gültige Berechtigung für die betreffende Tiefe des Tauchganges nicht besitzt; infolge Ausübung einer Extremsportart auftreten oder in Zusammenhang mit einer besonders gefährlichen Tätigkeit stehen, wenn diese mit einer Gefahr verbunden ist, die das normale, mit einer Reise üblicherweise verbundene Risiko bei weitem übersteigt durch Aufruhr, Terror, innere Unruhen, Verfügungen von hoher Hand oder Erdbeben unmittelbar oder mittelbar verursacht worden sind. 2. Neben diesen allgemeinen Ausschlüssen vom Versicherungsschutz sind besondere im Artikel 14 geregelt. Artikel 7 Obliegenheiten 1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß 6 VersVG bewirkt, werden bestimmt: Der Versicherte hat 1.1. Versicherungsfälle nach Möglichkeit abzuwenden oder deren Folgen zu mindern und dabei allfällige Weisungen des Versicherers zu befolgen; 1.2. den Versicherer über den eingetretenen Versicherungsfall ehestmöglich, wahrheitsgemäß und umfassend schriftlich zu informieren, falls erforderlich auch per Telefon oder Fax; 1.3. nach Erhalt von Formularen, die dem Versicherer zur Schadenbearbeitung dienen, diese vollständig ausgefüllt dem Versicherer ehestmöglich zuzusenden; 1.4. alles ihm Zumutbare zu tun, um die Ursachen, den Hergang und die Folgen des Versicherungsfalles aufzuklären; 1.5. alle mit einem Versicherungsfall befassten Behörden und behandelnden Ärzte und/oder Krankenhäuser, sowie Sozial- und Privatversicherer zu ermächtigen und zu veranlassen, die vom Versicherer verlangten Auskünfte zu erteilen; 1.6. Schadenersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht sicherzustellen und erforderlichenfalls bis zur Höhe der geleisteten Entschädigung an den Versicherer abzutreten; 1.7. Schäden, die durch strafbare Handlungen verursacht wurden, unverzüglich unter genauer Darstellung des Sachverhaltes und unter Angabe des Schadenausmaßes der zuständigen Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und sich die Anzeige bescheinigen zu lassen; 1.8. Beweismittel, die den Anspruch auf die Versicherungsleistung dem Grunde und der Höhe nach belegen, wie Polizeiprotokolle, Tatbestandsaufnahmen, Arzt- und Krankenhausatteste u. s. w., dem Versicherer im Original zu übergeben. 2. Neben diesen allgemeinen Obliegenheiten sind besondere im Artikel 16 geregelt. Artikel 8 Form von Erklärungen Für Anzeigen und Erklärungen des Versicherten an den Versicherer ist Schriftform erforderlich. Artikel 9 Subsidiarität Alle Versicherungsleistungen sind subsidiär. Sie werden daher nur erbracht, soweit nicht aus anderen bestehenden Privat- oder Sozialversicherungen oder von sonstigen Dritten (Beförderungsunternehmen, Automobilklubs, Beherbergungsbetrieben u. s. w.) Ersatz erlangt werden kann. Artikel 10 Entschädigung und Fälligkeit 1. Der Versicherte kann seine Ansprüche direkt beim Versicherer geltend machen. Steht die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach fest, ist die Entschädigungszahlung zwei Wochen danach fällig. 2. Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall behördliche Erhebungen oder Verfahren eingeleitet, ist der Versicherer berechtigt, bis zu deren Abschluss mangelnde Fälligkeit einzuwenden. 3. Sämtliche Entschädigungen werden in Euro erbracht. Artikel 11 Abtretung und Verpfändung von Versicherungsansprüchen Versicherungsansprüche können erst abgetreten oder verpfändet werden, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach endgültig festgestellt sind. Besonderer Teil I: Leistungen bei Erkrankung/Unfall im Ausland Artikel 12 Versicherungsfall Versicherungsfall ist eine akut eintretende Erkrankung, der Eintritt einer unfallbedingten Körperverletzung oder der Eintritt des Todes des Inhabers (Versicherten) während einer Reise im Ausland. Artikel 13 Leistungsumfang 1. Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Versicherungssumme die nachgewiesenen Kosten für 1.5. den Transport ins nächstgelegene Krankenhaus und einen medizinisch notwendigen Verlegungstransport, organisiert durch den Versicherer; 1.6. den Rücktransport nach Österreich, organisiert durch den Versicherer, und zwar sobald dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, mit medizinisch adäquatem Transportmittel (einschließlich Ambulanzjet); die Überführung Verstorbener in der Standardnorm nach Österreich die Rückreise nach Österreich, wenn die Rückreise mit dem vorhandenen Rückreiseticket nach einer stationären Behandlung im Ausland nicht möglich ist. Darunter sind jene Kosten zu verstehen, die durch Nichtverwendbarkeit oder nur teilweise Verwendbarkeit gebuchter Rückflugtickets oder sonstiger Fahrausweise entstehen, nicht jedoch Storno- und Rücktrittsgebühren es werden die Kosten für das preisgünstigste in Betracht kommende Verkehrsmittel ersetzt. 2. Dauert der Krankenhausaufenthalt im Ausland länger als zehn Tage, organisiert der Versicherer die Reise einer dem Versicherten nahe stehenden, nicht mitreisenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort und übernimmt die Kosten für das preisgünstigste in Betracht kommende Verkehrsmittel. Die Kosten des Aufenthaltes vor Ort werden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. 3. Die Arzt- und/oder Krankenhausrechnungen müssen Namen, Geburtsdaten des Versicherten sowie die Art der Erkrankung und Behandlung enthalten. Die Rechnungen oder Belege müssen in deutscher, englischer, italienischer, spanischer oder französischer Sprache ausgestellt sein. Ist dies nicht der Fall, werden die Kosten der Übersetzung in Anrechnung gebracht. 4. Die Leistungen werden in Euro erbracht. Die Umrechnung von Devisen erfolgt, sofern der Ankauf diesbezüglicher Devisen nachgewiesen wird, unter Heranziehung des nachgewiesenen Umrechnungskurses. Erfolgt diesbezüglich kein Nachweis, gilt der Umrechnungskurs gemäß des Kursblattes von easybank AG ( zum Zeitpunkt des Versicherungsereignisses. 5. Besteht hinsichtlich der Leistungen nach Pkt für den Versicherten eine Sozial- oder Privatkrankenversicherung, so hat er zuerst dort seine Ansprüche geltend zu machen. Unterlässt er dies, besteht keine solche Versicherung oder wird aus einer solchen Versicherung keine Leistung erbracht, so reduziert sich die Ersatzleistung des Versicherers um 10 %, mind. 75,00. Artikel 14 Ausschlüsse Nicht erstattet werden Kosten für 1. Transporte in Zusammenhang mit 1.1. Dialyse, Organtransplantationen, Aids, Schizophrenie; 1.2. bestehenden oder chronischen Krankheiten (auch Psychosen u.ä.) oder bei Schwangerschaft. 12. Transporte in Zusammenhang mit Unfällen durch körperliche Schädigung bei Heilmaßnahmen und Eingriffen, die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen lässt, soweit nicht ein Versicherungsfall hierzu der Anlass war. Soweit ein Versicherungsfall der Anlass war, findet Art. 6, Pkt keine Anwendung; bei Benützung von Luftfahrzeugen, ausgenommen als Fluggast in Motorflugzeugen, welche für die Verwendungsart Personenbeförderung zugelassen sind. Als Fluggast gilt, wer weder mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges in ursächlichem Zusammenhang steht oder Besatzungsmitglied ist, noch mittels des Luftfahrzeuges eine berufliche Betätigung ausübt; Klettertouren, Bergsteigetouren und Skitouren, die ohne geprüften Führer unternommen werden; beim Lenken von Land- oder Wasserfahrzeugen, wenn der Lenker die zu deren Benützung im Land des Unfalles erforderliche Lenkerberechtigung nicht besitzt oder sich im fahruntüchtigen Zustand (z. B. durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente) befand. 13. medizinische Behandlungen aller Art. Artikel 16 Obliegenheiten Der Versicherte ist verpflichtet, den Versicherungsfall dem Versicherer ehestmöglich zu melden, jedenfalls spätestens zu jenem Zeitpunkt, zu dem Kosten entsprechend des Leistungsumfanges (Art. 13) entstehen. Organisatorische Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Leistungsumfang müssen vom Versicherer getroffen werden; andernfalls werden keine Kosten ersetzt. 10

