Kein Wegeunfall im Falle von Übernachten bei Freundin

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kein Wegeunfall im Falle von Übernachten bei Freundin"

Transkript

1 SG Landshut, Urteil v S 9 U 166/15 Titel: Kein Wegeunfall im Falle von Übernachten bei Freundin Normenkette: SGB VII 2, 3, 6, 8 Abs. 2 Nr. 1 Leitsatz: Der Weg zur Arbeit liegt außerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ihn der Versicherte vom Übernachten bei seiner Freundin aus antritt (aufgehoben durch BayLSG BeckRS 2017, ). (redaktioneller Leitsatz) Schlagworte: gesetzliche Unfallversicherung, Wegeunfall, direkter Weg, dritter Ort, Familienwohnung Rechtsmittelinstanz: LSG München, Urteil vom L 2 U 26/16 Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Verkehrsunfall des Klägers am als Arbeitsunfall zu entschädigen ist. 2 Der am 1990 geborene Kläger erlitt am gegen 6:15 Uhr auf dem Weg zu seiner Arbeitsstätte in der P.-M. Str..., A-Stadt einen Verkehrsunfall, als er auf der B 11 zwischen Z. und R. auf Höhe der Ortschaft Sch. bei einem Überholmanöver frontal in einen Lkw prallte. Er zog sich hierbei nachfolgende Verletzungen zu: Drittgradig offene Femurschaftfraktur links, zweitgradig offene suprakondyläre Femurschaftfraktur rechts, Luxationsfraktur des linken Handgelenks mit Trümmerfraktur der dorsalen Kante des Radius, begleitende Scaphoidfraktur (vgl. Abschlussbericht Prof. Dr. Sch., D. I. Klinikum D., ). 3 Ausgangspunkt des Wegs zur Arbeit war nicht seine eigene Wohnung in der A-Straße, A-Stadt, sondern die Wohnung der Freundin (C-Straße, C-Stadt). 4 Mit Bescheid vom stellte die Beklagte fest, dass das Ereignis vom kein Wegeunfall im Sinne des Gesetzes darstelle. In der Begründung wurde ausgeführt, dass der übliche Weg von der Wohnung des Klägers zu seiner Arbeitsstätte 1,5 km betrage. Der tatsächlich am Unfalltag gefahrene Weg von der Wohnung seiner Freundin (so genannter dritter Ort) zu der Arbeitsstätte betrage 40,6 km. Beide Wegstrecken stünden in keinem angemessenen Verhältnis zueinander. Versicherungsschutz gemäß 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII bestünde daher nicht.

2 5 Der Kläger widersprach über seine Prozessbevollmächtigten dieser Bewertung und trug vor, dass von einer gespaltenen Wohnung auszugehen sei, da er sich überwiegend bei seiner Freundin aufgehalten habe. Die Freundin sei Abiturientin, die noch zuhause bei ihren Eltern wohne. Zum Zeitpunkt des Unfalls habe sie noch über kein eigenes Auto verfügt. Der Kläger habe seine Freundin daher nach der Arbeit beinahe täglich besucht. Im Haushalt der Eltern der Freundin sei er versorgt worden. Die Wohnung im A-Stadt sei noch nicht aufgegeben worden, da die berufliche Zukunft der Freundin noch völlig unklar gewesen sei. 6 Der Widerspruch blieb erfolglos und wurde mit Widerspruchsbescheid vom zurückgewiesen. Es läge kein Wegeunfall gemäß 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII vor. Dabei sei zu berücksichtigen, dass ein nicht von der Wohnung angetretener Weg nach Sinn und Zweck des 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblichen Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit stehen müsse. Dies sei vorliegend nicht der Fall, da die vom Wohnort der Freundin bis zu der Arbeitsstätte zurückzulegende Wegstrecke 27 mal länger sei, wie diejenige, die der Kläger von seiner Wohnung in A-Stadt bis zu seiner Arbeitsstätte zurückzulegen hätte. Der Aufenthalt am dritten Ort sei außerdem allein eigenwirtschaftlich motiviert, da er der zwischenmenschlichen Beziehung zu seiner Freundin dienen sollte. Die Wohnung der Freundin sei auch nicht seine ständige Familienwohnung. Als ständige Familienwohnung wäre eine Wohnung anzusehen, die für nicht unerhebliche Zeit den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bildet. Vorliegend würden die Umstände dafür sprechen, dass der Kläger in der elterlichen Wohnung seiner Freundin lediglich zu Besuch gewesen sei. Im Übrigen könne nur dann von einem geteilten Lebensmittelpunkt gesprochen werden, wenn sich beide Teile zu einer Einheit ergänzen und der eine ohne den anderen nicht bestehen könnte. 7 Mit der Klage vom hat der Kläger weiterhin die Anerkennung des Unfalls vom als entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall beantragt. Auf die Klagebegründung im Schriftsatz vom wird verwiesen. 8 Das Sozialgericht Landshut hat die Akte der Beklagten beigezogen. Im Termin zur mündlichen Verhandlung vom hat der Kläger ausgeführt, dass er in A-Stadt aufgewachsen sei und seit circa 3 Jahren eine eigene 1-Zimmer-Wohnung mit circa 42 m² habe. Er sei bei seinem Bruder angestellt und sehe deshalb auch seine Mutter, die ebenfalls in A-Stadt wohne, drei- bis viermal in der Woche. Er habe neben seinem Bruder zwei weitere Geschwister. Mit seiner jüngsten Schwester habe er regelmäßig Kontakt und sähe sie wöchentlich. Am Anfang der Beziehung, als er noch kein Auto gehabt habe, habe er seine Freundin nur am Wochenende besucht. Im Mai 2014 habe er sich ein eigenes Auto gekauft und sei dann fast täglich, wenn es möglich war, zu seiner Freundin gefahren und habe dort übernachtet. Er habe dort auch gegessen und seine Wäsche sei, falls nötig, dort auch gemacht worden. Er sei auch am Wochenende zu seiner Freundin gefahren, wenn sie trotz Lernstress Zeit gehabt habe, da sie auch in dieser Zeit Abiturvorbereitungen gehabt habe. Seine Wohnung hätte er nur deshalb nicht aufgegeben, weil er gedacht habe, dass seine Freundin möglicherweise in A-Stadt später arbeiten könnte. Hinsichtlich der weiteren Ausführungen wird auf die Niederschrift vom verwiesen. 9 Das Sozialgericht hat in der mündlichen Verhandlung vom den Vater der Freundin C. persönlich als Zeugen einvernommen. Nach den Ausführungen des Zeugen sei der Kläger die meiste Zeit in seinem Haus, einem Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen, gewesen. Der Kläger sei nach Feierabend immer zu ihnen gefahren und habe bei ihnen mitgelebt, als wenn er ein eigenes Kind gewesen wäre. Die Kontakte vor Ort hätten sich nur auf seine Familie bezogen. Der Kläger hatte keine eigenen Möbel mitgebracht, da sein Haus voll möbliert sei. Er habe im Zimmer seiner Tochter mit übernachtet. Die übrigen Räume seien natürlich mit benutzt worden. Hinsichtlich der weiteren Ausführungen des Zeugen wird auf die Sitzungsniederschrift vom verwiesen.

