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1 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden

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3 Inhalt 1 Einheit bringt Klarheit und mehr Effizienz 4 2 Was verändert sich? Überweisungen Lastschriften Einzahlungsscheine Avisierungen (Reporting) 10 3 Die elektronische Schnittstelle zur Zürcher Kantonalbank wird modernisiert 11 4 Was sind Ihre nächsten Schritte? Kommunikationskanal für den elektronischen Datenaustausch mit der Zürcher Kantonalbank Überweisungen im ISO Meldungsstandard (pain.001 / pain.002) Kontonummern im IBAN-Format Lastschriften Avisierungen (Reporting) im ISO Meldungsstandard (camt.052 / camt.053 / camt.054) Einzahlungsscheine 16 5 Zeitplan und Umstellungsdaten im Überblick 17 6 Kontakt 18

4 1 Einheit bringt Klarheit und mehr Effizienz Europa hat mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsraum (SEPA) die länderspezifischen Vorgaben für Überweisungen und Lastschriften in Euro auf Basis des ISO Meldungsstandards und mit Angabe der Kontonummer im IBAN-Format vereinheitlicht. Der Schweizer Zahlungsverkehr kennt heute zwei Systeme (SIX Interbank Clearing und PostFinance AG), über zehn Standards und Formate im Überweisungs- und Lastschriftverfahren sowie sieben verschiedene Varianten von Einzahlungsscheinen. Diese Vielfalt will der Finanzplatz Schweiz reduzieren und nutzt die Gelegenheit, um den heutigen Zahlungsverkehr zu verändern. Das Ziel ist, die Zahlungsverkehrsverfahren und -systeme der Banken und der PostFinance AG zu vereinfachen und sie weitgehend an die europäischen Standards anzugleichen. Der neue Zahlungsverkehr Schweiz bringt Klarheit und mehr Effizienz. Die Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz sollten bis spätestens 2020 abgeschlossen sein. Folgende Bereiche sind betroffen: Überweisungen Lastschriften Einzahlungsscheine Avisierungen (Reporting) Veränderungen im Zahlungs verkehr Schweiz Informationen finden Sie übersichtlich und schnell auf folgenden Webseiten zkb.ch/zv-migration paymentstandards.ch SEPA (Single Euro Payments Area) Im Euro-Zahlungsraum werden seit Ende 2014 Überweisungen und Lastschriften zu gleichen Bedingungen ausgeführt und entgegengenommen, unabhängig davon, ob diese innerhalb der Landesgrenzen oder über diese hinaus abgewickelt werden. SEPA umfasst alle EU- / EWR-Länder sowie die Schweiz, Monaco und San Marino. Der Schweizer Finanzplatz wirkt seit Beginn an der SEPA-Entwicklung mit und befasst sich mit den Auswirkungen auf die Schweiz. sepa.ch Die Zürcher Kantonalbank arbeitet zusammen mit anderen Banken aktiv an diesem Vorhaben mit. 4 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden

