Eröffnungsbilanz. und Anhang nach 44 GemHVO

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3 Inhaltsverzeichnis I. EINLEITUNG...7 II. ERÖFFNUNGSBILANZ...9 III. ANHANG...13 TEIL A ALLGEMEINES TEIL B AKTIVA Anlagevermögen ,00 EUR Immaterielle Vermögensgegenstände ,00 EUR Sachanlagen ,00 EUR Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,00 EUR Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,00 EUR Kinder und Jugendeinrichtungen 0,00 EUR Schulen ,00 EUR Wohnbauten ,00 EUR Sonstige Dienst, Geschäfts und Betriebsgebäude ,00 EUR Infrastrukturvermögen ,00 EUR Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ,00 EUR Brücken und Tunnel ,00 EUR Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1,00 EUR Entwässerungs und Abwasserbeseitigungsanlagen ,00 EUR Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ,00 EUR Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ,00 EUR Bauten auf fremdem Grund und Boden ,00 EUR Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ,00 EUR Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ,00 EUR Betriebs und Geschäftsausstattung (BGA) ,00 EUR Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau (AiB) ,00 EUR Seite 3

4 1.3 Finanzanlagen ,00 EUR Anteile an verbundenen Unternehmen ,00 EUR Beteiligungen ,00 EUR Sondervermögen 0,00 EUR Wertpapiere des Anlagevermögens ,00 EUR Ausleihungen ,00 EUR Umlaufvermögen ,45 EUR Vorräte ,60 EUR Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ,86 EUR Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 EUR Liquide Mittel ,99 EUR Aktive Rechnungsabgrenzung ,72 EUR TEIL C PASSIVA Eigenkapital ,77 EUR Allgemeine Rücklage ,84 EUR Sonderrücklagen 0,00 EUR Ausgleichsrücklage ,93 EUR Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,00 EUR Sonderposten ,16 EUR Sonderposten für Zuwendungen ,00 EUR Sonderposten für Beiträge 0,00 EUR Sonderposten für den Gebührenausgleich ,16 EUR Sonstige Sonderposten ,00 EUR Rückstellungen ,79 EUR Pensions und Beihilferückstellungen ,00 EUR Rückstellungen für Deponie und Altlasten ,00 EUR Instandhaltungsrückstellungen ,00 EUR Seite 4

5 3.4 Sonstige Rückstellungen ,79 EUR Verbindlichkeiten ,24 EUR Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) ,21 EUR ANLAGE 1: ANLAGENSPIEGEL...61 ANLAGE 2: FORDERUNGSSPIEGEL...63 ANLAGE 3: VERBINDLICHKEITENSPIEGEL ANLAGE 4: LAGEBERICHT...67 ANLAGE 5: INVENTURRICHTLINIEN ZUR ERÖFFNUNGSBILANZ DES KREISES EUSKIRCHEN ZUM VOM (EINSCHLIEßLICH ABSCHREIBUNGSTABELLE KREIS EUSKIRCHEN)...83 Seite 5

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7 I. Einleitung Gemäß 1 Abs.1 NKFEG NRW 1 hat der Kreis Euskirchen spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 seine Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in seiner Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag eine Eröffnungsbilanz nach 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung -GO NRW- aufzustellen. Dabei gelten die Vorschriften des 8. bis 12. Teils der GO NRW und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen für die Kreise gemäß 53 Abs. 1 KrO NRW entsprechend, soweit nicht in der Kreisordnung -KrO NRW- andere Regelungen getroffen sind. Der Kreis Euskirchen hat sein Rechnungswesen zum von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung umgestellt und damit sein erstes doppisches Haushaltsjahr mit dem Jahr 2009 begonnen. Daher ist auch zum Stichtag die Eröffnungsbilanz des Kreises aufzustellen. Für die Eröffnungsbilanz gelten die besonderen Vorschriften der 92, 95 Abs. 3 und 96 GO NRW, der 53 bis 58 der Gemeindehaushaltsverordnung -GemHVO NRW- sowie des 56 a KrO NRW. Damit sind neben formellen und materiellen Verfahrensregelungen auch inhaltliche Anforderungen an die Eröffnungsbilanz zu beachten. Nach 92 Abs. 1 i.v.m. 95 Abs. 3 GO NRW wird der Entwurf der Eröffnungsbilanz vom Kämmerer aufgestellt und dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Anschließend leitet der Landrat den von ihm bestätigten Entwurf dem Kreistag zur Feststellung zu. Zwischen der Zuleitung an den Kreistag und der Feststellung durch Kreistagsbeschluss liegen die Prüfung der Eröffnungsbilanz durch den Rechnungsprüfungsausschuss ( 92 Abs. 5 GO NRW) und die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt -GPA NRW- ( 92 Abs. 6 GO NRW). Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Kreistag ist die Eröffnungsbilanz der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und zur Einsichtnahme verfügbar zu halten ( 96 Abs. 2 GO NRW). Der Eröffnungsbilanz ist ein Anhang (Angabe der verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, allgemeiner und gesonderter Erläuterungsteil), ein Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel sowie ein Lagebericht beizufügen ( 53 Abs. 1 i.v.m. 44 Abs. 1 und 2, 46, 47, 48 GemHVO). Die Bestimmungen des 92 Abs. 1 i.v.m. 95 Abs. 3 GO NRW sehen vor, dass der Entwurf der Eröffnungsbilanz mit Ablauf des 3. Monats nach Umstellung vorgelegt werden soll. Nach den vorliegenden Ergebnissen konnte dieser Termin durchgängig von den Kommunen in NRW, so auch vom Kreis Euskirchen, nicht eingehalten werden. Neben der vollständigen Erfassung und Bewertung des beweglichen Vermögens (u.a. in den beiden Berufskollegs) führte insbesondere die Bewertung des Infrastrukturvermögens und die Bewertung der delegierten Forderungen aus dem Sozialbereich zu erheblichen Verzögerungen. Die Überführung aus der Kameralistik in das NKF erfolgte beim Kreis Euskirchen ohne Personalverstärkung in der federführenden Abteilung 20. Daher musste die Umstellung auf das NKF sowie die Erarbeitung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz zusätzlich zum laufenden Tagesgeschäft erfolgen. Entgegen der Praxis vieler anderer Kreise hat sich der Kreis Euskirchen bereits im Vorfeld der Erfassungsarbeiten zur Bilanzaufstellung entschieden, möglichst viele Bilanzpositionen von der Rechnungsprüfung vorprüfen zu lassen. Hierdurch besteht eine hohe Sicherheit, dass die im Folgenden beschriebenen Verfahren und die vorliegenden Daten valide sind. Mit dem nun vorgelegten Entwurf der Eröffnungsbilanz wird das Erfassungs- und Bewertungsverfahren der Verwaltung zum Abschluss gebracht. 1 Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land NRW Seite 7

