10 Goldene Regeln MPU
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1 10 Goldene Regeln MPU von Dr. jur. André Pott Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Strafrecht
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6 Anwaltliche Vertretung: Aufgrund ständiger Anfragen erlauben Sie uns folgenden Hinweis: Rechtsanwalt Dr. André Pott vertritt grundsätzlich Mandanten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Dabei erfolgt die Vertretung von Dr. Pott. In einer Vielzahl von Fällen ist eine Vertretung vor Ort nicht erforderlich. Sollte eine Hauptverhandlung nicht verhindert werden können, wird in enger Absprache mit Herrn Dr. Pott der Termin von einem entsprechenden Fachanwalt vor Ort wahrgenommen. Der Informationsaustausch mit den Mandanten kann einfach und bequem via Telefon, Fax, und Post erfolgen. Telefonische Beratungen: Können grundsätzlich nicht mehr telefonisch erfolgen, da eine fundierte Rechtsauskunft in Ihrer Sache die Kenntnis der Akte zwingend voraussetzt. Kontakt: Falls Sie eine persönliche Rechtsberatung in Ihrer Angelegenheit wünschen, bitten wir Sie, Herrn Dr. Pott unter zu kontaktieren. Herr Dr. Pott wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Eine erste Beratung erfolgt unverzüglich nach Akteneinsicht. Für die Anforderung und Durchsicht der Akten, der Bewertung Ihres Falles und eine telefonische Beratung ist ein Vorschuss in Höhe von 250,00 (inkl. MwSt.) zu zahlen.
7 Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfrage per noch keine Fristen wahrt! Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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9 Goldene Regel 1) Suchen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf. Dieser Rat mag Sie in diesem Ratgeber irritieren. Es ist aber der beste Tipp, den ich Ihnen geben kann. Ein guter Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie entweder vor einer Verurteilung bewahren oder aber die Nachteile einer Verurteilung deutlich abmildern. Mit einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht haben Sie zudem die Chance, z.b. die Sperrfrist zu verkürzen, sich vernünftig auf eine MPU vorzubereiten und mit diesem abzuklären, ob in Ihrem konkreten Fall Besonderheiten zu beachten sind. Der Fachanwalt kann für Sie des weiteren Akteneinsicht beantragen und dadurch sicherstellen, dass die Akte der Fahrerlaubnisbehörde nicht z.b. noch alte bereits zu tilgende Eintragungen erhält, die in der Akte nicht mehr enthalten sein dürften. Teilweise nehmen es Fahrerlaubnisbehörden mit der Aktenbereinigung nicht so ernst. Goldene Regel 2) Bleiben Sie am Ball! Sobald das Urteil bzw. die Entscheidung, mit der Ihnen der Führerschein entzogen worden ist, rechtskräftig geworden ist, sollten Sie sich darum kümmern, ob in Ihrem Fall eine MPU droht oder nicht. Nicht selten wissen die Betroffenen gar nicht, ob sie eine MPU machen müssen oder nicht. Für sie kommt das böse Erwachen dann erst zu dem Zeitpunkt, in dem sie den Führerschein neu beantragen und ihnen dann offenbart wird, dass eine MPU absolviert werden muss. Bis
10 dahin ist aber schon viel Zeit vergangen, die hätte genutzt werden können. 13 FeV Absatz 2 sieht in den folgenden Fällen eine MPU vor, wenn nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen, wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden, ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde, die Fahrerlaubnis aus einem der unter Buchstabe a bis c genannten Gründe entzogen war oder sonst zu klären ist, ob Alkoholmißbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht. Goldene Regel 3) Falls Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, schon vor einer Gerichtsverhandlung ein verkehrspsychologisches Seminar, eine Nachschulung, ein Aufbauseminar für Alkoholiker etc. zu besuchen. Informieren Sie sich bei Ihrer Führerscheinbehörde, welcher Kurs Ihnen helfen kann. Die Gerichte können solche Nachschulungen bei der Bemessung der Sperrfrist berücksichtigen und tun dies regelmäßig auch. Die Sperrfristen werden oft zwischen einem und drei Monaten reduziert. Der Verlust der Fahrerlaubnis droht regelmäßig bei Fahrerflucht,
11 Trunkenheits- oder Drogenfahrt und bei der Straßenverkehrsgefährdung. Auch nach einem rechtskräftigem Urteil haben Sie die Möglichkeit beim Gericht nachträglich eine Verkürzung der Sperrfrist zu beantragen. Ein solcher Antrag macht ggf. Sinn, wenn Sie nach der Hauptverhandlung eine Nachschulung oder eine Therapie absolviert haben. Das Gericht kann auf Ihren Antrag hin, die Sperrfrist verkürzen. Die Gerichte machen hiervon durchaus Gebrauch. Wenn es Ihnen zeitlich möglich ist, sollten Sie jedoch versuchen, die Nachschulungen oder Therapien noch vor dem Hauptverhandlungstermin zu durchlaufen. Dann kann das Gericht dies schon im Termin berücksichtigen. Da niemand Arbeit gerne doppelt macht, sind Gerichte eher im Termin zu einer Verkürzung der Sperrfrist bereit als im Nachhinein auf einen separaten Antrag hin. Goldene Regel 4) Nach der Anordnung der Führerscheinbehörde, dass eine MPU geleistet werden muss, kann vom Betroffenen eine MPU-Stelle gewählt werden. Es macht Sinn, sich zuvor in Foren oder bei Bekannten zu informieren, ob eine MPU- Stelle empfohlen werden kann. Zwar sind alle MPU-Stellen an die gleichen Vorgaben gebunden, ggf. kann aber eine MPU-Stelle großzügiger oder weniger großzügig sein. Goldene Regel 5) Wenn eine MPU auferlegt worden ist, dann kann der Betroffene die MPU-Stelle selbst wählen. Sie sollten gegenüber der MPU-Stelle deutlich machen, dass diese nur Ihnen das Gutachten zuschickt. Falls das Gutachten
12 nämlich negativ ausgefallen ist, sollte die Führerscheinbehörde davon nichts mitbekommen. Es wäre sehr schlecht, wenn das negative Gutachten sich in den Akten der Führerscheinbehörde wiederfinden würde. Wurde das negative Gutachten zu den Akten genommen, hat der Betroffene keinen Anspruch auf Herausgabe des Gutachtens. Andersherum hat die Führerscheinbehörde auch keinen Anspruch auf Einsicht in das negative MPU-Gutachten. Goldene Regel 6) Seit Jahren geistern in allen möglichen Foren und vor allen Dingen auch im Internet selbsternannte MPU-Gurus herum. Mit Büchern, Listen, Online-Kursen etc. möchten sie den Betroffenen helfen und tun dies ggf. auch. Das Problem ist jedoch, dass die Qualität der Tipps selten verifizierbar ist und die Betroffenen ggf. nicht nur falsch beraten werden, sondern sie ggf. auf die (schlechten) Tipps vertrauen und entweder das falsche tun oder wichtige Vorbereitungschancen verpassen. Goldene Regel 7) Falls Sie eine MPU (Medizinisch-psychologische- Untersuchung) absolvieren müssen, lohnt sich in jedem Fall ein Gang zu einem seriösen MPU-Berater. Nutzen Sie die anerkannte Kompetenz z.b. des TÜVs. Diese beraten Sie seriös und kompetent über sinnvolle Möglichkeiten einer MPU-Vorbereitung. Ein Erstgespräch kostet ca. 60 bis 80. Sie besprechen mit einem Psychologen, welche Möglichkeiten der Vorbereitung auf eine MPU es gibt.