3 10 Der Bevollmächtigte des Klägers beantragt, den Bescheid vom in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom aufzuheben und festzustellen, dass das Ereignis vom ein Wegeunfall gemäß 8 Abs. 2 SGB VII ist. 11 Der Vertreter der Beklagten beantragt, die Klage abzuweisen. 12 Zur Ergänzung des Tatbestandes wird im Übrigen gem. 136 Absatz 2 SGG auf das Vorbringen der Beteiligten und den gesamten Akteninhalt Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind und bei der Entscheidung vorgelegen haben. Entscheidungsgründe 13 Die form- und fristgerecht erhobene Klage ist zulässig, aber sachlich nicht begründet. Die Beklagte hat zu Recht die Anerkennung des Ereignisses vom als Arbeitsunfall abgelehnt. 14 Gemäß 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) sind Arbeitsunfälle Unfälle, die ein Versicherter in Folge einer den Versicherungsschutz nach 2, 3 und 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherten Tätigkeit) erleidet. Dabei zählt nach 8 Abs. 2 Nr.1 SGB VII zu den versicherten Tätigkeiten auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit und nach 8 Abs. 2 Nr. 4 SGB VII das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges von und nach der ständigen Familienwohnung, wenn der Versicherte wegen der Entfernung seiner Familienwohnung von dem Ort der Tätigkeit an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft hat. 15 Der Kläger war zwar zum Unfallzeitpunkt am grundsätzlich gegen Unfälle versichert. Der Verkehrsunfall ereignet es sich jedoch auf einen nicht versicherten Weg. Der Kläger stand zum Unfallzeitpunkt weder nach 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII noch nach Nr. 4 dieser Vorschrift unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. 16 Der Versicherungsschutz für die Wege nach und von dem Ort der Tätigkeit ist gemäß 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII nicht auf die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beschränkt. Die Vorschrift verlangt nur, dass die Arbeitsstätte Ziel oder Ausgangspunkt des Weges ist; der andere Grenzpunkt des Weges ist gesetzlich nicht festgelegt. Allerdings hat der Gesetzgeber, wie sich aus dem Wortlaut der Norm bereits ergibt, nicht schlechthin jeden Weg unter Versicherungsschutz gestellt, der zur Arbeitsstätte hinführt oder von ihr aus angetreten wird. Vielmehr ist auch nach 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII darüber hinaus erforderlich, dass der Weg mit der Tätigkeit in dem Unternehmen rechtlich zusammenhängt, d. h. dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Weg und der Tätigkeit besteht. Dieser innere Zusammenhang setzt voraus, dass die Zurücklegung des Weges wesentlich dazu dient, den Ort der Tätigkeit oder nach deren Beendigung - in der Regel - die eigene Wohnung oder einen anderen Endpunkt des Weges von dem Ort der Tätigkeit zu erreichen. Dieser innere Zusammenhang ist wertend zu bestimmen, indem untersucht wird, ob die jeweilige Betätigung bzw. hier das Zurücklegen des Weges innerhalb der Grenzen liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht. Maßgeblich ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch objektive Umstände des Einzelfalls bestätigt wird. Fehlt es an einem inneren Zusammenhang in diesem Sinn, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (vgl. BSG Urteil vom , B 2 U 33/00 R).

4 17 Nach den Ausführungen des Klägers befand er sich zum Unfallzeitpunkt auf dem Weg von der elterlichen Wohnung seiner Freundin in C-Stadt zu seiner Arbeitsstätte in A-Stadt, die er unmittelbar aufsuchen wollte. Nach der Dauer des Aufenthalts in der Wohnung der Freundin mit Übernachtung ist dieser Ausgangspunkt des Weges des Klägers zur Arbeitsstätte als so genannter dritter Ort anzusehen. 18 Für die Frage des inneren Zusammenhangs zur versicherten Tätigkeit ist entscheidend, ob dieser Weg noch von dem Vorhaben des Versicherten rechtlich wesentlich geprägt ist, sich zur Arbeit zu begeben oder davon geprägt ist, einen eigenwirtschaftlichen Besuch am dritten Ort abzuschließen. Ein wesentliches Kriterium zur Beurteilung des rechtlichen Gepräges des Weges ist die Länge des Weges im Vergleich zu dem üblicherweise zurückgelegten Weg zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung des Versicherten. Ist der Weg zum oder vom dritten Ort unverhältnismäßig, unangemessen länger als von der Wohnung zum oder vom Ort der Tätigkeit, wird die erheblich längere Wegstrecke grundsätzlich nicht durch die beabsichtigte oder beendete betriebliche Tätigkeit geprägt, sondern durch die eigenwirtschaftliche Verrichtung am dritten Ort. Hat allerdings der Aufenthalt am dritten Ort betriebsdienliche Motive, ist der innere Zusammenhang auf dem Weg dann - eher - anzunehmen, auch wenn dieser Weg nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum regelmäßig zurückgelegten Weg steht (vgl. BSG Urteil vom , B 2 U 33/00 R). 19 Unter Anwendung dieser Grundsätze steht für das Gericht zweifelsfrei fest, dass der Kläger zum Unfallzeitpunkt nicht gemäß 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand. Auf die zutreffenden Ausführungen der Beklagten im Bescheid vom und im Widerspruchsbescheid vom wird verwiesen. Von einer weiteren Ausführung wird gemäß 136 Abs. 3 SGG abgesehen. 20 Der Kläger stand im Unfallzeitpunkt auch nicht nach 8 Abs. 2 Nr. 4 SGB VII unter Versicherungsschutz. Ständige Familienwohnung im Sinne dieser Vorschrift ist eine Wohnung, die für nicht unerhebliche Zeit den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse der Versicherten bildet. Maßgebend für die Bestimmung der ständigen Familienwohnung ist allein die tatsächliche Gestaltung der Verhältnisse zum Unfallzeitpunkt. Sie müssen ergeben, dass zur Zeit des Unfalls tatsächlich ein wesentlicher Teil des privaten Lebens dort entfaltet wurde, wo die Familienwohnung angenommen werden soll. Dafür sind u. a. das Ausmaß der sozialen Kontakte sowie psychologische und soziologische Gegebenheiten zu berücksichtigen. Daneben sind aber in gleicher Weise objektive Kriterien in die Wertung mit einzubeziehen, in denen dann die subjektiven Verhältnisse u. U. ihre Bestätigung finden. So kann beispielsweise die Gestaltung der Wohnverhältnisse (Größe des Wohnraums, Einrichtung, Anzahl der Wohnungsnutzer etc.) darüber Auskunft geben, ob eine ständige Familienwohnung vorliegt oder nicht. Aus einer behördlichen Anmeldung von Wohnsitzen allein lässt sich in der Regel noch kein verlässlicher Rückschluss auf die tatsächliche Wohnsituation ziehen. Schließlich ist bei der Feststellung, ob es sich um eine ständige Familienwohnung handelt, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die jeweiligen Wohnverhältnisse auf eine längere bzw. nicht unerhebliche Zeit angelegt sind (vgl. BSG Urteil vom , B 2 U 16/02 R). 21 Die Kammer vertritt die Ansicht, dass das Vorliegen einer ständigen Familienwohnung in C-Stadt, dem Wohnort der Freundin, nicht bewiesen ist. Im Rahmen der notwendigen Gesamtbetrachtung ist vorliegend davon auszugehen, dass der Kläger sich nur besuchsweise bei seiner Freundin aufgehalten und seinen Lebensmittelpunkt von A-Stadt, wo er aufgewachsen ist, nach C-Stadt noch nicht verlagert hat. Dabei verkennt die Kammer nicht, dass der Kläger seine Freizeit häufig im elterlichen Haushalt der Freundin verbrachte, wo er nach den glaubhaften Ausführungen des Zeugen C. während dieser Aufenthalte wie ein eigenes Kind im Haushalt mitgelebt hat. Der Kläger besuchte seine Freundin in der Zeit, in der er noch kein eigenes Auto besaß, vor allem am Wochenende. Zu diesem Zweck wurde er sowohl von seiner Mutter oder