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9 II. Eröffnungsbilanz siehe die beiden folgenden Seiten Seite 9

10 Eröffnungsbilanz Kreis Euskirchen zum AKTIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände , Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen , Ackerland , Wald, Forsten , Sonstige unbebaute Grundstücke 3.406,00 Zwischensumme , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen 0, Schulen , Wohnbauten , Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ,00 Zwischensumme , Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , Brücken und Tunnel , Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ,00 Zwischensumme , Bauten auf fremdem Grund und Boden , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , Betriebs- und Geschäftsausstattung , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ,00 Summe , Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen , Beteiligungen , Sondervermögen 0, Wertpapiere des Anlagevermögens , Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0, an Beteiligungen 0, an Sondervermögen 0, Sonstige Ausleihungen ,00 Summe ,00 Summe Anlagevermögen ,00 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren , Geleistete Anzahlungen 0, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren , Beiträge 0, Steuern 4.885, Forderungen aus Transferleistungen , Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich , gegenüber dem öffentlichen Bereich , gegen verbundene Unternehmen , gegen Beteiligungen , gegen Sondervermögen 0, Sonstige Vermögensgegenstände , Wertpapiere des Umlaufvermögens 0, Liquide Mittel ,99 Summe Umlaufvermögen ,45 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ,72 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 SUMME AKTIVA ,17 Seite 10

11 PASSIVA 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage , Sonderrücklagen 0, Ausgleichsrücklage , Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,00 Summe Eigenkapital ,77 2. Sonderposten 2.1 für Zuwendungen , für Beiträge 0, für den Gebührenausgleich , Sonstige Sonderposten ,00 Summe Sonderposten ,16 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen , Rückstellungen für Deponien und Altlasten , Instandhaltungsrückstellungen , Sonstige Rückstellungen ,79 Summe Rückstellungen ,79 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen 0, von Beteiligungen 0, von Sondervermögen 0, vom öffentlichen Bereich , vom privaten Kreditmarkt 0, Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0, Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen , Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , Sonstige Verbindlichkeiten ,40 Summe Verbindlichkeiten ,24 5. Passive Rechnungsabgrenzung ,21 SUMME PASSIVA ,17 körperli körperlich Seite 11

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13 III. Anhang Teil A - Allgemeines Der Eröffnungsbilanz ist gemäß 53 GemHVO ein Anhang entsprechend 44 Abs. 1 und 2 GemHVO beizufügen. 44 GemHVO regelt in Absatz 1: (1) Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte dies beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können. Mit den folgenden, nach Bilanzpositionen gegliederten Darstellungen soll den hier beschriebenen Pflichten Rechnung getragen werden. Darüber hinaus werden vorhandene Risiken im Lagebericht (siehe VI.) dargestellt. Zusätzliche Regelungen triftt 44 GemHVO Absatz 2: (2) Gesondert anzugeben und zu erläutern sind: 1. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt, 2. Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung und von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden, 3. die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages, 4. die Aufgliederung des Postens Sonstige Rückstellungen entsprechend 36 Abs. 4 und 5, sofern es sich um wesentliche Beträge handelt, 5. Abweichungen von der standardmäßig vorgesehenen linearen Abschreibung sowie von der örtlichen Abschreibungstabelle bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen, 6. noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen, 7. bei Fremdwährungen der Kurs der Währungsumrechnung, 8. die Verpflichtungen aus Leasingverträgen und weitere wichtige Angaben, soweit sie nach Vorschriften der Gemeindeordnung oder dieser Verordnung für den Anhang vorgesehen sind. Hierzu ist zu erläutern: 1. Besondere Umstände gemäß Ziffer 1 sind nicht bekannt. 2. Soweit Abweichungen gemäß Ziffer 2 oder Ziffer 5 vorzunehmen waren, Rückstellungen entsprechend Ziffer 3 oder 4 gebildet wurden oder Verpflichtungen gemäß Ziffer 8 vorliegen, sind diese bei den einzelnen Bilanzpositionen bzw. im Verbindlichkeitenspiegel erläutert. Seite 13

14 3. Erschließungsmaßnahmen im Sinne der Ziffer 6 liegen nicht vor. 4. Umrechnungen aus Fremdwährungen waren nicht vorzunehmen. Unter Berücksichtigung der o.a. Vorgaben sollen die einzelnen Bilanzpositionen im Folgenden eingehend erläutert werden. Dabei wird Wert darauf gelegt, nicht nur den gesetzlichen Pflichten zu genügen, sondern möglichst ein transparentes Bild der Bilanz und des Zustandekommens der Bilanzbestandteile zu bieten. Der im Vergleich zur Privatwirtschaft hohe Detaillierungsgrad des Anhangs wurde für die Eröffnungsbilanz bewusst gewählt, um den Einstieg in die kommunale Bilanz zu erleichtern. Die folgenden Detailerläuterungen der Bilanzpositionen orientieren sich in ihrer Gliederung an der Reihenfolge der Positionen des 41 GemHVO. Für die Ersterfassung bilanzrelevanter Sachverhalte / Verträge / Vorgänge in der Kreisverwaltung Euskirchen waren im Vorfeld Informationen in den dezentralen Organisationseinheiten auf Basis eines umfangreichen Fragebogens, gegliedert nach den einzelnen Bilanzposten nach 41 GemHVO, abgefragt und in der Abteilung 20 Finanzen und Steuerungsunterstützung ausgewertet worden. Für die erstmalige Erfassung und Bewertung des beweglichen Vermögens wurden verbindliche Inventurrichtlinien festgelegt (siehe Anlage). Diese Inventurrichtlinien regelten u.a. die Zuständigkeiten, Wertgrenzen und Erfassungs- und Bewertungsverfahren für die Eröffnungsbilanz. Nach 54 Abs. 1 Satz 2, 35 Abs. 3 GemHVO ist für die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen die vom Innenministerium verbindlich vorgegebene Rahmentabelle (Abschreibungstabelle Land) zu Grunde zu legen. Innerhalb dieses Rahmens ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse die Bestimmung der jeweiligen Nutzungsdauer so vorzunehmen, dass eine Stetigkeit für zukünftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet ist (Abschreibungstabelle Kreis). Die Abschreibungstabelle Kreis ist Bestandteil der oben genannten Inventurrichtlinien. Hinweis: Die in der folgenden Dokumentation ausgewiesenen Wertansätze bei den jeweiligen Bilanzposten weichen geringfügig von den von der Rechnungsprüfung vorgeprüften Ansätzen ab. Dies ist damit begründet, dass das Finanzsystem KIRP bei der Einzelerfassung in das Modul Anlagenbuchhaltung alle Nachkommastellen auf volle Euro abrundet. Der Unterschiedsbetrag wurde dokumentiert. Seite 14