13 Goldene Regel 8) Nutzen Sie die Möglichkeiten einer MPU-Vorbereitung. Es gibt bestimmte Fälle, in denen eine MPU Pflicht ist, z.b. bei einem Alkoholgehalt bei einer Trunkenheitsfahrt von mehr als 1,6 Promille. Falls man von Ihnen eine MPU verlangt, macht es Sinn, sich rechtzeitig darauf mit professioneller Hilfe vorzubereiten. Ein professioneller Vorbereitungskurs wird z.b. vom TÜV angeboten. Diese Kurse sind anerkannt und kosten ca. 400 bis Statistiken zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, die MPU gleich beim ersten Mal zu bestehen, sich nahezu verdoppeln! Goldene Regel 9) Als erster Einstieg ist dieser Ratgeber sicherlich hilfreich. Allein auf ihn sollten Sie jedoch nicht vertrauen. Hoffen Sie auch nicht darauf ggf. selbst und ohne Vorbereitung durch die MPU zu kommen. Statistiken zeigen, dass die durchschnittliche Durchfallquote bei ca. 50 % liegt. Mit vernünftiger Vorbereitung bei entsprechenden seriösen Stellen wie dem TÜV sinkt die Durchfallquote auf ca %. Erfahrungen zeigen, Betroffene schätzen die Fragestellungen bei Medizinischpsychologische-Untersuchungen häufig falsch ein. Es geht dabei nicht darum, dem Prüfer zu versichern, er (der Betroffene) werde nie wieder Alkohol trinken! Das glaubt
14 Ihnen der Prüfer eh nicht. In dem Gespräch soll vor allen Dingen geklärt werden, ob der Betroffene zwischen dem Konsum von Alkohol/Drogen und der Teilnahme am Verkehr sicher trennen kann. Es geht letztendlich darum zu überprüfen, ob der Betroffene die für den Straßenverkehr erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Goldene Regel 10) Wie der Name Medizinisch-psychologische-Untersuchung schon sagt, gibt es in der Untersuchung zwei Teile. Einen medizinischen und einen psychologischen Teil. Sie können sich auf den psychologischen vorbereiten, indem Sie einen Vorbereitungskurs besuchen. Dies ist sicherlich der wichtigere Teil. Sie sollten aber vor einer MPU-Untersuchung auch einen medizinischen Test bei Ihrem Hausarzt machen. So kann er Ihnen Auffälligkeiten im Blutbild oder bei den Leberwerten mitteilen und Sie können sicher gehen, nicht bei der medizinischen Untersuchung überrascht zu werden. Es wäre sehr ärgerlich, wenn der psychologische Teil bestanden wäre und sie aufgrund Ungereimtheiten bei dem medizinischen Teil durchfallen würden. Soe sind zum Beispiel Auffälligkeiten im Blutbild auch mit normalen Krankheitsbildern oder mit Medikamenten zu erklären. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an. Zudem haben Sie nach einer Untersuchung bei Ihrem Hausarzt noch die Chance, Ihren Lebenswandel zu ändern, um ggf. kritische Blutwerte zu entschärfen.
15 Bitte beachten Sie: Dieses Dokument wurde nach bestem Wissen erstellt und ist anhand der typischen Probleme in diesem Themenbereich erarbeitet worden. Dennoch können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Ausführungen und Formulierungen übernehmen. Dieses Dokument soll Ihnen lediglich einen Überblick über die Rechtslage verschaffen. Für eine verbindliche Auskunft in Ihrem konkreten und individuellen Rechtsfall oder bei schwierigen Sachverhalten kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt. Für den Inhalt verantwortlich ist Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott, Hermannstraße 1, Detmold
16 Ratgeber Das wichtigste zum Bußgeldverfahren von Dr. jur. André Pott Rechtsanwalt
17 Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Strafrecht Einleitung: Liebe Leserin, lieber Leser, wer im Straßenverkehr teilnimmt, hält sich früher oder später einmal nicht an die Verkehrsregeln. Hiervon kann sich niemand freisprechen, gleich ob als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Kraftfahrzeugführer. Neben Verwarn- und Bußgeldern kommen aber auch gravierendere Maßnahmen in Betracht, die im Einzelfall sich auch existenzbedrohend auswirken können. Wird ein Führerschein entzogen oder ein mehrmonatiges Fahrverbot ausgesprochen, so hat dies nicht nur in Einzelfällen den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge. Lesen Sie daher im folgenden, wie Sie effektiv gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen können, wie ein Bußgeldverfahren abläuft und alles weitere Wissenswerte zu dem Thema rund ums Bußgeld. In der Hoffnung Ihnen mit diesem Ratgeber weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
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19 Einleitung: Wie läuft ein Bußgeldverfahren regelmäßig ab? Wie kann ich mich gegen den Bußgeldbescheid wehren? Was erfolgt nach dem Einspruch? Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr? Wann wird die Verjährung unterbrochen? Was bedeutet es, wenn die Verjährung unterbrochen wird? Bitte beachten Sie:... 25
20 Wie läuft ein Bußgeldverfahren regelmäßig ab? Wurden Sie bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit erwischt, so meldet die Polizei diesen Vorgang nach Abschluß der Ermittlungen der Bußgeldbehörde. Diese bekommt dann die Akte mit sämtlichen Informationen zugesandt. Erst jetzt haben Sie einen Anspruch darauf, Akteneinsicht zu verlangen. Dies sollten Sie auch in jedem Fall tun, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen wollen. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst keine Akteneinsicht verlangen können. Dies kann nur ein Rechtsanwalt für Sie tun. Sobald die Bußgeldbehörde Ihre Akte auf dem Tisch hat, wird Sie entscheiden, ob ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen wird oder nicht. Erlässt die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid, so wird sie Sie zunächst anhören. Sie sollten sich zu dem Vorfall nicht einlassen. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen jedoch die Angaben zu Ihren persönlichen Daten ausfüllen und den ausgefüllten Anhörungsbogen an die Bußgeldbehörde zurück schicken. Entscheidet sich die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid zu erlassen, so wird sie den Bußgeldbescheid ausfertigen und Ihnen diesen mittels einer Postzustellungsurkunde zustellen lassen.
