Onlinebanking- Bedingungen

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1 Onlinebanking- Bedingungen Stand: Oktober Leistungsangebot Jeder Inhaber eines pbb direkt-tagesgeld-kontos nebst Anlageunterkonten (das Konto und einzeln der oder gemeinsam die Kontoinhaber ) sowie der Bevollmächtigte wickelt Bankgeschäfte mittels pbb direkt-onlinebanking (das Onlinebanking ) in dem von der pbb Deutsche Pfandbriefbank AG (die Bank ) angebotenen Umfang ab. Kontoinhaber und Bevollmächtigter werden im Folgenden als Nutzer bezeichnet. 2. Voraussetzungen zur Nutzung des Onlinebanking Der Nutzer benötigt für die Abwicklung von Bankgeschäften mittels Onlinebanking die mit der Bank vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmale und das Authentifizierungsinstrument, um sich gegenüber der Bank als berechtigter Nutzer des Onlinebanking auszuweisen und Aufträge zu autorisieren. Im Falle mehrerer Nutzer eines Kontos werden für jeden Nutzer gesondert personalisierte Sicherheitsmerkmale und ein Authentifizierungsinstrument erstellt Personalisierte Sicherheitsmerkmale Personalisierte Sicherheitsmerkmale sind: die persönliche Identifikationsnummer (die PIN ), einmal verwendbare Transaktionsnummern (die TAN ) (die Personalisierten Sicherheitsmerkmale ) Authentifizierungsinstrument Die TAN wird dem Nutzer mithilfe einer sogenannten itan-card zur Verfügung gestellt, welche eine bestimmte Anzahl von gekennzeichneten Feldern mit Buchstaben- und Zahlenkombinationen enthält, aus denen die Onlinebanking-Software für jede Verwendung eine gesonderte TAN generiert (das Authentifizierungs-instrument ). 3. Kontostammdaten Vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß Nr. 11. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ist es zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlich, dass der Kontoinhaber der Bank Änderungen seiner persönlichen Daten sowie der des Bevollmächtigten (Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit, -Adresse) und des Referenzkontos unverzüglich mitteilt. Darüber hinaus können sich weitere gesetzliche Mitteilungspflichten ergeben. Die Änderung oder Ergänzung seiner persönlichen Daten muss der Kontoinhaber im Onlinebanking unter dem Menüpunkt Information/Kundendaten vornehmen. Der Bevollmächtigte kann seine persönlichen Daten, nicht aber die des Kontoinhabers, dort auch selbst ändern oder ergänzen. Einige Änderungen (z.b. das Referenzkonto) sind aus Sicherheitsgründen nur schriftlich außerhalb des Onlinebanking möglich. 4. Zugang zum Onlinebanking Der Nutzer erhält Zugang zum Onlinebanking, wenn er seine individuelle Nutzerkennung und seine PIN übermittelt hat, die Prüfung seiner Daten bei der Bank eine Zugangsberechtigung ergeben hat und keine Sperre des Zugangs (vgl. Nr. 10.) oder des Kontos vorliegt. Nach Gewährung des Zugangs zum Onlinebanking kann der Nutzer Informationen abrufen oder Aufträge erteilen. 5. Auftragserteilung und -bearbeitung 5.1. Auftragserteilung durch den Nutzer Der Nutzer muss Onlinebanking-Aufträge zu deren Wirksamkeit der Bank mittels Onlinebanking übermitteln. Bei Vorgängen, die zusätzlich der Eingabe einer TAN bedürfen, muss der Nutzer diese außerdem mit der jeweils gültigen TAN autorisieren. Nach Erteilung eines Auftrags bestätigt die Bank dessen Eingang mittels Onlinebanking. Nach dem Zugang des Auftrages bei der Bank kann dieser nicht storniert werden Zugang von Aufträgen Aufträge sind mit deren Eingang bei der Bank zugegangen. Geht ein Onlinebanking-Auftrag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (die Annahmefrist ) zu oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen Bearbeitung von Aufträgen durch die Bank (1) Die Bearbeitung der Onlinebanking-Aufträge erfolgt im Anschluss an deren Zugang im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn dieser mit einer gültigen TAN versehen ist, das festgelegte Datenformat eingehalten ist, ppb Online-Banking-Bedingungen Seite 1 von 5