15 Teil B - Aktiva 1. Anlagevermögen ,00 EUR Als Anlagevermögen gelten nur die Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Maßgeblich ist hierbei die Zweckbestimmung. Auf Dauer bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Zweck, dem der Vermögensgegenstand im Geschäftsbetrieb dienen soll, von einer gewissen Dauerhaftigkeit (= mehrere Jahre) gekennzeichnet ist. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ,00 EUR Bei immateriellen Vermögensgegenständen (IVG) handelt es sich um Anlagevermögen, das körperlich nicht fassbar ist, z.b. Konzessionen und Lizenzen. Eine Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände ist nur zulässig, wenn diese entgeltlich von Dritten erworben wurden. Darüber hinaus müssen die Vermögensgegenstände selbständig bewertbar sein. Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände besteht ein Aktivierungsverbot ( 43 Abs. 1 GemHVO NRW). Die Ermittlung der aktivierungspflichtigen IVG zum Bilanzstichtag erfolgte durch Auswertung des oben erwähnten Fragebogens und vorhandener Bestandsverzeichnisse (bei den kostenrechnenden Einrichtungen und bei der EDV) und mittels Fortschreibung der Zu- und Abgänge auf den Beim Kreis Euskirchen wurden auf Basis der NKF-Erstinventur ausschließlich Lizenzen für eingesetzte Softwareprodukte als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Konzessionen sind nicht vorhanden. Grundlage für die Bewertung waren die ursprünglichen Beschaffungskosten. Bewertet wurde nach dem Grundsatz der Einzelbewertung. Beschaffungen unter einem Einzelwert von 410 EUR netto wurden gemäß 56 Abs.1 GemHVO NRW nicht berücksichtigt. Ebenso wurden Betriebssystem- Software sowie Aufwendungen für Pflege, Wartung und Updates, nicht in die Erfassung/Bewertung einbezogen. Die Betriebssystemsoftware wurde zusammen mit dem jeweiligen Vermögensgegenstand (Hardware) aktiviert (siehe weiter unter Nr ). Auf der Basis einer Nutzungsdauer von fünf Jahren (vgl. Abschreibungstabelle) wurden 95 Lizenzen zum Stichtag mit einem Bilanzwert von ,33 ermittelt. Aufgrund der Abrundung auf volle Euro bei den einzelnen Anlagegütern (siehe oben, Teil A, letzter Absatz) ist der Bilanzansatz in der in der Überschrift genannten Höhe auszuweisen. 1.2 Sachanlagen ,00 EUR Allgemeines Das Sachanlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die nach 33 Abs. 1 Satz 2 GemHVO NRW dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung zu dienen. Voraussetzungen für eine Bilanzierung sind daneben das wirtschaftliche Eigentum und eine selbständige Verwertbarkeit des einzelnen Anlagegutes. Die Erfassung des gesamten Immobilienvermögens des Kreises Euskirchen erfolgte durch den Geschäftsbereich IV Bauen, Umwelt, ÖPNV und Abfall anhand des Liegenschaftskatasters, der Grundbücher und sonstiger raumbezogener Unterlagen innerhalb der Verwaltung. Die Wertermittlung für die Grundstücke und die aufstehenden Gebäude nach dem Sachwert- und Ertragswertverfahren führte die Kommunale Bewertungsstelle des Kreises Euskirchen durch. Ausgenommen hiervon waren die Immobilien der kostenrechnenden Einrichtungen. Bei diesen wurde Seite 15

16 für die Ermittlung des Bilanzansatzes vom Wahlrecht des 56 Abs. 4 GemHVO Gebrauch gemacht, in dem die Restbuchwerte zum aus Unterlagen zur Gebührenkalkulationen in die Eröffnungsbilanz übernommen wurden. Der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens wurde entsprechend der Regelungen des 55 Abs. 2 GemHVO bewertet. Danach ist Grund und Boden des Infrastrukturvermögens im planungsrechtlichen Innenbereich mit 10 v.h. des nach 13 Abs. 1 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte abgeleiteten gebietstypischen Wertes für das Gemeindegebiet für baureifes Land für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser des individuellen Wohnungsbaus in mittlerer Lage und für Grund und Boden von Infrastrukturvermögen im planungsrechtlichen Außenbereich mit 10 v.h. des Bodenrichtwertes für Ackerland, sofern nicht wegen der umliegenden Grundstücke andere Bodenrichtwerte galten, mindestens jedoch mit einem Euro pro Quadratmeter, anzusetzen. Das bewegliche Vermögen des Kreises Euskirchen wurde in Kooperation mit den zuständigen Organisationseinheiten lt. Organisationsplan der Kreisverwaltung federführend durch die Abt Finanzen und Steuerungsunterstützung- in Form einer vollständigen körperlichen Inventur erfasst. Die Bewertung erfolgte gemäß 54 GemHVO auf Basis vorsichtig geschätzter Zeitwerte zum Bilanzstichtag. Ausgenommen hiervon waren die beweglichen Vermögenswerte der kostenrechnenden Einrichtungen. Bei diesen wurde für die Ermittlung des Bilanzansatzes vom Wahlrecht des 56 Abs. 4 GemHVO Gebrauch gemacht, in dem die Restbuchwerte zum aus Unterlagen zur Gebührenkalkulationen übernommen wurden Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,00 EUR 41 Abs. 3 GemHVO sieht folgende Bilanzposten für die Unterteilung der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte vor: o o o o Grünflächen, Ackerland, Wald- und Forstflächen und Sonstige unbebaute Grundstücke. Hinweis: Der Grund und Boden bebauter Grundstücke wird unter dem Bilanzposten Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte angesetzt, weil diese beiden Bestandteile eines bebauten Grundstückes zivilrechtlich eine Einheit bilden. Der Grund und Boden der Kreisstraßen, der Radwege und der sonstigen Infrastrukturgrundstücke wird in der Bilanz beim Infrastrukturvermögen unter Nr ausgewiesen (s. weiter unten). Grundlage der Erfassung und Bewertung der unbebauten Grundstücke war eine Auswertung des ALB-Verzeichnisses 2, welches alle Grundstücke beinhaltet, bei denen der Kreis Euskirchen als Eigentümer eingetragen ist. Dieser Bestand wurde neben der Vollständigkeit insbesondere daraufhin überprüft, ob der Kreis Euskirchen auch wirtschaftlicher Eigentümer des jeweiligen Grundstückes ist, da nur insoweit eine Bilanzierung in der Eröffnungsbilanz des Kreises angezeigt ist. Grundstücke im wirtschaftlichen Eigentum des Kreises Euskirchen wurden je nach tatsächlicher Nutzungsart den Bilanzposten Grünflächen, Ackerland und Wald- und Forstflächen zugewiesen. Die Feststellung der Zeitwerte zum Bilanzstichtag für den Quadratmeter Grund und Boden erfolgte auf Grundlage der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im jährlich herausgegebenen Grundstücksmarktbericht festgelegten Bodenrichtwerte. Maßgeblich waren hier die Festsetzungen im Bericht 2009 vom für den Berichtszeitraum Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) enthält in digitaler Form die Daten sämtlicher Flurstücke. Seite 16

