Sponsoring-Vertrag für die Junge Akademie des Jahrgangs mit Bezug auf einen Jugendlichen. zwischen
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- Barbara Burgstaller
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1 Sponsoring-Vertrag für die Junge Akademie des Jahrgangs mit Bezug auf einen Jugendlichen zwischen HKS Handelskammer Hamburg Service GmbH, Adolphsplatz 1, Hamburg nachfolgend HKS genannt - und nachfolgend Sponsor genannt Präambel Die Junge Akademie der HKS bietet Jugendlichen während der Schulzeit oder der Berufsausbildung eine Zusatzqualifikation im Bereich Wirtschaft an. In dem Wirtschaftskurs können die Teilnehmer ein Abschlusszertifikat erwerben und erste Kontakte zu Unternehmen knüpfen. Der Unterricht findet über 24 Monate an insgesamt 36 Samstagen mit je sechs Unterrichtsstunden statt. 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrags sind die nachstehend in diesem Vertrag genannten gegenseitigen Leistungen des Sponsors und der HKS im Rahmen der Durchführung des Wirtschaftskurses Junge Akademie. 2 Leistung des Sponsors (1) Der Sponsor stellt zur Förderung des Kursprogramms Junge Akademie zweckgebundene finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Unterstützung richtet sich auf die Durchführung eines Kursdurchgangs der Jungen Akademie, beginnend nach den Hamburger Sommerferien. (2) Das Sponsoring dient der Unterstützung von (Name:)
2 (3) Das Sponsoring soll monatlich (zutreffendes bitte ankreuzen:) für eine Laufzeit von 24 Monaten 100,- Euro betragen. Der Jugendliche trägt den Eigenanteil von 50 Euro selbst. Hinweis: Bei Förderung durch einen Sponsor kann der Jugendliche keinen Antrag auf einen kostenfreien Platz stellen. 150,- Euro betragen. Die HKS stellt den Jugendlichen für die Zeit der Unterstützung durch den Sponsor von dessen Zahlungsverpflichtung, die aus der Teilnahme an der Jungen Akademie entsteht, frei. (4) Der Sponsor überweist dafür nach Rechnungsstellung bis zum 1. September des ersten Jahres und bis zum 1. September des Folgejahres der HKS jeweils die Hälfte des oben vereinbarten Betrags zzgl. Umsatzsteuer auf das Konto: IBAN DE , SWIFT: HASPDEHHXXX bei der Hamburger Sparkasse, unter Angabe des Zweckbindungsvermerks: Junge Akademie. 3 Leistungen der HKS Die HKS bietet dem Sponsor im Gegenzug zu seiner Unterstützung diverse Werbemaßnahmen an (s. Ziffer 1.). Der Sponsor erhält die Bewerbungen, die für die Teilnahme an der Jungen Akademie bei der HKS eingehen und die HKS sichert dem Sponsor einen Platz in der Auswahljury für die Teilnehmer an der Jungen Akademie. Die HKS informiert die Sponsoren regelmäßig über die Leistungen der Teilnehmer (s. Ziffer 2.). 1. Werbung (1) Die HKS verpflichtet sich, den Firmennamen/das Firmenlogo des Sponsors an geeigneter Stelle gut sichtbar zu platzieren und/oder in geeigneter Weise werblich herauszustellen (Werbung). Über die Größe, die Platzierung, den Zeitpunkt sowie die Dauer der Einbindung des Logos des Sponsors entscheidet die HKS nach billigem Ermessen. Sollte das Logo des Sponsors gegen Rechte Dritter verstoßen und die HKS deswegen in Anspruch genommen werden, wird der Sponsor die HKS von diesen Ansprüchen freistellen. (2) Die Darstellung des Sponsors erfolgt als Gold-, Silber- oder Bronze-Sponsor nach folgender Staffelung bei Gesamtbeträgen (netto) für eine Förderdauer von 24 Monaten: Sponsoringbetrag von 1 x Euro bis 4 x Euro: Bronzesponsor Sponsoringbetrag von 5 x Euro 9 x Euro: Silbersponsor Sponsoringbetrag ab 10 x Euro: Goldsponsor (3) Sollten mehr als drei Sponsoren denselben Kursdurchgang unterstützen, wird derjenige, der den größten Einzelbetrag zur Verfügung stellt, als Premiumsponsor dargestellt. (4) Die Werbung erfolgt für alle Sponsoren in der vorgenannten Darstellungsweise, solange die Förderung aufrechterhalten wird: auf Deckblättern der von der HKS an die Teilnehmer der Jungen Akademie herauszugebenden Unterrichtsmaterialien. 2
