Preis- und Leistungsverzeichnis der Rhön-Rennsteig-Sparkasse gültig ab: 20. September 2017

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis der Rhön-Rennsteig-Sparkasse gültig ab: 20. September 2017 s Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

2 Preis- und Leistungsverzeichnis der Rhön-Rennsteig-Sparkasse gültig ab: 20. September 2017 s Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung....5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten Preismodelle für Geschäftskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Lastschriftinkasso Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung Annahme und Ausgabe von Münzrollen Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland

3 Preis- und Leistungsverzeichnis der Rhön-Rennsteig-Sparkasse gültig ab: 20. September 2017 s 2.3. Umrechnungskurse Reiseschecks C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Kennwortvereinbarung Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) Verlustmeldung von Sparbüchern Verpfändung von Sparguthaben als Mietkaution im Auftrag des Kunden Hinterlegung Kaution für Ausländerbehörde im Auftrag des Kunden Erstellung Sparkassenbriefurkunde im Auftrag des Kunden Vertrag zu Gunsten Dritter für den Todesfall im Auftrag des Kunden 25 II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I. Kredite II. Bankbürgschaft (Aval) E. Sonstiges I. Sonstige Dienstleistung II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden

4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse/Landesbank den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Zweckverbandssparkasse Rhön-Rennsteig, A.d.ö.R. Leipziger Str Meiningen II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. Eintragung im Handelsregister Handelsregister Amtsgericht Jena HRA IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Rhön-Rennsteig-Sparkasse nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: info@rhoen-rennsteig-sparkasse.de 4

5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 5

6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 6

7 B. Girokonto und Zahlungsverkehr I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.3, 5, 6; B.II.; B.III. und E berechnet. a) GiroFlat 1 Preis in EUR Kontoführung Girokonto Grundpreis pro Monat 2 7,90 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Kontoauszüge/ Rechnungsabschlüsse in der vereinbarten Form 0,00 zwei Sparkassen-Cards pro Konto 0,00 Entgelt für die vereinbarungsgemäße Ausführung eines 0,00 beleghaften/beleglosen Zahlungsvorganges 3 in EURO und Ausführung im EWR 4 Dauerauftrag: Einrichtung/ Änderung im Auftrag des Kunden 0,00 Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie, z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in Kapitel B I 7. B III vereinbart. b) GiroStart Preis in EUR Kontoführung Girokonto Grundpreis pro Monat 5 für Kontoinhaber im Alter von 12 bis einschließlich 24 Jahren 0,00 für Kontoinhaber im Alter von 25 bis einschließlich 28 Jahren 3,90 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Kontoauszüge/ Rechnungsabschlüsse in der vereinbarten Form 0,00 eine Sparkassen-Card pro Konto 0,00 Entgelt für die vereinbarungsgemäße Ausführung eines 0,00 beleghaften/beleglosen Zahlungsvorganges 6 in EURO und Ausführung im EWR 7 Dauerauftrag: Einrichtung/ Änderung im Auftrag des Kunden 0,00 Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie, z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in Kapitel B I 7. B III vereinbart. 1 Auch als Girokonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) erhältlich. 2 Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt eine anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675h Abs. 3 BGB. 3 Ausführung von Zahlungsvorgängen auf ein Konto durch Überweisung, Dauerauftrag, Übertrag, Lastschrift oder mittels einer Zahlungskarte sowie Gutschriften aus Überweisungen als auch Barein- u. Barauszahlungen für das eigene Girokonto. Entgelte für Eilüberweisungen und Aufträge, bei denen die Sparkasse die notwendigen Auftragsdaten im Auftrag des Kunden ermittelt, siehe nachfolgend Kapitel B II. 4 Alle am Zahlungsvorgang beteiligte Dienstleister haben ihren Sitz im EWR. Zum EWR gehören folgende Länder: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt eine anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675h Abs. 3 BGB. 6 Ausführung von Zahlungsvorgängen auf ein Konto durch Überweisung, Dauerauftrag, Übertrag, Lastschrift oder mittels einer Zahlungskarte sowie Gutschriften aus Überweisungen als auch Barein- u. Barauszahlungen für das eigene Girokonto. Entgelte für Eilüberweisungen und Aufträge, bei denen die Sparkasse die notwendigen Auftragsdaten im Auftrag des Kunden ermittelt, siehe nachfolgend Kapitel B II. 7 Alle am Zahlungsvorgang beteiligte Dienstleister haben ihren Sitz im EWR. Zum EWR gehören folgende Länder: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 7