17 Für die zum Stichtag festgestellten Nutzungsarten ergeben sich folgende m²-wertansätze: Posten Nutzungsart Beschreibung Wertansatz* Öffentliche Grünflächen, Grünflächen die dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen wurden Ackerland: Landwirtschaftlich genutzte Flächen ohne gesetzlichoder vertragsnaturschutzliche Bindung Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit gesetzlich- oder vertragsnaturschutzlicher Bindung Sport- und Spielplätze, Parkanlagen, Unland,Grünlandbrachen Ackerflächen, Grünlandflächen überwiegend auflagengebundene Grünflächen, einzelne Ackerlandflächen, im südlichen Kreisgebiet (z. B. Ahrprogramm), Flächen, die dem Naturschutz unterliegen Pauschaler Wertansatz von 0,10 /m² Aktueller Bodenrichtwert für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Gemarkungsweiser Bodenrichtwert gemäß Grundstücksmarktbericht Pauschaler Wertansatz von 0,60 /m² Wald und Forstflächen Laub- und Nadelwald Pauschaler Wertansatz von 0,82 /m² Sonstige unbebaute Grundstücke Grundstücke, die dauerhaft aus land- und forstwirtschaftlicher Nutzung genommen sind Besondere Flächen der Landwirtschaft, Grund und Boden privilegierter Bebauungen, Erbbaurechte etc. Pauschaler Wertansatz von 0,10 /m² Durchschnittlicher Bodenwert für besondere Flächen der Landwirtschaft gemäß Grundstücksmarktbericht * gemäß Festsetzungen der Kommunalen Bewertungsstelle. Der Datenbestand aller bewerteten Grundstücke im wirtschaftlichen Eigentum des Kreises Euskirchen wird seither elektronisch archiviert und fortgeschrieben. Seite 17

18 Zusammenfassend verfügt der Kreis Euskirchen zum Eröffnungsbilanzstichtag über folgende Flächen und Vermögenswerte bei dem Bilanzposten Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte : Bilanzposten Nutzungsart Fläche in m² Wertansatz in EUR Grünflächen , Ackerland , Wald, Forsten , Sonstige unbebaute Grundstücke ,32 Summen: ,85 Aufgrund der Abrundung auf volle Euro bei den einzelnen Anlagegütern (siehe oben, Teil A, letzter Absatz) ist der Bilanzansatz in der in der Überschrift genannten Höhe auszuweisen. Zu Bei den weit überwiegenden Grundstücken handelt es sich um Landschafts- und Naturschutzflächen, insbesondere um Flächen aus dem Ahrprogramm Ahr 2000 und aus abgeschlossenen Flurbereinigungsverfahren, die unter Gewährung hoher, z.t. 100%-iger, Zuweisungen des Bundes und des Landes mit langfristigen Zweckbindungen und landschaftspflegerischen Auflagen in den Jahren erworben wurden. Dem hier ausgewiesenen Bilanzvermögen stehen insofern hohe Sonderposten auf der Passivseite gegenüber. Bei der Wertermittlung des Quadratmeterpreises für Wald und Forst wurde zwischen dem Grund- und Bodenwert einerseits und dem Aufwuchs andererseits differenziert. Da für die Waldflächen des Kreises keine Forsteinrichtungswerke existieren, wurde aus Wirtschaftlichkeits- und Wesentlichkeitsgesichtspunkten von einer eigenständigen Bewertung des Aufwuchses abgesehen, da dies eine unverhältnismäßig aufwändige Vor-Ort-Ermittlung durch die Forstbetriebsgemeinschaft erfordert hätte. Vielmehr wurde ein pauschalierter Festwert für den Aufwuchs nach 34 Abs. 2 GemHVO auf den Bodenwert aufgeschlagen, der den aus Verkäufen vergleichbarer und aus Wertgutachten für zum Verkauf angebotener Waldflächen tatsächlich erzielten / erzielbaren Zeitwerten in 2008 entspricht. In dem in der vorstehenden Tabelle aufgelisteten Wert von 0,82 Euro ist sowohl der Bodenanteil als auch der Anteil für Aufwuchs enthalten. Zu Zwei Grundstücke des Kreises Euskirchen in der Gemarkung Wichterich sind belastet mit einen Erbbaurecht zugunsten der St. Sebastianus Bruderschaft e.v. in Mülheim-Wichterich. Das Erbbaurecht gilt auf die Dauer von 99 Jahren seit dem Tage der Eintragung in das Erbbaugrundbuch von Wichterich, eingetragen am 2. November Die Wertermittlung bei diesem Bilanzposten erfolgte durch die Kommunale Bewertungsstelle des Kreises Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,00 EUR 41 Abs. 3 GemHVO sieht die Unterteilung der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte vor in die Bilanzposten o o o o Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Wohnbauten und Sonstige Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude Seite 18