3 im Internet auf der Seite, die unter der Adresse zu erreichen ist, unter Zuhilfenahme des Sponsorenlogos. Das Logo wird auf Wunsch kostenlos mit einem Link auf die Website des Sponsors versehen. in Pressemitteilungen, die die Handelskammer Hamburg für die HKS über die Junge Akademie herausgibt. durch Aufnahme des Sponsorenlogos auf Plakate und Flyer, die die Junge Akademie bewerben, ab dem nach Vertragsabschluss nächst erreichbaren Neudruck. (5) Die für die vereinbarte Werbemaßnahme benötigten Materialien, Abbildungen, Software, Träger etc. werden auf Kosten des Sponsors der HKS nach Unterzeichnung dieses Vertrags zur Verfügung gestellt. (6) Alle Sponsoren haben das Recht, in eigenen Werbemaßnahmen die Unterstützung des Programms Junge Akademie darzustellen. (7) Silbersponsoren erhalten zusätzlich zu den genannten Werbemaßnahmen einen kostenlosen Stand auf der Hanseatischen Lehrstellenbörse in der Handelskammer Hamburg im September des zweiten Jahres. Der Silbersponsor bestätigt die Teilnahme an der Hanseatischen Lehrstellenbörse bis zum 31. März des zweiten Jahres. (8) Goldsponsoren erhalten zusätzlich zur genannten Werbung die Möglichkeit, im Laufe des zweiten Unterrichtsjahrs der Jungen Akademie in Absprache mit der HKS einen der vorgesehenen Unterrichtsinhalte (mindestens 45, höchstens 135 Minuten) durch einen eigenen Referenten vortragen zu lassen, dabei die Besonderheiten des Sponsoren in Bezug auf das gewählte Thema herauszustellen und über diese Veranstaltung öffentlich zu berichten. Sollten mehrere Sponsoren denselben Kursdurchgang als Goldsponsor unterstützen, erhält derjenige, der den größten Einzelbetrag zur Verfügung stellt, das Erstvorschlagsrecht in Bezug auf den von ihm zu übernehmenden Unterrichtsinhalt. Die weiteren Goldsponsoren erhalten das Auswahlrecht in Reihenfolge der Höhe der einzelnen Gesamtsponsoringbeträge. 2. Qualitätssicherung (1) Zur Erhöhung der Treffsicherheit bei der Auswahl geeigneter Kandidaten für die Junge Akademie stellt die HKS dem Sponsoren einen Platz in der Auswahljury zur Verfügung, die aus den Bewerbern um einen Platz an der Jungen Akademie die Teilnehmer auswählt. In der Jury ist unter Leitung eines Vertreters des Hauptamts der Handelskammer je ein Vertreter jedes Sponsors vertreten. Die Mitgliedschaft in der Jury ist sponsorenbezogen und nicht personengebunden. Ein bestimmtes Quorum zur Beschlussfähigkeit ist nicht vorgesehen. Bei einer eventuellen Stimmengleichheit entscheidet der Vertreter der Handelskammer. Das Erstvorschlagsrecht für die Auswahl eines Kandidaten hat der Sponsor, der den höchsten Sponsoringbetrag zur Verfügung stellt. Die Vorschlagsrechte der weiteren Sponsoren bestimmen sich in Reihenfolge nach der Höhe der jeweils geleisteten Sponsoringbeiträge. Sponsoren, die einen gleich hohen Beitrag leisten, geben ihr Votum in alphabetischer Reihenfolge der Firmen ab. (2) Die HKS hält die Jurymitglieder während der Laufzeit des Kursdurchgangs (24 Monate) über die Leistungsstände der ausgewählten Teilnehmer informiert, um die bei der Auswahl angelegten Kriterien auf ihre Tragfähigkeit zu überprüfen. 3