11 II: Reisegepäckversicherung Artikel 27 Vorschuss bei Verlust der Kreditkarte 1. Versicherungsfall Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn der Inhaber während der Reise in eine finanzielle Notlage gerät, weil seine Kreditkarte ohne seinen Willen abhanden gekommen ist. 2. Versicherungsleistung Ist eine Serviceleistung durch ein Ersatzkarten- und Bargeldservice-Programm nicht verfügbar, stellt der Versicherer einen Bargeldvorschuss bis zur dafür vereinbarten Summe zur Verfügung und trägt die Kosten des Geldtransfers. Der Vorschuss wird nur gegen Empfangsbestätigung und Rückzahlungsverpflichtung gewährt. 3. Verpflichtung des Versicherten Der Versicherte verpflichtet sich, den Vorschuss innerhalb von zwei Wochen nach Rückkehr von der Reise, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Zahlungserhalt an den Versicherer zurückzuzahlen. Zusätzlich gilt für die Leistung Außerplanmäßige Rückreisekosten nach Österreich bei lebensbedrohender Erkrankung bzw. Todesfall von Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwistern : 1. Versicherungsfall Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn der Versicherte eine Reise vorzeitig beenden muss und daher die gebuchte Rückreise nach Österreich nicht antreten kann, weil seine Anwesenheit in Österreich dringend erforderlich ist wegen lebensbedrohender Erkrankung oder Tod seines Ehepartners (Lebensgefährten) oder nahen Verwandten (Eltern, Kinder oder Geschwister). 2. Entschädigungsleistung Der Versicherer ersetzt die durch die vorzeitige Rückreise nach Österreich entstandenen zusätzlichen Fahrtkosten des Versicherten. Darunter sind jene Kosten zu verstehen, die durch Nichtverwendbarkeit oder nur teilweise Verwendbarkeit gebuchter Rückflugtickets oder sonstiger Fahrausweise entstehen, nicht jedoch Storno- und Rücktrittsgebühren es werden die Kosten für das preisgünstigste in Betracht kommende Verkehrsmittel ersetzt. EUROPÄISCHE Versicherungsbedingungen für den Einkaufsschutz 2009 (ERV-VB Einkaufsschutz 2009) Artikel 1 Begriffsbestimmungen 1. Kreditkarte: von easybank AG ausgegebene, gültige Kreditkarte mit der Versicherungsleistung Einkaufsschutz. 2. Inhaber: berechtigter Inhaber einer Kreditkarte gemäß Pkt. 1. Artikel 2 Versicherungsfall Versicherungsfall ist die Beschädigung bei nachgewiesener Fremdeinwirkung, Beschädigung bei Verkehrsunfall sowie Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub der versicherten Gegenstände. Artikel 3 Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt während der Dauer des aufrechten Kreditkartenvertrages weltweit für 45 Tage ab Übernahme der versicherten Gegenstände durch den Inhaber. Artikel 4 Versicherte Gegenstände 1. Sämtliche Gegenstände, die vom Inhaber zu privaten Zwecken erworben und zu 100 % mit der Kreditkarte bezahlt wurden, sind versichert. 2. Wenn es sich dabei um Schmuck, Uhren, Pelze, technische Geräte aller Art samt Zubehör (z. B. Foto-, Film-, Videogeräte, Laptops, optische Geräte, Unterhaltungselektronik, Mobiltelefone) oder Sportgeräte (Ski, Fahrräder u. s. w.) handelt, sind diese versichert, wenn sie 2.1. in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt und beaufsichtigt werden, so dass deren Wegnahme durch Dritte ohne Überwinden eines Hindernisses nicht möglich ist; 2.2. sich in einem verschlossenen und versperrten Raum befinden und alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (Safe, Schränke u. s. w.) genutzt werden; 2.3. bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden. Artikel 5 Versicherungsschutz in unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen Versicherungsschutz in unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen besteht, wenn das Kraftfahrzeug versperrt und nachweislich nicht länger als zwölf Stunden abgestellt ist und alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen genutzt werden. Wenn immer möglich sind die Gegenstände von außen nicht einsehbar zu verwahren. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Unterbringung an der Wohnadresse des Inhabers zumutbar ist. Kein Versicherungsschutz besteht im unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeug für Schmuck, Uhren, Pelze oder technische Geräte aller Art samt Zubehör (z. B. Foto-, Film-, Videogeräte, Laptops, optische Geräte, Unterhaltungselektronik, Mobiltelefone). Artikel 6 Höhe der Entschädigungsleistung 1. Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer bis 1.000,00 -- bei Wiederbeschaffung zerstörter oder abhanden gekommener Gegenstände den Neuwert; -- bei Reparatur beschädigter reparaturfähiger Gegenstände die notwendigen Reparaturkosten, höchstens jedoch den Neuwert; Die Wiederbeschaffung bzw. die Reparatur ist mit Rechnungen nachzuweisen. 2. Als Neuwert gilt der Neupreis der versicherten Gegenstände am Tag des Schadens, höchstens jedoch der mit der Kreditkarte für den Gegenstand tatsächlich bezahlte Betrag. Ist eine Wiederbeschaffung nicht möglich, ist der Preis der Anschaffung von Gegenständen gleicher Art und Güte heranzuziehen. 3. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung. 4. Der Inhaber trägt einen Selbstbehalt. Dieser beträgt 30,00 pro Versicherungsfall. Artikel 7 Versicherungssumme Die angeführte Versicherungssumme begrenzt die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Kalenderjahres und gilt pro Inhaber. Auch wenn ein Anspruch aus Besitz von oder Mitversicherung aus mehreren Kreditkarten abgeleitet werden könnte, vervielfacht sich die Versicherungssumme nicht. Artikel 8 Ausschlüsse Kein Versicherungsschutz besteht für 1. Ereignisse, die durch den Inhaber oder im gemeinsamen Haushalt lebende Personen verursacht werden (ausgenommen Verkehrsunfall, soweit dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von diesen herbeigeführt wurde); 2. Ereignisse, die mit Kriegsereignissen jeder Art, Revolution, feindlicher Besetzung zusammenhängen; 3. Ereignisse, die bei Versuch oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch den Inhaber eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist; 4. Ereignisse, die aufgrund behördlicher Verfügungen hervorgerufen werden. 5. lebende Tiere, Pflanzen, Lebensmittel, Fahrkarten, Geld, Schecks, Gutscheine, Wertpapiere jeder Art, Derivate, Edelmetalle, Juwelen oder Edelsteine; 6. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit, Abnutzung, Verschleiß, Rost, Korrosion, Erosion, Einwirkung von Feuchtigkeit, Hitze oder Kälte, mangelhafte Verpackung oder mangelhaften Verschluss der versicherten Gegenstände; 7. Beschaffenheitsmängel, für die eine gesetzliche oder gewerbliche Haftung des Herstellers oder Verkäufers besteht; 8. Schäden, die während gewerbsmäßigen Transports oder Aufbewahrung entstehen; Artikel 9 Obliegenheiten Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß 6 VersVG bewirkt, werden bestimmt: Der Inhaber hat 1. Versicherungsfälle nach Möglichkeit abzuwenden oder deren Folgen zu mindern und dabei allfällige Weisungen des Versicherers zu befolgen; 2. den Versicherer über den eingetretenen Versicherungsfall ehestmöglich, wahrheitsgemäß und umfassend schriftlich zu informieren, falls erforderlich auch per Telefon oder Fax; 3. nach Erhalt von Formularen, die dem Versicherer zur Schadenbearbeitung dienen, diese vollständig ausgefüllt dem Versicherer ehestmöglich zuzusenden; 4. alles ihm Zumutbare zu tun, um die Ursachen, den Hergang und die Folgen des Versicherungsfalles aufzuklären; 5. Schadenersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht sicherzustellen und erforderlichenfalls bis zur Höhe der geleisteten Entschädigung an den Versicherer abzutreten; 6. Schäden, die durch strafbare Handlungen verursacht wurden, unverzüglich unter genauer Darstellung des Sachverhaltes und unter Angabe des Schadenausmaßes der zuständigen Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und sich die Anzeige bescheinigen zu lassen; 7. Beweismittel, die den Anspruch auf die Versicherungsleistung dem Grunde und der Höhe nach belegen, wie Polizeiprotokolle, Tatbestandsaufnahmen, Kaufnachweise u. s. w., dem Versicherer im Original zu übergeben. Artikel 10 Form von Erklärungen Für Anzeigen und Erklärungen des Inhabers an den Versicherer ist Schriftform erforderlich. Artikel 11 Subsidiarität Alle Versicherungsleistungen sind subsidiär. Sie werden daher nur erbracht, soweit nicht aus anderen bestehenden Privatversicherungen Ersatz erlangt werden kann. Artikel 12 Entschädigung und Fälligkeit 1. Der Inhaber kann seine Ansprüche direkt beim Versicherer geltend machen. Steht die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach fest, ist die Entschädigungszahlung zwei Wochen danach fällig. 2. Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall behördliche Erhebungen oder Verfahren eingeleitet, ist der Versicherer berechtigt, bis zu deren Abschluss mangelnde Fälligkeit einzuwenden. 3. Sämtliche Entschädigungen werden in Euro erbracht. 11