21 Sieht die Bußgeldbehörde keinen Verstoß, so stellt sie das Verfahren ein. Wie kann ich mich gegen den Bußgeldbescheid wehren? Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen. Dieser muss nicht begründet werden. Es reicht, wenn Sie den Einspruch fristgerecht bei der Bußgeldbehörde einreichen und erkennbar ist, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren möchten. Wichtig: Sie müssen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides Einspruch bei der erlassenden Behörde einlegen. Tun Sie dies nicht, können Einwendungen, auch wenn sie richtig sein mögen, nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten Sie unverschuldet, z.b. durch einen Krankenhausaufenthalt die Frist zur Einspruchseinlegung versäumt haben, so kann Ihnen ggf. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt werden. Sie müssen diesbezüglich aber ebenfalls unverzüglich einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand stellen und den Einspruch gleichzeitig einlegen. Sie sollten in diesen Fällen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Was erfolgt nach dem Einspruch? Nach dem Einspruch überprüft die Bußgeldbehörde noch einmal selbst, ob sie den Bußgeldbescheid ganz aufhebt oder ändert. Tut sie dies, so wird der alte Bußgeldbescheid aufgehoben und die Sache hat sich
22 erledigt oder der Bußgeldbescheid wird abgeändert und sie haben die Möglichkeit, diesen nunmehr zu akzeptieren oder wiederum gegen diesen neuen Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen. Hebt die Bußgeldbehörde den Bußgeldbescheid weder auf noch ändert sie diesen, so wird sie das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben. Die Staatsanwaltschaft prüft dann ihrerseits den Bußgeldbescheid und wird ansonsten bei dem zuständigen Amtsgericht ein Bußgeldverfahren einleiten. Das Amtsgericht wird dann einen Hauptverhandlungstermin anberaumen, zu dem Sie geladen werden. In dem Termin können dann noch mal sämtliche Aspekte des Verkehrsverstoßes angesprochen werden. Am Ende des Gerichtsverfahrens steht dann, falls Sie den Widerspruch nicht in der Hauptverhandlung zurückgenommen haben, dann ein Urteil. Dieses Urteil wird regelmäßig ausschlaggebend sein, da gegen dieses Urteil nur in Ausnahmefällen Rechtsmittel eingelegt werden kann. Bitte beachten Sie, dass es in dem Gerichtsverfahren möglich sein kann, dass das Gericht eine höhere Strafe ausspricht, als gegen Sie in dem Bußgeldverfahren zunächst ausgesprochen wurde. Mit einem Einspruch, der vor das Amtsgericht geht, tut man sich daher nicht immer einen Gefallen.
23 Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr? Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verjährt regelmäßig in drei Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit Beendigung der Ordnungswidrigkeit, regelmäßig also am Tag der Begehung. Beispiel: Sie wurden am geblitzt. Die Verjährung tritt in diesem Fall dann mit Ablauf des ein. Wann wird die Verjährung unterbrochen? Die Verjährung wird unterbrochen durch die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe, jede richterliche Vernehmung des Betroffenen oder eines Zeugen oder die Anordnung dieser Vernehmung, jede Beauftragung eines Sachverständigen durch die Verfolgungsbehörde oder den Richter, wenn vorher der Betroffene vernommen oder ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben worden ist, jede Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung der Verfolgungsbehörde oder des Richters und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten,
24 die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen durch die Verfolgungsbehörde oder den Richter sowie jede Anordnung der Verfolgungsbehörde oder des Richters, die nach einer solchen Einstellung des Verfahrens zur Ermittlung des Aufenthalts des Betroffenen oder zur Sicherung von Beweisen ergeht, jedes Ersuchen der Verfolgungsbehörde oder des Richters, eine Untersuchungshandlung im Ausland vorzunehmen, die gesetzlich bestimmte Anhörung einer anderen Behörde durch die Verfolgungsbehörde vor Abschluß der Ermittlungen, die Abgabe der Sache durch die Staatsanwaltschaft an die Verwaltungsbehörde, den Erlaß des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung, den Eingang der Akten beim Amtsgericht gemäß und die Zurückverweisung der Sache an die Verwaltungsbehörde jede Anberaumung einer Hauptverhandlung, den Hinweis auf die Möglichkeit, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden die Erhebung der öffentlichen Klage, die Eröffnung des Hauptverfahrens, den Strafbefehl oder eine andere dem Urteil entsprechende Entscheidung. Ist demnach im obigen Beispielsfall bereits ein Anhörungsbogen an den Beschuldigten versendet worden, so wird die Verjährung unterbrochen.