8 B. Girokonto und Zahlungsverkehr c) GiroDirekt 8 Preis in EUR Kontoführung Girokonto Grundpreis pro Monat 9 2,90 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Bareinzahlungen an institutseigenen Geldautomaten 0,00 Kontoauszüge/ Rechnungsabschlüsse in der vereinbarten Form 0,00 per Dauerauftrag und per Online-Banking erteilte SEPA- 0,00 Überweisungsaufträge in EURO und Ausführung in EWR 10 (keine Eilüberweisung) Gutschrift aus Überweisung in EURO und Ausführung in EWR 11 0,00 Einzug von SEPA-Lastschriften in EURO und Ausführung in EWR 12 0,00 Dauerauftrag: beleglose 13 Einrichtung/ Änderung im Auftrag des 0,00 Kunden Dienstleistungspreise 14 pro Geschäftsvorfall Baraus- und Bareinzahlungen am Schalter auf das eigene 2,00 Girokonto Kontoauszüge/Rechnungsabschlüsse per Kontoauszugsdrucker 1,00 per Telefon-Banking, SB-Terminal und beleghaft 15 erteilte SEPA- 2,00 Überweisungsaufträge in EURO und Ausführung in EWR (keine Eilüberweisung) Dauerauftrag: Einrichtung/ Änderung im Auftrag des Kunden am Schalter Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie, z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in Kapitel B I 7. B III vereinbart. d) GiroSmart Preis in EUR Kontoführung Girokonto Grundpreis pro Monat 16 3,90 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Bareinzahlungen an institutseigenen Geldautomaten 0,00 Kontoauszüge/ Rechnungsabschlüsse über das elektronische 0,00 Postfach der Sparkasse 1 Freiposten pro Monat für Kontoauszüge/ Rechnungsabschlüsse 0,00 per Kontoauszugsdrucker Dienstleistungspreise 17 pro Geschäftsvorfall Kontoauszüge/Rechnungsabschlüsse per Kontoauszugsdrucker 0,20 Dauerauftrag: Einrichtung/ Änderung im Auftrag des Kunden 0,20 Entgelt für die vereinbarungsgemäße Ausführung eines 0,20 2,00 8 Auch als Girokonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) erhältlich. 9 Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675h Abs. 3 BGB. 10 Alle am Zahlungsvorgang beteiligte Dienstleister haben ihren Sitz im EWR. Zum EWR gehören folgende Länder: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 Alle am Zahlungsvorgang beteiligte Dienstleister haben ihren Sitz im EWR. Zum EWR gehören folgende Länder: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 12 Alle am Zahlungsvorgang beteiligte Dienstleister haben ihren Sitz im EWR. Zum EWR gehören folgende Länder: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 13 Beleglos: per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking oder Online-Banking 14 Werden nur berechnet, wenn die Leistung vom Kunden autorisiert und der Vorgang fehlerfrei durchgeführt wurde. 15 Beleghaft: per Vordruck 16 Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt eine anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675h Abs. 3 BGB. 17 Werden nur berechnet, wenn die Leistung vom Kunden autorisiert und der Vorgang fehlerfrei durchgeführt wurde. 8

9 B. Girokonto und Zahlungsverkehr beleghaften/beleglosen Zahlungsvorganges 18 in EURO und Ausführung im EWR 19 (wird nur berechnet, falls der Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.) Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie, z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in Kapitel B I 7. B III vereinbart. 18 Ausführung von Zahlungsvorgängen auf ein Konto durch Überweisung, Dauerauftrag, Übertrag oder Lastschrift sowie Gutschriften aus Überweisungen als auch Barein- u. Barauszahlungen am Schalter für das eigene Girokonto. Entgelte für Eilüberweisungen und Aufträge, bei denen die Sparkasse die notwendigen Auftragsdaten im Auftrag des Kunden ermittelt, siehe nachfolgend Kapitel B II. 19 Alle am Zahlungsvorgang beteiligte Dienstleister haben ihren Sitz im EWR. Zum EWR gehören folgende Länder: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 9