12 PayLife Service Center: Marxergasse 1B A-1030 Wien Postanschrift: Postfach 888 A-1011 Wien T +43 (0) F +43 (0) service@paylife.at easybank AG DVR Handelsgericht Wien FN z

Der Versicherungsschutz der PayLife Business Classic Karten

Der Versicherungsschutz der PayLife Business Classic Karten Mit Sicherheit mehr Vorteile Der Versicherungsschutz der PayLife Business Classic Karten r hutz fü c S r e d en e Umfass ichen Einkäuf rufl Ihre be Für Ihren geschäftlichen Alltag: weltweiter Einkaufsschutz

Mehr

Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten

Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten Mit Sicherheit mehr Vorteile Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten z fsschut Einkau ve inklusi Für die Lust am Shoppen: weltweit shoppen und Einkaufsschutz genießen. PayLife. Bringt Leben

Mehr

Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten

Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten Mit Sicherheit mehr Vorteile Der Versicherungsschutz der PayLife Classic Karten Für alle, die gerne unterwegs sind: weltweit reisen und den Basisreiseschutz genießen. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte.

Mehr

Der Versicherungsschutz der PayLife Business Classic Karten

Der Versicherungsschutz der PayLife Business Classic Karten Mit Sicherheit mehr Vorteile Der Versicherungsschutz der PayLife Business Classic Karten r hutz fü c S r e d en e Umfass ichen Einkäuf rufl Ihre be Für Ihren geschäftlichen Alltag: weltweiter Einkaufsschutz

Mehr

Leistungsverzeichnis. Leistungen bei Erkrankung/Unfall im Ausland. Information in medizinischen Belangen

Leistungsverzeichnis. Leistungen bei Erkrankung/Unfall im Ausland. Information in medizinischen Belangen EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen für die Produkte easy kreditkarte MasterCard und easy kreditkarte VISA der easybank AG (ERV-RVB easybank 2013) Leistungsverzeichnis Voraussetzung für den Versicherungsschutz

Mehr

PayLife Gold: Für Komfort in Gold immer und überall

PayLife Gold: Für Komfort in Gold immer und überall Die PayLife Gold Karten PayLife Gold: Für Komfort in Gold immer und überall NEUE OPTIONEN: PIN-Code statt Unterschrift Info SMS Ihre Allround-Versorgung für alle Lebenslagen: Der ideale Begleiter beim

Mehr

Reiseschutz für InhaberInnen der Oberbank MasterCard

Reiseschutz für InhaberInnen der Oberbank MasterCard Reiseschutz für InhaberInnen der Oberbank MasterCard Oberbank. Nicht wie jede Bank. Reiseschutz für InhaberInnen der Oberbank MasterCard Mit der Oberbank MasterCard genießen Sie nicht nur die Annehmlichkeiten

Mehr

PayLife Business Gold: Für höchste Ansprüche im Berufsleben

PayLife Business Gold: Für höchste Ansprüche im Berufsleben Die PayLife Business Gold Karten PayLife Business Gold: Für höchste Ansprüche im Berufsleben Mehr als nur ein Zahlungsmittel: Die Karte mit Berufsgepäckversicherung. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte.

Mehr

PayLife Gold / GoldPlus: Für Komfort in Gold - immer und überallihre OPTIONEN:

PayLife Gold / GoldPlus: Für Komfort in Gold - immer und überallihre OPTIONEN: Die PayLife Gold Karten PayLife Gold / GoldPlus: Für Komfort in Gold - immer und überallihre OPTIONEN: PIN-Code statt Unterschrift Info SMS Ihre Allround-Versorgung für alle Lebenslagen: Der ideale Begleiter

Mehr

Der Versicherungsschutz der PayLife Business Gold Karten

Der Versicherungsschutz der PayLife Business Gold Karten Mit Sicherheit mehr Vorteile Der Versicherungsschutz der PayLife Business Gold Karten Berufsge päckvers icherung inklusive Für höchste Ansprüche im Berufsleben: Mehr als nur ein Zahlungsmittel - die Karte

Mehr

Einzigartig. Die Vorteile Ihrer PayLife Black

Einzigartig. Die Vorteile Ihrer PayLife Black Einzigartig. Die Vorteile Ihrer PayLife Black [ b ] prepared BLACK BENEFITS vielseitig weltweit Nur mit Ihrer PayLife Black erleben Sie die Black Experience: Diese ist Ihre Eintrittskarte in die Black

Mehr

Leistungen Leistungsteil A erhalten Sie durch den Besitz der Karte

Leistungen Leistungsteil A erhalten Sie durch den Besitz der Karte Zukaufbarer 3-fach Reiseschutz für ein Auslandssemester Inhaber einer PayLife Gold oder GoldPlus Karte für Studierende können den zukaufbaren 3-fach Reiseschutz für die Dauer eines Auslandssemesters (max.

Mehr

Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reiserücktritts- und - abbruchskostenversicherung.

Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reiserücktritts- und - abbruchskostenversicherung. Produktinformationsblatt für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Travel Protect Reiseversicherung (AVB TP Reise 2010) (Stand Dezember 2010) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir

Mehr

EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN KREDITKARTEN-REISESCHUTZ DER BAWAG P.S.K. AG 2012 (ERV-RVB BAWAG P.S.K. 2012)

EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN KREDITKARTEN-REISESCHUTZ DER BAWAG P.S.K. AG 2012 (ERV-RVB BAWAG P.S.K. 2012) EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN KREDITKARTEN-REISESCHUTZ DER BAWAG P.S.K. AG 2012 (ERV-RVB BAWAG P.S.K. 2012) LEISTUNGSVERZEICHNIS KREDITKARTE GOLD REISESCHUTZ Voraussetzung für den Versicherungsschutz

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich

Mehr

FRAGEBOGEN FÜR ANSPRUCHSTELLER ZUR PRIVAT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

FRAGEBOGEN FÜR ANSPRUCHSTELLER ZUR PRIVAT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Wrangelstr. 100 10997 Berlin Oder einfach per E-Mail an: VERSICHERUNGSNUMMER: Schadennummer (sofern bekannt): FRAGEBOGEN FÜR ANSPRUCHSTELLER ZUR PRIVAT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Sehr geehrter Anspruchsteller,

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVBAR 1997)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVBAR 1997) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVBAR 1997) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich des Versicherungsschutzes...2 2 Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes...2

Mehr

bis 750,- bis 1.500,- bis 200,- bis 400,- bis 2.000,- bis 4.000,- bis 2.000,- bis 100 % bis 36.500,- bis 400,- bis 10.000,-

bis 750,- bis 1.500,- bis 200,- bis 400,- bis 2.000,- bis 4.000,- bis 2.000,- bis 100 % bis 36.500,- bis 400,- bis 10.000,- REISE-SCHUTZ Leistungen Wegversicherung des Selbstbehaltes Einzel Familie 1. Ersatz des Selbstbehaltes einer im Reisepreis inkludierten Stornoversicherung bis 750,- bis 1.500,- Die Leistungen 1. gilt bei

Mehr

Der zukaufbare 3-fach Reiseschutz gilt weltweit für eine Reise (maximale Reisedauer laut gewähltem Tarif).

Der zukaufbare 3-fach Reiseschutz gilt weltweit für eine Reise (maximale Reisedauer laut gewähltem Tarif). Zukaufbarer 3-fach Reiseschutz für PayLife Classic Karte Inhaber einer PayLife Classic Karte können den zukaufbaren 3-fach Reiseschutz für eine Reise bis zu 17 Tage um EUR 45, bzw. für eine Reise bis zu

Mehr

Einzigartig. Die Vorteile Ihrer PayLife Black

Einzigartig. Die Vorteile Ihrer PayLife Black Einzigartig. Die Vorteile Ihrer PayLife Black [ b ] black PAYLIFE BLACK. JUST [ b ] PayLife Black ist ein Konzept mit einzigartigen Leistungen, die sich ständig weiterentwickeln. Treten Sie eine ganz besondere

Mehr

EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen für den 3fachen Reiseschutz der PayLife Bank GmbH 2009

EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen für den 3fachen Reiseschutz der PayLife Bank GmbH 2009 Seite 1 von 5 EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen für den 3fachen Reiseschutz der PayLife Bank GmbH 2009 (ERV-RVB PLB 2009) i.d.f. Besondere Bedingung für den zukaufbaren 3fachen Reiseschutz für

Mehr

EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen

EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ÖAMTC 2009 (ERV-RVB ÖAMTC 2009) ÖAMTC-Weltschutz ÖAMTC-Jahres-Weltschutz ÖAMTC-Gepäck- und Stornoschutz Leistungsübersicht Versicherungsbedingungen Verhalten im