5 seinem Bruder, aber auch vom Vater der Freundin gefahren bzw. abgeholt. Ab Mai 2014 fuhr er dann mit seinem eigenen Fahrzeug nach der Arbeit fast täglich zu seiner Freundin. 22 Trotz der häufigen Fahrten zur Freundin wohnte der Kläger noch nicht im elterlichen Haushalt der Freundin. Hierbei ist zum einen zu berücksichtigen, dass der Kläger nach C-Stadt nur dann gefahren ist, wenn seine Freundin, die sich auf das Abitur vorbereitete, trotz Lernstress für ihn Zeit hatte. Zum anderen wurde der Kläger zwar im elterlichen Haushalt der Freundin mitversorgt. Dass er sich in irgendeiner Form im Haushalt eingebracht hätte, wie es bei erwachsenen Kindern zu erwarten wäre, geht aber weder aus seinen eigenen Einlassungen, noch aus den Ausführungen des Zeugen C. hervor. Der Kläger war schließlich zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls nach wie vor persönlich in A-Stadt, seinem Wohn- und Beschäftigungsort, verwurzelt. So bestand zu seiner Mutter, die ebenfalls in A-Stadt wohnte (und nach wie vor wohnt), regelmäßiger Kontakt mehrmals in der Woche. Zudem war er zum Zeitpunkt des Unfalls bei seinem Bruder angestellt, so dass neben der beruflichen Bindung, zwangsläufig weitere familiäre Bindungen vor Ort vorlagen. 23 Das Gesamtbild ergibt nach Überzeugung der Kammer, dass der Kläger sich nur besuchsweise bei seiner Freundin, die noch zuhause wohnte, aufhielt und weiterhin in A-Stadt seinen Lebensmittelpunkt hatte. 24 Letztlich ist noch anzumerken, dass die Annahme der Familienwohnung am anderen Ort als dem der Tätigkeit gemäß 8 Abs. 2 Nr. 4 SGB VII voraussetzt, dass am Letzteren nur eine als Unterkunft bezeichnete Wohngelegenheit vorhanden ist. Eine Unterkunft im Sinne dieser Vorschrift liegt allerdings nur dann vor, wenn die Entfernung zwischen der Familienwohnung und dem Ort der Tätigkeit einer der rechtlich wesentlichen Gründe dafür ist, dass der Versicherte am Ort der Tätigkeit oder in seiner Nähe nur eine Unterkunft hat. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Der Kläger hat seine eigene 1-Zimmer-Wohnung in A- Stadt, wie er selbst ausführte, beibehalten und nur deshalb nicht aufgegeben, weil er einen Umzug von der beruflichen Situation der Freundin abhängig gemacht hat. Dass er seine Wohnung vor allem dann nutzte, wenn er betriebsbedingt länger arbeiten musste und er wegen der Entfernung eine Fahrt zu seiner Freundin nicht mehr antreten wollte, ist hierbei von untergeordneter Bedeutung. 25 Unter Berücksichtigung aller Umstände steht nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens zur vollen Überzeugung der Kammer fest, dass der Kläger im Zeitpunkt des Verkehrsunfalls nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand. Die angefochtenen Bescheide waren im Ergebnis nicht rechtswidrig und deshalb nicht zu beanstanden. Auf die zutreffenden Ausführungen der Beklagten im Bescheid vom und im Widerspruchsbescheid vom , insbesondere zur Frage einer gespaltenen Wohnung, wird verwiesen. Von einer weiteren Ausführung wird gemäß 136 Abs. 3 SGG abgesehen. 26 Die Kostenentscheidung folgt aus 183, 193 SGG.

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom L 4 U 225/10 wie folgt entschieden:

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom L 4 U 225/10 wie folgt entschieden: UV-Recht-Aktuell 04/2013-173 - Ist der Weg vom dritten Ort unangemessen länger als der von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit, wird die erheblich längere Wegstrecke grundsätzlich nicht durch die beabsichtigte

Mehr

Bundessozialgericht Urt. v , Az.: B 2 U 33/00 R

Bundessozialgericht Urt. v , Az.: B 2 U 33/00 R Bundessozialgericht Urt. v. 02.05.2001, Az.: B 2 U 33/00 R Unfallversicherung: 45km statt 500m lässt den Schutz verfliegen Arbeitnehmer, die unmittelbar von einem Besuch bei Verwandten zur Arbeitsstelle

Mehr

UV-Recht Aktuell 06/ vom

UV-Recht Aktuell 06/ vom UV-Recht Aktuell 06/2014-347 - Ein Umweg zum Arbeitsantritt (Mittagsschicht) nach dem Mittagessen von einer Metzgerei zum Betrieb steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, da der

Mehr

Sozialgericht Heilbronn

Sozialgericht Heilbronn Sozialgericht Heilbronn Az.: S 6 U 1056/14 Verkündet am 04.11.2014 Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil in dem Rechtsstreit - Kläger - gegen - Beklagte - Die 6. Kammer des Sozialgerichts

Mehr

- 523 - DOK 456.1:452.3:124.421

- 523 - DOK 456.1:452.3:124.421 - 523 - Ein Anspruch auf Schwerverletztenzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung setzt u.a. voraus, dass der Verletzte auf Dauer überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Der Versicherte

Mehr

UV-Recht Aktuell 05/ vom , 6 SGB VII Urteil des Bayerischen LSG vom L 17 U 484/10

UV-Recht Aktuell 05/ vom , 6 SGB VII Urteil des Bayerischen LSG vom L 17 U 484/10 UV-Recht Aktuell 05/2014-290 - 1. Bei der Teilnahme eines freiwillig versicherten Unternehmers an einer von Dritten organisierten Veranstaltung zur Anbahnung geschäftlicher Kontakte steht nicht jede Tätigkeit

Mehr

DOK :374.28:370.3

DOK :374.28:370.3 - 540 - Schläft eine Versicherte ein und versäumt dadurch an ihrem Heimatbahnhof auszusteigen, befindet sie sich so lange auf einem unversicherten Abweg, bis sie ihren direkten Heimweg wieder erreicht

Mehr

Gegen den Gerichtsbescheid hat die Beklagte Berufung zum Bayerischen Landessozialgericht (BayLSG) eingelegt.