19 Für die Zeitwertermittlung der bebauten Grundstücke wurden stichtagsbezogene Gebäudegutachten der Kommunalen Bewertungsstelle des Kreises Euskirchen eingeholt. In den Gutachten wurde nicht nur der Wert des Grund und Bodens und der Zeitwert des aufstehenden Gebäudes getrennt ausgewiesen, sondern auch die voraussichtliche Restnutzungsdauer, welche i.d.r. zu einem fiktiven Baujahr des Gebäudes führte, ermittelt. Gebäude, die nach 55 GemHVO in marktvergleichender Weise genutzt werden, wurden nach dem Ertragswertverfahren, kommunalnutzungsorientierte Gebäude nach dem Sachwertverfahren bewertet. Die Sachwertverfahren wurden nach dem anerkannten Verfahren nach Sprengnetter auf Basis der Wertermittlungsrichtlinien 02 (NHK 2000) vorgenommen. Der Grund und Boden wurde innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach 55 GemHVO mit 30 % des zum Eröffnungsbilanzstichtag aktuellen Wertes des umgebenden erschlossenen Baulandes in der bestehenden örtlichen Lage angesetzt. Die Werte der Außenanlagen auf bebauten Grundstücken wurden dem Gebäudewert zugeordnet Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 EUR Der Kreis Euskirchen verfügt in seinem wirtschaftlichen Eigentum über keine Gebäude für Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen ,00 EUR Der Kreis Euskirchen ist Schulträger folgender Berufskollegs und Förderschulen. Die gutachterlich ermittelten Bodenwerte und Gebäudezeitwerte zum betragen: Zeitwert Grund und Boden zum in EUR Zeitwert Gebäude zum in EUR GND* RND** Gebäude Thomas-Eßer-Berufskolleg (TEB) , , TEB:DRK-Räume , , Berufskolleg Eifel (BKE) , , Hans-Verbeek-Schule , , St.-Nikolaus-Schule , , Don-Bosco-Schule , , Summe: , ,26 Gesamt: ,48 * GND = Gesamtnutzungsdauer in Jahren (lt. Abschreibungstabelle Kreis Euskirchen) ** RND = Restnutzungsdauer in Jahren ab dem Die Bewertungen der Schulgebäude erfolgten nach dem Sachwertverfahren. Aufgrund der Abrundung auf volle Euro bei den einzelnen Anlagegütern (siehe oben, Teil A, letzter Absatz) ist der Bilanzansatz in der in der Überschrift genannten Höhe auszuweisen Wohnbauten ,00 EUR Der Kreis Euskirchen verfügt nur über eine Immobilie, die frei vermietet ist. Es handelt sich um das Mietwohnhaus am Brandschutzzentrum Schleiden, Blankenheimer Str. 8. Dieses Gebäude wurde in den sechziger und siebziger Jahren an hauptamtliche Kräfte der seinerzeitigen Kreisreserve für die Feuerwehren vermietet, um die Hilfeleistung für die örtlichen Feuerwehren sicherzustellen und die Ausrückzeiten der Sonderfahrzeuge zu beschleunigen. Da die heutige Vermietung auf privatrechtlichen Mietverträgen basiert, wurde dieses Gebäude nach dem Ertragswertverfahren bewertet (siehe 55 Abs. 1 Satz 3 GemHVO). Seite 19

20 Gebäude Zeitwert Grund und Boden zum in EUR Zeitwert Gebäude zum in EUR GND* RND** Mietwohnhaus Schleiden , , Summe , ,56 Gesamt: ,06 * GND = Gesamtnutzungsdauer in Jahren (lt. Abschreibungstabelle Kreis Euskirchen) ** RND = Restnutzungsdauer in Jahren ab dem Aufgrund der Abrundung auf volle Euro bei den einzelnen Anlagegütern (siehe oben, Teil A, letzter Absatz) ist der Bilanzansatz in der in der Überschrift genannten Höhe auszuweisen Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ,00 EUR Der Kreis Euskirchen verfügt zum Stichtag über die nachfolgenden Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude. Die Bewertung dieser Gebäude erfolgte nach dem Sachwertverfahren, soweit es sich nicht um Gebäude der kostenrechnenden Einrichtungen des Kreises (Abfallwirtschaftszentrum und Rettungsdienst) handelt. Bei den kostenrechnenden Einrichtungen wurde in Anwendung der Vereinfachungsregelung in 56 Abs. 4 GemHVO der Wertansatz der Vermögensgegenstände aus Unterlagen zur Gebührenkalkulation (Restbuchwerte zum ) übernommen. A. Bewertung nach Sachwertverfahren Zeitwert Grund und Boden zum in EUR Zeitwert Gebäude zum in EUR GND* RND** Gebäude Kreishaus A/B , , Kreishaus C , , Kreishaus (Tankanlage) 0, , Nebenstelle Schleiden , , Nebenstelle Schwalbenberg , , Bauhof (Bürotrakt) , , Bauhof (Kfz-Halle) , , Bauhof (Lagerhalle) , , Bauhof (Salzlagerhalle) , , Bauhof (Salzlager Blankenheim) 6.600, , Bauhof (Salzlager Zingsheim) 7.104, , Bauhof (Tankanlage) 0, , Blankenheim (Eifelmuseum Hs. 1) 8.629, , Blankenheim (Eifelmuseum Hs. 2) , , Blankenheim (Gildehaus am EMB) 8.977, , Brandschutzzentrum Schleiden , , Medienzentrum Kall 9.277, , Abfallwirtschaftszentrum Mech ,50 0,00 Summe: , ,02 Gesamt: ,85 * GND = Gesamtnutzungsdauer in Jahren (lt. Abschreibungstabelle Kreis Euskirchen) ** RND = Restnutzungsdauer in Jahren ab dem Seite 20

21 B. Werte aus Unterlagen zu Gebührenkalkulationen Zeitwert Grund und Boden zum in EUR Zeitwert Gebäude zum in EUR GND RND Gebäude Kompostwerk -Bauteil-* 0, , Umladestation -Bauteil-* 0, , Rettungswache Euskirchen , , Rettungswache EU, Waschplatz** 0, , Rettungswache Schleiden , , Rettungswache Mechernich I. BA*** 0, , Erweiterung RW Mechernich II. BA *** 0, , Erweiterung RW Mechernich III. BA *** 0, , Rettungswache Bad Münstereifel*** 0, , Summe , ,59./. Bauten auf fremdem G. u. B. (siehe weiter unten Nr ) ,12 Gesamt: ,22 * Bodenwert in Ansatz Abfallwirtschaftszentrum enthalten ** Bodenwert in Ansatz Rettungswache Euskirchen enthalten *** Die Gebäude der Rettungswachen Mechernich und Bad Münstereifel befinden sich auf fremdem Grund und Boden. (siehe unten Nr ) Aufgrund der Abrundung auf volle Euro bei den einzelnen Anlagegütern (siehe oben, Teil A, letzter Absatz) ist der Bilanzansatz in der in der Überschrift genannten Höhe auszuweisen. Hinweis: In der Vergangenheit wurden Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen von kreiseigenen Gebäuden mitunter mit Landeszuwendungen gefördert. Dies hat in der Eröffnungsbilanz zur Auswirkung, dass den vorstehenden Vermögenswerten (Aktiva) auf der Passivseite entsprechend hohe Sonderposten für diese Zuwendungen gegenüberstehen und damit letztlich das Eigenkapital in dieser Höhe senken (s. auch weiter unten Nr. 2.1 Buchst. e). Die Auflösung dieser Sonderposten erfolgt analog der Abschreibung für das jeweilige Gebäude Infrastrukturvermögen ,00 EUR Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ,00 EUR In dieser Bilanzposition wird der gesamte Grund und Boden des Kreisstraßennetzes, mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen, von Brücken und Tunneln, von Entwässerungs-, Abwasserbeseitigungs- und Gleisanlagen und von sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens abgebildet. Neben den diese Anlagen unmittelbar tragenden Flächen werden auch sog. Verkehrsbegleitflächen an Bauten des Infrastrukturvermögens hier erfasst und bewertet. Durch z.t. über Jahrzehnte gewachsene Veränderungen des Streckenprofils, durch Arrondierungen benötigter oder nicht mehr benötigter Teilgrundstücke unterscheidet sich i.d.r. der eigentliche Straßen- oder Wegekörper zum Teil vom Profil und der Größe des zugehörigen Grund und Bodens. Teilgrundstücke, die als Straßenbankette oder Sicherheitsstreifen, als Seitengraben oder Straßenbegleitgrün oder der Straßenentwässerung dienen, und somit als Bestandteil der öffentlichen Straße im Sinne des 2 Abs. Seite 21