25 Beachten Sie: Nur die Maßnahme gegen den tatsächlichen Täter führt zur Unterbrechung der Verjährung. Wurde demnach z.b. ein Anhörungsbogen an die Ehefrau als Halter gesendet, war aber der Ehemann der Fahrer, so wird die Verjährung nicht unterbrochen. Was bedeutet es, wenn die Verjährung unterbrochen wird? Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens jedoch zwei Jahre verstrichen sind. Nehmen wir im obigen Beispielsfall an, am würde dem tatsächlichen Täter der Ordnungswidrigkeit ein Anhörungsbogen zugesandt. Durch diese Maßnahme wird die Verjährung unterbrochen mit der Folge, dass die Verjährung ab dem von neuem beginnt und die Ordnungswidrigkeit folglich erst am verjähren würde. Bitte beachten Sie: Dieses Dokument wurde nach bestem Wissen erstellt und ist anhand der typischen Probleme in diesem Themenbereich erarbeitet worden. Dennoch können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Ausführungen und Formulierungen übernehmen. Dieses Dokument soll Ihnen lediglich einen Überblick über die Rechtslage verschaffen. Für eine verbindliche
26 Auskunft in Ihrem konkreten und individuellen Rechtsfall oder bei schwierigen Sachverhalten kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt. Für den Inhalt verantwortlich ist Dr. jur. André Pott, Hermannstr. 1, Detmold
27 Ratgeber Meistern Sie die MPU! von Dr. jur. André Pott Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Strafrecht
28 Inhaltsverzeichnis: Einleitung: 29 MPU Medizinisch psychologische Untersuchung 30 Wann kann eine MPU angeordnet werden? 30 Praxistipp: Wie werde ich zur Beibringung einer MPU aufgefordert? Weg Weg Die MPU besteht aus zwei Teilen, einem medizinischen und einem psychologischen. 34 Was erwartet mich bei der medizinischen Untersuchung? Praxistipp: Praxistipp: Werden bei der medizinischen Untersuchung besondere Test durchgeführt? Was erwartet mich bei der psychologischen Untersuchung? 36 Beispiel: Was genau wird bei der psychologischen Untersuchung abgefragt? 37 Praxistipp: Fazit: 39 Praxistipp: Was kostet ein MPU-Gutachten und wer trägt die Kosten dafür? 51 Was können Sie unternehmen, wenn das MPU- Gutachten negativ ausfällt? 52 Praxistipp: Praxistipp: Wie sollte ich mich auf den Tag der MPU vorbereiten? 55 Was sollten Sie auf keinen Fall bei der MPU tun! 55 Bitte beachten Sie: 57
29 Einleitung: Mit der Polizei kommt man im Straßenverkehr schneller in Kontakt als einem Lieb ist. Insbesondere dann, wenn bei einer Fahrt Alkohol- oder Drogen mit im Spiel sind, wird es oftmals gefährlich. Trunkenheitsfahrten landen nicht selten bei Gericht und führen bei entsprechenden Alkoholkonzentrationen oder bei entsprechendem Drogenkonsum regelmäßig zum Verlust des Führerscheins. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, so wird die Neuerteilung durch die Führerscheinbehörde regelmäßig von der Einreichung eines positiven medizinischpsychologischen Untersuchungsgutachtens abhängig gemacht werden. Lesen Sie in diesem Ratgeber, was im Falle einer MPU erwartet, wie Sie sich darauf vorbereiten sollten, welche Fragen Ihnen gestellt werden, was Sie gegen die Anordnung gegen die MPU tun können, Wie Sie mit einem negativen MPU-Gutachten umgehen sollten und wie Sie die MPU umgehen können. Haben Sie noch Fragen, Tipps oder Anregungen? Gerne nehmen wir Ihre Kritik und natürlich auch Ihr Lob entgegen und werden versuchen, Ihre Anmerkungen in Zukunft in unsereren Ratgebern umzusetzen. In der Hoffnung, Ihnen mit diesem Ratgeber weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ihr Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
30 MPU Medizinisch psychologische Untersuchung Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der MPU um eine Medizinisch psychologische Untersuchung, bei der festgestellt werden soll, ob der Führerscheininhaber oder der Führerscheinbewerber aus medizinisch und psychologischer Sicht geeignet ist, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen. Die Durchfallquoten sind erschreckend hoch. Auch wenn es keine verlässlichen Daten zur Durchfallquote gibt, so wird allgemein von einer Durchfallquote von teilweise über 50% gesprochen. Aber keine Angst! Die Statistik besagt nicht, dass auch in Ihrem konkreten Fall nur eine Erfolgsquote von 50% besteht. Die Statistik wird eine nicht unerhebliche Anzahl von Härtefällen (Schwerstalkoholiker etc.) beinhalten, die die Statistik verfälschen werden. Zudem können Sie mit Hilfe des MPU-Vorbereitungskurses von Dr. Pott Ihre Chancen zu bestehen, deutlich verbessern! Wann kann eine MPU angeordnet werden? Selbstverständlich kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht ohne triftige Gründe eine MPU anfordern. Die Fahrerlaubnisbehörde kann nur in bestimmten Fällen eine MPU von Ihnen anfordern. Die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht berechtigt, von Amts wegen eine medizinisch psychologische Untersuchung an Ihnen anzuordnen. Sie kann lediglich ein solches MPU-Gutachten von Ihnen anfordern, welches Sie dann innerhalb einer festgelegten Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen haben.