Gegen den Gerichtsbescheid hat die Beklagte Berufung zum Bayerischen Landessozialgericht (BayLSG) eingelegt. LSG München, Urteil v. 31.10.2013 L 17 U 180/12 Titel: Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Unterbrechung - sachlicher Zusammenhang - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Autowäsche - vorwiegend

Mehr

Das Schleswig-Holsteinische LSG hat mit Urteil vom L 8 U 11/07 wie folgt entschieden:

Das Schleswig-Holsteinische LSG hat mit Urteil vom L 8 U 11/07 wie folgt entschieden: UVR 006/2010-1025 - Der Verlust von während einer Betriebsfahrt im Pkw abgelegten Hörgeräten ist einem Gesundheitsschaden nicht gleichzusetzen, wenn der Verlust durch die Entwendung des Pkws im Rahmen

Mehr

~'-'~~ ~ 't.~ e\-"~ "-

~'-'~~ ~ 't.~ e\-~ - SOZIALGERICHT GELSENKIRCHEN Az.: S 4 P 50/97 Verkündet am 26.02.1998 Reg ieru n gsan gestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil ~'-'~~ ~ 't.~ e\-"~ "- In dem Rechtsstreit

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 29 P 85/11 IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID In dem Rechtsstreit A.) Kläger, Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B.), g e g e n C.) Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 29. Kammer

Mehr

Bestätigung des Urteils des SG Würzburg vom S 11 U 305/05 -

Bestätigung des Urteils des SG Würzburg vom S 11 U 305/05 - UVR 014/2008-1016 - Zur Annahme eines Betriebsweges bei einem Verkehrsunfall in einer mehrere hundert Meter von der Stadtautobahn entfernt gelegenen Sackgasse (Kurierfahrt nach Frankreich im Auftrag des

Mehr

UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 04/2016 vom Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 04/2016 vom Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII - 242 - Zur Abgrenzung einer betrieblichen veranlassten Tagung zum Zweck der Fortbildung (hier: Fahrsicherheitstraining für im Außendienst Beschäftigte mit anschließender Veranstaltung) im Rahmen einer

Mehr

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom L 3 U 99/08 wie folgt entschieden:

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom L 3 U 99/08 wie folgt entschieden: UVR 006/2010-320 - Ereignet sich ein Unfall im Wohnhaus des Versicherten, in dem sich zugleich auch seine Arbeitsstätte befindet, in Räumen oder auf Treppen, die weder eindeutig der Privatwohnung noch

Mehr

Titel: Berichtigung des Geburtsdatums, Beweiskraft, Personenstandsregister

Titel: Berichtigung des Geburtsdatums, Beweiskraft, Personenstandsregister LSG München, Urteil v. 30.04.2014 L 20 R 872/12 Titel: Berichtigung des Geburtsdatums, Beweiskraft, Personenstandsregister Normenketten: SGB I 33a Abs. 1 SGB I 33a Abs. 2 SGB I 33a Abs. 3 SGB VI 147 Abs.

Mehr

DOK Zu den Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes gemäß 2 Abs. 1 Nr. 11a SGB VII bei ehrenamtlicher Hilfeleistung

DOK Zu den Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes gemäß 2 Abs. 1 Nr. 11a SGB VII bei ehrenamtlicher Hilfeleistung - 515 - Zu den Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes gemäß 2 Abs. 1 Nr. 11a SGB VII bei ehrenamtlicher Hilfeleistung 2 Abs. 1 Nr. 11a SGB VII, 13 SGB VII Urteil des SG Münster vom 25.09.2013

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 UF 108/16 = 60 F 3764/16 Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Familiensache [ ], Anzunehmende, [ ] Verfahrensbevollmächtigte zu 1 und

Mehr

Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom S 40 U 264/14

Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom S 40 U 264/14 - 248 - Zu den Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes als Rehabilitand gem. 2 Abs. 1 Nr. 15a SGB VII Ein durch Einnahme eines Abführmittels zur Vorbereitung einer Darmspiegelung bedingter Sturz

Mehr

Bestätigung des Urteils des Sozialgerichts Köln vom , S 18 U 70/04

Bestätigung des Urteils des Sozialgerichts Köln vom , S 18 U 70/04 UVR 003/2007-138 - Eine Pflegeperson steht bei einem Weg im eigenen Wohnhaus auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie dabei einen Korb mit Wäsche des Pflegebedürftigen

Mehr

DOK 372.1:371.12

DOK 372.1:371.12 - 273 - Die Prüfung der Straßenverhältnisse auf mögliche Glättegefahren vor Antritt des Weges zur Arbeitsstätte ist eine nicht versicherte Vorbereitungshandlung. 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII Urteil des LSG Rheinland-Pfalz

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 59 AS 1645/11 In dem Rechtsstreit A., IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Kläger, Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B., g e g e n C., Beklagter, hat das Sozialgericht Hannover - 59.

Mehr

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hannover Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID S 12 R 23/13 In dem Rechtsstreit A. - Kläger - Proz.-Bev.: B. gegen C. - Beklagte - hat die 12. Kammer des Sozialgerichts Hannover am 28. November

Mehr

Zum Unfallversicherungsschutz nach 8 SGB VII auf einem Weg zur Essenseinnahme in der Wohnung der Freundin während der Mittagspause.

Zum Unfallversicherungsschutz nach 8 SGB VII auf einem Weg zur Essenseinnahme in der Wohnung der Freundin während der Mittagspause. UVR 014/2010-897 - Zum Unfallversicherungsschutz nach 8 SGB VII auf einem Weg zur Essenseinnahme in der Wohnung der Freundin während der Mittagspause. 8 SGB VII Urteil des BSG vom 27.04.2010 B 2 U 23/09

Mehr

Titel: Neue Anwartschaftszeit für Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt

Titel: Neue Anwartschaftszeit für Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt LSG München, Urteil v. 21.09.2016 L 10 AL 305/15 Titel: Neue Anwartschaftszeit für Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt Normenkette: SGB III 26, 142, 143, 161 Leitsätze: 1. Neue Anwartschaftszeit

Mehr

UV-Recht Aktuell 02/ vom

UV-Recht Aktuell 02/ vom UV-Recht Aktuell 02/2013-45 - 1. Kehrt ein Versicherter auf dem zunächst versicherten Heimweg aus eigenwirtschaftlichen Gründen in den Betrieb zurück (hier: Abholen des vergessenen Geldbeutels), wird der