5 2 Was verändert sich? 2.1 Überweisungen Allgemeine Veränderungen Zahlungsaufträge (z.b. Kreditoren- und Lohnzahlungen), die mittels Filetransfer an Banken in der Schweiz übermittelt werden, werden spätestens ab Mitte 2018 nur noch mit der pain.001-meldung (Customer Credit Transfer Initiation) im ISO Standard akzeptiert. Das heutige DTA-Format der Banken wird ab Mitte 2018, das EZAG-Format der PostFinance AG wird ab Ende 2017 nicht mehr unterstützt. Die pain.002 Meldung (Customer Payment Status Report) liefert Informationen über den Status der übermittelten Zahlungsaufträge und gibt Auskunft über allfällige Fehler, Warnungen oder Korrekturen. Dank der neuen End-to-End-Identifikation im ISO Standard kann der Auftraggeber seine Zahlungsaufträge eindeutig kennzeichnen. Dadurch kann er z.b. Statusmeldungen oder Zahlungsrückleitungen automatisiert zuordnen. Ab 2020 gilt für inländische Zahlungen die ausschliessliche Verwendung der Kontonummer im IBAN-Format. Durch die Überprüfung der IBAN auf ihre formelle Korrektheit (via Prüfziffer) werden Fehler minimiert und die «Straight-Through-Processing-Rate (STP-Rate)» erhöht. Übergangsphase Während einer Übergangsfrist bis Mitte 2018 ist schweizweit eine parallele Nutzung der bisherigen Formate und der neuen Meldungen im ISO Standard für Überweisungen möglich. Die genaue Dauer des Parallelbetriebs bestimmt jede Bank selbst und ist mit ihr abzustimmen. Während einer Übergangsfrist zwischen 2015 und 2020 ist schweizweit eine parallele Nutzung von Kontonummern im bankeigenen-format und im IBAN-Format möglich. Seit der Einführung der IBAN im Jahr 2006 haben einige Banken in der Schweiz bereits ein IBAN-Obligatorium für Inlandzahlungen umgesetzt. Deshalb empfehlen wir einen konsequenten Wechsel auf die IBAN. ISO (International Organization for Standardization) ISO hat sich zum Ziel gesetzt, in der Finanz industrie eine weltweite Angleichung bestehender und neuer Meldungsstandards herbeizuführen. Im Kunden-Bank-Datenaustausch werden die sogenannten pain- und camt-meldungen verwendet (pain steht für Payment Initiation; camt für Cash Management). ISO umfasst auch weitere Bereiche wie den Wertpapierhandel, die Aussenhandelsfinanzierung oder das Treasury. iso20022.org und iso-payments.ch IBAN (International Bank Account Number) IBAN ist die standardisierte Darstellung einer Kontonummer und je nach Land ist die Anzahl Stellen unterschiedlich (Schweiz: 21 Stellen). Für Finanzinstitute innerhalb der Europäischen Union (EU) ist die Verwendung der IBAN seit Februar 2016 obligatorisch. In der Schweiz gilt ab 2020 ein IBAN-Obligatorium für Zahlungen im Inland. zkb.ch/iban BIC (Business Identifier Code) Der BIC ist ein internationaler Bankcode, mit dem Finanzinstitute weltweit identifiziert werden. Bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen kann seit Oktober 2016 auf die Verwendung der BIC verzichtet werden (gilt nur für die Auftragserteilung mittels pain.001). Ausserhalb von SEPA bleibt der BIC weiterhin notwendig. Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden 5

6 Umsetzung bei der Zürcher Kantonalbank Sie können der Zürcher Kantonalbank bereits heute Ihre nationalen und internationalen Zahlungsaufträge mit der pain.001-meldung im ISO Standard erteilen (siehe dazu Ziffer 4.1). Zahlungsaufträge im DTA-Format werden noch bis Mitte 2018 angenommen. Zahlungsaufträge im SWIFT MT-Standard sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen und werden weiterhin unterstützt. Zahlungsaufträge mit Angabe der Kontonummer in einem bankeigenen Format werden noch bis 2020 angenommen. Wir empfehlen die konsequente Nutzung der IBAN. IBAN only: Wird das Begünstigten-Konto einer Inland- oder SEPA-Zahlung als IBAN erfasst, kann auf die Angabe der BIC verzichtet werden (gilt für Erfassungen im ebanking und bei Filetransfer mittels pain.001). 6 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden

7 2.2 Lastschriften Der Finanzplatz Schweiz kennt heute sechs Lastschriftverfahren: LSV + / BDD der Banken in CHF und EUR, Debit Direct bzw. CH-DD Lastschrift der PostFinance AG in CHF und EUR sowie die SEPA- Basis- und Firmenlastschrift in EUR. Allgemeine Veränderungen Die neue Lastschrift der Banken wird ab Ende 2018 in die Prozesse der E-Rechnung eingebunden und über das E-Rechnungssystem verarbeitet. Die Funktionalitäten der E-Rechnung werden optimiert und ausgebaut. Für die neue Lastschrift wird der Meldungstyp im ISO Standard pain.008 / chls eingeführt, der ab Ende 2018 von Banken und PostFinance angeboten wird. Bereits erteilte Belastungsermächtigungen bleiben auch für die neue Lastschrift gültig. Übergangsphase LSV + / BDD-Lastschrifteinzüge können den Banken weiterhin im bestehenden Format TA875 eingeliefert werden. Es wurde für dieses Format noch kein Enddatum beschlossen. Falls Sie zusätzlich das Debit Direct bzw. CH-DD Lastschrift der PostFinance AG einsetzen, empfehlen wir die Umstellungsphase mit ihr abzustimmen. Die genaue Dauer des Parallelbetriebs zwischen der bestehenden und der neuen Lastschrift bestimmt jede Bank selbst und ist mit ihr abzustimmen. Lastschrift Bei der neuen Lastschrift wird der Zahler durch den Zahlungsempfänger analog dem heutigen LSV + / BDD über den geschuldeten Betrag, z.b. via Avisierung oder Vertrag, informiert. Das Finanzinstitut belastet den Betrag per Fälligkeitsdatum auf dem vom Zahler gemäss Belastungsermächtigung definierten Konto. Es gibt auch in Zukunft die Ausprägungen mit Widerspruchsrecht von 30 Tagen nach Avisierung der Belastung (z.b. Kontoauszug) für Firmen- und Privatekunden (analog LSV + ) und ohne Widerspruchsrecht für Firmenkunden (analog BDD) lsv.ch E-Rechnung Die E-Rechnung wird vom Zahler im ebanking empfangen, geprüft und mit wenigen Mausklicks zur Bezahlung freigegeben oder abgelehnt. Bei Bedarf kann der Zahler die E-Rechnung im PDF-Format speichern. Auf Wunsch kann der Zahler die Freigabe der E-Rechnungen mittels selbst definierten Kriterien pro Rechnungssteller automatisieren (Dauerfreigabe). e-rechnung.ch Umsetzung bei der Zürcher Kantonalbank Sie können der Zürcher Kantonalbank Ihre Lastschrifteinzüge ab Ende 2018 im ISO Standard erteilen (pain.008 / chls- Meldung). Lastschrifteinzüge (LSV + / BDD) nehmen wir weiterhin im Format TA875 entgegen. Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden 7

8 2.3 Einzahlungsscheine Der Schweizer Finanzplatz kennt heute verschiedene standardisierte Zahlungsbelege wie orange (ESR) oder rote (ES) Einzahlungsscheine in CHF oder EUR. Allgemeine Veränderungen Ab Januar 2019 können Sie neben den bereits bekannten Zahlungsbelegen für die Rechnungsstellung in CHF oder EUR schweizweit die QR-Rechnung verwenden. Der Swiss QR Code ersetzt die OCR-B-Codierzeile, die rein numerische Informationen beinhaltet. Im Swiss QR Code hingegen sind alle auf dem Beleg angedruckten Informationen integriert wie z.b. ESR-Referenznummer, Mitteilungen, Angaben zum Begünstigten und zum Zahler sowie der Betrag. Der Swiss QR Code ermöglicht ein effizientes und sicheres Einlesen der Zahlungsdaten mit Lesegeräten oder Smartphones. Übergangsphase Während einer Übergangsfrist ab Januar 2019 bis Mitte 2020 ist schweizweit eine parallele Nutzung der bisherigen Zahlungsbelege und der neuen QR-Rechnung möglich. Die Dauer des Parallelbetriebs bestimmt jede Bank selbst. Sie wird Sie über die genauen Termine orientieren. Planen Sie schon heute den Andruck der orangen und roten Einzahlungsscheine auf den dazugehörigen Papierrohlingen nur noch bis Ende Achten Sie beim Kauf eines Lesegeräts für Einzahlungsscheine darauf, dass der Swiss QR Code unterstützt wird. Die Schweizer Druckereien werden zentral durch die Arbeitsgruppen des Finanzplatzes Schweiz über die Vorgaben (Masse, Farbwerte etc.) für die QR-Rechnung informiert. Wenn Sie eine eigene Faktura-Lösung einsetzen, entnehmen Sie die Gestaltungsvorgaben für die QR-Rechnung bitte dem Dokument «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung», das auf paymentstandards.ch publiziert ist. Umsetzung bei der Zürcher Kantonalbank Die Zürcher Kantonalbank wird die QR-Rechnung sobald wie möglich einführen. Sie erhalten rechtzeitig die notwendigen Informationen (z.b. Ihre QR-IBAN). Die heutigen orangen und roten Einzahlungsscheine können bis Mitte 2020 eingesetzt werden. Wir teilen Ihnen frühzeitig mit, ab wann diese nicht mehr verwendet werden können. Weitergehende Informationen stehen Ihnen unter paymentstandards.ch zur Verfügung. 8 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden

9 Beispiel eines Zahlteils der QR-Rechnung: (Nicht massstabsgetreu) Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden 9

10 2.4 Avisierungen (Reporting) Im ISO Standard werden für elektronische Konto- bzw. Buchungsinformationen die sogenannten camt-meldungen verwendet («camt» steht für Cash Management). Um die Durchgängigkeit der Daten zu gewährleisten empfehlen wir bei einer Umstellung auf pain-meldungen im ISO Standard, auch die Avisierungen (Reporting) umzustellen. Allgemeine Veränderungen Kontoauszüge werden als camt.053-meldung ausgeliefert, auf Wunsch mit oder ohne Details. Der Intraday-Auszug (Kontoumsätze, Vormerkposten) wird mit einer camt.052-meldung ausgeliefert. Die Gutschriften und Belastungen werden in einer camt.054-meldung zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung der Zahlungseingänge aus Fakturierung mittels neuer «QR-Rechnung» und aus Lastschrifteinzügen (LSV + / BDD) erfolgt im ISO Standard (camt.053 mit Details / camt.054 ESR / LSV). Zusätzlich zur ESR-Referenznummer oder zur Mitteilung erhält der Begünstigte in der camt- Meldung den Namen des Zahlers mitgeteilt. Die Identifikation und Zuordnung in der Buchhaltung wird dadurch im Vergleich zur heutigen ESR-Gutschriftsdatei optimiert. Zahlungseingänge aus roten Einzahlungsscheinen (ES), z.b. aus Bareinzahlungen am Postschalter, werden im ISO Standard (camt.053 mit Details / camt.054) avisiert. Damit werden die heutigen Avisierungen mit Belegbildern bis spätestens 2020 durch strukturierte Angaben abgelöst. Übergangsphase Der Finanzplatz Schweiz gibt für camt-meldungen keine Einführungsdaten vor. Der Bezug von camt-meldungen ist mit der jeweiligen Hausbank zu klären. Umsetzung bei der Zürcher Kantonalbank Ab November 2017 können Sie Ihre Avisierungen mittels camt-meldungen beziehen. Sie können den Kontoauszug (camt.053) oder den Intraday-Auszug (camt.052) wahlweise mit oder ohne Detailangaben von Sammelaufträgen (ESR- oder LSV-Eingänge, Zahlungsaufträge) beziehen. Wird z.b. der «Kontoauszug mit ESR-Details» gewählt, dann sind sämtliche Detailangaben der ESR-Eingänge in der camt.053 Meldung enthalten. Damit erübrigt sich ein separates Herunterladen einer camt.054 Meldung bzw. ESR-Gutschriftsdatei. Wird der «Kontoauszug ohne ESR-Details» gewählt, müssen die Detailangaben der ESR-Eingänge zusätzlich über eine camt.054-meldung bezogen werden, sofern ein automatisierter Abgleich in der Buchhaltung erfolgen soll. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine camt.054 ESR / LSV Meldung mit nur ESR- / LSV-Buchungen zur Verfügung. Der SWIFT MT940-Kontoauszug, der SWIFT MT942-Intraday-Auszug, die elektronischen Bankbelege im PDF-Format sowie die Papier-Avisierungen (Kontoauszug, Belastungs- und Gutschriftanzeigen) sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen und bleiben unverändert bestehen. Zahlungseingänge aus orangen Einzahlungsscheinen (ESR) und aus Lastschrifteinzügen (LSV + / BDD) mittels «ESR-Gutschriftsdatei Typ 3» werden noch bis Mitte 2020 unterstützt. 10 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden

11 3 Die elektronische Schnittstelle zur Zürcher Kantonalbank wird modernisiert Kommunikationskanäle für den Datenaustausch mit der Zürcher Kantonalbank Die Zürcher Kantonalbank bietet im elektronischen Datenaustausch neben dem ebanking auch professionelle Lösungen für die direkte Anbindung Ihrer Finanzsoftware an die Zürcher Kantonalbank an. So wurde im 2015 EBICS eingeführt, der die Datalink-Dienstleistung um eine moderne Schnittstelle erweitert. EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard) EBICS hat sich in verschiedenen SEPA- Ländern als multibankfähiger Kunde- Bank- Kommunikationsstandard durchgesetzt, mit dem sich Daten im Zahlungsverkehr verschlüsselt und sicher im Internet übermitteln lassen. ebics.de Die bisherige bankeigene Datalink Schnittstelle wird nicht mehr weiterentwickelt und ca. Ende 2018 eingestellt (ISO Meldungen werden nicht umgesetzt). Was ändert sich mit dem ISO Standard Sie können bereits heute der Zürcher Kantonalbank Ihre Kreditoren-, Lohn- und Treasury-Zahlungen über Datalink EBICS mit der pain.001 Meldung (Customer Credit Transfer Initiation) übermitteln. Die pain.002-meldung (Customer Payment Status Report) informiert Sie über den Status der übermittelten Zahlungsaufträge und gibt Auskunft über all fällige Fehler, Warnungen oder Korrekturen. Camt-Meldungen können Sie ab November 2017 beziehen. Wenn Sie den Datenaustausch im ebanking durchführen, können Sie die ISO Meldung (pain.001) schon heute manuell hochladen. Der Status der übermittelten Zahlungsaufträge wird Ihnen direkt im ebanking angezeigt. Camt-Meldungen können Sie ab November 2017 beziehen. Alternativ können Sie über Ihre Finanzsoftware mit integrierter ebanking-schnittstelle voraussichtlich ab Februar 2018 pain.001-meldungen senden und pain.002- sowie camt-meldungen empfangen. Der Zahlungsverkehr über die SWIFT MT-Meldungstypen ist von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Falls Sie dennoch auf den ISO Standard migrieren möchten, unterstützen wir die pain.001 / pain.002 Meldungen seit März 2017, camt-meldungen ab November 2017 über SWIFT FileAct. Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden 11

12 4 Was sind Ihre nächsten Schritte? Wählen Sie das Ihrer Situation entsprechende Profil (A, B, C, D) aus und lesen Sie in den folgenden Kapiteln Ihren Handlungsbedarf. A B C D Eingesetztes System Sie verwenden für Ihren Zahlungsverkehr ein Standard ERP- / Buchhaltungssystem 1. Datenaustausch (Filetransfer) mit der Zürcher Kantonalbank Sie setzen eine Software mit automatischer Schnittstelle 2 zu Datalink / ebanking ein oder nutzen den manuellen File Up- / Download im ebanking. Eingesetztes System Sie verwenden für Ihren Zahlungsverkehr eine individuelle Finanzlösung oder ein modifiziertes ERP- / Buchhaltungssystem 1. Datenaustausch (Filetransfer) mit der Zürcher Kantonalbank Analog A. Eingesetztes System Sie erledigen Ihren Zahlungsverkehr online im ebanking der Zürcher Kantonalbank. Datenaustausch (Filetransfer) mit der Zürcher Kantonalbank Es findet kein Datenaustausch (Filetransfer) statt. Eingesetztes System Analog A oder B. Datenaustausch (Filetransfer) mit der Zürcher Kantonalbank Sie erledigen Ihren Zahlungsverkehr über das weltweite Netzwerk von SWIFT und nutzen die SWIFTNet-Services der Zürcher Kantonalbank «SWIFT FIN» oder «SWIFT FileAct» für die Datenübermittlung. 1 z.b. SAP, ABACUS, Microsoft Dynamics NAV, Oracle, Sage, BusPro 2 z.b. Abacus EB, mammut, CLX.PayMaker CLX.NetBanking ZKB, CLX.OfficeWings, Bellin, Hanse Orga, Reval, IT2, SunGard 12 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden

13 4.1 Kommunikationskanal für den elektronischen Datenaustausch mit der Zürcher Kantonalbank Was ändert sich? Die Datenübertragung im ISO Meldungsstandard (pain- und camt-meldungen) wird von der Zürcher Kantonalbank wie folgt unterstützt: Vertrag Schnittstelle pain-meldungen camt-meldungen Datalink Finanzsoftware mit EBICS bereits möglich ab Nov ebanking Finanzsoftware mit ebanking-schnittstelle ca. Feb ca. Feb ebanking manueller File Up-/Download bereits möglich ab Nov SWIFTNet Services Finanzsoftware mit SWIFT FileAct bereits möglich ab Nov Die bisherige bankeigene Datalink Schnittstelle wird noch bis Ende 2018 unterstützt und durch Datalink EBICS abgelöst. Was ist zu tun? A B C D Falls Sie für den Datenaustauch die bankeigene Datalink Schnittstelle nutzen, ist ein Wechsel auf Datalink EBICS nötig. Fragen Sie Ihren Softwarepartner, ab wann Ihre Software die EBICS-Schnittstelle der Zürcher Kantonalbank unterstützt und planen Sie mit ihm die Umstellung. Informieren Sie Ihren Kundenbetreuer oder unsere Spezialisten, damit Ihnen die Datalink-Vereinbarung für EBICS zugestellt werden kann. Unsere Spezialisten sind gerne bereit, mit Ihnen die notwendigen Schritte und Details zu besprechen. Falls Sie für die Datenübermittlung das ebanking nutzen wollen, steht Ihnen für die Übertragung der ISO Meldungen der manuelle File Up- / Download bereits jetzt zur Verfügung; camt-meldungen ab November 2017 Möchten Sie den Datenaustausch der ISO Meldungen über Ihre Finanzsoftware mit integrierter ebanking Schnittstelle abwickeln, unterstützen wir diese voraussichtlich ab Februar Es sind keine Anpassungen oder Schritte notwendig. Der Online-Zahlungsverkehr über das ebanking ist von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Der Zahlungsverkehr über die SWIFT MT-Meldungstypen (z.b. MT101, MT 103) sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Falls Sie dennoch auf den ISO Standard migrieren möchten, unterstützen wir diesen über SWIFT FileAct (pain.001 / 002 seit März 2017; camt-meldungen ab November 2017). Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden 13

