Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
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- Oskar Hochberg
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1 Nr. 40/2015 Frammersbach, Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Das Landratsamt teilt mit: Bauwesen Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung) vom (GVBI. S. 88) 1. Gemäß 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Main-Spessart auf der Grundlage der Kaufpreissammlung die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung vom (GVBI S. 88) zum Stichtag in seiner Sitzung vom wie folgt - neu ermittelt. 2. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, ggf. auch für Rohbauland und Bauerwartungsland abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. 3. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären
2 4. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen. 5. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. 6. Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z. B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal eines Einzelgrundstücks. 7. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung oder den Baugenehmigungsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden. 8. Die komplette aktuelle schriftliche Tabelle der Bodenrichtwerte erhalten Interessierte für einen Unkostenbeitrag von 50,00 bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Cornelia Rauh, Tel / , qutachterausschuss@lramsp.de. Auch einzelne mündliche kostenlose Auskünfte können hier eingeholt werden. Die Liste, in welcher die Bodenrichtwerte aufgenommen sind, liegt ab sofort bis zur Einsicht in der Gemeindeverwaltung, Zi.Nr. O.3 aus. Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH Friedrich-Spee-Straße 58-64, Würzburg teilt mit: Verkehrserhebungen im Verkehrsverbund Mainfranken (VVM) Verkehrszählungen und Fahrgastbefragungen im VVM Wer wann und wohin mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, das möchte der Verkehrsverbund Mainfranken (VVM) im Detail ermitteln. Dazu führt der VVM vom 10. Oktober 2015 bis 08. November 2015 im gesamten Verbundgebiet eine umfassende Verkehrserhebung in den Bussen, Bahnen und an den Haltestellen und Bahnhöfen durch
3 Die Befragung soll neue, grundlegende und wichtige Erkenntnisse über die Fahrgast- und Nachfragepotentiale des öffentlichen Personennahverkehrs in Mainfranken bringen. Der VVM bittet daher alle Fahrgäste, die Interviewerinnen und Interviewer in den Bussen und Bahnen bei der Erhebung zu unterstützen. Die eingesetzten Interviewer befragen die Fahrgäste über deren Reiseweg, Fahrkarte und die benutzten Verkehrsmittel. Dies gilt auch für die Schülerverkehre. Die später vorliegende Analyse zeigt dann z. B. die Auslastung der Züge, der Straßenbahn- und Omnibuslinien, die Anzahl der Ein- und Aussteiger an den einzelnen Bahnhöfen und Haltestellen sowie die genutzten Fahrkarten und die zurückgelegten Wege. Um Irritationen zu vermeiden, weil Unbekannte unsere Fahrgäste befragen, weist der Verkehrsverbund Mainfranken ausdrücklich darauf hin, dass die beauftragen Interviewer nicht nach persönlichen Daten fragen, es sich nicht um eine Fahrausweiskontrolle handelt, sich jeder Interviewer durch einen speziellen Erheber-Ausweis legitimiert. Die Befragung führt der VVM mit speziell geschultem Personal durch. Während der Befragung wird das Personal auch nach der genutzten Fahrkarte fragen. Daher bitten wir unsere Fahrgäste, das Erhebungspersonal zu unterstützen und den Fahrausweis vorzuzeigen. Die Verkehrserhebung stellt keine Kontrolle des Fahrausweises dar. Für die freundliche Unterstützung bedankt sich der VVM schon jetzt bei allen Fahrgästen. Mitteilungen des Standesamtes Sterbefall Am Hermann Jakob Karl, Murrental 26, 77 Jahre alt Fundsachen Schlüsselmäppchen mit div. Schlüsseln Die Fundsachen vom Schwimmbad (Handtücher, Badebekleidung, Badeschuhe, Schwimmbrillen, T-Shirts, schwarze Lederjacke, Schwimmbrillen, Sonnenbrillen, Brillen) können im Bürgerservice abgeholt werden
4 Herzlichen Glückwunsch allen Geburtstagskindern und Jubilaren! Abgabeschluss für Anzeigen im Amtsblatt: Freitags, Uhr, Sportergebnisse vom Wochenende bitte bis montags, Uhr melden. Tel /971211, Fax: 09355/ Abfallkalender Frammersbach Montag, Restmüll Grünabfall Frammersbach: Montag, Abfallkalender Habichsthal Dienstag, Restmüll und DSD-Säcke Grünabfall Habichsthal: Montag, Stationäre Problemabfallsammelstelle: Fa. Kirsch, Oberes Hofreither Tal 8 jeden 1. und 3. Dienstag im Monat, Uhr Öffnungszeiten Wertstoffhof und Deponie: Wertstoffhof: Mittwoch, Uhr und Samstag, Uhr Deponie im Gründle: Mittwoch, Uhr oder nach Vereinbarung (Herr Josef Rüppel, Tel. 0151/ ) Gemeindewerke Frammersbach Stromversorgung Notrufnummer Frammersbach außerhalb der regulären Arbeitszeit: / Notrufnummer Habichsthal (Bayernwerk AG): 0941 / Gemeindewerke Frammersbach - Forst und Gemeindewald Sie erreichen Herrn Stefan Gruber unter der Nummer: 0173/
5 Fuhrmanns- und Schneidermuseum, Hinterdorf 10 geöffnet am 2. und 4. Sonntag des Monats von 14:00 bis Uhr, und nach Vereinbarung: Tel / , Herr Burger, Gemeindeverwaltung Gemeindebücherei Frammersbach, Jahnstr. 5 Geöffnet: Montag und Mittwoch von Uhr Buchverlängerungen sind auch außerhalb unserer Öffnungszeiten möglich: per Telefon (Anrufbeantworter): 09355/ oder per gemeindebuecherei@frammersbach.de Wir freuen uns auf Euch Euer Büchereiteam Nächster Blutspendetermin: Donnerstag, , Uhr Uhr im Keglerheim Frammersbach Hausarztvertretung In der Zeit von Freitag, Uhr bis Montag, 8.00 Uhr sowie von Mittwoch, Uhr bis Donnerstag, 8.00 Uhr wenden Sie sich in medizinischen Angelegenheiten bitte an die Telefonnummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes Bayern: Tel Den Zahnärztlichen Notfalldienst entnehmen Sie bitte den Tageszeitungen Nähere Infos unter: Der Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst: 112 Gebührenfrei. Europaweit
6 Apotheken-Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten Donnerstag, Engel-Apotheke, Orber Str. 24, Frammersbach, Tel /1270 Freitag, Hubertus-Apotheke, Luitpoldstr. 31, Marktheidenfeld, Tel /98990 Zusatzdienst bis Uhr: Apotheke am See, Hauptstr. 19, Partenstein, Tel /7073 Samstag, Adler-Apotheke, Maingasse 9, Wertheim, Tel /7745 Sonntag, Hubertus-Apotheke, Ludwigstr. 2, Lohr am Main, Tel /2505 Montag, Laurentius-Apotheke Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5, Tel /98190 Zusatzdienst bis Uhr: Buchen- Apotheke, Sendelbacher Str. 7a, Lohr am Main, Tel /87860 Dienstag, Mittwoch, Apotheke am Engelsberg, Hospitalstr. 8, Wertheim, Tel /1716 Zusatzdienst bis Uhr: Valentinus-Apotheke, Ignatius-Taschner Str. 9, Lohr am Main, Tel / Marien-Apotheke, Hauptstr. 10, Lohr, Tel /87730 Tagesaktuelle wichtige amtliche Informationen erhalten Sie zeitnah unter Ende des amtlichen Teils - 6 -
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