2 die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Geschäftsart maßgeblichen Sonderbedingungen vorliegen und das Konto ein ausreichendes Guthaben aufweist. 6. Online-Archiv und Geschäftskorrespondenz (1) Mit der Kontoeröffnung richtet die Bank dem Kontoinhaber ein webbasiertes Online-Archiv ein, in dem kundenindividuell alle Unterlagen hinterlegt werden, die für die Geschäftsverbindung maßgeblich sind (das Online-Archiv ). Der Kontoinhaber erklärt sich damit einverstanden, dass die Bank die zur Erfüllung ihrer Informations- und Rechnungslegungspflichten bereit zu stellenden Mitteilungen und sonstige Nachrichten (die Informationen ) soweit gesetzlich zulässig für alle bei der Bank geführten Konten des Kontoinhabers zum Abruf in dem Online-Archiv durch ihn oder den Bevollmächtigten bereitstellt und verzichtet durch die Nutzung des Online-Archivs ausdrücklich auf den postalischen Versand der Informationen durch die Bank in papiergebundener Form. Diese werden für die Zeit des Kontovertrages dauerhaft verfügbar und somit jederzeit les- und abrufbar sein und zum Ausdruck bereitstehen. Der Kontoinhaber ist damit verpflichtet, Eingänge in dieses Online-Archiv regelmäßig, spätestens an dem einer Auftragserteilung folgenden Tag, zu kontrollieren oder durch den Bevollmächtigen kontrollieren zu lassen. Informationen im Online-Archiv werden für die Zeit von 15 Monaten les- und abrufbar und zum Ausdruck bereitstehen. (2) Im Rahmen des Onlinebankings an den Kontoinhaber übermittelte Informationen gelten mit der Einstellung und der Möglichkeit des Abrufs als zugegangen. Der Zugang gilt als am darauf folgenden Geschäftstag der Bank bewirkt, wenn die Einstellung nach 16:00 Uhr oder an einem Sonn- oder Feiertag erfolgt. (3) Für die Nutzung des Online-Archivs entstehen für den Kontoinhaber keine Zusatzkosten. Der zusätzliche postalische Versand von im Online-Archiv bereitgestellten Informationen erfolgt nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und ist aufgrund des erhöhten Aufwands mit Kosten gemäß den Bestimmungen des aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisses verbunden. Die Bank ist überdies berechtigt, dem Kontoinhaber die hinterlegten Informationen auf dem Postweg oder auf andere Weise zu übermitteln, wenn dies gesetzliche Vorgaben erforderlich machen oder die Bank dies unter Berücksichtigung des Kundeninteresses für zweckmäßig erachtet, z.b. wenn der Kunde über längere Zeit keine Informationen mehr abgerufen hat. (4) Darüber hinaus ist der Nutzer verpflichtet, der Bank im Rahmen der Kontoeröffnung/Vollmacht eine gültige - Adresse zu Korrespondenzzwecken mitzuteilen. (5) Die Bank speichert die im Online-Archiv hinterlegten Informationen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Bank die entsprechenden Informationen aus dem Online-Archiv entfernen, ohne dass der Nutzer hierüber eine gesonderte Mitteilung erhält. 7. Information des Kontoinhabers über Onlinebanking- Verfügungen Die Bank unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal vierteljährlich über die mittels Onlinebanking getätigten Verfügungen in Form eines elektronischen Kontoauszugs, welche der Kontoinhaber im Online-Archiv des Kontos einsehen kann. Die Einzelheiten zu Rechnungsabschlüssen sind den für die jeweilige Geschäftsart maßgeblichen Sonderbedingungen zu entnehmen. 8. Sorgfaltspflichten des Nutzers 8.1. Technische Verbindung zum Onlinebanking Der Nutzer ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Onlinebanking nur über die von der Bank gesondert mitgeteilten Onlinebanking-Zugangskanäle (z.b. Internetadresse) herzustellen. Der Nutzer kann die Echtheit der Original-Website der Bank kontrollieren, indem er das Sicherheitszertifikat prüft. Er kann sich dieses durch einen Klick auf das Vorhangschlosssymbol in der Adressleiste des Internet-Browsers anzeigen lassen. Es muss für banking.pbbdirekt.com von der Firma Thawte ausgestellt und zum Datum der Nutzung gültig sein Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals und sichere Aufbewahrung des Authentifizierungsinstruments (1) Der Nutzer hat seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale geheim zu halten und nur im Rahmen einer Auftragserteilung über die von der Bank gesondert mitgeteilten Onlinebanking-Zugangskanäle an die Bank zu übermitteln, den Schutz seiner Passwörter, persönlichen Angaben und sonstiger vertraulicher Daten zu wahren sowie sein Authentifizierungsinstrument vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit dem dazugehörigen Personalisierten Sicherheitsmerkmal das Onlinebanking- Verfahren missbräuchlich nutzen. (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz der Personalisierten Sicherheitsmerkmale sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: Die Personalisierten Sicherheitsmerkmale dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden. ppb Online-Banking-Bedingungen Seite 2 von 5