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 59 AS 5162/11 Verkündet am: 24.09.2012 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B., IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Klägerin, Proz.-Bev.:

Mehr

DOK 374.2:378

DOK 374.2:378 - 101 - Zu einer ausnahmsweise in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Vorbereitungshandlung hier: Holen von Gutsschlüsseln durch eine Haushälterin 8 Abs.1, Abs. 2 Nr.1 SGB VII Urteil des LSG

Mehr

B A Y E R I S C H E S L A N D E S S O Z I A L G E R I C H T IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

B A Y E R I S C H E S L A N D E S S O Z I A L G E R I C H T IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit S 12 U 187/11 B A Y E R I S C H E S L A N D E S S O Z I A L G E R I C H T A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungsbeklagter - Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B., B-Straße, B-Stadt - - IM NAMEN DES VOLKES

Mehr

2. In Fällen der "gemischten Tätigkeit" ist entsprechend den Kriterien bei einer "gemischten

2. In Fällen der gemischten Tätigkeit ist entsprechend den Kriterien bei einer gemischten UV-Recht Aktuell 07/2013-411 - 1. Übt ein Versicherter während einer Rufbereitschaft eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit aus (hier: Ausführen eines Hundes) wie auch eine betriebliche (hier: Entgegennahme

Mehr

LANDESSOZIALGERICHT NIEDERSACHSEN-NBREMEN BESCHLUSS

LANDESSOZIALGERICHT NIEDERSACHSEN-NBREMEN BESCHLUSS LANDESSOZIALGERICHT NIEDERSACHSEN-NBREMEN L 7 AS 333/05 ER S 25 AS 103/05 ER (Sozialgericht Aurich) BESCHLUSS In dem Rechtsstreit,,, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kroll pp., Haarenfeld 52c, 26129

Mehr

1. Die Vorschrift des 8 Abs 2 Nr 2a SGB VII ist analog auf das Zurücklegen eines Betriebsweges im Sinne von 8 Abs 1 SGB VII anwendbar.

1. Die Vorschrift des 8 Abs 2 Nr 2a SGB VII ist analog auf das Zurücklegen eines Betriebsweges im Sinne von 8 Abs 1 SGB VII anwendbar. UVR 020/2008-1439 - 1. Die Vorschrift des 8 Abs 2 Nr 2a SGB VII ist analog auf das Zurücklegen eines Betriebsweges im Sinne von 8 Abs 1 SGB VII anwendbar. 2. Für den Versicherungsschutz nach 8 Abs 2 Nr

Mehr

8 Abs 2 Nr 1 SGB VII Urteil des Bayerischen LSG vom L 2 U 366/05. Aufhebung des Urteils des SG München vom S 24 U 729/04 -

8 Abs 2 Nr 1 SGB VII Urteil des Bayerischen LSG vom L 2 U 366/05. Aufhebung des Urteils des SG München vom S 24 U 729/04 - UVR 014/2007-943 - 1. Auch ein täglich mehrmaliger Weg zur Arbeitsstätte kann unter Versicherungsschutz stehen, sofern dieser mit der versicherten Tätigkeit in einem ursächlichen Zusammenhang steht (hier:

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT BREMEN S 2 U 22/06 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 16. April 2009 gez. Krohn-Nagel Justizangestellte Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt,

Mehr

UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 02/2018 vom Abs. 3 S. 1 Nr. 2a SGB VII; 1610 BGB

UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 02/2018 vom Abs. 3 S. 1 Nr. 2a SGB VII; 1610 BGB - 116 - Zum bejahten Anspruch einer Waise auf Weiterzahlung einer Halbwaisenrente, wenn sie sich nach ihrer ersten Ausbildung in einer weiteren, zweiten Berufsausbildung befindet. Die Waisenrente für eine

Mehr

SOZIALGERICHT OLDENBURG BESCHLUSS

SOZIALGERICHT OLDENBURG BESCHLUSS SOZIALGERICHT OLDENBURG Az.: S 48 AS 853/06 ER BESCHLUSS In dem Rechtsstreit ------------, ------ -------, vertreten durch als Betreuerin, Straße,, Antragsteller, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt

Mehr

Urteil des BSG vom B 2 U 1/16 R Aufhebung des Urteils des Bayerischen LSG vom L 3 U 402/13 UVR 05/2016, S.

Urteil des BSG vom B 2 U 1/16 R Aufhebung des Urteils des Bayerischen LSG vom L 3 U 402/13 UVR 05/2016, S. - 76 - Das vollständige Abbremsen und Verlassen des KFZ auf dem Weg zur Arbeit ( 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII) zum Zweck des Semmelkaufes unterbricht die Fortbewegung auf dem versicherten Weg und damit den Versicherungsschutz

Mehr

TAGUNG für BETRIEBSRÄTE am 16. und 17. April 2015 in Oberhof Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung

TAGUNG für BETRIEBSRÄTE am 16. und 17. April 2015 in Oberhof Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung TAGUNG für BETRIEBSRÄTE am 16. und 17. April 2015 in Oberhof Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung Tagung für Betriebsräte, Oberhof 16. + 17. April 2015 Besprechung

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 688/10 Verkündet am: 18. Juni 2013 IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. URTEIL Kläger, Proz.-Bev.:

Mehr

2 Abs. 1 Nr. 5a SGB VII, 136 Abs. 3 SGB VII, 7 Abs. 1 SGB IV Urteil des SG Heilbronn vom S 6 U 3875/11

2 Abs. 1 Nr. 5a SGB VII, 136 Abs. 3 SGB VII, 7 Abs. 1 SGB IV Urteil des SG Heilbronn vom S 6 U 3875/11 UV-Recht Aktuell 08/2013-470 - Zur Abgrenzung zwischen Selbständigkeit/Beschäftigung bei Bewirtschaftung einer Obstwiese (hier: Sturz vom Apfelbaum). 2 Abs. 1 Nr. 5a SGB VII, 136 Abs. 3 SGB VII, 7 Abs.

Mehr

Zwischen den Beteiligten steht im Streit, ob der Kläger einen Arbeitsunfall erlitten hat.