Mehr

Schadenanzeige Yacht-Haftpflicht. Versicherungsnehmer Vertragsnummer:

Schadenanzeige Yacht-Haftpflicht. Versicherungsnehmer Vertragsnummer: Versicherungsnehmer Vertragsnummer: Ein Vermittlungsangebot der Schadenanzeige Yacht-Haftpflicht Name, Vorname: Firma: Adresse: Geburtsdatum: Beruf: Telefon privat: Mobil: Telefon geschäftlich: Fax: E-Mail-Adresse:

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) Klausel TK1408 Erweiterter Geltungsbereich für bewegliche Sachen 1. Für die im Versicherungsvertrag als beweglich bezeichneten Sachen

Mehr

Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten

Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten Mit Sicherheit mehr Vorteile Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten 3-fach R eiseschu tz inklusive Ihre Allround-Versorgung für alle Lebenslagen: Der ideale Begleiter beim Shoppen, zu Hause, im

Mehr

Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten

Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten Mit Sicherheit mehr Vorteile Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten 3-fach R eiseschu tz inklusive Ihre Allround-Versorgung für alle Lebenslagen: Der ideale Begleiter beim Shoppen, zu Hause, im

Mehr

HÄGER Versicherungsverein a.g.

HÄGER Versicherungsverein a.g. Schadenmeldung für Fahrraddiebstahl Engerstr. 119, 33824 Werther schaden@haeger-versicherung.de Telefon: 05203 9713-33 Telefax: 05203 9713-633 Ein Schadenfall, was nun? Für Sie sicherlich eine außergewöhnliche

Mehr

EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen (ERV-RVB 2005)

EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen (ERV-RVB 2005) EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen (ERV-RVB 2005) ACHTUNG: Beachten Sie, dass nur jene Teile der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen (ERV-RVB 2005) gelten, die dem Leistungsumfang des Versicherungspakets

Mehr

Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!!

Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!! Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!! Inhalt... Seite Allgemeine Informationen...2 Krankenversicherung

Mehr

DIE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN IHRER KREDITKARTEN

DIE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN IHRER KREDITKARTEN DIE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN IHRER KREDITKARTEN PRIVATE ODER BERUFLICHE NUTZUNG Die Versicherungsleistungen sind unterschiedlich je nach eingesetzter Karte, abhängig davon, ob die Karte für private oder

Mehr

ALLGEMEINE UND BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE GOLFVERSICHERUNG (ABBG 2016)

ALLGEMEINE UND BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE GOLFVERSICHERUNG (ABBG 2016) Allgemeiner Teil Gemeinsame Bestimmungen Art. 1.Versicherte Personen Versichert sind sämtliche zur Versicherung angemeldeten Personen mit ordentlichem Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, Schweiz

Mehr

Auslandsreisekrankenversicherung Ambulante und stationäre Behandlung bis EUR 500.000,-

Auslandsreisekrankenversicherung Ambulante und stationäre Behandlung bis EUR 500.000,- Zukaufbarer Reiseschutz für Reiseschutz für mitreisende Kinder Inhaber einer Kreditkarte von SIX Payment Services (Austria) GmbH mit inkludiertem 3-fach Reiseschutz können den Versicherungsschutz des Teil

Mehr

DER VERSICHERUNGS- SCHUTZ DER PAYLIFE BLACK KARTEN

DER VERSICHERUNGS- SCHUTZ DER PAYLIFE BLACK KARTEN DER VERSICHERUNGS- SCHUTZ DER PAYLIFE BLACK KARTEN INHALTSVERZEICHNIS VERSICHERUNG PayLife Black 3-fach Reiseschutz inkl. PayLife Black Reisestornoversicherung... 3 Was ist im Versicherungsfall zu tun?...

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich

Mehr

Schadenanzeige-Einbruchdiebstahl

Schadenanzeige-Einbruchdiebstahl Formular drucken Schadenanzeige-Einbruchdiebstahl Gesellschaft: Versicherungsnehmer: Versicherungs-Nr.: 1. Wann ist der Schaden eingetreten? Datum: Uhrzeit: 2. Schadenort: Strasse, Haus-Nr.: PLZ, Ort:

Mehr

Der Versicherungsschutz der PayLife GoldPlus Karten

Der Versicherungsschutz der PayLife GoldPlus Karten Mit Sicherheit mehr Vorteile Der Versicherungsschutz der PayLife GoldPlus Karten ung er versich o n r o t s Reise ve inklusi Für alle, die mehr wollen: Die Karte für alle Wünsche zu Hause & auf Reisen

Mehr

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für den card complete Reiseschutz Classic & Gold & Platinum Stornoversicherung Diese Versicherungsbedingungen gelten für ab 01. 02. 2015 neu ausgestellte Karten. Für bereits vor

Mehr

Maestro Traveller. Mehr Freiheiten. Jederzeit. Weltweit. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte.

Maestro Traveller. Mehr Freiheiten. Jederzeit. Weltweit. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte. Maestro Traveller Mehr Freiheiten. Jederzeit. Weltweit. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte. Der Maestro Traveller ist eine Prepaid Karte, die Sie wiederbeladen können. Damit bezahlen Sie überall dort,

Mehr

DER VERSICHERUNGS- SCHUTZ DER PAYLIFE BLACK KARTEN

DER VERSICHERUNGS- SCHUTZ DER PAYLIFE BLACK KARTEN DER VERSICHERUNGS- SCHUTZ DER PAYLIFE BLACK KARTEN INHALTSVERZEICHNIS VERSICHERUNG PayLife Black 3-fach Reiseschutz inkl. PayLife Black Reisestornoversicherung... 3 Was ist im Versicherungsfall zu tun?...

Mehr

Kurzreiseschutz. Basisschutz Zusatzpaket. OAFA Direkt Storno bis 4.000 pro Reise. OAFA DIREKT Storno 100% 100% Basisschutz bis 1.