3 Bei Eingabe der Personalisierten Sicherheitsmerkmale ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen können. Die Personalisierten Sicherheitsmerkmale dürfen nicht außerhalb der dafür vorgesehenen Internetseite der Bank eingegeben werden. Die Personalisierten Sicherheitsmerkmale dürfen nicht außerhalb des Onlinebanking-Verfahrens weitergegeben werden, also beispielsweise nicht per . Die PIN darf nicht zusammen mit dem Authentifizierungsinstrument verwahrt oder auf diesem vermerkt werden. Die in Zusammenhang mit der itan-card generierten TAN dürfen nur einzeln und nur zur Autorisierung eines Auftrags, zur Aufhebung einer Sperre oder Freischaltung einer neuen itan- Card verwendet werden. (3) Der Nutzer soll bei Verdacht auf betrügerische Zahlungen, verdächtige Vorfälle oder Unregelmäßigkeiten sowie bei Verdacht auf mögliche Versuche von Social Engineering seinen Verdacht der Bank melden. Hierfür steht das Callcenter unter der Rufnummer 089 / oder per unter service@pbbdirekt.com zur Verfügung. Die Bank wird den vom Nutzer gemeldeten Verdacht prüfen und dem Kunden mittels Antwortschreiben in seinem Online-Archiv antworten. Weiter wird die Bank den Nutzer über (potentiell) betrügerische Transaktionen oder ihre Nichtauslösung durch Hinterlegung eines entsprechenden Schreibens in das Online-Archiv des Nutzers informieren Sicherheit des Kundensystems Der Nutzer muss etwaige Sicherheitshinweise auf der Internetseite der Bank zum Onlinebanking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der durch ihn eingesetzten Hard- und Software, beachten. Auch hat der Nutzer hat die Sicherheit seines Kundensystems zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere die Installierung und Aktualisierung von Sicherheitskomponenten (Virenschutzprogramme, Firewalls, Sicherheits-Patches). Der Nutzer berücksichtigt die erheblichen Bedrohungen und Risiken, die mit dem Herunterladen von Software über das Internet verbunden sind, wenn der Kunde Nutzer nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen kann, ob die Software echt ist und nicht manipuliert wurde Kontrolle der Auftragsdaten mit von der Bank angezeigten Daten Soweit die Bank dem Nutzer Daten aus seinem Auftrag (z.b. Betrag, Verzinsung) im Onlinebanking zur Bestätigung anzeigt, ist jener verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten zu prüfen. 9. Anzeigepflichten des Nutzers 9.1. Sperranzeige (1) Stellt der Nutzer den Verlust oder den Diebstahl des Authentifizierungsinstruments, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Authentifizierungsinstruments oder seiner Personalisierten Sicherheitsmerkmale fest, muss jener die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (die Sperranzeige ). (2) Der Nutzer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. (3) Hat der Nutzer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrument oder die Kenntnis seiner Personalisierten Sicherheitsmerkmale erlangt hat oder das Authentifizierungsinstrument oder die Personalisierten Sicherheitsmerkmale verwendet, muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben Unterrichtungspflicht des Nutzers über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Nutzer hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten Anzeigenannahmedienst der Bank Der Nutzer kann der Bank eine Anzeige nach Nr und 9.2. jederzeit über folgenden Kommunikationsweg mitteilen: Kundenhotline +49 (0) Nutzungssperre Sperre auf Veranlassung des Nutzers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Nutzers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nr. 9.1., den Onlinebanking-Zugang für ihn oder sein Authentifizierungsinstrument. Zur Aufhebung einer Sperre kann sich der betreffende Nutzer oder der Kontoinhaber mit der Bank in Verbindung setzen, um die Nutzungsmöglichkeiten des Onlinebanking wiederherzustellen Sperre durch die Bank (1) Die Bank darf den Onlinebanking-Zugang für den Nutzer oder dessen Authentifizierungsinstrument sperren, wenn ppb Online-Banking-Bedingungen Seite 3 von 5