10 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 2. Preismodelle für Geschäftskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.3, 5, 6; B.II.; B.III. und E berechnet. e) GiroFirm Preis in EUR Kontoführung Girokonto Grundpreis pro Monat 20 9,90 monatlicher Freibetrag für Entgelte für die Erbringung von 5,00 Dienstleistungen 21 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Kontoauszüge/ Rechnungsabschlüsse in der vereinbarten Form 0,00 eine Sparkassen-Card pro Konto 0,00 Einzug von elektronik-cash-zahlungen 0,00 Dienstleistungspreise 22 pro Geschäftsvorfall Barauszahlungen am Schalter vom eigenen Girokonto 0,75 Bareinzahlung am Schalter auf das eigene Girokonto 1,50 Bareinzahlungen an institutseigenen Geldautomaten 0,75 Barauszahlung an institutseigenen 23 und institutsfremden 24 0,35 Geldautomaten Dauerauftrag: Einrichtung/ Änderung im Auftrag des Kunden am 1,50 Schalter Dauerauftrag: beleglose 25 Einrichtung/ Änderung im Auftrag des 1,00 Kunden per Dauerauftrag und per SB-Terminal erteilte SEPA- 0,35 Überweisungsaufträge in EURO und Ausführung in EWR 26 (keine Eilüberweisung) beleglos 27 erteilte SEPA-Überweisungsaufträge in EURO und 0,15 Ausführung in EWR 28 (Keine Eilüberweisung) per Telefon-Banking und beleghaft 29 erteilte SEPA- 1,50 Überweisungsaufträge in EURO und Ausführung in EWR 30 (keine Eilüberweisung) Einzug von SEPA-Basis-Lastschriften 0,35 Einzug von SEPA-Firmen-Lastschriften 1,50 Gutschrift einer Überweisung in EURO und Ausführung im EWR 31 0,35 Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht 20 Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Monatsende erfolgt eine anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß 675h Abs. 3 BGB. 21 Dienstleistungen sind alle im Kapitel B Nummer I. 2. aufgeführten kostenpflichtigen Dienstleistungen im Preismodell GiroFirm. 22 Werden nur berechnet, wenn die Leistung vom Kunden autorisiert und der Vorgang fehlerfrei durchgeführt wurde. 23 Bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen. 24 Bei Zahlungsdienstleistern im EWR (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern), die ein direktes Kundenentgelt (die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten) bei Verfügungen im girocard-system in Euro erheben. 25 Beleglos: per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking oder Online-Banking 26 Alle am Zahlungsvorgang beteiligte Dienstleister haben ihren Sitz im EWR. Zum EWR gehören folgende Länder: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 27 Beleglos: per Online-Banking oder Datenfernübertragung 28 Alle am Zahlungsvorgang beteiligte Dienstleister haben ihren Sitz im EWR. Zum EWR gehören folgende Länder: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 29 Beleghaft: per Vordruck 30 Alle am Zahlungsvorgang beteiligte Dienstleister haben ihren Sitz im EWR. Zum EWR gehören folgende Länder: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 31 Alle am Zahlungsvorgang beteiligte Dienstleister haben ihren Sitz im EWR. Zum EWR gehören folgende Länder: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 10

11 B. Girokonto und Zahlungsverkehr für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie, z.b. Überweisungen in anderen Währungen oder zu Drittstaaten, werden nachfolgend in Kapitel B I 7. B III vereinbart. 3. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Postversand von Kontoauszügen keine gesonderte Berechnung Portokosten Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand 1,00 EUR zzgl. Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,00 EUR - Wochenauszug - bei Postversand 1,00 EUR zzgl. Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,00 EUR - Monatsauszug - bei Postversand 1,00 EUR zzgl. Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,00 EUR Postversand von Kontoauszügen, die nach nach Rechnungsabschluss nach nach Erreichen von nach Erreichen von am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Tagen oder Tagen oder Umsätzen oder Auszugsblätter Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Nacherstellung ist möglich durch Zugriff auf elektronischen Kontoauszugsspeicher über die Filiale und Ausdruck in der Filiale oder durch je Kontoauszug elektronischen zzgl. Portokosten bei Zugriff auf Kontoumsätze - Nacherstellung ist möglich nur durch Recherche in nicht elektronischen Archiven in der Sparkasse Postversand je Stunde zzgl. Portokosten bei Postversand Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 5. Kontoüberziehungen 5,00 EUR 25,00 EUR Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 32 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 11

12 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Bearbeitung von Kontoüberziehungen bei Geschäftskonten - Erstellung und Versand von Mahnbriefen 3,00 EUR/Brief 6. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1. und I.2. nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - SMS 0,08 EUR - 0,00 EUR - Mobile-Banking-App 0,04 EUR II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1. und I.2. nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 33 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse/Landesbank): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 35 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 36 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 37 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 38 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 39 : 33 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 34 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 35 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 36 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 37 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 38 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 39 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12