Zwischen den Beteiligten steht im Streit, ob der Kläger einen Arbeitsunfall erlitten hat. SG Augsburg, Gerichtsbescheid v. 21.01.2014 S 8 U 296/13 Titel: Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Betriebssport - Wettkampfcharakter - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung

Mehr

Das SG Speyer hat mit Urteil vom S 15 U 40/10 wie folgt entschieden:

Das SG Speyer hat mit Urteil vom S 15 U 40/10 wie folgt entschieden: UV-Recht Aktuell 011/2012-735 - Der Unfall eines Rettungssanitäters beim Duschen auf seiner Dienststelle vor Arbeitsbeginn ist als Arbeitsunfall zu bewerten, wenn nach Vorstellung des Versicherten, der

Mehr

Titel: (Rückforderung von Krankengeld und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei rückwirkend bewilligter Rente wegen voller Erwerbsminderung)

Titel: (Rückforderung von Krankengeld und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei rückwirkend bewilligter Rente wegen voller Erwerbsminderung) SG München, Gerichtsbescheid v. 14.01.2015 S 31 R 990/13 Titel: (Rückforderung von Krankengeld und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei rückwirkend bewilligter Rente wegen voller Erwerbsminderung)

Mehr

Bundessozialgericht Urt. v , Az.: B 2 U 12/08 R

Bundessozialgericht Urt. v , Az.: B 2 U 12/08 R Bundessozialgericht Urt. v. 12.05.2009, Az.: B 2 U 12/08 R Unfallversicherung: Die Reparatur der Hebebühne ist Privatsache Stellt ein Arbeitnehmer (hier ein Baumaschinenführer bei einem Bauunternehmen)

Mehr

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hannover Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 11. November 2013 S 59 AS 3588/12 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. - Kläger - gegen

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER

SOZIALGERICHT HA OVER SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 12 KN 14/08 Verkündet am: 23.04.2012 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B., IM AME DES VOLKES URTEIL Klägerin, Proz.-Bev.:

Mehr

UVR 017/ vom Rechtsprechung - DOK :148

UVR 017/ vom Rechtsprechung - DOK :148 UVR 017/2010-1105 - 1. Das Begleiten eines Pflegebedürftigen zum Arzt kann als versicherte Tätigkeit gemäß 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII gewertet werden, wenn die Tätigkeit der Pflegeperson wesentlich mit der

Mehr

Tenor. Tatbestand. LSG München, Urteil v L 3 U 11/10

Tenor. Tatbestand. LSG München, Urteil v L 3 U 11/10 LSG München, Urteil v. 04.09.2012 L 3 U 11/10 Titel: Satzungsgemäße Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Geschäftsreise - Ideensammlung für Geschäftsumbau -

Mehr

Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom L 3 U 52/11 wie folgt entschieden:

Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom L 3 U 52/11 wie folgt entschieden: UVR 004/2012-245 - Kein Versicherungsschutz für einen Busfahrer, der die reisebedingte Pause beim Transport einer Fangruppe zu einem Fußballspiel dazu nutzt, sich das Spiel selbst anzusehen. 8 Abs. 1 SGB

Mehr

DOK Zur Durchführung eines Zugunstenverfahrens gemäß 44 SGB X auch gegen einen Ausführungsbescheid

DOK Zur Durchführung eines Zugunstenverfahrens gemäß 44 SGB X auch gegen einen Ausführungsbescheid - 724 - Zur Durchführung eines Zugunstenverfahrens gemäß 44 SGB X auch gegen einen Ausführungsbescheid nach SG-Urteil Zur Anerkennung eines komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS) als weitere Unfallfolge

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS L 5 SF 114/15 B E S 21 SF 184/13 E SG Kiel SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT In dem Beschwerdeverfahren BESCHLUSS - Klägerin, Erinnerungs- und Beschwerdeführerin - Prozessbevollmächtigte: g

Mehr

Tatbestand. UV-Recht-Aktuell 007/ vom Abs. 1 SGB VII Urteil des SG Berlin vom S 68 U 577/12

Tatbestand. UV-Recht-Aktuell 007/ vom Abs. 1 SGB VII Urteil des SG Berlin vom S 68 U 577/12 UV-Recht-Aktuell 007/2013-416 - Die Wege, die ein Versicherter bei Rauchverbot in den Betriebsräumen wegen einer Raucherpause unternimmt (zwischen Arbeitsplatz und Raucherzone), stehen nicht unter Unfallversicherungsschutz

Mehr

hier: Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom L 1 U 104/04

hier: Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom L 1 U 104/04 HVBG-INFO 008/2005-767 - Befinden sich private und betrieblich genutzte Räume eines selbstständigen, freiwillig unfallversicherten Rechtsanwalts im selben Gebäude, so beginnt der Unfallversicherungsschutz

Mehr

Übersetzungskosten im Prozesskostenhilfeverfahren

Übersetzungskosten im Prozesskostenhilfeverfahren LArbG Nürnberg, Beschluss v. 21.09.2017 7 Ta 115/17 Titel: Übersetzungskosten im Prozesskostenhilfeverfahren Normenketten: ZPO 114, 127 RL 2003/8/EG Art. 7 Buchst. b, Art. 8 Buchst. b, Art. 12 RVG 46 Leitsätze:

Mehr

Sozialgericht Oldenburg

Sozialgericht Oldenburg Sozialgericht Oldenburg IM NAMEN DES VOLKES URTEIL S 22 SO 99/13 In dem Rechtsstreit A. vertreten durch - Klägerin - Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B. gegen C. - Beklagte - hat die 22. Kammer des Sozialgerichts

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL S 7 KR 346/14 SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, vertreten durch A.-K., A-Straße, A-Stadt, Kläger, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin B., B-Straße,

Mehr

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES SOZIALGERICHT OLDENBURG S 5 R53/06 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am: 12. Februar 2008 :

Mehr

"Einkaufsfuchs" - Urteil Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Einkaufsfuchs - Urteil Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen "Einkaufsfuchs" - Urteil Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Entscheidungsdatum: 11.11.2009 Aktenzeichen: L 4 KR 17/08 Dokumenttyp: Urteil Tenor:

Mehr

Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom L 4 U 62/04

Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom L 4 U 62/04 HVBG-INFO 009/2005-847 - Wer als Zirkusbesucher ("Mann aus dem Publikum") einem Clown bei dessen Auftritt assistiert, ist nicht nach 2 Abs 2 S 1 SGB VII versichert, da die Handlungstendenz seiner Hilfe

Mehr

8 Abs. 1, 2 Abs. 2 S. 1, 109 SGB VII, 12 Abs. 2 SGB X, 69 Nr. 3 SGG

8 Abs. 1, 2 Abs. 2 S. 1, 109 SGB VII, 12 Abs. 2 SGB X, 69 Nr. 3 SGG - 22 - Zum Unfall eines Vermieters von Pferdeboxen bei der Rückführung bei ihm eingestellter Pferde von der Weide in den Stall Zur Rechtsmittelbefugnis nach 109 SGB VII der erstinstanzlich beigeladenen

Mehr

Bestätigung des Urteils des SG Berlin vom S 163 U 538/08 vom Ausgang des Revisionsverfahrens beim BSG B 2 U 20/12 R wird berichtet

Bestätigung des Urteils des SG Berlin vom S 163 U 538/08 vom Ausgang des Revisionsverfahrens beim BSG B 2 U 20/12 R wird berichtet UV-Recht-Aktuell 015/2012-983 - Zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer ständigen Familienwohnung bei einem Zweitwohnsitz, an welchem sich der Versicherte und seine Frau zwecks Sanierungsarbeiten