4 sie berechtigt ist, den Onlinebanking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Authentifizierungsinstruments oder der Personalisierten Sicherheitsmerkmale dies rechtfertigen oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung des Authentifizierungsinstruments besteht oder die Bevollmächtigung widerrufen wurde. (2) Die Bank wird den oder die Nutzer unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre hiervon unterrichten. (3) Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die PIN bzw. das Authentifizierungsinstrument austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den oder die Nutzer unverzüglich Automatische Sperre eines Authentifizierungsinstruments Wird dreimal hintereinander eine falsche PIN eingegeben, so sperrt die Bank automatisch den Zugang des Nutzers zum Onlinebanking für das Konto. Die Sperre kann durch Eingabe der richtigen PIN und einer gültigen TAN oder von der Bank aufgehoben werden. 11. Haftung Haftung der Bank bei einer nicht autorisierten Onlinebanking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten Onlinebanking-Verfügung Die Haftung der Bank bei einer nicht autorisierten Onlinebanking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten Onlinebanking-Verfügung richtet sich vorrangig nach Ziffer und nachrangig nach den für die jeweilige Geschäftsart vereinbarten Sonderbedingungen Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seines Authentifizierungsinstruments Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Authentifizierungsinstruments, haften der oder die Kontoinhaber gesamtschuldnerisch für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den betreffenden Nutzer an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments ein Verschulden trifft. (2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungsinstruments, ohne dass dieses verloren gegangen, gestohlen oder sonst abhandengekommen ist, haften der oder die Kontoinhaber gesamtschuldnerisch für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der betreffende Nutzer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der personalisierten Sicherheitsmerkmale schuldhaft verletzt hat. (3) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Verfügung und hat der betreffende Nutzer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, tragen der oder die Kontoinhaber gesamtschuldnerisch den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit eines Nutzers kann insbesondere vorliegen, wenn er den Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstruments oder die missbräuchliche Nutzung des Authentifizierungsinstruments oder der Personalisierten Sicherheitsmerkmale der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (siehe Nummer 9.1.), die Personalisierten Sicherheitsmerkmale elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert hat (siehe Nummer 8.2.), die Personalisierten Sicherheitsmerkmale einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (siehe Nummer 8.2.), die Personalisierten Sicherheitsmerkmale erkennbar außerhalb der gesondert vereinbarten Internetseiten eingegeben hat (siehe Nummer 8.2.), die Personalisierten Sicherheitsmerkmale außerhalb des Onlinebanking-Verfahrens, beispielsweise per , weitergegeben hat (siehe Nummer 8.2.), die Personalisierten Sicherheitsmerkmale auf dem Authentifizierungsinstrument vermerkt oder zusammen mit diesem verwahrt hat (siehe Nummer 8.2.). (4) Der oder die Kontoinhaber sind nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der betreffende Nutzer die Sperranzeige nach Nummer 6.1. nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist Haftung der Bank ab der Sperranzeige Sobald die Bank eine Sperranzeige des Nutzers erhalten hat, übernimmt sie alle danach über das Onlinebanking durch nicht autorisierte Verfügungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer in betrügerischer Absicht gehandelt hat. ppb Online-Banking-Bedingungen Seite 4 von 5

5 Haftungsausschluss aufgrund höherer Gewalt Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können. 12. Speicherung personenbezogener Daten Alle im Rahmen des Onlinebanking entstehenden personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsdurchführung von der Bank innerhalb von Deutschland erhoben, verarbeitet und gespeichert. 13. Technische Hilfe Jeder Nutzer kann sich bezüglich technischer Fragen an folgende Stelle wenden: Kundenhotline +49 (0) ppb Online-Banking-Bedingungen Seite 5 von 5

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