22 2 Nummer 1 Buchst. a) und b) Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) gelten, sind in dieser Bilanzposition miterfasst. Die Zuordnung zum Infrastrukturvermögen erfolgt nur für Flächen an Straßen, die keiner anderweitigen Nutzung unterliegen. Ansonsten werden die Flächen entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung dem Bilanzposten Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zugeordnet (s.o. Nr ). Wie bereits eingangs beschrieben, wurde der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens entsprechend der Regelungen des 55 Abs. 2 GemHVO bewertet. Danach ist Grund und Boden des Infrastrukturvermögens im planungsrechtlichen Innenbereich mit 10 v.h. des nach 13 Abs. 1 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte abgeleiteten gebietstypischen Wertes für das Gemeindegebiet für baureifes Land für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser des individuellen Wohnungsbaus in mittlerer Lage anzusetzen. Konkret erfolgte die m²-ermittlung durch Multiplikation der mittleren Straßenbreite mit der Länge der Ortsdurchfahrt. Grund und Boden von Infrastrukturvermögen im planungsrechtlichen Außenbereich wurde mit 10 v.h. des Bodenrichtwertes für Ackerland, sofern nicht wegen der umliegenden Grundstücke andere Bodenrichtwerte galten, mindestens jedoch mit einem Euro pro Quadratmeter bewertet. Der Kreis Euskirchen verfügt zum Eröffnungsbilanzstichtag über eine Fläche von m² Infrastrukturgrundstücke mit einem Bilanzwert von ,95 Euro. Aufgrund der Abrundung auf volle Euro bei den einzelnen Anlagegütern (siehe oben, Teil A, letzter Absatz) ist der Bilanzansatz in der in der Überschrift genannten Höhe auszuweisen Brücken und Tunnel ,00 EUR Mit der Zustands- und Zeitwertermittlung der Brücken zum Bilanzstichtag wurde ein Ingenieurbüro beauftragt. Zum Bilanzstichtag verfügt der Kreis Euskirchen über 58 in Betrieb befindliche Brückenbauwerke mit einem Gesamtvermögenswert von ,87 Euro. In diesem Wert sind die Urftseebrücke (Kreisstraße 7 Vogelsang) und die Brücke über den Lampertsbach (K 69) nicht enthalten, da diese zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz noch nicht fertiggestellt waren. Die Bilanzierung dieser Brücken erfolgt daher unter dem Bilanzposten Anlagen im Bau (siehe weiter unten Nr ). Da der Bau von Brücken -wie der von Straßen- in der Vergangenheit mit hohen Landeszuweisungen gefördert wurde, sind in der Eröffnungsbilanz diesen Vermögenswerten entsprechend hohe Sonderposten auf der Passivseite gegenüberzustellen (siehe Ausführungen weiter unten zu Nr. 2.1). Aufgrund der Abrundung auf volle Euro bei den einzelnen Anlagegütern (siehe oben, Teil A, letzter Absatz) ist der Bilanzansatz in der in der Überschrift genannten Höhe auszuweisen. Über Tunnel verfügt der Kreis Euskirchen nicht Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1,00 EUR Bis zum Ende der Ablagerungsphase zum wurde auf dem Gelände der Zentralen Mülldeponie Mechernich ein Entladebahnhof für Abfälle von Anlieferern außerhalb des Kreises Euskirchen betrieben. Seither werden die Anlagen nicht mehr genutzt. Der Restbuchwert wurde aufgrund des technischen Zustandes und der Tatsache, dass eine Reaktivierung im vorhandenen Zustand nicht mehr erfolgen kann, auf 1 EUR festgesetzt. Neben diesen Gleisanlagen gibt es keine Gleisanlagen mehr im wirtschaftlichen Eigentum des Kreises Euskirchen. Seite 22

23 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen ,00 EUR Im Infrastrukturvermögensbestand des Kreises befinden sich zwei Regenrückhaltebecken; und zwar eines an der Kreisstraße 28 nahe der Ortslage Mechernich-Kallmuth und ein weiteres an der K 58 nahe der Ortschaft Mechernich-Harzheim. Der Zeitwert des erstgenannten Bauwerks wurde anhand aktualisierter Einheitspreise vergleichbarer Bauwerke ermittelt, der Wert des zweiten Beckens wurde mittels hochindizierten Rechnungen der Baumaßnahme berechnet. Der Wert beider Anlagen beträgt zum Bilanzstichtag ,45. Aufgrund der Abrundung auf volle Euro bei den einzelnen Anlagegütern (siehe oben, Teil A, letzter Absatz) ist der Bilanzansatz in der in der Überschrift genannten Höhe auszuweisen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ,00 EUR Unter dem Bilanzposten Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen werden die Kreisstraßen, die Rad-/ Gehwege, die Kreisverkehre, die Lichtzeichenanlagen und die ÖPNV-Haltestellen nachgewiesen Straßen / Rad-/Gehwege Der Kreis Euskirchen unterhält zum Bilanzstichtag Kreisstraßen mit einer Länge von rd. 320 km. Das Rad-/ Gehwegenetz beläuft sich auf ca. 23 km Länge. Zur Bewertung wurde das Straßen- und Rad-/ Gehwegenetz in sogenannte Abschnitte unterteilt. Bei den Straßen wurden 377 und bei den Rad-/ Gehwegen 66 Abschnitte gebildet. Unter einem Abschnitt wird eine beliebig lange zusammenhängende homogene Teilstrecke einer Straße definiert, die einen annähernd gleichen Straßenaufbau und -zustand und mithin eine annähernd gleiche Restnutzungsdauer aufweist. Ein definierter Straßenabschnitt entspricht in der Anlagenbuchhaltung einem Anlagegut (= einzeln bewertbarer Vermögensgegenstand). Die Radwege wurden analog der Straßenteilstücke ebenfalls in Abschnitte gegliedert. Die Straßenabschnitte wurden in folgende vier Kategorien eingeteilt: Straßenkategorien Innerorts ausgebaut nicht ausgebaut Außerorts ausgebaut nicht ausgebaut Zur Ermittlung des Quadratmeterpreises einer Kategorie wurden die maßgeblichen tatsächlichen Einheitspreise anhand von Preisspiegeln aus Abrechnungsakten der Jahre 2005 und 2007 ermittelt und anschließend Mittelpreise gebildet. Die aufsummierten Preise wurden mit dem Landes- Seite 23

