Anmeldeinformation für das Schuljahr 2018/2019

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1 Direktion Schulzentrum HTL HAK UNGARGASSE 1030 Wien, Ungargasse 69 Telefon: Telefax: Internet: Anmeldeinformation für das Schulhr 2018/2019 Als Serviceleistung zur Vermeidung von Terminproblemen ist eine Voranmeldung (mit allen untenstehenden Unterlagen) ab Montag, 6. November 2017 bis Freitag, 26. Jänner 2018 von 8:00 bis 11:30 Uhr im Direktionssekretariat 1. Stock, Zimmer 1108 möglich und empfehlenswert. Den Anmeldebogen und den Gesundheitsfragebogen finden Sie unter Eine Voranmeldung ist auch per möglich an: Dokumente müssen eingescannt und mitgesendet werden. Vorausgeschickte Anmeldebögen ohne Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten müssen spätestens in der gesetzlichen Anmeldefrist bei Abgabe des Semesterzeugnisses unterschrieben werden. Wichtige Info für Bewerber/Bewerberinnen mit Handicap Bewerber/Bewerberinnen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen müssen für die Voranmeldung/Anmeldung vorher telefonisch einen Termin vereinbaren um ein Aufnahmegespräch mit der Bildungsberaterin und der Schulärztin zu gewährleisten. Abzugebende Unterlagen für Voranmeldung bzw. Anmeldung Für die Voranmeldung/Anmeldung benötigen wir das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular, den Gesundheitsfragebogen und folgende Dokumente im Original und als Kopie (Kopien müssen dem Anmeldebogen beigelegt werden): Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass Meldezettel Vormundschaftsdekret/Obsorgebescheid (nur bei geschiedenen Eltern) Foto (aufkleben oder auf Rückseite beschriften) Jahreszeugnis der 3. Klasse (7. Schulstufe) AHS, NMS, KMS oder HS Schulnachricht der 4. Klasse (8. Schulstufe) AHS, NMS, KMS oder HS und wenn bereits vorhanden: Jahreszeugnis der 4. Klasse (8. Schulstufe) AHS, NMS, KMS, HS Schulnachricht d. Polytechnischen Schule/etwaiger anderer Schulen (FMS, BMHS,...) Jahreszeugnis d. Polytechnischen Schule/etwaiger anderer Schulen (FMS, BMHS,...) ärztliche Befunde (soweit vorhanden) gilt nur für Schüler/Schülerinnen mit Handicap

2 Anmeldung mit Semesterzeugnis Montag, 5. Februar und Dienstag, 6. Februar 2018 von 8:00 bis 11:30 Uhr und ab Montag, 12. Februar bis Freitag, 23. Februar 2018 von 8:00 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Anmeldung nur dann reihen können, wenn das Schulzentrum HTL HAK Ungargasse die erste Schule ist, an der Sie sich anmelden. Die Anmeldung wird mit einem Stempel auf der Rückseite der Schulnachricht bestätigt. Info für bereits vorangemeldete Schüler/Schülerinnen Vorangemeldete Schüler/Schülerinnen müssen während der gesetzlichen Anmeldefrist nur noch das Original und eine Kopie des Semesterzeugnisses der 8. Schulstufe abgeben! Schüler/Schülerinnen, die bereits eine 9. oder 10. Schulstufe besuchen/besucht haben, brauchen das Semesterzeugnis von der zur Zeit besuchten Schule bzw. das Jahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule. Bitte immer Kopie und Original mitbringen. Achtung nicht vergessen! Sollten bei der Voranmeldung noch andere Dokumente gefehlt haben, bitte diese auch in Kopie mitbringen. Eine unvollständige Voranmeldung/Anmeldung wird bei der Reihung nicht berücksichtigt. Bekanntgabe der vorläufig * ) aufgenommenen und aus Platzmangel abgewiesenen Schüler/Schülerinnen per Aushang am Schultor voraussichtlich März 2018 (genauer Termin wird noch bekannt gegeben) *) Sofern die gesetzlichen Aufnahmekriterien erfüllt sind.