31 Praxistipp: Dieses Verfahren hat für Sie Vorteile, die Sie nutzen sollten. Zum einen können Sie die MPU-Stelle bestimmen, die das MPU-Gutachten erstellen soll. Zum anderen können Sie Vorsoge treffen, dass ein eventuelles negatives Gutachten nicht zu den Akten der Fahrerlaubnisbehörde gelangt. Wie Sie dies sicherstellen können lesen Sie bitte weiter unten! Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde aus den folgenden praxisrelevanten Gründen eine MPU anfordern: bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bei hohem Aggressionspotential im Straßenverkehr bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach wiederholter Entziehung oder nach Entziehung aufgrund des Punktsystems Ersterwerb der Fahrerlaubnisse der Busklasse sowie bei Verlängerung dieser Klassen nach dem 50. Lebensjahr und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr Alkoholauffälligkeit Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauch In der Mehrzahl der Fälle wird eine MPU aufgrund einer vermuteten Alkoholproblematik angeordnet werden. In welchen Fallkonstellationen eine MPU bei einer bestehenden Alkoholproblematik angeordnet werden kann, bestimmt 13 der Fahrerlaubnisverordnung. 13 regelt insoweit, wann von einem Führerschein zur Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik eine MPU angeordnet werden kann. 13 der Fahrerlaubnisverordnung besagt diesbezüglich:
32 Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass [...] ein medizinischpsychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen, wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden, ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde, die Fahrerlaubnis aus einem der unter Buchstabe a bis c genannten Gründe entzogen war oder sonst zu klären ist, ob Alkoholmißbrauch nicht mehr besteht. Praxistipp: In der Praxis stellen die Fälle der Nummern c d den häufigsten Anlaß für die Anordnung einer MPU dar. Auch dann, wenn Sie erstmals betrunken ein Fahrzeug geführt haben sollten und Sie eine Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Promille aufwiesen, ist die Beibringung einer MPU zu erwarten. Wie werde ich zur Beibringung einer MPU aufgefordert? Grundsätzlich gibt es zwei Wege, auf denen von Ihnen eine MPU angefordert werden kann.
33 1. Weg Hat die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von Umständen erlangt, die die Beibringung einer MPU erfordern, werden sie von der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben und aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist ein MPU- Gutachten vorzulegen. 2. Weg Wurde Ihnen der Führerschein durch ein Gerichtsurteil entzogen, z.b. weil Sie wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden sind, so ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen. In dem Gerichtsurteil wurde dann regelmäßig ausgesprochen: Der Führerschein wird entzogen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen vor Ablauf noch weiterer... Monate keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Folge des Urteils, soweit es denn rechtkräftig geworden ist, ist folgende: Ihre Fahrerlaubnis ist vollständig erloschen. Sie müssen einen neuen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. wurde im Urteil dann zum Beispiel ausgesprochen, dass sie wegen mehrfacher Trunkenheitsfahrt verurteilt worden sind oder dass sie bei der Trunkenheitsfahrt mehr als 1,6 Promille aufgewiesen haben, so liegt ein Grund vor, der die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, von Ihnen vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine MPU abzuverlangen. Dann kann die Erteilung der neuen Fahrerlaubnis von einem positiven MPU-Gutachten abhängig gemacht werden. Wie läuft eine MPU ab? Der Untersuchungsablauf richtet sich im wesentlichen nach der angegebenen Fragestellung, die die Fahrerlaubnisbehörde bei der Beauftragung des Gutachtens vorgegeben hat. Diese kann im Falle einer
34 Verurteilung wegen einem Alkoholdelikt etwa lauten: Ist zu erwarten, dass der Proband in Zukunft wieder ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird? Die MPU besteht aus zwei Teilen, einem medizinischen und einem psychologischen. Was erwartet mich bei der medizinischen Untersuchung? Bei der medizinischen Untersuchung werden körperliche Befunde ermittelt. Aus diesen Ergebnissen sollen Rückschlüsse gezogen werden können, die für die Fragestellung, hier, ob zum Beispiel eine Alkoholabhängigkeit besteht, entscheidend sein können. Sie müssen daher auch schon bei der medizinischen Untersuchung damit rechnen, dass Ihnen der Arzt Fragen nach zurückliegenden oder gegenwärtigen Erkrankungen in Ihrer Familie als auch bei Ihnen selbst stellt. Bei der medizinischen Untersuchung wird Ihnen im Regelfall eine Blutprobe abgenommen. Aus dieser kann der Arzt ebenfalls Rückschlüsse ziehen. So zum Beispiel wird ihm die Blutprobe Kenntnisse darüber verschaffen, ob aktuell Alkohol konsumiert wurde oder ob anhand erhöhter Leberwerte auf einen dauerhaften gesteigerten Alkoholkonsum oder sogar auf eine Alkoholabhängigkeit geschlossen werden kann. Zudem wird bei Ihnen Herz und Kreislauf (Blutdruck), Seh- und Hörorgane sowie das vegetative Nervensystem auf Lebererkrankungen etc. geprüft werden. Praxistipp: Bei längerer Alkoholabstinenz werden die relevantesten körperlichen Symptome, die den Gutachter auf gesteigerten Alkoholkonsum schließen lassen können, nicht
35 mehr nachweisbar sein. Liegt somit der gesteigerte Alkoholkonsum schon Monate zurück, wird es dem Arzt unter Umständen nicht mehr möglich sein, z.b. erhöhte Leberwerte nachzuweisen. Bei der medizinischen als auch bei der psychologischen Untersuchung werden Ihnen Fragen zu Ihrem aktuellen und zu Ihrem damalige Alkoholkonsum gestellt werden. Ihre Antworten werden mit in das Ergebnis der MPU einfließen. Das bedeutet, dass Sie sich im Klaren darüber sein müssen, dass auch und im besonderen aus Ihren Antworten Rückschlüsse gezogen werden, ob Sie in Zukunft geeignet sein werden, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zuführen. Praxistipp: Seien Sie sich bei der gesamten Untersuchung stets bewusst, dass dem begutachtenden Arzt alle wesentlichen Informationen über Sie, Ihren Werdegang bezüglich Ihrer Fahrerlaubnis (Erteilung, Entzug, Neuerteilung, Blutuntersuchungsprotokoll und -ergebnis etc.) und über den konkreten Grund der MPU (z.b. das Strafurteil) vorliegen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde hat der MPU-Stelle die ihr vorliegenden Unterlagen für die MPU zugesandt. Etwaige frühere Verurteilungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren werden ihm - zumindest wenn diese mit einer Alkoholproblematik in Zusammenhang stehen oder stehen können, ebenfalls bekannt sein. Der Arzt wird anhand der Akten daher bereits wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung vorliegen haben. Das schlichte Leugnen z.b. von früheren Verurteilungen wird Ihre Situation nicht nur nicht verbessern. Vielmehr wird das Schönreden vom Gutachter gf. dahingehend interpretiert werden, dass Sie Ihre Alkoholproblematik nicht ernst nehmen und vor sich selbst leugnen. eine solche