Kurzreiseschutz. Basisschutz Zusatzpaket. OAFA Direkt Storno bis 4.000 pro Reise. OAFA DIREKT Storno 100% 100% Basisschutz bis 1. Leistung GÜLTIGKEIT: Maximale Dauer der Versicherung/Reise - Komplett-Schutz - Reise-Schutz - Storno-Schutz Reiseschutz mit Storno Reiseschutz ohne Storno Storno Plus Paket Kurzreiseschutz laut Staffel

Mehr

NAVC Komfortschutz Stand

NAVC Komfortschutz Stand NAVC Komfortschutz Stand 1. 10. 2014 VERSICHERER Europ Assistance Versicherungs-AG Adenauerring 9 81737 München ANSPRECHPARTNER Deutscher NAVC Neuer Automobil- und Verkehrs-Club e.v. --------------------------------------------------------------------Johannesbrunner

Mehr

Auslandsreisekrankenversicherung Ambulante und stationäre Behandlung für den Inhaber bis EUR 500.000, - -

Auslandsreisekrankenversicherung Ambulante und stationäre Behandlung für den Inhaber bis EUR 500.000, - - Inhaber der PayLife Gold Karte genießen 3-fachen Reiseschutz Versicherte Personen Voraussetzung für den Versicherungsschutz Leistungsteile Inhaber Familienangehörige mitreisend getrennt reisend Besitz

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Name: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: Angaben zum Schadenereignis: Wodurch ist der Schaden entstanden? Feuer Explosion SturmHagel Leitungswasser Wann und wo ist der Schaden

Mehr

Besondere Vertragsbeilage Nr. 109940

Besondere Vertragsbeilage Nr. 109940 Besondere Vertragsbeilage Nr. 109940 (ABG); Fassung 2015 Inhalt Seite Übersicht... 2 Abschnitt A: Begriffsbestimmungen... 3 Was ist der Versicherungswert?... 3 Was ist eine Unterversicherung?... 3 Was

Mehr

Der PIN-Code. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte.

Der PIN-Code. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte. Der PIN-Code PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte. Entweder gleich oder sofort! PIN-Code Bestellung: Ich beantrage für meine Kreditkarte eine persönliche Identifikationsnummer (PIN-Code) für den Bezug von

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Verantwortung der Kreditkarteninhaberin/des Kreditkarteninhabers... 2

Inhaltsverzeichnis. 1. Verantwortung der Kreditkarteninhaberin/des Kreditkarteninhabers... 2 Inhaltsverzeichnis 1. Verantwortung der Kreditkarteninhaberin/des Kreditkarteninhabers... 2 1.1. Kontrolle der Monatsabrechnungen von card complete... 2 1.2. Kartenverlust/-diebstahl... 2 2. Allgemeine

Mehr

Teil 5: Bedingungen für die Versicherung mit der SpardaMasterCard Platinum gekauften Waren (Wareneinkaufsversicherung)

Teil 5: Bedingungen für die Versicherung mit der SpardaMasterCard Platinum gekauften Waren (Wareneinkaufsversicherung) Teil 5: Bedingungen für die Versicherung mit der SpardaMasterCard Platinum gekauften Waren (Wareneinkaufsversicherung) Inhaltsverzeichnis 1. Was ist wann versichert? 2. Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)?

Mehr

AIRBERLIN Reiseversicherung Winter 08/09

AIRBERLIN Reiseversicherung Winter 08/09 AIRBERLIN Reiseversicherung Winter 08/09 Reiserücktritts-Versicherung REISEPREIS BIS PRAEMIE - 200 EURO 8 EURO - 300 EURO 11 EURO - 400 EURO 13 EURO - 600 EURO 18 EURO - 800 EURO 25 EURO - 1000 EURO 29

Mehr

EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2009

EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2009 Seite 1 von 5 ERV-RVB 2009 EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2009 ACHTUNG: Beachten Sie, dass nur jene Teile der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2009 gelten, die dem

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung PREMIUM

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung PREMIUM Produktinformationsblatt KV Premium Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 5 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Jahres-Geschäftsreise-Schutz Standard

Jahres-Geschäftsreise-Schutz Standard Jahres-Geschäftsreise-Schutz Standard Leistungen Reiseabbruch 1. Zusätzliche Rückreisekosten bis 100 % Verspätungsschutz 2. Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz: bis 200,- Mehrkosten für

Mehr

Reiserücktritt-Versicherung. Flugverspätungs-Versicherung

Reiserücktritt-Versicherung. Flugverspätungs-Versicherung Gültigkeit Deckungssumme Reiserücktritt-Versicherung Flugverspätungs-Versicherung REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG Ersetzt den Zeitwert Ihres Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie bei Beschädigung oder Abhandenkommen

Mehr

Schadenanzeige Zusammenstoß mit einem Tier

Schadenanzeige Zusammenstoß mit einem Tier Schadenanzeige Zusammenstoß mit einem Tier, Adresse Versicherungsnehmer Schadenanzeige Zusammenstoß mit einem Tier Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit und füllen Sie die Schadenanzeige, soweit es Ihnen

Mehr

JAHRES-REISE-SCHUTZ für 4youCard

JAHRES-REISE-SCHUTZ für 4youCard JAHRES-REISE-SCHUTZ für 4youCard Wofür brauchst du eine Jahresreiseversicherung? Du verreist mehrmals pro Jahr und willst bei jeder Reise automatisch versichert sein. Mit dem günstigen Jahres-Reise-Schutz

Mehr

Vergütung der Reisekosten in der IV

Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Stand am 1. Januar 2008 Vergütung der Reisekosten in der IV Allgemeines 1 Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den G KombiMed Tarif HMR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil

Mehr

Schüler und Studenten-Gruppen-Schutz bis 28 Jahre

Schüler und Studenten-Gruppen-Schutz bis 28 Jahre Schüler und Studenten-Gruppen-Schutz bis 28 Jahre Leistungen Reisestorno 1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) bis zum gewählten Reisepreis Für bereits vor dem Tag des Versicherungsabschlusses

Mehr

UNFALLVERSICHERUNG 33

UNFALLVERSICHERUNG 33 UNFALLVERSICHERUNG 33 UNFALLVERSICHERUNG WAS IST DAS? Jährlich passieren in Österreich rund 830.000 Unfälle (Quelle: KfV), davon enden fast 9.000 in Invalidität. Über die gesetzliche Sozialversicherung

Mehr

Schadensanzeige / Reisegepäck-Versicherung

Schadensanzeige / Reisegepäck-Versicherung Schadensanzeige / Reisegepäck-Versicherung Bitte senden Sie alle Unterlagen an: Europäische Reiseversicherung AG Leistungsabteilung Postfach 80 05 45 81605 München Bitte sorgfältig und vollständig ausfüllen!

Mehr

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH EINER S KREDITKARTE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH EINER S KREDITKARTE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH EINER S KREDITKARTE Fassung Jänner 2014 Fassung Juli 2015 7. Pflichten und Haftung des Karteninhabers 7.1. Der Karteninhaber hat bei der Nutzung und nach Erhalt der

Mehr

BUS/BAHN/SELBSTFAHRER-SCHUTZ

BUS/BAHN/SELBSTFAHRER-SCHUTZ BUS/BAHN/SELBSTFAHRER-SCHUTZ Leistungen Reisestorno 1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) 2. Ersatz des Selbstbehaltes einer inkludierten Stornoversicherung bis zum gewählten

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten

Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten Mit Sicherheit mehr Vorteile Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten ung er versich o n r o t s Reise ve inklusi Für alle, die mehr wollen: Die Karte für alle Wünsche zu Hause & auf Reisen Reisestornoversicherung

Mehr

ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten?

ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten? ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten? Fahrkosten zur Behandlung...... das ist auch ein Service Ihrer IKK classic Damit Ihr Eigenanteil so gering wie möglich bleibt, informiert

Mehr

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für die MasterCard/Visa Gold Kreditkartenversicherung Fassung 10/2016

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für die MasterCard/Visa Gold Kreditkartenversicherung Fassung 10/2016 ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für die MasterCard/Visa Gold Kreditkartenversicherung Fassung 10/2016 Allgemeiner Teil Gemeinsame Bestimmungen Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel

Mehr

Elementar-Schadenanzeige

Elementar-Schadenanzeige - 1 / 6 - Dieses Formular können Sie auch bei uns im Internet finden _ www. Pantaenius-Schaden-Nr.: Versicherungsschein-Nr.: Name/Firma: Telefon/Fax/E-Mail: Versicherungsnehmer, falls abweichend von obiger

Mehr

EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-JRVB 2006

EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-JRVB 2006 Seite 1 ERV-JRVB 2006 EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-JRVB 2006 ACHTUNG: Beachten Sie, dass nur jene Teile der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-JRVB 2006 gelten, die dem Leistungsumfang

Mehr

Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew)

Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew) Anlage 3 Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew) Für die Sicherheitsleistung gemäß 34c der Gewerbeordnung in Verbindung

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis Produktinformationsblatt Tarif Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 2 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Schadenanzeige Yacht-Kasko Vertragsnummer:

Schadenanzeige Yacht-Kasko Vertragsnummer: Versicherungsnehmer Schadenanzeige Yacht-Kasko Vertragsnummer: Name, Vorname: Firma: Adresse: Geburtsdatum: Beruf: Telefon privat: Mobil: Telefon geschäftlich: Fax: E-Mail-Adresse: Bitte beantworten Sie

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP)

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP) Produktinformationsblatt Reiseschutz für Au Pairs für Aufenthalte bis zu 3 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-KV 2008 (AP) Sie interessieren sich

Mehr

bis 200,- bis 400,- bis 100 % bis ,-

bis 200,- bis 400,- bis 100 % bis ,- Komplett+Schutz Leistungen Reisestorno 1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) 2. Ersatz des Selbstbehaltes einer inkludierten Stornoversicherung bis zum gewählten Reisepreis

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2008)

Klauseln zu den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2008) Klauseln zu den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2008) 7100 Versicherte Gefahren und Schäden PK 7110 PK 7111 PK 7112 PK 7113 Fahrraddiebstahl Überspannung Übersicht Datenrettungskosten

Mehr

Produkt- und Verbraucherinformationen zum Gut & Günstig Versicherungspaket

Produkt- und Verbraucherinformationen zum Gut & Günstig Versicherungspaket Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Versicherungsleistungen bieten. Bitte beachten Sie, dass diese Information die wesentlichen Inhalte beschreibt, die

Mehr

Teil 1 - Persönliche Angaben Erforderlich für alle Schadensmeldungen. Medikamente:

Teil 1 - Persönliche Angaben Erforderlich für alle Schadensmeldungen. Medikamente: REISEVERSICHERUNG Coverwise Reiseversicherung c/o AXA Assistance Deutschland GmbH Große Scharnstraße 36 15230 Frankfurt (Oder) Tel: +49 (0) 89 380 353 30 Fax: +49 (0) 89 500 703 96 cc.claims@axa-assistance.de

Mehr

Übersicht L TUR Premiumschutz/Verlängerungsschutz

Übersicht L TUR Premiumschutz/Verlängerungsschutz Übersicht L TUR Premiumschutz/Verlängerungsschutz Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Bestandteile Ihrer Reiseversicherung: Premiumschutz/ Verlängerungsschutz

Mehr

SOM - LIFE STYLE * SICHERHEIT - MEDIUM bzw. CLASSIC zur Eigenheim- und Haushaltsversicherung

SOM - LIFE STYLE * SICHERHEIT - MEDIUM bzw. CLASSIC zur Eigenheim- und Haushaltsversicherung SOM - LIFE STYLE * SICHERHEIT - MEDIUM bzw. CLASSIC zur Eigenheim- und Haushaltsversicherung Der Deckungsumfang wird um nachstehende (Dienst-)Leistungen erweitert. Der Versicherungsschutz gilt für den

Mehr

SCHADENANZEIGE für Kraftfahrzeuge

SCHADENANZEIGE für Kraftfahrzeuge Wichtige Daten: Versicherungsschein-Nr. Schadendatum Schadenzeit (Uhrzeit) Schadennummer Meldedatum Land des Schadenseintritts Schadenort ohne Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung EUR Es besteht eine

Mehr

Betreuungsvertrag Flexible Kinderbetreuung/Veranstaltungsbetreuung

Betreuungsvertrag Flexible Kinderbetreuung/Veranstaltungsbetreuung Die Kinderwelt GmbH Breite Straße 19 I D-14467 Potsdam Tel 0331.27333-94 Fax 0331.27333-96 Mail kontakt@die-kinderwelt.com Web www.die-kinderwelt.com zwischen Betreuungsvertrag Flexible Kinderbetreuung/Veranstaltungsbetreuung

Mehr

Gesuch um Entschädigung und Genugtuung nach Art. 19 ff. Opferhilfegesetz vom 23. März 2007 (OHG)

Gesuch um Entschädigung und Genugtuung nach Art. 19 ff. Opferhilfegesetz vom 23. März 2007 (OHG) SICHERHEITSDIREKTION BASEL-LANDSCHAFT Formular 2 Gesuch um Entschädigung und Genugtuung nach Art. 19 ff. Opferhilfegesetz vom 23. März 2007 (OHG) Anträge Entschädigung Vorschuss auf Entschädigung (Gesuch

Mehr

Schadenmeldung für die Kreditkartenversicherung Raiffeisen MasterCard Platinum / Visa Platinum

Schadenmeldung für die Kreditkartenversicherung Raiffeisen MasterCard Platinum / Visa Platinum Schadenmeldung für die Kreditkartenversicherung Raiffeisen MasterCard Platinum / Visa Platinum Versicherte Person (=Karteninhaber) Vorname, Familienname, Titel Geburtsdatum Straße, Platz, Hausnummer, Stiege,