14 4.2 Überweisungen im ISO Meldungsstandard (pain.001 / pain.002) Was ändert sich? Was ist zu tun? Die Datenübermittlung der Zahlungsaufträge erfolgt im ISO Meldungsstandard, anstatt im heutigen DTA-Format der Banken und EZAG-Format der PostFinance AG. Die Umstellung des DTA-Formats muss bis spätestens Mitte 2018, für das EZAG-Format bis Ende 2017 erfolgt sein. A B C D Fragen Sie Ihren Softwarepartner, ab wann Ihre Software den ISO Standard (pain.001 / pain.002) unterstützt; planen Sie die Umstellung rechtzeitig. Bitte beachten Sie die Verfügbarkeit der ISO Meldungen über die Kommunikationskanäle der Zürcher Kantonalbank (siehe dazu Ziffer 4.1). Kontaktieren Sie umgehend Ihren IT-Verantwortlichen oder Ihren Softwarepartner und starten Sie baldmöglichst ein Projekt für die Umstellung auf den ISO Standard. Involvieren Sie dafür alle von der Umstellung betroffenen Stellen (IT, Lohn-, Kreditoren-, Debitorenbuchhaltung, Treasury, Cash Management etc.). Informieren Sie Ihren IT-Verantwortlichen, dass ISO Meldungen von der Zürcher Kantonalbank über verschiedene Kommunikationskanäle unterstützt werden und beachten Sie deren Verfügbarkeit (siehe dazu Ziffer 4.1). Es sind keine Anpassungen oder Schritte notwendig. Der Online-Zahlungsverkehr über das ebanking ist von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Die SWIFT MT-Meldungstypen (z.b. MT101, MT 103) sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Falls Sie dennoch auf den ISO Standard migrieren möchten, unterstützen wir diesen über SWIFT FileAct (Verfügbarkeit siehe Ziffer 4.1). 4.3 Kontonummern im IBAN-Format Was ändert sich? Was ist zu tun? Die Verwendung der Kontonummer im einheitlichen IBAN-Format wird ab 2020 schweizweit obligatorisch. Die Zürcher Kantonalbank liefert Ihre Kontonummer in den Avisierungen (Reporting) nur noch im IBAN-Format aus. A, B, C, D Überprüfen Sie Ihre Stammdaten im Debitoren- und Kreditorenmanagement und ändern Sie schon heute konsequent die Kontonummer in das IBAN-Format, auch für Ihre Lohnzahlungen. Prüfen Sie Ihre Drucksachen und Geschäftsdokumente auf die ausschliessliche Verwendung der IBAN. Prüfen Sie mit dem Softwarepartner Ihrer Finanzsoftware, ob Ihre Software die elektronischen Kontoreports (SWIFT MT940/MT942), bei Bereitstellung der Kontonummer im IBAN-Format, korrekt verarbeitet. 14 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden

15 4.4 Lastschriften Was ändert sich? A, B, C, D Die Umstellungen für die neue Lastschrift (LSV + / BDD) wird so einfach wie möglich erfol gen, um den Aufwand gering zu halten. Details folgen voraussichtlich im 2. Semester Avisierungen (Reporting) im ISO Meldungsstandard (camt.052 / camt.053 / camt.054) Was ändert sich? Die neuen Meldungen für die elektronischen Konto- und Buchungsinformationen im ISO Standard stehen Ihnen bei der Zürcher Kantonalbank ab November 2017 zur Verfügung: camt.052 Intraday-Auszug camt.053 Kontoauszug camt.054 Gutschrift / Belastung camt.054 ESR / LSV Was ist zu tun? Die folgenden Avisierungsarten bleiben weiter bestehen: SWIFT Meldungen: MT940-Kontoauszug, MT942-Intraday-Auszug Elektronische Bankbelege im PDF-Format Papier-Avisierungen (Kontoauszug, Belastungs- und Gutschriftanzeigen) A B C Fragen Sie Ihren IT-Provider, ab wann Ihre Software den ISO Standard (camt- Meldungen) unterstützt; planen und budgetieren Sie die Umstellung rechtzeitig. Bitte beachten Sie die Verfügbarkeit der ISO Meldungen über die Kommunikationskanäle der Zürcher Kantonalbank (siehe dazu Ziffer 4.1). Beauftragen Sie Ihren Kundenbetreuer oder unsere Spezialisten die camt-meldungen freizuschalten. Kontaktieren Sie umgehend Ihren IT-Verantwortlichen oder Ihren Softwarepartner und starten Sie baldmöglichst ein Projekt für die Umstellung auf den ISO Standard. Involvieren Sie dafür alle von der Umstellung betroffenen Stellen (IT, Lohn-, Kreditoren-, Debitorenbuchhaltung, Treasury, Cash Management etc.). Informieren Sie Ihren IT-Verantwortlichen, dass ISO Meldungen von der Zürcher Kantonalbank über verschiedene Kommunikationskanäle unterstützt werden und beachten Sie deren Verfügbarkeit (siehe dazu Ziffer 4.1). Beauftragen Sie Ihren Kundenbetreuer oder unsere Spezialisten die camt-meldungen freizuschalten. Es sind keine Anpassungen oder Schritte notwendig. Der Online-Zahlungsverkehr über das ebanking ist von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. D Die Cash Management SWIFT MT-Meldungstypen (MT 940 / MT 942 / MT 900 / MT 910) sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Falls Sie dennoch auf den ISO Standard migrieren möchten, unterstützen wir die camt-meldungen über SWIFT FileAct voraussichtlich ab November Beauftragen Sie Ihren Kundenbetreuer oder unsere Spezialisten die camt-meldungen freizuschalten. Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden 15