Mehr

Im Namen des Volkes Urteil

Im Namen des Volkes Urteil Landessozialgericht Baden-Württemberg L 2 U 3378/11 S 5 U 1683/09 Im Namen des Volkes Urteil Der 2. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart hat ohne mündliche Verhandlung am 19.12.2012

Mehr

Tagung für Betriebsräte am 25. und 26. Oktober 2017 in Bad Neuenahr

Tagung für Betriebsräte am 25. und 26. Oktober 2017 in Bad Neuenahr Tagung für Betriebsräte am 25. und 26. Oktober 2017 in Bad Neuenahr Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich

Mehr

Tagung für Betriebsräte am 22. und 23.März 2017 in Rotenburg an der Fulda

Tagung für Betriebsräte am 22. und 23.März 2017 in Rotenburg an der Fulda Tagung für Betriebsräte am 22. und 23.März 2017 in Rotenburg an der Fulda Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich

Mehr

Aufhebung des Urteils des SG Dessau vom S 3 U 118/02 -

Aufhebung des Urteils des SG Dessau vom S 3 U 118/02 - UVR 008/2006-559 - Auch der nur gelegentliche Wettkampf gegen andere Betriebssportmannschaften außerhalb der regelmäßigen Übungsstunden zählt nicht zum versicherten Betriebssport. 8 Abs 1 SGB VII Urteil

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 8 AL 564/08 In dem Rechtsstreit A., IM AME DES VOLKES URTEIL Klägerin, B, g e g e n C., Beklagte, hat die 8. Kammer des Sozialgerichts Hannover auf die mündliche Verhandlung

Mehr

Tatbestand. UV-Recht Aktuell 19/ vom

Tatbestand. UV-Recht Aktuell 19/ vom UV-Recht Aktuell 19/2012-1307 - Zur Abgrenzung zwischen Vorbereitungshandlungen und versicherten Tätigkeiten bei einem Unternehmer. Dient die Tätigkeit der Ideensammlung für eine konkret geplante Investition

Mehr

Eintritt einer Sperrzeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages

Eintritt einer Sperrzeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages SG Augsburg, Urteil v. 11.12.2015 S 5 AL 273/15 Titel: Eintritt einer Sperrzeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages Normenkette: SGB III 148 Abs. 1 Nr. 4, 159 Leitsatz: Eintritt einer Sperrzeit bei

Mehr

WIR SIND FÜR SIE DA! Zur Übernahme der Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts bei Bezug von Arbeitslosengeld II

WIR SIND FÜR SIE DA! Zur Übernahme der Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts bei Bezug von Arbeitslosengeld II SERVICE WIR SIND FÜR SIE DA! Zur Übernahme der Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts bei Bezug von Arbeitslosengeld II Bundessozialgericht Urteil vom 07.11.2006 B 7b AS 14/06 R Fundstelle: FamRZ 2007,

Mehr

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hannover / Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID S 40 SB 18/12 In dem Rechtsstreit A. - Kläger - gegen Land Sachsen-Anhalt B. - Beklagter - hat die 40. Kammer des Sozialgerichts Hannover am

Mehr

56 Abs. 1 Satz 2 SGB VII Urteil des Bayerischen LSG vom L 17 U 317/03

56 Abs. 1 Satz 2 SGB VII Urteil des Bayerischen LSG vom L 17 U 317/03 UVR 004/2006-297 - Zum Vorliegen eines Anspruchs auf Stützrente, wenn der Bescheid über die "stützende" Rente (hier an den nichtdeutschen Ehegatten einer Spätaussiedlerin) zwar rechtswidrig ist, aber nach

Mehr

Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom L 15 U 243/12 Bestätigung des Gerichtsbescheids des SG Köln vom S 16 U 1/11 WA

Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom L 15 U 243/12 Bestätigung des Gerichtsbescheids des SG Köln vom S 16 U 1/11 WA - 589 - Die ehrenamtlich tätige Begleitperson einer Klassenfahrt steht bei einem Unfall in dem ihr allein überlassenen Zimmer eines Schullandheimes nicht unter Unfallversicherungsschutz. Auch auf Grund

Mehr

Titel: Vorliegen eines Arbeitsunfalls (Arbeitsweg), Versicherungsschutz Wegeunfall

Titel: Vorliegen eines Arbeitsunfalls (Arbeitsweg), Versicherungsschutz Wegeunfall LSG München, Urteil v. 30.06.2015 L 2 U 351/14 Titel: Vorliegen eines Arbeitsunfalls (Arbeitsweg), Versicherungsschutz Wegeunfall Normenkette: SGB VII 8 II Nrn. 1 u. 5 Leitsatz: 1. Ein Versicherungsschutz

Mehr

Im Namen des Volkes Urteil

Im Namen des Volkes Urteil Landessozialgericht Baden-Württemberg L 3 U 3922/15 S 3 U 785/15 Im Namen des Volkes Urteil Der 3. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung

Mehr

Schlagworte: Arbeitsunfall, Wegeunfall, versicherter Weg, Rückkehr zum versicherten Weg, Handlungstendenz

Schlagworte: Arbeitsunfall, Wegeunfall, versicherter Weg, Rückkehr zum versicherten Weg, Handlungstendenz LSG München, Urteil v. 16.12.2015 L 3 U 402/13 Titel: Wegeunfall - Abweichen vom direkten Weg Normenketten: RVO 543 SGB VII 2 Abs. 1 Nr. 1, 3, 6, 7, 8 Abs. 2 Nr. 1 SGG 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1, 124 Abs.

Mehr

UVR 008/ vom Rechtsprechung - DOK :372.61

UVR 008/ vom Rechtsprechung - DOK :372.61 UVR 008/2010-462 - 1. Die analoge Anwendung des 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII auf das Zurücklegen von Betriebswegen ist mangels planwidriger Lücke unzulässig (hier: Unterbrechung eines Betriebsweges zur Abholung

Mehr

DOK 372.1:372.12

DOK 372.1:372.12 - 417 - Wird der Weg zur Arbeit für das Holen eines vergessenen Gegenstandes unterbrochen, lebt der Versicherungsschutz nach 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII nicht schon mit dem erneuten Durchschreiten der Haustür

Mehr

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen. -1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt

Mehr

Tenor. Tatbestand. SG Landshut, Urteil v. 13.05.2015 S 1 KR 200/14. Titel: Krankenversicherung. Normenkette: 240

Tenor. Tatbestand. SG Landshut, Urteil v. 13.05.2015 S 1 KR 200/14. Titel: Krankenversicherung. Normenkette: 240 SG Landshut, Urteil v. 13.05.2015 S 1 KR 200/14 Titel: Krankenversicherung Normenkette: 240 Schlagworte: Beitragsbemessung bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, Beitragsverfahrensgrundsätze

Mehr

HVBG. HVBG-Info 21/2000 vom , S , DOK 312

HVBG. HVBG-Info 21/2000 vom , S , DOK 312 HVBG HVBG-Info 21/2000 vom 07.07.2000, S. 1947-1950, DOK 312 Kein UV-Schutz bei unternehmerähnlicher Tätigkeit ( 539 Abs. 2 RVO) - Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 03.04.2000 - L 7 U 379/99 Kein UV-Schutz

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 8 AL 339/09 In dem Rechtsstreit A., IM AME DES VOLKES URTEIL Klägerin, B, g e g e n C, Beklagte, hat die 8. Kammer des Sozialgerichts Hannover auf die mündliche Verhandlung

Mehr

Der Bescheid vom in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom wird aufgehoben.