36 Prognose wird sicherlich nicht zu einem positiven Ergebnis führen. Werden bei der medizinischen Untersuchung besondere Test durchgeführt? Ja, durch spezielle Leistungstest soll überprüft werden, ob Sie von Ihrer Konstitution her überhaupt in der Lage sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. st Ihre Reaktionszeit z.b. erheblich verlangsamt, so ist Ihre Eignung, eine Fahrzeug im Straßenverkehr sicherlich fraglich. Durch besondere Tests anhand von Geräten und Testbögen wird vor allen Dingen geprüft werden: Ihre Leistungsfähigkeit Ihr Verhalten unter Leistungsdruck Schnelligkeit der optischen Wahrnehmung Genauigkeit der optischen Wahrnehmung Reaktionsvermögen bei schnell wechselnden optischen und akustischen Signalen Konzentrationsvermögen Ggf. wird zudem noch eine Prüfung des theoretischen Verkehrswissens anhand von Fragebogen und/oder einer kurzen Fahrprobe stattfinden. Bereiten Sie sich daher auch darauf kurz vor. Die Überprüfung Ihres theoretischen Wissens wird nicht den Schwierigkeitsgrad in der theoretischen Fahrprüfung erreichen. Über die wichtigsten Grundregeln, sollten Sie sich aber noch einmal genauer informieren. Was erwartet mich bei der psychologischen Untersuchung? Neben der medizinischen wird auch eine psychologische Untersuchung erfolgen. Haben Sie die medizinische Untersuchung ohne Beanstandung durchlaufen, so hängt
37 ein positives Gutachten nunmehr nur noch von dem positiven Ausgang der psychologischen Untersuchung ab. Gerade die psychologische Untersuchung stellt jedoch häufig den Grund dar, weshalb eine MPU gerade nicht bestanden wird. Es sind für den Untersuchten oftmals versteckte Fragen, die er unbedarft beantwortet, ohne sich ggf. im Klaren darüber zu sein, dass die oberflächlich betrachtet richtige Antwort, eventuell zu dem negativen Testergebnis führen wird. Beispiel: Auf die Frage, ob denn überhaupt noch Alkohol getrunken wird, ist die richtige Antwort nicht immer Nein, keinen Tropfen mehr! Denn daraus schließt der Psychologe unter Umständen, dass zwar noch Alkohol getrunken wird, der Untersuchte aber versucht, sich in einem besseren Licht darzustellen und die Problematik nicht bearbeitet hat und nicht bearbeiten will. Die psychologische Untersuchung wird von einem Psychologen durchgeführt werden, der sich mit Ihnen über Ihren bisherigen Lebenswandel, über Ihre Zukunft und über Ihre Einstellungen z.b. zu Gesetzen und Straßenverkehr unterhalten wird. Was genau wird bei der psychologischen Untersuchung abgefragt? Bei der psychologischen Untersuchung gibt es keinen festgelegten amtlichen Fragenkatalog. Es wird immer vom Psychologen und dem Grund der Anordnung einer MPU abhängen, welche Fragen Ihnen gestellt werden. Dennoch sind es bei MPUs wegen einer vermuteten Alkoholproblematik oftmals wiederkehrende Themenbereiche, die vom Psychologen abgefragt werden
38 und mit denen Sie während des Gespräches rechnen müssen. Im folgenden sind die Themenbereiche aufgeführt, die aller Voraussicht angesprochen werden: Elternhaus Ausbildung Beruf und beruflicher Werdegang Familienstand und familiäre Verhältnisse Kinder und Ausbildung der Kinder finanzielle Verhältnisse von Ihnen und Ihrer Familie Freizeitgestaltung, Hobbies, Sport Konsumgewohnheiten, insbesondere bezüglich Nikotin, Alkohol Drogen, Glücksspiel Darstellung des Tathergangs aus Ihrer Sicht Häufigkeit und Art des Alkoholgenusses Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken oder nur bei besonderem Anlass Motive und Umstände für den Alkoholkonsum Wann haben Sie Alkohol getrunken und zu welchen Anlässen? Hat sich Ihre Einstellung zum Trinken von Alkohol zwischenzeitlich geändert? Trinken Sie noch Alkohol? Wenn ja, wann und wie viel? Wann und in welcher Menge haben Sie zuletzt Alkohol getrunken? Aus welchen Gründen wurde der Alkoholkonsum reduziert bzw. eingestellt? Frühere Verurteilungen wegen Alkohol? Früherer Führerscheinentzug wegen Alkohol? Wann wurde das erstemal Alkohol getrunken? Schon einmal wegen Alkohol abgestürzt? Entzugstherapien? Fragen zu Kenntnissen über die Wirkung von Alkohol auf das Fahrverhalten
39 Berechnung der BAK bei bestimmten Trinkmengen, Alkoholsorten und Körpergewicht Dauer des Alkoholabbaus etc. Restalkoholproblematik Wann würden Sie wieder fahren, nachdem Sie Alkohol getrunken haben? Was würden Sie tun, wenn ein Bekannter alkoholisiert ein Fahrzeug steuern will? Praxistipp: Machen Sie sich vor der Untersuchung auf jeden Fall Gedanken zu Ihre früheren und heutigen Alkoholkonsumgewohnheiten! Machen Sie sich Notizen dazu, und nehmen Sie diese mit zu dem Gespräch. es macht einen guten Einruck, wenn der Psychologe merkt, dass Sie sich schon intensiv mit Ihrer Situation auseinandergesetzt haben. Versuchen Sie nicht dem Psychologen etwas vorzumachen. Das wird dieser im Regelfall bemerken. Bedenken Sie, dass der Psychologe vermutlich schon Hunderte von psychologischen Gesprächen im Rahmen einer MPU geführt haben wird und daher tatsächlich einschätzen kann, wann Sie ehrlich sind und wann Sie ihm etwas vormachen. Als Grundsatz gilt daher, nur derjenige, der ehrlich und ausführlich über seine Alkoholproblematik spricht, wird eine Chance haben, die MPU zu bestehen. Versuchen Sie zudem nicht, Ihr Alkoholproblem herunter zu spielen. wie schon im obigen Beispielsfall wird Ihnen dies ggf. sonst zum Verhängnis werden! Fazit: Im psychologischen Gespräch sollten Sie ehrlich, offen und selbstkritisch über Ihre frühere und jetzige Einstellung zum
40 Alkohol und den damit zusammenhängenden Problemen sprechen. Machen sie sich auch dazu ausführliche Gedanken und Notizen. Einfach zu behaupten, sich in Zukunft anders zu verhalten, wird nicht ausreichen! Sie werden überzeugende Gründe angegeben müssen, die zur Abstinenz bzw. Reduzierung Ihres Alkoholkonsums führten (z. B. Gefahr des sozialen Abstiegs, des Zerfalls der Familie, Angst ohne Führerschein sozial isoliert zu werden etc. ). Wurde die MPU aufgrund eines alkoholunabhängigen Verkehrsverstoßes angeordnet, wird es in erster Linie um die Darstellung des Tathergangs aus Ihrer Sicht und um die Gründe für die konkrete ordnungswidrige Fahrweise gehen. Auch in diesen Fällen wird es dem Psychologen darauf ankommen, dass sie ihm gegenüber offen und selbstkritisch sind und ihm so vermitteln, dass und wie Sie aus dem gesamte Verfahren gelernt haben und warum solche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in Zukunft nicht mehr auftreten werden. Was passiert, wenn ich der Aufforderung zur Beibringung einer MPU nicht oder nicht rechtzeitig nachkomme? Es ist grundsätzlich Ihre Entscheidung, ob Sie der Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde nachkommen und eine MPU durchführen lassen oder nicht. 11 Absatz 8 der Fahrerlaubnisverordnung bestimmt jedoch: Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen.