16 4.6 Einzahlungsscheine Was ändert sich? Was ist zu tun? 2019 wird die QR-Rechnung eingeführt. Sie ersetzt bis Mitte 2020 die heutigen orangen und roten Einzahlungsscheine. A, B, C, D Die Zürcher Kantonalbank wird die QR-Rechnung sobald wie möglich einführen. Sie erhalten recht zeitig die notwendigen Informationen (z.b. Ihre QR-IBAN). Die Schweizer Druckereien werden zentral durch die Arbeitsgruppen des Finanzplatzes Schweiz über die Vorgaben (Masse, Farbwerte etc.) für die QR-Rechnung informiert. Wenn Sie eine eigene Faktura-Lösung einsetzen, entnehmen Sie die Gestaltungsvorgaben für die QR-Rechnung bitte dem Dokument «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung», das auf paymentstandards.ch publiziert ist. Planen Sie schon heute den Andruck der orangen und roten Einzahlungsscheine auf den dazugehörigen Papierrohlingen nur noch bis Ende Achten Sie beim Kauf eines Lesegeräts für Einzahlungsscheine darauf, dass der Swiss QR Code unterstützt wird. 16 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden

17 5 Zeitplan und Umstellungsdaten im Überblick* Datenaustausch Bisher DTA-Bankenformat Überweisungen Lastschriften Einzahlungsscheine Avisierungen (Reporting) Kommunikationskanäle EZAG PostFinance-Format Neu ISO für (pain.001 / pain.002) 2 Unverändert SWIFT MT-Format (z.b. MT101) Bisher LSV + / BDD der Banken (TA875 1 ) Debit Direct CH der PostFinance CH-DD-Lastschrift der PostFinance (pain.008/chdd) Neu Neue Lastschrift (pain.008/chls) 3 Bisher Oranger Einzahlungsschein (ESR) Roter Einzahlungsschein (ES) Neu QR-Rechnung Bisher ESR- / LSV-Gutschriftrecord Typ 3 Zahlungseingänge von PostFinance (EGA-B mit ES- Belegbild), z.b. aus Bareinzahlungen am Postschalter Neu Kontoauszug (camt.053) Intraday Auszug (camt.052) Gutschriften / Belastungen (camt.054) Gutschriften ESR / LSV (camt.054) Unverändert SWIFT MT-Format (z.b. MT940 / MT942) Elektronische Bankbelege (PDF) Papier Kontoauszug & Anzeigen Bisher bankeigene Datalink Schnittstelle Neu Datalink EBICS 2 Unverändert SWIFTNet-Services (FIN & FileAct) 2 ebanking (manueller File-Up-/Download) 2 Finanzsoftware mit ebanking Schnittstelle 2 Bereitstellung Spezifikation und Fahrplan 1 Das genaue End-Datum wurde noch nicht definiert. 2 Meldungen im ISO Standard werden via Datalink EBICS, SWIFT FileAct und ebanking (manueller File-Up-/Download) bereits unterstützt und sind über die ebanking Schnittstelle voraussichtlich ab Februar 2018 verfügbar. 3 Die neue Lastschrift kann von Banken und PostFinance ab Ende 2018 angeboten werden. * Änderungen vorbehalten Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden 17

18 Kontakt Gerne sind wir für Ihre Anliegen da und unterstützen Sie bei der Umstellung von der alten in die neue Welt des Zahlungsverkehrs. Kontaktieren Sie bei Fragen zu den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Ihren Kundenbetreuer oder direkt unsere Spezialisten unter den nachfolgend aufgeführten Kontaktdaten: Telefon Servicezeiten Montag Freitag, Uhr Alle wichtigen Informationen zu den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz sind auf unserer Webseite publiziert: zkb.ch/zv-migration 18 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden

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20 /17 In der Schweiz gedruckt auf 100% Recyclingpapier.

Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz. Informationen für Firmenkunden

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