3 Weiteres Vorgehen für vorläufig * ) aufgenommene Schüler/Schülerinnen Bitte beachten Sie, dass die Annahme des Schulplatzes verpflichtend ist. Sollten Sie den Platz nicht annehmen wollen, ist dies nur durch eine schriftliche Begründung zulässig. Aufgenommene Schüler/Schülerinnen müssen nach Bekanntgabe der Aufnahme die Inanspruchnahme des Schulplatzes im Direktionssekretariat durch eine Unterschrift bestätigen März 2018 (genauer Termin wird noch bekannt gegeben) Schüler/Schülerinnen, von denen wir innerhalb der angegebenen Frist keine Bestätigung (Unterschrift) erhalten, verlieren ihren gesicherten Platz und er wird an einen/eine wartenden/wartende Bewerber/ Bewerberin weitergegeben. Abgabetermin der Schulerfolgsbestätigung für alle Schüler/ Schülerinnen ist vom 18. bis 22. Juni 2018 von 8:00 bis 16:00 Uhr beim Portier der Schule oder per an: anmelden@szu.at Für Schüler/Schülerinnen aus einer Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ist die Abgabe der Schulerfolgsbestätigung notwendig, da wir den Nachweis des positiven Abschlusses der 8. Schulstufe benötigen. Für Schüler/Schülerinnen aus einer Neuen Mittelschule (NMS), Kooperativen Mittelschule (KMS), Hauptschule (HS), Polytechnischen Schule (PS) oder einer ein- oder zweijährigen Fachmittelschule (FMS) ist die rechtzeitige Abgabe zwingend notwendig, da anhand der Schulerfolgsbestätigung festgestellt wird, wer eine gesetzliche Aufnahmeprüfung machen muss. Diese findet am 26. und 27. Juni 2018 statt. Sollten Sie diesen Termin versäumen, ist eine Aufnahme nicht möglich. Bekanntgabe der Schüler/Schülerinnen, die eine gesetzliche Aufnahmeprüfung machen müssen ist am Montag, 25. Juni 2018 ab 15:00 Uhr per Aushang am Schultor Schüler/Schülerinnen die bereits eine berufsbildende mittlere (BMS) bzw. berufsbildende höhere Schule (BHS) besuchen, müssen am Freitag, 29. Juni 2018 eine Kopie vom Jahreszeugnis abgeben. *) Sofern die gesetzlichen Aufnahmekriterien erfüllt sind. Gesetzliche Aufnahmekriterien siehe nächster Punkt!

4 schulinfo-wien Wann muss eine Aufnahmsprüfung an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen abgelegt werden? Für alle AufnahmsbewerberInnen gilt grundsätzlich: positiver Abschluss der 8. Schulstufe [siehe SchUG 28 (3)]. Die Pflichtgegenstände Latein/Zweite lebende Fremdsprache und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktgegenstände sind ausgenommen! Achtung AHS: für Aufnahme BMS: 4. oder 5. Klasse positiv, für Aufnahme BHS: 4. oder höhere Klasse positiv. Für eine eventuell abzulegende Aufnahmsprüfung an BMHS werden nur die Noten in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache herangezogen. Aufnahme wird angestrebt in eine berufsbildende mittlere Schule: bisher besuchte Schulart AHS (4. oder 5. Klasse positiv) Wiener MittelSchule, Neue Mittelschule: - vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen Aufnahmsprüfung: / - grundlegende Allgemeinbildung mit Befriedigend - grundlegende Allgemeinbildung in einem einzigen Pflichtgegenstand mit Genügend (oder Beschluss der Klassenkonferenz liegt vor) - grundlegende Allgemeinbildung in 2-3 Pflichtgegenständen mit Genügend HS, KMS mit Leistungsgruppen: - 1. Leistungsgruppe (LG) - 2. Leistungsgruppe - 3. Leistungsgruppe Polytechnische Schule (bzw. Fachmittelschule) in der 9. Schulstufe oder 1. Klasse BMS positiv Schulen mit eigenem Organisationsstatut 1) Für alle ein- und zweijährigen BMS genügt der positive Abschluss der 8. Schulstufe Anmerkung: 1) "Für die Aufnahme von Schüler/innen, die eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut und Öffentlichkeitsrecht besuchen, sind jedenfalls Aufnahmsprüfungen für die Aufnahme in die 9. Schulstufe (keine Prüfung ist für die PTS und die Übergangsstufe des ORGs abzulegen) vorzunehmen. - (BMB Rundschreiben Nr. 16/2017) Gesetzliche Grundlagen: 12 Schulpflichtgesetz 1985, 3 Abs. 6 und 29 Abs. 5 Schulunterrichtsgesetz 40 Abs. 3 und 3a, 55 Abs. 1, 68 Abs. 1 und 2 Schulorganisationsgesetz BMS und BHS_Aufnahmeprüfung_Juli 2017/B.T. 1