41 Praxistipp: Das bedeutet für Sie, dass Ihnen Ihre Fahrerlaubnis schon allein deshalb entzogen werden darf bzw. Ihr Antrag auf Wiedererteilung abgelehnt werden darf, nur weil Sie das MPU-Gutachten nicht oder nicht fristgerecht beigebracht haben. Insofern ist nicht ratsam, gar kein oder ein MPU- Gutachten verspätet beizubringen. Kann ich gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein MPU-Gutachten beizubringen rechtlich vorgehen? Nein! Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde ein MPU- Gutachten innerhalb einer bestimmten Frist beizubringen, stellt keinen selbständigen Verwaltungsakt im rechtlichen Sinn dar. Nur die Ablehnung der Erteilung der Fahrerlaubnis bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis sind durch gerichtliche Maßnahmen angreifbar, da diese Verwaltungsakte darstellen, gegen die Sie durch eine Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage gerichtlich vorgehen können. Die Frage, ob die Fahrerlaubnisbehörde Ihren Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis tatsächlich von einem MPU-Gutachten abhängig machen durfte, wird dann im Rahmen dieser Gerichtsverfahren mit geprüft werden. Aber! In einigen Fällen lohnt es sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht es überprüfen zu lassen, ob eine Anordnung der MPU tatsächlich von der Behörde angeordnet werden durfte. Teilweise ordnen Behörden eine MPU an, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. Zwar haben die Führerscheinbehörden einen Beurteilungsspielraum, ein Ermessen. Dennoch gibt es obergerichtliche
42 Rechtsprechung, wann die Anordnung einer MPU nicht von der Führerscheinbehörde angeordnet werden durfte. In Zweifelsfällen sollten Sie daher mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht die Angelegenheit erörtern und prüfen lassen, ob in Ihrem Fall die Behörde eine MPU anordnen durfte. In den Fällen, in denen die MPU nicht angeordnet werden durfte, kann man dann mit den Behörden reden und es wird die Anordnung der MPU wieder zurückgenommen! Hier einige Beispielfälle aus der Rechtsprechung: - keine MPU bei einer einmaligen, folgenlosen Trunkenheitsfahrt mit 1,3 Promille (VG Oldenburg vom , Az. 7 B 1528/09) - Allein Entziehung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei der gebotenen Gesamtschau kein Eignungszweifel, die die Durchführung einer medizinischpsychologischen Begutachtung rechtfertigen (OVG Saarlouis, Beschluss vom W 33) - Ein in der Vergangenheit liegender Betäubungsmittelkonsum kann dann Eignungszweifel begründen, wenn der Konsum nach Gewicht und zeitlichem Umfang geeignet ist, aktuell die Fahreignung in Zweifel zu ziehen. Bei Drogenmischkonsum (Cannabis und Ecstasy) über neun Monate, ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, knapp sieben Jahre nach dem behaupteten Konsumende ein medizinisch - psychologisches Gutachten
43 zum Beleg einer stabilen Distanzierung vom früheren Drogenkonsum zu fordern. (VG AUGSBURG, Urteil vom AU 3 K 06/168) - Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes liegt allenfalls dann vor, wenn die Fahrerlaubnisbehörden in ähnlich gelagerten Fällen, also in Fällen, in denen sie positive Kenntnis von der Tatbestandsverwirklichung des 13 Nr.2 c FeV haben, entgegen ihrer Verpflichtung aus 13 Nr.2 FeV von einer Anordnung einer MPU absehen. (VGH MÜNCHEN, Urteil vom ZB 04/857) - Eine MPU kann auch dann angeordnet werden, wenn der Betroffene bereits verschiedentlich durch Fälle von Alkoholmissbrauch aufgefallen war, selbst wenn sie nicht in konkretem Zusammenhang mit dem Straßenverkehr standen. (VG SAARLOUIS, Urteil vom L 1115/07) - Personen, die Blutalkoholwerte von 1,6 Promille und mehr erreichen, leiden regelmässig - auch wenn sie sog. Ersttäter sind - an einer dauerhaften ausgeprägten Alkoholproblematik, so dass bei Hinzutreten weiterer Umstände zur Aufklärung entstandener Eignungszweifel die Anordnung der Beibringung eines umfassenden medizinisch-psychologischen Gutachtens das angemessene Mittel sein kann (BVERWG, Urteil vom B 120/93)
44 - Zur Klärung von Eignungszweifeln hat die Fahrerlaubnisbehörde bei Führen eines Fahrzeuges mit 1,6 Promille oder mehr auch dann zwingend die Einholung eines MPU-Gutachtens anzufordern, wenn die Alkoholfahrt mit einem Fahrrad erfolgt. Das Vorliegen von 1,62 Promille bei der Alkoholfahrt stellt keinen besonderen entlastenden Umstand dar. Feststellungen, damit sei die unterste Grenze lediglich nur knapp überschritten, relativieren in unzulässiger Weise die von der Fahrerlaubnisverordnung aufgegriffenen gesicherten Kenntnisse der Alkoholforschung. (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom M 124/05) - Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch - psychologischen Gutachtens auf der Grundlage von 11 III S.1 Nr.4 FeV wegen Zweifeln an der charakterlichen Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers nach wiederholten Verstössen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (hier: 8 zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsverstöße) muss im Hinblick auf die notwendige Abgrenzung zu Massnahmen nach 4 III StVG (Punktsystem) erkennen lassen, warum die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund der begangenen Zuwiderhandlungen Zweifel an der (charakterlichen)eignung hat. Allein der Hinweis auf im Verkehrszentralregister verzeichnete Verstösse gegen verkehrsrechtliche Vorschriften genügt nicht. (VG KARLSRUHE, Urteil vom K 1913/07 )