24 baupreisindex für Straßenbau aus dem IV. Quartal (120,8) auf den indiziert. In den m²-preisen je Kategorie sind auch die durchschnittlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Straßenabläufe, die Sickerleitungen, die Verkehrszeichen nach StVO, die Schutzplanken, das Straßenbegleitgrün und die Bankette enthalten. m²-preise der Straßenkategorien Innerorts Außerorts ausgebaut 128,12 ausgebaut 106,60 nicht ausgebaut 65,51 nicht ausgebaut 64,89 In wenigen Fällen wurden statt der pauschalierten Wertermittlung die echten Herstellungskosten der Straße bilanziert. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW allerdings nur für Straßen, die maximal bis fünf Jahre vor dem Eröffnungsbilanzstichtag gebaut worden waren. In der Summe ergaben sich für die jeweiligen Bauklassen folgende Daten: Bauklasse/Lage Länge des Restwert zum Sonderposten zum SoPo- Anschnitts im km Fläche in m² in Euro in Euro Quote K außerorts ausgebaut 158, , , ,08 74,0% K außerorts nicht ausgebaut 94, , , ,42 8,3% K innerorts ausgebaut 56, , , ,15 72,6% K innerorts nicht ausgebaut 9, , , ,03 2,6% 319, , , ,68 65,7% Die Vorgehensweise hinsichtlich der Bewertung der Rad-/ Gehwege erfolgte analog zur Vorgehensweise bei den Kreisstraßen. Die Straßenzustandserfassung und -bewertung wurde auf der Grundlage des Arbeitspapiers Nr. 9/A 1.2 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) durchgeführt. Im Einzelnen wurde nach dem 4-Augen-Prinzip jeder Straßenabschnitt durch speziell geschultes Personal der Fachabteilung einer visuellen Zustandserfassung unterzogen, d.h., Abschnitt für Abschnitt erfolgte im Rahmen einer körperlichen Inventur eine Bestandsaufnahme des Kreisstraßennetzes, wobei die Abschnitte in Schadenklassen klassifiziert wurden. 3 Quelle: IT-NRW Seite 24

25 Folgende Zustandsklassen wurden der Empfehlung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) folgend übernommen: Zustandsklassen durch Kreuzklassifizierung -nach Vorgabe der FGSV- Gebrauchswert (TWGEB) Schadenswert (TWRIO) Zustandswert für Risse, Oberflächenschäden und Flickstellen Max(ZWAUN; ZWSPT) bis 1,5 > 1,5 bis 3,5 > 3,5 bis 4,5 > 4,5 bis 1,5 (Zielwert) > 1,5 (Zielwert) bis 3,5 (Warnwert) > 3,5 (Warnwert) bis 4,5 (Schwellenw.) > 4,5 (Schwellenw.) Klasse S (sehr gut) Klasse Lu (gut-langfristig) Klasse Lo (gut-langfristig) Klasse M (mittelmäßig-mittelfristig) Klasse Ko (schlecht wegen Oberflächenschädenkurzfristig) Klasse V (sehr schlechtvordringlich) Klasse U (sehr schlecht-überfällig) Klasse U Die bei der Inventur aufgenommenen Straßenzustandsdaten wurden in der Fachabteilung in einer Spezialsoftware erfasst und ausgewertet. Die Software errechnet dabei je Straßenabschnitt einen Gebrauchswert (TWGEB) und einen Schadenswert (TWRIO) und weist dem Straßenabschnitt eine Zustandsklasse durch Kreuzklassifizierung des Gebrauchswertes und des Schadenswertes zu. Aus dem jeweils höheren Wert zwischen Gebrauchswert und Schadenswert wird innerhalb der Zustandsklasse die Restnutzungsdauer des jeweiligen Straßenabschnitts bestimmt. In der Summe ergaben sich für die jeweiligen Zustandsklassen folgende Daten: Klasse Ku (schlecht wegen Längs-/ Querunebenheitenkurzfristig) Zustandsklasse Länge des Restwert zum Sonderposten zum SoPo- Anschnitts im km Fläche in m² in Euro in Euro Quote S 12, , , ,28 72,1% Lo 6, , , ,93 61,8% Lu 10, , , ,31 70,5% M 159, , , ,10 65,6% Ko 57, , , ,35 69,6% Ku 39, , , ,32 45,6% V 24, , , ,38 36,9% U 8, ,00 17,00 7,00 41,2% 319, , , ,68 65,7% Das gleiche Verfahren wurde für die Rad-/ Gehwege angewendet. Die Gesamtnutzungsdauer der Kreisstraßen wurde bis auf wenige hochfrequentierte Straßen auf 45 Jahre festgelegt. Diese ergibt sich aus Erfahrungswerten im Tiefbau unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsbelastung der Kreisstraßen im Kreisgebiet. Die Gesamtnutzungsdauer für Kreisstraßen mit einer Verkehrsbelastung > Kfz./Tag beträgt laut Abschreibungstabelle 40 Jahre, die für Rad-/ Gehwege 60 Jahre. Der Eröffnungsbilanzwert der Kreisstraßen beträgt ,12, der der Rad-/ Gehwege ,05. Seite 25