Mehr

Schadenanzeige zur Haftpflichtversicherung

Schadenanzeige zur Haftpflichtversicherung - 1 / 5 - Dieses Formular können Sie auch bei uns im Internet finden _ www. Pantaenius-Schaden-Nr.: Versicherungsschein-Nr.: Beruf/Art des Betriebes: Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt Ja Nein teilweise

Mehr

KAERA. Name und Vorname: PLZ/Wohnort:

KAERA. Name und Vorname: PLZ/Wohnort: Schadenanzeige zur Reisegepäck-Versicherung KAERA Industrie & Touristik Versicherungsmakler Industriestr. 4-6, 61440 Oberursel Tel.: 01805 935 939 (14Cent pro Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: Angaben zum versicherten Verletzten: Vor- und Zuname des versicherten Verletzten: PLZOrt: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: Adresse des versicherten Verletzten:

Mehr

Fragebogen Psychische / Psychosomatische Beschwerden

Fragebogen Psychische / Psychosomatische Beschwerden Fragebogen Psychische / Psychosomatische Beschwerden Versicherungsnehmer: (falls nicht gleichzeitig zu versichernde Person) Vorname, Name: Geburtsdatum: Zu versichernde Person: Vorname, Name: Geburtsdatum:

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G)

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) G ERGÄNZUNGSTARIF EKV FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG LEISTUNGEN FÜR SEHHILFEN,

Mehr

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für die MasterCard/Visa Gold Kreditkartenversicherung Fassung 03/2015

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für die MasterCard/Visa Gold Kreditkartenversicherung Fassung 03/2015 ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für die MasterCard/Visa Gold Kreditkartenversicherung Fassung 03/2015 Allgemeiner Teil Gemeinsame Bestimmungen Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel

Mehr

Schadenanzeige Haftpflichtversicherung Fragebogen für Versicherungsnehmer

Schadenanzeige Haftpflichtversicherung Fragebogen für Versicherungsnehmer DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt Schadenanzeige Haftpflichtversicherung Fragebogen für Versicherungsnehmer Sehr geehrter Versicherungsnehmer, eine rasche Bearbeitung des

Mehr

Genießen Sie Ihren Urlaubreise mit der Extra-Portion Sicherheit: Dank der Reiseversicherung reise, dem Versicherungsschutz für Einzelreisende.

Genießen Sie Ihren Urlaubreise mit der Extra-Portion Sicherheit: Dank der Reiseversicherung reise, dem Versicherungsschutz für Einzelreisende. reise...leisten reise«sorglos auf Reisen. Für Einzelreisende. reise«genießen Sie Ihren Urlaubreise mit der Extra-Portion Sicherheit: Dank der Reiseversicherung reise, dem Versicherungsschutz für Einzelreisende.

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen Tierbetreuung

Allgemeine Versicherungsbedingungen Tierbetreuung Allgemeine Versicherungsbedingungen Tierbetreuung Versicherer ist die GARANTA ÖSTERREICH Versicherungs-AG, Moserstraße 33, 5020 Salzburg; eine Zweigniederlassung der GARANTA Versicherungs-AG, Ostendstraße

Mehr

Maestro Traveller. Mehr Freiheiten. Jederzeit. Weltweit. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte.

Maestro Traveller. Mehr Freiheiten. Jederzeit. Weltweit. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte. Maestro Traveller Mehr Freiheiten. Jederzeit. Weltweit. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte. Der Maestro Traveller ist eine Prepaid Karte, die Sie wiederbeladen können. Damit bezahlen Sie überall dort,

Mehr

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für den card complete Reiseschutz JCB Balance Karte Diese Versicherungsbedingungen gelten für ab 01. 02. 2015 neu ausgestellte Karten. Es gelten die Versicherungsbedingungen für

Mehr

Auftrag zur Tarifoptimierung PKV. Angestellt Selbständig Rentner

Auftrag zur Tarifoptimierung PKV. Angestellt Selbständig Rentner Medicus GmbH Ihr Versicherungs Optimierer Am Galgenberg 7 D 92237 Sulzbach Rosenberg Tel. +49 (0) 9661 877300 40 Fax +49 (0) 9661 877300 41 Auftrag zur Tarifoptimierung PKV Auftraggeber: Name, Vorname:

Mehr

bis 200,- bis 400,- bis 200,- bis 400,- bis 2.000,-bis 4.000,- bis 100 % bis 40.000,-

bis 200,- bis 400,- bis 200,- bis 400,- bis 2.000,-bis 4.000,- bis 100 % bis 40.000,- KOMPLETT-SCHUTZ Leistungen Reisestorno 1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) 2. Ersatz des Selbstbehaltes einer inkludierten Stornoversicherung bis zum gewählten Reisepreis

Mehr

Versicherungsbedingungen für Corporate Travel Insurance CTI 2003 (VCTI 2003)

Versicherungsbedingungen für Corporate Travel Insurance CTI 2003 (VCTI 2003) Versicherungsbedingungen für Corporate Travel Insurance CTI 2003 (VCTI 2003) ACHTUNG: Beachten Sie, dass nur jene Teile der Versicherungsbedingungen für Corporate Travel Insurance CTI 2003 gelten, die

Mehr

MasterCard Gold. MasterCard Gold Die Kreditkarte mit Versicherungsschutz.

MasterCard Gold. MasterCard Gold Die Kreditkarte mit Versicherungsschutz. MasterCard Gold MasterCard Gold Die Kreditkarte mit Versicherungsschutz. Darfs ein bisschen mehr sein? Mehr Service, mehr Versicherungsschutz und mehr Leistungen? Dann haben wir das Richtige für Sie: die

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Was ist im Versicherungsfall zu tun? Stand 07/2012 Seite 2 von 5

Was ist im Versicherungsfall zu tun? Stand 07/2012 Seite 2 von 5 Hotelstorno Premium: erweiterte Stornogründe Im Hotelstorno Premium sind zusätzlich folgende Reisestorno- bzw. Reiseabbruchgründe versichert: Bruch von Prothesen; Organtransplantation als Spender oder

Mehr

Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?

Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie für alle Reisen außer Last-Minute und Schiff- Weltweit Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D). Damit

Mehr

Der Versicherungsschutz Ihrer PayLife Platinum MasterCard

Der Versicherungsschutz Ihrer PayLife Platinum MasterCard Der Versicherungsschutz Ihrer PayLife Platinum MasterCard Der Versicherungsschutz Ihrer PayLife Platinum MasterCard Inhalt 1 Überblick der Versicherungsleistungen der PayLife Platinum MasterCard... 3 2

Mehr