Der Bescheid vom in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom wird aufgehoben. Sozialgericht Duisburg Az.:S 6 U 140/11 WA lm Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Kläger Prozessbevollmächtigter: RA Mehrgardt, 53913 Swisttal gegen Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft NRW

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER

SOZIALGERICHT HA OVER SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 69 AL 118/07 Verkündet am: 29.03.2012 A., Justizsekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B., IM AME DES VOLKES URTEIL Kläger, C., g e g e n D.,

Mehr

Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen, die Arbeitslosengeld beziehen

Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen, die Arbeitslosengeld beziehen LSG München, Urteil v. 20.10.2016 L 19 R 510/15 Titel: Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen, die Arbeitslosengeld beziehen Normenketten: SGB III 131 Abs. 1 S. 1, 150, 338, 441 Abs. 3 SGB VI 121,

Mehr

Bestätigung des Urteils des LSG Nordrhein-Westfalen vom L 4 U 65/05 -

Bestätigung des Urteils des LSG Nordrhein-Westfalen vom L 4 U 65/05 - UVR 013/2007-854 - 1. Das Abholen von Kindern von der Schule und ihr Transport nach Hause, ohne dass die Fahrt mit einem versicherten Weg zum und vom Ort der versicherten Tätigkeit verbunden ist, stellt

Mehr

Tatbestand HI518582_4

Tatbestand HI518582_4 TK Lexikon Sozialversicherung BSG Urteil vom 11.06.1980-12 RK 30/79 Tatbestand HI518582_4 I Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin während ihrer knapp dreimonatigen Beschäftigung bei der Beigeladenen

Mehr

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT OLDENBURG S 45 AS 554/05 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 11. Juli 2005. Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit,.,, Kläger, Prozessbevollmächtigter:

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. In dem Rechtsstreit. g e g e n

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. In dem Rechtsstreit. g e g e n 6 Sa 74/07 31 Ga 281/06 (München) Verkündet am: 13. März 2007 Haberlander, RHS als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL A. In dem Rechtsstreit - Antragsteller,

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT GÖTTINGEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

VERWALTUNGSGERICHT GÖTTINGEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VERWALTUNGSGERICHT GÖTTINGEN Az.: 1 A 4/06 verkündet am 09.05.2006 A. Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In der Verwaltungsrechtssache der Frau B. IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Klägerin,

Mehr

Tenor. Tatbestand. SG Augsburg, Urteil v S 8 U 257/14

Tenor. Tatbestand. SG Augsburg, Urteil v S 8 U 257/14 SG Augsburg, Urteil v. 16.10.2014 S 8 U 257/14 Titel: (Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 - Einwirkungskausalität - erhöhte Infektionsgefahr - Durchseuchung des Arbeitsumfeldes

Mehr

SOZIALGERICHT NÜRNBERG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. am 22. März 2011

SOZIALGERICHT NÜRNBERG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. am 22. März 2011 S 18 R 868/10 A, A-Straße, A-Stadt - Klägerin - gegen SOZIALGERICHT NÜRNBERG Deutsche Rentenversicherung Bund, vertreten durch das, B-Straße, B-Stadt - Beklagte - Beigeladen: C., C-Straße, - Beigeladene

Mehr

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom wird zurückgewiesen. LSG München, Urteil v. 11.12.2014 L 20 R 792/14 Titel: Gewöhnlicher Aufenthalt, Kindererziehungszeiten Normenkette: SGB VI 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Leitsatz: 1. Gemäß 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB VI hängt

Mehr

Urteil. Klosterplatz 7 Tel.: 0241/ Fax: 0241/ /05. In dem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht

Urteil. Klosterplatz 7 Tel.: 0241/ Fax: 0241/ /05. In dem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözese Aachen 52062 Aachen Geschäftsstelle Klosterplatz 7 Tel.: 0241/452-527 Fax: 0241/452-413 01/05 Urteil In dem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht der Gesamtmitarbeitervertretung

Mehr

DOK 414.3: :722.4:727

DOK 414.3: :722.4:727 - 50 - Nimmt bei einer im Zeitpunkt des Versicherungsfalls im Sinne des SGB VII schon bestehenden Pflegebedürftigkeit der Pflegebedarf wegen der Folgen dieses Versicherungsfalls zu, ist nur diese Verschlimmerung

Mehr

Leitsatz: Bei der Beklagten versicherter Wegeunfall bei der Fahrt zur Arbeitsstätte nach Einwurf eines Schecks für die Landwirtschaft des Ehemanns.

Leitsatz: Bei der Beklagten versicherter Wegeunfall bei der Fahrt zur Arbeitsstätte nach Einwurf eines Schecks für die Landwirtschaft des Ehemanns. SG Augsburg, Urteil v. 16.10.2014 S 8 U 228/14 Titel: (Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - zwei versicherte Tätigkeiten - Handlungstendenz - betriebsdienliche Tätigkeit

Mehr

Kein Arbeitsunfall bei Sturz aus innerer Ursache

Kein Arbeitsunfall bei Sturz aus innerer Ursache SG Landshut, Urteil v. 27.02.2017 S 13 U 133/15 Titel: Kein Arbeitsunfall bei Sturz aus innerer Ursache Normenkette: SGB VII 8 Abs. 1 Leitsätze: 1. Sturz aus innerer Ursache beim Einladen von Sperrmüll.

Mehr

Aufhebung des Urteils des SG Duisburg vom S 26 U 217/06 -

Aufhebung des Urteils des SG Duisburg vom S 26 U 217/06 - UVR 018/2008-1321 - Der Trainer einer Fußballmannschaft steht bei einem Mannschaftsausflug nur bei den Tätigkeiten unter Versicherungsschutz, die er zur Erfüllung seiner Pflichten als Trainer ausübt, nicht

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/0757-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Selbständiger, 1000 Wien, X.Straße 16-20/26/13, vom 15. Dezember 2005 gegen den

Mehr

Aufhebung des Gerichtsbescheids des SG Bayreuth vom S 2 U 243/02 -

Aufhebung des Gerichtsbescheids des SG Bayreuth vom S 2 U 243/02 - UVR 008/2006-597 - 1. Besteht bei einem freiwillig versicherten Unternehmer im Zeitpunkt der Wiedererkrankung keine Versicherung mehr, so ist auf Grund der fehlenden Bestimmung einer aktuellen Versicherungssumme

Mehr

Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung

Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 17. / 18. April 2012 in Bad Kissingen Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung Bad Kissingen 2012 Seite 1 Besprechung ausgewählter

Mehr