13 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart beleghaft 40 beleglos 41 per Dauerauftrag Überweisung mit IBAN in Euro siehe Kapitel B siehe Kapitel B siehe Kapitel innerhalb der Nummer I. Nummer I. B Nummer I. Sparkasse/Landesbank (SEPA- Girokonten Girokonten Girokonten Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten siehe nachstehend unter bb) ausgewiesene Entgelte siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten siehe nachstehend unter bb) ausgewiesene Entgelte siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten siehe nachstehend unter bb) ausgewiesene Entgelte per Eilüberweisung 13,00 EUR 13,00 EUR siehe nachstehend unter bb) ausgewiesene Entgelte bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Höhe der Entgelte 42 in der Rhön-Rennsteig-Sparkasse Betragsgrenzen Abwicklungsentgelt (Eilauftrag zzgl. 5,00 EUR) Konvertierung (nur für Fremdwährung) bis EUR 7,50 EUR 2,00 EUR ab 1.000,01 EUR EUR 15,00 EUR 2,00 EUR ab ,01 EUR 1,5 mind. 20,00 EUR 0,25 mind. 2,00 EUR Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. Zu den o.g. Entgelten kommen bei der Entgeltregelung 1 noch Fremdkosten in Höhe von 20,00 EUR hinzu. c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand Portokosten - per elektronischem Postfach 0,00 EUR - per Kontoauszugsdrucker 0,00 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs innerhalb der Widerrufsfrist - bei Überweisungen in EURO im Erfolgsfall 5,00 EUR 40 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 41 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 42 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 13

14 B. Girokonto und Zahlungsverkehr - bei Überweisungen in anderen EWR-Währungen 43 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. 24,00 EUR Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. 6,25 EUR Dauerauftrag: Einrichtung/ Änderung im Auftrag des Kunden (siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten ) Eilüberweisung zur Barauszahlung 13,00 EUR Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet 44 : Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank siehe Kapitel B Nummer I. (SEPA-Überweisung) Girokonten Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen siehe Kapitel B Nummer I. Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Girokonten Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- siehe Kapitel B Nummer II bb) Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- siehe Kapitel B Nummer II bb) Mitgliedstaates lautet Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 45 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 46 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte 43 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 44 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 45 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 46 z. B. US-Dollar. 47 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 14

15 B. Girokonto und Zahlungsverkehr abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Die nachstehend unter bb) ausgewiesenen Entgelten werden zusätzlich zu den Entgelten für beleghaft erteilte Überweisungsaufträge gemäß Kapitel B Nummer I erhoben. bb) Entgelte in der Rhön-Rennsteig-Sparkasse 48 Betragsgrenzen Abwicklungsentgelt (Eilauftrag zzgl. 5,00 EUR) Konvertierung (nur für Fremdwährung) bis EUR 7,50 EUR 2,00 EUR ab 1.000,01 EUR EUR 15,00 EUR 2,00 EUR ab ,01 EUR 1,5 mind. 20,00 EUR 0,25 mind. 2,00 EUR cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand Portokosten - per elektronischem Postfach 0,00 EUR - per Kontoauszugsdrucker 0,00 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. 24,00 EUR 24,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung/ Änderung im Auftrag des Kunden (siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten ) Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Die nachstehend unter b) ausgewiesenen Entgelte werden zusätzlich zu den Entgelten für Überweisungsgutschriften gemäß Kapitel B Nummer I erhoben. b) Entgelte 49 in der Rhön-Rennsteig-Sparkasse Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: die separat belastet werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten 48 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 49 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 15

16 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Überweisungsgutschrift Betragshöhe (oder entsprechenden Währungsgegenwert) bis 5.000,00 EUR bis ,00 EUR größer ,00 EUR Entgelte für SHARE/BEN (bei OUR- Überweisungen erfolgt eine Gutschrift ohne Abzug) 5,00 EUR 7,50 EUR 1 vom Überweisungsbetrag, max. 100,00 EUR 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 51 (siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten ) c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand Portokosten - per elektronischem Postfach 0,00 EUR - per Kontoauszugsdrucker 0,00 EUR Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs (nur bei Geschäftskonten) (beinhaltet ein Interbankenentgelt in Höhe von 3,00 EUR gemäß Lastschriftabkommen zu Lasten 1. Inkassostelle) 5,00 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 52 (siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten ) c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand Portokosten - per elektronischem Postfach 0,00 EUR - per Kontoauszugsdrucker 0,00 EUR 50 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 51 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 52 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 16