5 schulinfo-wien Aufnahme wird angestrebt in eine berufsbildende höhere Schule 2) : bisher besuchte Schulart AHS (4. oder höhere Klasse positiv) Wiener MittelSchule, Neue Mittelschule: - vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen - grundlegende Allgemeinbildung in einem einzigen Pflichtgegenstand - grundlegende Allgemeinbildung in 2-3 Pflichtgegenständen HS, KMS mit Leistungsgruppen Aufnahmsprüfung: / (oder Beschluss der Klassenkonferenz liegt vor) - 1. Leistungsgruppe (LG) - 2. LG mit Sehr gut und Gut - 2. LG mit Befriedigend (oder Beschluss der Klassenkonferenz liegt vor) - 2. LG mit Genügend - 3. LG Polytechnische Schule (bzw. Fachmittelschule) in der 9. Schulstufe oder 1. Klasse BMS positiv Schulen mit eigenem Organisationsstatut 1) Anmerkung: 1) "Für die Aufnahme von Schüler/innen, die eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut und Öffentlichkeitsrecht besuchen, sind jedenfalls Aufnahmsprüfungen für die Aufnahme in die 9. Schulstufe (keine Prüfung ist für die PTS und die Übergangsstufe des ORGs abzulegen) vorzunehmen. - (BMB Rundschreiben Nr. 16/2017) Gesetzliche Grundlagen: 12 Schulpflichtgesetz 1985, 3 Abs. 6 und 29 Abs. 5 Schulunterrichtsgesetz 40 Abs. 3 und 3a, 55 Abs. 1, 68 Abs. 1 und 2 Schulorganisationsgesetz 2) "Für die Aufnahme in eine Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP) gelten die gleichen Bedingungen wie für die Aufnahme in eine BHS allerdings mit der Einschränkung, dass nur Zeugnisse von AHS, WMS, NMS und HS/KMS herangezogen werden keine Anerkennung von Zeugnissen PTS, BMHS oder Übergangsstufe BMHS." Gesetzliche Grundlagen: SchOrgG 97 Abs. 1 und 1a und Aufnahms- und Eignungsprüfungsverordnung 5 Abs. 3 BMS und BHS_Aufnahmeprüfung_Juli 2017/B.T. 2

6 Termine für die gesetzliche Aufnahmsprüfung Die gesetzliche Aufnahmsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie umfasst den Stoff der 4. Klasse Hauptschule in den Gegenständen Deutsch, Mathematik, Englisch. Die schriftliche Prüfung dauert eine Stunde, die mündliche höchstens 15 Minuten. Schriftliche Aufnahmeprüfung: Dienstag, 26. Juni 2018 Deutsch 08:30 Uhr Englisch 10:30 Uhr Mathematik 12:30 Uhr (Taschenrechner und Geo-Dreieck mitnehmen) Die Bekanntgabe des Ergebnisses, wer zur mündlichen Prüfung antreten muss, erfolgt um ca. 14:00 Uhr. Die Anwesenheit eines/einer Erziehungsberechtigten ist unbedingt notwendig! Mündliche Aufnahmeprüfung: (für alle, die die schriftliche Prüfung nicht bestanden haben) Mittwoch, 27. Juni 2018 ab 9:00 Uhr Uhrzeit der Bekanntgabe des Ergebnisses wird den PrüfungskandidatInnen mitgeteilt. Die Anwesenheit eines/einer Erziehungsberechtigten ist unbedingt notwendig! Aushang der endgültigen Aufnahmelisten am Schultor am Montag, 2. Juli 2018 ab 15:00 Uhr Für alle aufgenommenen Schüler/Schülerinnen beginnt der Unterricht am Montag, 3. September 2018 um 10:15 Uhr WICHTIG für den ersten Schultag! Bitte beachten Sie, dass jeder Schüler/jede Schülerin am ersten Schultag das Original und eine Kopie des Jahreszeugnisses der vorangegangenen Schule beim Klassenvorstand/ bei der Klassenvorständin abgeben muss! Alle, die von der Abgangsschule ein Schülerblatt (für Schulpflichtmatrik) erhalten, müssen dieses ebenfalls am ersten Schultag beim Klassenvorstand/bei der Klassevorständin abgeben.

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