45 - Schon die einmalige Einnahme von Cannabis genügt für eine "gelegentliche Einnahme" im Sinne des 14 I S.4 FeV. Mit "gelegentlich" ist jede Einnahme bezeichnet, die hinter regelmässiger Einnahme zurückbleibt. Die Fahrerlaubnisbehörde darf nach 14 I S.4 FeV die Beibringung eines medizinisch - psychologischen Gutachtens einschliesslich eines Drogenscreenings anordnen, wenn der Betroffene unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug im Strassenverkehr geführt hat, selbst wenn zunächst nur dieser eine Drogenkonsum feststeht. OVG HAMBURG, Urteil vom BS 87/05 - Die Fahrerlaubnisbehörde darf die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnen, wenn Äusserungen des Betroffenen einen hinreichenden Anlass zu Zweifeln an seinem Realitätssinn bieten und damit konkrete Anhaltspunkte für eine die Fahreignung beeinträchtigende Gesundheitsstörung vorliegen. (VG BRAUNSCHWEIG, Urteil vom B 413/06) - Nach der Rechtsprechung des Senats ist von der fehlenden Eignung des Fahrerlaubnisbesitzers im Fall eines (möglicherweise) nur einmaligen Konsums von Amphetamin in Anwendung von Nr der Anlage 4 zu 11, 13 und 14 FeV ohnehin dann auszugehen, wenn er - wie hier - unter dem Einfluss dieser Substanz ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt und damit unter Beweis gestellt hat, dass er nicht in der Lage ist, zwischen dem Drogenkonsum einerseits und der Teilnahme am Straßenverkehr andererseits zuverlässig zu trennen (vgl. Beschl. v BS 379/04 -; weitergehend z. B. OVG Bbg, Beschl. v S , Rn. 5 m. w. N., zitiert
46 nach juris). Der Annahme eines eignungsausschließenden Drogenkonsums steht dabei nicht entgegen, dass hierzwischen dem Verkehrsverstoß unter Drogeneinfluss und der Entziehung der Fahrerlaubnis ein Zeitraum von fast zehn Monaten liegt. Der Senat geht davon aus, dass sich die Verpflichtung der Fahrerlaubnisbehörde zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines Verstoßes gegen das Amphetamin-Verbot regelmäßig über einen Zeitraum von einem Jahr erstreckt. (OVG Bautzen, Beschluss vom B 248/08) - Im Rahmen der Abklärung von Eigungszweifeln (charakterliche Mängel), die auf der Anwendung des sogenannten Mehrfachtäter-Punktsystems beruhen, stellt es regelmässig keine unnötige, gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstossende "Doppelbegutachtung" dar, wenn die Behörde die Untersuchung nicht auf einen psychologischen Teil beschränkt, sondern auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung abzielt. Werden die Eignungszweifel massgeblich auch aus einer allgemeinen Straftat (hier: schwerer Diebstahl) hergeleitet, so hat die Behörde darzulegen, inwieweit sich aus der Straftat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Betreffende sich auch im Strassenverkehr nicht ordnungsgemäss verhalten wird. Ein bloßes Abstellen auf das "Punktekonto" reicht insoweit nicht aus. (OVG KOBLENZ, Urteil vom B 10161/94 ) - Bei konkreten Anhaltspunkten für fehlendes Vermögen eines Cannabiskonsumenten, Konsum und Führen von Kfz
47 zu trennen, ist die Behörde zur Aufklärung der dadurch hervorgerufenen Eignungszweifel berechtigt, ein Fahreignungsgutachten anzufordern. (VGH MÜNCHEN, Urteil vom CS 97/3062) - Aus 14 II FeV folgt nicht, dass zur Klärung der Fragen, ob zum einen ein Betroffener Cannabis einnimmt und des weiteren begründende Tatsachen vorliegen, die Beibringung eines medizinisch - psychologischen Gutachtens angeordnet werden kann. (OVG BAUTZEN, Urteil vom BS 136/01) Aus den Gründen: - Eine Rauschfahrt unter Cannabiseinfluss führt bei gelegentlichem Konsum nicht ohne weiteres zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern begründet grundsätzlich zunächst lediglich Eignungszweifel, die nach 14 I S.4 FeV durch medizinisch - psychologische Begutachtung aufzuklären sind. Die in Nr.9.5 der Anlage 4 zur FeV genannte Jahresfrist zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung ist ausschliesslich bei vorangegangener Abhängigkeit anwendbar. (VG POTSDAM, Urteil vom L 703/07) - Begeht jemand eine Vielzahl leichterer Verkehrsverstösse und gibt er damit zu erkennen, dass er nicht willens ist, die jeweiligen Vorschriften anzuerkennen, begründet er dadurch Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, auch wenn jeder Verstoss für sich
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