17 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs (nur bei Geschäftskonten) (beinhaltet ein Interbankenentgelt in Höhe von 3,00 EUR gemäß Lastschriftabkommen zu Lasten 1. Inkassostelle) 5,00 EUR 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 53 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino Entgelt in Euro siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand Portokosten - per elektronischem Postfach 0,00 EUR - per Kontoauszugsdrucker 0,00 EUR Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs (nur bei Geschäftskonten) 5,00 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 54 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino Entgelt in Euro siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand Portokosten - per elektronischem Postfach 0,00 EUR - per Kontoauszugsdrucker 0,00 EUR Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs (nur bei Geschäftskonten) 5,00 EUR 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstage bis 12 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 53 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 54 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 17

18 B. Girokonto und Zahlungsverkehr SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstage bis 10 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 2.4. Lastschriftinkasso 55,56 Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren bei belegloser Auftragserteilung bzw. bei Auftragserteilung mit Datenträger - je Einzellastschrift - je Auftrag bei Sammellastschriften 0,15 EUR 0,15 EUR 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise MasterCard Karte/Visa Card (Erstattung Jahrespreis ab einem Jahresumsatz von EUR) MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold (Erstattung Jahrespreis ab einem Jahresumsatz von EUR) MasterCard Basis/Visa Basis - für Karteninhaber von 12 bis 18 Jahren - für Karteninhaber ab 18 Jahren MasterCard Xtension (Erstattung Jahrespreis ab einem Jahresumsatz von EUR) MasterCard Business Card One /Visa Business Card One (Erstattung Jahrespreis ab einem Jahresumsatz von EUR; Erstattung des halben Jahrespreis ab einem Jahresumsatz von EUR) 36,00 EUR 84,00 EUR 18,00 EUR 36,00 EUR 24,00 EUR 36,00 EUR b) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende 20,00 EUR Umstände verursacht - wegen Namensänderung 20,00 EUR - bei Vergessen der PIN 20,00 EUR - Emergency Card 150,00 EUR c) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 57 Portokosten d) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 5,50 EUR - per elektronischem Postfach 5,50 EUR 55 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 56 Nur für Geschäftskonten zulässig. 57 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 18

19 B. Girokonto und Zahlungsverkehr e) Erstellung mehrerer Duplikate der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden f) Anforderungen von Belegkopien im Auftrag des Kunden g) Sperren einer MasterCard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) h) Einsatz der Karte im EWR-Raum 58, sofern Zahlungen in Euro erfolgen 10,00 EUR 5,50 EUR 10,00 EUR unentgeltlich i) Einsatz der Karte im EWR-Raum 59, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 60 1,00 % des Umsatzes j) Einsatz der Karte außerhalb des EWR 61 -Raums 62 1,00 % des Umsatzes k) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) l) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. 5,00 EUR 3.2. Debitkarte a) Jahrespreise Sparkassen-Card/Sparkassen-Card light Sparkassen-Kundenkarte/Sparkassen-Kundenkarte Spezial Sparkassen-Card Plus 7,50 EUR 5,00 EUR 0,00 EUR b) Täglicher Verfügungsrahmen 63 Sparkassen-Card/Sparkassen-Card light je nach Einsatz 64 : Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 65 Geldautomaten o An Geldautomaten der Sparkasse 5 EUR bis zu EUR o An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu 500 EUR o An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 500 EUR 58 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern 59 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern 60 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 61 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern 62 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende Zahlungsdienstleister vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 63 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 64 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 65 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 19

20 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 66 Aufladen der Geldkarte EUR 200 EUR Sparkassen-Card Plus je nach vereinbartem Kreditrahmen: Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 67 Aufladen der Geldkarte EUR 200 EUR Sparkassen-Kundenkarte Spezial: Abhebung von Bargeld an eigenem Geldautomaten EUR c) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. 10,00 EUR (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) d) Einsatz der Karte im EWR-Raum 68, sofern Zahlungen in Euro erfolgen e) Einsatz der Karte im EWR-Raum 69, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 70 unentgeltlich 1,00 % vom Umsatz mind. 0,77 EUR max. 3,83 EUR f) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 71 1,00 % vom Umsatz mind. 0,77 EUR max. 3,83 EUR g) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) h) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. j) Bearbeitung von Debitkartenschadensfällen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5,00 EUR 15,00 EUR (Auslagenersatz) 3.3. GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind unentgeltlich 0,51 EUR 1,00 EUR unentgeltlich 66 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 67 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 68 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern 69 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 70 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 71 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern 20

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