26 Kreisverkehre Im wirtschaftlichen Eigentum des Kreises befinden sich sechs Kreisverkehrsplätze. Diese befinden sich an folgenden Kreisstraßen: K 21.3 Euskirchen, Kleinbüllesheim K Euskirchen, Boenerstr. K Euskirchen, Römerstr. K 24.3 Euskirchen, Felix-Wankel-Str. K Blankenheim K Blankenheim Die drei Kreisverkehrsplätze K , K und K wurden aufgrund der zeitlichen Nähe der Inbetriebnahme zum Stichtag der Eröffnungsbilanz und der noch ausstehenden Schlusszahlungen auf der Basis der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Im Übrigen war der Bau dieser drei Kreisverkehre Teil der jeweiligen Straßenbaumaßnahme. Bei den Kreisverkehren K 21.3 Kleinbüllesheim und K Boenerstraße handelte es sich um separate Baumaßnahmen, wobei in diesen Fällen die Schlussabrechnungen zum EB-Stichtag bereits erfolgt waren. Hier wurden die Baukosten auf der Basis des Musters 9 des Verwendungsnachweises ermittelt. Zum Kreisverkehr der K 24.3 Felix-Wankel-Straße lagen über die Baukosten keine Informationen vor, da dieser Kreisel seinerzeit von der Stadt Euskirchen geplant und gebaut worden war. Dieser Kreisel entspricht jedoch in Bezug auf Größe und Bauart dem Kreisverkehr der K Römerstraße, sodass als Bewertungsgrundlage die Baukosten dieses Kreisels zu Grunde gelegt werden konnten. Kreisverkehre werden nach der Abschreibungstabelle des Kreises Euskirchen über 40 Jahre abgeschrieben. Der Eröffnungsbilanzwert der Kreisverkehre beträgt insgesamt ,70. Lichtzeichenanlagen Der Kreis verfügt zum Stichtag über 5 Kreuzungs-Lichtsignalanlagen und 2 Fußgänger-Lichtsignalanlagen. Überwiegend handelt es sich um ältere Ampelanlagen. Die Bewertung wurde auf der Basis einer fiktiven Neuwertberechnung der jeweiligen Ampelanlagen vorgenommen. Der Zeitwert dieser Anlagen beträgt zum ,16. ÖPNV-Haltestellen Im Rahmen einer Maßnahme zur Verbesserung des ÖPNV wurden im Wesentlichen in den Jahren 1999 bis 2002 in allen Kommunen des Kreises Euskirchen Haltestellen-Informationssäulen aufgestellt. Zuständig damals war die Kreis-Verkehrsgesellschaft Euskirchen (KVE) GmbH, heute BgA des Kreises. Somit ist der Kreis Euskirchen wirtschaftlicher Eigentümer der Haltestellen- Informationssäulen. Hinsichtlich der Bewertung in der Eröffnungsbilanz des Kreises wurden grundsätzlich die Buchwerte aus der Bilanz des BgA zum zu Grunde gelegt. In der Bilanz bzw. der Anlagenbuchhaltung des BgA werden jedoch die einzelnen Haltestellen-Informationssäulen je Typenklasse und je Kommune zusammengefasst. Der Zeitwert einer einzelnen Infosäule liegt zum jeweils unter 410 Euro. In Anwendung des 56 Abs. 1 GemHVO wird für die Haltestellen- Informationssäulen ein Wertansatz von 0 Euro angesetzt. Aufgrund der Abrundung auf volle Euro bei den einzelnen Anlagegütern (siehe oben, Teil A, letzter Absatz) ist der Bilanzansatz in der in der Überschrift genannten Höhe auszuweisen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ,00 EUR Zu dieser Bilanzposition gehören diejenigen Vermögensgegenstände des Infrastrukturvermögens, die nicht bei den anderen Kontenarten des Infrastrukturvermögens einzuordnen sind. Hierunter fallen z.b. Stützbauwerke, Felssicherungen und sog. Krötentunnel an Kreisstraßen. Der Kreis Euskirchen verfügt zum EB-Stichtag über 27 Anlagen, wovon allein 12 entlang der Kreisstraße 7 (Gemünd Urftsee) verbaut sind. Die Wertermittlung erfolgte durch die Fachabteilung auf Basis der Herstellungskosten bzw. von Erfahrungswerten. Seite 26

27 Der Zeitwert dieser Anlagen beträgt zum ,85. Aufgrund der Abrundung auf volle Euro bei den einzelnen Anlagegütern (siehe oben, Teil A, letzter Absatz) ist der Bilanzansatz in der in der Überschrift genannten Höhe auszuweisen Bauten auf fremdem Grund und Boden ,00 EUR Ein Vermögensgegenstand ist in die Bilanz aufzunehmen, wenn der Kreis das wirtschaftliche Eigentum daran inne hat und dieser selbstständig verwertbar ist ( 33 Abs.1 GemHVO). Der Kreis Euskirchen verfügt seit vielen Jahren über Immobilienvermögen in seinem wirtschaftlichen Eigentum, das auf fremden Grundstücken errichtet wurde. Es handelt sich hierbei um die Rettungswachen Bad Münstereifel und Mechernich. Die Rettungswache Bad Münstereifel wurde im Zuge des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Bad Münstereifel in den Jahren 1982/83 auf städtischem Grund und Boden mit errichtet. Ein Grundstückskauf durch den Träger des Rettungsdienstes war nach den damaligen Förderrichtlinien des Landes für die seinerzeitige Vollfinanzierung mit Landesmitteln nicht erforderlich. Seinerzeit wurden bedarfsgerechte und unbefristete Nutzungsrechte zwischen dem Kreis Euskirchen als Träger des Rettungsdienstes und der Stadt Münstereifel als rechtlicher Eigentümerin vertraglich vereinbart. Rechtlicher Eigentümer des Grund und Bodens der aufstehenden Rettungswache Mechernich ist die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH. Auch hier besteht eine die bedarfsgerechte und unbefristete Nutzung der Gebäude regelnde vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH aus dem Jahr Aus Vereinfachungsgründen wurden die Restbuchwerte zum aus Unterlagen zu der Gebührenkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst entnommen (Vereinfachungsregel des 56 Abs. 4 GemHVO). Zu den Einzelwerten s.o., Nr Buchst. B. Aufgrund der Abrundung auf volle Euro bei den einzelnen Anlagegütern (siehe oben, Teil A, letzter Absatz) ist der Bilanzansatz in der in der Überschrift genannten Höhe auszuweisen Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ,00 EUR Unter dem Bilanzposten Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler sind Vermögensgegenstände anzusetzen, deren Erhaltung und Pflege wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Kunstgegenstände Der Kreis Euskirchen verfügt nur über wenige werthaltige Kunstgegenstände. Die Bewertung der für die Kulturpflege bedeutsamen beweglichen Vermögensgegenstände werden in Anwendung des Wahlrechts in 55 Abs. 3 GemHVO mit ihrem Versicherungswert vorgenommen. Hier ist die Gemäldesammlung der Fritz-von-Wille -Bilder im Eifelmuseum Blankenheim zu nennen, deren Versicherungswert auf Euro angesetzt ist. Daneben ist der Buchbestand der historischen Bibliothek im Eifelmuseum mit einem Versicherungswert von Euro und der Fotobestand des Kreismedienzentrums mit einem Versicherungswert von Euro angesetzt. Weitere werthaltige Kunstgegenstände sind zum Eröffnungsbilanzstichtag nicht vorhanden. Kulturdenkmäler Daneben sind unter dem Bilanzposten auch alle Arten von Denkmälern zu veranschlagen, z.b. Kriegerdenkmäler, Ehrenfriedhöfe, aber auch etwa Bodendenkmäler, Ausgrabungen und ggf. sonstige archäologische Funde. Baudenkmäler, die nicht als Gebäude oder als Teil eines Gebäudes genutzt werden, und Bodendenkmäler sind nach 55 Abs. 4 GemHVO mit einem Erinnerungswert anzusetzen. Seite 27

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