4 4 Ausgeschlossene Werbung, Zweckgebundenheit, Urheberrecht, Werbeerfolg (1) Ausgeschlossen ist Werbung folgenden Inhalts: Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen verstößt Werbung, die das Ansehen und die Würde der öffentlichen Verwaltung und des Staates verletzt Werbung mit parteipolitischem Inhalt, insbesondere Wahlwerbung Werbung, die durch ihren Inhalt oder ihre Aufmachung gegen die guten Sitten verstößt Werbung für Nikotin, Alkohol und andere Suchtmittel (2) Die der HKS überlassenen Werbemittel dürfen nur zu dem in diesem Vertrag vereinbarten Zweck verwandt werden. Weitere oder andere Nutzungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Sponsors, die schriftlich, mindestens aber per erfolgt. (3) Es besteht Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern, dass durch die Verwendung der überlassenen Werbemittel auf, an oder in Produkten/ Eigentum keine Rechte an den Produkten/ Eigentum, insbesondere Urheber- und/oder Wettbewerbsrechte erworben werden. (4) Die HKS übernimmt keine Gewähr für den Werbeerfolg. Die Haftung durch die HKS für Verlust oder Schäden jeglicher Art an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Beschäftigte oder Erfüllungsgehilfen der HKS verursacht werden, ist ausgeschlossen. 5 Datenschutz Der Sponsor der Jungen Akademie verpflichtet sich dazu, die ihnen übermittelten personenbezogenen Daten der Junge Akademie Bewerber und der Junge Akademie Teilnehmer vertraulich zu behandeln, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzes zu beachten und ausschließlich für die Zwecke der Jungen Akademie zu verwenden. 6 Inkrafttreten, Vertragsdauer, Kündigung (1) Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. (2) Dieser Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist im beiderseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. (3) Das Recht zur ordentlichen Kündigung durch den Sponsoren ist nur unter Wahrung einer Frist von einem Monat vor dem Unterrichtsbeginn der Jungen Akademie möglich, soweit die HKS noch keine vertraglichen Bindungen im Vertrauen auf diesen Vertrag eingegangen ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. (4) Die HKS kann diesen Vertrag unter Rückerstattung ggf. bereits geleisteter Zahlungen des Sponsors bis einen Monat vor der offiziellen Eröffnung/ des offiziellen Starts des neuen Jahrgangs kündigen, wenn der Kursdurchgang wegen nicht ausreichender Anmeldezahlen potenzieller Teilnehmer oder aus anderen Gründen wirtschaftlich nicht vernünftig wäre. 4
5 7 Schlussbestimmungen (1) Sollten in dem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. (2) Nebenabreden sind nicht geschlossen. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt auch für die Änderung, die Ergänzung und die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Kündigungserklärungen haben der jeweils anderen Vertragspartei zumindest mit eingeschriebenem Brief (Übergabeeinschreiben) zuzugehen. (3) Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag verpflichten sich die Vertragspartner, vor Klageeinreichung zunächst die Freundschaftliche Arbitrage (Schlichtung) bei der Handelskammer Hamburg in Anspruch zu nehmen. HKS Handelskammer Hamburg Service GmbH Hamburg, den i.v. Angela Hellberg Sponsor Name des Unternehmens Hamburg, den Name in Druckbuchstaben Unterschrift 5
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